446_1971
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446. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1971/72
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 446. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1971/72
1971_446_0 446. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1971/72
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Auf Grund des § 23 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes,
BGBl. Nr. 421/1969, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 330/
1971 wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Finanzen verordnet
§ 1. Auf Grund der statistischen Erhebungen
über das Studienjahr 1970/71 wird die Zahl
der auf die nachstehend angeführten Anstalten
entfallenden Begabtenstipendien wie folgt
festgestellt
§ 2. Gemäß § 23 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes
werden der Fakultät für Bauingenieurwesen
und Architektur der Universität in Innsbruck
zehn Begabtenstipendien und der Technisch-
naturwissenschaftlichen Fakultät der Hochschule
für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
in Linz acht Begabtenstipendien zusätzlich zu
den oben angeführten bewilligt.