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446_1989 AT

446. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 446. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

Internationalen Atomenergie-Organisation haben

folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw.

Genehmigungsurkunden zum Übereinkommen

über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen

Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 382/1989)

hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw.

Genehmigungsurkunde

Jugoslawien 8. Februar 1989

Monaco 19. Juli 1989

Thailand 21. März 1989

Monaco und Thailand haben anläßlich der Hinterlegung

der Genehmigungs- bzw. Ratifikationsurkunde

gemäß Art. 11 Abs. 3 einen Vorbehalt

erklärt, wonach sie sich durch die Bestimmungen

des Absatzes 2 dieses Artikels als nicht gebunden

erachten.

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