442. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufnahmsvoraussetzungen in die Berufspädagogische Akademie
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 113 Abs. 5 und 6 des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 335/
1987, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
und Kunst vom 9. September 1976, BGBl.
Nr. 541, über die Aufnahmsvoraussetzungen in die
Berufspädagogische Akademie, zuletzt geändert
durch die Verordnung BGBl. Nr. 461/1986, wird
wie folgt geändert
1. § 1 lit. c lautet
„c) die Festlegung, welche Befähigung als gleichwertig
im Sinne des § 113 Abs. 1 und 3 des
Schulorganisationsgesetzes anzusehen ist,".
2. § 2 Abs. 1 lit. a lautet
„a) Fachgruppe I (allgemeinbildende und
betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände)
Politische Bildung, Wirtschaftskunde mit
Schriftverkehr, Wirtschaftsrechnen mit Buchführung,
Kaufmännisches Rechnen, Rechnungswesen,
Buchführung;".
3. § 2 Abs. 4 lit. b und c lauten
„b) die nach der Gewerbeordnung 1973, BGBl.
Nr. 50/1974, zu den Tätigkeiten des betreffenden
oder eines vergleichbaren Gewerbes
zählen
oder
c) für die die Gewerbeordnung 1973 im betreffenden
oder in einem vergleichbaren
Gewerbe berechtigt.".
4. § 3 Abs. 1 lit. b lautet
„b) Fachgruppe B (fachlich-praktische Unterrichtsgegenstände
an berufsbildenden mittleren
und, sofern in Anlage I nicht anderes
bestimmt ist, an berufsbildenden höheren
Schulen): alle in Anlage I angeführten Unterrichtsgegenstände.".
5. § 4 Abs. 1 lit. a lautet
„a) nach der Reifeprüfung einer Handelsakademie,
einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche
Berufe (Höheren Lehranstalt für
wirtschaftliche Frauenberufe) oder einer
Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe
eine mindestens einjährige kaufmännische
Praxis,".
6. In der Anlage I wird
a) nach der Zeile „Anstrich und Lackierung" als
neue Zeile „Atelier und Werkstätte" eingefügt;
b) die Zeile „Betriebslaboratorium für die Fachschule
für Betriebstechnik" gestrichen;
c) nach der Zeile „Werken" als neue Zeile
„Werkstätte" eingefügt;
d) die Zeile „Werkstätte für Betriebslaboratorium
(an berufsbildenden mittleren Schulen)"
gestrichen.
7. In der Anlage II lautet Z 1.6
„1.6 Handelsschule sowie mit dem Ersatz der
Lehrabschlußprüfung in einem Lehrberuf
der Handelsgewerbe verbundene Abschluß
einer sonstigen berufsbildenden mittleren
Schule,".
8. In der Anlage II lautet Z 2.1
„2.1 Einschlägige höhere Schulen
2.1.1 Höhere Lehranstalt für Atomenergietechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,
Elektromechaniker für
Schwachstrom, Meß- und Regelmechaniker,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, Physiklaborant,
Werkstoffprüfer, Technischer
Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs-
oder Elektrotechnik);
2.1.2 Höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft
Höhere Lehranstalt für alpenländische
Landwirtschaft
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Molker und Käser,
Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner
(Garten- und Grünflächengestalter),
Tierpfleger, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann;
2.1.3 Höhere Lehranstalt für Bekleidungswirtschaft
Höhere Lehranstalt für Mode und Kunstgewerbe
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Damenkleidermacher,
Herrenkleidermacher, Wäschenäher,
Wäschewarenerzeuger, Strickwarenerzeuger,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Lederbekleidungserzeuger
(Säckler), Wirkwarenerzeuger;
2.1.4 Höhere Lehranstalt für Kunstgewerbe
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Bürokaufmann, Dessinateur
für Stoffdruck, Gold-, Silber- und
Perlensticker, Industriekaufmann, Stickereizeichner,
Textilmusterzeichner;
2.1.5 Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Bürokaufmann, Damenkleidermacher,
Herrenkleidermacher,
Industriekaufmann, Textilmusterzeichner;
2.1.6 Höhere gewerbliche Lehranstalt
Höhere Abteilung für Mode und Kunstgewerbe
2.1.6.1 Fachrichtung Mode
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Bürokaufmann, Damenkleidermacher,
Industriekaufmann;
2.1.6.2 Fachrichtung Kunstgewerbe
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Bürokaufmann, Gold-,
Silber- und Perlensticker, Industriekaufmann,
Textilmusterzeichner;
2.1.7 Höhere Lehranstalten für Berufstätige
Ihre Einschlägigkeit richtet sich nach
denen der höheren Lehranstalten der entsprechenden
Fachrichtung;
2.1.8 Höhere Lehranstalt für Betriebstechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,
der Lehrberufe des Bereiches
Metall (Blechverarbeitung), Mechaniker,
Büromaschinenmechaniker, Kühlmaschinenmechaniker,
Kraftfahrzeugmechaniker,
Kraftfahrzeugelektriker, Landmaschmenmechaniker,
Feinmechaniker, Waagenhersteller,
Verpackungsmittelmechaniker,
Textilmechaniker, Bauschlosser, Betriebsschlosser,
Schlosser, Stahlbauschlosser,
Maschinenschlosser, Werkzeugmacher,
Formenbauer, Modellschlosser, Dreher,
Universalschweißer, der Lehrberufe des
Bereiches Metall (Schmiedeberufe), Physiklaborant,
Werkstoffprüfer, Universalhärter,
Technischer Zeichner (Maschinen-,
Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.9 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Betriebstechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Dreher, Elektromechaniker
und -maschinenbauer, Feinmechaniker,
Maschinenschlosser, Mechaniker,
Physiklaborant, Schlosser, Technischer
Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs-
oder Elektrotechnik), Werkstoffprüfer,
Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineur;
2.1.10 Höhere Lehranstalt für Biochemie und
Schädlingsbekämpfung
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,
Brauer und Mälzer, Destillateur,
Chemischputzer, Leder- und Lederwarenfärber,
Schädlingsbekämpfer, Gemüse-
und Obstkonservierer, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann,
Drogist;
2.1.11 Höhere Lehranstalt für Biochemie und biochemische
Technologie
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,
Schädlingsbekämpfer;
2.1.12 Höhere Lehranstalt für chemische Betriebstechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker;
2.1.13 Höhere Lehranstalt für elektrische Nachrichtentechnik
und Elektronik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe des Elektrobereiches,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, Physiklaborant,
Werkstoffprüfer, Technischer
Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs-
oder Elektrotechnik);
2.1.14 Höhere Lehranstalt für Elektronik — Ausbildungszweig
Nachrichtentechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektromechaniker für
Schwachstrom, Fernmeldebaumonteur,
Meß- und Regelmechaniker, Nachrichtenelektroniker,
Radio- und Fernsehmechaniker,
Technischer Zeichner (Maschinen-,
Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.15 Höhere Lehranstalt für Elektronik — Ausbildungszweig
Informatik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektromechaniker für
Schwachstrom, Fernmeldebaumonteur,
Meß- und Regelmechaniker, Nachrichtenelektroniker,
Technischer Zeichner
(Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs- oder
Elektrotechnik);
2.1.16 Höhere Lehranstalt für Elektronik — Ausbildungszweig
Biomedizinische Technik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektromechaniker für
Schwachstrom, Fernmeldebaumonteur,
Meß- und Regelmechaniker, Nachrichtenelektroniker,
Radio- und Fernsehmechaniker,
Technischer Zeichner (Maschinen-,
Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.17 Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe des Elektrobereiches,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, Kraftfahrzeugelektriker,
Physiklaborant, Werkstoffprüfer,
Technischer Zeichner (Maschinen-,
Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.18 Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik —
Ausbildungszweig: Energietechnik und Leistungselektronik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektroinstallateur,
Elektromechaniker und -maschinenbauer,
Elektromechaniker für Starkstrom, Meß-
und Regelmechaniker, Starkstrommonteur,
Technischer Zeichner (Maschinen-,
Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.19 Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik —
Ausbildungszweig: Steuerungs- und Regelungstechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektroinstallateur,
Elektromechaniker und -maschinenbauer,
Elektromechaniker für Schwachstrom,
Elektromechaniker für Starkstrom, Meß-
und Regelmechaniker, Starkstrommonteur,
Technischer Zeichner (Maschinen-,
Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.20 Höhere Lehranstalt für elektronische
Datenverarbeitung und Organisation
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Bürokaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann;
2.1.21 Höhere Lehranstalt für Feinwerktechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektromechaniker und
-maschinenbauer, Elektromechaniker für
Schwachstrom, Meß- und Regelmechaniker,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, der
Lehrberufe des Bereiches Metall (Blechverarbeitung),
Mechaniker, Büromaschinenmechaniker,
Kühlmaschinenmechaniker,
Feinmechaniker, Waagenhersteller, Uhrmacher,
Verpackungsmittelmechaniker,
der Lehrberufe des Bereiches Metall
(Schlosserberufe mit Ausnahme des Lehrberufes
Bergwerksschlosser — Maschinenhäuer),
Optiker, Feinoptiker;
2.1.22 Höhere Lehranstalt für Flugtechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektromechaniker für
Schwachstrom, Nachrichtenelektroniker,
Fernmeldebaumonteur, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,
der Lehrberufe des Bereiches
Metall (Blechverarbeitung), der Lehrberufe
des Bereiches Metall (Mechanikerberufe),
der Lehrberufe des Bereiches
Metall (Schlosserberufe mit Ausnahme der
Lehrberufe Hüttenwerksschlosser, Bergwerksschlosser
— Maschinenhäuer), der
Lehrberufe des Bereiches Metall (Schmiedeberufe),
Physiklaborant, Werkstoffprüfer,
Technischer Zeichner (Maschinen-,
Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.23 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Flugtechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Dreher, Elektromechaniker
und -maschinenbauer, Elektromechaniker
für Schwachstrom, Feinmechaniker,
Karosseur, Leichtflugzeugbauer, Luftfahrzeugmechaniker,
Maschinenschlosser,
Mechaniker, Meß- und Regelmechaniker,
Physiklaborant, Schlosser, Spengler, Technischer
Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-,
Heizungs- oder Elektrotechnik), Werkstoffprüfer,
Werkzeugmaschineur;
2.1.24 Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
Bautechnischer Zeichner, Bürokaufmann,
Industriekaufmann;
2.1.25 Höhere Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Koch, Kellner, Hotel-
und Gastgewerbeassistent, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann;
2.1.26 Höhere Lehranstalt für Gartenbau
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Blumenbinder und
-händler (Florist), Friedhofs- und Ziergärtner,
Landschaftsgärtner (Garten- und
Grünflächengestalter), Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann;
2.1.27 Höhere Lehranstalt für Gerbereichemie
und Ledertechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe chemischer Richtung
(mit Ausnahme der Lehrberufe Brauer und
Mälzer, Destillateur, Vulkaniseur, Präparator,
Schädlingsbekämpfer), Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann;
2.1.28 Höhere Lehranstalt für Gießereitechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,
der Lehrberufe des Bereiches
Metall (Gießerei), Physiklaborant, Werkstoffprüfer,
Technischer Zeichner
(Maschinen-, Stahlbau- Heizungs- oder
Elektrotechnik);
2.1.29 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Gießereitechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Former und Gießer
(Metall und Eisen), Gelbgießer, Modellschlosser,
Modelltischler (Formentischler),
Technischer Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-,
Heizungs- oder Elektrotechnik),
Werkstoffprüfer, Zinngießer;
2.1.30 Handelsakademie
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Hotel- und Gastgewerbeassistent,
der Lehrberufe der Bereiche
Handel und Verkehr (mit Ausnahme des
Lehrberufes Binnenschiffer);
2.1.31 Höhere Lehranstalt für Hochbau
Höhere Lehranstalt für Bautechnik —
Hochbau
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe der Bau- und Baunebengewerbe
(mit Ausnahme der Brunnenmacher
und Belagsverleger), Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann;
2.1.32 Höhere Lehranstalt für Hochfrequenz-
und Nachrichtentechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe des Elektrobereiches,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, Physiklaborant,
Werkstoffprüfer, Technischer
Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs-
oder Elektrotechnik);
2.1.33 Höhere Lehranstalt für Holzbau
Höhere Lehranstalt für Holztechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Maurer, Betonbauer,
Bautechnischer Zeichner, Zimmerer,
Wärme-, Kälte- und Schallisolierer, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, Säger, Binder,
Bootbauer, Wagner, Bürsten- und Pinselmacher,
Korb- und Möbelflechter, Skierzeuger;
2.1.34 Höhere Lehranstalt für Holzwirtschaft
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Bürokaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann,
Säger, Technischer Zeichner (Maschinen-,
Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.35 Höhere Lehranstalt für Hüttentechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,
Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,
der Lehrberufe des Bereiches Metall
(Gießerei), Hüttenwerksschlosser, Bergwerksschlosser
— Maschinenhäuer, der
Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige
Berufe);
2.1.36 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Hüttentechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Former
und Gießer (Metall und Eisen), Hüttenwerksschlosser,
Physiklaborant, Technischer
Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-,
Heizungs- oder Elektrotechnik), Werkstoffprüfer;
2.1.37 Höhere Lehranstalt für Impuls- und
Datenverarbeitungstechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe des Elektrobereiches
(mit Ausnahme der Lehrberufe Elektromechaniker
und -maschinenbauer, Elektromechaniker
für Starkstrom), Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, Mechaniker, Büromaschinenmechaniker,
Kühlmaschinenmechaniker,
Physiklaborant, Werkstoffprüfer,
Technischer Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-,
Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.38 Höhere Lehranstalt für Kunststofftechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,
Elektromechaniker für Starkstrom,
Elektromechaniker für Schwachstrom,
Meß- und Regelmechaniker, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, Kunststoffverarbeiter,
Skierzeuger, Mechaniker, Verpackungsmittelmechaniker,
Metallschleifer
und Galvaniseur, Galvaniseur, der Lehrberufe
des Bereiches Metall (Schlosserberufe
mit Ausnahme der Lehrberufe Hüttenwerksschlosser,
Bergwerksschlosser —
Maschinenhäuer), Physiklaborant, Werkstoffprüfer,
Technischer Zeichner,
(Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs- oder
Elektrotechnik);
2.1.39 Höhere Lehranstalt für Landtechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektromechaniker und
-maschinenbauer, Elektromechaniker für
Starkstrom, Elektromechaniker für
Schwachstrom, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,
der Lehrberufe des Bereiches Metall
(Blechverarbeitung), Kraftfahrzeugmechaniker,
Bauschlosser, Betriebsschlosser,
Schlosser, Stahlbauschlosser, Maschinenschlosser,
der Lehrberufe des Bereiches
Metall (Schmiedeberufe), Physiklaborant,
Werkstoffprüfer, Technischer Zeichner
(Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs- oder
Elektrotechnik);
2.1.40 Höhere Lehranstalt für landwirtschaftliche
Frauenberufe
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Koch, Kellner, Blumenbinder
und -händler (Florist), Friedhofs- und
Ziergärtner, Landschaftsgärtner (Garten-
und Grünflächengestalter), Tierpfleger,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann;
2.1.41 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau,
Motoren- und Kraftfahrzeugbau
Höhere Lehranstalt für Maschinen-, Motoren-
und Landmaschinenbau
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau und
Schweißtechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektromechaniker und
-maschinenbauer, Elektromechaniker für
Starkstrom, Elektromechaniker für
Schwachstrom, Meß- und Regelmechaniker,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, der
Lehrberufe des Bereiches Metall (Blechverarbeitung),
der Lehrberufe des Bereiches
Metall (Gießerei), Mechaniker, Büromaschinenmechaniker,
Kühlmaschinenmechaniker,
Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker,
Landmaschinenmechaniker,
Luftfahrzeugmechaniker, Leichtflugzeugbauer,
der Lehrberufe des Bereiches
Metall (Schlosserberufe mit Ausnahme
des Lehrberufes Bergwerksschlosser
— Maschinenhäuer), der Lehrberufe des
Bereiches Metall (Schmiedeberufe), der
Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige
Berufe);
2.1.42 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Kraftfahrzeugbau
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Dreher, Fahrzeugfertiger,
Karosseur, Kraftfahrzeugelektriker,
Kraftfahrzeugmechaniker, Landmaschinenmechaniker,
Mechaniker, Meß- und
Regelmechaniker, Modelltischler (Formentischler),
Physiklaborant, Schlosser,
Schmied, Spengler, Technischer Zeichner
(Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs- oder
Elektrotechnik), Universalhärter, Universalschweißer,
Werkstoffprüfer, Werkzeugmaschineur;
2.1.43 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Schweißtechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Dreher, Elektromechaniker
und -maschinenbauer, Fahrzeugfertiger,
Feinmechaniker, Kupferschmied,
Mechaniker, Modelltischler (Formentischler),
Physiklaborant, Rohrleitungsmonteur,
Schlosser, Schmied, Spengler, Technischer
Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs-
oder Elektrotechnik), Universalhärter,
Universalschweißer, Werkstoffprüfer,
Werkzeugmaschineur;
2.1.44 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau,
Installations- und Heizungstechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektromechaniker und
-maschinenbauer, Elektromechaniker für
Starkstrom, Elektromechaniker für
Schwachstrom, Meß- und Regelmechaniker,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, der
Lehrberufe des Bereiches Metall (Installation),
der Lehrberufe des Bereiches Metall
(Gießerei), Mechaniker, Büromaschinenmechaniker,
Kühlmaschinenmechaniker,
der Lehrberufe des Bereiches Metall
(Schlosserberufe mit Ausnahme der Lehrberufe
Hüttenwerksschlosser, Bergwerksschlosser
— Maschinenhäuer, Schiffbauer),
der Lehrberufe des Bereiches
Metall (Schmiedeberufe), der Lehrberufe
des Bereiches Metall (übrige Berufe);
2.1.45 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Installation, Heizungs- und Klimatechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Dreher, Elektromechaniker
und -maschinenbauer, Gasinstallateur,
Gas- und Wasserleitungsinstallateur,
Kühlmaschinenmechaniker, Mechaniker,
Meß- und Regelmechaniker, Modelltischler
(Formentischler), Physiklaborant,
Rohrleitungsmonteur, Schlosser, Spengler,
Technischer Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-,
Heizungs- oder Elektrotechnik),
Universalschweißer, Wasserleitungsinstallateur,
Werkstoffprüfer, Werkzeugmacher,
Zentralheizungsbauer;
2.1.46 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Installation, Gebäudetechnik und Energieplanung
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Dreher, Elektromecha-
niker und -maschinenbauer, Gasinstallateur,
Gas- und Wasserleitungsinstallateur,
Kühlmaschinenmechaniker, Mechaniker,
Meß- und Regelmechaniker, Modelltischler
(Formentischler), Physiklaborant,
Rohrleitungsmonteur, Schlosser, Spengler,
Technischer Zeichner (Maschinen- Stahlbau-,
Heizungs- oder Elektrotechnik),
Universalschweißer, Wasserleitungsinstallateur,
Werkstoffprüfer, Zentralheizungsbauer;
2.1.47 Höhere Lehranstalt für Möbelbau
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Bautechnischer Zeichner,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, Tischler,
Binder, Wagner, Drechsler, Korb- und
Möbelflechter;
2.1.48 Höhere Lehranstalt für Möbelbau und
Innenausbau
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Bautechnischer Zeichner,
Tischler;
2.1.49 Höhere Lehranstalt für Reproduktions- und
Drucktechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe grafischer Richtung,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Buchhändler, Fotokaufmann,
Fotograf, Fotolaborant, Buchbinder, Etui-
und Kassettenerzeuger, Kartonagewarenerzeuger;
2.1.50 Höhere Lehranstalt für Silikattechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Hafner, Chemielaborant,
Chemiewerker, Keramiker, Kerammodelleur,
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann,
Physiklaborant, Werkstoffprüfer, Technischer
Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-,
Heizungs- oder Elektrotechnik);
2.1.51 Höhere Lehranstalt für Silikattechnik und
anorganische Werkstoffe
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemiewerker, Keramiker,
Kunststeinerzeuger, Meß- und Regelmechaniker,
Technischer Zeichner
(Maschinen-, Stahlbau- Heizungs- oder
Elektrotechnik), Werkstoffprüfer;
2.1.52 Höhere Lehranstalt für Technische Chemie
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,
Vulkaniseur, Chemischputzer,
Leder- und Lederwarenfärber, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann;
2.1.53 Höhere Lehranstalt für Textilchemie
Höhere Lehranstalt für Textiltechnik —
Textilchemie
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,
Chemischputzer, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann,
Industriekaufmann, Stoffdrucker, Textilveredler;
2.1.54 Höhere Lehranstalt textilkaufmännischer
Richtung
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Strickwarenerzeuger,
Wirkwarenerzeuger, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,
Dessinateur für Stoffdruck,
Stickereizeichner, Stoffdrucker, Textilmusterzeichner,
Fotogravurzeichner;
2.1.55 Höhere Lehranstalt für Tiefbau
Höhere Lehranstalt für Bautechnik —
Tiefbau
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe der Bau- und Baunebengewerbe,
Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Industriekaufmann;
2.1.56 Höhere Lehranstalt für Waffentechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Einzelhandelskaufmann,
Waffen- und Munitionshändler,
Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,
Büchsenmacher, Waffenmechaniker,
Feinmechaniker, Waagenhersteller,
der Lehrberufe des Bereiches Metall
(übrige Berufe), Graveur;
2.1.57 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Waffentechnik
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Büchsenmacher, Dreher,
Graveur, Mechaniker, Schlosser,
Schmied, Technischer Zeichner (Maschinen-,
Stahlbau-, Heizungs- oder Elektrotechnik),
Universalhärter, Universalschweißer,
Waffenmechaniker, Werkzeugmaschineur;
2.1.58 Höhere Lehranstalt für Textiltechnik —
Weberei und Spinnerei
Höhere Lehranstalt für Textiltechnik —
Wirkerei und Spinnerei
Höhere Lehranstalt für Weberei und Spinnerei
Höhere Lehranstalt für Wirkerei und Strickerei
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Strickwarenerzeuger,
Wirkwarenerzeuger, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Industrie-
kaufmann, Textilmechaniker, der Lehrberufe
des Bereiches Textilerzeugung;
2.1.59 Höhere Lehranstalt für Web- und Obstbau
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chemielaborant, Chemiewerker,
Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Gemüse- und
Obstbkonservierer;
2.1.60 Höhere Lehranstalt für Werkzeug- und
Vorrichtungsbau
Fachtunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Elektromechaniker und
-maschinenbauer, Elektromechaniker für
Starkstrom, Elektromechaniker für
Schwachstrom, Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Industriekaufmann,
Mechaniker, Büromaschinenmechaniker,
Kühlmaschinenmechaniker, Feinmechaniker,
Waagenhersteller, Verpackungsmittelmechaniker,
der Lehrberufe des
Bereiches Metall (Schlosserberufe mit Ausnahme
der Lehrberufe Hüttenwerksschlosser,
Bergwerksschlosser — Maschinenhäuer),
der Lehrberufe des Bereiches
Metall (Schmiedeberufe), der Lehrberufe
des Bereiches Metall (übrige Berufe);
2.1.61 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Chirurgieinstrumentenerzeuger,
Dreher, Feinmechaniker,
Mechaniker, Modelltischler (Formtischler),
Physiklaborant, Schlosser, Schmied,
Technischer Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-,
Heizungs- oder Elektrotechnik),
Universalhärter, Universalschweißer,
Werkstoffprüfer, Werkzeugmacher, Werkzeugmaschineur;
2.1.62 Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Werkstofftechnologie
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Dreher, Elektromechaniker
und -maschinenbauer, Keramiker,
Mechaniker, Physiklaborant, Technischer
Zeichner (Maschinen-, Stahlbau-, Heizungs-
oder Elektrotechnik), Universalhärter,
Werkstoffprüfer, Werkzeugmaschineur;
2.1.63 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche
Frauenberufe:)
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche
Berufe
Fachunterricht an Berufsschulen für Schüler
der Lehrberufe Koch, Kellner, Gemüse-
und Obstkonservierer, Hotel- und Gastgewerbeassistent,
Einzelhandelskaufmann,
Großhandelskaufmann, Buchhändler,
Musikalienhändler;
2.1.64 Abiturientenlehrgänge
Kollegs
Aufbaulehrgänge
Deren Gleichwertigkeit richtet sich nach
der Gleichwertigkeit der Höheren Lehranstalten
der entsprechenden Fachrichtung."
9. In der Anlage II lautet Z 4.1
„4.1 Einschlägige höhere Schulen
4.1.1 Höhere Lehranstalt für Atomenergietechnik
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Biochemie und biochemische
Technologie, für chemische
Betriebstechnik, für Technische Chemie,
für Gerbereichemie und Ledertechnik und
für alle Sonderformen.
4.1.2 Höhere Lehranstalt für Bautechnik —
Hochbau
Höhere Lehranstalt für Hochbau
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Baufachschule, für die Fachschulen für
Bautechnik, für Bildnerische Gestaltung,
für Malerei, Anstrich und verwandte Techniken,
für Technische Zeichner, für
Tischlerei und Raumgestaltung, für Steinmetzerei,
für Zimmerer und für alle Sonderformen.
4.1.3 Höhere Lehranstalt für Bautechnik —
Tiefbau
Höhere Lehranstalt für Tiefbau
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Baufachschule, für die Fachschulen für
Bautechnik, für Steinmetzerei, für technisches
Zeichnen, für Zimmerer und für alle
Sonderformen.
4.1.4 Höhere Lehranstalt für Bekleidungswirtschaft
Höhere Lehranstalt für Kunstgewerbe
Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik
Höhere Lehranstalt für Mode und Kunstgewerbe
Höhere gewerbliche Lehranstalt, Höhere
Abteilung für Mode und Kunstgewerbe
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik.
4.1.5 Höhere Lehranstalt für Betriebstechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Betriebstechnik
Höhere Lehranstalt für Feinwerktechnik
Höhere Lehranstalt für Flugtechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Flugtechnik
Höhere Lehranstalt für Gießereitechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Gießereitechnik
Höhere Lehranstalt für Kunststofftechnik
Höhere Lehranstalt für Landtechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau und
deren Sonderformen
Höhere Lehranstalt für Werkzeug- und
Vorrichtungsbau
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Werkzeug- und Vorrichtungsbau
Höhere Lehranstalt für Installation, Heizungs-
und Klimatechnik
Höhere Lehranstalt für Kraftfahrzeugbau
Höhere Lehranstalt für Schweißtechnik
Höhere Lehranstalt für Werkstofftechnologie
Höhere Lehranstalt für Installation,
Gebäude- und Energieplanung
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Bau-, Kunst- und
Maschinenschlosserei, für Betriebstechnik,
für Büchsenmacher und Schäfter, für Feinwerktechnik,
für Flugtechnik, für Gießereitechnik,
für Maschinenbau, für Mechaniker,
für Metallbearbeitung und Werkzeugbau,
für Motoren- und Kraftfahrzeugbau,
für gestaltendes Metallhandwerk
und für alle Sonderformen.
4.1.6 Höhere Lehranstalt für Bildnerische
Gestaltung
Höhere Lehranstalt für Dessinatur und
Modezeichnen
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Bildnerische Gestaltung,
für Malerei, Anstrich und verwandte
Techniken, für Keramik, für Textil-Design
und für alle Sonderformen;
4.1.7 Höhere Lehranstalt für Biochemie und
Schädlingsbekämpfung
Höhere Lehranstalt für Gerbereichemie
und Ledertechnik
Höhere Lehranstalt für Biochemie und biochemische
Technologie
Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie
— Fleischwirtschaft;
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Biochemie und biochemische
Technologie, für chemische
Betriebstechnik, für Technische Chemie,
für Gerbereichemie und Ledertechnik und
für alle Sonderformen.
4.1.8 Höhere Lehranstalt für chemische Betriebstechnik
Höhere Lehranstalt für Technische Chemie
Höhere Lehranstalt für Textilchemie
Höhere Lehranstalt für Textiltechnik —
Textilchemie
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Biochemie und biochemische
Technologie, für chemische Betriebstechnik,
für Technische Chemie, für
Gerbereichemie und Ledertechnik, für Färberei
und Chemischreinigung, für Textilveredelung
und für alle Sonderformen.
4.1.9 Höhere Lehranstalt für elektrische Nachrichtentechnik
und Elektronik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik
Höhere Lehranstalt für Hochfrequenz-
und Nachrichtentechnik
Höhere Lehranstalt für Impuls- und
Datenverarbeitungstechnik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik —
Ausbildungszweig: Energietechnik und Leistungselektronik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik —
Ausbildungszweig: Steuerungs- und Regelungstechnik
Höhere Lehranstalt für Elektronik — Ausbildungszweig
Nachrichtentechnik
Höhere Lehranstalt für Elektronik — Ausbildungszweig
Informatik
Höhere Lehranstalt für Elektronik — Ausbildungszweig
Biomedizinische Technik
Höhere Lehranstalt für elektronische
Datenverarbeitung und Organisation
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Elektronik, für Elektrotechnik,
für Mikromechanik und
Mikroelektronik und für alle Sonderformen.
4.1.10 Höhere Lehranstalt für Feinwerktechnik
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Bau-, Kunst- und
Maschinenschlosserei, für Betriebstechnik,
für Büchsenmacher und Schäfter, für Feinwerktechnik,
für Flugtechnik, für Gießereitechnik,
für Maschinenbau, für Mechaniker,
für Metallbearbeitung und Werkzeugbau,
für Motoren- und Kraftfahrzeugbau,
für gestaltendes Metallhandwerk,
für Mikromechanik, für Uhrmacher und
für alle Sonderformen.
4.1.11 Höhere Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für den Fremdenverkehr,
für die Fremdenverkehrswirtschaft, für
Gastgewerbefachschulen, für Hotelfachschulen,
für Tourismusfachschulen.
4.1.12 Höhere Lehranstalt für Holzbau
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Baufachschule, für die Fachschule für
Bautechnik, für die Fachschulen für
Drechslerei, für Zimmerer, für holzkaufmännische
Richtung und für alle Sonderformen.
4.1.13 Höhere Lehranstalt für Holztechnik
Höhere Lehranstalt für Holzwirtschaft
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Drechslerei, für Zimmerer,
für Holzwirtschaft und Sägetechnik
und für alle Sonderformen.
4.1.14 Höhere Lehranstalt für Hüttentechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Hüttentechnik
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Gießereitechnik, für
Maschinenbau, für Metallbearbeitung und
Werkzeugbau und für Sonderformen der
Berg- und Hüttentechnik.
4.1.15 Höhere Lehranstalt für Möbelbau und
Innenbau
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Malerei, Anstrich und
verwandte Techniken, für Tischlerei und
Raumgestaltung, für Drechslerei und für
alle Sonderformen.
4.1.16 Höhere Lehranstalt für Reproduktions- und
Drucktechnik
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Bildnerische Gestaltung,
für Reproduktions- und Drucktechnik
und für alle Sonderformen.
4.1.17 Höhere Lehranstalt für Silikattechnik
Höhere Lehranstalt für Silikattechnik und
anorganische Werkstoffe
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschule für Keramik und Ofenbau,
für die Glasfachschule und für alle Sonderformen.
4.1.18 Höhere Lehranstalt textilkaufmännischer
Richtung
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschule textilkaufmännischer Richtung.
4.1.19 Höhere Lehranstalt für Textiltechnik —
Weberei und Spinnerei
Höhere Lehranstalt für Textiltechnik —
Wirkerei und Spinnerei
Höhere Lehranstalt für Weberei und Spinnerei
Höhere Lehranstalt für Wirkerei und Stickerei
Höhere Lehranstalt für Textil-Betriebstechnik
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Damenkleiderkonfektion,
für Herrenkleiderkonfektion, für
Ledergalanteriewaren und Taschner, für
Musterzeichnen, für die Fachschule textilkaufmännischer
Richtung, für die Fachschulen
für Textilhandwerk, für Textiltechnik,
für Weberei und Spinnerei, für
Wirkerei und Strickerei, für Bekleidungsindustrie
(Fachrichtungen Damen- und
Herrenbekleidung), für Bildnerische
Gestaltung und für alle Sonderformen.
4.1.20 Höhere Lehranstalt für Waffentechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau —
Waffentechnik
Fachlich-theoretischer Unterricht in den
einschlägigen Unterrichtsgegenständen für
die Fachschulen für Betriebstechnik, für
Büchsenmacher und Schäfter, für Feinwerktechnik,
für Maschinenbau, für
Metallbearbeitung und Werkzeugbau, für
gestaltendes Metallhandwerk und für alle
Sonderformen.
4.1.21 Höhere Technische Lehranstalt für Berufstätige
Abiturientenlehrgänge
Kollegs
Aufbaulehrgänge
Ihre Einschlägigkeit richtet sich nach
denen der Höheren Lehranstalten der entsprechenden
Fachrichtungen."
10. In der Anlage III lautet lit. c
„c) Fertigkeit in Stenotypie: kurzschriftliche Aufnahme
von zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden
Diktaten mit wechselndem Stoff in
der Dauer von je drei Minuten bei gleichbleibender
Diktiergeschwindigkeit von 120 Silben
je Minute sowie maschinschriftliche Wiedergabe
des Diktates in längstens 45 Minuten."