445_1983
AT
445. Kundmachung: Beitritt Venezuelas zum Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 445. Kundmachung: Beitritt Venezuelas zum Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau
1983_445_0 445. Kundmachung: Beitritt Venezuelas zum Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Venezuela am 31. Mai 1983
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über
die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau
(BGBl. Nr. 238/1968, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 160/1982) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 8
Abs. 2 für Venezuela am 29. August 1983 in Kraft.
Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
erklärte Venezuela hinsichtlich des Art. 10
den Vorbehalt, die Zuständigkeit des Internationalen
Gerichtshofes für die Beilegung von Streitfällen
betreffend die Auslegung oder Anwendung dieses
Übereinkommens nicht anzuerkennen.