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442_1994 AT

442. Änderung des Anhanges III des Übereinkommens über den Internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 442. Änderung des Anhanges III des Übereinkommens über den Internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

(Übersetzung)

ÄNDERUNG DES ANHANGES III DES ÜBEREINKOMMENS

Liste von Arten, die von Guatemala für die Aufnahme in den Anhang III vorgeschlagen wurden

1. Entsprechend Art. XVI Abs. 1 des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen Kundgemacht in BGBl. Nr. 188/1982, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 451/1993 hat Guatemala folgende Arten für die Aufnahme in den Anhang III dem Sekretariat vorgeschlagen

TIERARTEN

SÄUGETIERE

ZAHNARME

Ameisenbären Tamandua

PAARHUFER

Hirsche Großmazama

Mittelamerikanischer Weißwedelhirsch

VÖGEL HÜHNERVÖGEL

Hokkos Tuberkelhokko

Braunflügelguan Mohrenguan

FASANARTIGE Pfauentruthuhn WAT- UND MÖVENVÖGEL

Triele Amerikanischer Triel,

Dominikanertriel

2. Entsprechend Artikel XVI Abs. 2 wird die Aufnahme dieser Liste in den Anhang III 90 Tage nach dem Datum dieser Mitteilung, das ist am 23. April 1981, für alle Vertragsparteien, ausgenommen jene, die einen Vorbehalt einbringen, in Kraft treten.

3. Alle Exemplare dieser Arten, lebend oder tot und alle erkennbaren Teile oder Erzeugnisse daraus werden durch die Bestimmungen des Übereinkommens erfaßt.

Gland, 23. Jänner 1981

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