Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
444_1975 AT

444. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 444. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966,

Nr. 289/1969 und Nr. 234/1971, insbesondere auf

Grund dessen §§ 6 und 96, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 167,

mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalten

für Kindergärtnerinnen erlassen wird, in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 179/1969 wird

wie folgt geändert

In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt

für Kindergärtnerinnen)

1. sind im Abschnitt I (Stundentafel) nach dem

Freigegenstand „Englisch" folgende Freigegenstände

einzufügen

„Slowenisch 2 2 2 2

Kroatisch 2 2 2";

2. hat im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze) im Pflichtgegenstand

„Kindergartenpraxis"

a) der Lehrstoff für die 3. Klasse zu lauten

„3. Klasse (6 Wochenstunden)

Praktizieren in verschiedenen Typen von

Kindergärten; für Schülerinnen, die den Freigegenstand

Slowenisch oder Kroatisch besuchen,

nach Möglichkeit auch in zweisprachig geführten

Kindergärten.

Besuch verschiedener Institutionen für Kleinkinder.

Eine Praxiswoche im Kindergarten bei allmählicher

Steigerung der Selbständigkeit der Schülerinnen

in der Erziehungsarbeit. Schülerinnen, die

den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch besuchen,

haben diese Praxiswoche, sofern nach

Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten

vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten

Kindergarten zu absolvieren.

Hospitieren und Praktizieren im Hort.

Eine Praxiswoche im Hort.

Sicherung des Ertrages des Praktizierens durch

zweckentsprechende mündliche und schriftliche

Berichte.";

b) der Lehrstoff für die 4. Klasse zu lauten

„4. Klasse (6 Wochenstunden)

Weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten;

Schülerinnen, die den Freigegenstand

Slowenisch oder Kroatisch besuchen, nach Möglichkeit

auch in zweisprachig geführten Kindergärten.

Besuch von Säuglings- und Kleinkinderkrippen

sowie von Sonderkindergärten und ähnlichen

Einrichtungen.

Zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem

Ziel der selbständigen Arbeitsplanung für einen

größeren Zeitabschnitt und der Gewinnung möglichster

Sicherheit in der Führung einer Kindergartengruppe.

Schülerinnen, die den Freigegenstand

Slowenisch oder Kroatisch besuchen, haben

eine der beiden Praxiswochen, sofern nach Organisation

und Ausstattung geeignete Kindergärten

vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten

Kindergarten zu absolvieren.";

3. ist nach dem Freigegenstand „Englisch" einzufügen

„Slowenisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der

slowenischen Sprache in Wort und Schrift;

Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem,

Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise

im Dienste der Spracherziehung des

Kindes.

Kenntnis der bedeutendsten Werke des slowenischen

Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung

des literarischen Schaffens der Kärntner

Slowenen.

Empfänglichkeit für dichterische Werke als

Quelle der Lebensfreude und der Lebenshilfe und

als Helfer zur Formung des Weltbildes.

Kenntnis von Kriterien zur Beurteilung von

Kinderbüchern in slowenischer Sprache.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Planmäßige Sprecherziehung; Übungen im ausdrucksvollen

Lesen. Vorlesen und Erzählen von

erzieherisch wertvollen Geschichten und Märchen

für das Kleinkind. Sprechen von Kinderreimen;

Versuche im Stegreifspiel.

Lektüre

Proben aus der slowenischen Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks.

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen;

Nacherzählen und Inhaltsangabe; fabulierende

Ausgestaltung eines Erzählkernes oder

eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung,

Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des

aktiven Wortschatzes der Schülerinnen ist durch

Übungen zu festigen und durch kurze Diktate

zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu

erarbeiten. Erkennen von Sprachformen. Pflege

des schriftlichen Ausdrucks.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes.

Dramatisieren einfacher Stoffe.

Lektüre

Einige Proben der slowenischen Literatur aus

dem 19. und 20. Jahrhundert. In Verbindung mit

der Lektüre Hinweise auf die wichtigsten Dichtungsarten.

Berücksichtigung der Kinder- und

Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks

Schriftliche Übungen; Darstellen eigener Erlebnisse

und Beobachtungen; Nacherzählen und

Inhaltsangabe. Übungen zur Bereicherung, Belebung

und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Überblick über das Werden der slowenischen

Sprache. Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch;

Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen

und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen.

Anlegen einer Sammlung in slowenischer Sprache

von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das

Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern.

Übungen im Hören vorbildlich gesprochener

Texte unter Auswertung von Schallplatte, Rundfunk,

falls sich die Gelegenheit dazu bietet, auch

durch Theaterbesuch. Sprechen längerer Texte.

Lektüre

Ausgewählte Werke der slowenischen Literatur

unter besonderer Berücksichtigung slowenischer

Kärntner Autoren.

Kurzer Überblick über die Geschichte der

Kinder- und Jugendliteratur bei den Slowenen.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und

Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und

einwandfreier sprachlicher Gestaltung.

Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe

Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung

des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus

Dramen der slowenischen Literatur. Erweiterung

der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und

Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen

Liedern in slowenischer Sprache.

Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten

für das Kleinkind.

Lektüre

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts,

die Einblick in den geistigen Aufbruch

unserer Zeit vermitteln.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks

Einfache Abhandlungen aus verschiedenen

Sachgebieten.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und

Gefühlswert der slowenischen Sprache. Bedeutung

von Personen- und Ortsnamen; Volksetymologie.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu

achten, daß die Schülerinnen fähig werden, den

Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus

Anregungen für die Gestaltung des persönlichen

und beruflichen Lebens zu gewinnen.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung

von Sprechplatten, falls möglich auch durch Anhören

von Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen

(Kontrolle der eigenen Sprechweise),

intensiviert werden.";

4. ist nach dem Freigegenstand „Slowenisch"

einzufügen

„Kroatisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der

kroatischen Sprache in Wort und Schrift; Fähigkeit

zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem,

Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise

im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.

Kenntnis der bedeutendsten Werke des kroatischen

Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung

des literarischen Schaffens der Burgenland-

Kroaten.

Empfänglichkeit für dichterische Werke als

Quelle der Lebensfreude und der Lebenshilfe und

als Helfer zur Formung des Weltbildes.

Kenntnis von Kriterien zur Beurteilung von

Kinderbüchern in kroatischer Sprache.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Planmäßige Sprecherziehung. Übungen im ausdrucksvollen

Lesen. Vorlesen und Erzählen von

erzieherisch wertvollen Geschichten und Märchen

für das Kleinkind. Sprechen von Kinderreimen;

Versuche im Stegreifspiel.

Lektüre

Proben aus der kroatischen Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks.

Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen;

Nacherzählen und Inhaltsangabe; fabulierende

Ausgestaltung eines Erzählkernes oder

eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung,

Belebung und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des

aktiven Wortschatzes der Schülerinnen ist durch

Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu

erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu

erarbeiten. Erkennen von Sprachformen. Pflege

des schriftlichen Ausdrucks.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes.

Dramatisieren einfacher Stoffe.

Lektüre

Einige Proben der burgenländischen kroatischen

Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Berücksichtigung

der Kinder- und Jugendliteratur.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks

Schriftliche Übungen; Darstellen eigener Erlebnisse

und Beobachtungen; Nacherzählen und

Inhaltsangabe. Übungen zur Bereicherung, Belebung

und Schärfung des Ausdrucks.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch;

Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen

und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen.

Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen.

Anlegen einer Sammlung in kroatischer Sprache

von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das

Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern.

Übungen im Hören vorbildlich gesprochener

Texte. Sprechen längerer Texte.

Lektüre

Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der

Burgenland-Kroaten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks

Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und

Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und

einwandfreier sprachlicher Gestaltung.

Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe

Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung

des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Sprachpflege

Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus

kroatischen Volksstücken. Erweiterung der

Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut

für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen

Liedern in kroatischer Sprache.

Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten

für das Kleinkind.

Lektüre

Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks

Einfache Abhandlungen aus verschiedenen

Sachgebieten.

Sprachlehre und Rechtschreiben

Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und

Gefühlswert der kroatischen Sprache. Bedeutung

von Personen- und Ortsnamen; Volksetymologie.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten,

daß die Schülerinnen fähig werden, den Wert

dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen

für die Gestaltung des persönlichen und

beruflichen Lebens zu gewinnen.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung

von Sprechplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen

(Kontrolle der eigenen Sprechweise),

intensiviert werden."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1975

in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →