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446_1991 AT

446. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 446. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164

Hochkönig Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 75,25 und bindet über die Spuren 100 und 200

niveaufrei in die bestehende B 312 Loferer Straße

zwischen deren km 29,61 und km 29,67 ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. 117810 im Maßstab 1 :1 000) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung

des Bundesministers für Bauten und Technik, BGBl.

Nr. 88/1979, aufgehoben.

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