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441_2001 AT

441. Verordnung: Änderung der Bundesbetreuungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 441. Verordnung: Änderung der Bundesbetreuungsverordnung

Auf Grund des § 6 des Bundesbetreuungsgesetzes, BGBl. Nr. 405/1991, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 134/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bundesbetreuung für Asylwerber

(Bundesbetreuungsverordnung – BBetrVO), BGBl. Nr. 31/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 180/1998, wird wie folgt geändert

1. In § 2 Abs. 1 wird die Betragsangabe „5500 S“ durch die Betragsangabe „399,70 €“, die Betragsangabe

„2200 S“ durch die Betragsangabe „159,90 €“ und die Betragsangabe „1000 S“ durch die

Betragsangabe „72,70 €“ ersetzt.

2. In § 7 Abs. 1 wird die Betragsangabe „530 S“ durch die Betragsangabe „40 €“ ersetzt.

3. In § 8 Abs. 3 wird die Betragsangabe „25 S“ durch die Betragsangabe „1,80 €“, die Betragsangabe

„60 S“ durch die Betragsangabe „4,40 €“, die Betragsangabe „35 S“ durch die Betragsangabe „2,50 €“

und die Betragsangabe „105 S“ durch die Betragsangabe „7,60 €“ ersetzt.

4. In § 10 Abs. 2 wird die Betragsangabe „1000 S“ durch die Betragsangabe „72,70 €“ und die

Betragsangabe „250 S“ durch die Betragsangabe „18,20 €“ ersetzt.

5. In § 13 wird die Betragsangabe „40 S“ durch die Betragsangabe „3 €“ ersetzt.

6. Nach § 15 wird folgender § 16 samt Überschrift angefügt

„In-Kraft-Treten

§ 16. Die §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 3, 10 Abs. 2 und 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 441/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

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