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441_1988 AT

441. Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 441. Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

(Übersetzung)

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA

IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Wien, 30 Mai 1988

Sehr geehrter Herr Sektionschef!

Ich beehre mich, auf das Abkommen zwischen

der Volksrepublik China und der Republik Österreich

über die Anerkennung von Zeugnissen über

den Ursprung und die handwerkliche Herstellung

von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten

Einfuhr nach Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 603/1983 , das am

26. Oktober 1983 unterzeichnet wurde, Bezug zu

nehmen.

Ich möchte Ihnen im Namen des Ministeriums

für Außenwirtschaft und -handel der Volksrepublik

China mitteilen, daß die im Artikel 1 des gegenständlichen

Abkommens angeführten ausstellenden

Behörden durch die im Anhang zu dieser Note

erwähnten Behörden ersetzt worden sind. Diese

Behörden sind ab 1. Jänner 1988 ermächtigt worden,

den Ursprung von nach Österreich ausgeführten

chinesischen handwerklich hergestellten Waren

nach dem Allgemeinen Präferenzsystem (GSP) zu

bestätigen. Folglich sind diese ausstellenden Behörden

berechtigt, sowohl die handwerkliche Bestimmung

in Spalte 4 als auch den Ursprung der handwerklich

hergestellten Waren nach dem Allgemeinen

Präferenzsystem in Spalte 11 des als

Ursprungszeugnis für handwerklich hergestellte

Waren verwendeten Formblattes A zu bestätigen.

Ich wäre dankbar, wenn Sie freundlicherweise

Ihre Zustimmung hiezu geben würden.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung.

Zhu Jianhua

Botschaftsrat

Dr. Gerhard Waas

Sektionschef

Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

1011 Wien

ANHANG: AUSSTELLENDE BEHÖRDE

(Übersetzung)

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM

FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

Wien, 30. Juni 1988

Sehr geehrter Herr Botschaftsrat!

Ich beehre mich, den Erhalt des nachstehenden

Briefes vom 30. Mai 1988 zu bestätigen und Ihnen

mitzuteilen, daß ich mit den Änderungen gemäß

den Beilagen des vorerwähnten Schreibens einverstanden

bin

„Ich beehre mich, ... (es folgt der weitere Text

der Übersetzung der Note in deutscher Sprache)

. . . den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung."

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschaftsrat,

den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Dr. Gerhard Waas

Sektionschef

Herrn

Zhu Jianhua

Botschaftsrat

Botschaft der Volksrepublik China

Metternichgasse 4

1030 Wien

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