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443_1984 AT

443. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Dienten am Hochkönig

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 443. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Dienten am Hochkönig

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164

Hochkönig Straße wird im Bereich der Gemeinde

Dienten am Hochkönig wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 17,947, überbrückt in der Folge den Dientenbach

und bindet bei km 18,227 weder in den

Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Salzburger

Landesregierung sowie bei der Gemeinde

Dienten am Hochkönig aufliegenden Planunterlagen

im Maßstab 1 : 1000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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