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441_2003 AT

441. Verordnung: Änderung der Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 441. Verordnung: Änderung der Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

Auf Grund der §§ 11 Abs. 3 und 11a Abs. 2, 4 und 6 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I

Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet

Die Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, BGBl. II

Nr. 175/2002, wird wie folgt geändert

1. In § 1 wird in der Tabelle bei der Studienrichtung „Gesang“ die Wortfolge „Magisterstudium „Konzertgesang,

Lied, Oratorium“ “ durch die Wortfolge „Magisterstudium „Konzertgesang“ “ ersetzt.

2. In § 1 entfallen in der Tabelle bei der Studienrichtung „Jazz“ die Wortfolge „Bakkalaureatsstudium

„Jazz (Theorie, Komposition und Arrangement)“ “, einmal die Zahl „8“ und die Wortfolge „für alle

Bakkalaureatsstudien“.

3. In § 1 wird in der Tabelle nach der Studienrichtung Komposition und Musiktheorie folgende Tabelle

angefügt

4. § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 441/2003 tritt mit 1. Oktober 2003 in Kraft.“

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