444_2001
AT
444. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 444. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar
2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet.