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442_1984 AT

442. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Königswiesen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 442. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Königswiesen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 124 Königswiesener

Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Königswiesen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 34,60 (alt), verläuft sodann unter teilweiser

Mitbenützung des Altbestandes in gestreckterer

Linienführung und bindet bei km 36,30 (alt) wieder

in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Marktgemeinde

Königswiesen aufliegenden Planunterlagen im

Maßstab 1 : 2880 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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