441. Verordnung: Änderung der Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 11 Abs. 3 und 11a Abs. 2, 4 und 6 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I
Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet
Die Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, BGBl. II
Nr. 175/2002, wird wie folgt geändert
1. In § 1 wird in der Tabelle bei der Studienrichtung „Gesang“ die Wortfolge „Magisterstudium „Konzertgesang,
Lied, Oratorium“ “ durch die Wortfolge „Magisterstudium „Konzertgesang“ “ ersetzt.
2. In § 1 entfallen in der Tabelle bei der Studienrichtung „Jazz“ die Wortfolge „Bakkalaureatsstudium
„Jazz (Theorie, Komposition und Arrangement)“ “, einmal die Zahl „8“ und die Wortfolge „für alle
Bakkalaureatsstudien“.
3. In § 1 wird in der Tabelle nach der Studienrichtung Komposition und Musiktheorie folgende Tabelle
angefügt
4. § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt
„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 441/2003 tritt mit 1. Oktober 2003 in Kraft.“