Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
443_1976 AT

443. Beschluß Nr. 11/1976 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 443. Beschluß Nr. 11/1976 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DES TEILS I DES ANHANGS

B DES ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Die in der Liste A der Beilage 2 zum Teil I

des Anhangs B des Übereinkommens enthaltene

Fußnote zum Text der 4. Spalte bei Tarifnummer

„aus Kapitel 84" wird wie folgt abgeändert

„Bis zum 31. Dezember 1984 finden diese

Sonderbestimmungen keine Anwendung auf

Brennstoffelemente der Tarifnummer 84.59".

2. Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1976 in

Kraft.

3. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →