Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
441_1989 AT

441. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 441. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der

Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6

Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die

nachstehenden staatlichen Hoheitszeichen und

amtlichen Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas

Anwendung findet, die im Markenregister des

Österreichischen Patentamtes für jedermann zur

Einsicht aufliegen

1. Staatswappen Maltas

2. Emblem Maltas

2. a) Emblem Maltas

3. Staatsflagge Maltas

3. a) Persönliche Flagge des Präsidenten

4. Amtliches Siegel Maltas

4. a) Amtliches Siegel Maltas

5. Seeflagge Maltas

6. Emblem der Landstreitkräfte Maltas

7. Flagge der Landstreitkräfte Maltas

8. Emblem der Polizeitruppen Maltas

9. Flagge der Polizeitruppen Maltas

10. Amtliches Qualitätszeichen Maltas

11. Punzierungszeichen für Gold- und Silberwaren

12. Emblem des Amtes für die Kontrolle des

Milchverkaufes

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung

des Bundesministers für Händel, Gewerbe

und Industrie vom 1. März 1978, BGBl. Nr. 149,

betreffend staatliche Hoheitszeichen und amtliche

Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas ihre Wirksamkeit.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →