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446_1971 AT

446. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1971/72

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 446. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1971/72

Auf Grund des § 23 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 421/1969, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 330/

1971 wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für Finanzen verordnet

§ 1. Auf Grund der statistischen Erhebungen

über das Studienjahr 1970/71 wird die Zahl

der auf die nachstehend angeführten Anstalten

entfallenden Begabtenstipendien wie folgt

festgestellt

§ 2. Gemäß § 23 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes

werden der Fakultät für Bauingenieurwesen

und Architektur der Universität in Innsbruck

zehn Begabtenstipendien und der Technisch-

naturwissenschaftlichen Fakultät der Hochschule

für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

in Linz acht Begabtenstipendien zusätzlich zu

den oben angeführten bewilligt.

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