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444_2001 AT

444. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 444. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar

2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet.

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