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446_1979 AT

446. Kundmachung: Beitritt Kolumbiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 446. Kundmachung: Beitritt Kolumbiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist Kolumbien am 25. September

1979 dem Übereinkommen über die Anerkennung

und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

(BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 303/1979) beigetreten.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem

Art. XII Abs. 2 für Kolumbien am 24. Dezember

1979 in Kraft.

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