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442_1990 AT

442. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 442. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr

Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 327/1987 wird mit Zustimmung

des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Artikel I

Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die

Ausfuhr nachstehender Waren zum Gegenstand

haben, unterliegen gemäß § 3 Abs. 1 Außenhandelsgesetz

1984 nach Maßgabe der für die Anlage C zu

diesem Bundesgesetz geltenden Bestimmungen der

Bewilligungspflicht

ANHANG I

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1990 in Kraft.

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