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445_1968 AT

445. Bundesgesetz: Preisregelungsgesetz-Novelle 1969

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 445. Bundesgesetz: Preisregelungsgesetz-Novelle 1969

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Preisregelungsgesetz 1957,

BGBl. Nr. 151, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 103/1962, BGBl. Nr. 77/1963, BGBl.

Nr. 305/1966 und des Artikels II des vorliegenden

Bundesgesetzes enthalten sind, sowie die

Vollziehung dieser Vorschriften sind für die Zeit

vom Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes

an bis zum Ablauf des 30. Juni 1970 auch in

den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das

Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von

1929 etwas anderes vorsieht.

Artikel II

Das Preisregelungsgesetz 1957 wird geändert

wie folgt

§ 10 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des

30. Juni 1970 außer Kraft."

Artikel III

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1969

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

sind hinsichtlich des Artikels I die Bundesregierung

und hinsichtlich des Artikels II das Bundesministerium

für Inneres und das Bundesministerium

für Land- und Forstwirtschaft je nach

ihrem Wirkungsbereich, jeweils im Einvernehmen

mit den vornehmlich berührten Bundesministerien

(§ 2 Abs. 3 und § 5 a des Preisregelungsgesetzes

1957) betraut.

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