447. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966,
Nr. 289/1969, Nr. 234/1971, Nr. 323/1975 und
Nr. 142/1980, insbesondere dessen §§ 6 und
112, sowie hinsichtlich der in Artikel I
enthaltenen Einstufung von Unterrichtsgegenständen
in Lehrverpflichtungsgruppen auf Grund
des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das
Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer,
BGBl. Nr. 244/1965, wird — hinsichtlich der
Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzler und dem
Bundesminister für Finanzen — verordnet
ARTIKEL I
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht und Kunst vom 12. Juli 1976, BGBl.
Nr. 578, über die Lehrpläne der Berufspädagogischen
Akademien und die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen
der neuen Unterrichtsgegenstände
in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 473/1977 wird wie folgt geändert
1. In der Anlage II [Lehrplan für die Lehramtsausbildung
für Berufsschulen (viersemestrige Ausbildung)]
a) hat Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten
b) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) 2 2 (Humanwissenschaftliche
Bildung) lit. c (Lehrstoff) im Pflichtgegenstand
„Unterrichtswissenschaft" der sechste
Absatz anstelle von „Planung von Unterrichtseinheiten/
Lernphasen." zu lauten
„Gliederung von Unterrichtseinheiten/Lernphasen.",
c) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehr-
Stoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik
der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische
Ausbildung) im Pflichtgegenstand „Didaktik"
aa) der Lehrstoff zu lauten
„Lehrstoff
Die Lehrpläne der Berufsschule, insbesondere
die der eigenen Fachrichtung, und ihre
Interpretation.
Die Lehrstoffverteilung, die Gestaltung
einer Unterrichtseinheit, ihre Vor- und
Nachbereitung.
Zweckentsprechende Unterrichtsverfahren
in der Berufsschule.
Fachspezifischer und methodischer Einsatz
der Unterrichtsmittel.
Fachspezifische Maßnahmen zur Sicherung
des Unterrichtsertrages und zur Feststellung
des Unterrichtsergebnisses.
Die Koordinierung des theoretischen mit
dem praktischen Unterricht.
Durchführung von Schulveranstaltungen.
Einführung in die einschlägige Literatur
und kritische Stellungnahme zu besonders
aktuellen Themen.",
bb) in „Didaktische Grundsätze" der erste Absatz
zu lauten
„Aufbauend auf dem Lehrgut der Humanwissenschaften
soll die methodische Ausbildung
für den Bereich des Berufsschulunterrichtes
vorgenommen werden.",
cc) der Pflichtgegenstand „Didaktik-Seminar"
zu entfallen,
d) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand
„Aktuelle Fachgebiete" einzufügen:"
BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Anleitung zur Planung und Durchführung
wissenschaftlicher Arbeiten in der berufspädagogischen
Tatsachenforschung, wodurch die teilnehmenden
Studierenden befähigt werden sollen,
in ihrer künftigen beruflichen Tätigkeit Problemstellungen
des Schulalltags systematisch und methodengerecht
zu lösen und an pädagogischen
Forschungsvorhaben mitwirken zu können.
Lehrstoff
Behandlung von Themen und Projekten, die
den unterrichtlichen Erfordernissen der Berufspädagogischen
Akademien entsprechen.
Didaktische Grundsätze
Siehe „Humanwissenschaftliche Bildung."
2. In der Anlage III [Lehrplan für die Lehramtsausbildung
für Berufsschulen (zweisemestrige
Ausbildung)] hat Abschnitt I (Stundentafel) zu
lauten
3. In der Anlage IV [Lehrplan für die Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht
(viersemestrige Ausbildung)]
a) hat Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten
b) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) Z 3 (Didaktik der
Unterrichtsgegenstände und Schulpraktische Ausbildung)
lit. c (Lehrstoff) der Pflichtgegenstand
„Didaktik" zu lauten
„DIDAKTIK
Analyse und Interpretation der Lehrpläne der
einschlägigen berufsbildenden mittleren und
höheren Schulen.
Die Lehrstoffverteilung, die Gestaltung einer
Unterrichtseinheit, ihre Vor- und Nachbereitung.
Durchführung von Schulveranstaltungen.
Fachspezifischer Einsatz der Lehr- und Lernmittel.
Fachspezifische Maßnahmen zur Sicherung des
Unterrichtsertrages und zur Feststellung des Unterrichtsergebnisses.
Koordination des theoretischen mit dem praktischen
Unterricht.
Einführung in die Fachliteratur und Behandlung
besonders aktueller Themen.",
c) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Ergänzende
Unterrichtsveranstaltungen) lit. c (Lehrstoff) anstelle
des Pflichtgegenstandes „Küchenwirtschaftliche
Praxis" einzufügen
„KÜCHENWIRTSCHAFT
Anwendung der physiologischen, ernährungswissenschaftlichen
und ökonomischen Erkenntnisse
auf alle Kostformen inklusive Feinküche,
internationale Küche und Diätküche.
Zeitgemäße Unterrichts- und Arbeitsformen
für den Unterricht in Lehr- und Betriebsküchen.
Planung der Arbeit in Lehr- und Betriebsküchen
unter Berücksichtigung der Erkenntnisse
aus Ergonomie, Technologie und Betriebswirtschaftslehre.
Planung und Einrichtung von Lehr- und Betriebsküchen
nach den Methoden moderner
Arbeitsorganisation.",
d) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Ergänzende
Unterrichtsveranstaltungen) lit. c (Lehrstoff)
anstelle des Pflichtgegenstandes „Servierkundliche
Praxis" einzufügen
„SERVIERKUNDE
Tischkultur in der internationalen Gastronomie.
Service und Serviceorganisation im gastgewerblichen
Betriebsbereich unterschiedlicher Rangordnung.
Erstellung von arbeitsunterrichtlichen Programmen
für den Servierkundeunterricht in verschiedenen
Schultypen.
Getränkekunde.
Getränkeservice in unterschiedlichen Betriebsformen.",
e) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand
„Aktuelle Fachgebiete" anzufügen
„BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG
Siehe Anlage II.".
4. In der Anlage V [Lehrplan für die Lehramtsausbildung
für den hauswirtschaftlichen
Fachunterricht (sechssemestrige Ausbildung)]
a) hat Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten
b) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grudsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) die Z 4 zu
lauten
„4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und
schulpraktische Ausbildung
Siehe Anlage IV.",
c) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehr-
Stoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtigegenstände) in Z 5 (Ergänzende
Unterrichtsveranstaltungen) der erste
Absatz zu lauten
„Anatomie, Physiologie, Hygiene, Seminar
für Anatomie, Physiologie und Hygiene, Säuglingspflege,
Hauskrankenpflege und Erste Hilfe,
Ernährungswissenschaft (3. und 4. Semester), Seminar
für Ernährungslehre, Lebensmittelkunde
und Diätkunde, Ernährungstechnologie und
Diätetik, Küchenwirtschaft, Servierkunde, Sozioökonomie
und Technologie der hauswirtschaftlichen
Betriebe, Seminar für Sozioökonomie und
Technologie der hauswirtschaftlichen Betriebe,
Hauswirtschaftliche Betriebstechnik und Arbeitsorganisation,
Fremdenverkehrslehre und Fremdenverkehrspolitik:",
d) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) Z 5 (Ergänzende
Unterrichtsveranstaltungen) anstelle des Pflichtgegenstandes
„Küchenpraxis und Küchenführung"
einzufügen
„KÜCHENFÜHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z 3 lit. a.
Lehrstoff
Richtlinien für Einkauf, Übernahme, Lagerhaltung
und Verrechnung von Lebensmitteln.
Übungen zur Beherrschung der Arbeitstechniken
in der Küche.
Funktion und Verwendung der Küchengeräte
und Küchenmaschinen das Haushaltes und Großküchenbetriebes.
Die grundlegenden Arten des Garmachens;
Grundrezepte verschiedener Speisen.
Zubereitung einfacher Speisen und Getränke
für Haushak und Großküche, auch unter Verwendung
von Halb- und Fertigfabrikaten.
Abänderungen und Erweiterungen der Grundrezepte
für die Feinküche.
Kenntnisse über verschiedene Diätformen und
Zubereitung von Diätkost.
Kenntnisse über das Konservieren von Lebensmitteln
und Speisen unter Berücksichtigung
moderner Technologien.
Mengenberechnung, Material-, Preis- und
Nährwertberechnung für Haushalt und Großküche.
Führung von Lagerkarteien.
Erstellung von Speiseplänen für verschiedene
Verpflegungsbetriebe unter Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher
Erkenntnisse und
volkswirtschaftlicher Erfordernisse.
Erstellung von Arbeitsablauflisten.
Erstellung von Organisationsplänen für den
Großküchenbetrieb, Kontrolle des zeitliches Ablaufes
einzelner Arbeitsvorgänge und Koordinierung
der erforderlichen Tätigkeiten.
Vorratswirtschaft und damit verbundene Probleme.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z 3 lit. b.",
e) ist Im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) Z 5 (Ergänzende
Unterrichtsveranstaltungen) anstelle des Pflichtgegenstandes
„Servierkunde" einzufügen
„EINFÜHRUNG IN DIE SERVIERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z 3 lit. a.
Lehrstoff
Tischkultur im Haushalt und im gastgewerblichen
Betrieb.
Kenntnisse über Servierbehelfe und verschiedene
Serviceformen in Haushalt und Betrieb.
Erstellung von Organisationsdiagrammen für
den servierkundlichen Bereich.
Einführung in die Getränkekunde.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z 3 lit. b.",
f) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgabe,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand
„Aktuelle Fachgebiete" anzufügen)
„BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG
Siehe Anlage II.".
5. In der Anlage VI/1 [Lehrplan für die Lehramtsausbildung
für den gewerblichen Fachunterricht,
Fachrichtung Damenkleidermachen (viersemestrige
Ausbildung)] hat Abschnitt I (Stundentafel)
zu lauten
6. In der Anlage VI/2 [Lehrplan für die Lehramtsausbildung
für den gewerblichen Fachunterricht,
Fachrichtung Herrenkleidermachen (viersemestrige
Ausbildung)] ist in Abschnitt I (Stundentafel)
Unterabschnitt B (Freigegenstände) nach
dem Freigegenstand „Aktuelle Fachgebiete" anzufügen
7. In der Anlage VI/3 [Lehrplan für die Lehramtsausbildung
für den gewerblichen Fachunterricht,
Fachrichtung Wäschewarenerzeugung (viersemestrige
Ausbildung)] ist in Abschnitt I (Stundentafel)
Unterabschnitt B (Freigegenstände) nach
dem Freigegenstand „Aktuelle Fachgebiete" anzufügen
8. In der Anlage VI/4 [Lehrplan für die Lehramtsausbildung
für den gewerblichen Fachunterricht,
Fachrichtung Kunststicken (viersemestrige
Ausbildung)] ist in Abschnitt I (Stundentafel)
Unterabschnitt B (Freigegenstände) nach dem
Freigegenstand „Aktuelle Fachgebiete" anzufügen
9. In der Anlage VII [Lehrplan für die Lehramtsausbildung
für den gewerblichen Fachunterricht,
ausgenommen Bekleidungsgewerbe (viersemestrige
Ausbildung)]
a) hat Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten
b) haben im Abschnitt IV (Bildungs- und
Lehraufgaben, Didaktische Grundsätze sowie
Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in Z 4
(Didaktik der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische
Ausbildung) die Pflichtgegenstände
„Didaktik" und „Unterrichtstechnologie" zu lauten
„Didaktik, Unterrichtstechnologie
Siehe Anlage II unter sinngemäßer Anwendung
auf die Erfordernisse der von den technischen
und gewerblichen Lehranstalten zu vermittelnden
Berufsausbildung.",
c) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik
der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische
Ausbildung) im Pflichtgegenstand „Werkstätten
— Betriebslehre"
aa) unter „Lehrstoff" der vorletzte Absatz zu
lauten
„Organisationsprogramme des praktischen
Unterrichts: Grundausbildung, Einzelstück,
Klein- und Großserie, zwischenschulische
Zusammenarbeit.",
bb) unter „Didaktische Grundsätze" der erste
Absatz zu lauten
„Die Vermittlung des Lehrstoffes ist praxisnahe
und anschaulich zu gestalten, wobei
insbesondere auch Besuche in verschiedenartigen
Schulwerkstätten vorzusehen sind.",
d) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) in
Unterabschnitt B (Freigegenstände) der erste Absatz
zu lauten
„Erwachsenenbildung, Lebende Fremdsprache,
Leibeserziehung, Aktuelle Fachgebiete, Berufspädagogische
Tatsachenforschung:".
10. In der Anlage VIII [Lehrplan für die Lehramtsausbildung
für den gewerblichen Fachunterricht,
ausgenommen Bekleidungsgewerbe (zweisemestrige
Ausbildung)] hat Abschnitt I (Stundentafel)
zu lauten
11. In der Anlage IX (Lehrplan für die Lehramtsausbildung für Stenotypie und Phonotypie)
a) ist in Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand
„Aktuelle Fachgebiete" anzufügen
b) haben in Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik
der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische
Ausbildung), Pflichtgegenstand „Didaktik
und Methodik der Kurzschrift" im „Lehrstoff"
der erste, vierte und fünfte Absatz zu entfallen.
Weiters hat der sechste Absatz anstelle von
„Methoden des Unterrichtes" nunmehr zu lauten
„Methodische Probleme des Kurzschriftunterrichtes",
c) haben in Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik
der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische
Ausbildung), Pflichtgegenstand „Didaktik und
Methodik des Maschinschreibens" im „Lehrstoff"
der erste Satz des ersten Absatzes sowie der
dritte Absatz zu entfallen. Weiters hat der vierte
Absatz anstelle von „Methoden des Unterrichtes"
nunmehr zu lauten
„Methodische Probleme des Maschinschreibunterrichtes",
d) haben in Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik
der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische
Ausbildung), Pflichtgegenstand „Didaktik
und Methodik des Stenotypie-, Phonotypie- und
Textverarbeitungsunterrichtes" im „Lehrstoff"
der erste und vierte Absatz zu entfallen. Weiters
hat der fünfte Absatz anstelle von „Methoden
des Unterrichtes" nunmehr zu lauten
„Methodische Probleme des Stenotypie-, Phonotypie-
und Textverarbeitungsunterrichtes",
e) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,
Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff
der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt
B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand
„Aktuelle Fachgebiete" anzufügen
„BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG
Siehe Anlage II".
12. Nach der Anlage IX ist anzufügen
Anlage X
„LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE
FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN
(Deutsch, Staatsbürgerkunde, Berufskunde,
Lebenskunde und Erziehungslehre, Musik, Leibesübungen
an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen;
Rechnen an Haushaltungsschulen;
Geschichte, Geographie, Wirtschaftliches
Rechnen an Hauswirtschaftsschulen; Entwurf-
und Modezeichnen an Fachschulen für Bekleidungsgewerbe)
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Den Studierenden ist in Ergänzung zu den
durch die Lehramtsprüfung für den hauswirtschaftlichen
bzw. für den gewerblichen Fachunterricht
(Bekleidungsgewerbe) bereits nachgewiesenen
allgemeinen pädagogisch-didaktischen
Kenntnissen jenes fachliche Wissen und Können
zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes
als Lehrer für den dem jeweiligen Vorbereitungslehrgang
bzw. der jeweiligen Erweiterungsprüfung
zugrundeliegenden Unterrichtsgegenstand
an Haushaltungsschulen, Hauswirtschaftsschulen
und Fachschulen für Bekleidungsgewerbe befähigt.
Hiebei können Lehrer des gewerblichen Fachunterrichtes
(Bekleidungsgewerbe), sofern sie
eine Reifeprüfung nachweisen, Erweiterungsprüfungen
für jeden der in dieser Anlage angeführten
Unterrichtsgegenstände, sofern sie jedoch
keine Reifeprüfung nachweisen, nur für die
Unterrichtsgegenstände „Musik", „Leibesübungen"
sowie „Entwurf- und Modezeichnen" ablegen.
Lehrer des hauswirtschaftlichen Fachunterrichtes
können Erweiterungsprüfungen für jeden
der angeführten Unterrichtsgegenstände ablegen,
ausgenommen „Entwurf- und Modezeichnen".
II. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Ausbildung ist in Seminaren und Übungen
in einem Semester so durchzuführen, daß aufbauend
auf dem Bildungsgut der Berufspädagogischen
Akademie das für die zukünftige Berufstätigkeit
erforderliche Wissen und Können erarbeitet
werden kann. Der Selbsttätigkeit ist dabei
besonderes Augenmerk zu schenken.
III. AUFBAU, STUNDENZAHL, BILDUNGSUND
LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF
DER EINZELNEN VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE
a) Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen aus Sprache und
Literatur, die zum Unterricht an Haushaltungs-
und Hauswirtschaftsschulen befähigen.
Theorie und Praxis der Fachdidaktik Deutsch
an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff
Sprache
Phonetik, Semantik Morphologie und Syntax
der deutschen Sprache: Grundlegendes und Überblick.
Problem der Sprachnorm; Entwicklung der
Gegenwartssprache; Dialekt und Schriftsprache.
Verhältnis von Muttersprache und Fremdsprache.
Fachsprache: Begriff der wissenschaftlichen Terminologie.
Vokabulare der Sachbereiche, die im Vordergrund
des Unterrichtserfordernisses stehen.
Sprachstrukturen der Medien; Behördensprache;
Sprache der Politik.
Literatur
Überblick über literarische Gattungen, insbesondere
auch neuere Formen: Wesensmerkmale,
historische Bedeutung.
Literarische Epochen in Grundzügen. Detailliertere
Darstellung der Literatur den 19. und
20. Jahrhunderts, Gegenwartsliteratur; Dichtungen
der österreichischen Landschaften.
Literarische Grenzgebiete: Dokumentarliteratur,
Gebrauchs- und Trivialliteratur. Kitsch und
Schund: Begriffsklärung. Die literarische Umwelt
des Schülers als Ausgangspunkt für den Literaturunterricht.
Fachdidaktik
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Unterrichtsmodelle.
Ausdrucksweise des Schülers; schriftliche und
mündliche Übungen; die Lektüre; Lehrbuch, Lesebuch,
Lesetexte; Schulbibliothek.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
im Deutschunterricht; Schularbeiten.
Einsatz audiovisueller Hilfsmittel.
Unterrichtsplanung
Die Stellung des Deutschunterrichtes im Lehrplan
der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen
Unterrichtsgegenständen.
b) Geschichte
Bildungs- und Lehraufgabe
Überblick . über die Geschichtsepochen unter
besonderer Berücksichtigung Österreichs und der
Gegenwart.
Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die
Unterrichtsprobleme an Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff
Allgemeine Geschichte
Ur- und Frühgeschichte.
Wesentliche Leistungen altorientalischer Hochkulturen.
Die Kulturleistungen der Griechen und
Römer, die für die Entwicklung des Abendlandes
von Bedeutung waren.
Die Entwicklung der drei Kulturkreise: Abendländischer
Kulturkreis (Westrom, Germanenreiche
auf römischem Boden), Byzanz, Islam.
Das Zeitalter Karls des Großen: die neue Form
des Imperium Romanum, die Sozial- und Wirtschaftsordnung
(Ausbildung der Grundherrschaft,
die Bauern); kulturelle Zentren; Bedeutung der
Klöster.
Das Heilige Römische Reich im Hoch- und
Spätmittelaker: Auseinandersetzung zwischen
Kirche und Staat; Rittertum und Kreuzzüge;
Romanik.
Die Ausbildung der Territorialgewalt; Städte.
Die Gotik. Der Beginn der Neuzeit: Wissenschaften
und Erfindungen; Entdeckungen; soziale und
religiöse Situation; Verlagssystem und Frühkapitalismus;
Humanismus und Renaissance: das neue
Weltbild.
Die Reformation und deren kulturelle und
politische Folgewirkungen. Die europäischen
Mächte im 16. und 17. Jahrhundert und der
Dreißigjährige Krieg. Das Barockzeitalter; der
Absolutismus.
Vorindustrielle Wirtschaft und Gesellschaft.
Merkantilismus und neue Sozialstruktur. Das
Rokoko.
Die Aufklärung als geistige Bewegung. Wirtschafts
-, Staats- und Gesellschaftslehre. Der aufgeklärte
Absolutismus in Europa.
Bedeutende politische Ereignisse für die historische
Entwicklung im 19. und 20. Jahrhun-
dert. Die Entstehung der Vereinigten Staaten, die
Französische Revolution, die Napoleonischen
Kriege.
Die neue Ordnung Europas durch den Wiener
Kongreß. Die Erste industrielle Revolution, die
Veränderung der Gesellschaftsstruktur: Entstehung
des Vierten Standes in Europa. Die tragenden
politischen und sozialen Ideen: Liberalismus,
Nationalismus, Sozialismus. Auswirkung auf die
Struktur der politischen Willensbildung (Verfassungskämpfe).
Das Jahr 1848.
Europäische Probleme in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts.
Strukturverschiebungen im machtpolitischen
Bereich, europäische Krisenherde. Die soziale
Frage bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges.
Lösungsversuche: Marxismus, Christliche Soziallehre.
Imperialistische Politik der Weltmächte
bis 1914.
Der Erste Weltkrieg und dessen Auswirkungen
auf die Entwicklung der europäischen Staaten und
der USA.
Nationalsozialismus und Kommunismus.
Europa in der Zwischenkriegszeit.
Der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg.
Geschichte Österreichs
Geschichte Österreichs von den Anfängen bis
1526 (einschließlich der Besiedlungsgeschichte der
Ostalpenländer). Geschichtliehe Entwicklung der
einzelnen Bundesländer. Entwicklung der habsburgischen
Erbländer von 1526 bis zum Wiener
Kongreß.
Österreich von 1815 bis 1914, insbesondere die
Revolution von 1848; Verfassungsgeschichte
Österreichs im 19. Jahrhundert.
Die soziale Frage in Österreich.
Von der Monarchie zur Ersten Republik. Innen-
und außenpolitische Probleme der Ersten
Republik. Österreich 1938.
Gegenwartskunde
Die Weltsituation 1945. Politik der Weltmächte
USA und UdSSR. Bündnissysteme; Entkolonialisierung
und Probleme der Dritten Welt.
Krisenherde der Weltpolitik und Friedensbestrebungen.
Die Zweite Republik in Österreich.
Besatzungszeit, Staatsvertrag, Neutralitätserklärung.
Die politische, soziale und kulturelle Entwicklung
Österreichs seit 1955.
Die Zweite industrielle Revolution; Änderungen
im Wirtschafts- und Sozialgefüge der Welt,
Europas und Österreichs.
Politische, wirtschaftliche und kulturelle Tendenzen
der Gegenwart.
Fachdidaktik
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der
Veranschaulichung. Exkursionen. Einbeziehung
aktueller Anlässe.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
im Geschichtsunterricht.
Unterrichtsplanung
Das Bildungsziel des Unterrichtes in Geschichte.
Stellung des Geschichtsunterrichts im Lehrplan
der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen
Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender
Probleme.
c) Geographie
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen aus der allgemeinen
Geographie. Überblick über die Großräume
der Erde unter besonderer Berücksichtigung
Österreichs.
Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf
die Unterrichtsprobleme an Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff
Allgemeine Geographie
Die Erde im Weltraum; Größe und Gestalt sowie
Bewegungen der Erde; Sonnen- und Planetensystem;
der Mond.
Erdoberfläche: Lufthülle, Gewässer, Vegetation;
Anthropogeographie.
Außereuropäische Regionalgeographie
Regionalgeographie Afrikas, Asiens, Australiens,
Ozeaniens sowie Nord- und Südamerikas
Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung,
wirtschaftliche Schwerpunkte, Infrastruktur.
Geographie Europas
Regionalgeographie Europas: Aufbau, Großlandschaften,
Klima; Bevölkerung, wirtschaftliche
Schwerpunkte. Gegenüberstellung der politischen
und wirtschaftlichen Systeme und Bündnisse im
Westen und Osten Europas; die Bedeutung Europas
in der Welt. Österreichs Nachbarländer.
Geographie Österreichs
Österreich und seine Landschaften; Gletscherbildung,
Karsterscheinungen, Nutzung der jeweiligen
Gesteine und Böden.
Klima und Wetter.
Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft; Bergbau;
Energiequellen; Verkehr.
Die Bedeutung des Fremdenverkehrs.
Bevölkerungsstruktur.
Fragen der Raumplanung (Landschaftspflege,
Umweltschutz, Energiewirtschaft, Verkehrsplanung).
Die internationalen wirtschaftlichen Organisationen
mit besonderer Betonung der österreichischen
Situation. Die Stellung Österreichs in der
Welt.
Fachdidaktik
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der
Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
im Geographieunterricht.
Unterrichtsplanung
Das Bildungsziel des Geographieunterrichtes.
Stellung des Geographieunterrichtes im Lehrplan
der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen au anderen
Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender
Probleme.
d) Staatsbürgerkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Überblick über die Grundbegriffe des Staates
und Rechtes. Vermittlung grundlegender Kenntnisse
aus wichtigen Rechtsgebieten. Fachdidaktische
Probleme des Unterrichtes aus Staatsbürgerkunde
an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff
Grundbegriffe
Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des
Rechts. Mensch und Gesellschaft: der individuelle
Freiheitsraum im gesellschaftlichen Bezug.
Charakteristik der Gesellschaft von heute.
Grundfragen der modernen Staatsorganisation
Begriff des Staates; Macht, Herrschaft und Recht;
Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen.
Bürgerliches Recht und Zivilgerichtsbarkeit
Personenrecht: Arten der Personen; Beginn
und Ende der Rechtsperson; Rechts- und Handlungsfähigkeit;
rechtlich bedeutsame Altersstufen,
gesetzliche Stellvertretung.
Familienrecht: Eherecht; eheliches Güterrecht,
Eltern- und Kindschaftsrecht.
Erbrecht: Begriffsbestimmungen; Erbvertrag,
Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht,
Enterbung; Verlassenschaftsabhandlung.
Sachenrecht: Eigentum, Besitz, Inhabung;
Eigentumserwerb und -beschränkungen; Eigentumsschutz.
Pfandrecht; Reallast; Baurecht; Wohnungseigentum.
Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von
Rechtsgeschäften; Vertrag: Vertragstypen; Abschluß
und Erfüllung von Verträgen; Gewährleistung;
Sicherung, Änderung und Endigung vertraglicher
Forderungen.
Grundbegriffe des Schadenersatzrechtes.
Zivilgerichtsbarkeit: streitiges und außerstreitiges
Verfahren, Zwangsvollstreckung, Konkurs
und Ausgleich.
Straffecht
Grundlegende Begriffe; Einteilung der Delikte;
Wesen und Zweck der Strafen; Strafprozeß, Strafvollzug;
Jugendgerichtsbarkeit.
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsvertrag; Angestellter, Arbeiter, Lehrling;
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag;
Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz;
Arbeitsverfassungsgesetz (kollektive
Rechtsgestaltung, Betriebsverfassung, Behörden
und Verfahren); Arbeitsgerichtsbarkeit;
Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sozialrecht: Kranken-, Unfall-, Pensions- und
Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung;
Familienlastenausgleich; Fürsorge.
Verfassung- und Verwaltungsrecht
Die Demokratie: Westliches und östliches Demokratieverständnis.
Wahlrecht und Wahlsystem.
Politische Willensbildung in der Demokratie
politische Parteien, Interessensvertretungen,
öffentliche Meinung; Probleme der Gewaltenteilung.
Regierung und Parlament, Regierungspartei
und Opposition.
Die österreichische Bundesverfassung: leitende
Grundsätze; Organisation des Staates: Bund,
Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere
die Gemeinde.
Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit;
Kontrolle der staatlichen Tätigkeit in politischer,
rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung.
Verwaltungsrecht: Grundbegriffe des Verwaltungsrechtes
und des Verwaltungsverfahrensrechtes.
Die wichtigsten Bestimmungen des Verkehrsrechtes
(Kraftfahrgesetz und Straßenverkehrsordnung).
Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten;
Grund- und Freiheitsrechte.
Die völkerrechtliche Stellung Österreichs
Staatsvertrag und Neutralitätserklärung. Die geistige,
zivile, wirtschaftliche und militärische (umfassende)
Landesverteidigung.
Staats- und völkerrechtliche Staatenverbindungen.
Fachdidaktik
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der
Veranschaulichung. Exkursionen.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
im Staatsbürgerkundeunterricht.
Unterrichtsplanung
Das Bildungsziel des Unterrichtes in Staatsbürgerkunde.
Stellung des Staatsbürgerkundeunterrichts
im Lehrplan der Haushaltungsschule und
der Hauswartschaftsschule. Lehrstoffverteilung;
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.
Behandlung fachübergreifender Probleme.
e) Berufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen aus dem Arbeits- und
Sozialrecht.
Überblick über Arbeitsbedingungen, Berufe
und Berufsberatung.
Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die
Unterrichtsprobleme an Haushaltung- und
Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff
Arbeit und Beruf
Begriff und Sinn der menschlichen Arbeit und
des Berufes. Bedeutung für die Entfaltung der
Persönlichkeit, für die Gemeinschaft und die
Gesellschaft. Die moderne Arbeitswelt, ihre Formen,
Einrichtungen und Probleme.
Rechtliche Grundlagen
Einschlägige Bestimmungen des Arbeits- und
Sozialrechtes. Die wichtigsten Bestimmungen des
Berufsausbildungsgesetzes, der Gewerbeordnung,
des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.
Entgelt für die Arbeit (Zeitlohn, Leistungslohn,
Prämien, Ertragsbeteiligung); Kollektivverträge.
Die Interessenvertretungen.
Physische und psychische Arbeitsbedingungen
Die Arten der Arbeit; Grundlagen der Arbeitsleistung
(physische und psychische Belastbarkeit,
Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung; Leistungsgrad,
Leistungswille, Leistungsgrenzen); Arbeitsumwelt
(Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima).
Formen der Zusammenarbeit im Betrieb (Betriebshierarchie;
Einzelarbeit, Gruppenarbeit,
Teamwork); der Mensch und die im Produktionsablauf
eingesetzten Rohstoffe, Werkzeuge und
Maschinen.
Feststellung der beruflichen Eignung: Leistungsfaktoren,
Intelligenzfaktoren, Eignungstests
und medizinische Untersuchungen.
Verantwortung des arbeitenden Menschen
gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb,
der Gesellschaft und dem Staat.
Spezielle Berufskunde
Einteilung der Berufe.
Einteilung der Betriebe: private und öffentliche
Betriebe; gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche
Betriebe.
Detailliertere Darstellung der Fremdenverkehrs-
und Sozialbetriebe.
Arbeitsverrichtungen und Produktionsprozesse;
spezielle Eignungsanforderungen.
Stellung der Berufe in der wirtschaftlichen Entwicklung,
Aufstiegsmöglichkeiten und Wege der
beruflichen Fortbildung.
Berufsinfortnation
Einrichtungen der Bildungs- und Berufsberatung
(Arbeitsmarktverwaltung, Pädagogisch-psychologischer
Dienst).
Möglichkeiten beruflicher Veränderungen.
Informationsblätter, -broschüren u. dgl.
Fachdidaktik
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der
Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.
Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen
Bildungsinhalte, methodische Analyse mit Ausarbeitung
von Stundenbildern und Lehrversuchen.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
im Unterrichtsgegenstand Berufskunde.
Unterrichtsplanung
Das Bildungsziel des Unterrichtsgegenstandes
Berufskunde. Stellung des berufskundlichen Unterrichtes
im Lehrplan der Haushaltungsschule
und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen
Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender
Probleme.
f) Lebenskunde und Erziehungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Überblick über die Psychologie unter besonderer
Berücksichtigung der Entwicklungspsychologie.
Vermitthing von Kenntnissen aus der Pädagogik
und der Sozialethik. Fachdidaktische Probleme
des Unterrichtes an Haushaltougs- und
Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff
Allgemeine Psychologie
Grundlagen der allgemeinen Psychologie (Leib-
Seele-Einheit).
Die Phänomene des Erkennens, der Emotionen
und des Wollens.
Grundlagen der Ethik: Ethische Strebungen;
Gewissen; Pflicht; Verantwortjung; Selbsterkenntnis;
Selbsterziehung.
Die wichtigsten Richtungen der Tiefenpsychologie
unter besonderer Berücksichtigung ihrer
Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung.
Die wichtigsten Psychotherapieverfahren.
Entwicklungspsychologie
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im
ersten Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung
der Bedeutung einer ständigen Bezugsperson.
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im
Kindesalter unter besonderer Berücksichtigung
der Krisenzeiten (1. Trotzalter); Bedeutung des
Spracherwerbes, Bedeutung des Spieles; Voraussetzungen
für die Schulreife.
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im
Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung
der Krisenzeiten (Probleme des zweiten Gestaltwandels;
Akzeleration; Retardation).
Grundlagen der Sexualpädagogik.
Pädagogik
Grundlagen der Milieukunde unter besonderer
Berücksichtigung der Bedeutung des Familienmilieus
(Rolle des Vaters, der Mutter, der Geschwister;
Probleme des Einzelkindes). Auswirkung
von schädlichen Umwelteinflüssen (in Familie,
Gruppe, Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft)
auf die Persönlichkeitsentwicklung des jungen
Menschen.
Wesen und Ziele der Erziehung; Grenzen der
Erziehung; Verhältnis von Autorität und Freiheit;
Erziehungsgemeinschaften; die Erziehung
des behinderten Kindes.
Sozialethik
Soziale Bildungsinhalte: Individuum — Gemeinschaft;
informelle Gruppe — Freundschaft —
Liebe — Ehe; Massenmedien.
Ethische Bildungsinhalte: Berufswahl; Beruf;
Umgangsformen; sittlich wertvolle Freizeitgestaltung;
Sexualpädagogik.
Ästhetische Bildungsinhalte: Kosmetik; künstlerisch
wertvolle Freizeitgestaltung.
Fachdidaktik
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der
Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.
Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen
Bildungsinhalte, methodische Analyse mit Ausarbeitung
von Stundenbildern und Lehrversuchen.
Integration der einschlägigen sozialen, ethischen
und ästhetischen Bildungsinhalte.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
im Unterrichtsgegenstand Lebenskunde und Erziehungslehre.
Unterrichtsplanung
Das Bildungsziel des Unterrichtsgegenstandes
Lebenskunde und Erziehungslehre.
Stellung des Unterrichtes in Lebenskunde und
Erziehungslehre im Lehrplan der Hauswirtwirtschaftsschule
und in Lebenskunde, Erziehungs- und
Gesundheitslehre im Lehrplan der Haushaltungsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen
Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender
Probleme.
g) Rechnen (Haushaltungsschulen),
Wirtschaftliches Rechnen (Hauswirtschaftsschulen)
Bildungs- und Lehraufgabe
Überblick über die Bereiche des Kaufmännischen
und des Wirtschaftlichen Rechnens.
Vermittlung von Kenntnissen aus der Kalkulation
und der Personalverrechnung.
Fachdidaktische Probleme des Unterrichtes an
Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff;
Rechnerische Grundlagen
Wiederholung der Grundrechnungsarten,
Bruchrechnen. Die kaufmännischen Rechenvorteile.
Rechnen mit mehrnamigen benannten Zahlen
Maß- und Gewichtssysteme Österreichs, Übersicht
über die wichtigsten Währungen.
Verhältnisrechnung, Proportionsrechnung,
Schlußrechnung. Einfache und zusammengesetzte
Verteilungsrechnung.
Die Durchschnittsrechnung: Berechnung des
einfachen und des gewogenen (Mengen-) Durchschnittswertes.
Prozentrechnung von, auf und in 100; besondere
Fälle der Prozentrechnung (Drauf- und
Dreingabe, Berechnung von Indexzahlen); Prozentrechnung
in der Warenrechnung (Berechnung
des Einstandspreises, Selbstkostenpreises und
Nettoverkaufspreises).
Zinsen- und Terminrechnung
Allgemeines.
Zinsen vom reinen, vom vermehrten und verminderten
Kapital (Berechnung der Zinsen, des
Kapitals, des Zinsfußes und der Zeit),
Terminrechnung: Berechnung der mittleren
Fälligkeit aus mehreren Kapitalien.; Berechnung
der Fälligkeit der Restzahlung; Berechnung von
Ratenzinsen.
Besondere Anwendungen des Wirtschaftlichen
Rechnens
Umfang-, Flächen- und Körperberechnungen.
Nährwertberechnungen.
Rechnungen des Bankwesens
Diskontrechnung.
Valuten- und Devisenrechnung: Handel mit
ausländischen Zahlungsmitteln in Österreich; Abrechnung
von Valuten; Abrechnung von Devisen.
Effektenrechnung: Allgemeines; Abrechnung
von Wertpapieren, die im Amtlichen Kursblatt
der Wiener Börse notieren.
'Kalkulation
Die Kalkulation im Warenhandel: Allgemeines
(Begriffe); Bezugskalkulation, Absatzkalkulation,
Differenzkalkulation.
Die Produktionskalkulation: Kostenträgerrechnung;
Kalkulation im Verpflegung- und Beherbergungsgewerbe.
Personalverrechnung
Abrechnung von laufenden und sonstiges Bezügen
einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung
mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und
der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und
Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen
auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.
Fachdidaktik
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Unterrichtsmodelle.
Mittel der Veranschaulichung.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
im Unterrichtsgegenstand Rechnen bzw. Wirtschaftliches
Rechnen.
Unterrichtsplanung
Das Bildungsziel des Unterrichtes in Wirtschaftlichem
Rechnen im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule
bzw. des Unterrichtsgegenstandes
Rechnen im Lehrplan der Haushaltungsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen
Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender
Probleme.
h) Entwurf- und Modezeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten
aus dem Gebiete des Entwurf- und Modezeichnens.
Fachdidaktische Probleme des Unterrichtes aus
Entwurf- und Modezeichnen an bekleidungsgewerblichen
Lehranstalten.
Lehrstoff
Grundlegende Arbeitstechniken
Zeichenübungen zur Schulung in der Arbeitstechnik
mit verschiedenem Zeichenmaterial.
Zeichenübungen zur Schulung der künstlerischen
Ausdrucksfähigkeiten.
Naturstudien.
Entwürfe für Stoffmuster in verschiedenen
Techniken. Einfache Entwürfe mit Blei- und
Filzstift für den Werkstättenunterricht.
Proportions- und Bewegungsstudien
Proportionsstudien an der menschlichen Figur.
Zeichnen von Figurinen.
Bewegungsstudien.
Entwurf und Werkzeichnung
Auswertung von Modeheften zum Erfassen der
charakteristischen Merkmale von Stilen und Modellen.
Anfertigung von Ideenskizzen.
Entwerfen nach Themenstellung, auch mit modischem
Detail; Erstellung von Modebildern und
Werkskizzen.
Komposition von Modellen mit Vorder-, Rücken-
und Seitenansicht, Modeberichte mit
Skizzen.
Zusammenstellen der modischen Kleidung zu
verschiedenen Anlässen.
Entwürfe für den Werkstättenunterricht.
Fachdidaktik
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der
Veranschaulichung. Exkursionen.
Einbeziehung aktueller Anlässe.
Leistungsfeststellug und Leistungsbeurteilung
im Unterrichtsgegenstand Entwurf- und Modezeichnen.
Unterrichtsplanung
Das Bildungsziel des Unterrichtes in Entwurf-
und Modezeichnen.
Stellung des Unterrichtes in Entwurf- und
Modezeichnen im Lehrplan der bekleidungsgewerblichen
Lehranstalten.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen
Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender
Probleme.
i) Musik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung vom Kenntnissen und Fertigkeiten
aus wesentlichen Bereichen der Musik.
Anleitung zur Chorleitung und zum Instrumentalspiel.
Überblick über die Musikgeschichte und die
Musiktheorie.
Theorie und Praxis der Fachdidaktik Musik
an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff
Elementare Musiklehre
Notenschrift, Fachbezeichnungen, Tonsysteme,
Tonreihen, Dur-Moll-System, andere Tonleitern,
andere Klang- und Geräuschordnungen.
Intervalle, Akkorde, Clusters; Tonstufen, Kadenzen.
Rhythmische Ordnungen, Takt, Metrum.
Grundlegendes aus der Akustik, Musikinstrumente,
Ensembles, Orchester.
Grundlegendes aus der Musikästhetik, Musikpsychologie
und Musiksoziologie.
Chorleitung und Gesang
Gehörbildung, Einzel- und Chorstimmbildung,
Dirigieren, Klassen- und Chorgesang, Literatur-
und Besetzungsfragen, Einsatz von Instrumenten,
Feiergestaltung.
Instrumentalspiel
Technische Grundprobleme, Vortrag einfacher
Stücke, Verwendung der Instrumente im Klassenunterricht.
Werkkunde und Musikgeschichte
Übersicht über musikalische Formen, Formanalyse;
Analyse des motivischen Aufbaues; musikalische
Stile; Überblick über die Entwicklung der
europäischen Musik bis ins 20. Jahrhundert;
außereuropäische Musikkulturen.
Fachdidaktik
Methodische Fragen des Einzel- und Chorgesanges,
Probleme der heutigen Musikerziehung.
Didaktische Literatur, Darbietungen musikalischer
Kunstwerke.
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der
Veranschaulichung. Einbeziehung aktueller Anlässe.
Fragen der musikalischen Begabung; Einsatz
elektroakustischer und audiovisueller Geräte
aller Arten. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
im Musikunterricht.
Unterrichtsplanung
Das Bildungsziel des Musikunterrichtes.
Die Stellung des Musikunterrichtes im Lehrplan
der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen
Unterrichtsgegenständen, Behandlung fachübergreifender
Probleme.
j) Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten
aus dem Bereiche der Leibesübungen.
Überblick über die Sportpädagogik, die Sportpsychologie,
die Sportsoziologie und die Bewegungslehre.
Praktische Ausbildung in einzelnen Sportdisziplinen.
Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten
im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme
an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff
Einführung in das Fachstudium Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe, Studienplan, Prüfungen.
Zielsetzungen, Inhalte, Methoden und
Organisation des Unterrichtes aus Leibesübungen
an der Haushaltungsschule und an der Hauswirtschaftsschule.
Die Berufsqualifikation des Lehrers für Leibesübungen
Merkmale, Aufgaben und Anforderungen.
Einführung in die Fachliteratur; Anregungen
zum Selbststudium, Erarbeiten einer Stoffkartei,
Vorstellung von Sportfilmen und -dias.
Fachtheoretische Grundlagen
Sportpädagogik
Definition einiger wichtiger Begriffe: Sport,
Leibesübungen, Leibeserziehung, Gymnastik, Turnen;
Lehr- und Bildungsbereiche der Leibesübungen
(des Sports), pädagogische Grundsätze der
Leibesübungen an Österreichs Schulen; Lehrplan,
Curriculum, Rahmenlehrplan, konkretisierter
Lehrplan, Lernziele.
Sportpsychologie
Entwickliungs- und lernpsychologische Aspekte
für die Leibesübungen, Anwendung psychologischer
Erkenntnisse in der Unterrichtssituation;
Verdeutlichung von Motivation, Verstärkung,
Aggression; Einfluß der sportlichen Betätigung
auf die Psyche des Menschen.
Sportsoziologie
Der Sport in seiner Abhängigkeit von Kultur,
Gesellschaft und Staat; Sozialerziehung, Koedukation,
Sport und Freizeit; Sport und Sozialschichten,
Sport und Spiel in seiner Bedeutung
für den einzelnen und in der Gesellschaft, Breitensport
— Spitzensport.
Bewegungslehre
Gegenstand und Umfang, Ansatzmöglichkeiten
(Biomechanik, Sensomotorik); motorische Eigenschaften
(Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer, Gelenkigkeit,
Gleichgewicht, Gewandtheit, Geschicklichkeit);
die wichtigsten Prinzipien der menschlichen
Motorik, Bewegungsmerkmale, Bewegungsbeobachtungen,
sportmotorische Tests. Bedingungen
des motorischen Lernens (Bewegungsmuster,
Lernschritte).
Praktische Ausbildung einschließlich Spezielle
Methodik
Die praktische Ausbildung hat der Steigerung
des eigenen Könnens in den Übungsbereichen
Turnen, Leichtathletik, Spiele, Schwimmen,
Tänzerische Bewegungskunst, Schilauf und Eislauf
zu dienen. Dabei ist auf die didaktisch-methodischen
Erfordernisse des Unterrichtens in der
Haushaltungs- und in der Hauswirtschaftsschule
Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind Übungsstoffe
unter einfachen bzw. erschwerten Bedingungen
zu vermitteln; auf die Möglichkeit der
kursmäßigen Unterweisungen ist ebenso wie auf
die speziellen Sicherungsmaßnahmen in den einzelnen
Übungsbereichen hinzuweisen.
Fachdidaktik
Grundsätze der allgemeinen Methodik; der
Lehrvorgang und seine Struktur; Stufen der Bewegungsformung;
Organisation des Unterrichtes;
Aufstellungs- und Betriebsformen; Lehr- und
Lernverfahren; Lehr- und Lernhilfen; Führungsstile
in den Leibesübungen; Planung und Kontrolle
des Unterrichtes; Intensivierung und Optimierung
des Unterrichtes; Leistungsfeststellung
und Leistungsbeurteilung; Unfallverhütung; Sichern
und Helfen; Leibesübungen unter erschwerten
Bedingungen; Planung und Durchführung
von Wettkämpfen, Wettspielen und sportlichen
Veranstaltungen.
Facheinschlägige Gesetze, Verordnungen und
Erlässe."
ARTIKEL II
Diese Verordnung wird hinsichtlich der Anlagen
III, VIII, IX und X mit 1. September 1980,
hinsichtlich der Anlagen II, IV, VI/1 und VII
für das 1. und 2. Semester mit 1. September 1980
und für das 3. und 4. Semester mit 1. September
1981, hinsichtlich der Anlage V für das 1. und
2. Semester mit 1. September 1980, für das 3. und
4. Semester mit 1. September 1981 und für das
3. und 6. Semester mit 1. September 1982 in
Kraft gesetzt.