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442_1968 AT

442. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Privatbahnunterstützungsgesetzes 1959

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 442. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Privatbahnunterstützungsgesetzes 1959

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Im § 6 Abs. 1 des Privatbahnunterstützungsgesetzes

1959, BGBl. Nr. 286/1958, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 330/1963

hat der zweite Satz zu lauten: „Es tritt mit

31. Dezember 1978 außer Kraft".

Artikel II

Die Zuständigkeit zur Vollziehung dieses

Bundesgesetzes bestimmt sich nach § 7 des

Privatbahnunterstützungsgesetzes 1959.

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