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442_1981 AT

442. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinden Alberschwende und Egg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 442. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinden Alberschwende und Egg

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenteil der B 200 Bregenzerwald

Straße von km 14,928 bis km 16,561 wird, soweit

er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten

und verkehrsübergebenen, mit Verordnung

vom 3. September 1974, BGBl. Nr. 590,

bestimmten Abschnitt „Tuppen" für den Durchzugsverkehr

entbehrlich wurde, als Bundesstraße

aufgelassen.

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