442. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Königswiesen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 124 Königswiesener
Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Königswiesen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 34,60 (alt), verläuft sodann unter teilweiser
Mitbenützung des Altbestandes in gestreckterer
Linienführung und bindet bei km 36,30 (alt) wieder
in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Marktgemeinde
Königswiesen aufliegenden Planunterlagen im
Maßstab 1 : 2880 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.