441. Verordnung: Änderung der Bundesbetreuungsverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 6 des Bundesbetreuungsgesetzes, BGBl. Nr. 405/1991, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 134/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bundesbetreuung für Asylwerber
(Bundesbetreuungsverordnung – BBetrVO), BGBl. Nr. 31/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. II Nr. 180/1998, wird wie folgt geändert
1. In § 2 Abs. 1 wird die Betragsangabe „5500 S“ durch die Betragsangabe „399,70 €“, die Betragsangabe
„2200 S“ durch die Betragsangabe „159,90 €“ und die Betragsangabe „1000 S“ durch die
Betragsangabe „72,70 €“ ersetzt.
2. In § 7 Abs. 1 wird die Betragsangabe „530 S“ durch die Betragsangabe „40 €“ ersetzt.
3. In § 8 Abs. 3 wird die Betragsangabe „25 S“ durch die Betragsangabe „1,80 €“, die Betragsangabe
„60 S“ durch die Betragsangabe „4,40 €“, die Betragsangabe „35 S“ durch die Betragsangabe „2,50 €“
und die Betragsangabe „105 S“ durch die Betragsangabe „7,60 €“ ersetzt.
4. In § 10 Abs. 2 wird die Betragsangabe „1000 S“ durch die Betragsangabe „72,70 €“ und die
Betragsangabe „250 S“ durch die Betragsangabe „18,20 €“ ersetzt.
5. In § 13 wird die Betragsangabe „40 S“ durch die Betragsangabe „3 €“ ersetzt.
6. Nach § 15 wird folgender § 16 samt Überschrift angefügt
„In-Kraft-Treten
§ 16. Die §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 3, 10 Abs. 2 und 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 441/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“