441. Ergänzender Notenwechsel zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Wien, 30 Mai 1988
Sehr geehrter Herr Sektionschef!
Ich beehre mich, auf das Abkommen zwischen
der Volksrepublik China und der Republik Österreich
über die Anerkennung von Zeugnissen über
den Ursprung und die handwerkliche Herstellung
von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten
Einfuhr nach Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 603/1983 , das am
26. Oktober 1983 unterzeichnet wurde, Bezug zu
nehmen.
Ich möchte Ihnen im Namen des Ministeriums
für Außenwirtschaft und -handel der Volksrepublik
China mitteilen, daß die im Artikel 1 des gegenständlichen
Abkommens angeführten ausstellenden
Behörden durch die im Anhang zu dieser Note
erwähnten Behörden ersetzt worden sind. Diese
Behörden sind ab 1. Jänner 1988 ermächtigt worden,
den Ursprung von nach Österreich ausgeführten
chinesischen handwerklich hergestellten Waren
nach dem Allgemeinen Präferenzsystem (GSP) zu
bestätigen. Folglich sind diese ausstellenden Behörden
berechtigt, sowohl die handwerkliche Bestimmung
in Spalte 4 als auch den Ursprung der handwerklich
hergestellten Waren nach dem Allgemeinen
Präferenzsystem in Spalte 11 des als
Ursprungszeugnis für handwerklich hergestellte
Waren verwendeten Formblattes A zu bestätigen.
Ich wäre dankbar, wenn Sie freundlicherweise
Ihre Zustimmung hiezu geben würden.
Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten
Hochachtung.
Zhu Jianhua
Botschaftsrat
Dr. Gerhard Waas
Sektionschef
Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten
Stubenring 1
1011 Wien
ANHANG: AUSSTELLENDE BEHÖRDE
(Übersetzung)
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM
FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN
Wien, 30. Juni 1988
Sehr geehrter Herr Botschaftsrat!
Ich beehre mich, den Erhalt des nachstehenden
Briefes vom 30. Mai 1988 zu bestätigen und Ihnen
mitzuteilen, daß ich mit den Änderungen gemäß
den Beilagen des vorerwähnten Schreibens einverstanden
bin
„Ich beehre mich, ... (es folgt der weitere Text
der Übersetzung der Note in deutscher Sprache)
. . . den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung."
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschaftsrat,
den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Gerhard Waas
Sektionschef
Herrn
Zhu Jianhua
Botschaftsrat
Botschaft der Volksrepublik China
Metternichgasse 4
1030 Wien