446_1989
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446. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 446. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen
1989_446_0 446. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen
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Nach Mitteilungen des Generaldirektors der
Internationalen Atomenergie-Organisation haben
folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw.
Genehmigungsurkunden zum Übereinkommen
über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen
Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 382/1989)
hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Ratifikations- bzw.
Genehmigungsurkunde
Jugoslawien 8. Februar 1989
Monaco 19. Juli 1989
Thailand 21. März 1989
Monaco und Thailand haben anläßlich der Hinterlegung
der Genehmigungs- bzw. Ratifikationsurkunde
gemäß Art. 11 Abs. 3 einen Vorbehalt
erklärt, wonach sie sich durch die Bestimmungen
des Absatzes 2 dieses Artikels als nicht gebunden
erachten.