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443_1968 AT

443. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des 4. EFTA-Durchführungsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 443. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des 4. EFTA-Durchführungsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das 4. EFTA-Durchführungsgesetz, BGBl.

Nr. 48/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 405/1967 wird neuerlich abgeändert

wie folgt

Im § 3 Abs. 1 ist die Zeitangabe „30. Dezember

1968" durch die Zeitangabe „30. Dezember

1969" zu ersetzen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Handel,

Gewerbe und Industrie betraut.

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