442_1976
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442. Beschluß Nr. 4/1976 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 442. Beschluß Nr. 4/1976 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1976_442_0 442. Beschluß Nr. 4/1976 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
ABÄNDERUNG DES TEILS I DES ANHANGS
B DES ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6. des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 10/1976 Der Beschluß Nr. 10/1976 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 441/1976 verlautbart. ist auch
für Finnland bindend und auf die Beziehungen
zwischen Finnland und den anderen Parteien
des Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.
3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.