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444_1992 AT

444. Verordnung: Änderung der Verordnung über Teile oder Erzeugnisse von Exemplaren geschützter Arten freilebender Tiere und Pflanzen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 444. Verordnung: Änderung der Verordnung über Teile oder Erzeugnisse von Exemplaren geschützter Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes zur Durchführung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, BGBl. Nr. 189/1982, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 97/1988, 743/1988 und 366/1989 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und dem Bundesminister für, Land- und Forstwirtschaft verordnet

Die Anlage zur Verordnung über Teile oder Erzeugnisse von Exemplaren geschützter Arten freilebender Tiere und Pflanzen, BGBl. Nr. 195/1982, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 668/1987 und 8/1990 wird wie folgt geändert

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