442. Änderung des Anhanges III des Übereinkommens über den Internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
ÄNDERUNG DES ANHANGES III DES ÜBEREINKOMMENS
Liste von Arten, die von Guatemala für die Aufnahme in den Anhang III vorgeschlagen wurden
1. Entsprechend Art. XVI Abs. 1 des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen Kundgemacht in BGBl. Nr. 188/1982, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 451/1993 hat Guatemala folgende Arten für die Aufnahme in den Anhang III dem Sekretariat vorgeschlagen
TIERARTEN
SÄUGETIERE
ZAHNARME
Ameisenbären Tamandua
PAARHUFER
Hirsche Großmazama
Mittelamerikanischer Weißwedelhirsch
VÖGEL HÜHNERVÖGEL
Hokkos Tuberkelhokko
Braunflügelguan Mohrenguan
FASANARTIGE Pfauentruthuhn WAT- UND MÖVENVÖGEL
Triele Amerikanischer Triel,
Dominikanertriel
2. Entsprechend Artikel XVI Abs. 2 wird die Aufnahme dieser Liste in den Anhang III 90 Tage nach dem Datum dieser Mitteilung, das ist am 23. April 1981, für alle Vertragsparteien, ausgenommen jene, die einen Vorbehalt einbringen, in Kraft treten.
3. Alle Exemplare dieser Arten, lebend oder tot und alle erkennbaren Teile oder Erzeugnisse daraus werden durch die Bestimmungen des Übereinkommens erfaßt.
Gland, 23. Jänner 1981