446. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164
Hochkönig Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 75,25 und bindet über die Spuren 100 und 200
niveaufrei in die bestehende B 312 Loferer Straße
zwischen deren km 29,61 und km 29,67 ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse aus den beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der
Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol aufliegenden Planunterlagen
(Plan Nr. 117810 im Maßstab 1 :1 000) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung
des Bundesministers für Bauten und Technik, BGBl.
Nr. 88/1979, aufgehoben.