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447. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 447. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966,

Nr. 289/1969, Nr. 234/1971, Nr. 323/1975 und

Nr. 142/1980, insbesondere dessen §§ 6 und

112, sowie hinsichtlich der in Artikel I

enthaltenen Einstufung von Unterrichtsgegenständen

in Lehrverpflichtungsgruppen auf Grund

des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das

Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer,

BGBl. Nr. 244/1965, wird — hinsichtlich der

Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler und dem

Bundesminister für Finanzen — verordnet

ARTIKEL I

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht und Kunst vom 12. Juli 1976, BGBl.

Nr. 578, über die Lehrpläne der Berufspädagogischen

Akademien und die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen

der neuen Unterrichtsgegenstände

in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 473/1977 wird wie folgt geändert

1. In der Anlage II [Lehrplan für die Lehramtsausbildung

für Berufsschulen (viersemestrige Ausbildung)]

a) hat Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten

b) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) 2 2 (Humanwissenschaftliche

Bildung) lit. c (Lehrstoff) im Pflichtgegenstand

„Unterrichtswissenschaft" der sechste

Absatz anstelle von „Planung von Unterrichtseinheiten/

Lernphasen." zu lauten

„Gliederung von Unterrichtseinheiten/Lernphasen.",

c) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehr-

Stoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik

der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische

Ausbildung) im Pflichtgegenstand „Didaktik"

aa) der Lehrstoff zu lauten

„Lehrstoff

Die Lehrpläne der Berufsschule, insbesondere

die der eigenen Fachrichtung, und ihre

Interpretation.

Die Lehrstoffverteilung, die Gestaltung

einer Unterrichtseinheit, ihre Vor- und

Nachbereitung.

Zweckentsprechende Unterrichtsverfahren

in der Berufsschule.

Fachspezifischer und methodischer Einsatz

der Unterrichtsmittel.

Fachspezifische Maßnahmen zur Sicherung

des Unterrichtsertrages und zur Feststellung

des Unterrichtsergebnisses.

Die Koordinierung des theoretischen mit

dem praktischen Unterricht.

Durchführung von Schulveranstaltungen.

Einführung in die einschlägige Literatur

und kritische Stellungnahme zu besonders

aktuellen Themen.",

bb) in „Didaktische Grundsätze" der erste Absatz

zu lauten

„Aufbauend auf dem Lehrgut der Humanwissenschaften

soll die methodische Ausbildung

für den Bereich des Berufsschulunterrichtes

vorgenommen werden.",

cc) der Pflichtgegenstand „Didaktik-Seminar"

zu entfallen,

d) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand

„Aktuelle Fachgebiete" einzufügen:"

BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Anleitung zur Planung und Durchführung

wissenschaftlicher Arbeiten in der berufspädagogischen

Tatsachenforschung, wodurch die teilnehmenden

Studierenden befähigt werden sollen,

in ihrer künftigen beruflichen Tätigkeit Problemstellungen

des Schulalltags systematisch und methodengerecht

zu lösen und an pädagogischen

Forschungsvorhaben mitwirken zu können.

Lehrstoff

Behandlung von Themen und Projekten, die

den unterrichtlichen Erfordernissen der Berufspädagogischen

Akademien entsprechen.

Didaktische Grundsätze

Siehe „Humanwissenschaftliche Bildung."

2. In der Anlage III [Lehrplan für die Lehramtsausbildung

für Berufsschulen (zweisemestrige

Ausbildung)] hat Abschnitt I (Stundentafel) zu

lauten

3. In der Anlage IV [Lehrplan für die Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht

(viersemestrige Ausbildung)]

a) hat Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten

b) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) Z 3 (Didaktik der

Unterrichtsgegenstände und Schulpraktische Ausbildung)

lit. c (Lehrstoff) der Pflichtgegenstand

„Didaktik" zu lauten

„DIDAKTIK

Analyse und Interpretation der Lehrpläne der

einschlägigen berufsbildenden mittleren und

höheren Schulen.

Die Lehrstoffverteilung, die Gestaltung einer

Unterrichtseinheit, ihre Vor- und Nachbereitung.

Durchführung von Schulveranstaltungen.

Fachspezifischer Einsatz der Lehr- und Lernmittel.

Fachspezifische Maßnahmen zur Sicherung des

Unterrichtsertrages und zur Feststellung des Unterrichtsergebnisses.

Koordination des theoretischen mit dem praktischen

Unterricht.

Einführung in die Fachliteratur und Behandlung

besonders aktueller Themen.",

c) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Ergänzende

Unterrichtsveranstaltungen) lit. c (Lehrstoff) anstelle

des Pflichtgegenstandes „Küchenwirtschaftliche

Praxis" einzufügen

„KÜCHENWIRTSCHAFT

Anwendung der physiologischen, ernährungswissenschaftlichen

und ökonomischen Erkenntnisse

auf alle Kostformen inklusive Feinküche,

internationale Küche und Diätküche.

Zeitgemäße Unterrichts- und Arbeitsformen

für den Unterricht in Lehr- und Betriebsküchen.

Planung der Arbeit in Lehr- und Betriebsküchen

unter Berücksichtigung der Erkenntnisse

aus Ergonomie, Technologie und Betriebswirtschaftslehre.

Planung und Einrichtung von Lehr- und Betriebsküchen

nach den Methoden moderner

Arbeitsorganisation.",

d) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Ergänzende

Unterrichtsveranstaltungen) lit. c (Lehrstoff)

anstelle des Pflichtgegenstandes „Servierkundliche

Praxis" einzufügen

„SERVIERKUNDE

Tischkultur in der internationalen Gastronomie.

Service und Serviceorganisation im gastgewerblichen

Betriebsbereich unterschiedlicher Rangordnung.

Erstellung von arbeitsunterrichtlichen Programmen

für den Servierkundeunterricht in verschiedenen

Schultypen.

Getränkekunde.

Getränkeservice in unterschiedlichen Betriebsformen.",

e) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand

„Aktuelle Fachgebiete" anzufügen

„BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage II.".

4. In der Anlage V [Lehrplan für die Lehramtsausbildung

für den hauswirtschaftlichen

Fachunterricht (sechssemestrige Ausbildung)]

a) hat Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten

b) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grudsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) die Z 4 zu

lauten

„4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und

schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage IV.",

c) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehr-

Stoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtigegenstände) in Z 5 (Ergänzende

Unterrichtsveranstaltungen) der erste

Absatz zu lauten

„Anatomie, Physiologie, Hygiene, Seminar

für Anatomie, Physiologie und Hygiene, Säuglingspflege,

Hauskrankenpflege und Erste Hilfe,

Ernährungswissenschaft (3. und 4. Semester), Seminar

für Ernährungslehre, Lebensmittelkunde

und Diätkunde, Ernährungstechnologie und

Diätetik, Küchenwirtschaft, Servierkunde, Sozioökonomie

und Technologie der hauswirtschaftlichen

Betriebe, Seminar für Sozioökonomie und

Technologie der hauswirtschaftlichen Betriebe,

Hauswirtschaftliche Betriebstechnik und Arbeitsorganisation,

Fremdenverkehrslehre und Fremdenverkehrspolitik:",

d) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) Z 5 (Ergänzende

Unterrichtsveranstaltungen) anstelle des Pflichtgegenstandes

„Küchenpraxis und Küchenführung"

einzufügen

„KÜCHENFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z 3 lit. a.

Lehrstoff

Richtlinien für Einkauf, Übernahme, Lagerhaltung

und Verrechnung von Lebensmitteln.

Übungen zur Beherrschung der Arbeitstechniken

in der Küche.

Funktion und Verwendung der Küchengeräte

und Küchenmaschinen das Haushaltes und Großküchenbetriebes.

Die grundlegenden Arten des Garmachens;

Grundrezepte verschiedener Speisen.

Zubereitung einfacher Speisen und Getränke

für Haushak und Großküche, auch unter Verwendung

von Halb- und Fertigfabrikaten.

Abänderungen und Erweiterungen der Grundrezepte

für die Feinküche.

Kenntnisse über verschiedene Diätformen und

Zubereitung von Diätkost.

Kenntnisse über das Konservieren von Lebensmitteln

und Speisen unter Berücksichtigung

moderner Technologien.

Mengenberechnung, Material-, Preis- und

Nährwertberechnung für Haushalt und Großküche.

Führung von Lagerkarteien.

Erstellung von Speiseplänen für verschiedene

Verpflegungsbetriebe unter Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher

Erkenntnisse und

volkswirtschaftlicher Erfordernisse.

Erstellung von Arbeitsablauflisten.

Erstellung von Organisationsplänen für den

Großküchenbetrieb, Kontrolle des zeitliches Ablaufes

einzelner Arbeitsvorgänge und Koordinierung

der erforderlichen Tätigkeiten.

Vorratswirtschaft und damit verbundene Probleme.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z 3 lit. b.",

e) ist Im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) Z 5 (Ergänzende

Unterrichtsveranstaltungen) anstelle des Pflichtgegenstandes

„Servierkunde" einzufügen

„EINFÜHRUNG IN DIE SERVIERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z 3 lit. a.

Lehrstoff

Tischkultur im Haushalt und im gastgewerblichen

Betrieb.

Kenntnisse über Servierbehelfe und verschiedene

Serviceformen in Haushalt und Betrieb.

Erstellung von Organisationsdiagrammen für

den servierkundlichen Bereich.

Einführung in die Getränkekunde.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z 3 lit. b.",

f) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgabe,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand

„Aktuelle Fachgebiete" anzufügen)

„BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage II.".

5. In der Anlage VI/1 [Lehrplan für die Lehramtsausbildung

für den gewerblichen Fachunterricht,

Fachrichtung Damenkleidermachen (viersemestrige

Ausbildung)] hat Abschnitt I (Stundentafel)

zu lauten

6. In der Anlage VI/2 [Lehrplan für die Lehramtsausbildung

für den gewerblichen Fachunterricht,

Fachrichtung Herrenkleidermachen (viersemestrige

Ausbildung)] ist in Abschnitt I (Stundentafel)

Unterabschnitt B (Freigegenstände) nach

dem Freigegenstand „Aktuelle Fachgebiete" anzufügen

7. In der Anlage VI/3 [Lehrplan für die Lehramtsausbildung

für den gewerblichen Fachunterricht,

Fachrichtung Wäschewarenerzeugung (viersemestrige

Ausbildung)] ist in Abschnitt I (Stundentafel)

Unterabschnitt B (Freigegenstände) nach

dem Freigegenstand „Aktuelle Fachgebiete" anzufügen

8. In der Anlage VI/4 [Lehrplan für die Lehramtsausbildung

für den gewerblichen Fachunterricht,

Fachrichtung Kunststicken (viersemestrige

Ausbildung)] ist in Abschnitt I (Stundentafel)

Unterabschnitt B (Freigegenstände) nach dem

Freigegenstand „Aktuelle Fachgebiete" anzufügen

9. In der Anlage VII [Lehrplan für die Lehramtsausbildung

für den gewerblichen Fachunterricht,

ausgenommen Bekleidungsgewerbe (viersemestrige

Ausbildung)]

a) hat Abschnitt I (Stundentafel) zu lauten

b) haben im Abschnitt IV (Bildungs- und

Lehraufgaben, Didaktische Grundsätze sowie

Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in Z 4

(Didaktik der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische

Ausbildung) die Pflichtgegenstände

„Didaktik" und „Unterrichtstechnologie" zu lauten

„Didaktik, Unterrichtstechnologie

Siehe Anlage II unter sinngemäßer Anwendung

auf die Erfordernisse der von den technischen

und gewerblichen Lehranstalten zu vermittelnden

Berufsausbildung.",

c) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik

der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische

Ausbildung) im Pflichtgegenstand „Werkstätten

— Betriebslehre"

aa) unter „Lehrstoff" der vorletzte Absatz zu

lauten

„Organisationsprogramme des praktischen

Unterrichts: Grundausbildung, Einzelstück,

Klein- und Großserie, zwischenschulische

Zusammenarbeit.",

bb) unter „Didaktische Grundsätze" der erste

Absatz zu lauten

„Die Vermittlung des Lehrstoffes ist praxisnahe

und anschaulich zu gestalten, wobei

insbesondere auch Besuche in verschiedenartigen

Schulwerkstätten vorzusehen sind.",

d) hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) in

Unterabschnitt B (Freigegenstände) der erste Absatz

zu lauten

„Erwachsenenbildung, Lebende Fremdsprache,

Leibeserziehung, Aktuelle Fachgebiete, Berufspädagogische

Tatsachenforschung:".

10. In der Anlage VIII [Lehrplan für die Lehramtsausbildung

für den gewerblichen Fachunterricht,

ausgenommen Bekleidungsgewerbe (zweisemestrige

Ausbildung)] hat Abschnitt I (Stundentafel)

zu lauten

11. In der Anlage IX (Lehrplan für die Lehramtsausbildung für Stenotypie und Phonotypie)

a) ist in Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand

„Aktuelle Fachgebiete" anzufügen

b) haben in Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik

der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische

Ausbildung), Pflichtgegenstand „Didaktik

und Methodik der Kurzschrift" im „Lehrstoff"

der erste, vierte und fünfte Absatz zu entfallen.

Weiters hat der sechste Absatz anstelle von

„Methoden des Unterrichtes" nunmehr zu lauten

„Methodische Probleme des Kurzschriftunterrichtes",

c) haben in Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik

der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische

Ausbildung), Pflichtgegenstand „Didaktik und

Methodik des Maschinschreibens" im „Lehrstoff"

der erste Satz des ersten Absatzes sowie der

dritte Absatz zu entfallen. Weiters hat der vierte

Absatz anstelle von „Methoden des Unterrichtes"

nunmehr zu lauten

„Methodische Probleme des Maschinschreibunterrichtes",

d) haben in Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) Z 4 (Didaktik

der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische

Ausbildung), Pflichtgegenstand „Didaktik

und Methodik des Stenotypie-, Phonotypie- und

Textverarbeitungsunterrichtes" im „Lehrstoff"

der erste und vierte Absatz zu entfallen. Weiters

hat der fünfte Absatz anstelle von „Methoden

des Unterrichtes" nunmehr zu lauten

„Methodische Probleme des Stenotypie-, Phonotypie-

und Textverarbeitungsunterrichtes",

e) ist im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben,

Didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff

der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt

B (Freigegenstände) nach dem Freigegenstand

„Aktuelle Fachgebiete" anzufügen

„BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage II".

12. Nach der Anlage IX ist anzufügen

Anlage X

„LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE

FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN

(Deutsch, Staatsbürgerkunde, Berufskunde,

Lebenskunde und Erziehungslehre, Musik, Leibesübungen

an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen;

Rechnen an Haushaltungsschulen;

Geschichte, Geographie, Wirtschaftliches

Rechnen an Hauswirtschaftsschulen; Entwurf-

und Modezeichnen an Fachschulen für Bekleidungsgewerbe)

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Den Studierenden ist in Ergänzung zu den

durch die Lehramtsprüfung für den hauswirtschaftlichen

bzw. für den gewerblichen Fachunterricht

(Bekleidungsgewerbe) bereits nachgewiesenen

allgemeinen pädagogisch-didaktischen

Kenntnissen jenes fachliche Wissen und Können

zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes

als Lehrer für den dem jeweiligen Vorbereitungslehrgang

bzw. der jeweiligen Erweiterungsprüfung

zugrundeliegenden Unterrichtsgegenstand

an Haushaltungsschulen, Hauswirtschaftsschulen

und Fachschulen für Bekleidungsgewerbe befähigt.

Hiebei können Lehrer des gewerblichen Fachunterrichtes

(Bekleidungsgewerbe), sofern sie

eine Reifeprüfung nachweisen, Erweiterungsprüfungen

für jeden der in dieser Anlage angeführten

Unterrichtsgegenstände, sofern sie jedoch

keine Reifeprüfung nachweisen, nur für die

Unterrichtsgegenstände „Musik", „Leibesübungen"

sowie „Entwurf- und Modezeichnen" ablegen.

Lehrer des hauswirtschaftlichen Fachunterrichtes

können Erweiterungsprüfungen für jeden

der angeführten Unterrichtsgegenstände ablegen,

ausgenommen „Entwurf- und Modezeichnen".

II. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Ausbildung ist in Seminaren und Übungen

in einem Semester so durchzuführen, daß aufbauend

auf dem Bildungsgut der Berufspädagogischen

Akademie das für die zukünftige Berufstätigkeit

erforderliche Wissen und Können erarbeitet

werden kann. Der Selbsttätigkeit ist dabei

besonderes Augenmerk zu schenken.

III. AUFBAU, STUNDENZAHL, BILDUNGSUND

LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF

DER EINZELNEN VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE

a) Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen aus Sprache und

Literatur, die zum Unterricht an Haushaltungs-

und Hauswirtschaftsschulen befähigen.

Theorie und Praxis der Fachdidaktik Deutsch

an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff

Sprache

Phonetik, Semantik Morphologie und Syntax

der deutschen Sprache: Grundlegendes und Überblick.

Problem der Sprachnorm; Entwicklung der

Gegenwartssprache; Dialekt und Schriftsprache.

Verhältnis von Muttersprache und Fremdsprache.

Fachsprache: Begriff der wissenschaftlichen Terminologie.

Vokabulare der Sachbereiche, die im Vordergrund

des Unterrichtserfordernisses stehen.

Sprachstrukturen der Medien; Behördensprache;

Sprache der Politik.

Literatur

Überblick über literarische Gattungen, insbesondere

auch neuere Formen: Wesensmerkmale,

historische Bedeutung.

Literarische Epochen in Grundzügen. Detailliertere

Darstellung der Literatur den 19. und

20. Jahrhunderts, Gegenwartsliteratur; Dichtungen

der österreichischen Landschaften.

Literarische Grenzgebiete: Dokumentarliteratur,

Gebrauchs- und Trivialliteratur. Kitsch und

Schund: Begriffsklärung. Die literarische Umwelt

des Schülers als Ausgangspunkt für den Literaturunterricht.

Fachdidaktik

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Unterrichtsmodelle.

Ausdrucksweise des Schülers; schriftliche und

mündliche Übungen; die Lektüre; Lehrbuch, Lesebuch,

Lesetexte; Schulbibliothek.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

im Deutschunterricht; Schularbeiten.

Einsatz audiovisueller Hilfsmittel.

Unterrichtsplanung

Die Stellung des Deutschunterrichtes im Lehrplan

der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen

Unterrichtsgegenständen.

b) Geschichte

Bildungs- und Lehraufgabe

Überblick . über die Geschichtsepochen unter

besonderer Berücksichtigung Österreichs und der

Gegenwart.

Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die

Unterrichtsprobleme an Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff

Allgemeine Geschichte

Ur- und Frühgeschichte.

Wesentliche Leistungen altorientalischer Hochkulturen.

Die Kulturleistungen der Griechen und

Römer, die für die Entwicklung des Abendlandes

von Bedeutung waren.

Die Entwicklung der drei Kulturkreise: Abendländischer

Kulturkreis (Westrom, Germanenreiche

auf römischem Boden), Byzanz, Islam.

Das Zeitalter Karls des Großen: die neue Form

des Imperium Romanum, die Sozial- und Wirtschaftsordnung

(Ausbildung der Grundherrschaft,

die Bauern); kulturelle Zentren; Bedeutung der

Klöster.

Das Heilige Römische Reich im Hoch- und

Spätmittelaker: Auseinandersetzung zwischen

Kirche und Staat; Rittertum und Kreuzzüge;

Romanik.

Die Ausbildung der Territorialgewalt; Städte.

Die Gotik. Der Beginn der Neuzeit: Wissenschaften

und Erfindungen; Entdeckungen; soziale und

religiöse Situation; Verlagssystem und Frühkapitalismus;

Humanismus und Renaissance: das neue

Weltbild.

Die Reformation und deren kulturelle und

politische Folgewirkungen. Die europäischen

Mächte im 16. und 17. Jahrhundert und der

Dreißigjährige Krieg. Das Barockzeitalter; der

Absolutismus.

Vorindustrielle Wirtschaft und Gesellschaft.

Merkantilismus und neue Sozialstruktur. Das

Rokoko.

Die Aufklärung als geistige Bewegung. Wirtschafts

-, Staats- und Gesellschaftslehre. Der aufgeklärte

Absolutismus in Europa.

Bedeutende politische Ereignisse für die historische

Entwicklung im 19. und 20. Jahrhun-

dert. Die Entstehung der Vereinigten Staaten, die

Französische Revolution, die Napoleonischen

Kriege.

Die neue Ordnung Europas durch den Wiener

Kongreß. Die Erste industrielle Revolution, die

Veränderung der Gesellschaftsstruktur: Entstehung

des Vierten Standes in Europa. Die tragenden

politischen und sozialen Ideen: Liberalismus,

Nationalismus, Sozialismus. Auswirkung auf die

Struktur der politischen Willensbildung (Verfassungskämpfe).

Das Jahr 1848.

Europäische Probleme in der zweiten Hälfte

des 19. Jahrhunderts.

Strukturverschiebungen im machtpolitischen

Bereich, europäische Krisenherde. Die soziale

Frage bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges.

Lösungsversuche: Marxismus, Christliche Soziallehre.

Imperialistische Politik der Weltmächte

bis 1914.

Der Erste Weltkrieg und dessen Auswirkungen

auf die Entwicklung der europäischen Staaten und

der USA.

Nationalsozialismus und Kommunismus.

Europa in der Zwischenkriegszeit.

Der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg.

Geschichte Österreichs

Geschichte Österreichs von den Anfängen bis

1526 (einschließlich der Besiedlungsgeschichte der

Ostalpenländer). Geschichtliehe Entwicklung der

einzelnen Bundesländer. Entwicklung der habsburgischen

Erbländer von 1526 bis zum Wiener

Kongreß.

Österreich von 1815 bis 1914, insbesondere die

Revolution von 1848; Verfassungsgeschichte

Österreichs im 19. Jahrhundert.

Die soziale Frage in Österreich.

Von der Monarchie zur Ersten Republik. Innen-

und außenpolitische Probleme der Ersten

Republik. Österreich 1938.

Gegenwartskunde

Die Weltsituation 1945. Politik der Weltmächte

USA und UdSSR. Bündnissysteme; Entkolonialisierung

und Probleme der Dritten Welt.

Krisenherde der Weltpolitik und Friedensbestrebungen.

Die Zweite Republik in Österreich.

Besatzungszeit, Staatsvertrag, Neutralitätserklärung.

Die politische, soziale und kulturelle Entwicklung

Österreichs seit 1955.

Die Zweite industrielle Revolution; Änderungen

im Wirtschafts- und Sozialgefüge der Welt,

Europas und Österreichs.

Politische, wirtschaftliche und kulturelle Tendenzen

der Gegenwart.

Fachdidaktik

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der

Veranschaulichung. Exkursionen. Einbeziehung

aktueller Anlässe.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

im Geschichtsunterricht.

Unterrichtsplanung

Das Bildungsziel des Unterrichtes in Geschichte.

Stellung des Geschichtsunterrichts im Lehrplan

der Hauswirtschaftsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen

Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender

Probleme.

c) Geographie

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen aus der allgemeinen

Geographie. Überblick über die Großräume

der Erde unter besonderer Berücksichtigung

Österreichs.

Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf

die Unterrichtsprobleme an Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff

Allgemeine Geographie

Die Erde im Weltraum; Größe und Gestalt sowie

Bewegungen der Erde; Sonnen- und Planetensystem;

der Mond.

Erdoberfläche: Lufthülle, Gewässer, Vegetation;

Anthropogeographie.

Außereuropäische Regionalgeographie

Regionalgeographie Afrikas, Asiens, Australiens,

Ozeaniens sowie Nord- und Südamerikas

Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung,

wirtschaftliche Schwerpunkte, Infrastruktur.

Geographie Europas

Regionalgeographie Europas: Aufbau, Großlandschaften,

Klima; Bevölkerung, wirtschaftliche

Schwerpunkte. Gegenüberstellung der politischen

und wirtschaftlichen Systeme und Bündnisse im

Westen und Osten Europas; die Bedeutung Europas

in der Welt. Österreichs Nachbarländer.

Geographie Österreichs

Österreich und seine Landschaften; Gletscherbildung,

Karsterscheinungen, Nutzung der jeweiligen

Gesteine und Böden.

Klima und Wetter.

Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft; Bergbau;

Energiequellen; Verkehr.

Die Bedeutung des Fremdenverkehrs.

Bevölkerungsstruktur.

Fragen der Raumplanung (Landschaftspflege,

Umweltschutz, Energiewirtschaft, Verkehrsplanung).

Die internationalen wirtschaftlichen Organisationen

mit besonderer Betonung der österreichischen

Situation. Die Stellung Österreichs in der

Welt.

Fachdidaktik

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der

Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

im Geographieunterricht.

Unterrichtsplanung

Das Bildungsziel des Geographieunterrichtes.

Stellung des Geographieunterrichtes im Lehrplan

der Hauswirtschaftsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen au anderen

Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender

Probleme.

d) Staatsbürgerkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Überblick über die Grundbegriffe des Staates

und Rechtes. Vermittlung grundlegender Kenntnisse

aus wichtigen Rechtsgebieten. Fachdidaktische

Probleme des Unterrichtes aus Staatsbürgerkunde

an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff

Grundbegriffe

Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des

Rechts. Mensch und Gesellschaft: der individuelle

Freiheitsraum im gesellschaftlichen Bezug.

Charakteristik der Gesellschaft von heute.

Grundfragen der modernen Staatsorganisation

Begriff des Staates; Macht, Herrschaft und Recht;

Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen.

Bürgerliches Recht und Zivilgerichtsbarkeit

Personenrecht: Arten der Personen; Beginn

und Ende der Rechtsperson; Rechts- und Handlungsfähigkeit;

rechtlich bedeutsame Altersstufen,

gesetzliche Stellvertretung.

Familienrecht: Eherecht; eheliches Güterrecht,

Eltern- und Kindschaftsrecht.

Erbrecht: Begriffsbestimmungen; Erbvertrag,

Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht,

Enterbung; Verlassenschaftsabhandlung.

Sachenrecht: Eigentum, Besitz, Inhabung;

Eigentumserwerb und -beschränkungen; Eigentumsschutz.

Pfandrecht; Reallast; Baurecht; Wohnungseigentum.

Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von

Rechtsgeschäften; Vertrag: Vertragstypen; Abschluß

und Erfüllung von Verträgen; Gewährleistung;

Sicherung, Änderung und Endigung vertraglicher

Forderungen.

Grundbegriffe des Schadenersatzrechtes.

Zivilgerichtsbarkeit: streitiges und außerstreitiges

Verfahren, Zwangsvollstreckung, Konkurs

und Ausgleich.

Straffecht

Grundlegende Begriffe; Einteilung der Delikte;

Wesen und Zweck der Strafen; Strafprozeß, Strafvollzug;

Jugendgerichtsbarkeit.

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsvertrag; Angestellter, Arbeiter, Lehrling;

Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag;

Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz;

Arbeitsverfassungsgesetz (kollektive

Rechtsgestaltung, Betriebsverfassung, Behörden

und Verfahren); Arbeitsgerichtsbarkeit;

Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Sozialrecht: Kranken-, Unfall-, Pensions- und

Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung;

Familienlastenausgleich; Fürsorge.

Verfassung- und Verwaltungsrecht

Die Demokratie: Westliches und östliches Demokratieverständnis.

Wahlrecht und Wahlsystem.

Politische Willensbildung in der Demokratie

politische Parteien, Interessensvertretungen,

öffentliche Meinung; Probleme der Gewaltenteilung.

Regierung und Parlament, Regierungspartei

und Opposition.

Die österreichische Bundesverfassung: leitende

Grundsätze; Organisation des Staates: Bund,

Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere

die Gemeinde.

Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit;

Kontrolle der staatlichen Tätigkeit in politischer,

rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung.

Verwaltungsrecht: Grundbegriffe des Verwaltungsrechtes

und des Verwaltungsverfahrensrechtes.

Die wichtigsten Bestimmungen des Verkehrsrechtes

(Kraftfahrgesetz und Straßenverkehrsordnung).

Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten;

Grund- und Freiheitsrechte.

Die völkerrechtliche Stellung Österreichs

Staatsvertrag und Neutralitätserklärung. Die geistige,

zivile, wirtschaftliche und militärische (umfassende)

Landesverteidigung.

Staats- und völkerrechtliche Staatenverbindungen.

Fachdidaktik

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der

Veranschaulichung. Exkursionen.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

im Staatsbürgerkundeunterricht.

Unterrichtsplanung

Das Bildungsziel des Unterrichtes in Staatsbürgerkunde.

Stellung des Staatsbürgerkundeunterrichts

im Lehrplan der Haushaltungsschule und

der Hauswartschaftsschule. Lehrstoffverteilung;

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.

Behandlung fachübergreifender Probleme.

e) Berufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen aus dem Arbeits- und

Sozialrecht.

Überblick über Arbeitsbedingungen, Berufe

und Berufsberatung.

Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die

Unterrichtsprobleme an Haushaltung- und

Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff

Arbeit und Beruf

Begriff und Sinn der menschlichen Arbeit und

des Berufes. Bedeutung für die Entfaltung der

Persönlichkeit, für die Gemeinschaft und die

Gesellschaft. Die moderne Arbeitswelt, ihre Formen,

Einrichtungen und Probleme.

Rechtliche Grundlagen

Einschlägige Bestimmungen des Arbeits- und

Sozialrechtes. Die wichtigsten Bestimmungen des

Berufsausbildungsgesetzes, der Gewerbeordnung,

des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

Entgelt für die Arbeit (Zeitlohn, Leistungslohn,

Prämien, Ertragsbeteiligung); Kollektivverträge.

Die Interessenvertretungen.

Physische und psychische Arbeitsbedingungen

Die Arten der Arbeit; Grundlagen der Arbeitsleistung

(physische und psychische Belastbarkeit,

Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung; Leistungsgrad,

Leistungswille, Leistungsgrenzen); Arbeitsumwelt

(Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima).

Formen der Zusammenarbeit im Betrieb (Betriebshierarchie;

Einzelarbeit, Gruppenarbeit,

Teamwork); der Mensch und die im Produktionsablauf

eingesetzten Rohstoffe, Werkzeuge und

Maschinen.

Feststellung der beruflichen Eignung: Leistungsfaktoren,

Intelligenzfaktoren, Eignungstests

und medizinische Untersuchungen.

Verantwortung des arbeitenden Menschen

gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb,

der Gesellschaft und dem Staat.

Spezielle Berufskunde

Einteilung der Berufe.

Einteilung der Betriebe: private und öffentliche

Betriebe; gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche

Betriebe.

Detailliertere Darstellung der Fremdenverkehrs-

und Sozialbetriebe.

Arbeitsverrichtungen und Produktionsprozesse;

spezielle Eignungsanforderungen.

Stellung der Berufe in der wirtschaftlichen Entwicklung,

Aufstiegsmöglichkeiten und Wege der

beruflichen Fortbildung.

Berufsinfortnation

Einrichtungen der Bildungs- und Berufsberatung

(Arbeitsmarktverwaltung, Pädagogisch-psychologischer

Dienst).

Möglichkeiten beruflicher Veränderungen.

Informationsblätter, -broschüren u. dgl.

Fachdidaktik

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der

Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.

Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen

Bildungsinhalte, methodische Analyse mit Ausarbeitung

von Stundenbildern und Lehrversuchen.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

im Unterrichtsgegenstand Berufskunde.

Unterrichtsplanung

Das Bildungsziel des Unterrichtsgegenstandes

Berufskunde. Stellung des berufskundlichen Unterrichtes

im Lehrplan der Haushaltungsschule

und der Hauswirtschaftsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen

Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender

Probleme.

f) Lebenskunde und Erziehungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Überblick über die Psychologie unter besonderer

Berücksichtigung der Entwicklungspsychologie.

Vermitthing von Kenntnissen aus der Pädagogik

und der Sozialethik. Fachdidaktische Probleme

des Unterrichtes an Haushaltougs- und

Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff

Allgemeine Psychologie

Grundlagen der allgemeinen Psychologie (Leib-

Seele-Einheit).

Die Phänomene des Erkennens, der Emotionen

und des Wollens.

Grundlagen der Ethik: Ethische Strebungen;

Gewissen; Pflicht; Verantwortjung; Selbsterkenntnis;

Selbsterziehung.

Die wichtigsten Richtungen der Tiefenpsychologie

unter besonderer Berücksichtigung ihrer

Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung.

Die wichtigsten Psychotherapieverfahren.

Entwicklungspsychologie

Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im

ersten Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung

der Bedeutung einer ständigen Bezugsperson.

Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im

Kindesalter unter besonderer Berücksichtigung

der Krisenzeiten (1. Trotzalter); Bedeutung des

Spracherwerbes, Bedeutung des Spieles; Voraussetzungen

für die Schulreife.

Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im

Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung

der Krisenzeiten (Probleme des zweiten Gestaltwandels;

Akzeleration; Retardation).

Grundlagen der Sexualpädagogik.

Pädagogik

Grundlagen der Milieukunde unter besonderer

Berücksichtigung der Bedeutung des Familienmilieus

(Rolle des Vaters, der Mutter, der Geschwister;

Probleme des Einzelkindes). Auswirkung

von schädlichen Umwelteinflüssen (in Familie,

Gruppe, Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft)

auf die Persönlichkeitsentwicklung des jungen

Menschen.

Wesen und Ziele der Erziehung; Grenzen der

Erziehung; Verhältnis von Autorität und Freiheit;

Erziehungsgemeinschaften; die Erziehung

des behinderten Kindes.

Sozialethik

Soziale Bildungsinhalte: Individuum — Gemeinschaft;

informelle Gruppe — Freundschaft —

Liebe — Ehe; Massenmedien.

Ethische Bildungsinhalte: Berufswahl; Beruf;

Umgangsformen; sittlich wertvolle Freizeitgestaltung;

Sexualpädagogik.

Ästhetische Bildungsinhalte: Kosmetik; künstlerisch

wertvolle Freizeitgestaltung.

Fachdidaktik

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der

Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.

Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen

Bildungsinhalte, methodische Analyse mit Ausarbeitung

von Stundenbildern und Lehrversuchen.

Integration der einschlägigen sozialen, ethischen

und ästhetischen Bildungsinhalte.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

im Unterrichtsgegenstand Lebenskunde und Erziehungslehre.

Unterrichtsplanung

Das Bildungsziel des Unterrichtsgegenstandes

Lebenskunde und Erziehungslehre.

Stellung des Unterrichtes in Lebenskunde und

Erziehungslehre im Lehrplan der Hauswirtwirtschaftsschule

und in Lebenskunde, Erziehungs- und

Gesundheitslehre im Lehrplan der Haushaltungsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen

Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender

Probleme.

g) Rechnen (Haushaltungsschulen),

Wirtschaftliches Rechnen (Hauswirtschaftsschulen)

Bildungs- und Lehraufgabe

Überblick über die Bereiche des Kaufmännischen

und des Wirtschaftlichen Rechnens.

Vermittlung von Kenntnissen aus der Kalkulation

und der Personalverrechnung.

Fachdidaktische Probleme des Unterrichtes an

Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff;

Rechnerische Grundlagen

Wiederholung der Grundrechnungsarten,

Bruchrechnen. Die kaufmännischen Rechenvorteile.

Rechnen mit mehrnamigen benannten Zahlen

Maß- und Gewichtssysteme Österreichs, Übersicht

über die wichtigsten Währungen.

Verhältnisrechnung, Proportionsrechnung,

Schlußrechnung. Einfache und zusammengesetzte

Verteilungsrechnung.

Die Durchschnittsrechnung: Berechnung des

einfachen und des gewogenen (Mengen-) Durchschnittswertes.

Prozentrechnung von, auf und in 100; besondere

Fälle der Prozentrechnung (Drauf- und

Dreingabe, Berechnung von Indexzahlen); Prozentrechnung

in der Warenrechnung (Berechnung

des Einstandspreises, Selbstkostenpreises und

Nettoverkaufspreises).

Zinsen- und Terminrechnung

Allgemeines.

Zinsen vom reinen, vom vermehrten und verminderten

Kapital (Berechnung der Zinsen, des

Kapitals, des Zinsfußes und der Zeit),

Terminrechnung: Berechnung der mittleren

Fälligkeit aus mehreren Kapitalien.; Berechnung

der Fälligkeit der Restzahlung; Berechnung von

Ratenzinsen.

Besondere Anwendungen des Wirtschaftlichen

Rechnens

Umfang-, Flächen- und Körperberechnungen.

Nährwertberechnungen.

Rechnungen des Bankwesens

Diskontrechnung.

Valuten- und Devisenrechnung: Handel mit

ausländischen Zahlungsmitteln in Österreich; Abrechnung

von Valuten; Abrechnung von Devisen.

Effektenrechnung: Allgemeines; Abrechnung

von Wertpapieren, die im Amtlichen Kursblatt

der Wiener Börse notieren.

'Kalkulation

Die Kalkulation im Warenhandel: Allgemeines

(Begriffe); Bezugskalkulation, Absatzkalkulation,

Differenzkalkulation.

Die Produktionskalkulation: Kostenträgerrechnung;

Kalkulation im Verpflegung- und Beherbergungsgewerbe.

Personalverrechnung

Abrechnung von laufenden und sonstiges Bezügen

einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung

mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und

der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und

Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen

auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.

Fachdidaktik

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Unterrichtsmodelle.

Mittel der Veranschaulichung.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

im Unterrichtsgegenstand Rechnen bzw. Wirtschaftliches

Rechnen.

Unterrichtsplanung

Das Bildungsziel des Unterrichtes in Wirtschaftlichem

Rechnen im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule

bzw. des Unterrichtsgegenstandes

Rechnen im Lehrplan der Haushaltungsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen

Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender

Probleme.

h) Entwurf- und Modezeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten

aus dem Gebiete des Entwurf- und Modezeichnens.

Fachdidaktische Probleme des Unterrichtes aus

Entwurf- und Modezeichnen an bekleidungsgewerblichen

Lehranstalten.

Lehrstoff

Grundlegende Arbeitstechniken

Zeichenübungen zur Schulung in der Arbeitstechnik

mit verschiedenem Zeichenmaterial.

Zeichenübungen zur Schulung der künstlerischen

Ausdrucksfähigkeiten.

Naturstudien.

Entwürfe für Stoffmuster in verschiedenen

Techniken. Einfache Entwürfe mit Blei- und

Filzstift für den Werkstättenunterricht.

Proportions- und Bewegungsstudien

Proportionsstudien an der menschlichen Figur.

Zeichnen von Figurinen.

Bewegungsstudien.

Entwurf und Werkzeichnung

Auswertung von Modeheften zum Erfassen der

charakteristischen Merkmale von Stilen und Modellen.

Anfertigung von Ideenskizzen.

Entwerfen nach Themenstellung, auch mit modischem

Detail; Erstellung von Modebildern und

Werkskizzen.

Komposition von Modellen mit Vorder-, Rücken-

und Seitenansicht, Modeberichte mit

Skizzen.

Zusammenstellen der modischen Kleidung zu

verschiedenen Anlässen.

Entwürfe für den Werkstättenunterricht.

Fachdidaktik

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der

Veranschaulichung. Exkursionen.

Einbeziehung aktueller Anlässe.

Leistungsfeststellug und Leistungsbeurteilung

im Unterrichtsgegenstand Entwurf- und Modezeichnen.

Unterrichtsplanung

Das Bildungsziel des Unterrichtes in Entwurf-

und Modezeichnen.

Stellung des Unterrichtes in Entwurf- und

Modezeichnen im Lehrplan der bekleidungsgewerblichen

Lehranstalten.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen

Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender

Probleme.

i) Musik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung vom Kenntnissen und Fertigkeiten

aus wesentlichen Bereichen der Musik.

Anleitung zur Chorleitung und zum Instrumentalspiel.

Überblick über die Musikgeschichte und die

Musiktheorie.

Theorie und Praxis der Fachdidaktik Musik

an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff

Elementare Musiklehre

Notenschrift, Fachbezeichnungen, Tonsysteme,

Tonreihen, Dur-Moll-System, andere Tonleitern,

andere Klang- und Geräuschordnungen.

Intervalle, Akkorde, Clusters; Tonstufen, Kadenzen.

Rhythmische Ordnungen, Takt, Metrum.

Grundlegendes aus der Akustik, Musikinstrumente,

Ensembles, Orchester.

Grundlegendes aus der Musikästhetik, Musikpsychologie

und Musiksoziologie.

Chorleitung und Gesang

Gehörbildung, Einzel- und Chorstimmbildung,

Dirigieren, Klassen- und Chorgesang, Literatur-

und Besetzungsfragen, Einsatz von Instrumenten,

Feiergestaltung.

Instrumentalspiel

Technische Grundprobleme, Vortrag einfacher

Stücke, Verwendung der Instrumente im Klassenunterricht.

Werkkunde und Musikgeschichte

Übersicht über musikalische Formen, Formanalyse;

Analyse des motivischen Aufbaues; musikalische

Stile; Überblick über die Entwicklung der

europäischen Musik bis ins 20. Jahrhundert;

außereuropäische Musikkulturen.

Fachdidaktik

Methodische Fragen des Einzel- und Chorgesanges,

Probleme der heutigen Musikerziehung.

Didaktische Literatur, Darbietungen musikalischer

Kunstwerke.

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der

Veranschaulichung. Einbeziehung aktueller Anlässe.

Fragen der musikalischen Begabung; Einsatz

elektroakustischer und audiovisueller Geräte

aller Arten. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

im Musikunterricht.

Unterrichtsplanung

Das Bildungsziel des Musikunterrichtes.

Die Stellung des Musikunterrichtes im Lehrplan

der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen

Unterrichtsgegenständen, Behandlung fachübergreifender

Probleme.

j) Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten

aus dem Bereiche der Leibesübungen.

Überblick über die Sportpädagogik, die Sportpsychologie,

die Sportsoziologie und die Bewegungslehre.

Praktische Ausbildung in einzelnen Sportdisziplinen.

Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten

im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme

an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff

Einführung in das Fachstudium Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe, Studienplan, Prüfungen.

Zielsetzungen, Inhalte, Methoden und

Organisation des Unterrichtes aus Leibesübungen

an der Haushaltungsschule und an der Hauswirtschaftsschule.

Die Berufsqualifikation des Lehrers für Leibesübungen

Merkmale, Aufgaben und Anforderungen.

Einführung in die Fachliteratur; Anregungen

zum Selbststudium, Erarbeiten einer Stoffkartei,

Vorstellung von Sportfilmen und -dias.

Fachtheoretische Grundlagen

Sportpädagogik

Definition einiger wichtiger Begriffe: Sport,

Leibesübungen, Leibeserziehung, Gymnastik, Turnen;

Lehr- und Bildungsbereiche der Leibesübungen

(des Sports), pädagogische Grundsätze der

Leibesübungen an Österreichs Schulen; Lehrplan,

Curriculum, Rahmenlehrplan, konkretisierter

Lehrplan, Lernziele.

Sportpsychologie

Entwickliungs- und lernpsychologische Aspekte

für die Leibesübungen, Anwendung psychologischer

Erkenntnisse in der Unterrichtssituation;

Verdeutlichung von Motivation, Verstärkung,

Aggression; Einfluß der sportlichen Betätigung

auf die Psyche des Menschen.

Sportsoziologie

Der Sport in seiner Abhängigkeit von Kultur,

Gesellschaft und Staat; Sozialerziehung, Koedukation,

Sport und Freizeit; Sport und Sozialschichten,

Sport und Spiel in seiner Bedeutung

für den einzelnen und in der Gesellschaft, Breitensport

— Spitzensport.

Bewegungslehre

Gegenstand und Umfang, Ansatzmöglichkeiten

(Biomechanik, Sensomotorik); motorische Eigenschaften

(Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer, Gelenkigkeit,

Gleichgewicht, Gewandtheit, Geschicklichkeit);

die wichtigsten Prinzipien der menschlichen

Motorik, Bewegungsmerkmale, Bewegungsbeobachtungen,

sportmotorische Tests. Bedingungen

des motorischen Lernens (Bewegungsmuster,

Lernschritte).

Praktische Ausbildung einschließlich Spezielle

Methodik

Die praktische Ausbildung hat der Steigerung

des eigenen Könnens in den Übungsbereichen

Turnen, Leichtathletik, Spiele, Schwimmen,

Tänzerische Bewegungskunst, Schilauf und Eislauf

zu dienen. Dabei ist auf die didaktisch-methodischen

Erfordernisse des Unterrichtens in der

Haushaltungs- und in der Hauswirtschaftsschule

Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind Übungsstoffe

unter einfachen bzw. erschwerten Bedingungen

zu vermitteln; auf die Möglichkeit der

kursmäßigen Unterweisungen ist ebenso wie auf

die speziellen Sicherungsmaßnahmen in den einzelnen

Übungsbereichen hinzuweisen.

Fachdidaktik

Grundsätze der allgemeinen Methodik; der

Lehrvorgang und seine Struktur; Stufen der Bewegungsformung;

Organisation des Unterrichtes;

Aufstellungs- und Betriebsformen; Lehr- und

Lernverfahren; Lehr- und Lernhilfen; Führungsstile

in den Leibesübungen; Planung und Kontrolle

des Unterrichtes; Intensivierung und Optimierung

des Unterrichtes; Leistungsfeststellung

und Leistungsbeurteilung; Unfallverhütung; Sichern

und Helfen; Leibesübungen unter erschwerten

Bedingungen; Planung und Durchführung

von Wettkämpfen, Wettspielen und sportlichen

Veranstaltungen.

Facheinschlägige Gesetze, Verordnungen und

Erlässe."

ARTIKEL II

Diese Verordnung wird hinsichtlich der Anlagen

III, VIII, IX und X mit 1. September 1980,

hinsichtlich der Anlagen II, IV, VI/1 und VII

für das 1. und 2. Semester mit 1. September 1980

und für das 3. und 4. Semester mit 1. September

1981, hinsichtlich der Anlage V für das 1. und

2. Semester mit 1. September 1980, für das 3. und

4. Semester mit 1. September 1981 und für das

3. und 6. Semester mit 1. September 1982 in

Kraft gesetzt.

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