446_1979
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446. Kundmachung: Beitritt Kolumbiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 446. Kundmachung: Beitritt Kolumbiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1979_446_0 446. Kundmachung: Beitritt Kolumbiens zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Kolumbien am 25. September
1979 dem Übereinkommen über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
(BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 303/1979) beigetreten.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem
Art. XII Abs. 2 für Kolumbien am 24. Dezember
1979 in Kraft.