441. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 271/1985, insbesondere dessen §§ 6, 10, 16 und 23, wird verordnet
ARTIKEL I
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher die
Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, zuletzt geändert
durch die Verordnung BGBl. Nr.78/1985, wird wie folgt geändert
1. § 4 Abs. 1 lit. b lautet
„b) hinsichtlich des Lehrplanes der Volksschuloberstufe die Gesamtwochenstundenzahl sowie das
Wochenstundenausmaß für die einzelnen Pflichtgegenstände (ausgenommen Religion) im Rahmen des
Gesamtwochenstundenausmaßes und die Festlegung der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen
einschließlich des Wochenstundenausmaßes sowie die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie
des Lehrstoffes der einzelnen Unterrichtsgegenstände, wobei sich diese Lehrplanbestimmungen je nach
den örtlichen Gegebenheiten am Lehrplan der Hauptschule (Anlage B) zu orientieren haben;".
2. Im § 4 Abs. 1 wird nach der lit. e der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und entfällt lit. f.
3. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) lautet die Überschrift des ersten Teiles."
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN"
und entfällt die Zwischenüberschrift „A. Allgemeine Bestimmungen".
4. In Anlage A erster Teil lautet der Abschnitt II
„II. ALGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE UND VOLKSSCHULOBERSTUFE
1. Art und Gliederung des Lehrplanes
Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der allgemeinen
Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die einzelnen
Unterrichtsgegenstände sowie der fachübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die Grundlage
für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch den Lehrer.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände
ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den
Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen
zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden
und Handeln.
Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten dargestellt: In der linken Spalte wird die stoffliche
Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht.
In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft interpretiert.
Der Lehrplan umfaßt
Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,
Allgemeines Bildungsziel,
Allgemeine didaktische Grundsätze,
Stundentafel,
Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.
2. Zusammenfassung der Schulstufen
Die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen werden im Lehrplan der Volksschule (Grundschule)
zu zwei Grundstufen zusammengefaßt, und zwar so, daß sich die Grundstufe I über die erste und
zweite Schulstufe und die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I
und die Grundstufe II bilden die Grundschule.
Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen.
Die Zusammenfassung von Schulstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über
zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 9 und zur Volksschuloberstufe Punkt 11.
3. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen — Dauer unterrichtlicher Einheiten
Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach
Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden.
Damit ist der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu
machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach
Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht in der Grundschule
— besonders auf der Grundstufe I — womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen
der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert
und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten
bestimmter Lernbereiche orientieren. Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule
orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der
jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb — mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem
Unterricht (zB Leibesübungen, Werkerziehung) — im allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen
Zeiteinheit „Unterrichtsstunde" orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum-
bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.
4. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand
oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend
im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für
diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit
und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie
ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination
stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß
sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder
Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien" genannt werden,
sind aufzufassen
Gesundheitserziehung
Leseerziehung
Medienerziehung
Musische Erziehung
Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung)
Sexualerziehung
Sprecherziehung
Erziehung zum Umweltschutz
Verkehrserziehung
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung' und Konsumentenerziehung)
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der
Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher
Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese
Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die
Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer
intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen.
Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik
eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
5. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan — Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht dem Lehrer Entscheidungsfreiräume
hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und
Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach
verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.
Aus dieser Entscheidungsfreiheit des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst ihm seine
pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind
zudem eine schöpferische Leistung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist
Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem
Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen für die Auswahl und
Gewichtung der Lehrstoffe folgende Grundsätze beachtet werden
— die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im allgemeinen sowie einzelner Schüler im
besonderen;
— die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie
aktueller Anlässe;
— das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen des Schülers durch zu umfangreiche,
verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und
Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung
hinderlich sind;
— die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer
Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen.
6. Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen
und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit des Lehrers.
Der Lehrplan dient dem Lehrer bei seiner Planung als Grundlage für
— die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden
Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
— die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
— die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
— die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen
und ähnliches) und Medien des Unterrichts.
Jeder Lehrer hat bei seiner unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die. eine Konkretisierung
des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe und Schulsituation bezogen auf ein Unterrichtsjahr
darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe,
und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen
Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen
(vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen
usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsgemäßen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen.
Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender
Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheits-
Unterrichtes aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum
für Kinder zu sein.
Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen
ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schüler berücksichtigen und ihnen ein
dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten
sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.
Angebotene regionale Jahrespläne können dem Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen
dienen.
7. Lernen und Lehren in der Grundschule
a) Lernformen
Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll der Lehrer
verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen
Zeit soll zu bewußtem, selbständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen
kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden
— Lernen im Spiel
— offenes Lernen
— projektorientiertes Lernen
— entdeckendes Lernen
— informierendes Lernen
— wiederholendes und übendes Lernen
uam.
b) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante
Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen
zu vermitteln und einzuüben.
8. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist ein enger Kontakt zwischen der Schule
und den Erziehungsberechtigten wichtig. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über Maßnahmen beraten,
die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit
wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten
mitwirken. Für die individuelle Förderung der Kinder in der Grundschule ist auch die Kooperation der
Lehrer mit anderen Einrichtungen vorteilhaft. In der Phase des Schuleintritts bzw. des Schulübertritts ist
die Kontaktnahme mit vorschulischen Einrichtungen bzw. mit weiterführenden Schulen wünschenswert.
Wertvolle Hilfestellung kann vor allem durch den schulpsychologischen Dienst, den Schularzt und gegebenenfalls
durch den Sprachheillehrer erfolgen.
Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine kontinuierliche
Zusammenarbeit zwischen der Schule und. den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich.
Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es gelingen,
Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und pädagogische
Maßnahmen zu überlegen. Dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten über
Inhalte und Gestaltung des Unterrichts zu informieren. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit des
Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn ihm die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind
geben.
9. Schuletntritt — Schulübertritt
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit
mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst
harmonisch erfolgen.
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges
Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschüler kennenzulernen und zu
ihnen wie zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in
der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft
eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, daß zunächst die
dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig
eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese
Formen zu den eher zielorientierten Lernformen der Grundschule zu erweitern.
Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt
und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, daß es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen
im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster
durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die
§§ 62, 63 a sowie § 19 Abs. 8 SchUG) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes
Vertrauensverhältnis gegeben sind.,
10. Erteilung des Unterrichts in Werkerziehung in der Grundschule
Auf der Grundstufe I ist der Unterricht in Werkerziehung (Schwerpunkt A: Produktgestaltung im
textilen Bereich und Schwerpunkt В : Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) vom Lehrer für
Werkerziehung zu erteilen. Auf der Grundstufe II ist der Unterricht in Werkerziehung, soweit dieser den
Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) umfaßt, vom Lehrer für Werkerziehung und
soweit der Unterricht den Schwerpunkt 3 (Bauen, Wohnen, Technik, Produktgestaltung) umfaßt, vom
Klassenlehrer zu erteilen.
11. Volksschuloberstufe
Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist
auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülern in Hauptschulen und
in allgemeinbildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang
mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Da die örtlichen
Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind, wird die Festlegung der
Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände den Landesschulräten
übertragen, wobei sich diese am. Lehrplan der Hauptschule (Anlage B) zu orientieren haben. In den
Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache hat diese Orientierung an den
Anforderungen für die II. Leistungsgruppe zu erfolgen. In Klassen, die mehrere Schulstufen in sich vereinigen,
ist der Lehrstoff soweit wie möglich in gleichwertigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf
diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts vermieden werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen,
daß die jeweils neu hinzutretenden Schüler den Anschluß an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge
ohne Schwierigkeiten finden können.
Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle
Entlassungsschüler zeitweise zusammengefaßt werden.
In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für die Förderung begabter Schüler, besonders im Hinblick
auf den Übertritt in weiterführende Schulen zu sorgen."
5. In Anlage A erster Teil entfällt Abschnitt В (Didaktische Grundsätze).
6. In Anlage A erhält der bisherige zweite Teil die Bezeichnung „Vierter Teil", entfällt der bisherige
dritte Teil „(Allgemeines Bildungsziel und Aufgaben der Volksschule)" und erhalten der bisherige vierte
Teil und der bisherige fünfte Teil die Bezeichnungen „Fünfter Teil" bzw. „Sechster Teil"; nach dem
ersten Teil werden folgende Teile eingefügt
„ZWEITER TEIL
Allgemeines Bildungsziel
Die Volksschule hat — wie alle österreichischen Schulen — im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes
die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen
Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und
ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben
und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb
zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten
Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich
herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen
und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und
Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an
den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
Gemäß §.9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, jene
Kinder, die in dem betreffenden Kalenderjahr schulpflichtig geworden sind, jedoch nicht die Schulreife
besitzen, und ebenso jene, deren vorzeitige Aufnahme in die 1. Schulstufe widerrufen wurde, im Hinblick
auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern.
Die Volksschule hat in den ersten vier Schulstufen der Grundschule eine für alle Schüler gemeinsame
Elementarbildung zu vermitteln.
Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen, intellektuellen
und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schüler hat die Grundschule daher
folgende Aufgabe zu erfüllen
— Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;
— Stärkung und Entwicklung des Vertrauens des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit;
— Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit,
Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen);
— Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit);
— Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten
und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken, einer sachgerechten
Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung im musischtechnischen
und im körperlich-sportlichen Bereich dienen;
— schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt,
Genauigkeit; Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme);
— ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewußtem, selbständigem,
zielerreichendem Lernen hinführen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden
Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der
Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülern eine kontinuierliche Lernentwicklung angebahnt
werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden
Schulen schaffen.
In der nur noch selten geführten Oberstufe (5. bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe,
eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung
und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu
befähigen.
Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum
Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schüler, Lehrer und Eltern. Schulleben
geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem Lernen findet in der Schule immer auch
soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen statt.
Die Volksschule muß dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln
und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger Sicherheit
und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird aber auch soziales Verhalten
positiv beeinflußt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das grundsätzlich wertschätzende
Verhalten des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima des Vertrauens, der Zuneigung,
der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen der Kinder.
Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter
Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten.
Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessensunterschieden ergeben, müssen frühzeitig
zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird der Schüler Mittel und Wege
der Konfliktbewältigung kennenlernen.
Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles
Lernen österreichischer und ausländischer Kinder ermöglichen kann.
Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem
Maße von der Persönlichkeit des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schüler befindet sich der Lehrer in
einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch Art und Fähigkeit des Lehrers, dem Schüler offen zu
begegnen. Er soll auf die Bedürfnisse des einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlung und
Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewußt mitarbeiten. Darüber hinaus muß der Lehrer
durch sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer
und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten sein. Bei der täglichen Unterrichtsgestaltung
darf sich der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler und Belehrender, sondern auch als Lernender
verstehen.
Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in
diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung, Einschränkung
von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative
der Schüler eine besondere Förderung.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
I. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE VORSCHULSTUFE
Bei der Arbeit des Lehrers in der Vorschulstufe ist
das Aufgreifen von Lerngelegenheiten,
das Arrangieren von Lernsituationen und
das Organisieren von Lernprozessen
von besonderer Bedeutung.
Für das Lernen der Schüler sind dabei folgende Grundsätze zu beachten
— Ausgehen vom individuellen Entwicklungsstand und von der Lerngeschichte des Kindes
— Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes
— Soziales Lernen
— Erlebnisbetontes und anschauliches Lernen
— Spielorientiertes handelndes Lernen
— Erfahrungsoffenes Lernen
— Behutsames Ordnen und Sichern von Lernerfahrungen.
II. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GRUNDSCHULE
Mit den folgenden didaktischen Grundsätzen sollen wesentliche und kennzeichnende Merkmale
eines kind- und grundschulgemäßen Unterrichts charakterisiert werden
1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
Der Grundschullehrer hat seinen Unterricht grundsätzlich am Kind zu orientieren, an seinen Lernmöglichkeiten
und -grenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und dem, was es will. Dies bedeutet
auch, daß er den Kindern ein ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechendes Maß an Mitwirkung
bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens insgesamt
einräumen wird.
Individualisierung verlangt vom Lehrer, daß er trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts
die Verschiedenartigkeit der kindlichen Persönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nimmt
und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird er die. unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen
der Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen
Sachgebiet auf Grund bisheriger Lernerfahrungen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen
der Kinder, berücksichtigen.
Die Unterschiedlichkeiten der Kinder betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft
und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit,
ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre Selbständigkeit und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten
der Kinder soll der Lehrer durch differenzierende Maßnahmen entsprechen. In diesem Sinne sind auch die
wahrgenommenen Lernfortschritte des Kindes zu berücksichtigten.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf zu achten, daß dem besonderen Bewegungsbedürfnis des
Kindes Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern.
Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in
den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei
der Bemessung der Hausübungen muß darauf Bedacht genommen werden, daß auch langsamen und lernschwachen
Kindern genügend Zeit für Bewegung und Spiel bleibt.
2. Soziales Lernen
Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung
der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug des Kindes und des Erwachsenen eine ebenso
bedeutende Rolle wie seine Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete
Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.
In Verbindung mit und neben dem sachlichen Lernen hat der Lehrer auch das soziale Lernen der Kinder
anzuregen, zu fördern und es damit weiter zu entfalten.
Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles
und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht
dies: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben einfacher
Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung
für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten
von Vorurteilen, das ansatzweise Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für
Geschlechterrollen.
Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das
Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Kinder als
Helfer für Kinder usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.
Um soziales Lernen zu ermöglichen, muß der Lehrer trachten, ein Klima des gegenseitigen Vertrauens
und der mitmenschlichen Verantwortung zu schaffen.
Klasse und Schule sollen von. Lehrern und Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-,
Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.
Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen zwischen
den Schülern und zwischen jedem einzelnen Schüler und dem Lehrer über den Aufbau eines Wir-
Bewußtseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle in der Klasse, zum Mitleben in einer lebendigen
Schulgemeinschaft und zum Verständnis für andere größere Sozialgebilde des Lebens
3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit
Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen vom Lehrer, daß der
Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und zu dieser auch wieder
zurückführt. Veranschaulichung verlangt vom Lehrer, daß er die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder
zugänglich machen soll. Dies kann auf der Ebene der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der
Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, daß
man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Sehen, Hören usw., zugänglich macht, zum anderen, daß man
sie durch Beispiele vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint, soll es mehr- bzw. vielsinnig
angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, soll das Kind zum Denken und zur Abstraktion
geführt werden.
Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die
Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit; oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen
oder Symbole ermöglicht.
Der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte
Umfeld des Kindes und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Er wird
versuchen, dem Kind die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für sein
gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln.
Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit
dem Leben außerhalb der Schule aus.
4. Konzentration der Bildimg
Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen
bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.
Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, daß der Stoff in größeren Sinnganzheiten,
unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an den Schüler heranzubringen ist.
Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen
Aspekten betrachtet. Damit wird ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I auf der
Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich wird
der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung
berücksichtigt.
5. Sachgerechtheit
Der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit
grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen
geboten sind.
Außerdem ist der Unterricht so zu führen, daß der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung
mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz,
den Kindern die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel
nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.)
Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen" hinzuführen.
Sachgerechtigkeit und Kindgemäßheit sind einander notwendigerweise ergänzende, keinesfalls einander
ausschließende oder widersprechende Grundsätze.
6. Aktivierung und Motivierung
In allen Bereichen des Unterrichts soll, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten,
Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft des Schülers geweckt und gepflegt werden.
Im Sinne dieses Grundsatzes soll der Lehrer an die natürliche Aktivität der Kinder anknüpfen, und es
gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu
eröffnen.
Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten
reichen vom spielerischen Tun über planmäßiges Arbeiten bis zum selbstgesteuerten, entdeckenden Lernen
auf eigenen Wegen. Die Kinder können an der Vorbereitung (zum Beispiel durch vorbereitende Hausübungen)
des Unterrichts, gelegentlich auch am Nachdenken über Unterricht beteiligt werden. Die Kinder
sollen durch Unterricht auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt werden.
Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige
Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen.
Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung schafft der Lehrer dadurch, daß er
versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive
Betroffenheit der Kinder zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig,
andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.
7. Differenzieren und Fördern
In der Grundschule unterscheiden sich die Schüler, insbesondere die Schulanfänger hinsichtlich des
Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbständigkeit, der Interessen,
der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua., wie kaum in einer anderen
Schulart.
Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für differenzierte Lernangebote
und differenzierte Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung
der Unterschiede schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen aller Schüler und hilft mit, Über- bzw.
Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und
Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme
erfolgen.
Dies erfordert vom Lehrer, daß er sich um die bestmögliche Förderung jedes einzelnen Schülers
bemüht. Der Klassenraum soll sowohl als lernanregende Umwelt als auch als Raum für kindliches Zusammenleben
gestaltet sein und eine flexible Sitzordnung ermöglichen.
Jeder Unterrichtstag soll inhaltlich und zeitlich so ausgewogen gestaltet sein, daß Arbeit und Spiel,
Anstrengung und Entspannung einander ergänzen und durchdringen.
Alle Maßnahmen der inneren Differenzierung sind im Sinne des Förderns und des Forderns zu verstehen
und zu gestalten. Im Rahmen dieser Differenzierung werden innerhalb der Jahrgangsklassen unter-
schiedliche, stets veränderbare Schülergruppierungen vorgenommen. Als mögliche Kriterien für Gruppierungen
gelten: Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen,
Lerntempo usw.
Als mögliche Verfahren bei der inneren Differenzierung bieten sich ua. an
— Differenzierung in der Aufgabenstellung (zB Unterschiede in der Anzahl der Aufgaben, im Zeitaufwand,
im Schwierigkeitsgrad, in der Anzahl der Wiederholungen);
— Differenzierung durch unterschiedliche Sozialformen;
— Differenzierung durch Verwendung unterschiedlicher Medien und Hilfsmittel;
— Differenzierung in der Hilfestellung durch den Lehrer.
Die Realisierung der inneren Differenzierung wird durch eine entsprechende Ausstattung der Schule
bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien usw. unterstützt.
Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende
Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen,
einzelnen Schülern den Anschluß an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern sowie vorhandene Lücken
zu schließen.
Der Lehrer wird sich besonders im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren Schülern
kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu schaffen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft
entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwerwiegenden Entscheidungen soll die
Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.
8. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages
Die Schulanfänger kommen im allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine
wichtige Aufgabe der Grundschule ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiter zu entwickeln
und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.
Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit
uvam. sind bei den einzelnen Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet.
Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, daß Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen.
Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige
Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten
zu gewähren. Vor allem ist es den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für die Erstlehrgänge in den
Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik genügend Zeit zu lassen.
Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern,
wird der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu
wird er trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches,
abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen- und Üben- bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen,
andererseits durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in
verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben).
So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten.
Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen
Lernprozeß wirken kann, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt
des Kindes berücksichtigt werden. Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen.
Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form
von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Fachwissen. Sozialverhalten und
Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber
geben, wie Leistungen zustande kommen.
Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit seiner
Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber
auch Schüler und Eltern über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Schüler. Die
dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem
Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen haben daher äußerst behut-
sam zu erfolgen. Der Rahmencharakter des Grundschullehrplanes eröffnet für eine ermutigende; hilfreiche
und individualisierende Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ausreichende Möglichkeiten.
III. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VOLKSSCHULOBERSTUFE
Die didaktischen Grundsätze der Volksschuloberstufe orientieren sich an jenen der Hauptschule."
7. In Anlage A vierter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen
Übungen, des Förderunterrichtes, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) lautet
im Abschnitt b (Stundentafel der Grundschule) in den Unterabschnitten aa (Stundentafel 1) und bb (Stundentafel
2) der die unverbindlichen Übungen betreffende Teil
8. In Anlage A erhält der bisherige „Sechste Teil" die Bezeichnung „Siebenter Teil" und lautet
„SIEBENTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSCHULE UND DER VOLKSSCHULOBERSTUFE
A. GRUNDSCHULE
Sachunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Sachunterricht soll den Schüler befähigen, seine unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit
zu erschließen.
In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige
Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen — insbesondere die des Schülers —
in dieser Wirklichkeit bewußt zu machen.
Ein kindgemäßer, gleichzeitig aber auch sachgerechter Unterricht führt die Schüler allmählich zu
einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Umwelt und befähigt sie damit zu bewußtem und
eigenständigem Handeln.
Im Sachunterricht sind Lernprozesse so zu organisieren, daß Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie
Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen grundgelegt werden. Dabei soll der Schüler auch fachgemäße
Arbeitsweisen erlernen sowie Lernformen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der
Lebenswirklichkeit und zu selbständigem Wissenserwerb führen.
Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht ist in folgende Erfahrungs- und Lernbereiche gegliedert
— Gemeinschaft
— Natur
— Raum
— Zeit
— Wirtschaft
— Technik.
Bei der Unterrichtsplanung und bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf Bedacht zu nehmen, daß
Inhalte aus den einzelnen Teilbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungs- und Erlebniswelt
der Schüler ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden.
Darüber hinaus sollen Zusammenhänge im Lernen und Denken der Schüler durch situationsorientierte
Unterrichtsanlässe, durch handelnde Arbeitsweisen (zB entdeckendes Lernen, projektorientiertes
Lernen) sowie durch sinnvolles Vernetzen von bereichsübergreifenden Aspekten angestrebt werden.
Erfahrungs- und Lernbereich
Gemeinschaft
Dieser Teilbereich gewinnt seine Lerninhalte aus der Eingebundenheit des Schülers in seine unmittelbare
soziale Umwelt und macht ihm seine Bezogenheit auf größere soziale Gebilde und Einrichtungen
bewußt. Auszugehen ist daher von den Erfahrungen des Schülers in der Familie, in der Spielgruppe und in
der Schule. Dem Schulleben als unmittelbarem sozialem Erfahrungs-, Lebens- und Handlungsraum
kommt besondere Bedeutung zu.
In diesem Teilbereich ist anzustreben, daß sich die Schüler zunehmend selbst besser kennenlernen
und ihre soziale Handlungsfähigkeit erweitern.
Erfahrungs- und Lernbereich
Natur
Die Arbeit im Erfahrungs- und Lernbereich Natur geht von der Begegnung des Schülers mit der
Natur und den Erfahrungen mit dem eigenen Körper aus.
Anzustreben ist ein Verständnis für die Natur als der Lebensgrundlage des Menschen und für den
Menschen selbst als einen Teil der Natur. Die Unterrichtsarbeit muß über das Gewinnen von Grundkenntnissen
zum Erlernen fachspezifischer Arbeitsweisen und schließlich zu verantwortungsbewußtem Verhalten
gegenüber der Natur und dem eigenen Körper führen.
Erfahrungs- und Lernbereich
Raum
Der Unterricht in diesem Teilbereich soll auf der Grundstufe I das bewußte Orientieren in der unmittelbaren
Umgebung des Schülers fördern und erste Orientierungsgesichtspunkte vermitteln.
Auf der Grundstufe II werden exemplarische Einsichten in das Beziehungsgefüge von Mensch und
Landschaft am Beispiel des Heimatortes, des politischen Bezirkes und des Bundeslandes sowie geographische
Grundkenntnisse und einfache fachspezifische Techniken erworben.
Darüber hinaus soll der Schüler grundlegende Einsichten über typische Landschaftsformen des eigenen
Bundeslandes im Zusammenhang mit Boden, Klima und Wirtschaft erwerben und fähig sein, die
Landschaft in ihrer Bedeutung als Wohn-, Wirtschafts- und Kulturraum zu erkennen und sich darin
zurechtzufinden.
Erfahrungs- und Lernbereich
Zeit
Dieser Erfahrungs- und Lernbereich soll beim Schüler die Fähigkeit entwickeln, sich in zeitlichen
Dimensionen zu orientieren (zB Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft). Der Schüler soll zur Erkenntnis
geführt werden, daß Zeitabläufe beobachtbar sind, Zeit gliederbar und meßbar ist, Gegenwärtiges aus seiner
Entwicklung heraus verstanden werden kann und historische Ereignisse aus ihren zeitlichen Bedingungen
erklärt werden können. Das Bewußtsein, daß sich soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle
Gegebenheiten in der Gegenwart auswirken und die Zukunft beeinflussen können, soll gefördert werden.
Darüber hinaus soll das Bemühen um das friedliche Zusammenleben und Zusammenwirken von Menschen
einsichtig gemacht werden.
Erfahrungs- und Lernbereich
Wirtschaft
Dieser Erfahrungs- und Lernbereich geht von den unmittelbaren Erfahrungen und Begegnungen des
Schülers mit der Wirtschaft und ihren Einrichtungen aus. Dabei stehen die wirtschaftlichen Grundbedürfnisse
des Schülers in ihrer Bezogenheit zur Wirtschaftsgemeinschaft Familie und deren Lebensraum im
Vordergrund.
An konkreten Beispielen ist ein erster Einblick in Bereiche der Wirtschaft und in wirtschaftliche
Zusammenhänge zu vermitteln.
Darüber hinaus sind Voraussetzungen für ein kritisches, überlegtes Konsumverhalten zu entwickeln.
Erfahrungs- und Lernbereich
Technik
Die Arbeit im Erfahrungs- und Lernbereich Technik geht von der Begegnung des Schülers mit technischen
Gegebenheiten, mit Naturkräften und Stoffen in seiner Umwelt aus.
Anzustreben ist das Verständnis, daß der Mensch in das Ordnungsgefüge der Natur eingebettet, von
den Naturgesetzen abhängig und für die Auswirkungen seiner Eingriffe in die Umwelt verantwortlich ist.
Dieser Erfahrungs- und Lernbereich hat über das Erlernen fachspezifischer Arbeitsweisen das Gewinnen
von Grundkenntnissen und Einsichten zu vermitteln und zu sachgerechtem und verantwortungsbewußtem
Umgang mit Stoffen und technischen Geräten anzuleiten.
Lehrstoff
Bei der Auswahl der Lehrstoffe sind solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fachübergreifendes
Lernen zulassen.
Grundstufe I
Grundstufe II
Didaktische Grundsätze
Die Aufgliederung des Sachunterrichtes in sechs Erfahrungs- und Lernbereiche ist für die Planung
und die Gestaltung der täglichen Unterrichtsarbeit nicht das primär strukturierende Prinzip.
Vielmehr ist sicherzustellen, daß über die allgemeinen didaktischen Grundsätze hinaus Lernprozesse
in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen ermöglicht werden;
Es sind daher solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fachübergreifendes Lernen
zulassen (zB Wohnen, Arbeiten, sich versorgen, die Umwelt gestalten), dabei können auch erste Einblicke
über die Grenzen Österreichs hinaus gemacht werden.
Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an der Eigengesetzlichkeit der
einzelnen Erfahrungs- und Lernbereiche orientieren können.
Erfahrungs- und Lernbereich
Gemeinschaft
Lernen in diesem Bereich erfordert besondere didaktische Maßnahmen und Bedingungen und ist
nicht selten auf langfristige Prozesse angewiesen; auch Umwege können fruchtbare Elemente dieses Lernens
sein.
Als innere Voraussetzung bedarf solches Lernen der emotionellen Betroffenheit aller Beteiligten. Lernen
in diesem Bereich ist stets in eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Toleranz
einzubetten und erfordert Behutsamkeit und Diskretion des Lehrers. Dies gilt insbesondere für den
Bereich der Sexualerziehung.
Hier dürfen die Kinder zunächst ihre eigenen Ausdrücke verwenden; sie sollen jedoch lernen, die allgemein
akzeptierten Begriffe zu gebrauchen.
Als wichtige Rahmenbedingungen sind gerade in diesem Bereich die Formen kooperativen Lernens
und ein pädagogisches Klima, in dem sich alle wohlfühlen können, anzusehen.
Dem Lehrer stehen dafür eine Vielfalt methodischer Möglichkeiten zur Verfügung
— das Aufgreifen realer sozialer Begebenheiten und Situationen;
— die verbale Darstellung und Verarbeitung sozialer Ereignisse und Probleme in unterschiedlichen
Gesprächssituationen ;
— Verbalisieren von Gefühlen, Einstellungen und Meinungen;
— das Verdeutlichen sozialer Erscheinungen und Abläufe sowie von Gefühlen durch Darstellen und
Bearbeiten in verschiedenen Spielformen;
— das Einholen und Verarbeiten von Informationen über sich selbst und andere;
— soziale Situationen erfahrbar machen und für sie verschiedene Lösungsmöglichkeiten suchen (zB
Bild- und Textvorgaben) ;
— die vielfältigen Möglichkeiten des Schullebens für Begegnungen, soziales Planen, Entscheiden
und Handeln (zB klassenübergreifende Aktionen, Patenschaften, Einbeziehung der Eltern);
— das Planen und Durchführen sozialer Vorhaben.
Erfahrungs- und Lernbereich
Natur
Die didaktischen Überlegungen für den Lernbereich Natur müssen sich auf die Tatsache stützen, daß
das Grundschulkind (bei der Auseinandersetzung mit der Sachwelt) besonderes Interesse an der lebenden
Natur zeigt. Die beste Voraussetzung für Lernmotivation und effektiven Unterricht ist die direkte Begegnung
mit der Natur. Dabei muß auf Natur- und Umweltschutz Bedacht genommen werden.
Wo die unmittelbare Begegnung mit der Natur nicht möglich ist oder zur Veranschaulichung nicht
ausreicht, muß die Nachbildung der Wirklichkeit herangezogen werden (zB Filme, Präparate, Dias,
Folien). Der Unterricht hat solchen didaktischen Konzepten zu folgen, die es ermöglichen, daß im Schüler
der Wunsch zum Entdecken und Erforschen der Natur verstärkt wird. Die Schüler sollen in den Gebrauch
altersgemäßer Bestimmungsbücher eingeführt werden.
Durch Vernetzung des Lernbereiches Natur mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird die
Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt.
Erfahrungs- und Lernbereich
Raum
Ausgehend davon, daß der Schulanfänger sich bereits in seiner unmittelbaren Umgebung zurechtfinden
kann, soll diese Orientierungsfähigkeit erweitert werden durch Orientierungsspiele und kindgemäße
Übungen sowie durch Hinführen zu bewußtem Reagieren auf Regeln und Symbole (zB Verkehrsregeln
und Verkehrszeichen).
Beispiele aus der Umgebung des Schülers bilden die Grundlage für das Erkennen von Zusammenhängen
zwischen landschaftlichen, verkehrstechnischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Als Veranschaulichungs- und Vermittlungshilfen bieten sich an
— Einsatz von Modellen und einfachen Skizzen;
— bewußte Betrachtung landschaftlicher Geländeformen und Vergleichen mit der Wirklichkeit und
realistischen Abbildungen (zB Fotos, Zeichnungen, Bildkarten, Prospekte);
— Darstellen, Beschreiben, Vergleichen der geographischen Umwelt des Heimatortes, des Schulortes,
der Gemeinde, des politischen Bezirkes und des Bundeslandes;
— Sammeln von Anschauungsmaterial zur Illustration und Festigung der geographischen Kenntnisse;
— Orientierung unter Verwendung möglicher Orientierungshilfen wie Kompaß, Plan, Karte und
ähnliches.
Erfahrungs- und Lernbereich
Zeit
Schulanfängern ist die Orientierung in zeitlichen Dimensionen nur in erlebnismäßig erfaßbarem Ausmaß
möglich; das Orientierungsvermögen muß daher durch entsprechende Hilfeleistung systematisch ausgebaut
und begrifflich erfaßbar gemacht werden, indem Ereignisse, Personen, Gegenstände, zu denen der
Schüler Beziehungen herstellen kann, in den Unterricht einbezogen werden.
An bedeutsamen Zeitbildern aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schüler soll der historische
Raum zunehmend erfaßt werden.
Als Lern- und Arbeitsformen bieten sich an
— Sammeln, Ordnen und Vergleichen von Informationen unter historisch-kulturellem Aspekt;
— Erkunden und Erkennen von Veränderungen der Umwelt des Schülers und seiner Bezugspersonen
durch Beschreiben, Darstellen (Rollenspiel), Vergleichen, zeitliches Zuordnen (Entwicklungsreihen);
— Begegnung mit Zeugen und anderen Quellen der Vergangenheit.
Erfahrungs- und Lernbereich
Wirtschaft
Elementares wirtschaftskundliches Lernen erfolgt primär in der unmittelbaren Begegnung und Auseinandersetzung
mit jenen Ausschnitten und Zusammenhängen der. Wirtschaft, denen der Schüler in seinem
täglichen Leben begegnet.
Darüber hinaus sind immer wieder auch jene Erfahrungen aufzugreifen, die der Schüler aus seiner
eigenen wirtschaftlichen Situation gewonnen hat.
Für das Lernen in diesem Bereich stehen dem Lehrer mehrere methodische Möglichkeiten zur Verfügung
— der wirtschaftskundlich akzentuierte Lehrausgang; das Auswerten von Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben;
das Befragen von Personen, die von ihren eigenen wirtschaftlichen Erfahrungen
berichten können (Eltern, Experten);
— das Arrangieren von Lernsituationen mit Hilfe originaler Materialien aus dem Bereich der Wirtschaft
(Lebensmittel, Kleidung, Verpackungsmaterial, Werbemittel, Werkzeuge und dergleichen)
sowie mit einschlägigem didaktischem Material;
— durch das Klären grundlegender Begriffe aus dem Wirtschaftsleben Tatsachen und Zusammenhänge
besser verständlich machen;
— Abläufe wirtschaftlichen Handelns in spielerischer Form durchschaubar machen;
— angemessenes Verhalten in Geschäften und Betrieben (zB Einkaufen, Reklamieren, Werbeangebot,
Preis- und Qualitätsauszeichnungen, ...)
Erfahrungs- und Lernbereich
Technik
Die didaktischen Überlegungen für den Lernbereich Technik müssen von der Tatsache ausgehen, daß
das Interesse des Grundschulkindes sehr stark auf technische, physikalische und chemische Sachverhalte
seiner Umwelt ausgerichtet ist.
Neben der unmittelbaren Begegnung mit der Wirklichkeit kommt dem Versuch, vor allem dem Schülerversuch,
besondere Bedeutung zu.
Er integriert sämtliche fachspezifische Arbeitsweisen und fördert Lernbereitschaft, Verantwortungsbewußtsein
und Kooperationsfähigkeit. In diesem Zusammenhang sind die in der Werkerziehung gewonnenen
Produkte und Erkenntnisse einzubeziehen.
Durch Vernetzung des Lernbereiches Technik mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird
die Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt. Darüber hinaus sind die
Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Werkerziehung wahrzunehmen und Überschneidungen zu
vermeiden.
Deutsch, Lesen, Schreiben/Deutsch, Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Schüler — unter Berücksichtigung der individuellen
Lernvoraussetzungen — in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu zwischenmenschlicher Verständigung im
mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Im einzelnen geht es darum,
— die individuelle Sprache des Kindes zur Standardsprache zu erweitern;
— den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen;
— zum Lesen und zur Auseinandersetzung mit dem Gelesenen anzuregen;
— einen kreativen Sprachgebrauch zu ermöglichen und zu fördern;
— einige Grundeinsichten in Funktion und Struktur unserer Sprache gewinnen zu lassen;
— einfache Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die in zunehmendem Maße zu selbständigem
Bildungserwerb befähigen.
Der Unterrichtsgegenstand Deutsch gliedert sich in folgende Teilbereiche
— Sprechen
— Lesen
— Schreiben (nur Grundstufe I)
— Verfassen von Texten
— Rechtschreiben
— Sprachbetrachtung.
Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung des
Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen, und
ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht.
Auf der Grundstufe II wird der Teilbereich Schreiben dem Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung
zugeordnet, die übrige Gliederung in Teilbereiche bleibt unverändert.
Sprechen
Sprechen ist einer der wichtigsten Teilbereiche des Deutschunterrichts, gliedert sich in fünf Aufgabenfelder
und umfaßt grundlegende und langfristige Ziele. Wesentliche Aufgabe des Teilbereiches Sprechen
ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schüler zur mündlichen Kommunikation allmählich zu erhöhen
und sie zu einem möglichst sicheren Gebrauch der Standardsprache zu führen.
Lesen
Der Leseunterricht auf der Grundstufe I hat die Aufgabe, den Schülern die grundlegende Lesefertigkeit
zu vermitteln und damit die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten zu ermöglichen. Zunehmend
erfahren die Schüler das Lesen als einen bedeutenden Zugang zu unserer Kultur, insbesondere als
ein wesentliches Mittel zur Informationsgewinnung und zur Unterhaltung.
Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schüler erfahren, daß sie durch Lesen und durch
die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis
für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können.
Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art dient der Anbahnung
der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schüler zu erweitern
und zu festigen.
Schreiben (nur Grundstufe I)
Aufgabe des Schreibunterrichtes ist es, die Schüler zum Gebrauch grundlegender konventioneller grafischer
Zeichensysteme anzuleiten. Dabei sollen sie erfahren, daß Schreiben eine Form der Kommunikation
und Dokumentation ist. Im besonderen soll der Schreibunterricht zur sicheren Beherrschung unseres
Schriftsystems führen.
Verfassen von Texten
Im Teilbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft
und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben zunehmend selbständig
schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch
partnerbezogen, zB Wünsche, Fragen; auf der Grundstufe II auch sachbezogen.
Rechtschreiben
Aufgabe des Rechtschreibunterrichtes ist es, die Schüler zu normgerechtem Schreiben zu motivieren,
grundlegende Rechtschreibkenntnisse zu vermitteln und in der Folge ihr Rechtschreibkönnen kontinuierlich
zu erweitern, sie zum Erkennen und Anwenden einfacher Regeln zu führen und ihnen eine möglichst
geläufige Nachschlagetechnik zu vermitteln.
Sprachbetrachtung
Aufgabe der Sprachbetrachtung ist es, allmählich wachsende Einsichten in Funktion und Struktur
unserer Sprache zu vermitteln und zunehmend begrifflich zu sichern.
Lehrstoff
Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe)
Sprechen
Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten
beim Erzählen, Mitteilen, Zuhören
— beim Erzählen und Mitteilen anderer bewußt zuhören und sich zu Gehörtem äußern können;
beim situationsbezogenen Sprechen
— in verschiedenartigen Situationen sprachlich angemessen handeln;
beim Gespräch
— sich in verschiedenen Gesprächsformen beim Sprechen, Hören und Verstehen einander zuwenden;
— einsehen, daß Miteinander-Sprechen geregelt werden muß, und daher einfache Gesprächsregeln
vereinbaren und beachten;
— in der Schule erworbene Sprechformen und sprachliche Mittel allmählich auch im Gespräch
anwenden;
bei der Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
— den Wortschatz auf verschiedenen Ebenen (Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe
usw.) erweitern;
— über häufig gebrauchte Satzmuster verfügen und allmählich zur Standardsprache hingeführt werden;
bei der Sprechübung (Deutliches Sprechen)
— Laute richtig bilden sowie Wörter und Texte gut artikulieren können;
— ausdrucksvoll sprechen können.
Texte nachgestaltend und sinngestaltend
sprechen
Mundart — Standardsprache
Sprechen von Reimen, Versen und Gedichten; Reimwörter finden
Verse und kurze Gedichte frei vortragen
Mundart und Standardsprache vergleichen; Gemeinsamkeiten
und Unterschiede feststellen
Lesen
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
— eine möglichst anhaltende Lesemotivation entwickelt haben;
— in der Lage sind, altersgemäße Texte in gemischter Antiqua geläufig zu lesen;
— den Sinn dieser Texte erfassen können;
— sich mit Texten in einfacher Weise auseinandersetzen können.
Erstlesen (Grundleistungen)
Den nachfolgend genannten Grundleistungen kommt als Voraussetzung für den Erstleseunterricht im
engeren Sinn besondere Bedeutung zu (siehe dazu auch diesbezügliche didaktische Grundsätze).
Erstleseunterricht (Lehrgang)
Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Erstleseunterricht im
eigentlichen Sinn der Grundstufe I mehrere Teilschritte, wobei ihre Reihenfolge keine bindende methodische
Abfolge ausdrücken.
Schreiben
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
— Buchstaben, Ziffern und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form
aus der Vorstellung schreiben können (dies schließt nicht aus, daß die Schüler mit dem Schreiben
der Druckschrift vertraut gemacht werden);
— kurze Texte gut lesbar — auch aus der Vorstellung — schreiben können;
— Ansätze zu einer geläufigen Schrift erkennen lassen.
Der Schüler soll seine Grundvoraussetzungen für das Schreibenlernen festigen und zumindest in folgenden
Teilbereichen weiterentwickeln
Bei diesen Übungen werden Leistungsunterschiede deutlich erkennbar. Sie geben Hinweise, in welchen
Teilbereichen die einzelnen Schüler individuell zu fördern sind.
Auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen Schreiben-, Lesen- und Rechtschreiblernen ist zu achten;
wobei aber auch den unterschiedlichen Lernfortschritten der Kinder in diesen Bereichen Rechnung zu
tragen ist.
Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Schreibunterricht der
Grundstufe I folgende Bereiche
Verfassen von Texten
Als Schwerpunkte der einzelnen Aufgabenfelder können bis zum Ende der 2. Schulstufe angesehen
werden
— Freude am Verfassen von Texten entwickeln;
— Mitteilungen, Wünsche, Fragen, Antworten und dergleichen niederschreiben;
— eigene Erlebnisse, Beobachtungen und ähnliches in kurzen Sätzen aufschreiben;
— über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte schreiben.
Rechtschreiben
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
— einen begrenzten Wortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
— sich einiger Lösungshilfen bedienen können, um zu orthographisch richtigem Schreiben zu gelangen;
— einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, der Interpunktion und der Trennung erworben
haben.
Sprachbetrachtung
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
— Interesse am bewußten Umgang mit Sprache entwickeln.
Grundstufe II
Sprechen
Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten
Erzählen, Informieren, Zuhören
— sprachliche Ausdrucksformen allmählich bewußt einsetzen;
— durch aufmerksames Zuhören Sachverhalte, Gedanken und die Lage anderer erfassen;
Situationsbezogenes Sprechen
— verschiedenartige Situationen einschätzen und sprachlich angemessen bewältigen;
Gespräch
— relativ selbständig partner-, sach- und problembezogene Gespräche in verschiedenen Formen führen;
— Gesprächsregeln formulieren, begründen und beachten;
— einfache Gesprächstechniken kennen und situationsgerecht anwenden;
— in der Schule erworbene Sprech- und Sprachformen im Gespräch anwenden;
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
— einen grundlegenden Wortschatz inhaltlich erschlossen und begrifflich verfügbar haben;
— zunehmende Sicherheit im Gebrauch der Standardsprache erlangt haben;
Sprechübung (Deutliches Sprechen)
— Sicherheit im ausdrucksvollen und lautrichtigen Sprechen gewinnen.
Lesen
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe
— ihr Lesen zunehmend an persönlichen Interessen orientieren;
— altersgemäße Texte selbständig lesen und inhaltlich erschließen können;
— durch die Auseinandersetzung mit Texten deren Absichten, Wirkungen und dergleichen erkennen
können;
— vorbereitete Texte sinngestaltend vorlesen können.
Verfassen von Texten
Als Schwerpunkt bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten
— eine anhaltende Freude am Verfassen von Texten entwickelt haben;
— eigene Erlebnisse, Beobachtungen, Dialoge, Erfundenes und ähnliches aufschreiben;
— Mitteilungen, Aufforderungen, Wünsche, Hinweise, Anleitungen, Aufträge und ähnliches aufschreiben;
— über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte in ganzen Sätzen und in
Stichwörtern schreiben;
— Einzelbilder und Bildfolgen schriftlich versprachlichen sowie Texte ergänzen und verändern;
— Briefe, Grußkarten und ähnliches zu verschiedenen Anlässen schreiben;
— Gelesenes, Gehörtes, Gesehenes, Gefühltes und Gedachtes in eigenen Worten (ganze Sätze oder
Stichworte) schriftlich wiedergeben.
Rechtschreiben
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe
— einen allgemein gebrauchten, aber begrenzten Schreibwortschatz gründlich geübt haben und
möglichst sicher beherrschen;
— grundlegende Phänomene und Probleme der Rechtschreibung kennen, zB die gebräuchlichsten
Fälle der Großschreibung, der Interpunktion sowie der Bezeichnung von Vokallänge und Vokalkürze;
— sich aus dem gesicherten Schreibwortschaft die Schreibung anderer Wortformen bzw. anderer
Wörter erschließen und Regelmäßigkeiten bewußt machen; daraus erarbeitete einfache Regeln
formulieren und anwenden.
Sprachbetrachtung
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe
— Satzglieder durch die Verschiebeprobe ermitteln können;
— Wortarten unterscheiden und mit der deutschen Fachbezeichnung benennen können;
— erste Einsichten in Wortbildung und Wortbedeutung gewonnen haben.
Didaktische Grundsätze
Sprechen
Ausgangspunkt für sprachliches Lernen sowie für eine gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung
in der Grundschule sind die individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder. In allen
sprachlichen Lernsituationen ist es erforderlich, das Vertrauen des Kindes in seine eigene Sprechfähigkeit
zu wecken bzw. zu stärken. Um sprachliche Hemmungen zu vermeiden bzw. abzubauen, soll das Hinführen
zu den Formen der Standardsprache keinesfalls unter Leistungsdruck erfolgen. Vielfältige Anregungen
zum Sprechen sowie eine behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch werden die Sprechfähigkeit
der Kinder erweitern.
Gespräch
Das Gespräch ist eine Hochform des Sprechens. Es stellt hohe Ansprüche an alle Teilnehmer und
setzt daher die Schaffung eines entsprechenden Gesprächsklimas voraus. Dies erfolgt durch: grundsätzliches
Akzeptieren und Ermutigen von Äußerungen der Schüler in ihrer Herkunftssprache; Maßnahmen
zur ausgewogenen Gesprächsbeteiligung aller Kinder; aktives Zuhören des Lehrers und Verringerung seines
Sprechanteiles zugunsten der Kinder. Bei allen Formen der mündlichen Kommunikation muß durch
günstige äußere Bedingungen (Sitzordnung, Gruppenbildung uam.) ein entsprechender Kontakt der Schüler
untereinander gewährleistet sein.
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
Sprachübung gründet auf dem Sprachkönnen, das der Schüler in seiner Familie und seiner sprachlichen
Umwelt erworben hat. Der Übergang von der Mundart oder der regionalen Umgangssprache zur
Standardsprache soll sich ohne Bruch vollziehen. Für die Erweiterung der kindlichen Sprachfähigkeit ist es
wichtig, daß Gesprächsthemen aus der Erfahrungswelt und dem Interessensbereich der Kinder entnommen
werden. Jede Abwertung der Herkunftssprache der Kinder ist dabei zu vermeiden. Für die Entwicklung
ihrer Sprachfähigkeit brauchen die meisten Schüler gezielte Sprachübung, jedoch sollten mechanisierende
Übungsformen möglichst vermieden werden.
Grundlegende Bedeutung kommt auch der Lehrersprache zu. Beim Sprechen wird der Lehrer beachten,
daß seine Sprechmuster einerseits die kindliche Sprachentwicklung anregen, andererseits aber die
sprachlichen Äußerungen des Lehrers von den Kindern verstanden werden müssen.
Lesen
Erstlesen
Schulanfänger weisen in bezug auf den Teilbereich Lesen sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen
auf. Diesen hat der Leseunterricht durch differenzierte Lernangebote gerecht zu werden. Jedenfalls ist
dem Erwerb der für das Lesenlernen im engeren Sinn erforderlichen Grundleistungen durch jeden einzelnen
Schüler besondere Beachtung zu schenken, dh. erst wenn der einzelne Schüler (Schülergruppe) die für
das Lesenlernen erforderlichen Voraussetzungen erreicht hat, ist mit dem Erstleseunterricht (Leselehrgang)
zu beginnen. Erstleseunterricht hat sowohl den Erwerb dieser Grundlagen als auch das Lesenlernen
im engeren Sinn in geeigneten Lernsituationen und durch entsprechende Lernmittel zu ermöglichen. Dem
Kind ist ausreichend Lernzeit zur Verfügung zu stellen und dem Selbstentdecken genügend Raum zu
geben.
Übungen zur Steigerung der Lesefähigkeit und Lesefertigkeit sollen abwechslungsreich sein und so
lebendig wie möglich in den Unterricht eingebaut werden. Sinnerfassung und Lesevergnügen sollen den
Unterricht von Anfang an leiten, wobei auch ganzheitliches („naives", „erratendes") Lesen zum Tragen
kommt (zB Lesen von Kinderreimen, die die Kinder auswendig können; Namenskärtchen der Kinder,
Aufschriften, Plakate, Ge- und Verbotstafeln).
Weiterführendes Lesen
Da das Lesenlernen sehr individuell erfolgt, wird der Übergang vom Erstleseunterricht zum weiterführenden
Leseunterricht für die einzelnen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Deshalb
werden einerseits die Übungen zur Steigerung der Lesefertigkeit bis zum Ende der Grundstufe I und darüber
hinaus durchgeführt und andererseits die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten für einzelne
Kinder schon sehr frühzeitig ermöglicht.
Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schüler zunehmend erfahren, daß sie durch Lesen
und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das
Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten
können.
Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art dient der Anbahnung
der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schüler zu erweitern
und zu festigen.
Schreiben (nur Grundstufe I)
In der Regel hat das Kind schon vor seinem Schuleintritt im Umgang mit Schreibmaterial Erfahrung
gesammelt. Es darf aber nicht übersehen werden, daß die Schreibmuskulatur, der Stützapparat der
Schreibhand, die Bewegungssteuerung und die Koordinationsfähigkeit des Schulanfängers für den
Schreibunterricht nicht voll entwickelt sind, und daß der jeweils erreichte Entwicklungsstand dieser Bereiche
innerhalb einer Schulklasse oft erhebliche Unterschiede aufweist.
Daraus ergibt sich für den Erstschreibunterricht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorschulung
und Differenzierung. Durch sie soll der Schüler auf den eigentlichen Schreibvorgang sowie auf das Erfassen
der Funktion der Schrift vorbereitet werden. Kinder mit ausgeprägter Linkshändigkeit dürfen nicht
gezwungen werden, mit der rechten Hand zu schreiben. In Grenzfällen kann jedoch der Lehrer das
Schreiben mit der rechten Hand behutsam anregen.
Verfassen von Texten
Der Lernbereich „Verfassen von Texten" geht von der Mitteilungsbereitschaft des Kindes und von
dessen Bedürfnis aus, etwas schriftlich festzuhalten.
In diesem komplexen Lernbereich wirken unterschiedliche Teilleistungen unmittelbar ineinander, und
zwar vor allem das Sprechen, das Schreiben und das Rechtschreiben. Das Verfassen von Texten stellt
daher hohe Ansprüche an das Kind.
Da auch die Ausgangslage und der Lernverlauf der Schüler in diesem Teilbereich individuell sehr
unterschiedlich sind, müssen die Anforderungen an Umfang und Selbständigkeit der Niederschriften und
die Fördermaßnahmen im Unterricht entsprechend den schreibmotorischen (eventuell auch den rechtschreibmäßigen)
Fähigkeiten, dem Wortschatz und dem Satzbau differenziert werden.
Keinesfalls dürfen Texte der Schüler auf der Grundstufe I hinsichtlich ihrer rechtschreibmäßigen
Mängel eingeschätzt bzw. beurteilt werden. Vielmehr muß jede schriftliche Arbeit so organisiert werden,
daß die Schüler während der Niederschrift bzw. vor der Abgabe im Zweifelsfall lexikale Lösungswege einschlagen
können. Die unsicheren Schreibungen werden Gegenstand des nachfolgenden Rechtschreibunterrichts.
Es können aber auch die Schüler auf der Grundstufe I zB dem Lehrer ihre eigenen Geschichten
ansagen.
Der Lehrer hat geeignete Schreibgelegenheiten zu schaffen bzw. aufzugreifen.
Im Lernbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft
und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben schriftlich äußern,
und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB in Wünschen,
Fragen.
Auch auf der Grundstufe II bildet die Mitteilungsbereitschaft der Kinder eine wesentliche Grundlage
für das Lernen in diesem Teilbereich. Ihre Fähigkeit, etwas schriftlich auszudrücken, darzustellen bzw.
anderen mitzuteilen, ist wegen der Abhängigkeit von den Teilleistungen, vor allem im Sprechen, Schreiben
und Rechtschreiben sehr unterschiedlich. Deshalb sind sowohl das eigentliche Verfassen von Texten wie
dessen begleitende Übungen entsprechend den individuellen Lernerfordernissen zu differenzieren.
Entsprechend der Steigerung ihrer Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben sollen
sich die Schüler in kontinuierlicher Fortführung der Arbeit auf der Grundstufe I selbständig und immer
angemessener ich-, partner- und sachbezogen schriftlich äußern.
Rechtschreiben
Das Erlernen der Rechtschreibung ist ein komplexer Vorgang, der in engem Zusammenhang mit
anderen Teilbereichen des Deutschunterrichts steht
Bevor die richtige Schreibung eines Wortes eingeprägt wird, sollen die Schüler seine Bedeutung verstehen
(Sprechen). Außerdem sollen sie die Lautbestandteile eines Wortes und ihre Abfolge wahrnehmen
und den Schriftzeichen zuordnen können (Erstlesen). Schließlich müssen die Grundformen der Schrift
erworben sein und die Schüler Geschriebenes auch lesen können (Schreiben, Lesen).
Der Rechtschreibunterricht legt schon auf der Grundstufe I großen Wert auf intensive Einübung und
sichere Beherrschung eines begrenzten Schreibwortschatzes, um eine bloß oberflächliche Aneignung möglichst
vieler Wörter zu vermeiden.
Wörter sollen in den verschiedensten Zusammensetzungen und den unterschiedlichsten Textvarianten
stets richtig geschrieben werden. Für den Lernprozeß sind
— das Verstehen der Wortbedeutung,
— das bewußte Wahrnehmen des Lautbestandes,
— das Einprägen des Schriftbildes sowie
— das gründliche Einüben des Bewegungsablaufes wesentliche Komponenten.
Bloß eindimensionale Vermittlungsweisen können demnach diese Aufgabe nicht zufriedenstellend
lösen.
Daneben sollen durch das Zusammenstellen gleichartiger Formen bestimmte Einzelphänomene der
Rechtschreibung bewußt gemacht werden. Die Vermittlung der Interpunktion ist in engem Zusammenhang
mit der Sprachbetrachtung zu sehen.
Auf der Grundstufe II soll die gründliche Vermittlung eines begrenzten Schreibwortschatzes fortgesetzt
werden. Durch vielseitige methodische Maßnahmen wird sich auf der Grundlage dieses Wortschatzes
die Rechtschreibfähigkeit der Schüler erweitern.
Das wiederholte Zusammenstellen gleichartiger Formen soll zu ersten Regelbildungen führen; diese
sollen von den Schülern auch angewendet werden.
Die Vermittlung einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik führt in der Regel dazu, daß sich die
Schüler ah den Gebrauch des Wörterbuches als verläßliche Hilfe bei ihren Rechtschreibproblemen schneller
und leichter gewöhnen.
Die Verwendung des Wörterbuches ist auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen.
Bei der Beurteilung von schriftlichen Leistungsfeststellungen, die nicht ausschließlich der Überprüfung
von bestimmten Rechtschreibkenntnissen dienen, ist § 15 der Verordnung über die Leistungsbeurteilung
zu berücksichtigen.
Sprachbetrachtung
Grundstufe I
Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen ist eine gewisse Sicherheit im
Gebrauch der Sprache. Da zudem die Fähigkeit zur Abstraktion und Begriffsbildung bei den meisten
Schülern der Grundstufe I noch auf konkrete Erfahrung angewiesen und daher begrenzt ist, kommt der
Sprachbetrachtung geringere Bedeutung zu als der Erweiterung der Sprachfähigkeit. Sprachbetrachtung
ist überall dort besonders angebracht, wo es gelingt, die Freude am Spracherleben und am Umgang mit
sprachlichen Elementen zu fördern. Dies schließt die Überbetonung grammatischer Begriffsbildung aus.
Grundstufe II
Auch auf der Grundstufe II ist die Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen
eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache.
Da sich die Fähigkeit der Schüler zu Abstraktion und Begriffsbildung erst auf der Grundstufe II entsprechend
entwickelt, bleibt Sprachbetrachtung mit Ausnahme der Beobachtung einiger leicht zu erfassender
sprachlicher Erscheinungen der Unterrichtsarbeit der 3. und 4. Schulstufe vorbehalten; aber auch hier
ist das Lernziel nicht das Beherrschen einer vordergründigen Begrifflichkeit.
Sprachbetrachtung erfolgt möglichst im Rahmen solcher Unterrichtsformen, die Gespräche über
Sprache ermöglichen und bei denen die Kinder Einsichten in Sprachstrukturen durch Entdecken, Ordnen
und Vergleichen gewinnen. Dabei wird sowohl die gesprochene als auch die geschriebene Sprache zum
Gegenstand der Betrachtung.
Fachbegriffe werden erst dann eingeführt, wenn die Schüler durch vielfältigen Umgang mit Sprachmaterial
eine Sprachform in ihrer Funktion erkannt haben. Werden Fachbegriffe ohne entsprechende Einsicht,
also zu früh verwendet, bleiben sie leere Worthülsen. Zu einer ersten Benennung können auch Vorbegriffe
herangezogen werden. Der Lehrer soll jedoch vermeiden, bei der Einführung dieser Bezeichnungen
im Unterricht vordergründige inhaltliche Deutungen zu verwenden, die das grammatische Phänomen
unzureichend oder irreführend beschreiben.
Auf der 4. Schulstufe sind die wichtigsten Fachbegriffe zu sichern.
Auch auf dieser Schulstufe ist jedoch die Überbetonung grammatischen Begriffswissens zu vermeiden.
Schularbeiten
Auf der vierten Schulstufe sechs Schularbeiten im Schuljahr.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Mathematikunterricht soll dem Schüler Möglichkeiten geben,
— schöpferisch tätig zu sein;
— rationale Denkprozesse anzubahnen;
— die praktische Nutzbarkeit der Mathematik zu erfahren;
— grundlegende mathematische Techniken zu erwerben.
Schöpferische Fähigkeiten sind durch spielerisches, forschend-entdeckendes und konstruktives Tun
aufzubauen.
Rationale Denkprozesse sind an geistigen Grundtätigkeiten wie Vergleichen, Ordnen, Zuordnen,
Klassifizieren, Abstrahieren, Verallgemeinern, Konkretisieren sowie Analogisieren zu schulen. Besonderes
Gewicht ist auf die Entwicklung des logischen Denkens und des Problemlöseverhaltens zu legen.
Sachverhalte der Umwelt sind mit Hilfe von Zahlen, Größen und Operationen zu durchdringen,
räumliche Vorstellungen sind aufzubauen. Die Vielfalt der angebotenen kindgemäßen mathematischen
Situationen aus den Bereichen Wirtschaft, Technik und Kultur soll dem Schüler die Bedeutung der Mathematik
bewußt machen.
Neben dem Erwerb der grundlegenden mathematischen Techniken sind praktische mathematische
Fertigkeiten wie Umgehen mit Zeichengeräten anzustreben.
Der Unterrichtsgegenstand Mathematik gliedert sich in folgende Teilbereiche
— Aufbau der natürlichen Zahlen
— Rechenoperationen
— Größen
— Geometrie.
Auf der Grundstufe II wird diese Gliederung durch das Kapitel „Bruchzahlen" (im Anschluß an die
Rechenoperationen) erweitert. Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und stoffliche
Linienführung des Lehrplanes. Das soll aber keinesfalls zu einer isolierten Behandlung der einzelnen
Teilbereiche führen, sondern deren sinnvolle Vernetzung ist möglichst durchgehend anzustreben.
Lehrstoff
Grundstufe I
Aufbauder natürlichen Zahlen
Aufbauend auf Vorerfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse des Schulanfängers (zB Zahlwortreihe,
Zählfähigkeit, Simultanerfassen, Gestalterfassen, teilweise vorhandener Zahlbegriff) sind vor allem die
Grundlagen für den kardinalen und den ordinalen Aspekt des Zahlbegriffs und in weiterer Folge für den
Maßzahlaspekt zu schaffen.
Rechenoperationen
Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten
— das Erarbeiten der Operationsbegriffe in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des Zahlenverständnisses
gewonnen aus Spiel- und Sachsituationen;
— das Beachten des Zusammenhanges zwischen Operation und Umkehroperation;
— das Gewinnen handlungsorientierter Erfahrungen zur Bedeutung von Rechenregeln und das
Anwenden zunehmend auch als Lösungshilfe;
— Überschlagsrechnen und Rechenproben;
— das Anwenden der Rechenoperationen in Spiel- und Sachsituationen.
Größen
Als Schwerpunkte bis rum Ende der 2. Schulstufe gelten
— Begriffsbildung über Vergleichen und Formulieren von Relationen;
— Einsetzen frei gewählter Einheiten als Repräsentanten;
— Einführen genormter Maßeinheiten;
— Anwenden von Größen in Sachsituationen und bei Sachaufgaben zur Vertiefung des Verständnisses
für Größen.
Geometrie
Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten
— Beobachten, Ordnen und Strukturieren von räumlichen Beziehungen und von Formen aus der
Erlebniswelt der Kinder;
— Steigern des Orientierungsvermögens;
— Hinführen zum Gebrauch von Zeichengeräten und das Herstellen von Querverbindungen zur
Arbeit mit Größen als integrierender Bestandteil des Unterrichts.
Grundstufe II
Aufbau der natürlichen Zahlen
Ausgehend vom Vorwissen der Grundstufe I ist der Zahlenraum schrittweise zu erweitern. Das Verstehen
großer Zahlen ist mit sach- und größenbezogenen Hilfsvorstellungen aufzubauen.
Rechenoperationen
Über die Schwerpunkte der Grundstufe I hinaus gilt
— das mündliche Rechnen hat Bedeutung für die Förderung des Zahlenverständnisses, der Rechenfertigkeit,
des Operationsverständnisses und für das Lösen von Sachproblemen;
— die schriftlichen Rechenoperationen dienen vor allem der Lösung kindgemäßer Sachprobleme;
— zum Lösen von Sachproblemen sind besonders überschlagendes Rechnen, Einschranken und vorteilhaftes
Rechnen zu pflegen.
Bruchzahlen
Im Vordergrund steht die Einsicht in das Wesen der Bruchzahlen
— Verwenden von Bruchzahlen, die sieh als Brüche nur mit den Nennern 2, 4, 8 schreiben lassen;
— Durchführen von Rechenoperationen mit Bruchzahlen nur im Zusammenhang mit einfachen
Sachsituationen.
Größen
Über die Schwerpunkte der Grundstufe I hinaus gelten
— das Schätzen, Messen und Vergleichen unter sachgerechter Verwendung der Maßeinheiten;
— einfache Maßumwandlungen.
Geometrie
Über die Schwerpunkte der Grundstufe I hinaus gelten
— das Entdecken und Klassifizieren geometrischer Grundformen;
— das Feststellen vielfältiger Beziehungen;
— das Ausmessen und Messen und das Hantieren mit Zeichengeräten;
— das Entwickeln der Begriffe des Umfangs und des Flächeninhalts einschließlich des Berechnens
der Umfangslänge und des Flächeninhalts.
Didaktische Grundsätze
Über die im allgemeinen Teil angeführten didaktischen Grundsätze hinaus sind folgende fachdidaktische
Grundsätze zu berücksichtigen
— Operatives Aufbauen und Durcharbeiten
— Funktionen des Übens
— Variation der Veranschaulichung
— Variation der Darstellungsebenen
— Mathematische Variation.
Operatives Aufbauen und Durcharbeiten
Für die Erkenntnisgewinnung und Denkentwicklung sind im Sinne des operativen Aufbauens und
Durcharbeitens das Lernen über Handlungen an vielfältigen Materialien, die Betonung von Problemdarstellungen,
die Grundlegung eines forschenden, experimentierenden Vorgehens, das Aufdecken verschiedener
Lösungswege, das Herausstreichen von Zusammenhängen und das Erkennen verwandter Operationen
wesentlich. So entsteht zB durch das Einbinden von Tauschaufgaben, Nachbaraufgaben, Umkehraufgaben,
Analogieaufgaben und Probeaufgaben ein flexibles Gesamtsystem von Operationen.
Eine dynamische Begriffsbildung wird zB in der Geometrie durch Handlungen wie Kippen von Körpern,
durch Abnehmen von Begrenzungsflächen, durch Faltübungen und durch Umfangen und Auslegen
von Flächen erreicht.
Funktionen des Übens
Zwischen operativem Üben (Aufbauen von Rechenfähigkeiten) und Üben von Fertigkeiten ist zu
unterscheiden.
Operatives Üben zielt auf Vertiefen des Verständnisses, zB durch das Erkennen von Zusammenhängen,
durch das Sichern von Begriffen und das Verwenden überschaubaren Zahlenmaterials. Durch diese
Vertiefung des Verständnisses wird die Gefahr eines reproduktiven, rein mechanischen Verhaltens vermindert.
Das Üben von Fertigkeiten zielt auf Automatisieren von Grundaufgaben und Techniken.
Variation der Veranschaulichung
Ein möglichst allgemeines Erfassen mathematischer Operationen und Begriffe ist nur zu erreichen,
wenn die Bindung an ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Veranschaulichung vermieden wird. So
werden zB Bruchzahlen als Teile von Gegenständen, Teile von Flächen, Teile von Größen, Teile von
Mengen oder als Division dargestellt.
Variation der Darstellungsebenen
Der wiederholte Wechsel der Darstellungsebenen (handelnd, bildhaft, symbolisch) ist einerseits für
ein Sichern von Begriffen und die Einsicht in Operationsstrukturen, andererseits als Hilfe für das Finden
von Lösungsstrategien notwendig.
Mathematische Variation
Um das Wesentliche eines Begriffs oder einer Operation zu verdeutlichen, müssen die jeweils unwesentlichen
Merkmale vielfältig verändert werden.
So sind zB die beim Quader mathematisch unwesentlichen Merkmale, wie räumliche Lage, Farbe,
Material, Ausmaße zu verändern, um begriffsbestimmende Merkmale, wie Anzahl von Ecken und Kanten
und Art der Begrenzungsflächen, herauszustellen.
Beim Messen des Umfanges können entsprechend Objekt bzw. Meßgerät Variiert werden, das Wesen
des Messens bleibt jedoch unverändert.
Hinweise zu den einzelnen Teilbereichen
Aufbau der natürlichen Zahlen
Das Lernen geschieht in kindnahen Situationen (zB in Sachsituationen, mit Lernspielen). Als Lernmaterialien
finden etwa Gegenstände des kindlichen Alltags, didaktische Lernspiele, strukturierte und später
zahlensystemorientierte Materialien Verwendung. Aufgabenstellungen aus der Arbeit mit Mengen sind
einzuschließen, wobei auf eine altersadaquate, nicht formalistische Sprechweise zu achten ist.
Das Erfassen von Analogien im Zahlenaufbau und das Notieren der Zahlen in Stellenwerttafeln dienen
dem Verständnis des dekadischen Systems, insbesondere sind auf der Grundstufe II die dekadischen
Stufen (1000, 10000, 100000) mehrfach zu repräsentieren.
Die divergierende Sprech- und Schreibweise der Zahlen ist aufzuarbeiten.
Rechenoperationen
Beim Erlernen der additiven (Addieren, Subtrahieren) und multiplikativen (Multiplizieren, Dividieren)
Rechenoperationen ist vom Erfahrungsbereich der Schüler auszugehen. Aus praktischem Handeln
und bildhaftem Darstellen, wie zB Hinzufügen, Zusammenlegen, Vermehren, Vereinigen, Ergänzen,
Wegnehmen, Abtrennen, Vermindern, sind die additiven Rechenoperationen abzuleiten, zu interpretieren
und zu begründen. Die multiplikativen Rechenoperationen sind aus Situationen, wie zB wiederholtes
Aneinanderfügen gleichmächtiger Mengen, Vervielfachen, wiederholtes Ausgliedern gleichmächtiger
Mengen, Verteilen, Messen, abzuleiten, zu interpretieren und zu begründen.
Rechensicherheit bei Grundaufgaben ist in kindgemäßer Form anzustreben.
Zur Bewältigung von Operationen, die durch mündliches Rechnen nicht mehr leicht lösbar sind, dienen
schriftliche Verfahren.
Wesentlich an diesen Verfahren ist das Schaffen des Verständnisses für Rechenabläufe und Rechentechniken.
Beim mündlichen und schriftlichen Rechnen ist auf das Verständnis der Zusammenhänge zwischen
den Operationen, auf das Erkennen zugrunde liegender Rechenregeln und das Finden von Lösungsstrategien
Wert zu legen.
Um das Zahlengefühl, die Kreativität, das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit zu fördern,
ist das spielerische Umgehen mit Zahlen und Operationen besonders wichtig; dabei ist das lustbetonte
Rechnen in Arbeitsweisen wie Partner- und Gruppenarbeit in spielerischer Form zu pflegen. Rechenspiele
bieten vielfältige Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung.
Bruchzahlen (nur 4. Schulstufe)
Das Arbeiten mit Bruchzahlen erfolgt nur im Zusammenhang mit Veranschaulichungen.
Ausgehend von konkreten Erfahrungen des Teilens werden Bruchteile als Repräsentanten für Bruchzahlen
erarbeitet. Bruchzahlen werden in Bruchschreibweise notiert.
Größen
Die Begriffsbildung bei allen Größen erfolgt durch handelnden Umgang mit konkreten Objekten. Es
ist notwendig, Größen in Vergleich zueinander zu setzen; Relationen wie zB „... ist so lang wie ..." „...
ist länger/kürzer als ..." sind zu formulieren. Aus dem unmittelbaren und mittelbaren Vergleich werden
zunächst willkürlich gewählte Einheiten als Repräsentanten entwickelt. Dabei ist die Einsicht in das Verhältnis
von Einheit und Maßzahl anzubahnen. Erst dann wird auf genormte Meßeinheiten übergegangen.
Von diesen sind Modellvorstellungen zu entwickeln. Durch die vielfältige Anwendung in Sachsituationen
und Sachaufgaben erfolgt die notwendige Vertiefung des Verständnisses für Größen.
Das Arbeiten mit Größen verlangt auch auf der Grundstufe II Sachbezogenheit, konkretes Handeln
steht dabei im Vordergrund. Die Umwelt des Kindes bietet die entsprechenden Anlässe. Modellvorstellungen
für die einzelnen Maßeinheiten sind zu schaffen. Im besonderen sind Querverbindungen zum Sachunterricht
und zur Werkerziehung anzustreben.
Das Anwenden von Maßeinheiten und Maßbeziehungen ist integrierender Bestandteil aller Teilbereiche
des Mathematikunterrichts.
Geometrie
Die Begriffsbildung soll im besonderen über Tätigkeiten, wie Bauen, Nachbauen, Nachlegen, Auslegen,
Umfüllen, Formen, Falten, Schneiden, Zeichnen, erfolgen; diese Elemente erlauben spielerisches
Gestalten und schöpferisches Tun.
Ausgehend vom Hantieren, Beschreiben und Benennen sollen Objekte auf ihre Eigenschaften und
deren Beziehungen untersucht werden. Häufig werden Körper als Ausgangspunkt der Betrachtung
gewählt; an diesen werden Flächen und Linien entdeckt.
Das Herstellen von Querverbindungen zur Arbeit mit Größen ist integrierender Bestandteil des
Unterrichts. Bei allen Arbeiten sind auch kindliche Formulierungen anzuerkennen.
Schularbeiten
Auf der vierten Schulstufe sechs Schularbeiten im Schuljahr.
Musikerziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Musikerziehung hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der akustisch-musikalischen Umwelt und
der besonderen Eigenart des einzelnen Kindes
zum Singen,
Musizieren,
bewußten Hören,
Bewegen zur Musik und
zum kreativen musikalischen Gestalten
zu führen.
Musikerziehung soll die Kinder zu lustbetonter musikalischer Betätigung anleiten und ihnen die
Möglichkeit geben, Freude, Bereicherung und Anregung durch die Musik der Gegenwart und der Vergangenheit
zu erfahren.
Ausgehend vom aktiven Umgang mit Musik sind grundlegende Informationen und Kenntnisse über
Musik zu vermitteln. Das Verständnis für Musik als künstlerische Ausdrucksform ist anzubahnen.
Musikalische Aktivitäten wirken auf die Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden nachhaltig ein.
Ausgehend von den individuellen Anlagen und Fähigkeiten des Schulanfängers sind daher durch sinnvolle
Verknüpfung von Inhalten und Übungen im besonderen zu fördern
die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit durch gezielten Einsatz von Stimme, Instrumenten und Bewegung,
die sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachgestaltung, Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme
und das Beschreiben von Höreindrücken,
die Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit durch Steigerung der Hörfähigkeit und des Unterscheidungsvermögens
für akustisch-musikalische Eindrücke,
die Fähigkeit zur kritischen und toleranten Auseinandersetzung mit der musikalischen Umwelt durch
Umgang mit Informationen und die Aneignung von Kenntnissen über Musik und Musikleben,
die Fähigkeit zur Rücksichtnahme auf einzelne und die Gruppe bei gemeinsamen musikalischen Aktivitäten,
die Bewegungskoordination durch freies und gebundenes Bewegen zur Musik,
die Bereitschaft zur Teilnahme auch an außerschulischen musikalischen Aktivitäten durch den
Erwerb grundlegender Fertigkeiten.
Singen
Einstimmige Lieder gemeinsam rhythmisch und melodisch richtig singen. Textinhalte verstehen.
Texte gut artikulieren und verständlich wiedergeben. Einfache Melodiebewegungen und Tonfolgen erfassen,
im Notenbild erkennen und beim Singen mitverfolgen.
Auf der Grundstufe II ist anzustreben, ein- und mehrstimmige Lieder rhythmisch und, melodisch richtig
zu singen.
Textinhalte zu verstehen. Texte gut zu artikulieren und verständlich wiederzugeben. Melodieabschnitte
und Tonfolgen zu erfassen, im Notenbild zu erkennen und gegebenenfalls singend nachzuvollziehen.
Musikalische Grundbegriffe zu erfassen und zu benennen.
Musizieren
Mit Instrumenten wie Handtrommeln, Klangstäben uam. richtig umgehen können, Takt und Metrum
mitvollziehen, einfache Tonfolgen und Rhythmen erfassen und spielen (ohne und mit Notationen).
Instrumente wie Handtrommeln, Klangstäbe uam. sind auf der Grundstufe II differenzierter einzusetzen,
richtig handzuhaben und neue Klangmöglichkeiten zu finden. Takt und Metrum ist mitzuvollziehen.
Tonfolgen und Rhythmen sind zu erfassen und zu spielen (ohne und mit Notationen). Nach den Zeichen
eines Spielleiters ist zu musizieren. Musikalische Grundbegriffe sind zu erfassen und zu benennen.
Hören
Geräusche und Klänge aus der Umwelt erkennen, benennen, nachahmen und in grafische Zeichen
umsetzen. Einige Musikinstrumente an ihrem Klang erkennen und benennen. Musik aus der Umwelt
erfassen und dazu Stellung nehmen.
Auf der Grundstufe II Musikinstrumente und Stimmen nach ihrem Klang erkennen und unterscheiden.
Veränderungen im Verlauf von Musikbeispielen hören.
Wirkungen von Höreindrücken beschreiben.
Höreindrücke in grafische Zeichen umsetzen.
Funktionsbereiche von Musik bestimmen.
Komponisten und ihre Werke in beispielhaften Zusammenhängen kennenlernen. Musikalische
Grundbegriffe erfassen und benennen.
Bewegen zur Musik
Im Zusammenwirken von Musik und Bewegung Gewinnen von Körperbewußtsein, Raum- und Zeiterfahrung
sowie Formempfinden. Bewegungen zur Musik erfinden. Vorgegebene Bewegungsabläufe zur
Musik ausführen. Auf der Grundstufe II auch Bewegung in Musik umsetzen und musikalische Grundbegriffe
erfassen und benennen.
Lehrstoff
Grundstufe I
Grundstufe II
Didaktische Grundsätze
Im Mittelpunkt der Musikerziehung steht das musikalische Handeln des Kindes. Dies wird angeregt
durch
— eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten;
— bewußtes Aufnehmen von Musik und kritische Auseinandersetzung mit Musik.
Musikerziehung fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit. Sie entfaltet die
— kognitiven,
— emotionalen,
— psycho-motorischen,
— kreativen und
— sozialen Fähigkeiten.
Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist dies durch ausgewogenen Wechsel der Lernbereiche
und Arbeitsweisen zu berücksichtigen.
Musikerziehung dienst auch der Orientierung im vielfältigen Musikangebot unserer Zeit und erfordert
daher die ständige Bezugnahme auf das Musikleben und die verschiedenen Arten von Musik.
Für die einzelnen Teilbereiche gelten folgende Hinweise
Singen
Die Pflege der Stimme und des Gehörs ist im Rahmen des gesamten Unterrichts von wesentlicher
Bedeutung. Atem-, Intonations- und Artikulationsübungen sind in spielerischer Form regelmäßig in den
Unterricht einzubauen. Dabei ist das Vormachen des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellung von falsch
und richtig) wesentlich. Kinder, deren Stimme oder Gehör Mängel aufweisen, sind besonders zu betreuen.
Neben dem bewußten Erleben, Erproben und Kennenlernen der eigenen Stimme sind die Kinder zum
gemeinsamen Singen zu führen.
Bei der Liedauswahl hat sich der Lehrer am Lebens- und Interessensbereich der Kinder zu orientieren
und deren Fassungsvermögen zu beachten. Die Vermittlung von Liedern soll allmählich auf einen zuneh-
mend selbständigen Liederwerb hin ausgerichtet sein. Lieder sind in vielfältiger Weise zu wiederholen.
Dadurch soll erreicht werden, daß die Kinder allmählich eine steigende Anzahl von Liedern auswendig
singen können.
Der Kontakt zur traditionellen Notenschrift und anderen Notationsformen ist herzustellen.
Musizieren
Die Vielfalt der Möglichkeiten der Selbsterfahrung mit verschiedenen Instrumenten von Klangexperimenten
bis hin zu Gruppenimprovisationen soll dem schöpferischen Gestaltungsvermögen der Kinder breiten
Entwicklungsraum bieten. Instrumente können das Singen unterstützen und zur Begleitung von Liedern
eingesetzt werden. Dabei ist immer wieder der Kontakt zu verschiedenen Notationsformen herzustellen.
Erfahrungen beim Musizieren sollen die Kinder zum Erlernen von Musikinstrumenten anregen.
Der Einsatz des vom Lehrer gespielten Instrumentes ist bei der Liedbegleitung, der Hörerziehung und
beim Gruppenmusizieren von großer Bedeutung.
Hören
Wesentliches Anliegen der Hörerziehung ist die Schulung des bewußten Hörens. Ausgehend von
Höreindrücken im Lebens- und Interessensbereich der Kinder soll der akustisch-musikalische Erfahrungshorizont
allmählich erweitert werden. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Vielfalt möglicher Höreindrücke
ist anzustreben. Dabei ist eine tolerante Haltung gegenüber verschiedenen Meinungen zu fördern.
Bei der Auswahl von Musikbeispielen ist von Anfang an die Vielfalt musikalischer Erscheinungsformen
zu berücksichtigen. Informationen und Kenntnisse über musikkundliche, musikgeschichtliche und
musiksoziologische Zusammenhänge sind in Verbindung mit Hörbeispielen kindgemäß und sachgerecht
zu vermitteln.
Bewegen zur Musik
Dem natürlichen Bedürfnis der Kinder nach Bewegung in Verbindung mit Musik ist zu entsprechen.
Dadurch soll ihnen ein weiterer Zugang zur Musik erschlossen werden.
Neben dem freien Bewegen zur Musik sind auch einfache Tanzformen zu erarbeiten.
Im allgemeinen sind Gruppentänze Paartänzen vorzuziehen. Bewegungserziehung ist nicht mit dem
Tanzunterricht im eigentlichen Sinn zu verwechseln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen
Leibesübungen, Deutsch, Lesen (Schreiben) bzw. Bildnerische Erziehung (Schreiben) sind herzustellen.
Gestalten
Dem kreativen Gestalten ist in allen Bereichen der Musikerziehung eine angemessene Zeit einzuräumen.
Ereignisse, Gedichte, Erzählungen und Stimmungen können einen Anreiz zur Improvisation bieten.
Dabei sind verschiedene Möglichkeiten freien Gestaltens zu nutzen. Neben der Stimme und neben den
herkömmlichen Instrumenten sollen auch selbstgefertigte Musikinstrumente eingesetzt werden. Querverbindungen
zur Werkerziehung, zu Deutsch, Lesen (Schreiben), zu Bildnerischer Erziehung (Schreiben)
und allenfalls zum Sachunterricht sind herzustellen.
Bildnerische Erziehung/Bildnerische Erziehung, Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
— Die Bildnerische Erziehung soll dem Schüler die Möglichkeit geben, in den Bereichen Grafik,
Malerei, Plastik/Objekt und Raum, Schrift und Typografie, Fotografie und Film/Video, Spiel
und Aktion lust- und erlebnisbetont aktiv zu werden.
— Sie soll den Schüler mit Werkmitteln, Verfahren und bildnerischen Ausdrucksmöglichkeiten in
den angeführten Bereichen vertraut machen, sodaß er sich auf bildnerische Weise mitteilen, bildnerische
Mitteilungen anderer verstehen und dadurch Erfahrungen über sich selbst sowie über
seine engere und weitere Umwelt sammeln kann.
— Sie soll die Wahrnehmungsfähigkeit/Sensibilität, Vorstellungskraft, Kombinationsfähigkeit und
Erfindungsgabe des Schülers stärken und kreatives Verhalten ermöglichen und fördern.
— Sie soll den Schüler befähigen, sich mit visuell und/oder mit dem Tastsinn erfahrbaren Objekten,
Erscheinungen und Vorgängen seiner Umwelt möglichst vorurteilsfrei und kritisch auseinanderzusetzen.
— Sie soll den Schüler die eigene Wandlungsfähigkeit und die Veränderbarkeit der Umwelt erfahren
lassen und ihm Möglichkeiten demokratischen Handelns eröffnen (insbesondere in den Bereichen
soziales Verhalten, Friedenserziehung, Umweltschutz, Medienerziehung, Konsumverhalten).
Lehrstoff
Grundstufe I
Grundstufe II
Didaktische Grundsätze
Die individuellen bildnerischen Äußerungen des Schülers sind anzuerkennen. Die gesamte unterrichtliche
Tätigkeit in der Bildnerischen Erziehung soll von einer positiven Erwartungshaltung getragen sein.
Wertungen des Lehrers sind vor allem im Sinne einer positiven Verstärkung einzusetzen.
Wesentliche Inhalte der Bildnerischen Erziehung sollen vor allem die reale Lebenssituation des Schülers
und seine unmittelbare soziale Umwelt sein, aber auch Irreales, Phantastisches und Utopisches. Dabei
sollen der Zusammenhang und die Wechselwirkung von praktischen bildnerischen Lösungen und der Alltagsbewältigung
bewußt gemacht werden.
Wo immer es in der Bildnerischen Erziehung möglich ist, sollen kooperatives Tun und Verhalten
erlebt werden (Stärkung des Anpassungs-/Durchsetzungsvermögens durch gemeinsames Planen, Entwerfen
und Durchführen; Toleranz; konstruktive Kritik; Bereitschaft, zu helfen und sich helfen zu lassen).
Jede didaktische Entscheidung in der Bildnerischen Erziehung soll sich nicht nur an fachlichen
Gesichtspunkten orientieren, sondern vor allem daran, wie die Gesamtpersönlichkeit des Schülers am
wirksamsten gefördert werden kann (zB Förderung der Erlebnistiefe, der Ausdrucksfähigkeit, der Selbständigkeit;
der visumotorischen Koordination).
Die Bildnerische Erziehung soll einzelne Lebensbereiche in größeren Sinnzusammenhängen erschließen
und einsichtig machen. So wie die einzelnen Bereiche des Faches selbst nicht scharf voneinander abgegrenzt
zu denken sind, so erfordern auch viele Projekte ein bereichs- und fächerübergreifendes Vorgehen
(zB Spiele, Aktionen, Dokumentationen).
Ebenso soll auch die zeitliche Begrenzung von Einzelaufgaben und Projekten flexibel gehandhabt,
auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt und nicht in jedem Fall dem Stundenakt angepaßt werden
(allenfalls Blockung bei Einhaltung der Gesamtstundenanzahl).
Die praktische Tätigkeit soll auf allen Stufen dominieren. Der bewußte Einsatz der Gestaltungsmittel
ist mit zunehmendem Reifegrad des Schülers allmählich zu steigern, ebenso der reflektorische Anteil,
wobei fachliche Begriffe einzuführen sind.
Der Schüler soll durch lustbetonte Verstärkung und durch realen Lebensbezug der Lerninhalte aktiviert
werden. Der Unterrichtsertrag wird durch Reflexion gesteigert und durch Ausstellungen, Atelier-,
Galerie- und Museumsbesuche, Dokumentationen, Protokolle und Auswertung von Lehrausgängen
zusätzlich gesichert.
Die Reihenfolge der sechs Teilbereiche stellt keine Rangordnung dar, sie sind als gleichwertig anzusehen.
Der Gliederung des Lehrstoffes der Bereiche Grafik, Malerei, Plastik/Objekt und Raum liegt folgender
Aufbau zugrunde
— freies, spontanes Gestalten;
— Erweiterung des kindlichen Bestandes an Ausdrucksformen;
— bildnerische Mitteilungen und Formung von Inhalten;
— Erprobung und Anwendung von Werkmitteln und Techniken;
— reflektorische Auseinandersetzung mit bildnerischen Aktivitäten und Produkten und schließlich
— Handlungsfähigkeit des Schülers durch Anwendung des Gelernten.
Aus fachimmanenten Gründen folgen die Bereiche Schrift und Typografie, Fotografie und Film/
Video sowie Spiel und Aktion nicht in allen Punkten dem oben angeführten Schema.
Hinweise zu den einzelnen Teilbereichen
Im Bereich Grafik werden von den Schülern die meisten Vorerfahrungen mitgebracht. Neben
dem Bestreben, Wahrgenommenes und Erlebtes zeichnerisch zu verarbeiten, zeigt das Kind auch ein ausgeprägtes
Neugier- und Experimentierverhalten. Damit nicht Umwelteinflüsse (Medien, Erwachsene) zur
Übernahme fertiger visueller Klischees führen, muß der Unterricht beiden Verhaltensweisen Rechnung
tragen. So sollen einerseits die vom Kind selbst gefundenen Ausdrucksformen aufgegriffen und weiterentwickelt,
andererseits auch spontane, nicht in erster Linie auf „Abbilden" zielende Formen bildnerischer
Tätigkeit gefördert werden.
In den Bereichen Malerei und Plastik/Objekt und Raum hat bereits das Material eine
stark motivierende Wirkung. Damit kann die emotionale Dimension beim bildnerischen Gestalten in den
Vordergrund treten. Vielfältiges Materialangebot und gestalterische Freiräume sind Grundvoraussetzungen.
Ein umfassender Unterricht soll über die emotionalen Impulse hinaus inhaltliche Dimensionen
erschließen und bewußt machen.
Schrift und Typografie ist nur einer von sechs Teilbereichen der Bildnerischen Erziehung
auf der Grundstufe II (woraus sich auch eine entsprechende Beschränkung des dafür aufzuwendenden
Zeitausmaßes ergibt) und hat andere Aufgaben als der Schreibunterricht auf der Grundstufe I. Kreativer
Umgang mit Schrift ist das Hauptanliegen.
Fotografie und Fil m/V i d e о als besonders zeitnaher, neu in den Lehrplan aufgenommener
Bereich enthält Mindestanforderungen, die je nach schulmäßiger Ausstattung erweitert werden können.
Das Zeichnen mit Entwickler und Fixierer (Chemogramm) und das Herstellen von Fotogrammen auf der
Grundstufe II wird durch eine gezielte Planung des Organisationsablaufs erleichtert (Kleingruppenbildung,
zB durch Kooperation mit einer Parallelklasse).
Spiel und Aktion bezieht sich einerseits auf kunstpädagogische Spielaktionen, andererseits auf
die Aktionskunst. Im Vordergrund steht nicht das bildnerische Endprodukt, sondern das Erleben und Mitgestalten
eines Handlungsablaufs. Der Lehrer soll Impulse setzen und Anregungen geben, die den Schülern
Eigenständigkeit und freie Entfaltung ermöglichen.
Werkerziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff und Werkzeug sollen elementare Einsichten in den
Bereichen Bauen — Wohnen, Technik- und Produktgestaltung (einschließlich textiler Produktgestaltung)
gewonnen werden, die den Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen
und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen seiner Umwelt zu entwickeln.
Dabei sind — auch im Zusammenhang mit dem Sachunterricht — erste Einsichten in die wechselseitigen
Bedingtheiten von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft anzubahnen. Das entdeckende und forschende
Lernen soll die Ausbildung des produktiv-schöpferischen Denkens fördern.
Der Unterricht soll das Einordnen in die Gemeinschaft unterstützen, den sorgfältigen Umgang mit
Werkstoff und Werkzeug fördern sowie zur Ordnung am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung erziehen.
Lehrstoff (einschließlich didaktische Grundsätze)
Grundstufe I
a) Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen Bereich
Die Verhaltensweisen und Erfahrungen, die das Kind im Vorschulalter erworben hat, sind durch
den Umgang mit geeigneten, vornehmlich textilen Werkstoffen und durch die Einführung in die
grundlegenden Herstellungsverfahren weiterzuentwickeln. Auf den Zusammenhang zwischen
Zweck, Form, Farbe und Herstellungsverfahren ist besonderer Wert zu legen. Beim Reißen,
Schneiden, Falten, Flechten, Auffädeln, Biegen, Wickeln, Knoten, Applizieren ua. sollen Struktur,
Form, Oberfläche und Funktion von Gebrauchsgegenständen bewußt gemacht und eigenständige
Gestaltungsmöglichkeiteri entwickelt werden. Einfache Grundstiche sollen erlernt werden, um der
textilen Werkgestaltung im Hinblick auf Befestigen, Verbinden und Schmücken Variationsmöglichkeiten
zu geben. Grundlegende einfache Maschenbildungen zur Herstellung und Gestaltung
kleiner Werkstücke sollen erlernt werden.
b) Schwerpunkt B: Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung
aa) Bauen — Wohnen
In diesem Bereich soll das Kind durch Spielen, Experimentieren und Konstruieren mit Bausteinen
und anderen Bauelementen einfache Bauerfahrungen (Materialerprobung, Materialverfestigung;
Standsicherheit und Gleichgewicht, Überbrücken ua.) gewinnen. Beim Gestalten
und Erleben von Spielräumen und Arbeitsplätzen können Raumerfahrungen gesammelt werden,
die auch erste Einsichten in den Zusammenhang von Raumgröße, Raumform und
Benützbarkeit anbahnen.
bb) Technik
Im Bereich Technik soll der Schüler an die für ihn bedeutsame technische Umwelt herangeführt
werden. Durch Verbinden von Bauelementen, wie zB Achse, Welle, Rad, Kurbel, Hebel,
usw., sollen deren Grundfunktionen und Wirkungsweisen verständlich werden.
cc) Produktgestaltung
Im Bereich Produktgestaltung sollen einfache Gebrauchsgegenstände (einschließlich Werkzeug)
aus der Umwelt des Kindes erprobt, betrachtet und selbst hergestellt werden. Dabei sollen
Einsichten in den Zusammenhang von Verwendungszweck und Größe, Form, Farbwirkung,
Werkstoff und Art der Herstellung gewonnen werden.
Zu a und b
Der Unterricht im Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) und im Schwerpunkt В
(Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) ist, sofern auf Grund der landesausführungsgesetzlichen
Bestimmungen eine Teilung in Schülergruppen vorgesehen ist, in koedukativ zu führenden Schülergruppen
zu erteilen, wobei eine Schülergruppe mit dem Schwerpunkt A, die andere Schülergruppe mit dem
Schwerpunkt В zu führen ist und am Beginn des zweiten Semesters ein Wechsel zu erfolgen hat.
Grundstufe II
a) Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen Bereich
Durch erweiterte Übungsarbeiten soll sich das Kind wachsende Fertigkeiten in den verschiedenen
Techniken aneignen und kleinere Werkstücke aus dem Bereich Spiel, Kleidung und Wohnen planen
und ausführen können.
Die erlernten Stiche sollen durch den Saumstich erweitert werden. Einfache Naht und Saum sind
an einem textilen Werkstück auszuführen. Das Stoffdruckverfahren mit selbst hergestellten oder
fertigen Stempelformen soll zur farbigen Gestaltung von textilen Flächen angewendet werden.
Bei der Anwendung der Arbeitsverfahren Häkeln, Stricken, Flechten, Knüpfen, Weben soll eine
persönliche Schwerpunktbildung ermöglicht werden. Dabei sind auch nach einfachen Schnittformen,
die durch selbständiges Planen, Messen, Zeichnen und Schneiden entstehen, Werkstücke
anzufertigen.
b) Schwerpunkt В : Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung
aa) Bauen — Wohnen
Die Bewältigung einfacher Werkaufgaben, wie zB Fachwerk, Zelt, Überbrückung, dient dem
Finden und Erproben von Verbindungs- und Stabilisierungsmöglichkeiten leicht formbarer
Bauelemente. Durch Planen, Herstellen und Anordnen einfacher Raummodelle sollen Einsichten
in Nutzung, Ausgestaltung und in sinnvolles Aneinanderreihen von Innenräumen
(Einzelraum, Wohnung ua.) bzw. Außenräumen (Haus, Wohnhausanlage ua.) gewonnen
werden.
bb) Technik
Neben dem Planen, Herstellen und Erproben gewinnt zunehmend auch analysierendes
Betrachten und Beurteilung an Bedeutung. Dadurch soll ein Verständnis für die Abhängigkeit
zwischen Mensch und Maschine und für das Verhältnis zwischen Handarbeit, Maschinenarbeit
und industrieller Fertigung angebahnt werden.
Einige für den Schüler durchschaubare Maschinen (Windräder, Wasserräder; Seilwinden,
Kräne, Fahrzeuge ua.) sollen in ihrer Funktion am selbst hergestellten oder vorgefertigten
Modell (Technikspielzeug) kennengelernt und erprobt werden. Durch Bauen einfacher
Schwimm- und Flugkörper (Floß, Boot, Flugpfeil, Fluggleiter ua.) sind elementare Erfahrungen
in den Bereichen Schwimmen und Fliegen zu gewinnen. Durch probierendes und konstruierendes
Tun sollen einfache Stromkreise hergestellt werden.
cc) Produktgestaltung
Im Bereich Produktgestaltung werden Gebrauchsgegenstände aus verschiedenen Werkstoffen
und in verschiedenen Herstellungsverfahren angefertigt. Zum Beurteilen und Vergleichen mit
industriellen Konsumgütern sind Kenntnisse über Zweck, Form- und Funktionszusammenhänge
sowie Art des Herstellungsverfahrens (handwerklich, industriell) erforderlich. Gründe
für das Erwerben eines Produktes (Werbung ua.) sowie verschiedene Erwartungen von Herstellern
und Käufern sollen erwogen werden.
Zu a und b
Der Unterricht im Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) und im Schwerpunkt В
(Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) ist, sofern auf Grund der landesausführungsgesetzlichen
Bestimmungen eine Teilung in Schülergruppen vorgesehen ist, in koedukativ zu führenden Schülergruppen
zu erteilen, wobei eine Schülergruppe mit dem Schwerpunkt A, die andere Schülergruppe mit dem
Schwerpunkt В zu führen ist und am Beginn des zweiten Semesters ein Wechsel zu erfolgen hat.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen hat die Aufgabe, durch einen vielfältigen und bewegungsintensiven
Unterricht zu einer umfassenden Persönlichkeitsentfaltung beizutragen, den Schüler individuell
zu fördern, Schäden vorzubeugen und vorhandene Schwächen abzubauen.
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll durch
— Steigerung der Kooperationsbereitschaft und Interaktionsfähigkeit
— Steigerung der Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit (Kreativität)
— Steigerung der Gefühlsansprechbarkeit (Emotionalität)
zu sozialer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen und der Umwelt erziehen und zur Selbstentfaltung
und Selbstfindung des jungen Menschen beitragen.
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen hat daher die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum
Leisten und zu gesunder Lebensführung beim Schüler durch folgende Zielsetzungen zu entwickeln
— Hinführen zum elementaren Erleben der Bewegung und des Körpers (Körperbewußtsein)
— Fördern eines vielfältigen Bewegungskönnens in alltäglichen und sportmotorischen Handlungsfeldern
— Verbessern der koordinativen Grundlagen der Bewegung
— Anregen, sich durch Bewegung auszudrücken und Bewegung zu gestalten
— Entwickeln eines vielseitigen Spielkönnens und Wecken der Bereitschaft zum spontanen Spielen
mit Gegenständen, Elementen, Personen und Situationen
— Vermitteln vielfältiger Spielideen und -formen und Anbahnen der Fähigkeit, Spielvereinbarungen
und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern oder neu zu entwickeln
— Entwickeln des Leistungswillens und der motorischen Leistungsfähigkeit (Leistungsbreite, Leistungsverbesserung)
— Anregen zu gesundheits- und sicherheitsbewußtem Verhalten und zu sinnvoller Freizeitgestaltung
— Anbahnen einer verantwortlichen und kritischen Haltung zu den Auswirkungen des Sports auf
das Individuum, die Gesellschaft und die Umwelt.
Lehrstoff
Eine Auswahl (Rahmenlehrplan) des Lehrstoffes ist im Hinblick auf unterschiedliche Voraussetzungen
(Schüler, Übungsstätten, klimatische Bedingungen, Landschaft,...) vorzunehmen. Innerhalb der Jahresplanung
ist jedenfalls auf die Vielseitigkeit des Übungsangebotes zu achten.
Grundstufe I
Grundstufe II
Didaktische Grundsätze
Den im allgemeinen Teil des Lehrplanes verankerten didaktischen Grundsätzen ist im Unterrichtsgegenstand
Leibesübungen in sachgerechter Weise zu entsprechen.
Tragender Leitgedanke für die Unterrichtsgestaltung ist es, den Kindern bewegungsreiche, freuderfüllte,
leistungsbetonte und sicherheitsorientierte körperliche Aktivitäten zu ermöglichen.
Bei der Unterrichtsplanung sind insbesondere das motorische und soziale Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau
zu berücksichtigen.
Der Unterricht aus Leibesübungen soll grundsätzlich in dafür vorgesehenen Übungsstätten (Turnhalle,
Freiplatz, Schwimmbad, ...) abgehalten werden.
Grundsätzlich sollte der Unterricht in gleichmäßig aufgeteilten Einzelstunden vorgesehen werden.
Die Teilnahme an Spielfesten, Sportfesten und schulbezogenen Veranstaltungen soll als Bereicherung
der Leibesübungen weitere Möglichkeiten der Motivation und der Kommunikation schaffen.
Haltungs- und Bewegungserziehung wie auch die Gesundheitserziehung (Körperpflege — zB
Duschen nach der Turnstunde; Hygiene — zB saubere und zweckmäßige Turnkleidung, Ernährung,...)
sind im Hinblick auf Anbahnung eines positiven Körperbewußtseins aufzufassen.
Hinweise zu den einzelnen Teilbereichen
Motorische Grundlagen
Das Anbahnen, Verbessern und Erhalten der motorischen Grundlagen ist als wesentliche Voraussetzung
für das Lernen in den weiteren Teilbereichen anzusehen.
Grundtätigkeiten
Auf das vielfältige und möglichst bewegungsreiche Erleben der einzelnen Grundtätigkeiten ist im
Bereich der Grundstufe I besonders zu achten, um den Schülern das Erreichen weitergesteckter Lernziele
in den verschiedenen Teilbereichen in der Grundstufe II zu ermöglichen. Die Grundtätigkeiten sollen als
Ausdrucks- und Gestaltungsmittel herangezogen und für die Entwicklung der Kreativität neben der Interaktionsfähigkeit
schwerpunktmäßig beachtet werden.
Leichtathletik
Der Unterricht in diesem Bereich soll nach Möglichkeit im Freien durchgeführt werden. Stehen an
der Schule keine Leichtathletikanlagen zur Verfügung, sollen Anlagen in zumutbarer Entfernung wenigstens
fallweise benützt werden; jedenfalls sind einzelne Übungsbereiche entweder in geeigneten Freianlagen
(Spielplatz, Schulgarten, ...) oder im Turnsaal zu berücksichtigen.
Gerätturnen
Bei der Wahl der Inhalte oder bei der Wahl des Schwierigkeitsgrades einer Übung soll den Kindern
ein angemessener Spielraum für eigene Entscheidungen gelassen und damit ihr Selbsteinschätzungsvermögen
entwickelt werden.
Spiele
In der Grundstufe I kommen dem Spiel und spielerischen Übungsformen im Hinblick auf motivierendes,
entdeckendes, kreatives und angstfreies Lernen besondere Bedeutung zu.
In der Grundstufe II können auch genormte Vorformen der Sportspiele (zB Minibasketball, Minifußball),
auch unter Berücksichtigung der Teilnahme an schulbezogenen Veranstaltungen, vorgesehen werden.
Tanzen
Die Unterrichtsgestaltung sollte in Verbindung mit den Teilbereichen Musikerziehung, Deutsch und
Bildnerische Erziehung geschehen.
Schwimmen
Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge (Kurse innerhalb
des Pflichtgegenstandes, unverbindliche Übungen bzw. Schulschwimmwochen) ermöglicht werden.
Skilauf, Eislauf
Werden Lehrgänge im Skilauf, Eislauf oder Schwimmen erst im Verlauf der Grundstufe II begonnen,
so sind zunächst sinngemäß die Inhalte der Grundstufe I heranzuziehen.
Wandern
Wandern wird im allgemeinen mit ein Inhalt von Schulveranstaltungen (zB Wandertag, Schullandwoche,
Schulsportwoche) sein. Bei Wanderungen im Rahmen des Pflichtgegenstandes Leibesübungen soll auf
die Dauer einer Unterrichtsstunde Bedacht genommen und nur in Ausnahmefällen sollen Unterrichtsstunden
zusammengezogen werden.
B. VOLKSSCHULOBERSTUFE
Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände
Siehe den ersten Teil, Abschnitt A, Unterabschnitt II, Z 7, Abs. 2
Didaktische Grundsätze
Siehe die diesbezüglichen Bestimmungen in Anlage B, die entsprechend den jeweils festgelegten Bildungs-
und Lehraufgaben sowie dem festgelegten Lehrstoff sinngemäß anzuwenden sind; hiebei gelten für
die Pflichtgegehstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache die Bestimmungen für die
II. Leistungsgruppe sinngemäß."
9. In Anlage A erhält der bisherige siebente Teil die Bezeichnung „Achter Teil".
10. In Anlage A erhält der bisherige achte Teil die Bezeichnung „Neunter Teil"; dieser Teil lautet
„NEUNTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
A. GRUNDSCHULE
Unverbindliche Übungen
Spielmusik
Bildungs- und Lehraufgabe
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll Spielmusik die Freude am gemeinsamen
Musizieren fördern und das Verständnis für Musik vertiefen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem
Musizieren in der Gruppe. Spielmusik kann und soll außerschulischen Instrumentalunterricht nicht ersetzen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die Auswahl der Spielliteratur hat sich am Leistungsvermögen der Gruppe zu orientieren, um Überforderungen
zu vermeiden. Möglichkeiten zum Musizieren auch gemeinsam mit dem Schulchor bei schulischen
und außerschulischen Veranstaltungen sollen genützt werden.
Chorgesang
Bildungs- und Lehraufgabe
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll Chorgesang die Freude am Singen fördern
und das Verständnis für Musik vertiefen. Die musikalischen Fähigkeiten des einzelnen sind unter
Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung (Klassen- bzw. Schulchor) zu fördern.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die Liedauswahl hat sich am Leistungsvermögen der Kinder zu orientieren, um Überforderungen insbesondere
in stimmlicher Hinsicht zu vermeiden. Dabei hat der Lehrer auch auf kindgemäße Textinhalte
und die geschmacksbildende Funktion der Lieder zu achten.
Möglichkeiten zum Singen bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen auch gemeinsam
mit der Spielmusikgruppe sollen genützt werden.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Leibesübungen sollen die dort angeführten Lehrstoffinhalte
entweder im Sinne
— einer vertieften Behandlung ausgewählter Übungsbereiche,
— eines Aufholens bestehender Defizite bei motorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten oder
— einer besonderen Förderung von Begabten
angeboten werden.
Lehrstoff
Siehe Pflichtgegenstand
Didaktische Grundsätze
Die Lehrstoffauswahl hat sich an den Bedürfnissen der Schüler zu orientieren.
Das Angebot (vor allem) zum Bewegen und Spielen soll besonders jenen Schülern ermöglicht werden,
die auf Grund einer geringen Vorerfahrung weniger leistungsbereit sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß
Ängstlichkeit lernhemmend wirkt und die Lerninhalte daher angstabbauend sein sollten.
Dem unterschiedlichen Leistungsvermögen ist in Gruppen, die dem Aufholen von Defiziten dienen,
durch differenzierten Unterricht Rechnung zu tragen.
Das Erleben in Übungsbereichen, die organisatorisch im Rahmen des Pflichtgegenstandes nur schwer
berücksichtigt werden können, soll den Begabten ermöglicht werden.
Leistungsbetonte Aktivitäten können auch durch den Erwerb von kindgemäßen Leistungsabzeichen
abgeschlossen werden.
Darstellendes Spiel
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufbauend vom dritten Schuljahr an soll dem Kind durch das „Schulspiel" die Möglichkeit einer
intensiveren Beschäftigung mit dem Spiel in allen produzierenden und reproduzierenden Varianten geboten
werden. Darüber hinaus soll die bewußte Auseinandersetzung mit dem Spielstoff und den möglichen
Formen seiner Darstellung Einsichten in Elementarforderungen der darstellenden Kunst vermitteln helfen.
Lehrstoff
Improvisation — gespielte Geschichten, Erzähl- und Lesestoffe. Handlungspantomimen — Alltagssituationen,
Ereignisse, Märchen, Lebenssituationen — Alltagssituationen mit kleinen Konflikten im Dialog
gespielt.
Scharaden — Kurzszenen mit Handlung als Rätsel. Entscheidungsspiele — einfache Art mit äußerem
Konflikt, der im Spiel frei zu entscheiden ist. Spiel nach vorgeformten Texten: Bewegungsspiele, bei denen
das „Volk" Spielträger ist.
B. VOLKSSCHULOBERSTUFE
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Die diesbezüglichen Bestimmungen werden gemäß § 4 Abs. 1 lit. b der Verordnung durch die Landesschulräte
erlassen."
11. In Anlage A entfällt der bisherige neunte Teil (Ergänzender Lehrplan für die Ausbauvolksschule).
12. In Anlage B, vierter Teil, lautet der die Freigegenstände und die unverbindlichen Übungen betreffende
Teil der Stundentafel, die Fußnoten zur Stundentafel sowie die Bemerkungen zur Stundentafel
Bemerkungen zur Stundentafel
1. Der Unterricht in Hauswirtschaft ist in der 3. und 4. Klasse statt mit 2 Wochenstunden mit
4 Wochenstunden in jeder zweiten Woche während des ganzen Unterrichtsjahres zu führen.
2. Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen verfügen, daß Entlassungsschülerinnen,
die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Hauptschulklasse vollenden, den Unterricht in Hauswirtschaft
in der 1. und 2. bzw. in der 2. Klasse zusätzlich zur Gesamtwochenstundenzahl als Freigegenstand
besuchen können.
3. Knaben, die den Freigegenstand Hauswirtschaft gewählt haben, können sowohl im Sinne der
Bestimmungen der Z 2 als auch in der 3. und 4. Klasse den Unterrichtsgegenstand Hauswirtschaft als Freigegenstand
unter Beachtung der vorgeschriebenen Gruppengröße im Rahmen des obligatorischen Hauswirtschaftsunterrichts
für Mädchen besuchen. Für Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff gelten die
Bestimmungen des Pflichtgegenstandes Hauswirtschaft.
4. Die unverbindlichen Übungen „Berufskundliche Information" und „Verkehrserziehung" können
kursmäßig geblockt werden, wobei jedoch das Jahresausmaß von je 40 Stunden nicht überschritten werden
darf."
13. In Anlage B, sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), wird beim Pflichtgegenstand
„Deutsch" dem Unterabschnitt „Lehrstoff" angefügt
„3. Klasse (4 Wochenstunden)
Sprechen
a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in
realen Situationen
Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen
Überblick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen und in Gesprächen behandeln
(zB Wohnen, Spiel und Sport, Berufs- und Arbeitswelt, Güterverteilung in der Welt, Krieg und Frieden);
Wünsche und Bedürfnisse thematisieren, Konflikte erkennen und Lösungswege suchen.
Handlungs- bzw. Lernziele (zB für Projektarbeit) suchen und auswählen; Zusammenarbeit planen
und steuern (zB Vereinbarungen treffen und sie geänderten Bedingungen anpassen, auf fördernde bzw.
hemmende Umstände und Verhaltensweisen reagieren).
Informieren, erzählen und unterhalten
Informationen beschaffen (zB durch Befragen sachkundiger Personen, durch gezieltes Beobachten,
aus Büchern und Zeitschriften) (siehe Schreiben).
Informationen aufbereiten und weitergeben (Informationsmaterial gliedern, Schwerpunkte setzen,
Anschauungsmaterial einsetzen).
Schüler, die sich auf ein bestimmtes Thema vorbereitet haben, interviewen (dazu Fragen ausarbeiten).
Über Ergebnisse von Gruppenarbeiten berichten.
Von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen; Geschichten erfinden; Unterschiede beim
Erzählen beachten; die Sprechweise spielerisch verändern (zB Sprechtempo, Lautstärke, Gestik).
Appellieren
Verschiedene appellative Sprachhandlungen erproben und ihre Wirkung besprechen (zB zum Handeln
auffordern, für etwas werben); sich/jemanden/etwas entschuldigen bzw. rechtfertigen, Rechtfertigung
verlangen (verschiedene Formen erproben, vergleichen und beurteilen).
b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Gesprächs- und Redeverhalten weiterentwickeln und auf Grund von Beobachtungen (zB auch durch
eine Außengruppe) beurteilen; nonverbales Verhalten besprechen; aktives Zuhören; den Gebrauch der
Standardsprache festigen.
Verständlichkeit verbessern durch
Übungen zur deutlichen Artikulation
Variieren des Sprechtempos und der Stimmführung
Erweiterung des Stimmvolumens und der Resonanz in Verbindung mit Atemübungen.
c) Rede- und Gesprächsformen
Berichterstattung; Interview; Kurzreferat; Diskussion; Rollenspiel. (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 1)
Schreiben
a) Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache
Schreiben über sich
Von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen; besondere Möglichkeiten des Aufbaus verwenden
(zB direkter Einstieg ins Thema).
Erzählen nach Vorgaben
ZB Erzählkerne ausbauen.
Ein Thema in verschiedenen Erzählmustern darstellen
Bilder/Fotos als Themen benützen.
Die Erzählperspektiven wechseln.
Geschichten erfinden
Geschichten zB phantastischer oder utopischer Natur schreiben.
Mit Sprache spielen/Freies Schreiben
ZB Parodieren.
Sketches entwerfen.
Reime verfassen.
Mit Sprache experimentieren (Textcollagen, -montagen und ähnliches).
Schreiben nach Impulsen (Musik, Bilder usw.).
Informieren/Erklären/Argumentieren
Informationen speichern und Inhalte wiedergeben (siehe Sprechen)
ZB einem Text Informationen nach bestimmten Gesichtspunkten entnehmen; Sachtexte kürzen.
Anhand von Notizen Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht).
Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen.
Praktische Mitteilungen aus dem Schüleralltag adressatengerecht formulieren (ua. Krankmeldung,
Verleihordnung in der Schülerbücherei).
Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären
ZB über Ereignisse berichten.
Spielregeln, Gebrauchsanweisungen, Verlustanzeigen formulieren, auch mit graphischen Hilfen.
Einfache Begriffe erläutern.
Leitfragen zu Texten schriftlich beantworten (siehe Lesen und Textbetrachtung).
Begründen und Bewerten
ZB Begründungen formulieren und zu widersprüchlichen Meinungen Stellung nehmen.
Verantwortlich Stellung beziehen.
Appellieren
Zu Handlungen auffordern
ZB Flugblätter, Aufrufe, Plakate entwerfen; Ansuchen, Vorschläge schreiben (ua. für ein persönliches
Anliegen).
Anfragen, Anträge, Beschwerden formulieren.
Partnerschaftliche Beziehungen herstellen und fördern
ZB Einladungen schreiben (in Brief- und Plakatform und ähnliches).
Sich bedanken, entschuldigen.
Eine Bitte, einen Wunsch äußern.
Ermuntern, trösten, Hilfe anbieten und ähnliches
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 2).
b) Übungen zur Textgestaltung
Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs im Sinne von Wortbedeutung, Satzbau, Gliederung" und Verständlichkeit
ZB die Bedeutung von Fachwörtern sichern und im Textzusammenhang gezielt verwenden.
Wortfolge im Satz, Satzfolge und Verschachtelung erproben.
Adressatengerechter Einsatz formelhafter Wendungen, besonders in appellativen Texten (Anrede-
und Grußformel und ähnliches).
Verschiedene Textahfänge erproben und vergleichen.
Den Text durch Absätze übersichtlicher gliedern.
Sätze und Absätze sinnvoll verknüpfen
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 3).
c) Rechtschreiben
Festigung des Rechtschreibbewußtseins
Nach der Schreibweise eines Wortes gezielt fragen.
Die Schreibweise eines Wortes kontrollieren (zB durch Nachschlagen).
Einsichten in Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung vertiefen.
Orthographische Sicherung des Wortschatzes
Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden (optische, akustische, schreib- und sprechmotorische).
Großschreibung
Nominal gebrauchte Wörter, Fürwörter der höflichen Anrede.
Schärfung/Dehnung
s-Schreibung, das — daß.
Unterschiedliche Schreibung langgesprochener Vokale.
Harte und weiche Verschlußlaute: b — p, d — t, g — к im Auslaut.
Gleich oder ähnlich klingende Laute
e — ä, ei — ai, eu — äu, x — chs — ks — cks — gs.
Schreibung häufiger Fremdwörter
Abteilen von Wörtern
Zeichensetzung (siehe Sprachbetrachtung und Sprachübung)
Der Beistrich zwischen Teilsätzen (Hauptsatz — Hauptsatz, Hauptsatz — Gliedsatz).
In verschiedenen Wörterbüchern nachschlagen.
Individuelle Rechtschreibschwächen beheben
Selbständige Fehlerkontrolle (zB Rechtschreibkartei, Partner- und Zweistufendiktat).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 4)..
Lesen und Textbetrachtung
a) Lesetechniken
Anwenden der erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnerfassung und Sinnvermittlung
Stilles sinnerfassendes Lesen
Zusammenhänge in Texten erfassen (Inhalt, Aufbau, Form).
Sinnvermittelndes Vorlesen
Vorlesen dichterischer und nichtdichterischer Texte.
Vortragen dichterischer Texte.
Vorbereitetes Vortragen auch von auswendig gelernten Texten, zB von Szenen und Gedichten
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 5).
b) Texte und Textverständnis
Dichterische Texte erleben, erschließen und gelegentlich vortragen, besonders Texte österreichischer
Autoren; (eventuell auch Mundarttexte).
Epische Texte, zB Erzählungen (auch Ausschnitte aus umfangreichen Werken), Kurzgeschichten, Kalendergeschichten,
Kriminal- und Detektivgeschichten.
Lyrische Texte, zB Stimmungsgedichte, engagierte, experimentelle Lyrik, Erzählgedichte, Balladen, Lieder
und Songs, auf Inhalt und Wirkung untersuchen (fächerübergreifender Unterricht).
Dramatische Texte, zB kurze Bühnenstücke (auch auszugsweise), Einzelszenen, Sketches (auch spielen).
Jugendliteratur
Bücher vorstellen (mit Leseproben) und zur eigenen Lektüre anregen.
Themen mit Hilfe von Leitfragen erarbeiten.
Über Jugendbücher sprechen.
Texte erlebnishafter und sachbezogener Art lesen, gelegentlich vergleichen sowie ihre Absicht und Wirkung
untersuchen. (Mögliche Themen: Arbeitswelt und Beruf, Sport, Umwelt, Natur, Technik, Friede,
Gewalt.)
Sachtexte und Sachbücher
Selbständig Informationen entnehmen (zB aus Lehrbüchern, Sachbüchern und Nachschlagewerken), auch
fächerübergreifend Zusammenhänge herstellen, zB bei der Ausarbeitung von Projekten (siehe Sprechen,
Schreiben).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 6).
c) Medienerziehung
Fernsehen und Hörfunk
Aus dem Programmangebot kritisch auswählen lernen. Fernseh- und Hörfunksendungen (insbesondere
Jugendprogramm) besprechen. Gestaltungsmittel von Fernsehen und Hörfunk erkennen lernen.
Film
Gemeinsam gesehene Filme besprechen.
Zugang zu Büchern
Büchereien benützen, Entscheidungshilfen zum Erwerb von Büchern gewinnen (zB durch Klappentexte,
Verlagsverzeichnisse, Buchbesprechungen).
Aufmachung eines Buches besprechen.
Jugendzeitschriften
Arten, Inhalte und Ziele besprechen.
Aufmachung und Bildmaterial untersuchen.
Tageszeitungen
Sich in Tageszeitungen zurechtfinden lernen und einzelne Bereiche unterscheiden (zB Politik, Wirtschaft,
Kultur, Lokales, Werbung, Sport).
d) Literaturkunde
Texte besser verstehen lernen, zB durch Einbettung in den historischen, politischen, sozialen, kulturellen
und biographischen Zusammenhang, gelegentlich auch durch Einbeziehung formaler Merkmale des Werkes.
Merkmale gebundener Sprache (Vers, Reim, Strophe, Rhythmus, Klanggestalt) und ihre Wirkung in
Texten untersuchen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 7).
Sprachbetrachtung und Sprachübung
a) Sprache im Verwendungszusammenhang (siehe Sprechen/Schreiben)
Situationsgemäßes sprachliches Verhalten
Nähe und Distanz der Partner (zB familiäres, freundschaftliches, sachliches, offenes, feindseliges ...
Gesprächsklima); Auswirkungen des Verhältnisses der Kommunikationspartner auf die Wahl der sprachlichen
Mittel (Wortwahl, Satzbau, Aussprache) beobachten und beschreiben.
Formelhafte Sprache in standardisierten Situationen, zB beim Telefonieren, Gratulieren, in Wetterberichten,
Kochrezepten, Unfallberichten. Formelhaftigkeit der verwendeten Sprache erkennen und ihre Leistung
besprechen (ua. Ökonomie; Hilfe bei der sprachlichen Bewältigung der Situation).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 8)
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes
Bedeutungsumfang von Wörtern abgrenzen, Überschneidungen aufzeigen. Wörter mit ähnlicher und
gegensätzlicher Bedeutung ordnen. Bedeutung von Fremdwörtern klären.
Abstufung von Äußerungen
Aufzeigen, wie zB Gewißheit, Ungewißheit, Möglichkeit, Wahrscheinlichkeit und Zweifel ausgedrückt
werden.
Wortbildung
Wörter durch Wechsel der Wortart bilden. Möglichkeiten der Wonbildung mit Hilfe des Ablautes
erkennen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 9)
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Textgrammatik
Einige sprachliche Mittel erkennen, die in einem Text den Zusammenhang herstellen (insbesondere
Zeitform, Modus, Verweiswörter).
Erkennen, wie in einem Text die Stellungnahme des Sprechers/Schreibers deutlich werden kann (zB
mit dem Konjunktiv in der indirekten Rede oder mit situativ gebrachten Wörtern).
Feststellen, in welchem Zusammenhang das Passiv die übliche Darstellungsform ist.
Satzgrammatik
Teilsätze eines Ganzsatzes abgrenzen.
Merkmale von Hauptsatz und eingeleitetem Gliedsatz erkennen.
Funktion abhängiger Sätze für die Aussage des Ganzsatzes, besonders im Hinblick auf die Herstellung
und Deutung von Texten, feststellen.
Gliedsätze und Attributsätze durch ihnen entsprechende Satzglieder bzw. Attribute ersetzen und
dadurch bewirkte inhaltliche und stilistische Veränderungen erkennen.
Wortgrammatik
Konjunktiv und Passiv erkennen.
Funktion von Konjunktionen und Relativpronomen als Einleitewörter von abhängigen Sätzen erkennen
(siehe Schreiben).
Interrogativpronomen erkennen; seine Funktion im Fragesatz und in der Ersatzprobe feststellen.
Demonstrativpronomen erkennen, seine Funktion als Begleiter, Ersatz- und Verweisform unterscheiden.
Adverbien nach inhaltlichen Gesichtspunkten unterscheiden (zB Raum, Zeit, Art, Grad).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 10)
d) Sprachübung (siehe Sprechen und Schreiben)
Ausdrucksmöglichkeiten erweitern durch Umformen zB von Satzgliedern in Gliedsätze oder Nennform-
und Mittelwortgruppen oder von Gliedsätzen in Nennformgruppen.
Sprachliche Mittel zum Ausdruck von Gewißheit, Zweifel, Wahrscheinlichkeit und ähnliches erwerben
und erweitern (etwa entsprechende Verben, situativ gebrauchte Adverbien und Adjektive, Konjunktiv).
Gebräuchliche Formen des. Konjunktivs in der Standardsprache üben.
Die standardsprachlich richtige Fügung von mehrteiligen Satzgliedern üben (zB Deklination von
Attributen, Fall der Apposition).
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Klasse (4 Wochenstunden)
Sprechen
a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in
realen Situationen
Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen
Überblick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen.
Problembewußtsein entwickeln durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen von Sachverhalten
anhand von Themen, wie zB Bildungs- und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengruppierung, Vorurteile,
Medien, Werbung, Mode, Ernährung und Gesundheit, Beziehung zwischen den Geschlechtern, Partnerschaft.
Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene Interessenslagen erlangen; Interessen vergleichen,
gewichten, bewerten und vertreten..
Interessensausgleich anstreben: Konflikte zwischen verschiedenen Gesprächspartnern (zB Erwachsene
— Jugendliche, Vorgesetzte — Untergebene, Produzenten — Konsumenten) thematisieren und
Lösungen suchen.
Informieren, erzählen und unterhalten
ZB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichtes Erfahrungen
gesammelt und Kenntnisse gewonnen haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen,
Erfahrungen und Problemen erzählen, die sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben (ua. auch im Hinblick
auf die Schul- und Berufslaufbahn).
Interviews vorbereiten, durchführen und auswerten.
Eindrücke und Erfahrungen in Sprache umsetzen (Reportage; auch in spielerischer Form).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, ZU)
Argumentieren
Gründe für eigene und fremde Meinungen anführen; erläuternde Beispiele geben; Widersprüche aufzeigen;
Gegenargumente erwägen und zu entkräften versuchen.
Appellieren
ZB Wünsche und Interessen einer Gruppe als deren Sprecher vertreten (auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten).
Informationen, Argumente und Beispiele beim Appellieren einsetzen.
Die Interessen, Erfahrungen und Erwartungen der Gesprächspartner bzw. Zuhörer abschätzen und
bei der Gestaltung der Appelle berücksichtigen.
b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen und Handlungen sowie die anderer begründen.
Auseinandersetzungen sachlich führen.
Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen.
Manipulationen für sich und andere durchschaubar machen.
Standardsprache zweckmäßig einsetzen lernen und ihren Gebrauch festigen.
c) Rede- und Gesprächsformen
Diskussion und Debatte (auch Leitung eines Gesprächs); Referat; kurze Reden zu aktuellen Anlässen;
Rollenspiel; Interview und Reportage.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 12)
Schreiben
a) Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache
Schreiben über sich
Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere Berücksichtigung der Darstellungsweise
(Gliederung, sprachliche Formulierung).
Erzählen nach Vorgaben
Kurze Prosatexte umformen.
Geschichten erfinden
Literarische Kleinformen schreiben (zB Fabeln, Märchen, Schlager, Gedichte, Rätsel).
Mit Sprache spielen/Freies Schreiben
ZB mit Sprache experimentieren.
Parodieren.
Assoziatives Schreiben nach optischen und musikalischen Impulsen.
Informieren/Erklären/Argumentieren.
Informationen speichern und Inhalte wiedergeben
ZB Stichwortzettel anlegen.
Sachtexte exzerpieren und kürzen.
Fragenkatalog für Meinungsumfragen und Interviews ausarbeiten.
Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht).
Lebenslauf abfassen.
Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen (siehe
Lesen und Textbetrachtung).
Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären (siehe Sprechen)
ZB Graphische Darstellungen, Skizzen erläutern, einfache Begriffe sowie ursächliche Zusammenhänge
und Sachverhalte erklären (ua. im projektorientierten Unterricht)..
Begründen und Bewerten (siehe Sprechen)
ZB Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler darstellen.
Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen.
Begründungen für die eigene Meinung formulieren.
Kurztexte mit argumentierender Stellungnahme schreiben.
Appellieren
Zu Handlungen auffordern
Mit Argumenten auffordern und werben (zB für persönliche, schulische und außerschulische Anliegen)
(siehe Sprechen).
Leserbriefe zu aktuellen Anlässen verfassen.
Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr verfassen
ZB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen), Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen
schreiben; Formulare ausfüllen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 13)
b) Übungen zur Textgestaltung
Fachausdrücke klären und gezielt verwenden
Verbal- bzw. Nominalstil probieren (zB durch Umformen) und funktionsgerecht verwenden
Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen
Informierende, erklärende und argumentierende Texte verständlich gestalten durch
Einfachheit: überschaubare Sätze, bekannte Wörter, anschauliche Beispiele;
Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben von Wichtigem;
Kürze: Beschränkung auf das Wesentliche.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 14)
c) Rechtschreiben
Sicherung des Rechtschreibbewußtseins
Regeln und Rechtschreibhilfen gezielt anwenden.
Schreibweise eines Wortes kommentieren (im Sinne des phonematischen, morphematisch-etymologischen
und syntaktischen Prinzips — siehe Österreichisches Wörterbuch).
Orthographische Sicherung des Wortschatzes
Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden.
Groß- und Kleinschreibung
Besonderheiten von Nominalisierungen (zB Eigennamen, verblaßte Nomen, Redewendungen).
Schärfung/Dehnung
Wiederholen und Kommentieren der typischen Fälle.
Schreibung häufiger Fremdwörter
Abteilen von Wörtern
Sprech- und Sprachsilben unterscheiden.
Getrennt- und Zusammenschreibung
Zusammenfassen der häufigsten Fälle der Zeichensetzung
Im Wörterbuch nachschlagen
Individuelle Rechtschreibschwächen beheben
Selbständige Fehlerkontrolle.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 15)
Lesen und Textbetrachtung
a) Lesetechniken
Die erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung weiterentwickeln
b) Texte und Textverständnis
Dichterische Texte (besonders österreichische Autoren) erleben, erschließen und gelegentlich vortragen
Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Anekdoten; Erzählungen, Novellen, Romane (auch Ausschnitte);
Inhalt und Form besprechen
Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten, zB auch Texte von Liedern und Songs auf Inhalt
und Wirkung untersuchen, Themen, Motive und kennzeichnende Merkmale besprechen
Dramatische Texte, zB Hörspiele, Szenen und Bühnenstücke lesen, spielen oder durch Theater und
Medien kennenlernen (siehe Schreiben).
Jugendliteratur
Bücher vorstellen (mit Leseproben), besprechen und dabei Urteilsvermögen entwickeln.
Berichtende und beschreibende Texte auf ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über
künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, wirtschaftliche und politische Fragen, Beruf und Arbeitswelt,
Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).
Sachbücher
Informationen sammeln, vergleichen und auswerten (auch in Projekten) — (siehe Schreiben, Sprechen).
(Leistungsdifferenzierung,'siehe Didaktische Grundsätze, Z 16)
c) Medienerziehung;
Fernsehen/Hörfunk/Film
Sendungen besprechen und den Bereichen der Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen.
Medienkonsum besprechen.
Merkmale und Wirkungen von Sendungen untersuchen.
Sendungen gegebenenfalls imitieren.
Einige Mittel der Filmgestaltung besprechen (zB Einstellung, Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme)
und nach Möglichkeit in Eigenproduktionen erproben.
Zugang zu Büchern
Büchereien benützen.
Buch als Ware besprechen.
Tageszeitungen
Einige tatsachen- und meinungsorientierte journalistische Stilformen unterscheiden.
Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen vergleichen und dazu Stellung nehmen.
Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung oder eine Seite für eine Tageszeitung herstellen
(siehe Schreiben).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 17)
d) Literaturkunde :.
Merkmale epischer, lyrischer und dramatischer Formen in Texten erkennen
ZB: Ich- und Er-Form in epischen Texten; Strophe im Gedicht; die Entwicklung der Handlung in
Dramen durch Rede und Gegenrede (Dialog).
Ästhetische Merkmale in Texten erkennen
ZB: Aufbau, Sprachform, sprachliche Bilder; besondere Wirkungsmöglichkeiten gebundener Sprache.
Textverständnis vertiefen durch Einbeziehung der historischen, politischen, sozialen, kulturellen und
biographischen Entstehungsbedingungen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 18)
Sprachbetrachtung und Sprachübung
a) Sprache im Verwendungszusammenhang
Rolle und Sprachgebrauch
Auswirkungen der Kommunikationssituation (zB symmetrisches und asymmetrisches Verhältnis;
gesprochene und geschriebene Sprache) auf den Einsatz der sprachlichen Mittel beobachten.
Emotionalität und Sachlichkeit im sprachlichen Ausdruck (siehe Sprechen)
Inhalts- und Beziehungsaspekt in Gesprächssituationen unterscheiden lernen.
Verschiedene Sprachformen (siehe Lesen und Textbetrachtung)
Das Auftreten und die Bedeutung verschiedener Sprachformen (zB Standardsprache, Umgangssprache,
Mundart) besprechen; an ausgewählten Beispielen Merkmale erkennen.
Sprachliche Besonderheiten, die für bestimmte Gruppen (zB soziale Gruppen, Alters- und Berufsgruppen,
ethnische Gruppen) kennzeichnend sind, besprechen.
Verschiedene Ausdrucksweisen (wie etwa gehobene, saloppe, derbe) unterscheiden und ihre Intentionen
und Wirkungen besprechen. Verschiedene Stilebenen in der Literatur vergleichen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z19)
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes
Wortfelder aufbauen; Bedeutungen mit Hilfe von Merkmalen unterscheiden;. Bedeutung von Wörtern
in verschiedenen Zusammenhängen feststellen.
Ober- und Unterbegriffe erarbeiten.
Bedeutung von Fremdwörtern klären.
Bedeutungsunterschiede
Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen; regionale und gruppenspezifische Besonderheiten
im Wortschatz feststellen.
Abstufung von Äußerungen (siehe Sprechen)
Unterschiedliche Wiedergabe von Äußerungen anderer besprechen (zB indirekte Rede).
Feststellen, ob eine persönliche Deutung in der Wiedergabe zum Ausdruck gebracht wird.
Übertragene Bedeutung (siehe Lesen und Textbetrachtung)
Sprachliches Bild, Vergleich, Metapher in Texten feststellen; Wirkung bildhafter Ausdrucksweise
besprechen.
Wortbildung (siehe Schreiben)
Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen, besonders in der Werbung und in den Zeitungen,
feststellen, ihre Bedeutung klären; ähnliche Möglichkeiten auf spielerische Art erproben.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 20)
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Textgrammatik
Den thematischen Zusammenhang eines Textes durch die Mittel der Wiederholung und des Ersatzes
feststellen.
Die Modifizierung der Aussage mit Hilfe von Modalverben, modifizierenden Verben, konjunktivischen,
futurischen Formen und situativ gebrauchten Adverbien erproben.
Satzgrammatik
Die Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen besprechen: die logischen, räumlichen, zeitlichen ua.
Beziehungen feststellen; Konjunktionen, Adverbien, Relativpronomen ua. Mittel zur Satzverknüpfung
erkennen.
Möglichkeiten des Ausbaus von Satzgliedern mit verschiedenen Mitteln (zB nominale und satzwertige
Erweiterungen) erkennen und erproben (siehe Schreiben).
Wortgrammatik
Die Fügung von mehreren Wörtern zu Gruppen mit fester Bedeutung unter grammatischen, orthographischen
und semantischen Gesichtspunkten besprechen (zB auf den Grund gehen — auf Grund von;
an der Hand — anhand von ...).
Adverbien, Konjunktionen und Modalverben erkennen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 21)
d) Sprachübung
Die standardsprachlich richtige Verwendung von Konjunktionen und Präpositionen üben.
Den richtigen Fall von Relativpronomen in Satzverknüpfungen bilden.
Standardsprachliche Formen der Attribuierung (besonders Genitivattribut, Apposition) üben.
(Leistungsdiffernzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 22)
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
14. In Anlage B, sechster Teil, lautet beim Pflichtgegenstand „Deutsch" im Unterabschnitt „Didaktischen
Grundsätze" der vierte Absatz unter lit. b
„Die Hinweise zur Differenzierung in Leistungsgruppen beziehen sich in der 1. und 2. Klasse überwiegend
auf die Schüler der III. Leistungsgruppe. Die Anforderungen für die II. Leistungsgruppe liegen
daher zwischen jenen der I. und III. Leistungsgruppe."
15. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Deutsch" dem Unterabschnitt „Didaktische
Grundsätze" angefügt
„3. Klasse
1. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprechen
In der III. Leistungsgruppe kann weiterhin das Erzählen von persönlichen Erlebnissen, Erfahrungen
und Problemen im Vordergrund stehen.
Ein Schwerpunkt ist die Vorbereitung und Gestaltung einfacher Referate, wodurch es dem Schüler
ermöglicht werden soll, auch in anderen Unterrichtsgegenständen Themen sprachlich zu bewältigen.
Zur Einübung des notwendigen Gesprächs- und Sozialverhaltens bei Diskussionen (zB im fächerübergreifenden
und projektorientierten Unterricht) wird sich eine zeitweilige Aufhebung der räumlichen Trennung
der Leistungsgruppen zugunsten einer Differenzierung nach Interessen als zielführend erweisen.
2. Leistungsdifferenzierung bezüglich Schreiben
Das Darstellen in verschiedenen Erzählmustern, das Experimentieren mit Sprache (Textcollagen,
-montagen) wird vor allem in der I. und II. Leistungsgruppe erfolgen; das Zusammenfassen eines dichterischen
Textes und das Stellungnehmen zu widersprüchlichen Meinungen kann in der II. und III. Leistungsgruppe
mündlich erfolgen.
3. Leistungsdifferenzierung bezüglich Schreiben
Die Übungen zu Wort- und Satzfolge sollen in der III. Leistungsgruppe an Beispielen aus dem
Sprachgebrauch der Schüler erfolgen.
4. Leistungsdifferenzierung bezüglich Schreiben
In der III. Leistungsgruppe soll die Schreibung von Fremdwörtern sowie von gleich oder ähnlich klingenden
Lauten nur an einfachen Beispielen erfolgen; auch die Beistrichsetzung zwischen Teilsätzen soll
sich auf einprägsame Beispiele beschränken.
5. Leistungsdifferenzierung bezüglich Lesen und Textbetrachtung
In der III. Leistungsgruppe soll weiterhin besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Lesetechniken
gelegt werden. Das Verständnis von Zusammenhängen in Texten soll angebahnt und durch Lernhilfen
unterstützt werden.
Beim sinnvermittelnden Vorlesen kann man sich in der III. Leistungsgruppe auf das Gliedern von
Texten in Sinnabschhitte beschränken.
6. Leistungsdifferenzierung bezüglich Lesen und Textbetrachtung
Das Schwergewicht soll in der III. Leistungsgruppe auf der inhaltlichen Besprechung von Texten liegen.
7. Leistungsdifferenzierung bezüglich Lesen und Textbetrachtung
Die biographischen und historischen Hinweise sollen in der III. Leistungsgruppe auf das Wesentliche
beschränkt werden. Bei der Betrachtung von dichterischen Gattungsformen kann in der II. und III. Leistungsgruppe
auf die Behandlung des Zusammenhanges von Inhalt und Form und auf besondere Formmerkmale
lyrischer Texte verzichtet werden; in der III. Leistungsgruppe darüber hinaus auf typische
Merkmale dramatischer Texte.
8. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprachbetrachtung und Sprachübung
a) Sprache im Verwendungszusammenhang
Da es sich bei Sprache im Verwendungszusammenhang um die Beobachtung der alltäglichen Sprachverwendung
handelt, muß in der III. Leistungsgruppe lediglich darauf geachtet werden, daß die Beispiele
entsprechend einfach sind.
9. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprachbetrachtung und Sprachübung
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
In der III. Leistungsgruppe sollen nur häufig vorkommende Fremdwörter besprochen werden. Bei der
Abstufung von Äußerungen kann darauf verzichtet werden, die sprachlichen Mittel im einzelnen zu nennen.
Ebenso kann die Wortbildung mit Hilfe des Ablauts unberücksichtigt bleiben.
10. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprachbetrachtung und Sprachübung
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
In der III. Leistungsgruppe kommt es besonders darauf an, beim eigenen Schreiben den Textzusammenhang
herzustellen.
In der III. Leistungsgruppe sollen in der Satzgrammatik vor allem Hauptsatz und abhängiger Satz an
einfachen Beispielen unterschieden werden.
Die III. Leistungsgruppe soll in der Wortgrammatik vor allem die standardsprachlich richtige Bildung
und Verwendung der genannten sprachlichen Mittel üben.
4. Klasse
11. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprechen
In der III. Leistungsgruppe steht die Förderung der Denk- und Sprechfähigkeit für die Entwicklung
eines Problembewußtseins im Vordergrund. Dabei sollen vor allem Sachverhalte dargestellt, verglichen
und beurteilt werden, die die Schüler als bedeutsam anerkennen.
12. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprechen
Das Rollenspiel als Hilfe zur Bewältigung von Gesprächssituationen, die Pflege der Diskussion und
die Gestaltung einfacher Referate sind weitere Schwerpunkte.
13. Leistungsdifferenzierung bezüglich Schreiben
In der II. und III. Leistungsgruppe können entfallen
Kurze Prosatexte umformen (zB dramatisieren)
Literarische Kleinformen schreiben
Kurze Texte mit argumentierender Stellungnahme schreiben
Graphische Darstellungen sollen in der II. und III. Leistungsgruppe an einfachen Beispielen erläutert
werden.
In der III. Leistungsgruppe werden vorwiegend mündlich behandelt
Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen
Texte kurz besprechen
Zusammenhänge und Sachverhalte erklären
Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen
Begründungen für die eigene Meinung formulieren
Das Abfassen von Texten aus dem praktischen Schriftverkehr ist in allen drei Leistungsgruppen
gleichrangig zu behandeln.
14. Leistungsdifferenzierung bezüglich Schreiben
In der III. Leistungsgruppe kann entfallen
Verbal- und Nominalstil probieren und funktionsgerecht verwenden.
15. Leistungsdifferenzierung bezüglich Schreiben
In der III. Leistungsgruppe soll die Schreibung von Fremdwörtern sowie das Erarbeiten der Getrennt-
und Zusammenschreibung nur an häufig vorkommenden einfachen Beispielen erfolgen. Besonderheiten
der Groß- und Kleinschreibung können entfallen.
Doppelpunkt und Auslassungszeichen müssen in der III. Leistungsgruppe nicht behandelt werden.
Schwierige Fälle der Zeichensetzung können unberücksichtigt bleiben.
16. Leistungsdifferenzierung bezüglich Lesen und Textbetrachtung
In der III. Leistungsgruppe sind einfacher strukturierte und leicht faßliche Texte vorzuziehen. Der
Zugang zu lyrischen Texten soll der II. und III. Leistungsgruppe durch Bild, Musik, Darstellung und Spiel
erleichtert werden. Für das selbständige Beschaffen von Informationen und bei der Auswahl der Privatlektüre
sind verstärkt Hilfestellungen anzubieten. Das Schwergewicht soll in der III. Leistungsgruppe auf der
inhaltlichen Besprechung von Texten liegen.
17. Leistungsdifferenzierung bezüglich Lesen und Textbetrachtung
In der III. Leistungsgruppe stehen die Besprechung von Inhalten, Art und Aufgabe der Sendung sowie
die Auseinandersetzung mit dem Medienkonsum im Vordergrund.
18. Leistungsdifferenzierung bezüglich Lesen und Textbetrachtung
In der III. Leistungsgruppe sollen wesentliche Merkmale der drei dichterischen Gattungsformen in
ihren Grundzügen aufgezeigt werden, den formalen Elementen (Aufbau, Sprachform, sprachliche Bilder)
wird weniger Bedeutung zukommen. Hinweise auf Entstehungsbedingungen sollen in der III. Leistungsgruppe
vor allem in biographisch-anekdotischer Form gegeben werden.
19. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprachbetrachtung und Sprachübung
a) Sprache im Verwendungszusammenhang
In der III. Leistungsgruppe kann auf die begriffliche Unterscheidung von Inhalts- und Beziehungsaspekt
in der Kommunikation und auf die Besprechung der Stilebenen in der Literatur verzichtet werden.
20. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprachbetrachtung und Sprachübung
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Das Schwergewicht soll in der III. Leistungsgruppe auf die Erweiterung des Wortschatzes (auch häufig
auftretende Fremdwörter), auf regionale und gruppenspezifische Besonderheiten in der Bedeutung von
Wörtern und Wendungen sowie auf Wortbildung gelegt werden.
21. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprachbetrachtung und Sprachübung
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Die III. Leistungsgruppe soll in der Textgrammatik vor allem die Anwendung der genannten Mittel in
selbstverfaßten Texten üben.
In der Satzgrammatik soll die Darstellung von logischen, räumlichen, zeitlichen ua. Beziehungen zwischen
Sätzen und Satzteilen geübt werden (richtige Anwendung von Konjunktionen und anderen Einleitewörtern).
Die Übungen sind auf häufige und übliche Fälle zu beschränken. Eine Unterscheidung der Arten
abhängiger Sätze ist nicht erforderlich.
In der Wortgrammatik soll die Verwendung situativ gebrauchter Adverbien erprobt werden.
22. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprachbetrachtung und Sprachübung
d) Sprachübung
In der III. Leistungsgruppe soll vor allem der Gebrauch von Konjunktionen und Präpositionen geübt
werden."
16. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Englisch" dem Unterabschnitt „Lehrstoff"
angefügt
„3. Klasse (3 Wochenstunden)
Der Erwerb der Kommunikationsfähigkeit erfordert die situationsgerechte Integration der im folgenden
ausgeführten Lernbereiche (siehe Didaktische Grundsätze).
Hörverstehen
Die Schulung des Hörverstehens wird in der dritten Klasse systematisch weitergeführt. Die Schüler
sollen in zunehmendem Maße verschiedenartige Textsorten aus ihrem Interessenbereich sowie in verstärktem
Ausmaß „native Speakers" verstehen können. Die Texte sollen authentisch sein oder authentischen
Vorbildern nahekommen.
Die Schüler sollen
— das Klassengespräch verstehen;
— auch komplexere Lehreräußerungen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 24);
— touristische Informationen verstehen (zB Bahnhof, Flugplatz, Kaufhaus, Telefon ...);
— längere Texte im wesentlichen bzw. im Detail verstehen; diese sollen auf bekannte Themen und
Situationen bezogen sein und den rezeptiven Wortschatz der Schüler kaum übersteigen (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 25);
— längere fiktionale Texte im wesentlichen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 25).
Textsorten: siehe Didaktische Grundsätze.
Sprechen
Die Schüler sollen in zunehmendem Maße imstande sein, die in den ersten beiden Lernjahren erworbenen
Redemittel selbständig anzuwenden; die vorhandenen Kenntnisse sind zu festigen und systematisch
zu erweitern. Die Sprechanlässe sollen auf Erfahrungen und Interessen der Schüler abgestimmt sein bzw.
die Schüler auf mögliche Situationen und Rollen vorbereiten, in denen sie sich der Fremdsprache bedienen
müssen.
Die Schüler sollen
— sich am Gespräch mit dem Lehrer und den Mitschülern beteiligen und sich zu den behandelten
Themen äußern (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 26);
— Kontakte aufnehmen und fortführen;
— über Erlebtes, Beobachtetes, Gehörtes und Gelesenes zusammenhängend sprechen (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 27, 28);
— für sie Wichtiges (Menschen, Tiere, Gegenstände und Situationen) beschreiben (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 29);
— Wünsche, Meinungen, Absichten und Bedürfnisse erfragen und äußern;
— Informationen erfragen und geben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 30, 31);
— emotionelle Haltungen (Freude, Furcht, Vorliebe und Abneigung usw.) erfragen und ausdrücken
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 32);
— Spielszenen kreativ gestalten. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 33).
Leseverstehen
Die Schulung des Leseverstehens wird in der dritten Klasse systematisch mit dem Ziel weitergeführt,
die Schüler in zunehmendem Maße zu befähigen, verschiedenartige Textsorten aus ihrem Interessenbereich
zu verstehen sowie ihre Freude am Lesen zu fördern.
Die Schüler sollen
— persönliche Mitteilungen (Briefe, Notizen, Einladungen, auch in englischer/amerikanischer
Handschrift) verstehen;
— kurze einfache Sachtexte aus Bereichen des täglichen Lebens und der Landeskunde, auch mit
Hilfe des Wörterbuchs, verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 35);
— fiktionale Texte, die den rezeptiven Wortschatz nicht maßgeblich übersteigen, selbständig lesen
und im wesentlichen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 34);
— Lieder und einfache Gedichte verstehen.
Textsorten: siehe Didaktische Grundsätze.
Schreiben
Der in den ersten beiden Jahren erworbene Sprachschatz soll zunehmend selbständig angewendet
werden; die Vorkenntnisse sind systematisch zu festigen und zu erweitern. Die schriftlichen Äußerungen
sollen den Erfahrungen und Interessen der Schüler entsprechen, wobei die kommunikative Funktion deutlich
erkennbar sein soll (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 36).
Die Schüler sollen
— selbständig Mitteilungen und Briefe persönlichen Inhalts abfassen (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 37);
— Personen, Situationen, Gegenstände usw. beschreiben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 38);
— einfache Texte verfassen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Erlebtem, Gehörtem, Beobachtetem
und Gelesenem stehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 39);
— einfache Zusammenfassungen schreiben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 40).
Themen und Wortschatz
Es gelten weiterhin die für die 1. Klasse angeführten Grundsätze. Bei der Auswahl und der Behandlung
der Themen ist in der 3. Klasse darüber hinaus der zunehmenden Reife und erweiterten Interessenslage
der Schüler Rechnung zu tragen. Dabei sind die Gegebenheiten in englischsprachigen Ländern (Landeskunde)
zu berücksichtigen.
Anknüpfend an bisher behandelte Themenbereiche sind neue Themen mit folgenden Schwerpunkten
zu wählen
Der bisher erworbene Wortschatz ist systematisch zu festigen und zu erweitern.
In den Gebrauch des Wörterbuches ist einzuführen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 41).
Grammatik
Grammatische Strukturen dienen der Bedeutungserfassung und Ausdruckssicherung. Daher richten
sich Auswahl und Vermittlung nach den Erfordernissen der Fertigkeitsbereiche, Themen und der jeweiligen
Unterrichtssituation. Viele grammatische Besonderheiten, die vorwiegend in einigen gebräuchlichen
Wendungen auftreten, können im Rahmen der Wortschatzarbeit eingeübt werden (keep listening, I wish I
had, how to repair ...).
Der Grammatikstoff der ersten beiden Klassen ist gezielt zu wiederholen und zu erweitern.
Folgende Schwerpunkte sollen gesetzt werden (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 42, 43)
Ergänzungsstoffe
Wenn die jeweiligen Schwerpunktstoffe von der Mehrzahl der Schüler in kommunikativer Anwendung
im wesentlichen beherrscht werden, können im Laufe des Jahres folgende Ergänzungsstoffe behandelt
werden
Form und Gebrauch des Passivs im „present simple" und „past simple"; einschränkende Relativsätze
(insbesondere „contact clauses", zB: That's the book I told you about.)
Sprachfunktionen und Rollen: siehe 1. Klasse
Aussprache: siehe 1. Klasse
Rechtschreibung: siehe 1. Klasse
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Klasse (3 Wochenstunden)
Der Erwerb der Kommunikationsfähigkeit erfordert die situationsgerechte Integration der im folgenden
ausgeführten Lernbereiche (siehe Didaktische Grundsätze).
Hörverstehen
Die Schulung des Hörverstehens wird in der vierten Klasse systematisch weitergeführt und vertieft.
Die Schüler sollen in zunehmendem Maße verschiedenartige Textsorten aus ihrem Interessensbereich
sowie in verstärktem Ausmaß „native speakers" verschiedener Herkunft verstehen können. Die Texte sollen
authentisch sein oder authentischen Vorbildern nahekommen.
Die Schüler sollen
— das Klassengespräch verstehen;
— auch komplexere Lehreräußerungen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, 2 44);
— touristische Informationen verstehen (zB Bahnhof, Flugplatz, Kaufhaus, Telefon ...);
— längere Texte im wesentlichen bzw. im Detail verstehen; diese sollen auf bekannte Themen und
Situationen bezogen sein und den rezeptiven Wortschatz der Schüler kaum übersteigen (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 45);
— längere fiktionale Texte, die auch unbekannte Elemente in größerem Ausmaß enthalten, im
wesentlichen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 46).
Textsorten: siehe Didaktische Grundsätze.
Sprechen
Die bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sollen gefestigt und erweitert werden. Ihre selbständige
Anwendung soll im Vordergrund stehen. Die Sprechanlässe sollen weiterhin auf Erfahrungen und
Interessen der Schüler abgestimmt sein bzw. die Schüler auf mögliche Situationen und Rollen vorbereiten,
in denen sie sich der Fremdsprache bedienen müssen.
Die Schüler sollen
— sich am Gespräch mit dem Lehrer und den Mitschülern beteiligen und sich zu den behandelten
Themen äußern (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, 2 47);
— Kontakte aufnehmen und fortführen;
— über Erlebtes, Beobachtetes, Gehörtes und Gelesenes zusammenhängend sprechen (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 48, 49);
— für sie Wichtiges (Menschen, Tiere, Gegenstände, Situationen) beschreiben (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 50);
— Wünsche, Meinungen, Absichten und Bedürfnisse erfragen und äußern;
— Informationen erfragen und geben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 51, 52);
— emotioneile Haltungen (Freude, Furcht, Vorliebe und Abneigung usw. erfragen und ausdrücken
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 53);
— Spielszenen kreativ gestalten (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 54).
Leseverstehen
Die Schulung des Leseverstehens wird in der vierten Klasse systematisch mit dem Ziel weitergeführt,
die Schüler zu befähigen, mit verschiedenartigen Textsorten umzugehen, sowie ihre Freude am Lesen zu
fördern.
Die Schüller sollen
— persönliche Mitteilungen (Briefe, Notizen, Einladungen, auch in englischer/amerikanischer
Handschrift) verstehen;
— einfache Sachtexte aus Bereichen des täglichen Lebens und der Landeskunde, auch mit Hilfe des
Wörterbuches, verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 56);
— längere fiktionale Texte, die den rezeptiven Wortschatz nicht maßgeblich übersteigen, selbständig
lesen und im wesentlichen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 55);
— für die Lösung gestellter Aufgaben selbständig Informationen im Text finden (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 57);
— Liedtexte und einfache Gedichte verstehen.
Textsorten: siehe Didaktische Grundsätze.
Schreiben
Der bisher erworbene Sprachschatz soll systematisch gefestigt und erweitert werden, um für das
Abfassen verschiedenartiger Texte verfügbar sein. Die schriftlichen Äußerungen sollen den Erfahrungen
und Interessen der Schüler entsprechen, wobei die kommunikative Funktion deutlich erkennbar sein soll
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 58).
Die Schüler sollen
— selbständig Notizen machen und verwerten (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 59);
— selbständig Mitteilungen und Briefe persönlichen Inhalts abfassen (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 60);
— Personen, Situationen, Gegenstände usw. beschreiben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 61);
— einfache Texte erfassen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Erlebtem, Gehörtem, Beobachtetem
und Gelesenem stehen und gegebenenfalls die eigene Meinung dazu wiedergeben (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 62);
— eine Erzählung fortsetzen, einen Erzählkern ausbauen bzw. kurze Szenen verfassen, soweit dies
unter Verwendung sprachlich vertrauten Materials möglich ist (Leistungsdiffererizierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 63);
— Zusammenfassungen schreiben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 64).
Themen und Wortschatz
Es gelten weiterhin die für die 1. Klasse angeführten Grundsätze. Bei der Auswahl und Behandlung
der Themen ist in der 4. Klasse darüber hinaus der zunehmenden Reife und erweiterten Interessenslage
der Schüler Rechnung zu tragen. Dabei sind die Gegebenheiten in englischsprachigen Ländern (Landeskunde)
zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll bei der Auswahl und Gestaltung der Themen nach Möglichkeit
der weitere Bildungsweg der Schüler berücksichtigt werden.
Anknüpfend an bisher behandelte Themenbereiche sind neue Themen mit folgenden Schwerpunkten
zu wählen
Der bisher erworbene Wortschatz ist systematisch zu festigen und zu erweitern.
Die selbständige Arbeit mit dem Wörterbuch ist zu fördern. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 65)
Grammatik
Der Grammatikstoff der ersten, zweiten und dritten Klasse ist gezielt zu wiederholen und zu erweitern.
Die Anwendung in konkreten Situationen soll im Vordergrund stehen. Einzelne grammatische
Besonderheiten, deren Beherrschung für die Unterrichtsarbeit erforderlich ist, können im Rahmen der
Wortschatzarbeit eingeübt werden (zB: He wants me to help him. Stop Talking! I must remember to tell
her).
Folgende Schwerpunkte sollen gesetzt werden: (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 66, 67).
Sprachfunktionen und Rollen: siehe 1. Klasse
Aussprache: siehe 1. Klasse
Rechtschreibung: siehe 1. Klasse
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
17. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Englisch" der Unterabschnitt „Didaktische
Grundsätze" angefügt
„3. Klasse
Hörverstehen
Z 24: Pie Schüler der III. Leistungsgruppe können dieses Teillernziel erreichen, wenn der Lehrer mit
merklich längeren Pausen bei sonst natürlichem Sprechrhythmus und mit Wiederholungen spricht.
Z 25: Für die II. Leistungsgruppe sind weniger komplexe, für die III. Leistungsgruppe im allgemeinen
einfache und kurze Texte heranzuziehen.
Sprechen
Z 26, 28, 29: Die Schüler der III. Leistungsgruppe werden sich in einfachster Weise ausdrücken,
unterstützt durch ein Angebot von elementaren, vielseitig verwendbaren Redemitteln.
Z 27: Dieses Teillernziel erfordert in der II. Leistungsgruppe gegebenenfalls unterstützende Maßnahmen.
Z 30: In der II. Leistungsgruppe werden Informationen in einfacher Form erfragt und gegeben.
Z 31 : In der III. Leistungsgruppe werden Informationen in einfachster Form und im Rahmen erarbeiteter
Themen erfragt und gegeben.
Z 32: Die Schüler der III. Leistungsgruppe werden emotioneile Haltungen in sprachlich einfachster
Form erfragen und ausdrücken.
Z 33.: In der III. Leistungsgruppe sollen die Spielszenen vorwiegend kurz sein.
Leseverstehen
Z 34: In der II. Leistungsgruppe sollen für dieses Teillernziel einfachere Texte und gegebenenfalls
Anleitung des Lehrers vorgesehen werden. In der III. Leistungsgruppe sind darüber hinaus im allgemeinen
kürzere Texte oder ausgewählte Textteile zu verwenden.
Z 35: In der III. Leistungsgruppe ist zur Erreichung dieses Teillernziels intensive Unterstützung
durch den Lehrer vorzusehen.
Schreiben
Z 36: Der Anspruch an sprachliche Korrektheit hängt von der Leistungsgruppe ab.
Z 37: Das Abfassen von Mitteilungen und Briefen persönlichen Inhalts erfolgt in der II. Leistungsgruppe
mit angemessener Unterstützung, in der III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und
instensiver Unterstützung.
Z 38: Das Beschreiben erfolgt in der II. Leistungsgruppe mit angemessener Unterstützung, in der
III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und intensiver Unterstützung.
Z-39: In der III. Leistungsgruppe sind für diese Aufgaben besonders ausgwählte Beispiele heranzuziehen.
Z 40 : Das Schreiben einfacher Zusammenfassungen erfolgt in der II. Leistungsgruppe in gelenkter
Form; in der III. Leistungsgruppe kann dieses Teilziel entfallen.
Themen und Wortschatz
Z 41 : In der III. Leistungsgruppe kann sich der produktive Wort- und Phrasenschatz auf die elementarsten
Ausdrucksmittel beschränken.
Grammatik
Z 42 : In der II. Leistungsgruppe sollen die vorgesehenen Schwerpunkte weitgehend auch produktiv
verfügbar sein.
Z 43 : Für die III. Leistungsgruppe stehen die Festigung des in den ersten beiden Jahren erarbeiteten
Stoffes und die behutsame Erweiterung durch Schwerpunkte der 3. Klasse im Vordergrund
Einfache Aussagen und Fragen um Gegenwärtiges, Vergangenes und Zukünftiges auszudrücken; die
wichtigsten Fürwörter (persönliche, besitzanzeigende); Modalverben vorwiegend im „Present"; wichtige
Zeit- und Ortsangaben; Zahlwörter (Mengenangaben, Datum, Preis ...); einfache Vergleiche; „Present
perfect" in festen Wendungen (zB I've forgotten ...; I've never been ...).
Die Schüler sollen aber auch dazu hingeführt werden, die bei den Schwerpunkten der 3. Klasse
genannten grammatischen Formen im Textzusammenhang zu verstehen.
4. Klasse
Hörverstehen
Z 44: Die Schüler der III. Leistungsgruppe können dieses Teillernziel erreichen, wenn der Lehrer mit
merklich längeren Pausen und mit Wiederholungen spricht.
Z 45: Für die II. Leistungsgruppe sind weniger komplexe, für die III. Leistungsgruppe im allgemeinen
einfache und kurze Texte heranzuziehen.
Z 46: Für die II. Leistungsgruppe sind weniger komplexe Texte und verstärkte Verstehenshilfen sowie
gegebenenfalls mehrmaliges Hören vorzusehen. In der III. Leistungsgruppe kann dieses Teillernziel nur
anhand besonders ausgewählter Hörtexte und nach intensiver Vorentlastung erreicht werden.
Sprechen
Z 47, 49, 50: Die Schüler der III. Leistungsgruppe werden sich in einfachster Weise ausdrücken,
unterstützt durch ein Angebot von elementaren, vielseitig verwendbaren Redemitteln.
Z 48: Dieses Teillernziel erfordert in der II. Leistungsgruppe gegebenenfalls unterstützende Maßnahmen.
Z 51 : In der II. Leistungsgruppe werden Informationen in einfacher Form erfragt und gegeben.
Z 52: In der III. Leistungsgruppe werden Informationen in einfachster Form und im Rahmen erarbeiteter
Themen erfragt und gegeben.
Z 53: Die Schüler der III. Leistungsgruppe werden emotionelle Haltungen in sprachlich einfachster
Form erfragen und ausdrücken.
Z 54: In der III. Leistungsgruppe sollen die Spielszenen vorwiegend kurz sein.
Leseverstehen
Z 55: In der II. Leistungsgruppe sollen für dieses Teillernziel einfachere Texte und gegebenenfalls
Anleitung des Lehrers vorgesehen werden. In der III. Leistungsgruppe sind darüber hinaus im allgemeinen
kürzere Texte oder ausgewählte Textteile zu verwenden.
Z 56 : In der III. Leistungsgruppe ist zur Erreichung dieses Teillernziels intensive Unterstützung
durch den Lehrer vorzusehen.
Z 57: Dieses Teillernziel gilt hauptsächlich für die I. und II. Leistungsgruppe.
Schreiben
Z 58: Der Anspruch an sprachliche Korrektheit hängt von der Leistungsgruppe ab.
Z 59: Das Verwerten von Notizen erfolgt in der II. Leistungsgruppe mit angemessener Unterstützung,
in der III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und intensiver Hilfe.
Z 60: Das Abfassen von Mitteilungen und Briefen persönlichen Inhalts erfolgt inder II. Leistungsgruppe
mit angemessener Unterstützung, in der III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und
intensiver Unterstützung.
Z 61: Das Beschreiben erfolgt in der II. Leistungsgruppe mit angemessener Unterstützung, in der
III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und intensiver Unterstützung.
Z 62: In der III. Leistungsgruppe sind für die Aufgaben besonders ausgewählte Beispiele heranzuziehen.
Z 63 : In der II. Leistungsgruppe wird für diese Aufgabe verstärkte Hilfestellung erforderlich sein. In
der III. Leistungsgruppe kann dieses Teilziel entfallen.
Z 64: Das Schreiben von Zusammenfassungen erfolgt in der II. Leistungsgruppe mit einfachen
Sprachmitteln und nach Vorgabe angemessener Arbeitshilfen; in der III. Leistungsgruppe kann dieses Teilziel
entfallen.
Themen und Wortschatz
Z 65 : In der III. Leistungsgruppe kann sich der produktive Wort- und Phrasenschatz auf elementare
Ausdrucksmittel beschränken.
Grammatik
Z 66 : In der II. Leistungsgruppe kann die Vertiefung der Bereiche Relativsätze, „reported speech",
„conditional", „passive", „past perfect" auf rezeptives Erfassen im Textzusammenhang und reproduzierende
Verwendung beschränkt bleiben.
Z 67: In der III. Leistungsgruppe sollen jene Formen und Strukturen im Vordergrund stehen, die es
den Schülern ermöglichen, wichtige Situationen des täglichen Lebens sprachlich zu bewältigen
Einfache Aussagen und Fragen um Gegenwärtiges, Vergangenes und Zukünftiges auszudrücken; die
wichtigsten Fürwörter (persönliche und besitzanzeigende, einige unbestimmte); Modalverben, vorwiegend
im „Present"; wichtige Zeit- und Ortsangaben; Zahlwörter (Mengenangaben, Datum, Preis .. .); einfache
Vergleiche; „Present perfect" in festen Wendungen.
Die Schüler sollen aber auch dazu hingeführt werden, die bei den Schwerpunkten der 4. Klasse
genannten grammatischen Formen im Textzusammenhang zu verstehen."
18. In Anlage B, sechster Teil, lauten die Unterabschnitte „Lehrstoff" und „Didaktische Grundsätze"
des Pflichtgegenstandes „Französisch"
„Lehrstoff
1. Klasse (5 Wochenstunden)
Teillernziele
Hörverstehen
Der Schüler soll sehr kurze Texte in einfacher Standardsprache bei annähernd normaler Sprechgeschwindigkeit
und ungestörten Hörbedingungen verstehen. (Z 1) = (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z l)
Sprechen
Der Schüler soll einfache Gespräche, ausgehend von erarbeiteten Modellen unter geringfügiger
Änderung einzelner Parameter, führen können (weitgehendes Überwiegen des imitativen Elements). (Z 2)
Leseverstehen und Lesen
Der Schüler soll einfachste Texte verstehen. In der ersten Klasse kommt dem Lesen vor allem eine
instrumentale Aufgabe zu (Merkfunktion). (Z 3)
Schreiben und schriftlicher Ausdruck
Der Schüler soll die Grundzüge der französischen Rechtschreibung beherrschen und kurze, einfache
Mitteilungen (petit mot, Einkaufslisten usw.) abfassen können. In der ersten Klasse kommt dem Schreiben
vor allem eine instrumentale Aufgabe zu (Lernhilfe). (Z 4)
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenkreise
Der simulierte Rahmen, in dem der Schüler sprachlich handelt, ist vorwiegend Frankreich und die
französischsprachige Welt. Folgende Kommunikationssituationen und Themenkreise sind zu erarbeiten
— die Identität des Kindes, der ihn unmittelbar umgebende Personenkreis (Familie), seine Interessen,
— seine Freunde und deren Interessen,
— sein Tagesablauf,
— seine Wünsche und Bedürfnisse,
— seine Reaktionen auf Sachverhalte, Vorschläge, Meinungen,
— Alltagssituationen wie zB Einkauf, Post, Begegnungen, wobei die Sprechakte „Auskunft erfragen"
und „Auskunft geben" sowie einfache Gefühls- und Meinungsäußerungen im Vordergrund stehen.
Sprachliche Mittel
Zur Bewältigung der genannten Kommunikationssituation und Themenkreise benötigt der Schüler
folgende sprachliche Mittel
Phonetik
— Inventar der französischen Phoneme,
— die wesentlichen französischen Intonationsmuster,
— Rhythmus, annähernd natürliches Sprechtempo,
— satzphonetische Varianten (liaison, [ ] instable usw.). (Z 5)
Wortschatz
Die Auswahl der einzelnen Wortschatzgebiete wird von den jeweiligen Kommunikationssituationen
und Themenkreisen her bestimmt. Als Grundlage dient ein Mindestwortschatz, der die Kriterien der Häufigkeit
und der Verwendbarkeit durch den Schüler berücksichtigt. (Z 6)
Grammatik: (Z 7)
Die Satzarten
— Aussagesatz: gerade Wortfolge; extraposition du sujet (Jean, il est malade).
— Frage- und Antwortsatz: reine Intonationsfrage, mit oder ohne Fragewort (vorangestellt und
nachgestellt). Inversionsfrage mit QUE (Que fais-tu? Que fait papa?) und in formelhaften Wendungen
(Comment vas-tu?) (Z 8) Frage mit EST-CE QUE (mit und ohne Fragewort, jedoch nicht
Qu'est-ce qui, Qui est-ce qui, Qui est-ce que). Die wichtigsten Fragewörter.
— Antwortsatz auf Entscheidungs- und Ergänzungsfrage.
— Aufforderungssatz (Imperativ).
Verneinung (aller Satzarten): ne ... pas. Personne. Rien als Antwort auf eine Frage (Qui est absent?
— Personne ... (Qu'est-ce que tu fais? — Rien.)
Die Nominalgruppe
— Nomen: Genus, Numerus.
— Begleiter und Stellvertreter des Nomens
Bestimmter und unbestimmter Artikel, adjectif, démonstratif, adjectif possessif,
Grundzahlwörter,
Adjektiv: Genus, Numerus, Übereinstimmung mit dem Nomen,
Personalpronomina: Subjektspronomen tonique/atone,
Objektspronomina: y, le la les, me/moi, te/toi, nous, vous nicht kombiniert, Reflexivpronomen
tonique/atone. (Z 9)
Das Verb
Infinitiv und Konjugation der Verben auf -er und anderer Verben (auch rückbezügliche und Modalverben)
nach Maßgabe der Kommunikationssituationen und Themenkreise: Indicatif présent, futur composé,
impératif. Dazu: je voudrais, J'aimerais (als Einzelformen).
Erweiterungen des einfachen Satzes
— Ergänzungen: Complément d'objet direct, complément d'objet indirect, complément infinitif ohne
Erweiterungen.
— Attribute: Attribut mit Präposition (la porte de la salle).
— Adverbiale Bestimmungen: nicht abgeleitete Adverbien (alors, puis, usw.): andere adverbiale
Bestimmungen wie zB le matin, samedi soir usw.
— Die häufigsten Präpositionen.
Der zusammengesetzte Satz
— Beiordnung mit den Konjunktionen et, ou, mais.
— Unterordnung mit den Konjunktionen que, si; Objektsatz der indirekten Rede; Adverbialsatz mit
den Konjunktionen parce que, quand. (Z 10)
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Vier Schularbeiten, davon eine im ersten Semester (nicht vor Ende November).
2. Klasse (4 Wochenstunden)
Teillernziele
Hörverstehen
Wie. 1. Klasse, jedoch etwas längere und schwierigere Texte. (Z 11)
Sprechen
Wie 1. Klasse, jedoch mit zunehmender Loslösung vom imitativen Sprechen. (Z 12)
Leseverstehen und Lesen
Wie 1. Klasse, jedoch etwas schwierigere Texte, das kommunikative Lesen tritt gegenüber dem instrumentalen
zunehmend in den Vordergrund. (Z 13)
Schreiben und schriftlicher Ausdruck
Wie 1. Klasse, dazu erste Unterscheidungen zwischen discours écrit und discours parlé; neue Textsorten
"(Postkarten, einfache Briefe, Einladungen usw.). Das kommunikative Schreiben tritt gegenüber dem
instrumentalen Schreiben zunehmend hervor. (Z 14)
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenkreise
Wie 1. Klasse, jedoch stärkere Zuwendung zu Umwelt und Mitmenschen unter Einbeziehung konfliktueller
Situationen.
— contacts sociaux, Besuche,
— Beschreibung von Personen,
— Wünsche, Absichten, Pläne,
— Freizeitgestaltung,
— Erzählen von Erlebtem und Erfundenem.
Sprachliche Mittel
Phonetik
Wie 1. Klasse, dazu stärkere Berücksichtigung der intonation expressive. (Z 15)
Wortschatz
Erweiterung entsprechend den neu hinzugekommenen Kommunikationssituationen und Themenkreisen
unter Berücksichtigung der in der 1. Klasse angeführten Kriterien.
Grammatik: (Z 16)
Die Satzarten
— Aussagesatz: wie 1. Klasse, dazu extraposition de l'objet (Jean, tu l'invites?)
— Fragesatz: wie 1. Klasse unter Verwendung von Präpositionen in Verbindung mit qui und quoi
Inversionsfrage: wie 1. Klasse, dazu andere Fragewörter bei einfacher Inversion (Où habite ton
ami? Où vas-tu?). Frage mit QUI EST-CE QUI und QU'EST-CE QUI
Verneinung: ne ... jamais, ne ... personne, ne ... rien, ne ... plus.
Die Nominalgruppe
Teilungsartikel: bei Mengenangaben (beaucoup de chocolat/pommes); ohne Mengenangaben (du
chocolat/des pommes); in der Verneinung (je ne prends pas de chocolat/pommes, aber : C'est un ami —
Ce n'est pas un ami/Ce sont des amis — Ce ne sont pas des amis).
Ordnungszahlwörter
Adjektiv: Stellung des attributiven Adjektivs, Vergleichsformen.
Personalpronomina: wie 1. Klasse, dazu Objektspronomen lui/leur, en; Stellung des einfachen
Objektspronomen beim Infinitiv.
Indefinitpronomen : tout + Begleiter + Nomen.
Das Verb
Wie 1. Klasse, dazu Verben auf -ir mit Stammerweiterung; Zusammenstellung der Verben, die im
indicatif présent singulier auf -s, -s, -t/d enden.
Passé composé — imparfait.
Übereinstimmung des participe passé der nichtrückbezüglichen Verben mit être.
Futur simple.
Conditionnel I.
Erweiterungen des einfachen Satzes
— Ergänzungen: erweiterter Infinitiv (j'aime jouer au football), dire de faire (Dis-lui de venir).
— Attribute: Relativsatz mit où, qui, que.
— Adverbiale Bestimmungen: weitere häufige, nicht abgeleitete Adverbien; das abgeleitete Adverb
(Bildung, Stellung); Vergleichsformen des Adverbs.
— pour + infinitif; sans + infinitif.
Der zusammengesetzte Satz
Wie 1. Klasse, dazu Unterordnung mit pendant que, lorsque, comme.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
3. Klasse (3 Wochenstunden)
Teillernziele
Hörverstehen
Wie 2. Klasse, dazu Globalverstehen kurzer authentischer Texte bzw. Herausfiltern von Einzelinformationen
(repérage) aus diesen Texten, auch bei erschwerten Hörbedingungen (Störgeräusche). (Z 17)
Sprechen
Der Schüler soll imstande sein, die sprachlichen Mittel in neuen Gesprächssituationen mit größerer
Selbständigkeit einzusetzen und über Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes spontan zu sprechen. Einfaches
Argumentieren unter Bereitstellung der erforderlichen sprachlichen Mittel. (Z 18)
Leseverstehen und Lesen
Globalverstehen unbekannter Texte mit Hilfestellungen durch den Lehrer (Leitfragen, Schlüsselwörter
usw.). Dazu Detailverstehen unter Zuhilfenahme des Wörterbuches. (Z 19)
Schreiben und schriftlicher Ausdruck
Wie 2. Klasse, dazu weitere Unterscheidungen zwischen discours parlé und discours écrit; Berichten
über Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes in möglichst selbständiger Form. Abfassen von einfachen begründenden
Stellungnahmen. (Z 20)
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenkreise
Die Kommunikationssituationen und Themenkreise bleiben grundsätzlich dieselben wie in den vorhergehenden
Klassen, jedoch treten solche in den Vordergrund, die den Schüler zu einfachen Stellungnahmen,
Erwägungen und Wertungen veranlassen. In zunehmendem Maße sind explizite landeskundliche
Informationen einzubeziehen.
Anknüpfend an das bisher Behandelte bieten sich im Hinblick auf die zunehmende Reife und die
erweiterten Interessen der Schüler folgende Kommunikationssituationen und Themenkreise an
— Erweiterung des sozialen Umfeldes (zB Menschen bei der Arbiet, Wohnverhältnisse, Verkehr...).
— Medien (zB Fernsehen, Film, Rundfunk usw.).
— Reisen und Urlaub.
— Spezifisch französische Lebensgewohnheiten.
— Erzählen von Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem, Erfundenem.
Sprachliche Mittel
Phonetik
Wie 2. Klasse, dazu fallweises Heranziehen der Lautschrift zur Klärung von Ausspracheproblemen
und im Hinblick auf den Gebrauch des Wörterbuches. (Z 21)
Wortschatz
Erweiterung entsprechend den neu hinzugekommenen Kommunikationssituationen und Themenkreisen
sowie den Lese- und Hörtexten unter Berücksichtigung der in der 1. Klasse angeführten Kriterien und
der Tatsache, daß nur ein Teil des Wort- und Phrasenschatzes aktiv beherrscht werden muß.
Einführung in die Arbeit mit dem zweisprachigen Wörterbuch. (Z 22)
Grammatik: (Z 23)
Die Satzarten: wie 2. Klasse, dazu
— Fragesatz mit komplexer Inversion, mit und ohne Fragewort;
— Passivsatz.
Nominale Gruppe
Teilungsartikel nach Verben mit de (j'ai besoin de chocolat/pommes) ; pronom démonstratif; pronom
possessif; pronom indéfini; adjectif indéfini.
Objektspronomina: kombinierte Formen.
Adjektiv mit Ergänzungen (content du cadeau).
Das Verb
Wie 2. Klasse, dazu plus-que-parfait, participe présent in adjektivischer Verwendung;
Zeitenfolge.
Passé composé: Übereinstimmung der Verben mit avoir.
Subjonctif présent nach il faut que sowie den Ausdrücken des Wollens und gefühlsmäßiger Wertungen.
Erweiterungen des einfachen Satzes
Wie 2. Klasse, dazu
Attribute: Relativsatz mit dont, préposition + qui;
Adverbiale Bestimmungen: weitere Adverbien.
Zusammengesetzter Satz
Adverbialsätze: weitere häufige Konjunktionen mit dem Indikativ.
Bedingungssatz: si + présent/présent; si + présent/futur simple; si + imparfait/conditionnel I.
Gérondif.
Schrifliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Klasse (3 Wochenstunden)
Teillernziele
Hörverstehen
Wie 3. Klasse bei steigendem Schwierigkeitsgrad (neue Textsorten, Textlänge, Sprechgeschwindigkeit,
höhere Anforderungen an das Verstehen usw.). (2 24)
Sprechen
Wie 3. Klasse, dazu differenzierteres Argumentieren. (2 25)
Leseverstehen und Lesen
Wie 3. Klasse.
Schreiben und schriftlicher Ausdruck
Wie 3. Klasse, dazu Abfassen längerer strukturierter Texte (Gliederungselemente wie articulateurs
temporels et logiques, Vor- und Rückverweise usw.).
Elemente der correspondance fonctionelle (Briefkopf, Einleitungs- und Schlußformeln usw.). (2 26)
Lerninhalte
Kommunikationssituationen und Themenkreise
Wie 3. Klasse, Erweiterung der Themenkreise durch zB
— Arbeitswelt (Berufswünsche- und Möglichkeiten),
— Technik und Natur,
— Stadt/Land,
— Leben in der Gemeinschaft (Beziehungen, Probleme, Lösungen).
Lektüre: eine bis zwei Ganzschriften. (2 27)
Sprachliche Mittel
Phonetik
Wie 3. Klasse, jedoch natürliches Sprechtempo. (2 28)
Wortschatz
Wie 3. Klasse, dazu Einführung in die Arbeit mit dem einsprachigen Wörterbuch sowie in die kombinierte
Arbeit mit dem ein- und zweisprachigen Wörterbuch. (2 29)
Grammatik: (2 30)
Die Satzarten: wie 3. Klasse, dazu
Verneinung: doppelte Verneinung (ne ... ni... ni...), Personne ne, Rien ne als Subjekt (Kopfstellung).
Aufforderungssatz: Formen des Aufforderungssatzes ohne Imperativ (Si vous voulez bien vous asseoir.
Tu viens, enfin! Entrer sans frapper).
Passivsatz: andere Konstruktionen mit passiver Bedeutung (on, reflexive Verben).
Nominalgruppe
— Teilungsartikel vor Adjektiv + Nomen,
— Plural der zusammengesetzten Nomina,
— 2ahlwörter: Bruchzahlen, Sammelzahlen.
Verb
Wie 3. Klasse, dazu passé simple zur Lektüre, conditionnel II, futur antérieur. Die übrigen häufigen
Verwendungen des Subjonctifs (nach bestimmten Konjunktionen, nach Ausdrücken des Fürchtens und des
Zweifelns usw.).
Passé composé: Übereinstimmung der rückbezüglichen Verben.
Der zusammengesetzte Satz
Wie 3. Klasse, dazu
— Adverbialsätze mit avant que, pour que, bien que, sans que, jusqu'à ce que,
— Satzwertige Infinitivkonstruktionen: Après + infinitif passé, avant de + infinitif,
— Satzwertige Mittelwortkonstruktionen,
— Bedingungssatz: si + plus-que-parfait/conditionnel IL
Grundregeln der Zeichensetzung.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
Didaktische Grundsätze
a) für alle Leistungsgruppen
1.Rezeptive und produktive sprachliche Fertigkeiten
Sprachliche Kompetenz umfaßt sowohl rezeptive als auch produktive Fertigkeiten (Hören — Lesen/
Sprechen — Schreiben). Wie bei der Muttersprache ist der Bereich der rezeptiven Kompetenzen um ein
Vielfaches größer als der der produktiven Kompetenzen. Jeder Sprachbenützer kann mehr verstehen als
schriftlich oder mündlich ausdrücken. Beim Fremdsprachenerwerb kann vieles, was sprachlich nicht unmittelbar
verstanden wird, durch diverse Verfahren dank der Erfahrung, dem Wissen und der muttersprachlichen
kommunikativen Kompetenz erschlossen werden. Diese Tatsache gilt — in steigendem Maße — auf
allen Lernstufen und für alle sprachlichen Bereiche (Wortschatz, Strukturen, Sprechintentionen) und bietet
eine wertvolle methodische Hilfe. So brauchen die meisten Textsorten von den Schülern bloß verstanden,
nicht aber produziert werden. Viele Formen, Strukturen, Wörter und Wendungen müssen zwar im
Zusammenhang verstanden, vom Schüler selbst aber nicht verwendet werden (zB passé simple; ,avoir
beau faire' usw.). Hingegen ist es in vielen Fällen für das Verstehen eines Textes nicht erforderlich, den
Subjonctif als solchen zu erkennen, obwohl der Schüler ab einer gewissen Lernstufe imstande sein muß,
Subjonctifformen zu bilden und zu verwenden.
Sowohl die rezeptiven als auch die produktiven Fertigkeiten müssen ausreichend erarbeitet und geübt
und bei der Leistungskontrolle in etwa gleichem Maße berücksichtigt werden.
Zur Erlangung der Fertigkeit im Gebrauch des Französischen ist die kreative Selbständigkeit des
Schülers unerläßlich und daher in besonderem Maße anzuregen. Die gerade bei 10- bis 14jährigen besonders
hohe Bereitschaft zu spielerischen Tätigkeiten ist für den Sprachunterricht zu nützen (Rollenspiel,
Singen, Sprachspiele, Rätsel, Wettbewerbe usw.).
2. Sprachliche Grundfertigkeiten
Das vom Lehrer und vom Lehrwerk dargebotene Französisch hat sich an authentischer Gegenwartssprache
zu orientieren. Die zu didaktischen Zwecken erstellten Texte sollen authentischen Texten soweit
wie möglich angenähert sein und allmählich durch authentische Texte ersetzt werden. Dabei ist den Kommunikationsinteressen
der betreffenden Altersstufe Rechnung zu tragen. Die Darbietung der langue parlée
hat von Anfang an in möglichst hohem Maße durch locuteurs natifs zu erfolgen (Tonträger, Video, Assistenten).
Im Unterricht sollten sich Lehrer und Schüler vorwiegend der Fremdsprache bedienen. Der Einsatz
der Muttersprache kann, soweit erforderlich, erfolgen
— bei Arbeitsanweisungen,
— zur Bedeutungserschließung,
— bei kognitiven Lernprozessen: Klärung von Kommunikationssituationen und Fragen der Landeskunde,
Darlegung grammatischer und textgrammatischer Probleme (Aufbau von Texten), Sprachvergleich
usw.,
— durch fallweises Übersetzen zur Sicherung des Verständnisses schwieriger Sätze und Satzteile und
als Mittel des Sprachvergleichs (unter Umständen unter Beibehaltung der fremdsprachlichen
Struktur); gelegentlich zur Einübung bestimmter Strukturen und Idiomatismen,
— durch gelegentliches Rückübersetzen zur Selbstkontrolle des Schülers und als Mittel des Sprachvergleichs,
— zur Überprüfung des Globalverstehens.
Hörverstehen
Die Schulung des Hörverstehens dient
— der Entwicklung des phonetisch richtigen Hörens,
— der Vorbereitung des phonetisch richtigen Sprechens,
— dem Erfassen des Wesentlichen eines Textes (Globalverstehen),
— dem Erfassen von Einzelinformationen (Detailverstehen).
Das Hörverstehen ist von Anfang an intensiv zu üben, und zwar unter Verwendung von Texten, die
von locuteurs natifs mit möglichst natürlicher Aussprache und in normaler Sprechgeschwindigkeit gesprochen
werden. Die Darbietung erfolgt vor allem mit Hilfe von Tonträgern, da diese die Lautung stets
unverändert wiedergeben.
Folgende Hauptschwierigkeiten sind zu beachten
— Der Schüler, der eine Fremdsprache lernt, nimmt zunächst die fremdsprachlichen Laute nicht in
ihrer spezifischen Form wahr, sondern filtert sie durch das Lautsystem seiner Muttersprache. Deshalb
hört er gewisse bedeutungsdifferenzierende Unterschiede zwischen den einzelnen Lauten
nicht.
— Dasselbe gilt für Intonation und Rhythmus, die gleichfalls von der Muttersprache verschieden
sind.
— Besonderes Augenmerk ist zu richten auf die „groupes rythmiques", die „liaison", das [ ] instable
sowie Kurzformen der gesprochenen Sprache (zB [Sepa] für ,je ne sais pas' usw.).
Die Unterschiede zwischen Fremdsprache und Muttersprache hinsichtlich der Artikulation, Intonation
und Rhythmus müssen dem Schüler immer wieder bewußt gemacht werden.
Zur Schulung des Hörverstehens sind grundsätzlich Texte heranzuziehen, die tatsächlich zum Hören
(perception auditive) bestimmt sind. Die Verwendung von Texten, die zur Lektüre konzipiert sind, ist in
diesem Zusammenhang nicht zielführend.
Globalverstehen — Detailverstehen
Da bei natürlichem Sprachgebrauch mündliche Äußerungen in der Regel nicht wiederholt werden,
kommt der Entwicklung dieser beiden Verstehenstechniken besondere Bedeutung zu. Ob man beim Anhören
eines Textes Globalverstehen oder Detailverstehen eines Teils des Textes, gewisser Textmerkmale, einzelner
Informationen (repérage) oder des ganzen Textes anstrebt, hängt von der Natur des Textes bzw.
den Erwartungen und Bedürfnissen des Hörers (jeweiliges Teillernziel) ab.
Das Hörverstehen muß im Laufe der Ausbildung stets verfeinert werden, sodaß der Schüler allmählich
imstande ist, Texte bei verschiedenen Stimmen, Artikulationsgewohnheiten individueller, sozialer oder
regionaler Natur, bei verschiedenen Sprechtempos, Sprachregistern sowie unter erschwerten Hörbedingungen
zu verstehen.
Hilfestellungen, Übungs- und Überprüfungsformen sind ua.
— Aufträge ausführen,
— Zuordnungen treffen,
— Informationen in Raster eintragen,
— Übungen vrai — faux,
— Auswahlantworten,
— Leitfragen,
— Lückentexte,
— Vorgabe der Textstruktur,
— Neuordnung und Umformung eines Textes,
— Wiedergabe der Hauptgedanken oder einzelner Details in der Muttersprache.
Sprechen
Aussprache
Für den Gebrauch der Sprache in mündlichen Kommunikationssituationen ist ein intensives Einüben
der richtigen Aussprache unbedingt notwendig (Tonträger, Sprachlabor, Video, Assistent). Besonderer
Wert ist dabei auf die bedeutungsdifferenzierenden Unterschiede zwischen den einzelnen Phonemen zu
legen, die dem österreichischen Schüler Schwierigkeiten bereiten, zB Unterschied zwischen stimmhaften
und stimmlosen Konsonanten, Unterschied zwischen den drei Nasalen der Standardsprache; Grundintonationstypen,
richtiger Sprechrhythmus (Gliederung des Lautstromes in „groupes rythmiques").
Aussprachemodell ist die gesprochene Standardsprache mit ihren typischen Sprechformen (zB
Varianten des [ ] instable, gewisse Kurzformen usw.) bei natürlichem Sprechrhythmus.
Sprachliche und außersprachliche Inhalte
Für die Entwicklung der Sprechfertigkeit ist von Anfang an neben der imitativen Erarbeitung der
Lehrwerktexte den kreativen Fähigkeiten des Schülers Rechnung zu tragen, damit er nach und nach befähigt
wird, sich seinen eigenen Bedürfnissen gemäß auszudrücken. Im Vordergrund steht der Erwerb jener
sprachlichen Mittel, die für die Sprechakte in Alltagssituationen erforderlich sind (zB Gespräche beginnen,
Kontaktaufnahme; Informationen erfragen und geben; Erlebnisse erzählen und Vorhaben darstellen).
Der mündliche Ausdruck hat sich an der gesprochenen Standardsprache zu orientieren. Eine zu
gewählte bzw. zu umgangssprachliche Ausdrucksweise ist zu vermeiden.
Übungs- und Überprüfungsformen
— Reproduktion und Variation von Auswendiggelerntem und Erarbeitetem,
— Reaktionen auf Sprechimpulse,
— Situationstransfer (Anwendung des Gelernten in abgewandelten und neuen Situationen),
— Klassendiskussion,
— Szenisches Spiel,
— Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Sprechen über Bilder, freie Wiedergabe von Gelesenem
und Gehörtem, Stellungnahmen usw.
Lesen und Leseverstehen
Die Aufgaben des Lesens bestehen in der
— Förderung der Freude am Lesen,
— Entwicklung der Lesefähigkeit,
— Entwicklung des Leseverstehens,
— Erweiterung der sprachlichen Kompetenz,
— Vermittlung von Sachinformationen.
Zur Schulung des Leseverstehens sind grundsätzlich Texte heranzuziehen, die zur Lektüre konzipiert
sind und die den Interessen und der Reife des Schülers entsprechen. Die Freude am Lesen als autonome
Tätigkeit soll gefördert werden, wozu sich einfache literarische Texte besonders eignen.
Stilles Lesen — lautes Lesen
Wegen seiner praktischen Verwertbarkeit auch außerhalb des Unterrichts, seinem bildenden und
erzieherischen Wert kommt dem Lesen, insbesondere dem stillen Lesen, als autonome Tätigkeit mit dem
Ziel des globalen Verstehens große Bedeutung zu.
Das stille Lesen als Normalfall des Kontaktes mit schriftlichen Texten mit dem Ziele des Leseverstehens
ist mit wachsender Häufigkeit etwa ab der Mitte des ersten Lernjahres, insbesondere aber ab dem
dritten Lernjahr, zu üben.
In den beiden ersten Lernjahren wird der mündliche Unterricht überwiegen, dem Lesen kommt dabei
eine notwendige Hilfsfunktion zu. Daher wird während dieses Zeitraumes das laute Lesen stärker gepflegt
werden, als dies später der Fall sein wird.
Jedoch ist das laute Lesen keine Übung zur Förderung des Leseverstehens. Es ist daher nur bei bereits
bekannten Texten und nach Anhören eines Modells (Tonträger, Assistent, Lehrer) vorzusehen und dient
der Aussprache-, Intonations- und Rhythmusschulung. Den Schwierigkeiten, die bei der phonetischen
Umsetzung des Schriftbildes auftreten (fälschliche Gleichsetzung der Beziehung Grapheme — Morpheme
zwischen Fremd- und Muttersprache, [ ] instable, groupes rythmiques, intonation usw.) ist besondere Aufmerksamkeit
zu widmen. Dabei können graphische Hilfestellungen erfolgen : Kennzeichnung des groupes
rythmiques, Darstellung der Intonationskurven, Streichung der nicht realisierten [ ] instables, Kennzeichnung
der liaisons.
Globalverstehen — Detailverstehen
Nur über die Hinführung zum Globalverstehen ist es dem Schüler möglich, sich auch unabhängig
vom Unterricht mit französischen Texten auseinanderzusetzen. Daher ist diese Form des sinnerfassenden
Lesens in besonderem Maße zu üben. Ob man bei der Lektüre eines Textes Globalverstehen oder Detail-
verstehen eines Teiles des Textes, gewisser Textmerkmale, einzelner Informationen oder des ganzen Textes
anstrebt, hängt von der Natur des Textes, den Erwartungen und Bedürfnissen des Lesers (jeweiliges
Teillernziel) ab.
Hilfestellungen, Übungs- und Überprüfungsformen sind ua.
— Zuordnungen treffen,
— Informationen in einen Raster eintragen,
— Übungen vrai — faux,
— Auswahlantworten,
— Leitfragen,
— Lückentexte ausfüllen,
— Vorgabe der Textstruktur,
— Neuordnung eines Textes,
— Erkennen des Aufbaus,
— Erarbeitung des/der Hauptgedanken(s).
Schreiben und schriftlicher Ausdruck
Prinzipiell sind folgende Arten des Schreibens zu unterscheiden
Schreiben ohne Kommunikationssituation.
Es ist Mittel
— zum schriftlichen Festhalten von im Unterricht Erarbeitetem,
— zur Festigung des Unterrichtsertrages,
— zur Erlernung der Formen des schriftlichen Ausdrucks (Umformungen, Beantwortung von Fragen
usw.).
Dem Schreiben ohne Kommunikationssituation kommt auch eine lernpsychologisch-instrumentale
Rolle zu (motorische Tätigkeit, Änderung der Unterrichtsstrategie zur Erneuerung der Motivation usw.).
Schreiben in Kommunikationssituation.
Es dient
— dem Erlernen des Abfassens von Texten zum Gebrauch in lebensnahen Schreibsituationen (petit
mot, lettres personnelles et fonctionnelles, cartes postales),
— der Schulung des schriftlichen Ausdrucks und des allgemeinen Textverständnisses durch Abfassen
von Texten anderer Art.
Die Beherrschung der Rechtschreibung ist Voraussetzung für jede Form des Schreibens und wird im
Zusammenhang mit jeder Schreibtätigkeit erarbeitet und gefestigt. Der Unterschied zwischen „discours
parlé" und „discours écrit" ist durch die Analyse von Texten, die Eigenheiten des „discours écrit" aufweisen,
und durch die Gegenüberstellung dieser Texte mit „documents sonores" deutlich zu machen. Auf jene
Schreibformen, die der Schüler unmittelbar zur praktischen Kommunikation verwenden kann, ist das
Hauptaugenmerk zu richten. Es sind jedoch auch solche Formen zu üben, die im allgemeinen in dieser
Form keine praktische Anwendung durch den Schüler finden werden (zB fait divers). Sie ermöglichen
einen besseren Einblick in die Eigenheiten des „discours écrit", fördern somit auch die Lesefähigkeit,
regen die Kreativität an und tragen zur Schulung des kritischen Denkens bei.
Übungs- und Überprüfungsformen sind ua.
— Einsetz- und Zuordnungsübungen,
— Diktate (Lückendiktate),
— schriftliche Spiele und Rätsel,
— Fragen stellen und beantworten,
— Notizen machen,
— Sammeln von Aussagen zu einem Thema,
— Abfassen von Briefen und Postkarten mit persönlichem Inhalt bzw. Anfragen und Bestellungen,
Berichten, Beschreibungen und kurzen Erzählungen,
— Abfassen kurzer Texte, ausgehend von Bildern, Impulswörtern und -texten (Erzählung mit offenem
Ende),
wobei im allgemeinen von Modellen auszugehen ist.
3. Einsichten in das Funktionieren der Sprache als Mittel der Kommunikation
Die formalen Aspekte der Sprache (Morphologie, Syntax, Textgrammatik) sind vor allem in Hinblick
auf ihre kommunikative Funktion zu sehen. Dem Schüler soll anhand des jeweiligen Lernmaterials bewußt
gemacht werden, daß sprachliche Äußerungen von der Situation, in der sie gemacht werden, abhängig
sind. Er soll erkennen, daß einerseits jeder Sprechakt durch verschiedenartige sprachliche Äußerungen verwirklicht
werden kann (zB „dire de fermer la fenêtre": „Tu peux fermer la fenêtre?!", „Vous seriez gentil
de fermer la fenêtre", „Il fait froid ici!" usw.), daß andererseits eine sprachliche Äußerung verschiedenen
Sprechintentionen dienen kann („Ça va" kann zB heißen: „Ça va bien?", „Ce que je fais, ça te plaît?" oder
„Ça suffit!"). Damit lernt der Schüler, Sprechintentionen zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren.
Ferner kann das Verständnis für das Funktionieren von Sprache durch Sprachvergleich vermittelt
werden: Interner Sprachvergleich fördert das Verständnis dafür, wie Beziehungen innerhalb einer Sprache
zum Ausdruck gebracht werden können (zB „du lait" — „un peu de lait"; „j'ai besoin d'un crayon" — „il
me faut un crayon"), externer Sprachvergleich hingegen zeigt, wie verschiedene Sprachen mit verschiedenen
lexikalischen und formalen Mitteln gleiche oder ähnliche Inhalte ausdrücken.
Grundsätzlich kann auf kognitive Durchdringung des Sprachaufbaues und des Funktionierens von
Sprache auch bei 10- bis 14jährigen nicht verzichtet werden. Zu Beginn überwiegt wohl das imitativ-konditionierte
Lernen, mit zunehmender Reife der Schüler ist der Anteil kognitiver Lernprozesse am Unterrichtsgeschehen
zu steigern. Dabei ist zu beachten, daß nicht alle Schüler zum selben Zeitpunkt dasselbe
geistige Reifestadium erlangen.
4. Landes- und Kulturkunde, Literatur
Der Aufbau einer sprachlichen Kompetenz soll in erster Linie anhand von Inhalten erfolgen, die dem
Lebensbereich der französischsprechenden Länder entnommen sind. Damit ist Sprachunterricht immer
auch landeskundlicher Unterricht. Im allgemeinen wird von konkreten Kommunikationssituationen und
Texten auszugehen sein; die darin enthaltenen landeskundlichen Inhalte sind bewußtzumachen und fallweise
mit Bedacht zu ergänzen und zu erweitern, von umfassenden Darstellungen auch nur einzelner
Bereiche ist jedoch abzusehen.
Auch literarische Texte und Chansons gehören zu den landes- und kulturkundlichen Inhalten. Sie
tragen zur Sensibilisierung für wesentliche Aspekte des französischsprachigen Kulturbereiches bei. Literaturkundliche
Darstellungen sind jedoch zu vermeiden. Vergleiche zwischen Österreich und den französischsprechenden
Ländern wecken das kritische Verständnis für Gemeinsamkeiten sowie für das typisch
Andersartige. Dabei sollen Klischeevorstellungen sowohl von der eigenen als auch von der fremden Kultur
korrigiert werden.
5. Arbeitsformen
Die Arbeitsformen im Fremdsprachenunterricht sind jeweils
— der Erarbeitung neuer Lerninhalte
— der Sicherung und
— Kontrolle des Unterrichtsertrages
— dem Erwerb von Techniken zum selbständigen Spracherwerb
anzupassen. Sie sind so zu wählen, daß jeder Schüler aktiviert und seine Kreativität gefördert wird. Sie
müssen außerdem im Einklang mit den jeweiligen Teillernzielen stehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages ist den mündlichen und schriftlichen Übungen und dem Wiederholen
(Automatisierung) breitester Raum zu widmen. Die laufende Kontrolle des Unterrichtsertrages
ist unerläßlich, und zwar zur Kontrolle und Selbstkontrolle des Schülers sowie zur Selbstkontrolle des
Lehrers. Der Schüler soll im Rahmen aller Arbeitsformen zum kritischen und möglichst selbständigen
Gebrauch der Lernhilfen, vor allem des Wörterbuchs, erzogen werden.
Folgende Arbeitsformen — gegebenenfalls unter Einsatz audiovisueller Hilfsmittel — bieten sich an
— Lehrer-Schüler-Gespräch
Die Aufgabe des Lehrers ist es vor allem, die nötigen Gesprächsanleitungen und Stimuli zu geben.
— Schülergespräch
Die Gesprächsinitiative ist weitgehend den Schülern zu überlassen, der Lehrer greift nur ein, um
Anweisungen zu geben, um die erforderlichen sprachlichen Mittel bereitzustellen und um zu korrigieren.
— Rollenspiel und szenische Darstellung
Dieser Arbeitsform kommt zur Erlangung einer kommunikativen Kompetenz große Bedeutung
zu. Außerdem trägt sie der auf dieser Altersstufe besonders ausgeprägten Spielbereitschaft Rechnung.
Sie reicht von der wörtlichen Wiederverwendung vorgegebener Dialoge bis zur spontanen
Gesprächserfindung.
— Sprachspiele und Wettbewerbe
— Partner- und Gruppenarbeit
Sie fördert soziales Verhalten (Teamwork) und eignet sich insbesondere zur Einübung von Strukturen
(Mikrokonversation), zur Ausarbeitung von Kurzdialogen, zur Erarbeitung und Ausarbeitung
von Texten usw. Die Gruppengröße soll im allgemeinen vier Schüler nicht übersteigen.
— Einzelarbeit des Schülers
verschiedene schriftliche Übungen, stilles Lesen, gelegentliches Übersetzen usw.
— Kurze Redeübüngen
aus dem persönlichen Erlebnis- und Interessensbereich des Schülers (Hobby, Konflikte usw.) frei
oder mit Hilfe eines Stichwortkonzeptes. Das Vorlesen oder Aufsagen fertig formulierter Texte
widerspricht dem Zweck dieser Arbeitsform.
— Lehrervortrag
vor allem zur Darbietung von Lerninhalten, die durch andere Arbeitsformen nicht auf ökonomische
Weise vermittelt werden können.
Zur Aufrechterhaltung des Interesses sind die Arbeitsformen zu variieren. Die Arbeitsaufträge müssen
stets klar sein, ihre Durchführung darf den Schüler weder von der Sprache noch vom Inhalt her überfordern.
6. Progression
Die Progression im Bereich der sprachlichen Mittel richtet sich nach der Häufigkeit der sprachlichen
Elemente, nach den Erfordernissen der jeweiligen Kommunikations- bzw. Unterrichtssituation und nach
lernökonomischen Erwägungen (aufsteigend vom Leichteren zum Schwierigeren). Neben der systematischen
Progression, wie sie der Lehrplan vorsieht; kann die Vorwegnahme einzelner Elemente aus späteren
Progressionsstufen erforderlich sein, ohne daß jedoch diese Elemente in ein vollständiges System eingeordnet
werden müssen (zB ,Je voudrais" ohne die Kategorie „conditionnel"; fallweises gérondif ohne die
Kategorie „participe présent"). Diese vorweggenommenen Elemente haben jedoch i. a. nicht Gegenstand
der Benotung zu sein.
Mit zunehmenden Kenntnissen tritt das Kriterium der Häufigkeit immer mehr in den Hintergrund.
Die Grundtypen der Kommunikationssituationen bleiben im wesentlichen dieselben, doch ergibt sich eine
Steigerung der sprachlichen Kompetenz der Schüler durch
— komplexere und abstraktere Themenbereiche,
— erhöhte Anforderungen beim Verstehen von Hör- und Lesetexten (genaueres Verstehen schwierigerer
und/oder längerer Texte, eventuell erschwerte Hörbedingungen usw.),
— den nuancierteren Ausdruck von Redeabsichten und Gefühlen,
— die sprachliche Bewältigung einer längeren zusammenhängenden Gedankenfolge,
— erhöhte Verfügbarkeit und Geläufigkeit im sprachlichen Ausdruck.
7. Querverbindungen
Querverbindungen vom Französischen sind grundsätzlich zu allen Gegenständen möglich und wünschenswert.
Sie können sowohl durch Hereinnahme von Kenntnissen; Fertigkeiten, Erfahrungen und
Informationen aus anderen Gegenständen in den Französischunterricht als auch durch gemeinsame Unterrichtsplanung
zweier oder mehrerer Gegenstände verwirklicht werden. Zu den Sprachgegenständen werden
die Querverbindungen vor allem nach kontrastiven Prinzipien erfolgen, während die in den anderen
Gegenständen erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Informationen zum besseren Verständnis
der Hör- und Lesetexte beitragen und die richtige Anwendung des Französischen in den verschiedenen
Kommunikationssituationen fördern.
8. Lehrwerke und Lehrmaterialien
Grundlage für den Unterricht ist der Lehrplan (Lernziele, Lerninhalte, Progression, didaktische
Grundsätze usw.).
Das Lehrwerk („Lehrbuch" mit Ergänzungen wie Arbeitsbuch, grammatisches Beiheft, audiovisuelle
Materialien usw.) ist ein Hilfsmittel zur Erreichung der Bildungs- und Lernziele des Lehrplans. Von einem
Lehrwerk ist einerseits nicht zu erwarten, daß es alle Bereiche, die der Lehrplan vorsieht, abdeckt, noch ist
der Lehrer verpflichtet, alles im Unterricht darzubieten, was im Lehrwerk aufscheint.
Zur besseren Motivation und zur Erfüllung des Lehrplanes ist die Heranziehung von Zusatzmaterialien
unerläßlich (aktuelle Texte aus den Medien, literarische Texte, bandes dessinées, Diapositive, Filme,
Tonbandaufnahmen usw.).
Das Lehrwerk kann nach den Bedürfnissen des Unterrichts abgeändert, ergänzt oder gekürzt werden.
Dabei ist darauf zu achten, daß für den Schüler keine Unklarheiten hinsichtlich der Anforderungen entstehen.
Der wohlüberlegte, gezielte Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln (Tonband, Kassette, Schallplatte,
Sprachlabor, Bildprojektion, Video, Film) fördert die Motivation und steigert in vielen Bereichen den
Unterrichtsertrag. Jedoch darf der Einsatz der audiovisuellen Hilfsmittel nicht Selbstzweck sein.
b) Differenzierung in Leistungsgruppen
Allgemeine Hinweise zur Differenzierung
Differenzierung im Französischunterricht soll die Verschiedenheit der Schüler in bezug auf Lernvoraussetzungen,
Lernverhalten und* Lernergebnisse berücksichtigen. Der Unterricht in Leistungsgruppen
dient der größtmöglichen individuellen Förderung und soll allen Schülern die Gelegenheit geben, die
wichtigsten Lehrziele des Französischunterrichtes zu erreichen.
Als Grundlage zur Differenzierung können folgende Kriterien herangezogen werden
— Umfang der Hör- und Lesetexte, die die Schüler verstehen,
— Grad des Verständnisses gehörter oder gelesener Texte,
— Umfang der mündlichen und schriftlichen Schüleräußerungen,
— Komplexität der Ausdrucksmittel,
— Grad ihrer formalen Korrektheit,
— Grad des Verständnisses sprachlicher Gesetzmäßigkeiten,
— Selbständigkeit der Arbeit,
— Zeitausmaß, das die Schüler zur Erreichung der Lehrziele benötigen.
Arbeit in der II. und III. Leistungsgruppe
Die folgenden methodisch-didaktischen Maßnahmen sind von grundsätzlicher Bedeutung für jeden
Unterricht, werden aber bei der Arbeit in der II. und vor allem in der III. Leistungsgruppe zur unbedingten
Notwendigkeit. Entscheidend für eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung ist, daß der Lehrer die besondere
Lernsituation und die individuellen Voraussetzungen seiner Schüler berücksichtigt und auf der Grundlage
einer sorgfältigen Unterrichtsplanung entsprechend methodische Maßnahmen trifft. Eine bloße Verlangsamung
des Lerntempos genügt nicht, es ist die gesamte Lernorganisation (zB Art der Darstellung, Art und
Umfang der Hilfestellungen, Arbeitstechniken) danach auszurichten. Schüler der III. Leistungsgruppe
bedürfen im besonderen Maße der Zuwendung des Lehrers, dh. einer über das Methodische hinausgehenden
pädagogischen Betreuung.
Folgende Grundsätze sind besonders zu beachten
— die Anhäufung von Schwierigkeiten ist zu vermeiden;
— der Unterricht ist durch häufigen Wechsel der Arbeitsformen und die Verwendung vielfältiger
Anschauungsmittel möglichst abwechslungsreich zu gestalten. Es ist nicht zielführend, zu lange
bei einem Thema zu verweilen;
— den Übungs- und Wiederholungsphasen kommt bei der Arbeit in der II. und III. Leistungsgruppe
erhöhte Bedeutung zu;
— Übungen sollen zunächst in stark gelenkter Form erfolgen; erst allmählich kann versucht werden,
die Steuerung durch den Lehrer zu reduzieren;
— nach Möglichkeit sollen auch Lernbedingungen geschaffen werden, die den Schülern ein selbständiges
Arbeiten ermöglichen. Dazu ist es notwendig, kleine, für die Schüler erreichbare Teilziele
zu setzen und Arbeitsmittel bereitzustellen;
— Phasen der Entspannung (zB durch den Einsatz von Liedern, Reimen, Lernspielen) sollen regelmäßig
eingebaut werden.
Hörverstehen und Leseverstehen
Hör- und Leseverstehen bieten bei entsprechender Aufgabenstellung Schülern aller Leistungsgruppen
zahlreiche Möglichkeiten, bei der Beschäftigung mit der Fremdsprache Erfolge zu erleben. Daher sind
Hörverstehensübungen von Anfang an in den Unterricht einzubauen. Die Schüler sollen von Anfang an
lernen, den Bedeutungskern einer Aussage aus dem Zusammenhang zu erschließen, auch wenn sie nicht
jedes einzelne Wort verstehen. Das Assoziieren von Lautbild und Schriftbild bereitet große Schwierigkeiten.
Daher sind kurze, gezielte Leseübungen zweckmäßiger als mehrmaliges lautes Lesen längerer Texte.
Das eigentliche Ziel im Bereich des Lesens sind das stille Lesen zum Zweck der Information bzw. zur
Weckung der Freude am Lesen. Zur Unterstützung des Leseverstehens sind in der II. und III. Leistungsgruppe
häufig Zuordnungsaufgaben aller Art (zB richtig/falsch-Aufgaben, Lückentexte) einzusetzen.
Sprechen
Für die Arbeit mit Schülern der II. und III. Leistungsgruppe ist es wesentlich, ihre Bereitschaft zu
wecken, sich in der Fremdsprache zu äußern. Ausgehend vom imitativen bzw. reproduzierenden Sprechen
müssen auch die Schüler der III. Leistungsgruppe zum freien Sprechen ermutigt werden, wobei es genügt,
wenn dies mit den einfachsten sprachlichen Mitteln gelingt.
Schreiben
In der II. und III. Leistungsgruppe hat das Schreiben vor allem eine instrumentale Funktion. Es muß
unbedingt gewährleistet sein, daß das Schriftbild im Hinblick auf die unterschiedlichen Lerntypen durch
ein vorher gut abgesichertes Lautbild abgedeckt ist.
Grammatik
Während es im produktiven Bereich notwendig ist, sich auf wichtige Strukturen zu beschränken
(siehe Hinweise zur Differenzierung), ist im rezeptiven Bereich diese starke Einschränkung nicht notwendig,
denn auch Schüler der II. und III. Leistungsgruppe verstehen beim Lesen und Hören Strukturen, die
sie selbst nicht anwenden können. Bei der Grammatikvermittlung sind auch in der III. Leistungsgruppe
Übungsformen zu verwenden, die ein schrittweises Einsichtigmachen ermöglichen und ein allmähliches
Mitdenken verlangen, um einen rein mechanischen Drill zu vermeiden.
Wortschatzarbeit
Im produktiven Bereich ist es notwendig, sich auf einen relativ kleinen, jedoch vielseitig verwendbaren
Wortschatz zu beschränken. Neue Wörter sollen im Zusammenhang und nach Möglichkeit unter Verwendung
vielfältiger Anschauungsmittel (reale Gegenstände, Bilder, Tuchtafelmaterial, Tafelskizzen usw.)
eingeführt und immer wieder gefestigt werden. Im rezeptiven Bereich müssen dem Schüler Hilfen gegeben
werden, die es ihm ermöglichen, auch die Bedeutung unbekannter Wörter aus dem Sinnzusammenhang zu
erfassen.
Hinweise zur Differenzierung in Leistungsgruppen in den einzelnen Klassen
(Die Hinweise zur Differenzierung in Leistungsgruppen beziehen sich überwiegend auf die Schüler
der III. Leistungsgruppe. Die Anforderungen für die II. Leistungsgruppe liegen im allgemeinen zwischen
jenen der I. und III. Leistungsgruppe. Hinweise für die II. Leistungsgruppe werden daher nur in Einzelfällen
gegeben).
1. Klasse
Hörverstehen
1. Zum Verständnis dieser Texte muß der Lehrer in der III. Leistungsgruppe verstärkt sprachliche
und situative Vorentlastung und zusätzliche Wiederholungen, wenn notwendig mit verminderter Sprechgeschwindigkeit,
bieten.
Sprechen
2. Diese einfachen Gespräche werden in der III. Leistungsgruppe eine starke Hilfestellung und Lenkung
erfordern. Die Änderung einzelner Parameter wird von den Schülern der III. Leistungsgruppe nicht
erbracht werden können.
Leseverstehen und Lesen
3. Auf die instrumentale Funktion des Lesens ist in der III. Leistungsgruppe das Hauptgewicht zu
legen.
Schreiben und schriftlicher Ausdruck
4. Eine annähernd korrekte schriftliche Wiedergabe ist in der II. und III. Leistungsgruppe erst nach
einem längeren Übungszeitraum erreichbar. Das Abfassen kurzer, einfacher Mitteilungen wird in der
III. Leistungsgruppe nur mit intensiver Unterstützung durchführbar sein.
Phonetik
5. In der III. Leistungsgruppe gilt als Minimalforderung, daß die Verständlichkeit mündlicher Aussagen
gesichert sein muß. Die Schulung des phonetisch richtigen Hörens und Sprechens wird in der II. und
III. Leistungsgruppe zusätzliche und auf die individuellen Schwierigkeiten der Schüler abgestimmte
Übungsphasen in Anspruch nehmen.
Wortschatz
6. In der II. und III. Leistungsgruppe wird besonders zu berücksichtigen sein, daß die produktiven
Kompetenzen im Bereich des Wortschatzes stärker begrenzt sind als die rezeptiven. Besonders aber in der
III. Leistungsgruppe müssen Hilfen gegeben werden, die es ermöglichen, die Bedeutung unbekannter
Wörter aus dem Sinnzusammenhang zu erschließen.
Grammatik
7. Der Lehrstoff der 1. Klasse enthält ausschließlich grammatische Strukturen, die in allen Leistungsgruppen
erarbeitet werden müssen. Die Leistungsdifferenzierung wird daher in erster Linie auf unterschiedlichen
Arbeitsweisen aufbauen müssen. In der II. und III. Leistungsgruppe werden zusätzliche Lernhilfen
sowie längere und häufigere Übungsphasen vorgesehen werden müssen.
8. In der II. und III. Leistungsgruppe die Inversionsfrage nur in formelhaften Wendungen.
9. In der II. und III. Leistungsgruppe wird ein Teil der vorgesehenen Pronomina (zB ses/leurs, en,
me/moi) nur rezeptiv verfügbar sein.
10. Sowohl für den einfachen wie zusammengesetzten Satz gilt in der II. und III. Leistungsgruppe die
Einschränkung, daß gewisse Strukturen nur rezeptiv verfügbar sein müssen.
2. Klasse
Hörverstehen
11. Siehe 1. Klasse (Z 1)
Sprechen
12. Die Loslösung vom imitativen Sprechen wird in der II. und III. Leistungsgruppe nur im geringfügigen
Ausmaß erfolgen können.
Leseverstehen und Lesen
13. Auf die instrumentale Funktion des Lesens ist in der III. Leistungsgruppe weiterhin das Schwergewicht
der Arbeit zu legen. Das kommunikative Lesen kann nur unter intensiver Hilfestellung des Lehrers
erfolgen.
Schreiben und schriftlicher Ausdruck
14. Die Unterscheidungen zwischen discours écrit und discours parlé sind in der III. Leistungsgruppe
nicht vorzusehen. Die Einführung neuer Textsorten kann in der II. und III. Leistungsgruppe nur in Anlehnung
an vorgegebene Muster erfolgen.
Phonetik
15. Siehe 1. Klasse (Z 5)
Grammatik
16. Für die II. und III. Leistungsgruppe sollen Festigung und behutsame Erweiterung des Stoffes der
1. Klasse im Vordergrund stehen. Vom Stoff der 2. Klasse sollen der Teilungsartikel, der Vergleich, passé
composé, imparfait, futur und conditionnel in ausgewählten Kommunikationssituationen angewendet wer-
den können und einfache Satzverknüpfungen verfügbar gemacht werden. Für die übrigen Stoffgebiete
genügt es, wenn sie rezeptiv bewältigt werden.
3. Klasse
Hörverstehen
17. Für die III. Leistungsgruppe sind nur einfache authentische Texte unter nicht zu schwierigen Hörbedingungen
zu verwenden. Beim Herausfiltern von Einzelinformationen ist die mehrmalige Wiederholung
vorzusehen.
Sprechen
18. In der II. und III. Leistungsgruppe wird die Bewältigung neuer Gesprächssituationen nur unter
Anleitung des Lehrers und nach vorheriger Einübung der erforderlichen Mittel erreicht. In der III. Leistungsgruppe
wird auf Grund der Notwendigkeit, Muster vorzugeben, ein Argumentieren nur sehr
beschränkt möglich sein.
Leseverstehen und Lesen
19. Dieses Teillernziel wird in der III. Leistungsgruppe anhand einfachster Texte bzw. ausgewählter
Textteile nur unter Anleitung des Lehrers erreicht. In der II. und III. Leistungsgruppe setzt die Verwendung
des Wörterbuches für das Detailverstehen eine sorgfältige, schrittweise Einführung in die Arbeit mit
dem Wörterbuch voraus.
Schreiben und schriftlicher Ausdruck
20. Erste Unterscheidungen zwischen dem discours écrit und discours parlé sind in der II. und
III. Leistungsgruppe vorzusehen. Das Berichten über Gehörtes, Gelesenes und Erlebtes kann nur mit einfachsten
sprachlichen Mitteln und mit Unterstützung durch den Lehrer erfolgen. Das Abfassen von
begründenden Stellungnahmen kann in der II. und III. Leistungsgruppe entfallen.
Phonetik
21. Das Heranziehen der Lautschrift soll in der III. Leistungsgruppe auf ein Minimum beschränkt
bleiben.
Wortschatz
22. In der III. Leistungsgruppe kann die Erweiterung nur in dem Ausmaß erfolgen, als genügend Zeit
für die Festigung und Wiederholung des bereits erarbeiteten Wortschatzes bleibt.
Grammatik
23. In der II. Leistungsgruppe soll der vorgesehene Grammatikstoff in wichtigen Bereichen auch produktiv
verfügbar sein. In der III. Leistungsgruppe steht die Festigung des in den ersten beiden Jahren erarbeiteten
Stoffes im Vordergrund. Eine Erweiterung kann nur sorgfältig ausgewählte Teilgebiete betreffen.
4. Klasse
Hörverstehen
24. Für die II. und III. Leistungsgruppe sind weniger komplexe und kürzere Texte auszuwählen und
weiterhin verstärkte Verstehenshilfen sowie mehrmaliges Hören vorzusehen.
Sprechen
25. Siehe 3. Klasse (Z 18)
Schreiben und schriftlicher Ausdruck
26. Das Abfassen von strukturierten Texten erfolgt in der II. und III. Leistungsgruppe mit einfachen
Sprachmitteln und angemessener Unterstützung. Elemente der correspondance fonctionnelle sollten in
allen Leistungsgruppen erarbeitet werden.
Lektüre
27. In der II. Leistungsgruppe kann eine Ganzschrift angeboten, in der III. Leistungsgruppe in Erwägung
gezogen werden.
Phonetik
28. Auch in der II. und III. Leistungsgruppe sollte das Sprechtempo vorsichtig gesteigert werden.
Wortschatz
29. In der II. und III. Leistungsgruppe kann auf die Arbeit mit dem einsprachigen Wörterbuch verzichtet
werden.
Grammatik
30. In der II. Leistungsgruppe wird die Erweiterung des Stoffes in vielen Fällen auf rezeptives Erfassen
beschränkt bleiben. In der III. Leistungsgruppe sollen zusammenfassend jene Formen und Strukturen
vertieft und gefestigt werden, die es dem Schüler ermöglichen, wichtige Situationen des täglichen Lebens
sprachlich zu bewältigen."
19. In der Anlage B, sechster Teil, lautet der die Pflichtgegenstände „Italienisch" und „Russisch"
betreffende Teil
„Italienisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Wichtigstes Ziel des Fremdsprachenunterrichtes ist der Aufbau einer altersgemäßen Kommunikationsfähigkeit.
Dadurch sollen die Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht
zu handeln, dh. Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich auszudrücken.
Weiters sollen durch den Erwerb einer Fremdsprache und von Kenntnissen aus Landes- und Kulturkunde
eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren
Lebensweise entwickelt und entfaltet werden.
Eine positive Einstellung zum Fremdsprachenerwerb wird dadurch erreicht, daß die Schüler die Möglichkeit
vorfinden, einerseits ihre Interessen und Bedürfhisse auszudrücken, andererseits durch Zuhören
und Gespräch zur Zusammenarbeit in der Gemeinschaft geführt werden.
Hörverstehen
Die Schüler sollen fähig werden, gesprochene Sprache in direktem Kontakt über die Medien zu verstehen.
Diese Forderung bezieht sich auf die Aussprachen mit nur geringen regionalen soziokulturellen
Varianten sowie durchschnittliche Sprechgeschwindigkeit.
Sprechen
Schüler sollen
1. in der Fremdsprache am Unterricht teilnehmen,
2. auftretende Sprachanlässe in der Klassensituation bewältigen,
3. wichtige Alltagssituationen außerhalb der Schule sach-, situations- und partnergerecht ausdrücken.
Leseverstehen
Die Schüler sollen erlernen, den Sinn von für sie altersadäquaten fremdsprachigen Texten selbständig
zu erfassen, damit die Freude am Umgang mit altersgemäßer fremdsprachlicher Lektüre geweckt wird.
Schreiben
Die Schüler sollen lernen, sich in der Fremdsprache zu altersgemäßen Anliegen vorwiegend in jenen
Formen schriftlich auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind und/oder die Kreativität fördern.
Die Schüler sollen das Funktionieren der Sprache als Mittel der Kommunikation erleben. Sie sollen
die Beziehungen der sprachlichen Äußerungen zueinander und deren Gebundenheit an bestimmte Situationen
verstehen sowie imstande sein, Sprechintentionen zu erkennen und darauf entsprechend zu reagieren.
Lehrstoff
1. Klasse (5 Wochenstunden)
Hörverstehen
Der Schüler soll dazu gebracht werden, sehr kurze Texte, die jedoch authentischen Vorbildern bei
annähernd normaler Sprechgeschwindigkeit und ungestörten Hörbedingungen entsprechen, zu verstehen.
Der Schüler soll
— einfache Äußerungen, wie Anweisungen, Fragen und Auskünfte des Lehrers, verstehen,
— das Klassengespräch verstehen,
— kurze Texte verstehen, die aus bekannten Elementen in veränderter Anordnung bestehen,
— Hörtexte über schon behandelte Themen verstehen, auch wenn einige unbekannte Elemente mitverstanden
werden müssen, die keine Schlüsselfunktion haben.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Leseverstehen
In der 1. Klasse wird der Schüler zum stillen sinnerfassenden Lesen hingeführt (Textsorten, siehe
Didaktische Grundsätze).
Der Schüler soll
— Aufschriften, Hinweise, kurze Mitteilungen, Glückwünsche, Anordnungen usw. verstehen,
— kurze Briefe persönlichen Inhalts verstehen,
— dialogische Texte verstehen, welche die Basis für die Entwicklung der Sprechfertigkeit bilden,
— einfache Erzähltexte, die die passive, kommunikative Kompetenz der Schüler kaum übersteigen,
auch selbständig lesen und verstehen,
— einfache Lieder und Gedichte verstehen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Sprechen
Unter Ausnützung der für diese Altersstufe charakteristischen Sprechfreudigkeit bildet die Schulung
der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der Hinführung zur richtigen Aussprache und Intonation
und Sprechrhythmus) einen Schwerpunkt des Unterrichts der 1. Klasse. Der kommunikativen Aktivität
ist Vorrang zu geben. Die Sprechanlässe sollen auf die Erfahrungen und Interessen der Schüler abgestimmt
sein bzw. die Schüler auf mögliche Situationen und Rollen vorbereiten, in denen sie sich der
Fremdsprache bedienen müssen.
Der Schüler soll
— sich am Gespräch mit dem Lehrer und den Mitschülern beteiligen,
— situationsbedingte Sprechinitiativen aufnehmen und fortführen,
— Gefühle und Wünsche in einfacher Form erfragen und äußern,
— Informationen im Rahmen erarbeiteter Themen in einfacher Weise erfragen und geben,
— einfache Reime und Sprüche aufsagen; kurze Spielszenen planen und realisieren,
— in gelenkter Form kurze zusammenhängende Äußerungen zu einzelnen erarbeiteten Themen
machen, zB Personen und Tiere beschreiben.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Schreiben
Das Schreiben hat in der 1. Klasse zunächst vorwiegend die Funktion, das im Gesprochenen Erworbene
zu festigen; es ist allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln. Die schriftlichen
Äußerungen sollen den Erfahrungen und Interessen der Schüler entsprechen, wobei die kommunikative
Funktion am jeweiligen Text erkennbar sein soll.
Der Schüler soll
— mit Hilfe erarbeiteten Textmaterials kurze, persönliche Aussagen verfassen,
— kurze schriftliche Äußerungen (Bitten, Aufforderungen, Hinweise, Einladungen usw.) abfassen,
— einfachste Briefe persönlichen Inhalts verfassen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Themen und Wortschatz
Die Auseinandersetzung mit den Themen soll von konkreten Kommunikationsanlässen ausgehen, die
Schüler auf eine vorstellbare Wirklichkeit vorbereiten und ihnen Freude machen.
Für die 1. Klasse sind Themen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schüler mit folgenden
Schwerpunkten zu wählen
— das Kind und seine Familie (zB Familienmitglieder, Beruf, Wohnen, Name, Alter ...),
— das Kind und sein Freundeskreis (zB Freundschaft schließen, gemeinsame Beschäftigung ...),
— das Kind und sein Alltag (zB Kalender, Uhrzeit, Essen, Trinken, Bekleidung ...),
— das Kind in der Schule (zB Klassenzimmer, Hausübung, Tagesablauf ...),
— das Kind, seine Interessen, sein Erleben (zB Märchen, Fabeln, Spiele, Hobbies, Haustiere ...).
Sprachliche Mittel
Zur Bewältigung der genannten Kommunikationssituationen und Themenbereiche benötigt der Schüler
folgende sprachliche Mittel
a) Phonetik
— Zusammenstellung jener italienischen Phoneme, die zur Bewältigung spezifischer Schwierigkeiten
deutschsprachiger Schüler erforderlich sind (vor allem: Unterschied zwischen stimmhaften und
stimmlosen Konsonanten und zwischen einfachen und Doppelkonsonanten),
— die wesentlichen italienischen Intonationsmuster,
— Rhythmus, annähernd natürliches Sprechtempo.
b) Wortschatz
Anzustreben ist zunächst ein Basiswortschatz, der sich aus den behandelten Themen; Situationen,
Sprechfunktionen sowie Rede- und Schreibanlässen bzw. deren Häufigkeit, Brauchbarkeit und Erlernbarkeit
ergibt.
c) Grammatik
Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Grammatik soll ständig im Dienste
der Kommunikation stehen. Rezeptiv ermöglicht sie das Lese- und Hörverstehen; produktiv sichert sie den
mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Regelerarbeitung und Grammatikübungen sollen aus Kommunikationssituationen
erwachsen und auf diese bezogen sein.
Auswahl und Vermittlung der grammatikalischen Formen und syntaktischen Strukturen richten sich
nach Erfordernissen der Fertigkeitsbereiche und Themen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze).
Aussprache
Die Schüler sollen eine Aussprache erwerben, die dem gebräuchlichen Italienisch möglichst nahekommt.
Dazu ist es notwendig, daß die Schüler lernen
— die der Muttersprache fremden Phoneme auszusprechen (zB gn, gl, r, Doppelkonsonanten,
stimmhaftes und stimmloses „s" und „z" . . .),
— die bedeutungsunterscheidenden Phoneme zu erkennen und zu beachten (zB prenderai —
prenderei),
— sinngemäß zu betonen,
— die wichtigsten Intonationsmuster zu erkennen und zu verwenden.
Sprachfunktionen und Situationen
Sprachfunktionen stehen grundsätzlich im Zusammenhang mit konkreten Kommunikationssituationen,
die sich im Klassengespräch oder in Anlehnung an die vorgesehenen Themen ergeben.
Sie können in folgenden Situationen verwirklicht werden
— Rezeptiv
Die Schüler in ihrer aktiven Rolle als Hörer und Leser von Textmaterial.
— Produktiv
Die Schüler in der Klassengemeinschaft, in ihrer Familie und Umwelt.
— Die Schüler in Kontakt mit italienischsprachigen Menschen im eigenen Land und im Ausland.
— Die Schüler in Situationen, in denen sie ihre Kreativität und Fantasie einsetzen können.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Vier Schularbeiten, davon eine im ersten Semester (nicht vor Ende November).
2. Klasse (4 Wochenstunden)
Hörverstehen
Die Schulung des Hörverstehens wird in der 2. Klasse systematisch weitergeführt. Art und Funktion
der Hörtexte bedingen die Aufgabenstellung (Global-, Detailverstehen). Es sind Texte heranzuziehen, die
von kommunikativem Wert sind und authentischen Vorbildern nahekommen (Textsorten, siehe Didaktische
Grundsätze).
Der Schüler soll wie in der 1. Klasse, jedoch in entsprechend schwieriger Form
— einfache Äußerungen wie Anweisungen, Fragen und Auskünfte des Lehrers verstehen,.
— das Klassengespräch verstehen,
— kurze Texte verstehen, die aus bekannten Elementen in veränderter Anordnung bestehen,
— Hörtexte zu einem zu behandelnden Thema verstehen, auch wenn einige unbekannte Elemente
mitverstanden werden müssen, die keine Schlüsselfunktion haben,
— zusätzlich einen längeren Hörtext, der den rezeptiven Wortschatz der Schüler kaum übersteigt,
im wesentlichen erfassen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Leseverstehen
Die Schulung des Leseverstehens wird in der 2. Klasse weitergeführt. Der Schwerpunkt innerhalb dieser
Fertigkeit liegt dabei auf dem stillen, sinnerfassenden Lesen. Im Bereich des Leseverstehens werden die
Anforderungen an die Schüler von der Textsorte (siehe Didaktische Grundsätze) und vom Zweck des
Lesens (globales Verstehen — Verstehen von Details) bestimmt.
Der Schüler soll
— Aufschriften, Hinweise, kurze Mitteilungen, Glückwünsche, Anordnungen usw. verstehen, die in
morphologischer, syntaktischer und inhaltlicher Hinsicht auf die im ersten Lernjahr erworbene
kommunikative Kompetenz aufbauen,
— kurze Briefe altersbezogenen Inhaltes verstehen,
— einfache Texte, die den rezeptiven Wortschatz der Schüler nicht wesentlich übersteigen, auch
selbständig lesen und verstehen,
— kurze und einfache Texte verstehen, die ein zu behandelndes Thema illustrieren,
— einfache Lieder und Gedichte verstehen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Sprechen
Einen Schwerpunkt im Unterricht bildet die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit unter Ausnützung
der Sprechfreudigkeit der Schüler. Der kommunikativen Betätigung ist Vorrang zu geben. Die
Sprechanlässe sollen auf die Erfahrungen und Interessen der Schüler abgestimmt sein bzw. die Schüler auf
mögliche Situationen und Rollen vorbereiten, in denen sie sich der Fremdsprache bedienen müssen.
Die Schüler sollen
— sich am Gespräch mit dem Lehrer und den Mitschülern beteiligen,
— Kontakte aufnehmen und fortführen,
— Gefühle, Wünsche, Meinungen, Absichten und Bedürfnisse in einfacher Form erfragen und
äußern,
— Informationen im Rahmen erarbeiteter Themen in einfacher Weise erfragen und geben,
— kurze Spielszenen planen und realisieren,
— in gelenkter Form kurze, zusammenhängende Äußerungen über Erlebtes, Beobachtetes oder
Gelesenes machen.
Schreiben
Der Aufbau der schriftlichen Kommunikationsfertigkeit wird in der 2. Klasse weitergeführt. Die
schriftlichen Äußerungen sollen den Erfahrungen und Interessen der Schüler entsprechen, wobei die kommunikative
Funktion erkennbar sein soll.
Der kommunikativen Betätigung ist Vorrang zu geben.
Der Schüler soll
— kurze schriftliche Äußerungen (Bitten, Aufforderungen, Hinweise, Einladungen usw.) abfassen,
— einfache Briefe altersgemäßen Inhalts verfassen,
— kurze Texte in einfacher Form verfassen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Erlebtem,
Gehörtem, Beobachtetem und Gelesenem stehen,
— kurze, einfache Zusammenfassungen schreiben.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Themen und Wortschatz
Aufgreifen und fallweise Erweiterung der Themenbereiche aus der 1. Klasse; es gelten weiterhin die
für die 1. Klasse angeführten Grundsätze.
Themen aus dem Erlebnisbereich der Schüler mit folgenden Schwerpunkten sind zu wählen
— das Kind, seine Familie (zB Zusammenleben, Einladen, Feste feiern, Telefonieren . . .),
— das Kind und seine Umwelt (zB Verkehr, Schulweg, Wetter, Natur ...),
— das Kind und seine Wünsche (zB Sport, Spiele, Brieffreundschaften, andere Länder . . .),
— das Kind und sein Alltag (zB Schule, Tagesablauf, Einkaufen, Essen, Trinken ...),
— das Kind und sein Erleben (zB Freundschaften, Konflikte ...),
— das Kind und seine Phantasiewelt (zB Märchen, Fabeln, Abenteuer, Träume .. .)
Der Aufbau und die Festigung eines grundlegenden, dem täglichen Leben und der Umwelt der Schüler
entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes ist weiterzuführen.
Grammatik
Grammatische Strukturen dienen der Bedeutungserfassung und Ausdruckssicherung. Daher richten
sich Auswahl und Vermittlung nach den Erfordernissen der Fertigkeitsbereiche und Themen. Der kommunikativ
aufbereitete Grammatikstoff der 1. Klasse ist gezielt zu wiederholen und zu erweitern. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
Sprachfunktionen und Situationen: wie 1. Klasse.
Aussprache: wie 1. Klasse.
Rechtschreibung: wie 1. Klasse.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
3. Klasse (3 Wochenstunden)
Hörverstehen
Weiterführung der Schulung des Hörverstehens mit dem Ziel, die Schüler in zunehmendem Maße zu
befähigen, verschiedene Textsorten aus ihrem Interessensbereich zu verstehen; der rezeptive Wortschatz
soll nicht überschritten werden. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Leseverstehen
Weiterführung des Leseverstehens mit dem Ziel, die Schüler im zunehmendem Maße zu befähigen,
verschiedene Textsorten aus ihrem Interessensbereich zu verstehen und ihre Freude am Lesen zu fördern;
Benützung des Wörterbuches. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Sprechen
Erweiterung und Vertiefung der Vorkenntnisse, Hinführen zu selbständiger Anwendung des in den
beiden ersten Lernjahren Erarbeiteten (zB über Erlebtes, Beobachtetes oder Gelesenes zusammenhängend
sprechen; Wünsche, Meinungen, Absichten und Bedürfnisse erfragen und äußern).
Schreiben
Erweiterung und Festigung des erworbenen Sprachschatzes, Hinführen zur zunehmend selbständigen
Anwendung (zB selbständig Briefe abfassen, kurze Texte in einfacher Form verfassen, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit Erlebtem, Gehörtem, Beobachtetem und Gelesenem stehen). (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
Themen und Wortschatz
In der 3. Klasse ist der zunehmenden Reife und der erweiterten Interessenlage bei der Themenwahl
und ihrer Behandlung Rechnung zu tragen; landeskundliche Informationen, die für diese Altersstufe von
Interesse sein können (zB Alltag und Schule, Freizeit, in Italien Erlebtes und Erdachtes sollen eingebracht
werden können).
Grammatik
Der Grammatikstoff der ersten beiden Klassen ist, stets kommunikationsbezogen, gezielt zu wiederholen
und zu erweitern. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Sprachfunktionen und Situationen: (siehe Didaktische Grundsätze).
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Klasse (3 Wochenstunden)
Hörverstehen
Weiterführung der Schulung des Hörverstehens; die Schüler sollen in zunehmendem Maße befähigt
werden, Hörtexte zu verschiedenen Themen zu verstehen; es sollen auch längere und komplexere Texte
mit einer größeren Anzahl an unbekannten Sprachelementen im wesentlichen verstanden werden. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
Leseverstehen
Weiterführung der Schulung des Leseverstehens mit dem Ziel, die Schüler zu befähigen, mit fremdsprachigen
Texten umzugehen und ihre Freude am Lesen zu fördern (Erzählungen, Sachtexte aus Bereichen
des täglichen Lebens und der Landeskunde, persönliche Mitteilungen auch in Handschrift); Benützung
des Wörterbuches. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Sprechen
Erweiterung und Vertiefung der Vorkenntnisse (zB über Erlebtes, Beobachtetes, Gehörtes oder Gelesenes
zusammenhängend berichten, Wichtiges beschreiben, emotioneile Haltungen ausdrücken, Spielszenen
planen und realisieren).
Schreiben
Der in den vorhergehenden Lernjahren erworbene Sprachschatz soll gefestigt werden und für das
Abfassen einer Reihe verschiedener Textarten verfügbar sein (zB selbständig Notizen machen und verwerten;
nach Muster Anfragen an Institutionen richten, eine Erzählung fortsetzen). (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
Themen und Wortschatz
Einerseits wird der zunehmenden Reife und erweiterten Interessenslage Rechnung zu tragen sein,
andererseits ist bei der Themenwahl und ihrer Behandlung darauf bedacht zu nehmen, daß die Imaginationsbereitschaft
in diesem Alter stark ausgeprägt ist (zB Tatendrang, Abenteuerlust....).
Grammatik
Der Grammatikstoff der vorangegangenen Jahre ist, stets kommunikationsbezogen, zu wiederholen
und zu erweitern. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Sprachfunktionen und Situationen: (siehe Didaktische Grundsätze).
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
Themen und Wortschatz
In der 3. Klasse ist der zunehmenden Reife und der erweiterten Interessenlage bei der Themenwahl
und ihrer Behandlung Rechnung zu tragen; landeskundliche Informationen, die für diese Altersstufe von
Interesse sein können (zB Alltag und Schule, Freizeit, in Italien Erlebtes und Erdachtes sollen eingebracht
werden können).
Grammatik
Der Grammatikstoff der ersten beiden Klassen ist, stets kommunikationsbezogen, gezielt zu wiederholen
und zu erweitern. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Sprachfunktionen und Situationen: (siehe Didaktische Grundsätze).
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Klasse (3 Wochenstunden)
Hörverstehen
Weiterführung der Schulung des Hörverstehens; die Schüler sollen in zunehmendem Maße befähigt
werden, Hörtexte zu verschiedenen Themen zu verstehen; es sollen auch längere und komplexere Texte
mit einer größeren Anzahl an unbekannten Sprachelementen im wesentlichen verstanden werden. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
Leseverstehen
Weiterführung der Schulung des Leseverstehens mit dem Ziel, die Schüler zu befähigen, mit fremdsprachigen
Texten umzugehen und ihre Freude am Lesen zu fördern (Erzählungen, Sachtexte aus Bereichen
des täglichen Lebens und der Landeskunde, persönliche Mitteilungen auch in Handschrift); Benützung
des Wörterbuches. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Sprechen
Erweiterung und Vertiefung der Vorkenntnisse (zB über Erlebtes, Beobachtetes, Gehörtes oder Gelesenes
zusammenhängend berichten, Wichtiges beschreiben, emotioneile Haltungen ausdrücken, Spielszenen
planen und realisieren).
Schreiben
Der in den vorhergehenden Lernjahren erworbene Sprachschatz soll gefestigt werden und für das
Abfassen einer Reihe verschiedener Textarten verfügbar sein (zB selbständig Notizen machen und verwerten;
nach Muster Anfragen an Institutionen richten, eine Erzählung fortsetzen). (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
Themen und Wortschatz
Einerseits wird der zunehmenden Reife und erweiterten Interessenslage Rechnung zu tragen sein,
andererseits ist bei der Themenwahl und ihrer Behandlung darauf bedacht zu nehmen, daß die Imaginationsbereitschaft
in diesem Alter stark ausgeprägt ist (zB Tatendrang, Abenteuerlust....).
Grammatik
Der Grammatikstoff der vorangegangenen Jahre ist, stets kommunikationsbezogen, zu wiederholen
und zu erweitern. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
Sprachfunktionen und Situationen: (siehe Didaktische Grundsätze).
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
Außerdem leisten sie einen Beitrag
— zur Verbesserung der Aussprache und der Intonation,
— zur Erweiterung und Festigung des Wort- und Phrasenschatzes und der Strukturen,
— zur Sachinformation,
— zur Gesprächsmotivation.
Als Textsorten kommen vor allem in Frage
— Gespräche, Interviews, kurze Spielszenen,
— einfache Sachtexte, Erzählungen, Fabeln, Märchen, Beschreibungen, Berichte.
Hörtexte sollen einen Anreiz zum Gespräch bieten. Wenn nötig, soll sprachliche und situative Vorentlastung
geboten werden.
Als Übungs- und Überprüfungsformen eignen sich besonders
— Aufträge ausführen (zB: Zeichnungen anfertigen bzw. vervollständigen),
— Aussagen als richtig oder flasch erkennen,
— Aussagen in eine dem Text entsprechende Reihenfolge bringen,
— Notizen machen, Zusammenfassungen erstellen,
— Informationen in einen Raster eintragen (Zeit-, Ortsangaben, Eigenschaften usw.).
Lesen
Der Schwerpunkt des Lesens liegt auf dem stillen, sinnerfassenden Lesen. Dieses zielt darauf ab
— Freude am Lesen zu fördern,
— einem Text Einzelinformationen zu entnehmen (intensives Lesen),
— das Wesentliche eines Textes zu erfassen (extensives Lesen),
— unbekanntes Sprachmaterial aus dem Zusammenhang zu erschließen.
Außerdem leistet es einen Beitrag
— zur Erweiterung und Festlegung des Wort- und Phrasenschatzes und der Strukturen,
— zur Gesprächsmotivation.
Die Arbeit mit den Texten richtet sich nach der Textsorte und dem Unterrichtsziel. Beim extensiven
Lesen werden längere Texte mit dem Ziel gelesen, den Inhalt im allgemeinen zu verstehen und auch die
Freude am Lesen zu wecken (auch als Anregung zur persönlichen Lektüre). Die dafür verwendeten Texte
sollen die Sprachkenntnis der Schüler in den sinntragenden Teilen möglichst nicht übersteigen. Das Verlangen
unwesentlicher Einzelheiten kann diese Zielsetzung zunichte machen.
Beim intensiven Lesen steht das Detailverstehen im Vordergrund. An die inhaltliche Auswertung des
Textes kann eine sprachliche angeschlossen werden (zB: Unterstreichen bestimmter Formen).
Das stille Lesen als Normalfall des Kontaktes mit schriftlichen Texten mit dem Ziele des Leseverstehens
ist etwa ab der Mitte des ersten Lernjahres, besonders aber ab dem dritten Lernjahr, mit wachsender
Häufigkeit zu üben.
Als Textsorten kommen vor allem in Frage Informationen wie
— verschiedene Aufschriften, Briefe, Sachtexte (Rezepte, Spiel- und Bastelanleitungen, Preislisten,
Stadtpläne, Speisekarten, Veranstaltungsprogramme, Annoncen, Prospekte, Plakate usw.),
— erzählende Texte (Märchen, Fabeln Anekdoten, Geschichten aus Alltag und Phantasiewelt, Abenteuergeschichten,
Fumetti usw.),
— Berichte und Beschreibungen,
— Gedichte, Lieder.
Als Übungs- und Überprüfungsformen eignen sich besonders
— Aussagen als richtig oder falsch erkennen,
— Textteile in der richtigen Reihenfolge anordnen,
— Notizen machen,
— Informationen in einen Raster eintragen,
— Zusammenfassungen erstellen,
— in einfacher Form mündlich oder schriftlich Stellung nehmen.
Lautes Lesen dient zur Schulung der Aussprache und Intonation, der Mitteilung (Hausübung, Ergebnis
einer Gruppenarbeit usw.) und der Vorbereitung auf szenische Darstellung. In der Regel sollen nur
vorbereitete Texte von den Schülern laut gelesen werden. Leseverstehen wird durch lautes Lesen nicht
erreicht.
Sprechen
Im Unterricht soll viel gesprochen werden, wobei Themenvielfalt und Beteiligung aller Schüler anzustreben
sind. Das natürliche Mitteilungsbedürfnis und die Sprechfreudigkeit der Schüler sollen genützt
und gefördert werden.
Dafür eignen sich
— Themen, die die Schüler interessieren,
— natürliche Gesprächssituationen in der Klasse,
— spielerisches Simulieren von Situationen,
— Sprechanreize durch Bilder (fumetti usw.) und Texte,
— Sprechimpulse, die durch den Lehrer gesetzt werden,
— der Einsatz von Austauschassistenten oder italienischsprachigen Gästen.
Als Übungs- und Überprüfungsformen des Sprechens bzw. des Gespräches eignen sich besonders
— Nachsprechen, Wiedergeben von Auswendiggelerntem (Artikulationsschulung, Transferübung),
— Antworten auf Lehrer- und Schülerfragen,
— kurze Dialoge, Partnergespräche, Rollenspiele, Interviews,
— Gruppengespräche, Klassengespräche,
— Spiele, Aufführen von Spielszenen, Singen, Reime, Sprüche,
— Berichte, Beschreibungen, Sprechen über Bilder, freie Wiedergabe des Inhaltes von Gelesenem
und Gehörtem, Stellungnahmen,
— Zusammengefaßte mündliche Wiedergabe eines schriftlich erarbeiteten Themas.
Innerhalb der Vielfalt der Übungsformen sind zwei grundlegende Vorgangsweisen zu unterscheiden,
deren Einsatz vom jeweiligen Übungszweck abhängt
— Redemittel werden erarbeitet bzw. vorgegeben; davon ausgehend, erbringen die Schüler in
gelenkter Form oder in freiem Transfer eigene Leistungen;
— die Schüler versuchen eine Sprechsituation ohne gezielte Vorbereitung zu bewältigen; der Lehrer
hilft unaufdringlich und ohne Zeitdruck zu erzeugen weiter, damit einerseits das Gespräch nicht
versiegt, andererseits ein Übersetzen aus der Muttersprache vermieden wird.
Von Beginn an soll ein natürliches Sprechtempo angestrebt werden. Die dem Deutschen fremden
Laute, die bedeutungsunterscheidenden Phoneme, die Intonation und der italienische Sprechrhythmus
müssen vor allem imitativ eingeübt und bei Bedarf wiederholt werden.
Für die Entwicklung der Sprechfertigkeit ist von Anfang an neben der imitativen Erarbeitung der
Lehrwerkstexte den reaktiven Fähigkeiten des Schülers Rechnung zu tragen, damit er nach und nach befähigt
wird, sich seinen eigenen Bedürfnissen gemäß auszudrücken.
Schreiben
Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen, in einem zeitlich angemessenen
Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen und kontextualisierbar sein. Schriftliche Übungen
sind in der Regel mündlich vorzubereiten; bei produktiven Übungsformen soll der Kreativität und
Eigenständigkeit der Schüler Spielraum gegeben werden.
Geeignete Übungs- und Überprüfungsformen, die der Vorbereitung und Entwicklung schriftlicher
Kommunikation dienen, sind vor allem
— Einsetz- und Zuordnungsübungen,
— Diktate (Lückendiktate),
— schriftliche Spiele und Rätsel,
— Notizenmachen,
— Sammeln von Aussagen zu einem Thema,
— Abfassen von persönlichen Briefen, Berichten, Beschreibungen, Zusammenfassungen und kurzen
Erzählungen.
Für das Abfassen eigener Texte sind den Schülern nach Möglichkeit Muster zur Verfügung zu stellen;
mit zunehmendem Lernfortschritt ist die Unabhängigkeit von vorgegebenen Hilfen anzustreben.
3. Übersetzen
Gelegentlich können Übersetzungen von Texten praktischen Inhalts (Rezepte, Arbeitsanweisungen,
Annoncen, Dolmetschen einfacher Sachverhalte) geübt werden. Übersetzungen zur Erarbeitung von
grammatischen und idiomatischen Eigentümlichkeiten können in Ausnahmefällen als lernunterstützende
Maßnahme eingesetzt werden. Sie dürfen nicht Gegenstand von Leistungsfeststellungen sein.
4. Grammatik
Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Grammatik soll ständig im Dienst
der Kommunikation stehen. Rezeptiv ermöglicht sie das Lese- und Hörverstehen; produktiv sichert sie den
mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Regelerarbeitungen und Grammatikübungen sollen aus Kommunikationssituationen
erwachsen und auf diese bezogen sein.
Auswahl und Vermittlung der grammatikalischen Formen und syntaktischen Strukturen richten sich
nach den Erfordernissen der Fertigkeitsbereiche und Themen.
Der Begriff „Schwerpunkt" im Lehrstoff bezieht sich auf grammatische Fertigkeiten und Kenntnisse,
deren aktive Beherrschung auf der jeweiligen Schulstufe angestrebt werden soll. Die allfällige Auswahl
weiterer Grammatikstoffe für den vorwiegend rezeptiven Gebrauch richtet sich nach den Bedürfnissen, die
aus der jeweiligen Lernsituation entstehen.
Auch im kommunikativen Italienischunterricht bildet das Üben grammatischer Formen einen wichtigen
Bestandteil des Lernprozesses. Da jedoch die Beachtung formalgrammatischer Richtigkeit allein noch
keine sinnvolle Äußerung gewährleistet, sollen grammatische Formen nicht losgelöst von Redeabsicht und
Situationsbezug geübt werden. Zusammenfassungen und Übersichten dienen der Verdeutlichung, zum
besseren kognitiven Verständnis und zum Einprägen. Lückenlose Darstellungen (auch von Teilbereichen)
um der systematischen Vollständigkeit willen sind zu unterlassen.
Zu beachten ist, daß die Grammatik, die der Schüler beim Sprechen und Schreiben frei verfügbar hat,
nicht identisch ist mit der im Unterricht erarbeiteten. Die Fähigkeit der Schüler, in einer Übung eine
bestimmte Struktur korrekt einzusetzen, bedeutet noch nicht, daß diese Struktur jederzeit frei verfügbar
ist.
5. Wortschatz
Im Bereich des Wortschatzes muß zwischen rezeptiv und produktiv beherrschtem Wortmaterial
unterschieden werden. Der rezeptive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung des sinnerfassenden
Hörens und Lesens große Bedeutung.
Wörter sollen in sinnvollen Kontexten vermittelt, eingeübt und überprüft werden. Entscheidend für
den Unterrichtserfolg ist nicht die Zahl gelernter Wörter, sondern ihre Verfügbarkeit für die Kommunikation;
unerläßliche Voraussetzung dafür ist gründliches Einüben, ständiges Wiederholen und häufiges
Anwenden des Kommunikationsbezogenen Materials.
Bei der systematischen Arbeit am Wortschatz im Unterricht muß das Vokabular so angeordnet werden,
daß begriffliche Zusammenhänge entstehen (zB durch Gliederung nach Sach- und Handlungszusammenhängen,
Wortfeldern, Wortfamilien, Erklärung durch Synonyme).
6. Sprachfunktionen und Situationen
Sprachfunktionen können in folgenden Situationen verwirklicht werden
Soziale Kontakte herstellen und fortführen, zB
— jemanden ansprechen,
— jemanden/sich vorstellen,
— jemanden grüßen,
— jemanden einladen, eine Einladung annehmen/ablehnen,
— sich entschuldigen,
— sich am Telefon melden,
— Dank ausdrücken;
Beziehungen regeln, zB
— Erlaubnis erbitten, erteilen, verweigern,
Rat geben,
— nach dem Befinden fragen,
— jemanden warnen,
— jemanden loben,
— eine Bedingung und deren Folgen ausdrücken;
Kommunikation sicherstellen, zB
— um Aufmerksamkeit bitten,
— um Wiederholung und langsameres Sprechen bitten,
— Nichtverstehen/Nichtwissen äußern,
— Rückfragen äußern.
Stellungnahmen abgeben, zB
— Zustimmung/Ablehnung ausdrücken,
— widersprechen/verneinen,
— eine Begründung geben/ erfragen,
— Vermutung/Zweifel äußern,
— Erwartung ausdrücken,
— Vorliebe ausdrücken,
— Vergleiche anstellen,
— sich über Vorhaben/Absichten äußern;
Wünsche und Bitten äußern bzw. erfragen, zB
— Glückwünsche aussprechen,
— Wünsche und Bitten vorbringen,
— Bitten erfüllen/abschlagen,
— etwas anbieten, annehmen/ablehnen;
Gefühle, Meinungen erfragen bzw. ausdrücken, zB
— Gefallen, Mißfallen, Interesse, Begeisterung,
— Zuneigung, Abneigung, Freude, Angst;
Handlungen veranlassen bzw. zur Unterlassung auffordern, zB
— Anordnungen erteilen,
— einen Vorschlag machen, annehmen/ablehnen,
— jemanden ersuchen, etwas (nicht) zu tun,
— Fähigkeit/Unfähigkeit ausdrücken,
— jemandem etwas verbieten,
— um Hilfe bitten/Hilfe ablehnen/Hilfe anbieten;
Informationen geben und erfragen, zB
— berichten, erzählen, erklären,
— benennen, Aussehen beschreiben, Eigenschaften angeben,
— Zustand beschreiben,
— Verwendungszweck angeben,
— Besitzverhältnisse, Zugehörigkeit angeben,
— etwas einordnen nach Ort, Richtung, Entfernung,
— etwas einordnen nach Zeitpunkt, Dauer, Häufigkeit,
— etwas einordnen nach Zahl, Menge, Grad,
— Meinung (Aussage) eines anderen wiedergeben.
7. Lernunterstützende Maßnahmen
1. Die Schüler sind von Beginn an zu ökonomischem und selbständigem Lernen anzuleiten. Sie sollen
in fertigkeitsorientierten Arbeits- und Lerntechniken wiederholt geschult werden : zB Lesetechniken, Notizenmachen,
Wichtiges unterstreichen, Arten der Wortschatzerarbeitung, Gebrauch von Wörterbüchern.
2. Schriftliche bzw. mündliche Hausübungen sind regelmäßig und in pädagogisch vertretbarem
Umfang zu geben, zu verbessern und in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
3. Förderunterricht.
8. Einsichten in das Funktionieren der Sprache als Mittel der Kommunikation
Die formalen Aspekte der Sprache dürfen nicht zum Selbstzweck werden, sondern müssen immer in
Hinblick auf deren kommunikative Funktion betrachtet werden.
Das Funktionieren von Sprache ist dem Schüler gelegentlich anhand des sprachlichen Lernmaterials
zu verdeutlichen. Das kann einerseits durch die Gegenüberstellung verschiedener Sprachstrukturen für
gleiche oder ähnliche Bedeutungsinhalte im Italienischen (interner Sprachvergleich: comprami del
pane/un po' di pane — se me l'evessi detto/se me lo dicevi), oder für dieselbe Aussage im Italienischen
und Deutschen bzw. in einer anderen, dem Schüler bekannten Sprache, erfolgen
zB: Deutsch: einen Kurs besuchen,
Ital. : frequentare un corso,
Franz.: fréquenter un cours,
Engl.: attend a course
oder Deutsch: wenn ich das gewußt hätte ...
Ital. : se l'avessi saputo ...
Franz.: si j'avais su ...
Engl. : if I had known ...
Um zu einem kommunikativen Sprachgebrauch zu gelangen sollen Strukturen anhand von Beispielen
eingeübt werden. Erst dann soll der Schüler dazu angeleitet werden, selbständig aus den Beispielen eine
Regel abzuleiten. Diese induktive Methode der Spracherlernung gewährleistet, daß der Schüler die Sprache
gebrauchen lernt und nicht bloß über die Sprache redet.
Kreativität der Sprache
Anhand des Lernmaterials soll dem Schüler bewußt gemacht werden, daß sprachliche Äußerungen
von der Situation, in der sie gemacht werden, abhängig sind, sodaß er schließlich zu einem intentionsgerechten
sprachlichen Reagieren hingeführt wird.
Dem Schüler ist auch bewußt zu machen, daß eine Aussage durch verschiedenartige sprachliche Formulierungen
ausgedrückt werden kann (zB: „chiudere la porta": chiudi la porta! chiudi la porta? potresti
chiudere la porta? mi fai il favore di chiudere la porta? va' a chiudere la porta per piacere! qui e' è corrente
! ... usw.).
9. Landes- und Kulturkunde
Der Aufbau einer sprachlichen Kompetenz hat anhand von Inhalten zu erfolgen, die dem italienischen
Kulturbereich entnommen sind. Daher ist Sprachunterricht von Anfang an auch landeskundlicher
Unterricht. Dieser wird sich vor allem an den jeweiligen Kommunikationssituationen und Texten orientieren.
Die darin enthaltenen Inhalte sind bewußt zu machen und fallweise mit Bedacht zu ergänzen und zu
erweitern. Von umfassenden Darstellungen auch nur einzelner Bereiche ist abzusehen.
b) Differenzierung in Leistungsgruppen
Differenzierung in Leistungsgruppen soll die Verschiedenheit der Schüler in bezug auf Lernvoraussetzungen,
Lernverhalten und Lernergebnisse berücksichtigen. Durch einen differenzierten Unterricht soll
allen Schülern die Gelegenheit gegeben werden, die wichtigsten Lehrziele des Sprachunterrichtes zu erreichen.
Als Grundlage zur Differenzierung können folgende Kriterien herangezogen werden
— Umfang der Hör- und Lesetexte, die die Schüler verstehen,
— Grad des Verständnisses gehörter oder gelesener Texte,
— Umfang der mündlichen und schriftlichen Schüleräußerungen,
— Komplexität der Ausdrucksmittel,
— Grad ihrer formalen Korrektheit,
— Grad des Verständnisses sprachlicher Gesetzmäßigkeiten,
— Selbständigkeit der Arbeit,
— Zeitausmaß, das die Schüler zur Erreichung der Lehrziele benötigen.
Die Differenzierung dient der größtmöglichen individuellen Förderung der Schüler. Sie wird unter
Berücksichtigung der genannten Kriterien daher die Lernorganisation (methodische Maßnahmen, wie zB
Art und Umfang der Hilfestellungen, Arbeitstechniken, Art der Darstellung), den Umfang des Lehrstoffes
und die Komplexität in den Anforderungen betreffen.
Arbeit mit leistungsschwachen Schülern
Die folgenden methodisch-didaktischen Maßnahmen sind von grundsätzlicher Bedeutung für jeden
Unterricht, werden aber bei der Arbeit mit leistungsschwachen Schülern zur unbedingten Notwendigkeit.
Entscheidend für die Unterrichtsgestaltung ist, daß der Lehrer in Kenntnis der besonderen Lernsituation
und der Lerntypen seiner Schüler auf der Grundlage einer sorgfältigen Unterrichtsplanung entsprechende
methodische Maßnahmen trifft. Eine bloße Verlangsamung des Lerntempos genügt nicht.
Folgende Grundsätze sind besonders zu beachten
— Den Schülern soll der praktische Wert des Spracherwerbes einsichtig gemacht werden.
— Klare Zielangaben sollen den Schülern den Verwendungszweck des Gelernten deutlich machen.
— Spontan geäußerte Schülerinteressen sollen flexibel ausgenützt werden.
— Die Anhäufung von Schwierigkeiten ist zu vermeiden.
— Es ist nicht zielführend, zu lange bei einem Thema zu verweilen.
— Der Unterricht ist durch häufigen Wechsel der Arbeitsformen und die Verwendung vielfältiger
Anschauungsmittel möglichst abwechslungsreich zu gestalten.
— Phasen der Entspannung (zB durch den Einsatz von Liedern, Reimen, Lernspielen) sollen regelmäßig
eingebaut werden.
— Übungen sollen zunächst in stark gelenkter Form erfolgen; erst allmählich kann versucht werden,
die Steuerung durch den Lehrer zu reduzieren.
— Nach Möglichkeit sollen auch Lernbedingungen geschaffen werden, die den Schülern ein selbständiges
Arbeiten ermöglichen. Dazu ist es notwendig, kleine, für die Schüler erreichbare Teilziele
zu setzen und Arbeitsmittel bereitzustellen.
Arbeitsklima
Leistungsschwache Schüler bedürfen in besonderem Maße der Zuwendung des Lehrers, seiner pädagogischen
und methodischen Betreuung: Daher ist der Aufbau eines positiven Lernklimas von größter
Wichtigkeit.
Die Differenzierung in den Teilbereichen erfolgt
— nach Quantität durch eine der Klassensituation angepaßte Auswahl an Situationen und Themen
(beim Sprechen ), der vorgesehenen Möglichkeiten des Schreibens (wobei die Schreibabsichten
„Erzählen", „Informieren", „Appellieren" zu berücksichtigen sind), an Lesestoffen (wobei die
verschiedenen Textsorten — epische, lyrische, dramatische und nichtdichterische Texte — zu
berücksichtigen sind);
— nach Qualität und Verständlichkeit durch eine unterschiedliche Höhe des Anspruchs an Situationsgerechtheit
(zB Unter welchen Bedingungen spreche/schreibe ich?), Adressatengerechtheit
(An wen richte ich mich?), Intentionsgerechtheit (In welcher Absicht äußere ich mich?) und Sachgerechtheit
(Entsprechen meine Aussagen beim Schreiben, an innerer Folgerichtigkeit, Einfalls- und
Gedankenreichtum beim Sprechen und Schreiben;
— nach dem Lerntempo. Der Lehrer hat die Möglichkeit, je nach Leistungsfähigkeit der Schüler im
jeweiligen Teilbereich, ein Stoffgebiet kurz- oder längerfristig zu behandeln.
Russisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Wichtigstes Ziel des Fremdsprachenunterrichtes ist der Aufbau einer altersgemäßen Kommunikationsfähigkeit.
Dadurch sollen die Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht
zu handeln, dh. Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich richtig auszudrücken.
Weiters sollen durch den Erwerb einer Fremdsprache und von Kenntnissen aus Landes- und
Kulturkunde eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften und
deren Lebensweise entwickelt und das Wertbewußtsein entfaltet werden.
Da der Erwerb und der Gebrauch einer Fremdsprache eng mit der Gesamtpersönlichkeit und dem
sozialen Verhalten eines Menschen verbunden sind, sollen die Schüler sowohl ihre Interessen und Bedürfnisse
ausdrücken können als auch in ihrer Bereitschaft zum Zuhören, zum Gespräch, zur Zusammenarbeit
und zur Verantwortung in der Gemeinschaft gefördert werden. Schließlich sollen sie zu einer positiven
Einstellung zum Fremdsprachenerwerb im allgemeinen hingeführt werden. Die Schüler sollen auch motiviert
und angeleitet werden, die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten selbständig anzuwenden und
weiterzuentwickeln, und so auf die Fortsetzung ihres Bildungsganges an einer weiterführenden Schule
vorbereitet werden.
Die Schüler sollen auch Einsichten in das Funktionieren der Sprache als Mittel der Kommunikation
gewinnen. Sie sollen die Beziehungen der sprachlichen Äußerungen zueinander und deren Gebundenheit
an bestimmte Situationen verstehen sowie imstande sein, Sprechintentionen zu erkennen und darauf entsprechend
zu reagieren.
Im Rahmen des Unterrichts sind den Schülern nach Möglichkeit Ziele und Arbeitsweisen einsichtig
zu machen sowie Lerntechniken zu vermitteln, die den selbständigen Fremdsprachenerwerb unterstützen.
Hörverstehen
Die Schüler sollen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande sein,
gesprochene Sprache in direktem Kontakt oder über Medien zu verstehen. Diese Anforderung bezieht sich
auf die Standardaussprache bei durchschnittlicher Sprechgeschwindigkeit.
Sprechen
Die Schüler sollen imstande sein, in der Fremdsprache einerseits am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen,
andererseits auch in den wichtigsten Alltagssituationen außerhalb der Schule sich sach-, situations-
und partnergerecht auszudrücken.
Leseverstehen
Die Schüler sollen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande sein,
den Sinn fremdsprachiger Texte selbständig zu erfassen. Darüber hinaus soll die Freude am Umgang mit
altersgemäßer fremdsprachiger Lektüre geweckt werden.
Schreiben
Die Schüler sollen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande sein,
sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen schriftlich auszudrücken, welche von kommunikativem
Wert sind bzw. die Kreativität erfordern.
Fachspezifische Bildungs- und Lernziele für Russisch
1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten (Hörverstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben).
2. Einsichten in das Funktionieren von Sprache als Mittel der Kommunikation.
3. Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen der Landes- und Kulturkunde der Sowjetunion.
4. Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken.
Lehrstoff
1. Klasse (5 Wochenstunden)
1. Teillernziele
1.1. Hörverstehen
Verstehen von sehr kurzen Texten (einfachste Alltagssituationen) in einfachem, authentischem, stilistisch
neutralem Russisch in mittlerem Sprechtempo bei ungestörten Hörbedingungen.
1.2. Sprechen
Bewältigung von im Unterricht erarbeiteten einfachsten Grundsituationen des Alltags (einfache
Gespräche).
1.3. Leseverstehen und Lesen
Verstehen einfachster kurzer Texte, die in cyrillischer Druckschrift vorliegen; phonetisch weitgehend
richtiges Lesen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
1.4. Schreiben
Beherrschung der cyrillischen Schreibschrift. Schriftliche Bewältigung der sich aus dem Unterricht
ergebenden Aufgaben und Abfassen von einfachsten Mitteilungen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze)
2. Lerninhalte
2.1. Themen und Situationen
— Themen und Situationen aus der unmittelbaren Umwelt des Schülers, zB Personalia, Familie,
Schulalltag, Tagesablauf, Freizeitbeschäftigung, Haus und Wohnung, Freunde;
— Themen und Situationen, die sich im Sprachunterricht ergeben;
— Themen, durch die elementare Kenntnisse über die Sowjetunion vermittelt werden (zB Moskau,
Leningrad, sowjetisches Geld ...).
2.2. Sprachliche Mittel
Zur Bewältigung der genannten Kommunikationssituationen und Themenbereiche benötigt der Schüler
die folgenden sprachlichen Mittel
a) Orthoepie
Grundlagen der russischen Artikulationen mit besonderer Berücksichtigung der dem deutschen fremden
Laute und der Eigenart der russischen Aussprache: freier, dynamischer Akzent; regressive Assimilation;
Palatalisation; die Opposition stimmlos — stimmhaft; von den Intonationskonstruktionen vor allem
die Frageintonationen.
b) Schrift und Orthographie
Möglichst fehlerfreies Schreiben des gelernten Wort- und Phrasenschatzes. Transkription des eigenen
Namens und der Adresse.
c) Wortschatz
Grundlegender Wort- und Phrasenschatz im Ausmaß von etwa 600 Einheiten. Die Auswahl der Lexik
beruht auf dem Prinzip der allgemeinen und der themenbezogenen Häufigkeit. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
d) Grammatik
Wesentliche Elemente der Grundgrammatik auf syntaktischer Ebene (Aussage- und Fragesätze, einfache
Gliedsätze, Verneinung) und auf morphologischer Ebene, unter anderem die Geschlechtsregeln, die
nominale Deklination und einige Fälle der pronominalen Deklination (Adjektiv, Demonstrativ-, Possesiv-
und Interrogativpronomen), die regelmäßige Konjugation im Präsens, das Präteritum und Futurum einiger
unvollendeter Verben, die Grundzahlwörter bis 60 und ihre Rektion, das Adverb; die Wiedergabe des
deutschen „haben", „nicht haben".
Manche darüber hinausgehende grammatische Erscheinungen und Strukturen mit hoher Häufigkeit
werden wohl lexikalisch geboten werden (zB chotet', moč', kak ... zovut? ...). (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
3. Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen: 4 Schularbeiten, davon eine im ersten Semester (nicht vor Ende November).
2. Klasse (4 Wochenstunden)
1. Teillernziele
1.1 Hörverstehen
Wie in der 1. Klasse, jedoch etwas längere Texte.
1.2. Sprechen
Wie in der 1. Klasse, darüber hinaus kurze Berichte.
1.З. Leseverstehen und Lesen
Verstehen einfacher kurzer Texte.
1.4. Schreiben
Wie in der 1. Klasse, darüber hinaus Abfassen kurzer persönlicher Briefe.
2. Lerninhalte
2.1. Themen und Situationen
Erweiterung der Themen und Situationen der 1. Klasse.
2.2. Sprachliche Mittel
a) Orthoepie
Wie in der 1. Klasse.
b) Schrift und Orthographie
Wie in der 1. Klasse.
c) Wortschatz
Erweiterung des grundlegenden Wort- und Phrasenschatzes auf etwa 1200 Einheiten. Die Auswahl
der Lexik beruht auf dem Prinzip der allgemeinen und der themenbezogenen Häufigkeit. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
d) Grammatik
Erweiterung der Grundgrammatik auf syntaktischer Ebene (zB weitere Gliedsätze) und auf morphologischer
Ebene: nominale Deklination (zB 3. Deklination und häufigste unregelmäßige Formen, zB
domá, v uglú ...); pronominale Deklination (Adjektive, häufige Pronomen, zB sebja); häufige modale
Strukturen; einige häufige Kurzformen der Adjektive; Erweiterung der Grundzahlwörter bis 1000; Deklination
der Ordnungszahlwörter; Alters- und Datumsangabe; häufigste Verben mit schwieriger Konjugation
(zB: brat'vzjat', est', pit' ...); reflexive Verben; häufige Imperativformen; Präteritum und Futurum
vollendeter und unvollendeter Verben in typischen sprachlichen Situationen (Aspekt). Manche darüber
hinausgehende grammatische Erscheinung und Struktur mit hoher Häufigkeit wird wohl lexikalisch geboten
werden (zB: dvoe detej, obe podrugi ...). (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
3. Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
3. Klasse (3 Wochenstunden)
1. Teillernziele
1.1. Hörverstehen
Verstehen von kürzeren Texten (einfache Alltagssituationen) in authentischem, stilistisch neutralem
Russisch in mittlerem Sprechtempo bei ungestörten Hörbedingungen.
1.2. Sprechen
Wie in der 1. und 2. Klasse; darüber hinaus Bewältigung weiterer einfacher Alltagssituationen, insbesondere
in dialogischer Form, die im Unterricht erarbeitet wurden. Wiedergabe und Zusammenfassung
von Gehörtem und Gelesenem, Berichten über Erlebtes. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze)
1.3. Leseverstehen und Lesen
Verstehen einfacher, nicht zu langer Texte, auch solcher, die das Sprachkönnen der Schüler auf lexikalischer
Ebene geringfügig übersteigen (Globalverstehen). (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze)
1.4. Schreiben
Wie in der 1. und 2. Klasse; darüber hinaus Wiedergabe und Zusammenfassung von Gelesenem und
Gehörtem, Berichten über Erlebtes.
2. Lerninhalte
2.1. Themen und Inhalte
— Vertiefung der Themen und Situationen der 1. und 2. Klasse, weitere Themen und Situationen,
zB Sport, Einkaufen, Reisen, Ferien, Feiertage,...
— weitere Themen und Situationen, die sich im Unterricht ergeben,
— Themen und Situationen, die in die Kenntnis von Land und Volk der Sowjetunion einführen.
2.2 Sprachliche Mittel
a) Orthoepie
Wie in der 1. und 2. Klasse.
b) Schrift und Orthographie
Wie in der 1. und 2. Klasse.
c) Wortschatz
Erweiterung des grundlegenden Wort- und Phrasenschatzes auf etwa 1800 Einheiten. Die Auswahl
der Lexik beruht auf dem Prinzip der allgemeinen und der themenbezogenen Häufigkeit. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
d) Grammatik
Besonderheiten in der nominalen Deklination, zB Deklination der Familiennamen, mat', doč', ljudi,
deti, vremja, ...
Besonderheiten in der oronominalen Deklination, zB häufigste Kasus der Negativpronomen und der
Grundzahlwörter (zB bei Zeitangaben);
die Sammelzahlwörter oba, obe, dvce, troe, četvero und ihre Rektion; Adjektive: weiche Adjektive,
Steigerung, weitere Kurzformen; weitere Pronomen.
Verb: der Gebrauch des Verbalaspektes (in Präteritum, Futurum, Imperativ und Infinitiv) und der
Verben der Fortbewegung in typischen sprachlichen Situationen; häufige Verben mit vom Deutschen
abweichender Rektion; weitere wichtige modale Strukturen und unpersönliche Konstruktionen; Konjunktiv
in häufigen Wendungen, zB onotel by; häufige Verben mit schwieriger Konjugation. Darüber hinausgehende
grammatische Erscheinungen und Strukturen mit hoher Häufigkeit werden wohl lexikalisch
geboten werden, zB otkryt, osnovana, ... (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze)
3. Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Klasse (3 Wochenstunden)
1. Teillernziele
1.1. Hörverstehen
Verstehen von nicht zu langen Texten (Alltagssituationen, Gespräche, Berichte, ...) in authentischem,
stilistisch neutralem Russisch in mittlerem Tempo bei weitgehend ungestörten Hörbedingungen
(einige Hintergrundgeräusche).
1.2. Sprechen
Wie in der 3. Klasse; darüber hinaus einfache Stellungnahmen und Wertungen, Darstellung von einfachen
Sachverhalten.
1.3. Leseverstehen und Lesen
Globalverstehen einfachster Originaltexte oder geringfügig adaptierte Texte.
1.4. Schreiben
Verfassen von persönlichen Briefen, Darstellung von einfacheren Sachverhalten, Wiedergabe und
Zusammenfassung von Gehörtem und Gelesenem, Berichten über Erlebtes, einfache Stellungnahmen. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
2. Lerninhalte
2.1. Themen und Situationen
— bisher behandelte Themen und Situationen und ihre Erweiterung (zB Massenmedien, Verkehr,
Wohnverhältnisse, Umwelt, Technik, Schule, ...);
— Themen und Situationen, die die Kenntnis von Land und Volk der Sowjetunion erweitern.
2.2. Sprachliche Mittel
a) Orthoepie
Wie bisher.
c) Schrift und Orthographie
Wie bisher.
c) Wortschatz
Erweiterung des grundlegenden Wort- und Phrasenschatzes auf etwa 2400 Einheiten. Die Auswahl
der Lexik beruht auf dem Prinzip der allgemeinen und der themenbezogenen Häufigkeit. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
d) Grammatik
Nominale Deklination: wichtige Ergänzungen und Ausnahmen (zB angličanin — angličane, derevo
— derev'ja, ucho — uši, ...); pronominale Deklination: wichtige Ergänzungen und Ausnahmen (zB
Deklination der Grundzahlwörter, . . .).
Verwendung der Indefinitpronomen (-tc, -nibud'); Verb: Konjunktiv, insbesondere in Strukturen wie
chotet'/nužno/nado/važno, čtoby... und im Konditionalsatz; Wiedergabe der russischen Partizipien,
einschließlich der Adverbialpartizipien im Deutschen; häufige passivische/and unpersönliche Konstruktionen
(zB dorn stroitsja; dorn byl postroen; tarn mnogo strojet, ... esli vojdeš'/vojdete v komnatu, ...);
Besonderheiten im Gebrauch des Verbalaspekts und der Verben der Fortbewegung. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze)
3. Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen;
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
Didaktische Grundsätze
a) Für alle Leistungsgruppen
Sprachliche Fertigkeiten
Zur Erreichung des Zieles ist ein ausgewogener Einsatz aller Unterrichtsträger, das sind Lehrer, Lehrbücher,
Lehrbehelfe und Medien, erforderlich. Besonders die Tonträger dürfen nicht vernachlässigt werden,
damit eine Vielfalt von muttersprachlichen Sprechern in den Unterricht eingebracht wird. Das von
diesen Unterrichtsträgern dargebotene Russisch hat sich an der standardisierten Umgangssprache zu orientieren
und der authentischen russischen Gegenwartssprache zu entsprechen. Demzufolge sind die aus
didaktischen Gründen erstellten Texte bald durch dem Lernfortschritt entsprechend adaptierte Originaltexte
zu ersetzen, die allmählich zu authentischen Originaltexten hinführen.
Im Unterricht sollen Lehrer und Schüler sich vorwiegend des Russischen bedienen. Der Gebrauch der
deutschen Muttersprache sollte auf die folgenden Fälle beschränkt werden
1. Erklärung grammatischer, lexikalischer und idiomatischer Erscheinungen,
2. Erklärung von Kommunikationssituationen (besonders im Anfangsunterricht); Arbeitsanweisungen,
3. Gewährleistung des Verständnisses schwieriger spachlicher Erscheinungen (zB fallweise übersetzen),
4. Strukturvergleich beider Sprachen.
Obwohl die vier sprachlichen Fertigkeiten eine Einheit bilden und nicht isoliert entwickelt werden
sollen, ist ihrer verschiedenen Gewichtung insofern Rechnung zu tragen, als Hörverstehen, Sprechen und
Leseverstehen dem Schreiben gegenüber Vorrang haben.
Die schöpferische, über mechanisches Lernen, Imitation und Automatisation hinausgehende Tätigkeit
des Schülers ist von Anfang an zu fördern. Die gerade in dieser Altersstufe besonders hohe Sprechfreudigkeit
und Bereitschaft zu spielerischen Tätigkeiten ist für den Unterricht zu nützen (Lieder, Reime,
Gedichte, Wettbewerbe, Rätsel, Sprachspiele, ...).
Hörverstehen
Dem Hörverstehen ist von allem Anfang an große Aufmerksamkeit zu widmen. Es soll zu Globalverstehen
hinführen. Damit soll auch die Fähigkeit entwickelt werden, sprachlich Unbekanntes auf Grund des
Zusammenhangs zu verstehen. Hörverstehen ist einerseits die Voraussetzung für das eigene, orthoepisch
möglichst richtige Sprechen des Schülers; andererseits soll es ihn immer mehr befähigen, verschiedene russisch
sprechende Personen (direkt oder über Tonträger) zu verstehen. Von Anfang an ist auf annähernd
mittleres Sprechtempo zu achten.
Durch regelmäßiges und häufiges Üben des Hörverstehens und Bewußtmachung des Unterschiedes
zwischen muttersprachlicher und fremdsprachlicher Lautung soll der Schüler lernen, jene für das Russische
wichtigen lautlichen Erscheinungen zu unterscheiden, die es in der deutschen Muttersprache entweder
nicht gibt oder die darin keine sinntragende Funktion haben. Dazu gehören insbesondere: der freie,
dynamische Akzent; die Reduktion; die regressive Assimilation und das dadurch bedingte Fehlen des
Knacklautes; die Palatalisation; die Opposition stimmlos — stimmhaft, von den Intonationskonstruktionen
vor allem die Frageintonation.
Sprechen
Grundlage für den Gebrauch der Sprache als Kommunikationsmittel ist eine möglichst richtige Aussprache
und Intonation. Beides muß daher von allem Anfang an regelmäßig geübt und korrigiert werden.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf jene Aspekte der russischen Orthoepie zu legen, die bereits unter
dem Punkt Hörverstehen angeführt wurden. Die Voraussetzung für eine möglichst richtige Aussprache
des Schülers ist regelmäßiges Training des Hörverstehens. Bei der Vermittlung von neuem sprachlichem
Material soll besonders im Anfangsunterricht nicht nur das Schriftbild, sondern die Lautgestalt im Vordergrund
stehen. Eine schwierigere, aber wichtige Aufgabe besteht darin, den Schüler zur Eigenkontrolle seiner
Aussprache zu bringen.
Ebenso wichtig ist, von allem Anfang an ein mittleres Sprechtempo anzustreben. Eine über das normale
Maß hinausgehende Verlangsamung der Sprechgeschwindigkeit führt zu einer Verzerrung der
„sprachlichen Wirklichkeit".
In der Entwicklung der Fertigkeit „Sprechen" wird naturgemäß zunächst die imitative Phase die erste
Stelle einnehmen (besonders geeignet erscheinen kurze szenische Darstellungen aus dem Alltagsleben), es
muß ihr aber die gestaltende Phase folgen, die es dem Schüler gestattet, sich seinen eigenen Bedürfnissen
gemäß auszudrücken. In diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu achten, daß Übungen, die
schwierige grammatische und lexikalische Probleme betreffen, über „Formalübungen" hinaus zu kommunikativ
orientierten Übungen hinführen. Ziel ist das Sprachkönnen, nicht das Wissen über die Sprache.
Ein wichtiges Prinzip bei der Entwicklung der Fertigkeit „Sprechen" besteht darin, daß der
Gesprächsinhalt den Schüler intellektuell weder über- noch unterfordert und seinen natürlichen Interessen
entspricht. Dabei ist darauf zu achten, daß nicht der außersprachliche Inhalt Priorität genießt, sondern
seine sprachliche Realisierung, worauf insbesondere bei Überprüfungen zu achten ist.
Leseverstehen
Zur Schulung des Leseverstehens sind Texte heranzuziehen, die zum Lesen konzipiert sind, die den
Interessen, der Reife und dem sprachlichen Können der Schüler entsprechen und so die Freude am Lesen
fördern. Ziel sind kurze und einfache Originaltexte, der Weg dazu führt über erstellte und adaptierte
Texte.
Wegen seiner praktischen Verwertbarkeit auch außerhalb des Unterrichts kommt dem Lesen, insbesondere
dem stillen Lesen mit dem Ziel des globalen Verstehens, große Bedeutung zu. Im Unterricht wird
zwischen dem lauten und dem stillen Lesen zu unterscheiden sein.
In der Regel dient das laute Lesen nicht der Entwicklung des Leseverstehens, sondern der Schulung
und Korrektur der Aussprache und Intonation sowie der Festigung von Lexik und Grammatik. Diese
Hilfsfunktion kommt dem Lesen insbesondere in den ersten beiden Lernjahren zu. Im Anfangsunterricht,
wo es auch ein wichtiges Mittel zum Erwerb der. cyrillischen Schrift ist, sollte es nur an bereits bekannten
Texten und nach Anhören eines Modells (Tonträger, Lehrer, ...) geübt werden.
Das stille Lesen ist der Normalfall des Kontaktes mit schriftlichen Texten und muß daher auch im
Unterricht geübt werden.
Ziel des Lesens ist in der Regel Globalverstehen. Damit soll auch die Fähigkeit entwickelt werden,
sprachlich Unbekanntes aus dem Zusammenhang zu verstehen. Ein Eingehen auf jedes Detail hemmt die
Motivation und widerspricht einer ökonomischen Unterrichtsführung. Das schließt jedoch nicht aus, daß
je nach Textsorte und Teillernziel auch Detailverstehen und Übersetzung gefordert werden können. Die
Überprüfung des Leseverstehens soll aber im allgemeinen nicht durch Übersetzung erfolgen, sondern
durch Fragen, Inhaltsangaben, Zusammenfassung, Nacherzählung, Erarbeiten des Hauptgedankens in
mündlicher und schriftlicher Form. Die Entwicklung der Lesefertigkeit ist nicht Selbstzweck. Sie ist immer
mit der Entwicklung der anderen sprachlichen Fertigkeiten verbunden und erweitert dadurch das sprachliche
Können. Das Textverständnis bringt Sachinformation, konfrontiert den Schüler mit Einstellungen und
Haltungen und kann dadurch zu einem wichtigen Faktor der Motivation werden.
Schreiben
Der schriftliche Gebrauch des Russischen richtet sich einerseits nach den Erfordernissen des Unterrichts
(Schreiben ohne Kommunikationssituation) und andererseits nach möglichen Schreibanlässen in
Kommunikationssituationen.
1. Zu den Erfordernissen des Unterrichts gehören
a) das Erlernen der cyrillischen Schrift unter Beachtung der Schreibnorm,
b) schriftliche Übungen zur Fixierung des im Unterricht Erarbeiteten und zur Festigung und Feststellung
des Unterrichtsertrages. (Dazu können im Anfangsunterricht auch Diktate herangezogen
werden.)
2. Zur Vorbereitung und Erstellung schriftlicher Kommunikation können herangezogen werden
einfache Briefe, Ausfüllen von Formularen, Darstellung von einfachen Sachverhalten, Textwiedergabe
und Zusammenfassungen, einfache Stellungnahmen.
Einsichten in das Funktionieren von Sprache als Mittel der Kommunikation
a) Die. russische Sprache ist im Gegensatz zum Englischen und Französischen eine synthetische
Sprache, die sich in der Grammatik durch großen Formenreichtum auszeichnet. Daher bedeutet
die Beschäftigung mit dem Russischen eine intensive sprachliche Schulung, wobei die formalen
Aspekte der Sprache aber nie Selbstzweck sein dürfen, sondern immer in Hinblick auf
deren kommunikative Funktion zu sehen sind. Das Funktionieren von Sprache kann dem Schüler
einerseits durch die Gegenüberstellung verschiedener grammatischer und lexikalischer
Strukturen für dieselbe Aussage im Russischen und im Deutschen bzw. in einer anderen, dem
Schüler bekannten Sprache verdeutlicht werden, andererseits durch die Gegenüberstellung verschiedenartiger
grammatischer und lexikalischer Strukturen zum Ausdruck gleicher oder ähnlicher
Inhalte im Russischen selbst (interner Sprachvergleich).
b) Der Formenreichtum des Russischen darf jedoch nicht zu einem Unterricht verführen, der vorwiegend
aus sprachformalem Training besteht. Ziel ist. die Kommunikationsfähigkeit. Um den
Zusammenhang zwischen sprachlichen Mitteln und Situationen aufzuzeigen, sind entsprechende
Situationen von allem Anfang an im Unterricht zu nützen bzw. zu simulieren. Dabei ist
die Kreativität des Schülers anzuregen.
Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen der Landes- und Kulturkunde der Sowjetunion
Da die Sprache eng mit der Kultur eines Volkes verbunden ist, darf sie auch nicht losgelöst von dieser
vermittelt werden. Landes- und Kulturkunde zieht sich daher als integrierendes Prinzip durch den ganzen
Fremdsprachunterricht.
Landes- und Kulturkunde ist ein Unterrichtsprinzip und kein systematisch zu erarbeitendes Wissensgebiet.
Dem Lehrer bleibt es überlassen, geeignete Texte, Ton- und Bildmaterial oder sich sonst bietende
Anlässe landeskundlich auszuwerten.
Allfällige Vergleiche zwischen den Verhältnissen in Österreich und der Sowjetunion wecken das kritische
Verstehen für Gemeinsamkeiten und Unterschiede..
Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken
Aufgabe des Lehrers wird es sein, im Schüler nicht nur sprachliche Fertigkeiten zu entwickeln und
ihm Wissen zu vermitteln, sondern auch ihm zu helfen, seinen eigenen Lerntypus zu erkennen und idividuelle
Lernstrategien zu entwickeln. Besonders wichtig ist es, den Schüler zum richtigen Gebrauch des Wörterbuches
hinzuführen.
Die Gestaltung des Russischunterrichts
Die Gestaltung des Russischunterrichts zielt
1. auf die Erarbeitung und Vermittlung neuer Lerninhalte,
2. auf die Sicherung und Anwendung dieser Lerninhalte,
3. auf die Kontrolle des Unterrichtsertrages.
Da es im Fremdsprachenunterricht in besonderer Weise darauf ankommt, daß der Schüler in der.
fremden Sprache selbst aktiv ist, sind aus der großen Zahl möglicher Unterrichtsformen jene zu bevorzugen,
bei denen die Tätigkeit des Schülers über bloßes Zuhören und Mitschreiben hinausgeht.
Das Variieren der Lehr- und Lernformen sowie der Sozialformen im Unterricht ist aus sachlogischen
und psychologischen Gründen erforderlich, weil nicht jede Unterrichtsform zum Erreichen eines bestimmten
Teillernzieles geeignet ist und weil das Interesse der Schüler nur durch Abwechslung aufrechterhalten
werden kann; unter anderem bieten sich an: das Gespräch (Lehrer — Schüler, Schüler — Schüler), Rollenspiele,
szenische Darstellungen, Wettbewerbe; Partner- und Gruppenarbeit, Einzelarbeit des Schülers,
Eine richtige Verteilung und zeitliche Begrenzung der. verschiedenen Unterrichtsphasen ist anzustreben
Die Phase der Erarbeitung und Vermittlung neuer Lerninhalte soll gut motiviert, klar und kurz sein
und muß in die Phase der Sicherung und Anwendung einmünden, der im Unterrichtsgeschehen der zentrale
Platz zusteht. Unerläßlich sind dabei regelmäßige, vom Lehrer (fallweise auch vom Schüler) zu korrigierende
mündliche und schriftliche Schul- und Hausübungen sowie ständiges Wiederholen, auch von
weiter Zurückliegendem. Die Arbeitsaufträge müssen stets klar und eindeutig sein; ihre Erfüllung darf die
Schüler weder sprachlich noch inhaltlich überfordern.
Die ständige Kontrolle des Unterrichtsertrages, die großteils Hand in Hand mit der Sicherung und
Anwendung geht, ist zur Selbstkontrolle des Schülers und des Lehrers unentbehrlich.
b) Differenzierung in Leistungsgruppen
Differenzierung in Leistungsgruppen soll die Verschiedenheit der Schüler in bezug auf Lernvoraussetzungen,
Lernverhalten und Lernergebnisse berücksichtigen. Durch einen differenzierten Unterricht soll
allen Schülern die Gelegenheit gegeben werden, die wichtigsten Lehrziele des Sprachunterrichts zu erreichen.
Als Grundlage zur Differenzierung können folgende Kriterien herangezogen werden
— Umfang der Hör- und Lesetexte, die die Schüler verstehen,
— Grad des Verständnisses gehörter oder gelesener Texte,
— Umfang der mündlichen und schriftlichen Schüleräußerungen,
— Komplexität der Ausdrucksmittel,
— Grad ihrer formalen Korrektheit,
— Grad des Verständnisses sprachlicher Gesetzmäßigkeiten,
— Selbständigkeit der Arbeit,
— Zeitausmaß, das die Schüler zur Erreichung der Lehrziele benötigen.
Die Differenzierung dient der größtmöglichen individuellen Förderung der Schüler. Sie wird unter
Berücksichtigung der. genannten Kriterien daher die Lernorganisation (methodische Maßnahmen, wie zB
Art und Umfang der Hilfestellungen, Arbeitstechniken, Art der Darstellung), den Umfang des Lehrstoffes
und die Komplexität in den Anforderungen betreffen.
Arbeit mit leistungsschwachen Schülern
Die folgenden methodisch-didaktischen Maßnahmen sind von grundsätzlicher Bedeutung für jeden
Unterricht, werden aber bei der Arbeit mit leistungsschwachen Schülern zur unbedingten Notwendigkeit.
Entscheidend für die Unterrichtsgestaltung ist, daß der Lehrer in Kenntnis der besonderen Lernsituation
und der Lerntypen seiner Schüler auf der Grundlage einer sorgfältigen Unterrichtsplanung entsprechende
methodische Maßnahmen trifft. Eine bloße Verlangsamung des Lerntempos genügt nicht.
Folgende Grundsätze sind besonders zu beachten
— den Schülern soll der praktische Wert des Spracherwerbes einsichtig gemacht werden;
— klare Zielangaben sollen den Schülern den Verwendungszweck des Gelernten deutlich machen;
— spontan geäußerte Schülerinteressen sollen flexibel ausgenützt werden;
— die Anhäufung von Schwierigkeiten ist zu vermeiden;
— es ist nicht zielführend, zu lange bei einem Thema zu verweilen;
— der Unterricht ist durch häufigen Wechsel der Arbeitsformen und die Verwendung vielfältiger
Anschauungsmittel möglichst abwechslungsreich zu gestalten;
— Phasen der Entspannung (zB durch den Einsatz von Liedern, Reimen, Lernspielen) sollen regelmäßig
eingebaut werden;
— Übungen sollen zunächst in stark gelenkter Form erfolgen; erst allmählich kann versucht werden,
die Steuerung durch den Lehrer zu reduzieren;
— nach Möglichkeit sollen auch Lernbedingungen geschaffen werden, die den Schülern ein selbständiges
Arbeiten ermöglichen. Dazu ist es notwendig, kleine, für die Schüler erreichbare Teilziele
zu setzen und Arbeitsmittel bereitzustellen.
Arbeitsklima
Leistungsschwache Schüler bedürfen in besonderem Maße der Zuwendung des Lehrers, seiner pädagogischen
und methodischen Betreuung. Daher ist der Aufbau eines positiven Lernklimas von größter
Wichtigkeit.
Die Differenzierung in den Teilbereichen erfolgt
— nach Quantität durch eine der Klassensituation angepaßte Auswahl an Situationen und Themen
(beim Sprechen), der vorgesehenen Möglichkeiten des Schreibens (wobei die Schreibabsichten
„Erzählen", „Informieren", „Appellieren" zu berücksichtigen sind), an Lesestoffen (wobei die
verschiedenen Textsorten — epische, lyrische, dramatische und nichtdichterische Texte — zu
berücksichtigen sind);
— nach Qualität und Verständlichkeit durch eine unterschiedliche Höhe des Anspruchs an Situationsgerechtheit
(zB Unter welchen Bedingungen spreche/schreibe ich?), Adressatengerechtheit
(An wen richte ich mich?), Intentionsgerechtheit (In welcher Absicht äußere ich mich?) und Sachgerechtheit
(Entsprechen meine Aussagen dem Sachverhalt?), an Angemessenheit des Umfangs
und der Wortwahl beim Schreiben, an innerer Folgerichtigkeit, Einfalls- und Gedankenreichtum
beim Sprechen und Schreiben;
— nach dem Lerntempo. Der Lehrer hat die Möglichkeit, je nach Leistungsfähigkeit der Schüler im
jeweiligen Teilbereich, ein Stoffgebiet kurz- oder längerfristig zu behandeln."
20. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Kroatisch" dem Unterabschnitt „Lehrstoff"
angefügt
„3. Klasse (3 Wochenstunden)
Sprechen
Die sprachlichen Fähigkeiten sollen durch Sprachhandeln in gespielten und realen Situationen erweitert,
die Bereitschaft zur allmählichen Annäherung an die Schriftsprache — nach gegebenen Voraussetzungen
— erhöht und gefördert werden.
Einer Sprech- und Gesprächsförderung soll möglichst breiter Raum gegeben werden.
Die Sprechfähigkeit ist in unterschiedlichen und vielfältigen Redeabsichten zu aktualisieren.
Durch Sprechen ist gemeinsames Lernen und Handeln zu ermöglichen
In Gesprächen sollen die aktuellsten Problembereiche allgemeiner Bedeutung kritisch betrachtet werden.
Zum Beispiel : Freizeitgestaltung, Umweltproblematik, Berufs- und Arbeitswelt, Überfluß und Hunger
in der Welt, Ursachen von Konflikten und Erziehung zu deren Bewältigung, Beziehungen zu Nachbarländern,
soziale Probleme.
Handlungsziele für gemeinsame Arbeiten (zB Projektarbeit) planen und steuern.
Informieren, erzählen und unterhalten
Informationen beschaffen, aufbereiten und weitergeben (zB: Befragen, gezieltes Beobachten, Druckwerke).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 1)
Über Ergebnisse von Gruppenarbeiten berichten.
Berichte über Ereignisse aus der Schul- und Dorfgemeinschaft, der näheren und weiteren Heimat und
der Welt. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 2)
Zeitungslektüre, Rundfunk und Fernsehen als Informationsquellen. Geschichten erfinden.
Appellieren
Appellative Sprachhandlungen erproben (zB: Zum Handeln auffordern, für etwas werben, sich entschuldigen
bzw. rechtfertigen).
Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Gesprächs- und Redeverhalten weiterentwickeln und beurteilen; nonverbales Verhalten besprechen
(Gestik, Mimik, Körpersprache) und aktives Zuhören üben. Verständlichkeit durch Beachtung verschiedener
Sprechmittel verbessern. (Artikulation, Tempo, Stimmführung)
Rede- und Gesprächsformen
Diskussion, Kurzreferat, Interview, Berichte, Rollenspiel, Nacherzählung, Auskünfte, Vorstellen von
Büchern, Dialog. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 3)
Schreiben
a) Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache
Erzählen über eigene Erlebnisse und Probleme, Erfahrungen, Hobbies.
Erzählen nach Vorgaben
Erzählkerne ausgestalten. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 4)
Ein Thema in verschiedenen Erzählmustern darstellen. (Erlebnis, Bericht, Dialog ...)
Bilder und Fotos als Themen benützen.
Erzählperspektiven wechseln. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 5)
Geschichten erfinden
Geschichten phantastischer und utopischer Natur schreiben.
Mit Sprache spielen/freies Schreiben
Einfache Reime verfassen.
Zu vorgegebenen Bildgeschichten passende Texte erfinden.
Informieren/Erklären/Argumentieren
Einem Text Informationen entnehmen.
Texte verkürzt abfassen.
Notizen als Grundlage einer Niederschrift verwenden.
Dichterische Texte zusammenfassen und persönliche Stellungnahme abgeben. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 6)
Mitteilungen aus dem Schüleralltag formulieren. (Krankmeldung, Bestätigung)
Sachverhalte erklären
Über Ereignisse berichten.
Spielregeln, Gebrauchsanweisungen, Verlustanzeigen und Kochrezepte formulieren.
Einfache Begriffe erläutern.
Texte anhand von Leitfragen untersuchen.
Begründen und Bewerten
Begründungen formulieren.
Zu Meinungen anderer Stellung nehmen.
Appellieren
Zu Handlungen auffordern
Flugblätter, Aufrufe, Ansuchen schreiben.
Vorschläge schreiben.
Anfragen, Anträge und Beschwerden formulieren.
Partnerschaftliche Beziehungen herstellen
Einladungen in Brief- und Plakatform.
Schülerbriefwechsel.
Sich bedanken bzw. sich entschuldigen.
Bitten und Wünsche äußern.
Schriftlich ermuntern, trösten, Hilfe anbieten.
b) Übungen zur Textgestaltung
Ausdrucksfähigkeit durch Übungen steigern.
Satzbau, Gliederung beachten und bessere Verständlichkeit anstreben.
Bedeutung von Fachwörtern sichern und im Text verwenden.
Formelhafte Wendungen üben (Anrede- und Grußformen).
Verschiedene Textanfänge versuchen und gegenüberstellen. (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 7)
Typische Redewendungen sichern und im Text üben.
Sätze und Absätze sinnvoll verknüpfen.
c) Rechtschreibung
Das Rechtschreibbewußtsein weiterentwickeln.
Kontrolle der Schreibweise durch Nachschlagen im Wörterbuch.
Die Schreibweise bestimmter Wörter erläutern und Lernhilfen anbieten.
Großschreibung.
Schreibung häufiger Fremdwörter.
Übungen mit Berücksichtigung häufiger Fehler.
Die Schreibweise und Aussprache der Konsonanten l, lj, j, nj, č, ć, d, dž üben.
Palatalisation (erste, zweite).
Umwandung der direkten in die indirekte Rede und umgekehrt.
Beistrich in zusammengesetzten Sätzen.
Lesen und Textbetrachtung
a) Lesetechniken
Sinnerfassende und sinngestaltende Lesetechniken anwenden. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 8)
Stilles, sinnerfassendes Lesen.
Sinnvermittelndes Vorlesen (dichterische und nicht dichterische Texte).
Vortragen von vorbereiteten Texten (Szenen mit verteilten Rollen, Gedichten ...).
b) Texte und Textverständnis
Epische, lyrische und dramatische Texte aus der kroatischen Literatur erleben, erschließen
und vortragen.
Dramatische Texte können auch gespielt werden.
Werke der Jugendliteratur sollen vorgestellt und besprochen werden.
Nichtdichterische Texte aus verschiedenen Lebensbereichen sollen gelesen und auf ihre
Absicht und Wirkung untersucht werden. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 9)
Sachbüchern sollen Informationen entnommen und fächerübergreifende Zusammenhänge
hergestellt werden.
c) Medienerziehung
Kritische Auswahl aus dem Programmangebot (Fernsehen, Hörfunk).
Besprechen von Fernseh- und Hörfunksendungen und kritische Stellungnahme zu ihren Wirkungsweisen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 10)
Anleitung zur Benützung öffentlicher Büchereien.
Anregung zum Erwerb eigener Bücher aus der kroatischen Literatur.
Vorstellen der periodisch erscheinenden Druckwerke der burgenländischen Kroaten.
d) Literaturkunde
Einblick in die wichtigsten Abschnitte des kroatischen Schrifttums.
Sprachbetrachtung und Sprachübung
a) Sprache im Verwendungszusammenhang
Durch die Wahl der richtigen sprachlichen Mittel (Wortwahl, Satzbau, Aussprache) verschiedene
Gesprächssituationen bewältigen.
Beispiele für formelhafte Sprache in standardisierten Situationen besprechen (zB beim Telefonieren,
Gratulieren; in Wetterbericht, Kochrezepten, Unfallberichten). (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 11)
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes (zB Wörter mit ähnlicher und gegensätzlicher Bedeutung,
Erklärung von Fremdwörtern, Wortverwandtschaften. (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 12)
Abstufung von Äußerungen
Ausdrücken von Gewißheit, Ungewißheit, Möglichkeit, Wahrscheinlichkeit und Zweifel
an Beispielen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 13)
Wortbildung
Bildung neuer Wörter durch Wechsel der Wortarten, durch Vor- und Nachsilben,
Zusammensetzungen und Verkleinerungen.
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Textgrammatik
Zusammenhänge herstellende sprachliche Mittel im Text erkennen (insbesondere Tempus,
Konjunktiv, Verweiswörter).
Satzgrammatik
Erkennen der Merkmale von Hauptsatz und eingeleitetem Gliedsatz.
Funktion und Arten abhängiger Sätze feststellen (Zeit, Mittel, Zweck, Ergänzung, ...).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 14)
Arten der Satzreihen und ihre Bindewörter.
Teilsätze durch Satzglieder ersetzen.
Wortgrammatik
Bildung des Konjunktivs und des Passivs.
Aspekte des Verbs (perfektive-imperfektive).
Funktion von Einleitewörtern (Konjunktionen, Relativpronomen) in abhängigen Sätzen
erkennen.
Adverbien erkennen und benennen.
d) Sprachübung
Umformung von Satzgliedern in Gliedsätze. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 15)
Übungen im Bauen und Gliedern von Sätzen.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Klasse (3 Wochenstunden)
Sprechen
Die sprachlichen Fähigkeiten sollen durch Sprachhandeln in gespielten und realen Situationen erweitert,
die Annäherung an die Schriftsprache soweit als möglich erreicht und gefestigt werden.
Durch Sprechen ist gemeinsames Lernen und Handeln zu ermöglichen: In Gesprächen sollen die
aktuellsten Problembereiche allgemeiner Bedeutung kritisch betrachtet werden — durch Darstellen, Vergleichen
und Beurteilen von Sachverhalten (zB Bildungs- und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengemeinschaften,
Vorurteile-Toleranz, die Minderheiten, Medien, Mode und Geschmacksbildung, Werbung,
Ernährung und Gesundheit, Mensch und Umwelt). (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 16)
Interessen gegenüberstellen und bewerten.
Konflikte zwischen verschiedenen Gesprächspartnern (zB Erwachsene — Jugendliche, Vorgesetzte
— Untergebene, Produzent — Konsument) aufzeigen und Lösungsvorschläge anbieten.
Informieren, erzählen und unterhalten
Durch Unterricht und außerschulische Information erworbene Sachverhalte fächerübergreifend darstellen.
Von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen, die sich in Lern- und Arbeitssituationen
sowie im Leben der kroatischen Minderheit ergeben und die weitere Berufs- und Schullaufbahn betreffen.
Interviews vorbereiten, durchführen und auswerten. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 17)
Vorstellen von Berufen (Reportagen).
Appellieren
Vertreten von Gruppeninteressen (zB kroatische Volksgruppe, Bürgerinitiativen).
Informationen, Argumente und Beispiele beim Appellieren einsetzen.
Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Das Für und Wider eigener und fremder Meinungen abschätzen und begründen.
Beispiele für Manipulationsmöglichkeiten aufzeigen.
Trotz vorhandener Gegensätze Kompromisse anstreben.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 18)
Rede- und Gesprächsformen
Diskussion und Debatte.
Leitung eines Gesprächs; Referat.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 19)
Kurze Reden zu aktuellen Anlässen.
Rollenspiel, Interview und Reportage.
Schreiben
a) Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache
Erlebnisse und Erfahrungen treffend wiedergeben und sinnvoll gliedern.
Erzählen nach Vorgaben
Verschiedene Texte umformen (zB Prosatexte dramatisieren). (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 20)
Geschichten erfinden
Literarische Kleinformen schreiben (zB Märchen, Fabeln, Gedichte,...).
Mit Sprache spielen/freies Schreiben
Sketche entwerfen.
Mit Sprache experimentieren (zB Textcollagen).
Informieren/Erklären/Argumentieren
Stichwortzettel anlegen.
Sachtexte sinnvoll kürzen.
Lebenslauf abfassen.
Kritische Stellungnahme zu dichterischen Texten. (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 21)
Schülerzeitung (Projekt).
Sachverhalte erklären
Graphische Darstellungen und Bilder erläutern. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 22)
Texte besprechen und kommentieren.
Begründen und Bewerten
Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler darstellen, dazu Stellung nehmen und
die eigene Meinung begründen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 23)
Appellieren
Zu Handlungen auffordern.
Anliegen vorbringen und mit Argumenten dafür werben.
Leserbriefe zu aktuellen Ereignissen verfassen.
Appellative Texte verfassen (zB Bestellungen, Inserate, Bewerbungen, Ansuchen,
Beschwerden,...).
b) Übungen zur Textgestaltung
Beachtung der äußeren Form und Gestalten von Texten des praktischen Schriftverkehrs.
Gestaltung von Texten nach den Prinzipien der Einfachheit, Übersichtlichkeit und Kürze.
Fachausdrücke gezielt verwenden.
c) Rechtschreibung
Das Rechtschreibbewußtsein sichern.
Zusammenfassung der Hauptregeln der kroatischen Rechtschreibung.
Regeln und Rechtschreibhilfen anwenden.
Schreibung häufiger Fremdwörter.
Abkürzungen.
d - dj.
Getrennt- und Zusammenschreibung.
Individuelle Rechtschreibschwächen beheben. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 24)
Zeichensetzung zusammenfassend behandeln.
Gebrauch des Wörterbuches bei selbständiger Fehlerkontrolle.
Lesen und Textbetrachtung
a) Lesetechniken
Die in der dritten Klasse angewandten Lesetechniken sollen weiterentwickelt werden.
b) Texte und Textverständnis
Epische, lyrische und dramatische Texte, besonders aus der neueren kroatischen Literatur,
erschließen.
Texte des kroatischen Liedgutes auf ihre Aussage, ihren Stimmungsgehalt und sprachliche
Eigenheiten untersuchen und durch Gesang vertiefen.
Auseinandersetzen mit Werken der Jugendliteratur.
Entwicklung des Urteilsvermögens.
Bei nichtdichterischen Texten sollen jene mit Aktualitätsbezügen bevorzugt werden (zB
Umweltschutz, Wirtschaft, Politik, ...).
Auswerten von Informationen aus Sachbüchern. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 25)
Anhand geschichtlicher Texte soll die Vergangenheit und die besondere Situation der burgenländischen
Kroaten bewußt gemacht werden.
c) Medienerziehung
Kroatische Sendungen in den Unterricht einbeziehen und auswerten.
Sendungen auf ihren Unterhaltungs-, Informations- und Bildungswert prüfen.
Den Umfang des Medienkonsums abstecken.
Das Buch als Ware besprechen.
Journalistische Stilformen unterscheiden. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 26)
Gestaltungsversuch einer kroatischen Zeitungsseite.
d) Literaturkunde
Bedeutende kroatische Dichter und ihre Werke, insbesondere aus dem neueren Schrifttum,
kennenlernen.
Typische Merkmale der verschiedenen Dichtungsformen an Texten erkennen. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 27)
Politische, soziale und kulturelle Aussagen literarischer Werke erkennen und einen Bezug zur
Gegenwart schaffen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 28)
Sprachbetrachtung und Sprachübung
a) Sprache im Verwendungszusammenhang
Bewältigung verschiedener Gesprächssituationen durch die Wahl der richtigen sprachlichen
Mittel (Wortwahl, Satzbau, Aussprache, Emotionalisierung und Versachlichung).
Den Unterschied zwischen Mundart und Schriftsprache besprechen und an ausgewählten
Beispielen Merkmale erkennen.
Sprachliche Besonderheiten der burgenländischen Kroaten (nach Regionen getrennt) besprechen.
Verschiedene Ausdrucksweisen untersuchen (gehobene — derbe Sprache).
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes (Wortfelder aufbauen, Wortfamilien).
Bedeutung eines Wortes in verschiedenen Textzusammenhängen erkennen. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 29)
Bedeutung von Fremdwörtern erklären.
Die übertragene Bedeutung von Wörtern besprechen (Steigerung der bildhaften Ausdrucksweise).
Deutsche Zusammensetzungen durch kroatische Umschreibungen wiedergeben.
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Textgrammatik
Die Aussage modifizieren können (zB durch Konjunktive und futurische Formen; Formen
von „biti" und „htjeti"). (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 30)
Satzgrammatik
Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen mit Hilfe von Konjunktionen, Adverbien und
Relativpronomen erkennen.
Die Wortfolge an einfachen und zusammengesetzten Sätzen üben.
Wortgrammatik
Vermeidung von Germanismen in der geschriebenen und gesprochenen Sprache.
Festigung der Fälle (auch mit Vorwörtern).
Sprachübung
Die Verneinung und Fragestellung erkennen und üben.
Burgenländisch-kroatische Texte in die Schriftsprache übertragen und vergleichen. (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 31)
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester."
21. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Kroatisch" dem Unterabschnitt „Didaktische
Grundsätze" angefügt
„3. Klasse
Sprechen
1. Bei der Beschaffung von Informationen werden für die III. Leistungsgruppe Themenwahl und
Umfang eingeschränkt.
2. Durch Bereitstellung von entsprechenden Materialien soll der III. Leistungsgruppe der Einstieg
erleichtert werden.
3. In der III. Leistungsgruppe sollen die Rede- und Gesprächsformen mehr vorbereitet und durch
vereinfachte Themenwahl erleichtert werden.
Schreiben
a) Verfassen von Texten
4. Der III. Leistungsgruppe werden leichter durchschaubare Erzählkerne angeboten.
5. Mit der III. Leistungsgruppe soll der Wechsel von Erzählperspektiven mündlich vorbereitet
werden.
6. Die persönliche Stellungnahme zu dichterischen Texten wird hauptsächlich in der I. und
II. Leistungsgruppe erfolgen.
7. Mit der III. Leistungsgruppe sollen verschiedene Textanfänge gemeinsam erarbeitet und
gegenübergestellt werden.
Lesen und Textbetrachtung
a) Lesetechniken
8. In der III. Leistungsgruppe soll die Entwicklung der Lesetechniken besonders gefördert werden.
b) Texte und Textverständnis
9. In der III. Leistungsgruppe soll die inhaltliche Besprechung bevorzugt werden.
c) Medienerziehung
10. Die Wirkungsweisen der Medien sollen mit der III. Leistungsgruppe an einfachen Beispielen
aufgezeigt werden.
Sprachbetrachtung und Sprachübung
a) Sprache im Verwendungszusammenhang
11. In der III. Leistungsgruppe sollen nur leichtere Beispiele geübt werden.
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
12. In der III. Leistungsgruppe sollen nur häufig verwendete Fremdwörter besprochen werden.
13. Der III. Leistungsgruppe sollen Beispiele vorgegeben werden.
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
14. In der III. Leistungsgruppe kann die Feststellung der Funktionen und Arten abhängiger Sätze
entfallen.
d) Sprachübung
15. Das Umformen von Satzgliedern in Gliedsätzen kann in der III. Leistungsgruppe entfallen.
4. Klasse
Sprechen
16. Die III. Leistungsgruppe soll durch vermehrte Vorinformation sensibilisiert werden.
17. Die Ergebnisse von Interviews sollen durch gemeinsames Vorbereiten und Vorbesprechen
bzw. durch vorgegebene Beispiele gesichert werden (III. Leistungsgruppe).
18. In der III. Leistungsgruppe sollen Manipulationsmöglichkeiten an leicht durchschaubaren Beispielen
aufgezeigt werden.
19. Die Schüler der III. Leistungsgruppe sollen bei der Leitung von Gesprächen, Diskussionen
und Debatten unterstützt werden.
Schreiben
a) Verfassen von Texten
20. Das Umformen verschiedener Texte und das Schreiben literarischer Kleinformen soll nur in
der I. und II. Leistungsgruppe geübt werden.
21. Die kritische Stellungnahme zu dichterischen Texten soll in der III. Leistungsgruppe nur
mündlich erfolgen.
22. Graphische Darstellungen sollen in der III. Leistungsgruppe an einfachen Beispielen erläutert
werden.
23. In der III. Leistungsgruppe soll die Stellungnahme zu Problemen und die Begründung der
eigenen Meinung nur mündlich erfolgen.
c) Rechtschreibung
24. Der individuellen Rechtschreibschwäche soll besonders in der III. Leistungsgruppe durch vermehrtes
Üben entgegengewirkt werden.
Lesen und Textbetrachtung
b) Texte und Textverständnis
25. Das Auswerten von Information aus Sachbüchern soll in der III. Leistungsgruppe nur in geringem
Ausmaß erfolgen.
c) Medienerziehung
26. Journalistische Stilformen sollen nur in der I. und II. Leistungsgruppe unterschieden werden.
d) Literaturkünde:'
27. In der III. Leistungsgruppe soll auf typische Merkmale der verschiedenen Dichtungsformen
nur hingewiesen werden.
28. In der III. Leistungsgruppe sollen politische, soziale und kulturelle Aspekte lediglich an einleuchtenden
und einfachen Beispielen erläutert werden.
Sprachbetrachtung und Sprachübung
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
29. Ein Wort in verschiedenen Textzusammenhängen soll hauptsächlich in der I. und II. Leistungsgruppe
erkannt werden.
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
30. Das Modifizieren von Aussagen soll mit der III. Leistungsgruppe nur in beschränktem Ausmaß
geübt werden.
31. Das Übertragen in die Schriftsprache kann in der III. Leistungsgruppe entfallen."
22. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Slowenisch" dem Unterabschnitt „Lehrstoff"
angefügt
„3. Klasse (3 Wochenstunden)
Hörverstehen
Die Schulung des Hörverstehens wird in der dritten Klasse systematisch weitergeführt. Die Schüler
sollen in zunehmendem Maße verschiedenartiger Textsorten aus ihrem Interessenbereich verstehen können.
Die Schüler sollen
— das Klassengespräch verstehen;
— auch komplexere Lehreräußerungen verstehen; (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 24)
— touristische Informationen verstehen (zB Bahnhof, Flugplatz, Kaufhaus, Telefon ...);
— längere Texte im wesentlichen bzw. im Detail verstehen; diese sollen auf bekannte Themen und
Situationen bezogen sein und den Wortschatz der Schüler kaum übersteigen; (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 25)
— längere fiktionale Texte im wesentlichen zu verstehen; (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 25)
Textsorten: siehe Didaktische Grundsätze
Sprechen
Die Schüler sollen in zunehmendem Maße imstande sein, die in den beiden ersten Lernjahren erworbenen
Redemittel selbständig anzuwenden; die vorhandenen Kenntnisse sind zu festigen und systematisch
zu erweitern. Die Sprechanlässe sollen auf Erfahrungen und Interessen der Schüler abgestimmt sein bzw.
die Schüler auf mögliche Situationen und Rollen vorbereiten, in denen sie sich der Fremdsprache bedienen
müssen.
Die Schüler sollen
— sich am Gespräch mit dem Lehrer und den Mitschülern beteiligen und sich zu den behandelten
Themen äußern (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 26)
— Kontakte aufnehmen und fortführen
— über Erlebtes, Beobachtetes, Gehörtes und Gelesenes zusammenhängend sprechen (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 27, 28)
— für sie Wichtiges (Menschen, Tiere, Gegenstände und Situationen) beschreiben (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 29)
— Wünsche, Meinungen, Absichten und Bedürfnisse erfragen und äußern
— Informationen erfragen und geben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 30, 31)
— emotionelle Haltungen (Freude, Furcht, Vorliebe und Abneigung usw.) erfragen und ausdrücken
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 32)
— Spielszenen kreativ gestalten (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 33)
Leseverstehen
Die Schulung des Leseverstehens wird in der dritten Klasse systematisch mit dem Ziel weitergeführt,
die Schüler in zunehmendem Maße zu befähigen, verschiedenartige Textsorten aus ihrem Interessensbereich
zu verstehen, sowie ihre Freude am Lesen zu fördern.
Die Schüler sollen
— persönliche Mitteilungen (Briefe, Notizen, Einladungen) verstehen
— kurze einfache Sachtexte aus Bereichen des täglichen Lebens und der Landeskunde, auch mit
Hilfe des Wörterbuchs, verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 35)
— fiktionale Texte, die den rezeptiven Wortschatz nicht maßgeblich übersteigen, selbständig lesen
und im wesentlichen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 34)
— Lieder und einfache Gedichte verstehen
Textsorten: siehe Didaktische Grundsätze
Schreiben
Der in den ersten beiden Jahren erworbene Sprachschatz soll zunehmend selbständig angewendet
werden; die Vorkenntnisse sind systematisch zu festigen und zu erweitern. Die schriftlichen Äußerungen
sollen den Erfahrungen und Interessen der Schüler entsprechen, wobei die kommunikative Funktion klar
erkennbar sein soll (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 36).
Die Schüler sollen
— selbständig Mitteilungen und Briefe persönlichen Inhalts abfassen (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 37)
— Personen, Situationen, Gegenstände usw. beschreiben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 38)
— einfache Texte verfassen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Erlebtem, Gehörtem, Beobachtetem
und Gelesenem stehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 39)
— einfache Zusammenfassungen schreiben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 40)
Themen und Wortschatz
Es gelten weiterhin die für die 1. Klasse angeführten Grundsätze. Bei der Auswahl und Behandlung
der Themen ist in der 3. Klasse darüber hinaus der zunehmenden Reife und erweiterten Interessenslage
der Schüler Rechnung zu tragen. Dabei sind landeskundliche Informationen mit einzubeziehen.
Anknüpfend an bisher behandelte Themenbereiche sind neue Themen mit folgenden Schwerpunkten
zu wählen
Der bisher erworbene Wortschatz ist systematisch zu festigen und zu erweitern. In die Arbeit mit dem
Wörterbuch ist nach Möglichkeit einzuführen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 41).
Grammatik
Grammatische Strukturen dienen der Bedeutungserfassung und Ausdruckssicherung. Daher richten
sich Auswahl und Vermittlung nach den Erfordernissen der Fertigkeitsbereiche und Themen. Der Grammatikstoff
der ersten beiden Klassen ist gezielt zu wiederholen und zu erweitern.
Folgende Schwerpunkte sollen gesetzt werden (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 42)
Satz — stavek
Erweiterung und Festigung der Hauptsätze (siehe 1-. und 2. Klasse); einfache Hauptsatzreihen und
Satzgefüge (priredje in podredje); direkte und indirekte Rede (dobesedni in odvisni govor).
Wortarten — besedne vrste
Verb — glagol
Verwendung im Dual (v dvojini); Mittelwörter (deležniki, ki se največ uporabljajo); deskriptives Partizip na — 1,
zB zagorela lica, Partizip auf č, zB goreča hiša usw.
Nomen — samostalnik
Erkennen und Erfragen der Fälle (ednina, dvojina, množina), Eigennamen (lastna imena).
Adjektiv — pridevnik
Vergleichsstufen — osnovnik, primernik, presežnik; upòraba kot přilastek; povedkovo določilo (naša
hiša je manjša od sodedove, naša hiša je manjša kakor sosedova, naša hišá je veliká kakor sosedova).
Pronomen — zaimek
povratno osebni zaimek, povratno svojilni zaimek, vprašalni zaimek.
Konjunktion — veznik und die wichtigsten und gebräuchlichsten Präpositionen — predlog
na, pod, v, ob, pri, s/z, h/k ...
Erweiterung der Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Ausbau des Wortschatzes und der Syntax
(besedno polje, besedne družine).
4. Klasse (3 Wochenstunden)
Hörverstehen
Die Schulung des Hörverstehens wird in der vierten Klasse systematisch weitergeführt und vertieft.
Die Schüler sollen in zunehmendem Maße verschiedenartige Textsorten aus ihrem Interessensbereich verstehen
können.
Die Schüler sollen
— das Klassengespräch verstehen
— auch komplexere Lehreräußerungen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 44)
— touristische Informationen verstehen (zB Bahnhof, Flugplatz, Kaufhaus, Telefon ...)
— längere Texte im wesentlichen bzw. im Detail verstehen; diese sollen auf bekannte Themen und
Situationen bezogen sein und den rezeptiven Wortschatz der Schüler kaum übersteigen (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 45)
— längere fiktionale Texte, die auch unbekannte Elemente in größerem Ausmaß enthalten, im
wesentlichen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 46)
Textsorten: siehe Didaktische Grundsätze
Sprechen
Die bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sollen gefestigt und erweitert werden. Ihre selbständige
Anwendung soll im Vordergrund stehen. Die Sprechanlässe sollen auf Erfahrungen und Interessen
der Schüler abgestimmt sein bzw. die Schüler auf mögliche Situationen und Rollen vorbereiten, in
denen sie sich der Fremdsprache bedienen müssen.
Die Schüler sollen
— sich am Gespräch mit dem Lehrer und den Mitschülern beteiligen und sich zu den behandelten
Themen äußern (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 47)
— Kontakte aufnehmen und fortführen
— über Erlebtes, Beobachtetes, Gehörtes und Gelesenes zusammenhängend sprechen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 48, 49)
— für sie Wichtiges (Menschen, Tiere, Gegenstände und Situationen) beschreiben (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 50)
— Wünsche, Meinungen, Absichten und Bedürfnisse erfragen und äußern
— Informationen erfragen und geben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 51, 52)
— emotionelle Haltungen (Freude, Furcht, Vorliebe und Abneigung usw.) erfragen und ausdrücken
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 53)
— Spielszenen kreativ gestalten (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 54)
Leseverstehen
Die Schulung des Leseverstehens wird in der vierten Klasse systematisch mit dem Ziel weitergeführt,
die Schüler zu befähigen, mit verschiedenartigen Textsorten umzugehen sowie ihre Freude am Lesen zu
fördern.
Die Schüler sollen
— persönliche Mitteilungen.(Briefe, Notizen, Einladungen) verstehen
— einfache Sachtexte aus Bereichen des täglichen Lebens und der Landeskunde, auch mit Hilfe des
Wörterbuches, verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 56)
— längere fiktionale Texte, die den rezeptiven Wortschatz nicht maßgeblich übersteigen, selbständig
lesen und im wesentlichen verstehen (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 55)
— die für die Bearbeitung bestimmter Aufgaben wichtigen Textstellen selbständig erkennen (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 57)
— Lieder und einfache Gedichte verstehen
Textsorten: siehe Didaktische Grundsätze
Schreiben
Der bisher erworbene Sprachschatz soll systematisch gefestigt und erweitert werden, um für das
Abfassen verschiedenartiger Texte verfügbar zu sein. Die schriftlichen Äußerungen sollen den Erfahrungen
und Interessen der Schüler entsprechen, wobei die kommunikative Funktion klar erkennbar sein soll.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 58)
Die Schüler sollen
— selbständig Notizen machen und verwerten (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 59)
— selbständig Mitteilungen und Briefe persönlichen Inhalts abfassen (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 60)
— Personen, Situationen, Gegenstände usw. beschreiben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 61)
— einfache Texte verfassen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Erlebtem, Gehörtem, Beobachtetem
und Gelesenem stehen und gegebenenfalls die eigene Meinung dazu wiedergeben (Leistungsdifferenzierung,
siehe Didaktische Grundsätze, Z 62)
— eine Erzählung fortsetzen, einen Erzählkern ausbauen bzw. kurze Szenen verfassen, soweit dies
unter Verwendung sprachlich vertrauten Materials möglich ist (Leistungsdifferenzierung, siehe
Didaktische Grundsätze, Z 63)
— Zusammenfassungen schreiben (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 64)
Themen und Wortschatz
Es gelten weiterhin die für die 1. Klasse angeführten Grundsätze. Bei der Auswahl und Behandlung
der Themen ist in der 4. Klasse darüber hinaus der zunehmenden Reife und erweiterten Interessenslage
der Schüler Rechnung zu tragen. Dabei sind landeskundliche Informationen mit einzubeziehen. Bei der
Auswahl und Gestaltung der Themen soll nach Möglichkeit der weitere Bildungsweg der Schüler berücksichtigt
werden.
Anknüpfend an bisher behandelte Themenbereiche sind neue Themen mit folgenden Schwerpunkten
zu wählen
Der bisher erworbene Wortschatz ist systematisch zu festigen und zu erweitern. Die selbständige
Arbeit mit dem Wörterbuch ist zu fördern. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 65)
Grammatik
Der Grammatikstoff der ersten, zweiten und dritten Klasse ist gezielt zu wiederholen und zu erweitern.
Konkrete Sprachverwendungssituationen sollen im Vordergrund stehen.
Folgende Schwerpunkte sollen gesetzt werden (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 67)
Satz — stavek
Wortstellung — besedni red (glagol!) Vzročni in krajevni odvisnik (ker — kjer).
Verb — glagol
Festigung des situationsgerechten Gebrauchs der bisher erarbeiteten Zeitwortformen — Utrjevanje
situacijam primerne uporabe do sedaj predelanih glagolskih oblik.
Erweiterung um folgende Bereiche
— trpni deležnik na n in t (pripravljen stol, zašit plašč) — gebräuchliche Formen des Passivs
— uporaba besed moram — morem
— gängige Formen, die Wünsche, Bedingungen, Folgen ausdrücken (povedni, želelni, pogojni,
velelni naklon)
Sprachfunktionen und Rollen: siehe 1. Klasse
Aussprache: siehe 1. Klasse
Rechtschreibung: siehe 1. Klasse
23. In Anlage B, sechster. Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Slowenisch" dem Unterabschnitt
„Didaktische Grundsätze" angefügt
„3. Klasse
Z 24: Die Schüler der III. Leistungsgruppe können dieses Teillernziel erreichen, wenn der Lehrer mit
merklich längeren Pausen und mit Wiederholungen spricht.
Z 25: Für die II. Leistungsgruppe sind weniger komplexe, für die III. Leistungsgruppe im allgemeinen
einfache und kurze Texte heranzuziehen.
Sprechen
Z 26, 28, 29: Die Schüler der III. Leistungsgruppe werden sich in einfachster Weise ausdrücken,
unterstützt durch ein Angebot von elementaren, vielseitig verwendbaren Redemitteln.
Z 27: Dieses Teillernziel erfordert in der II. Leistungsgruppe gegebenenfalls unterstützende Maßnahmen.
Z 30: In der II. Leistungsgruppe werden Informationen in einfacher Form erfragt und gegeben.
Z 31: In der III. Leistungsgruppe werden Informationen in einfachster Form und im Rahmen erarbeiteter
Themen erfragt und gegeben.
Z 32: Die Schüler der III. Leistungsgruppe werden emotionelle Haltungen in sprachlich einfachster
Form erfragen und ausdrücken.
Z 33 : In der III. Leistungsgruppe sollen die Spielszenen vorwiegend kurz sein.
Leseverstehen
Z 34: In der II. Leistungsgruppe sollen für dieses Teillernziel einfachere Texte und gegebenenfalls
Anleitung des Lehrers vorgesehen werden. In der III. Leistungsgruppe sind darüber hinaus im allgemeinen
kürzere Texte oder ausgewählte Textteile zu verwenden.
2 35: In der III. Leistungsgruppe ist zur Erreichung dieses Teillernziels intensive Unterstützung
durch den Lehrer vorzusehen.
Schreiben
Z 36: Der Anspruch an sprachliche Korrektheit hängt von der Leistungsgruppe ab.
Z 37: Das Abfassen von Mitteilungen und Briefen persönlichen Inhalts erfolgt in der II. Leistungsgruppe
mit angemessener Unterstützung, in der III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und
intensiver Unterstützung.
Z 38: Das Beschreiben erfolgt in der II. Leistungsgruppe mit angemessener Unterstützung in der
III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und intensiver Unterstützung.
Z 39: In der III. Leistungsgruppe sind für diese Aufgaben besonders ausgewählte Beispiele heranzuziehen.
Z 40 : Das Schreiben einfacher Zusammenfassungen erfolgt in der II. Leistungsgruppe in gelenkter
Form; in der III. Leistungsgruppe kann dieses Teilziel entfallen.
Themen und Wortschatz
Z 41 : In der III. Leistungsgruppe kann sich der produktive Wort- und Phrasenschatz auf die elementarsten
Ausdrucksmittel beschränken.
Grammatik
Z 42: In der II. Leistungsgruppe sollen die vorgesehenen Schwerpunkte weitgehend auch produktiv
verfügbar sein.
Z 43 : Für die III. Leistungsgruppe stehen die Festigung des in den ersten beiden Jahren erarbeiteten
Stoffes und die behutsame Erweiterung durch Schwerpunkte der 3. Klasse im Vordergrund.
Die Schüler sollen aber auch hingeführt werden, die bei den Schwerpunkten der 3. Klasse genannten
grammatischen Formen im Textzusammenhang zu verstehen.
4. Klasse
Hörverstehen
Z 44: Die Schüler der III. Leistungsgruppe können dieses Teillernziel erreichen, wenn der Lehrer mit
merklich längeren Pausen und mit Wiederholungen spricht.
Z 45 : Für die II. Leistungsgruppe sind weniger komplexe, für die III. Leistungsgruppe im allgemeinen
einfache und kurze Texte heranzuziehen.
Z 46: Für die II. Leistungsgruppe sind weniger komplexe Texte und verstärkte Verstehenshilfen sowie
gegebenenfalls mehrmaliges Hören vorzusehen. In der III. Leistungsgruppe kann dieses Teillernziel nur
anhand besonders ausgewählter Hörtexte erreicht werden.
Sprechen
Z 47, 49, 50: Die Schüler der III. Leistungsgruppe werden sich in einfachster Weise ausdrücken,
unterstützt durch ein Angebot von elementaren, vielseitig verwendbaren Redemitteln.
Z 48: Dieses Teillernziel erfordert in der II. Leistungsgruppe gegebenenfalls unterstützende Maßnahmen.
Z 51: In der II. Leistungsgruppe werden Informationen in einfacher Form erfragt und gegeben.
Z 52: In der III. Leistungsgruppe werden Informationen in einfachster Form und im Rahmen erarbeiteter
Themen erfragt und gegeben.
Z 53: Die Schüler der III. Leistungsgruppe werden emotioneile Haltungen in sprachlich einfachster
Form erfragen und ausdrücken.
Z 54: In der III. Leistungsgruppe sollen die Spielszenen vorwiegend kurz sein.
Leseverstehen
Z 56: In der II. Leistungsgruppe sollen für dieses Teillernziel einfachere Texte und gegebenenfalls
Anleitung des Lehrers vorgesehen werden. In der III. Leistungsgruppe sind darüber hinaus im allgemeinen
kürzere Texte oder ausgewählte Textteile zu verwenden.
Z 56: In der III. Leistungsgruppe ist zur Erreichung dieses Teillernziels intensive Unterstützung
durch den Lehrer vorzusehen.
Z 57: Dieses Teillernziel gilt hauptsächlich für die I. und II. Leistungsgruppe.
Schreiben
Z 58: Der Anspruch an sprachliche Korrektheit hängt von der Leistungsgruppe ab.
Z 59 : Das Verwerten von Notizen erfolgt in der II. Leistungsgruppe mit angemessener Unterstützung,
in der III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und intensiver Hilfe.
Z 60: Das Abfassen von Mitteilungen und Briefen persönlichen Inhalts erfolgt in der II. Leistungsgruppe
mit angemessener Unterstützung, in der III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und
intensiver Unterstützung.
Z 61: Das Beschreiben erfolgt in der II. Leistungsgruppe mit angemessener Unterstützung, in der
III. Leistungsgruppe mit einfachsten Sprachmitteln und intensiver Unterstützung.
Z 62 : In der III. Leistungsgruppe sind für die Aufgaben besonders ausgewählte Beispiele heranzuziehen.
Z 63 : In der II. Leistungsgruppe wird für diese Aufgabe verstärkte Hilfestellung erforderlich sein. In
der III. Leistungsgruppe kann dieses Teilziel entfallen.
Z 64: Das Schreiben von Zusammenfassungen erfolgt in der II. Leistungsgruppe mit einfachen
Sprachmitteln und nach Vorgabe angemessener Arbeitshilfen; in der III. Leistungsgruppe kann dieses Teilziel
entfallen.
Themen und Wortschatz
Z 65 : In der III. Leistungsgruppe kann sich der produktive Wort- und Phrasenschatz auf elementare
Ausdrucksmittel beschränken. Die Schüler sollen aber auch dazu hingeführt werden, die bei den Schwerpunkten
der 4. Klasse genannten grammatischen Formen im Textzusammenhang zu verstehen."
24. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Ungarisch" dem Unterabschnitt „Lehrstoff"
angefügt
„3. Klasse (3 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Zum Berichten und Erzählen über Erlebtes und Beobachtetes treten Übungen im freien Sprechen mit
Vorbereitung (Leistungsdifferenzierung). Dabei ist auf richtige Betonung und Aussprache zu achten.
Zu den Erlebnis- und Beobachtungsaufsätzen kommen einfache Sachberichte und Inhaltsangaben
(Leistungsdifferenzierung).
Schrifttum und Lesen
Anleitung zum häuslichen Lesen, zB durch Einrichtungen einer ungarischen Klassen- bzw. Schulbibliothek.
Themenkreise: Technik und Wirtschaft, Tier- und Pflanzenwelt, Sagen. Einfachere Auszüge aus der
ungarischen Literatur, lyrische Gedichte.
Sprachlehre
Wiederholung des einfachen und einfach erweiterten Satzes. Dazu kommt der zusammengesetzte
Satz. Satzgefüge und Satzverbindung (Leistungsdifferenzierung).
Beim Zeitwort ist auch die Gegenwart und Vergangenheit der Möglichkeitsform sowohl bei der subjektiven
als auch bei der objektiven Abwandlung zu behandeln (Leistungsdifferenzierung).
Abweichungen der Aussprache von der Schreibung beim Zusammentreffen von Vokalen. Die vollkommene
Vokalangleichung. Wortbildung und Wortbedeutung..
Rechtschreiben
Behandeln der Zeichensetzung bei zusammengesetzten Sätzen. Übung und Sicherung der richtigen
Schreibung der subjektiven und objektiven Abwandlungsform,der Befehlsform und der Möglichkeitsform
des Zeitwortes (Leistungsdifferenzierung).
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
4. Klasse (3 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Die Übungen im freien Sprechen sind mit gesteigerten Anforderungen fortzusetzen (Leistungsdifferenzierung).
Wiederholung der bisherigen Aufsatzarten. Berichte zum Themenkreis Mensch,', Natur, Tagesgeschehen.
Schreiben eines ungarischen Briefes (Leistungsdifferenzierung).
Schrifttum und Lesen
Lyrische Gedichte und einfache Balladen (Leistungsdifferenzierung). Berichte und Schilderungen aus
dem Arbeits- und Berufsleben sowie der Zeitgeschichte.
Bilder aus der Geschichte und Kultur des österreichischen und des ungarischen Volkes. Übersicht
über die wichtigsten Entwicklungsabschnitte der ungarischen Literatur (Leistungsdifferenzierung).
Sprachlehre
Zusammenfassende Übersicht über die Laut-, Wort- und Satzlehre. Übungen zur Sprachrichtigkeit.
Direkte und indirekte Rede (Leistungsdifferenzierung).
Rechtschreibung
Richtige Schreibung einiger im Alltagsleben und im Schriftverkehr gebräuchlicher Abkürzungen und
Fremdwörter (Leistungsdifferenzierung). Zusammenfassende und wiederholende Übungen unter Berücksichtigung
der häufigsten Fehler.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr."
25. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde" dem
Unterabschnitt „Lehrstoff" angefügt
„3. Klasse (2 Wochenstunden)
Vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.
Glaubenskonflikte und Machtpolitik
Lernziele
Erfassen der Aufbruchstimmung am Beginn der Neuzeit
Erkennen von Ursachen reformatorischer Bestrebungen
Gewinnen von Einblicken in Zusammenhänge zwischen religiösen Bewegungen, sozialen Konflikten
und Machtpolitik
Lerninhalte
Wirtschaftlicher Wandel und soziale Spannungen — Bauernkriege, Niedergang des Rittertums
Religiöse Krisen im Spätmittelalter — Schisma, Primat des Papstes und konziliare Bewegung
Reformation und katholische Erneuerungsbewegung
Machtpolitische Hintergründe der Glaubenskriege — wirtschaftliche und soziale Folgen
Die Politik des Hauses Habsburg im Spannungsfeld von Macht und Glauben
Absolutismus und Aufklärung
Lernziele
Erkennen von Wesensmerkmalen des Absolutimsus und des Parlamentarismus
Erkennen grundlegender Ideen der Auflärung und ihres Weiterwirkens bis in die Gegenwart
Gewinnen von Einblicken in die politische und kulturelle Entwicklung Österreichs
Lerninhalte
Politische Organisation, gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse im absolutistischen Staat
Die Entwicklung des Parlamentarismus in England
Mensch und Gesellschaft in den Ideen der Aufklärung
Die vielfältigen Auswirkungen der Aufklärung
Gottesgnadentum — Volkssouveränität
Österreich: Großmachtpolitik und innerstaatliche Entwicklung, Aufgeklärter Absolutismus, Barockkultur
Revolutionen und Gegenbewegungen
Lernziele
Erkennen von Ursachen für Revolutionen und Freiheitsbewegungen
Erkennen charakteristischer Entwicklungen im Verlauf von revolutionären Veränderungen
Erfassen von Ursachen und Wirkungen restaurativer Gegenbewegungen
Lerninhalte
Entstehung der USA — Erklärung der Menschenrechte
Die Französische Revolution und ihre Auswirkungen
Das napoleonische Hegemonialsystem und seine Überwindung
Liberale und nationale Bewegungen
Wiener Kongreß — Vormärz — Revolution von 1848
Biedermeierkultur
Industrielle Revolution, Kapitalismus, Sozialismus
Lernziele
Verstehen grundlegender Voraussetzungen für wirtschaftliche Revolutionen
Gewinnen von Einblicken in den technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungsprozeß
im Verlauf der ersten industriellen Revolution
Erkennen der sich neu ergebenden gesellschaftlichen Konflikte und der Versuche zu ihrer Bewältigung
Erkennen der Bedeutung und Problematik der fortschreitenden Industrialisierung und Technisierung
für die Gegenwart
Lerninhalte
Erste industrielle Revolution: Wissenschaftliche, technologische, ökonomische und gesellschaftliche
Grundlagen
Wirtschaftsliberalismus — Kapitalistisches Wirtschaftssystem
Neue Produktionsweisen in Industrie und Landwirtschaft; Lohnarbeit
Entwicklungen im Bereich von Verkehr, Handel und Nachrichtenwesen
Bevölkerungswachstum; Veränderungen in Gesellschaft, Arbeitswelt und Familie
Die soziale Frage und ihre Lösungsversuche: Sozialistische Ideen, christliche Soziallehre
Selbsthilfeorganisationen (gewerkschaftliche, genossenschaftliche, parteipolitische Interessenverbände,
Unternehmerverbände) und staatliche Sozialpolitik
Liberalismus und Nationalismus
Lernziele
Erkennen der Wirkungen des Nationalismus in der europäischen Politik
Erfassen der Bedeutung des Liberalismus für den Demokratisierungsprozeß
Gewinnen von Einblicken in die besondere Situation der Donaumonarchie
Lerninhalte:.
Nationale Ideen — Bildung von Nationalstaaten
Das Rote Kreuz und Friedensbewegungen
Der Liberalismus als politische Kraft
Österreich: Nationalitätenfrage; Demokratisierungsbestrebungen — Verfassung, Bildung gewerkschaftlicher
Organisationen und politischer Parteien, Entwicklung des Wahlrechts; Lebensverhältnisse,
Arbeitsbedingungen und kulturelle Leistungen um die Jahrhundertwende
Imperialismus — Erster Weltkrieg
Lernziele
Gewinnen von Einblicken in die Entwicklung des europäischen Kolonialismus
Erkennen wirtschaftlicher und machtpolitischer Interessen als Ursachen imperialistischer Expansion
Erkennen der Ursachen des Ersten Weltkrieges
Erkennen der Bedeutung des Ersten Weltkrieges für Europa
Lerninhalte
Kolonialismus am Beginn der Neuzeit — merkantilistische Kolonialpolitik
Ursachen und Formen imperialistischer Kolonialpolitik
Folgen der europäischen Herrschaft für die Kolonialvölker
Die Europäisierung der Erde
Imperialistische Machtpolitik und nationale Spannungen als Ursachen des Ersten Weltkrieges
Die Umgestaltung der europäischen Staatenwelt als Folge des Ersten Weltkrieges
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Von 1918 bis zur Gegenwart
Wirtschaftliche und politische Krisen in der Zwischenkriegszeit
Lernziele
Gewinnen von Einblicken in die geänderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen
Verhältnisse
Erkennen des Zusammenhanges zwischen den geänderten Verhältnissen und den sich daraus ergebenden
Krisen
Erkennen von Kräften und Vorgängen, durch welche demokratische Systeme gefährdet werden können
Lerninhalte
Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt
Neue Ansätze in der Kunst
Errichtung von Demokratien — Gefahren für das demokratische System
Inflation, Weltwirtschaftskrise — soziale, ökonomische und politische Auswirkungen
Österreich von 1918 bis 1938
Lernziele
Erkennen der Probleme eines neu entstandenen Staates
Gewinnen von Einblicken in den Aufbau einer demokratichen Ordnung
Erkennen der Folgen ideologischer Polarisierung und der Radikalisierung des politischen Lebens
Erkennen des Einflusses auswärtiger Mächte auf die innerstaatliche Entwicklung
Lerninhalte
Gründung der Republik und Konsolidierung des Staates
Grundzüge der Verfassung
Die politischen Lager
Wirtschaftliche Probleme und soziale Folgen
Krise der Demokratie
Das autoritäre System
Der Verlust der staatlichen Selbständigkeit
Diktatorische Systeme
Lernziele
Erkennen der Unterschiede zwischen demokratischen und diktatorischen Systemen
Erfassen der Stellung des Menschen in einem totalitären Staat
Erkennen verschiedener Möglichkeiten und Formen der Manipulation und Indoktrination
Lerninhalte
Die russische Revolution; Grundlagen und Entwicklung des Sowjetstaates
Faschismus
Der Nationalsozialismus — Beispiel einer totalitären Herrschaft
Jugendbewegungen — Wirkung und Mißbrauch
Rassenideologie — Antisemitismus
Propaganda und Terror
Organisierter Massenmord
Unterdrückung und Widerstand, Leben im Exil
Der Zweite Weltkrieg
Lernziele
Erkennen von Entwicklungen, die zum Krieg führen
Erfassen des Spannungsverhältnisses zwischen Machtpolitik und dem Eintreten für den Frieden
Erfassen der Auswirkungen eines totalen Krieges
Erkennen der moralischen Verpflichtung für den einzelnen, an der Lösung von Konflikten aktiv und
verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lerninhalte
Aufrüstung und Expansionspolitik Deutschlands, Italiens und Japans
Wirtschaftspolitik, Jugenderziehung und Propaganda im Dienste der Kriegsvorbereitung
Der Ausbruch des Krieges, seine Ausweitung und Eskalation zum totalen Krieg
Die Schrecken des Krieges
Der organisierte Widerstand
Das Ende des Krieges
Versuche einer künftigen Friedensordnung — die Vereinten Nationen
Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1955
Lernziele
Erkennen der Bemühungen zur Wiederherstellung der Eigenstaatlichkeit Österreichs und zur Gewinnung
der vollen Souveränität
Erfassen der Bedeutung der Zusammenarbeit für den Wiederaufbau und die politische Stabilität
Lerninhalte
Der österreichische Widerstand gegen das NS-Regime; die Moskauer Deklaration
Die Neukonstituierung der politischen Parteien; die Gründung des österreichischen Gewerkschaftsbundes;
die Kammern
Die Wiedererrichtung der österreichischen Republik
Der Wiederaufbau — wirtschaftliche und politische Probleme in der Besatzungszeit
Staatsvertrag und Neutralitätserklärung — Die Umfassende Landesverteidigung
Die Welt im Zeitalter des Оst-West-Konfliktes
Lernziele
Gewinnen von Einblicken in die Entwicklung zweier Machtblöcke nach dem Zweiten Weltkrieg
Erkennen der wesentlichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Unterschiede der konkurrierenden
Weltmächte
Erkennen der veränderten Stellung Europas
Lerninhalte
Zerfall der Siegerkoalition — Blockbildung
Unterschiedliche Systeme in den USA und der UdSSR
Kalter Krieg — Koexistenz — Entspannung — neue Konflikte
Europa: Verlust an weltpolitischer Bedeutung; Teilung und Integrationsversuche
Entkolonialisierung und Dritte Welt
Lernziele
Gewinnen von Einblicken in die Veränderungen der außereuropäischen Welt
Erwerben eines Verständnisses für die gegenwärtigen Probleme der Entwicklungsländer
Entwickeln der Bereitschaft, an der Lösung von Problemen der Dritten Welt mitzuwirken
Lerninhalte
Beispiele für Ursachen, Abläufe und Folgen der Entkolonialisierung
Charakteristische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, politische und kulturelle Unterschiede zwischen
Industrieländern und Ländern der Dritten Welt
Krisenanfälligkeit der Entwicklungsländer — weltpolitische Folgen
Formen der gegenseitigen Abhängigkeit von Entwicklungsländern und Industrieländern
Der Nord-Süd-Konflikt — Lösungsversuche
Österreich von 1955 bis heute
Lernziele
Erkennen der Stellung des neutralen Österreich in der Welt
Gewinnen von Einblicken in die verfassungsrechtliche Ordnung und in den tatsächlichen Ablauf politischer
Entscheidungsprozesse
Entwickeln der Bereitschaft zur politischen Mitwirkung und Mitverantwortung
Lerninhalte
Das Wirken Österreichs in übernationalen Gemeinschaften — Möglichkeiten eines neutralen Staates
in der internationalen Politik
Politische Willensbildung
Die Rolle von politischen Parteien und von Interessenvertretungen — Konflikt und Konsens in der
Innenpolitik
Die Sozialpartnerschaft
Staatsbürgerliche Verantwortung: Rechte, Pflichten, Möglichkeiten
Die Bürger und ihre Gemeinde
Wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Probleme der Gegenwart
Dieser Themenbereich eignet sich besonders für einen fächerübergreifenden und projektorientierten
Unterricht. Es wird zielführend sein, diese Lernziele geeigneten historischen Sachverhalten im Verlauf der
4. Klasse zuzuordnen. Damit ist eine stärkere Integration von Geschichte, Sozialkunde und Politischer Bildung
zu erreichen.
Lernziele
Entwickeln der Bereitschaft, Problemen und Herausforderungen der Zeit in verantwortungsbewußter
und humaner Weise zu begegnen
Gewinnen von Einblicken in die Arbeitswelt der Industriegesellschaft
Erkennen der Auswirkungen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen auf den einzelnen
und die Familie
Lerninhalte
Neue Formen politischer Mitbestimmung
Der einzelne und die Gemeinschaft: Konflikt und Einordnung
Atomares Wettrüsten — Friedensbestrebungen
Gefährdung der Menschenrechte — Bestrebungen zum Abbau von Gewalt
Flüchtlinge in aller Welt
Diskriminierung und Schutz von Minderheiten
Bildungsgesellschaft und Mobilität
Wechselwirkung zwischen Wirtschaftswachstum, Erhaltung gesunder Lebensgrundlagen und sozialer
Sicherheit
Emanzipation und Veränderung von Rollenbildern in Familie und Arbeitswelt
Freizeit: Selbstgestaltung — Fremdbestimmung — Freizeitindustrie
Ausdrucksformen der Kunst
Jugend einst und heute
26. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" dem
Unterabschnitt „Lehrstoff" angefügt
„3. Klasse (2 Wochenstunden)
Vertiefende Kenntnisse und Einsichten über Österreich unter Berücksichtigung des Raumes, der
Raumordnung, der Wirtschaft, der Arbeitswelt und des Umweltschutzes. Darstellung in Einzelbildern und
Übersichten. Anbahnung von Bereitschaft und Fähigkeiten, sich aktuellen politischen, gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Fragen der näheren Umwelt zuzuwenden. Erweiterung der topographischen Kenntnisse
über Österreich und seine Bundesländer.
Österreichische Landschaften
Anhand von Karten und kartenähnlichen Darstellungen sowie Luft- und Satellitenbildern die Eigenart
ausgewählter Landschaften erfassen.
Sich mit großmaßstäbigen Karten im Raum zurechtfinden.
Orientierungsübungen
Gliederung Österreichs nach Großlandschaften.
Wohnen in Österreich
Die Bevölkerungsverteilung und die Bevölkerungsentwicklung begründen, sowie einige sich daraus
ergebende Auswirkungen erkennen.
Fähigkeit, die Wohnsituation im ländlichen und städtischen Lebensraum vergleichend zu erfassen.
Die Notwendigkeit der Raumordnung begreifen.
Dicht und dünn besiedelte Räume, Zentralräume.
Das Dorf und seine Veränderung, Ortsbildschutz.
Die Stadt, Altstadtsanierung, Wohnungsbeschaffung.
Zersiedelung, Raumordnungsmaßnahmen (Flächenwidmungsplan).
Unterwegs in Österreich
Erkennen, daß Räume unterschiedlich gut erreichbar sind.
Eine Reise planen.
Verkehrsnetz und Verkehrsknoten.
Lokal-, Regional- und Transitverkehr.
Öffentlicher Verkehr und Individualverkehr (Verkehrsträger).
Fahrpläne, Liniennetzpläne, Straßenkarten.
Arbeiten in Österreich
Erfassen, daß Landwirtschaft, Industrie und Fremdenverkehr Räume unterschiedlich prägen.
Erkennen, daß Arbeits- und Berufswelt einem ständigen Wandel unterliegen.
Räume, in denen Landwirtschaft, Industrie bzw. Fremdenverkehr vorherrschen.
Berufsvielfalt, Berufsanforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten.
Unterschiedliche Arbeitsbedingungen.
Der Jugendliche und die Frau in der Arbeitswelt.
Arbeitsmarkt.
Die Verflechtung Österreichs mit dem Ausland
Erkennen, daß Österreich als kleines Land auf die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Ausland
angewiesen ist.
Einsicht gewinnen, daß wir alle unsere Fähigkeiten nützen müssen, um bei der harten Konkurrenz auf
dem Weltmarkt bestehen zu können.
Beispiele zur Außenwirtschaft Österreichs unter Beachtung der Wirtschaftsbündnisse (EG,
RGW, ...).
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs.
Leistungsbilanz.
Vom Geldausgeben und Geldanlegen
Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten entsprechend
zu planen.
Erfassen, welche Möglichkeiten, Freiheiten, Rechte und Zwänge sich für den Verbraucher in der
Marktwirtschaft ergeben.
Einkommensbeschaffung und -verwendung.
Konsumentenverhalten, Konsumentenschutz, Wirkung der Werbung.
Preisbildung (Markt, amtliche Preisregelung, Verbraucherpreisindex).
Spar- und Kreditformen (Konto, Scheck, Kreditkarte).
Das Ergebnis des gemeinsamen Wirtschaftens
Erkennen, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer teils gleiche, teils unterschiedliche Interessen haben;
einsehen, daß ihre Zusammenarbeit für die österreichische Volkswirtschaft erforderlich ist.
Erfassen, wie das Sozialprodukt zustande kommt.
An einfachen und aktuellen Beispielen zeigen, wie die öffentliche Hand Raum und Wirtschaft beeinflußt.
Eigentumsverhältnisse, Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.
Wertschöpfung, Bruttoinlandsprodukt.
Konjunkturverlauf.
Wirtschaftspolitische Aufgaben und Maßnahmen (Budget).
Regionale Fallstudie als Projektarbeit
Erfassen räumlicher und wirtschaftlicher Erscheinungen, Zusammenhänge und Probleme an einem
kleinräumigen Beispiel.
Informationen sammeln, ordnen, bearbeiten, darstellen und bewerten.
Berücksichtigung zB von
naturräumlichen Gegebenheiten;
Arbeitsmarktsituation;
Maßnahmen der Regionalpolitik;
örtlicher und überörtlicher Raumplanung;
Natur- und Umweltschutz.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Auseinandersetzung mit grundlegenden Gegenwartsfragen Österreichs, Europas und der Erde sowie
mögliche Zukunftsperspektiven. Kenntnisse über bedeutende Staaten und Machtgruppen unter Berücksichtigung
naturräumlicher Ausstattung sowie der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Ordnungen.
Darstellung von Einzelbildern und vergleichenden Gegenüberstellungen. Weiterentwicklung
topographischer Kenntnisse. Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen ist verstärkt anzustreben.
Unser Europa
Die geographische Vielfalt Europas anhand von Bildern und Karten erkennen. Räumliche und wirtschaftliche
Informationen über ausgewählte Regionen bzw. Staaten sammeln und auswerten.
Offenheit gegenüber europäischen Fragen als Österreicher und Europäer gewinnen.
Landschaften.
Leben unter unterschiedlichen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen.
Integrationsbestrebungen.
Wirtschaftlich und politisch einflußreiche Staaten
Räumliche und wirtschaftliche Informationen über ausgewählte außereuropäische Staaten sammeln
und auswerten.
Einblicke in unterschiedliche Gesellschaftssysteme und ihre Auswirkungen auf den Raum, die Wirtschaft
und die Lebensweise der Bevölkerung insbesondere am Beispiel der USA und der UdSSR
gewinnen.
Bevölkerungsstruktur.
Inwertsetzung des Raumes.
Wirtschaftspotential.
Wirtschaftsordnung.
Die „Dritte Welt"
Entwicklungsunterschiede von Staaten der Erde wahrnehmen. Einige Erklärungsansätze für die Ursachen
unterschiedlicher Entwicklung vergleichen und überprüfen.
Die Notwendigkeit und Problematik von Entwicklungshilfe erkennen.
Bereitschaft anbahnen, Entwicklungshilfemaßnahmen zu unterstützen.
Hohes Bevölkerungswachstum, unzureichende Ernährung, geringer Bildungsstand, starke
soziale Unterschiede, geringe Wirtschaftskraft.
Frau und Kind in der „Dritten Welt".
Unterschiedliche Ziele und Maßnahmen von Entwicklungshilfe und ihre Auswirkungen.
Nord-Süd-Konflikt.
Fragen der Weltwirtschaft
Die zunehmende Verflochtenheit der Weltwirtschaft und Ungleichgewichte im Welthandel erkennen.
Internationale Arbeitsteilung, Gastarbeiter.
Preisverhältnisse zwischen Rohstoffen und Fertigwaren.
Währung, Wechselkurs, Inflation.
Bedeutung und Einfluß multinationaler Unternehmen.
Arbeitslosigkeit als weltweites Problem.
Neue Technologien und ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt
Wechselbeziehungen zwischen der sozioökonomischen und der technischen Entwicklung erfassen.
Bereitschaft anbahnen, sich mit dem Einfluß neuer Technologien kritisch auseinanderzusetzen, sich
fortzubilden und damit berufliche Mobilität zu gewinnen.
Innovation.
Veränderungen von Arbeitswelt, Güterproduktion, Lebensweise (Arbeitszeit, Freizeit), Gesellschaftsstrukturen.
Höhere Qualifikation.
Räumliche und berufliche Mobilität.
Die Erde ist einem stetigen Wandel unterworfen
Erkennen, daß der in Raum und Wirtschaft tätige Mensch unter dem Einfluß unterschiedlicher Werthaltungen
handelt.
Erfassen, daß dieses Handeln Raum und Wirtschaft verändert, zukunftswirksam ist und oft unerwünschte
Folgen nach sich zieht.
Einsehen, daß der Mensch für seine Handlungen in Raum und Wirtschaft Verantwortung trägt.
Aktuelle Fallstudie bzw. Projekt.
Betrachtung aus geographischer, historischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht.
Grenzen der Raum-, Rohstoff- und Energienutzung/Natur- und Umweltschutz."
27. In Anlage B, sechster Teil, werden beim Pflichtgegenstand „Mathematik" die Unterabschnitte
„Lehrstoff" und „Didaktische Grundsätze" wie folgt geändert
a) an die Stelle des zweiten bis vierten Absatzes des Unterabschnittes „Lehrstoff" treten folgende
Absätze
„In manchen Fällen sind diese Tätigkeiten nicht verpflichtend vorgesehen, was durch das Wort
„allenfalls" aufgezeigt wird; des öfteren haben sie den Charakter eines Vorschlages, was durch „etwa"
oder „beispielsweise" gekennzeichnet ist.
Beispiele zur Erläuterung von Aktivitäten sind durch „zB" gekennzeichnet. Im Unterricht können
selbstverständlich auch andere Typen von Beispielen behandelt werden.
Die Reihenfolge, in der die einzelnen Schüleraktivitäten angegeben sind, entspricht einer gewissen
systematischen Darstellung, ist aber keine methodische Festlegung und für den Unterricht nicht verbindlich.
Vielmehr ist ein sinnvolles Verbinden verschiedener Tätigkeiten und verschiedener Aspekte eines
Themenbereiches wünschenswert.
Differenzierung wird sich vor allem in der unterschiedlichen Durchführung der Tätigkeiten entsprechend
den Didaktischen Grundsätzen auswirken."
b) dem Unterabschnitt „Lehrstoff" wird angefügt
„3. Klasse (4 Wochenstunden)
Positive rationale Zahlen, Taschenrechner
Für das Arbeiten in den meisten Stoffgebieten der Mathematik ist es notwendig, daß die Schüler
Gewandtheit im Umgang mit positiven rationalen Zahlen (natürliche Zahlen, Bruchzahlen in Dezimal-
und Bruchschreibweise) und Verständnis für Beziehungen zwischen Zahlen besitzen. Diesbezügliche
Mängel sind durch Wiederholungen und durch Übungen, vielfach im Rahmen von Anwendungen, auszugleichen.
Auch das Arbeiten mit dem Taschenrechner, vor allem in Verbindung mit Kopfrechnen und
Abschätzen, kann die Gewandtheit im Umgang mit Zahlen und das Verständnis für Beziehungen zwischen
Zahlen verstärken. Dabei soll den Schülern auch bewußt werden, daß bei einfachen Rechnungen die
Verwendung des Taschenrechners nicht immer zweckmäßig ist. Der Einsatz des Taschenrechners entlastet
bei umfangreicher Rechenarbeit, sodaß eine Konzentration auf wesentliche Überlegungen und Beziehungen
erleichtert wird. Eine Behandlung des Taschenrechners als eigenes Thema wird nicht erforderlich sein,
sein Einsatz in verschiedenen Stoffgebieten ist wünschenswert. Durch das Arbeiten mit dem Taschenrechner
sollen die Schüler außerdem Erfahrungen im Umgang mit elektronischen Rechengeräten gewinnen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 40)
Arbeiten mit dem Taschenrechner in verschiedenen Stoffgebieten
Bearbeiten von Rechenausdrücken unter Ausnützung von Möglichkeiten des verwendeten Gerätes,
etwa Benützen von Funktionstasten, von Speichern, Benützen von Bedienungsanleitungen. Untersuchen
der Auswirkung von Änderungen einer Rechengröße auf das Rechenergebnis (Fehlerauswirkungen,
Rechengenauigkeit), Angeben von Schranken; kritisches Betrachten von Rechenergebnissen auf
sinnvolle Genauigkeit. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 41)
Ganze und rationale Zahlen
Beim Arbeiten in der Menge der ganzen Zahlen und der Menge der rationalen Zahlen sollen die
Schüler mit den Gesetzmäßigkeiten des Rechnens in diesen Bereichen vertraut werden und Fertigkeiten
und Einsichten erwerben, die für die Algebra von Bedeutung sind. Daher kann das Rechnen auf einfache,
leicht handhabbare Zahlen und Rechenausdrücke beschränkt werden.
Darstellen, Deuten und Vergleichen von ganzen und rationalen Zahlen
Beschreiben von Zuständen (etwa Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen: Darstellen
durch Punkte und Pfeile auf der Zahlengeraden.
Erkennen und Beschreiben von Kleiner-größer-Beziehungen; Beschreiben von Zahlenmengen durch
Ungleichungen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 42)
Rechnen mit ganzen und rationalen Zahlen
Veranschaulichen des Addierens und Subtrahierens, insbesondere auf der Zahlengeraden. Deuten des
Subtrahierens als Umkehren und Addierens und als Addieren des inversen Elements (der Gegenzahl);
Deuten des Dividierens als Umkehren des Multiplizierens und bei rationalen Zahlen als Multiplizieren
mit dem inversen Element (dem Kehrwert).
Die vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen sicher durchführen.
Erkennen verschiedener Bedeutungen des Minuszeichens (zB: 5 — 3; —3; — a, wobei — a auch eine
positive Zahl sein kann). (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 43)
Zusammenfassendes Betrachten der behandelten Zahlenmengen
Insbesondere Erkennen der Gültigkeit von Rechengesetzen in verschiedenen Zahlenmengen; Untersuchen
der Ausführbarkeit von Rechenoperationen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 44)
Elementare Algebra
Die Schüler sollen auf verschiedene Weisen mit Variablen arbeiten und dabei mit grundlegenden
mathematischen Arbeitsweisen vertraut werden. Das Beschreiben von Sachverhalten mit Variablen, insbesondere
das Beschreiben von funktionalen Beziehungen (also das Aufstellen von Formeln) und das Arbeiten
mit Formeln sollen — wegen ihrer großen Bedeutung in der Mathematik und bei deren Anwendungen
— von den Schülern in steigendem Maße beherrscht werden. Ebenso sind das Umformen von Termen und
das Lösen von Gleichungen für viele mathematische Tätigkeiten unerläßlich; anzustreben ist ein sicheres
und verständnisvolles Umgehen, das durch Rechenregeln begründet werden kann. Dazu soll die Komplexität
entsprechender Aufgaben eingeschränkt werden; diese Komplexität kann in der 4. Klasse etwas
erweitert werden.
Beschreiben von inner- und außermathematischen Sachverhalten mit Variablen, Aufstellen von Formeln
Beschreiben von Rechenvorschriften, Problemlösungen, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten mit Variablen
(zB: Beschreiben der Berechnung der Umsatzsteuer; Aufstellen einer Formel, mit der man die
Masse eines Prismas berechnen kann; Beschreiben, daß das Quadrat jeder natürlichen Zahl um 1 größer
ist als das Produkt der Nachbarzahlen). (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 45)
Interpretieren von Formeln
In Formeln Zahlen einsetzen; gegebenenfalls Veranschaulichen oder Deuten von Formeln in Sachsituationen
(zB Z = X.Y deuten als Weg = Geschwindigkeit mal Zeit oder als Flächeninhalt eines
Rechtecks = Länge mal Breite).
Untersuchen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf andere (zB: Wie ändert sich s in
s=v . t, wenn t verdreifacht wird und v konstant bleibt? Wie ändert sich t, wenn v verdreifacht wird
und s konstant bleibt?). (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 46)
Untersuchen und zusammenfassendes Betrachten von direkten und indirekten Proportionalitäten
Graphisches Darstellen insbesondere in Stabdiagrammen oder im Koordinatensystem; Darstellen in
Tabellen; Beschreiben durch Formeln; Überführen einer Darstellungsart in eine andere.
Beschreiben von Proportionalitäten mit Hilfe von Verhältnissen, Verwenden der Proportionenschreibweise
(zB: Gilt für den Preis y und die Warenmenge x die Beziehung y = 2,5 . x, so kann die
direkte Proportionalität auch durch
Darstellen in Potenzschreibweise
Kennen und Anwenden der Potenzschreibweise mit natürlichen Zahlen als Exponenten. Darstellen
von Zahlen unter Verwendung von Zehnerpotenzen (Gleitkommadarstellung); allenfalls Anwenden
dieser Darstellung beim Abschätzen von Rechenergebnissen. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische
Grundsätze, Z 47)
Arbeiten mit Termen
Umformen von Termen unter Verwendung grundlegender Rechenregeln, einschließlich der Regeln
für das Bruchrechnen [Elementarumformungen wie zB
Herleiten von Rechenregeln aus vorgegebenen Rechenregeln [zB Herleiten von (a + b)2 = ... aus
dem Distributivgesetz].
Verknüpfen von Elementarumformungen, eingeschränkt auf Ausdrücke geringer Komplexität [zB
Gelegentliches Überprüfen von Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen; fallweises
Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann.
Substituieren in Termen [zB: In a . (b + c) ist a durch x + y zu ersetzen oder in x —y ist y durch x —3
zu ersetzen].
Analysieren und Darstellen von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen
[zB hat (6a-3b) . (2a + 4b) ua. die Strukturen A . В, А . (B + C), (A-B) . С, (А-В) . (C + D)].
Begründen von Umformungen durch Rechenregeln.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 48)
Lösen von Gleichungen mit einer Variablen
Lösen von linearen Gleichungen und von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf
lineare Gleichungen zurückführen lassen; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln
und durch Umformungsregeln für Gleichungen (zB: A + B = C <=> B = C-A oder А=B<=>
A+C = B + C).
Gelegentliches Durchführen von Proben.
Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen
den Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse.
Gegebenenfalls Deuten von Gleichungen (zB Formulieren von passenden Texten).
Allenfalls Untersuchen von Lösungsfällen linearer Gleichungen, Erkennen der Abhängigkeit der
Lösungsmenge von der Grundmenge.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 49)
Umformen von Formeln
Insbesondere Ausdrücken einer Variablen durch die anderen in der Formel enthaltenen Variablen.
Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen.
Substituieren in Formeln (zB: Oberflächeninhalt eines Prismas: 0 = 2 . G + M; spezialisiere diese Formel
für einen Quader mit den Kantenlängen a, b, c).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 50)
Bearbeiten von Verzinsungsproblemen
Aufstellen von Formeln für einfache Zinsen und für Zinseszinsen (zB: Ein Betrag к ergibt mit 5% verzinst
in 1 Jahr k+k . 0,05 = k . 1,05), in 2 Jahren (k . 1,05) . 1,05 = к . 1,052); Anwenden solcher Formeln
auf Spar- und Kreditprobleme. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 51)
Geometrie
Durch das Arbeiten mit ähnlichen Figuren und das Berechnen von Flächen- und Rauminhalten soll
das geometrische Grundwissen der Schüler erweitert werden. Ebenso soll die Fähigkeit im zeichnerischen
Darstellen von ebenen und räumlichen Objekten — und zwar konstruktiv und skizzenhaft — ausgebaut
werden. Zeichnungen sollen auch dazu dienen, Längen (vor allem im Hinblick auf Berechnungen von Flächen-
und Rauminhalten) und Winkelmaße zu ermitteln. Der Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens
dienen Untersuchungen und zeichnerische Darstellungen von räumlichen Objekten, die durch
ebene Flächen begrenzt sind, sowie Berechnungen an geometrischen Körpern. Beim Arbeiten mit Flächen-
und Rauminhalten stehen auch algebraische Aspekte im Vordergrund, wie das Aufstellen und Umformen
von Formeln und das Untersuchen von funktionalen Beziehungen (Auswirkungen von Längenänderungen
auf Flächen- und Rauminhalte). Sachsituationen sollen — so wie bisher — sowohl Ausgangspunkt für die
Entwicklung geometrischer Begriffe und Erkenntnisse als auch ein Feld zum Anwenden der Geometrie
sein.
Darstellen von Punkten und von einfachen geometrischen Figuren in ebenen rechtwinkeligen Koordinatensystemen
Zeichnen insbesondere von Punkten, Strecken und Vielecken, gegebenenfalls unter Wahl eines geeigneten
Maßstabes; Ablesen der Koordinaten von Punkten; allenfalls Anwenden bei Vermessungsaufgaben
(zB ausgehend von einer durch zwei Punkte gegebenen Strecke und von dazugehörigen Winkeln die
Koordinaten weiterer Punkte bestimmen). (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 52)
Arbeiten mit Flächeninhalten von Vielecken
Herleiten einer Formel für den Flächeninhalt des Dreiecks, Anwenden dieser Formel bei der Berechnung
von Vierecken, gegebenenfalls Messen dazu notwendiger Längen; Darstellen solcher Berechnungsmöglichkeiten
mit Variablen (Aufstellen von Formeln). Allenfalls Begründen von Flächeninhaltsformeln
durch Vergleichen von Figuren unter Einbeziehung von Kongruenzbetrachtungen.
Allenfalls Berechnen von Flächeninhalten von Vielecken mit mehr als vier Eckpunkten und von Vielecken,
deren Eckpunkte in einem Koordinatensystem gegeben sind.
Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben. Untersuchen der Auswirkungen von Längenänderungen
auf den Flächeninhalt (zB: A=
. Wie ändert sich A, wenn с verdoppelt und h verdreifacht
wird? Wie kann A verdoppelt werden?).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 53)
Vergrößern und Verkleinern, Untersuchen ähnlicher Figuren
Vergrößern und Verkleinern von Figuren.
Kennen von Maßbeziehungen zwischen ähnlichen Figuren (Gleichheit von Winkelmaßen, Beziehungen
zwischen" Streckenlängen sowie Beziehungen zwischen Streckenlängen und Flächeninhalten).
Allenfalls Begründen von Eigenschaften ähnlicher Figuren.
Erkennen von ähnlichen Figuren; Begründen von Ähnlichkeiten. Beschreiben von Maßbeziehungen
in ähnlichen Figuren, insbesondere von Proportionalitäten von Streckenlängen (Strahlensatz);
Anwenden für Berechnungen.
Teilen von Strecken.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 54)
Untersuchen und Darstellen von räumlichen, ebenflächig begrenzten Objekten
Beschreiben von Eigenschaften räumlicher Objekte, die unmittelbar betrachtet werden oder durch ein
Bild bzw. eine Zeichnung dargestellt sind; allenfalls Aufzeigen von Ähnlichkeitsbeziehungen.
Zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von Gegenständen, welche die Gestalt von Prismen oder
Pyramiden haben oder aus solchen Körpern aufgebaut werden können; insbesondere Zeichnen von
Schrägrissen solcher Gegenstände in besonderen Lagen (möglichst viele Kanten oder Flächen sollen
parallel oder normal zur Zeichenebene sein), Zeichnen von charakteristischen Schnittfiguren. Einzeichnen
von Neigungswinkeln zwischen Kanten und ebenen Flächen, sowie zwischen zwei ebenen
Flächen; Ermitteln der Größe von Neigungswinkeln aus geeigneten Schnittfiguren.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 55)
Arbeiten mit Oberflächen- und Rauminhalten von Prismen und Pyramiden
Berechnen von Oberflächen- und Rauminhalten unter Verwendung bekannter Flächeninhaltsformeln
sowie der Volumsformeln für Prisma und Pyramide (besondere Berücksichtigung von
Anwendungssituationen); gegebenenfalls Messen der dazu notwendigen Längen in geeigenten Zeichnungen.
Aufstellen von Formeln, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben.
Allenfalls Untersuchen der Auswirkungen von Längenänderungen auf Oberflächen- und Rauminhalte.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 56)
Statistik
Die Schüler sollen Sachsituationen anhand von Datenmaterial, das von ihnen selbst gesammelt wurde
oder vorgegeben ist, mit Methoden der beschreibenden Statistik untersuchen. Dabei können außer den
bereits bekannten auch neue Darstellungsformen und statistische Kennzahlen, die der jeweiligen Situation
und dem Untersuchungszweck angepaßt sind, eingeführt bzw. von den Schülern selbst erarbeitet werden.
Es ist nicht notwendig, solche neuen Darstellungsformen und Kennzahlen, von denen im folgenden einige
beispielhaft angeführt sind, als eigene Unterrichtsthemen zu behandeln. Selbst die Verwendung der unten
angeführten Fachausdrücke ist entbehrlich. Wichtig ist, daß die Schüler erfahren, daß je nach Sachsituation
und Untersuchungszweck unterschiedliche statistische Beschreibungsformen vorteilhaft oder sinnvoll
sein können.
Untersuchen von Datenmengen, etwa zum Gewinnen von Vermutungen oder zum Erkennen von Besonderheiten
mit verschiedenen Methoden
Beispielsweise durch Bestimmen des Mittelwertes, des gewogenen Mittelwertes, des Modus, des
Medians, der Quartile, der Spannweite, der mittleren Abweichung vom Mittelwert (Mittel der
Beträge der Differenzen), durch Darstellen von Häufigkeitsverteilungen gegebenenfalls unter Variation
von Klasseneinteilungen, durch Darstellen in Stengel-Blatt-Diagrammen oder in Kastenschaubildern.
Bearbeiten von Sachthemen mit mathematischen Methoden
Um Unterrichtsprinzipien, vor allem den Prinzipien „Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt",
„Wirtschaftserziehung einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung", „Politische Bildung"
und „Umwelterziehung", gerecht zu werden und um zu zeigen, wie man mathematische Methoden in verschiedenen
Wirklichkeitsbereichen einsetzen kann, sollen Probleme etwa aus den Bereichen der Wirtschaft,
der Lebenshaltung (Einkommen, Konsum, Sparen), des Budgets, der Gesundheit und Umwelt oder
des Schulwesens bearbeitet werden.
Dies kann entweder im Zusammenhang mit der Behandlung einzelner mathematischer Stoffgebiete
oder bei der Behandlung vorgegebener Sachthemen erfolgen. Dabei kann von Erfahrungen der Schüler
ausgegangen werden, oder es können Informationen durch den Lehrer beigestellt bzw. von den Schülern
eingeholt werden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, daß die Schüler lernen, sich aus Texten,
Tabellen oder graphischen Darstellungen Informationen zu beschaffen.
Die Schüler sollen dabei erfahren, daß je nach Zweck und Interessenlage Fragestellungen und mathematische
Methoden variiert werden können.
Bei der Bearbeitung derartiger Sachthemen sollen möglichst viele, bereits erworbene mathematische
Fähigkeiten eingesetzt werden, wie zB Abschätzen von Ergebnissen, Arbeiten mit unterschiedlichen Darstellungsformen,
Verwenden von statistischen Methoden, kritisches Betrachten von Voraussetzungen,
Daten und Ergebnissen, Feststellen des Gültigkeitsbereiches funktionaler Zusammenhänge. Damit soll
eine möglichst umfangreiche Einsicht in die Zusammenhänge der behandelten Sachgebiete gewonnen werden.
Im Unterricht sollen mehrere der folgenden Themen, allenfalls auch andere, bearbeitet werden; dabei
sollen Aktualität und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen beachtet werden. Mindestens
auf ein Thema soll umfassender in Form eines Projekts — nach Möglichkeit fächerübergreifend —
eingegangen werden.
Behandeln von Themen, vorwiegend auf Österreich bezogen
Beispiele für Themen
Österreichs arbeitende Bevölkerung (unselbständig und selbständig Erwerbstätige), Österreichs Handel
(Export, Import), Landwirtschaft, Energieversorgung, Fremdenverkehr, industrielle Erzeugung;
Löhne, Gehälter; Lohn- und Gehaltsänderungen; Preise, Preisentwicklung;
Verbrauchsausgaben einer Familie;
Bar- und Ratenkauf;
Taschengeld, Familienbudget, Budget von Gemeinde, Land, Bund;
Konto, Sparen, Kredite, Zinsen (Zinseszinsen);
Deviseneinnahmen und -ausgaben, Devisenbilanz;
Ausgaben des Staates, der Länder, der Gemeinden für Schulen, Gesundheit, Sport, Freizeit;
Schülerzahlen;
Umweltschutz.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Klasse (4 Wochenstunden)
Reelle Zahlen, Wurzeln
Die Schüler sollen an Beispielen die Zweckmäßigkeit der Einführung der reellen Zahlen erkennen
und Erfahrungen mit näherungsweisen Berechnungen gewinnen.
Kennen und Darstellen reeller Zahlen, Arbeiten mit Näherungswerten
Bearbeiten von Problemen, die in der Menge der rationalen Zahlen nicht lösbar sind (zB Lösen der
Gleichung x2 = 2, Berechnen des Umfanges oder Flächeninhaltes eines Kreises mit dem Radius 1);
Berechnen von Näherungswerten (Schranken) für Lösungen solcher Probleme, Abschätzen der
Genauigkeit; Erkennen, daß solche Probleme durch Einführung der reellen Zahlen lösbar werden.
Kennen der Dezimaldarstellung reeller Zahlen. Kennen der Zuordnung zwischen den reellen Zahlen
und den Punkten einer Zahlengeraden; Einzeichnen einiger reeller Zahlen auf der Zahlengeraden.
Kennen von Nachteilen des Rechnens mit Näherungswerten [zB 1,412 ≠ (√2)² = 2].
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 57)
Arbeiten mit Wurzeln
Definieren des Begriffes der Quadratwurzel, allenfalls auch der 3. Wurzel.
Schätzen von Wurzeln, Bestimmen von Quadratwurzeln (Näherungswerten) mit dem Taschenrechner.
Allenfalls Kennen und Anwenden der Regeln
und
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 57)
Elementare Algebra
Die Schüler, die durch das Untersuchen funktionaler Beziehungen, etwa direkter und indirekter Proportionalitäten,
und das Arbeiten mit Formeln bereits verschiedene Aspekte des Funktionsbegriffes kennengelernt
haben — ohne daß dieser Begriff definiert wurde —, sollen nun weitere Erfahrungen im
Umgang mit diesem Begriff gewinnen. Dazu sollen sie mit einzelnen reellen Funktionen (also mit eindeutigen
Zuordnungen von reellen Zahlen zu reellen Zahlen) in verschiedenen Darstellungsformen, nämlich in
graphischer Darstellung, in Tabellendarstellung und in Termdarstellung, exemplarisch arbeiten.
Die Schüler sollen ferner das Umformen von Termen und Formeln sowie das Lösen von Gleichungen
unter Verwendung bereits bekannter Rechenregeln festigen; sie sollen bei vorgegebenen Termen verschiedenartige
Strukturen im Hinblick auf mögliche und zielführende Umformungen erkennen. Die Komplexität
der entsprechenden Aufgabenstellungen sollte gegenüber der 3. Klasse nicht allzu sehr gesteigert werden.
Durch das Arbeiten mit linearen Gleichungen mit zwei Variablen sollen erste Erfahrungen mit einer
neuen Problemlösetechnik gewonnen werden.
Arbeiten mit Formeln
Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechenvorschriften, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten) in
verschiedenen Bereichen der Mathematik und in Anwendungssituationen; gegebenenfalls Veranschaulichen
von Formeln, Deuten in Sachsituationen.
Einsetzen von Zahlen in Formeln, Berechnen einer Größe aus einer Formel, wenn die anderen Größen
gegeben sind. Umformen von Formeln; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln
und durch Umformungsregeln für Gleichungen.
Untersuchen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf die anderen, Erkennen von Proportionalität
(zB: Wie ändert sich F in der Formel
, wenn r vergrößert wird, wenn r verdreifacht
wird, wenn v verdoppelt wird; wie ändert sich F, wenn r um 1 vergrößert wird, etwa für r= 1 oder
r= 1000). Substituieren in Formeln |
.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 58)
Arbeiten mit graphischen Darstellungen von funktionalen Zusammenhängen in Anwendungssituationen
Untersuchen von graphischen Darstellungen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm, graphische
Darstellung des Preisindex zu verschiedenen Zeitpunkten), insbesondere Ablesen von Werten,
Beschreiben von Änderungen; Erkennen von Abweichungen von der Realität (zB: Den Verbindungsstrecken
der Meßpunkte einer Fieberkurve entsprechen keine gemessenen Temperaturen); Erkennen
von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten (zB: Welche Ursachen kann eine Ausgabensteigerung
haben?).
Graphisches Darstellen von funktionalen Zusammenhängen, die durch (vorgegebene oder selbst erarbeitete)
Tabellen oder durch Formeln gegeben sein können; Wählen geeigneter Maßstäbe auf den
Achsen; Wählen geeigneter Abschnitte (Intervalle) auf den Achsen.
Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen
Zu vorgegebenen Funktionstermen
Tabellen bestimmen
und Graphen unter Wahl geeigneter Maßstäbe zeichnen.
Aus graphischen Darstellungen Werte ablesen (Tabellen aufstellen), Änderungen beschreiben.
Zu Funktionen, die durch Terme, Tabellen oder graphische Darstellungen gegeben sind, Beispiele in
Anwendungssituationen angeben. Allenfalls begründen, warum eine lineare Funktion [zB
f(x) = 2x — 1] durch eine Gerade dargestellt werden kann.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 59)
Arbeiten mit Termen
Umformen von Termen, auch von Bruchtermen, unter Anwenden unterschiedlicher Rechenregeln, im
allgemeinen eingeschränkt auf wenige Umformungsschritte.
Analysieren von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen: Darstellen
solcher Strukturen
Begründen von Umformungen durch Rechenregeln.
Gelegentliches Überprüfen der Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen.
Allenfalls Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 60)
Lösen von Gleichungen mit einer Variablen
Lösen von Gleichungen, die durch einfache Umformungen auf lineare Gleichungen zurückgeführt
werden können.
Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen.
Erkennen, daß bei Gleichungsumformungen die Lösungsmenge verändert werden kann
(zB: Mulitplizieren einer Gleichung mit (x — 3) kann dazu führen, daß auch die Zahl 3 eine Lösung
wird).
Gelegentliches Durchführen von Proben.
Anwenden in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen den Sachsituationen
entsprechen, kritisches Betrachten der Ergebnisse.
Allenfalls Lösen von einfachen Ungleichungen, vergleichendes Betrachten von Gleichungen und
Ungleichungen, insbesondere Gegenüberstellen von Umformungsregeln.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 61)
Lösen von Systemen von zwei linearen Gleichungen mit zwei Variablen
Rechnerisches Lösen von Gleichungssystemen.
Allenfalls graphisches Lösen solcher Systeme.
Allenfalls Beschreiben einzelner Probleme durch Gleichungssysteme und Lösen solcher Probleme.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 62)
Geometrie
Das grundlegende geometrische Wissen der Schüler soll durch die Behandlung des pythagoräischen
Lehrsatzes, durch Berechnungen an Kreisen und durch Arbeiten mit Drehzylindern, Drehkegeln und
Kugeln erweitert werden. Dabei sollen auch das räumliche Vorstellungsvermögen verstärkt und die Fähigkeit
im Anwenden algebraischer Methoden gefestigt und erweitert werden. Darüber hinaus sollen die
Schüler Erfahrungen zur Problematik der irrationalen Zahlen gewinnen und erkennen, daß bei Kreisen für
die Bestimmung von Bogenlängen und Flächeninhalten die bisher bekannten Meßmethoden nicht ausreichen.
Im Geometrieunterricht sollen die Schüler ihre Fähigkeit im Problemlösen und im Argumentieren
erweitern, wozu gezielte Aufgabenstellungen in Verbindung mit einer Wiederholung der wichtigsten
grundlegenden Kenntnisse und gegebenenfalls mit einer Erweiterung dieser Kenntnisse dienen sollen.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 63)
Arbeiten mit dem pythagoräischen Lehrsatz
Kennen eines Beweises des pythagoräischen Lehrsatzes.
Formulieren des pythagoräischen Lehrsatzes für vorgegebene rechtwinklinge Dreiecke in unterschiedlichen
Lagen und unter Verwendung verschiedener Bezeichnungen.
Anwenden des Satzes für Berechnungen in ebenen Figuren und in Körpern (bei Pyramiden im allgemeinen
eingeschränkt auf solche mit quadratischer Grundfläche); Darstellen solcher Berechnungsmöglichkeiten
mit Variablen (Aufstellen von Formeln); Kennen der Anwendung des pythagoräischen
Lehrsatzes beim Bestimmen von rechten Winkeln.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 64)
Arbeiten mit Umfangen und Flächeninhalten von Kreisen und Kreisteilen
Näherungsweises Bestimmen des Umfanges und des Inhaltes von Kreisen, insbesondere Ermitteln von
Schranken; näherungsweises Bestimmen von n. Wissen, daß л eine irrationale Zahl ist.
Erkennen, daß der Umfang eines Kreises zum Radius und der Flächeninhalt zum Quadrat des Radius
direkt proportional ist (etwa aus den entsprechenden Proportionalitäten bei Näherungsvielecken oder
aus Formeln).
Anwenden von Formeln für Umfang und Inhalt des Kreises.
Aufstellen und Anwenden von Formeln für Kreisteile.
Umformen von Formeln (Umkehraufgaben).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 65)
Untersuchen von Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln; Berechnen von Oberflächen- und Rauminhalten
Beschreiben von Eigenschaften von Körpern, die unmittelbar betrachtet werden oder durch ein Bild
bzw. eine Zeichnung dargestellt sind; fallweise Anfertigen von Handskizzen.
Zeichnen charakteristischer Schnittfiguren. Erkennen von Winkeln, die geographische Längen und
Breiten festlegen.
Untersuchen der Schnitte von Ebenen mit Drehzylindern und Drehkegeln; allenfalls Konstruieren
von Kegelschnittlinien einer bestimmten Art (zB von Ellipsen auf Grund der Brennpunktdefinition).
Berechnungen an Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln; Anwenden von Formeln zur Berechnung
von Oberflächen- und Rauminhalten; Umformen von Formeln.
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 66)
Lösen von Problemen und Begründen von geometrischen Aussagen im Zusammenhang mit einer Wiederholung,
Vertiefung und Erweiterung geometrischer Kenntnisse
Erkennen von Maß- und Lagebeziehungen in vorgegebenen Figuren (zB Erkennen kongruenter oder
ähnlicher Dreiecke, auch unter Einbeziehen von Vorstellungen des Spiegeins, des Schiebens, des Drehens
und Streckens).
Begründen von Maß- und Lagebeziehungen (zB: Die Seitensymmetralen eines Dreiecks schneiden
einander in einem Punkt; Satz von Thales, Satz vom Peripheriewinkel).
Allenfalls Lösen von Konstruktionsaufgaben auch unter Verwendung von Ortslinien, Begründen von
Lösungswegen, Untersuchen von Lösungsfällen.
Berechnen von Winkelgrößen, Längen und Flächeninhalten, wobei zusätzliche geometrische Überlegungen
erforderlich sind (zB: Berechnen der Winkel eines regelmäßigen n-Ecks; Berechnen des Flächeninhaltes
eines Quadrates, das einem Rhombus eingeschrieben ist).
(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze, Z 67)
Statistik
Die Schüler sollen Sachsituationen anhand von Datenmaterial, das von ihnen selbst gesammelt wurde
oder vorgegeben ist, mit Methoden der beschreibenden Statistik untersuchen. Dabei können außer den
bereits bekannten auch neue Darstellungsformen und statistische Kennzahlen, die der jeweiligen Situation
und dem Untersuchungszweck angepaßt sind, eingeführt bzw. von den Schülern selbst erarbeitet werden.
Es ist nicht notwendig, solche neue Darstellungsformen und Kennzahlen, von denen im folgenden einige
beispielhaft angeführt sind, als eigene Unterrichtsthemen zu behandeln. Selbst die Verwendung der unten
angeführten Fachausdrücke ist entbehrlich. Wichtig ist, daß die Schüler erfahren, daß je nach Sachsituation
und Untersuchungszweck unterschiedliche statistische Beschreibungsformen vorteilhaft oder sinnvoll
sein können.
Untersuchungen von Datenmengen etwa zum Gewinnen von Vermutungen oder zum Erkennen von
Besonderheiten mit verschiedenen Methoden
Beispielsweise durch Bestimmen von Mittelwerten, des gewogenen Mittelwerts, des Modus, des
Medians, der Quartile, der Spannweite, der mittleren Abweichung vom Mittelwert (Mittel der
Beträge der Differenzen), durch Darstellen von Häufigkeitsverteilungen, gegebenenfalls unter Variation
von Klasseneinteilungen, durch Darstellen in Stengel-Blatt-Diagrammen oder in Kastenschaubildern.
Untersuchen der Abhängigkeit zweier Merkmale
Beispielsweise mit Hilfe von Kontingenztafeln oder mit Hilfe der Darstellung von Paaren von Merkmalwerten
in einem Koordinatensystem. (Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze,
Z 68)
Bearbeiten von Sachthemen mit mathematischen Methoden
Um Unterrichtsprinzipien, vor allem den Prinzipien „Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt",
„Wirtschaftserziehung einschließlich Sparerziehung und Komsumentenerziehung", „Politische Bildung"
und „Umwelterziehung", gerecht zu werden und um zu zeigen, wie man mathematische Methoden in verschiedenen
Wirklichkeitsbereichen einsetzen kann, sollen Probleme etwa aus den Bereichen der Wirtschaft,
der Lebenshaltung (Einkommen, Konsum, Sparen), des Sozialwesens, des Versicherungswesens,
des Budgets oder des Umweltschutzes bearbeitet werden.
Dies kann entweder im Zusammenhang mit der Behandlung einzelner mathematischer Stoffgebiete
oder bei der Behandlung vorgegebener Sachthemen erfolgen. Dabei kann von Erfahrungen der Schüler
ausgegangen werden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, daß die Schüler lernen, sich aus Texten,
aus Tabellen oder graphischen Darstellungen Informationen zu beschaffen. Die Schüler sollen erfahren,
daß je nach Zweck und Interessenlage Fragestellungen und mathematische Methoden variiert werden
können. Bei der Bearbeitung derartiger Sachthemen sollen möglichst viele, bereits erworbene mathematische
Fähigkeiten eingesetzt werden. Es soll eine möglichst umfangreiche Einsicht in die Zusammenhänge
der behandelten Sachgebiete gewonnen werden.
Im Unterricht sollen mehrere der folgenden Themen, allenfalls auch andere, bearbeitet werden. Dabei
sollen Aktualität und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen beachtet werden. Mindestens
auf ein Thema soll umfassender in Form eines Projekts — nach Möglichkeit fächerübergreifend
— eingegangen werden.
Behandeln von Themen, bezogen auf Österreich und andere Länder
Beispiele für Themen
Beschäftigte in den Wirtschaftssektoren Urproduktion, Industrie und Gewerbe, Dienstleistungen ;
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Interessenvertretungen, Gastarbeiter, Arbeitslosigkeit;
Handel und Fremdenverkehr;
einfache Kalkulation, Umsatzsteuer, Preisgestaltung;
Einkommen, insbesondere Löhne, Lohnarten; Preisindex;
Sozialabgaben, Steuern;
Lohnnebenkosten;
Pflichtversicherungen, freiwillige Versicherungen;
Spar- und Kreditwesen, Tilgungspläne;
Sozialstatistiken;
Verteilung von Staatsausgaben etwa für den Sozialbereich, für Bildung, Umwelt und Rüstung;
Umweltschutz — ein internationales Problem; Abfallbeseitigung, Abfallverwertung.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester."
c) lautet der Unterabschnitt „Didaktische Grundsätze" ab der Zwischenüberschrift „Hinweise zur
Behandlung einzelner Themen"
„Hinweise zur Behandlung einzelner Themen
Umfang mit Zahlen
In allen Schulstufen soll das Kopfrechnen regelmäßig geübt werden, sodaß die Schüler einfache
Rechnungen im Kopf rascher als mit dem Taschenrechner ausführen können und auf diesen dabei verzichten.
Ebenso ist das Abschätzen von Rechenergebnissen sowohl vor als auch bei der Verwendung des
Taschenrechners ständig zu schulen. Der Taschenrechner selbst bietet die Möglichkeit, Zahlenangaben
(etwa beim Einsetzen in Formeln) zu variieren und so das Gefühl für Zahlenbeziehungen weiterzuentwickeln
und Probleme der Rechengenauigkeit und Fehlerauswirkungen zu behandeln. Er ermöglicht ferner
die Bearbeitung von Problemen mit größerem Rechenaufwand (etwa Aufarbeiten umfangreicherer statistischer
Daten, näherungsweises Berechnen von irrationalen Zahlen).
Die zweifache Darstellung der Bruchzahlen in Bruchschreibweise und in endlicher Dezimalschreibweise
— letztere kann vielfach nur eine näherungsweise sein — hat unterschiedliche Bedeutung für das
Rechnen: Das Rechnen mit Dezimalzahlen ist für Anwendungen wichtig, das Rechnen mit Brüchen hat
Bedeutung im Hinblick auf die Algebra und sollte deshalb auf einfache Zahlen beschränkt bleiben. Bruchzahlen,
vor allem in Bruchschreibweise, können vielfältig zur Beschreibung von Beziehungen (etwa Größenverhältnissen)
verwendet werden. Die Deutung von Bruchzahlen als relativer Anteil und ihre Darstellung
in Prozentschreibweise ermöglichen eine einfache Behandlung der Prozentrechnung.
Beim Rechnen mit Dezimalzahlen sollte das Bestimmen des Stellenwertes von Rechenergebnissen
auch durch Abschätzen erfolgen.
Da beim Arbeiten mit ganzen und rationalen Zahlen, insbesondere mit negativen Zahlen, die Schüler
vor allem Fertigkeiten und Einsichten erwerben sollen, die für die Algebra von Bedeutung sind, sollte bei
diesem Thema der Schwerpunkt auf innermathematische Beziehungen (Gesetzmäßigkeiten) gelegt werden.
Deutungen der Rechenoperationen in außermathematischen Bereichen können wegen der dabei auftretenden
Schwierigkeiten weitgehend entfallen. (Beispielsweise kann die Subtraktion von negativen Zahlen
als Umkehrung der Addition erklärt werden: ( + 5) — (—3) = x ist jene Zahl, für die ( —3) + x=( + 5)
gilt; eine außermathematische Deutung kann unterbleiben.)
Auch die Behandlung der reellen Zahlen kann auf einige innermathematische Gesichtspunkte eingeschränkt
werden: Durch die Einführung der reellen Zahlen ist es möglich, unendlichen Näherungsprozessen,
wie sie bei Berechnungen von Wurzeln oder bei Kreisberechnungen auftreten, Zahlen als Ergebnisse
zuzuordnen, die man zwar durch rationale Zahlen nur näherungsweise beschreiben kann, mit denen man
aber nach den gleichen Regeln wie für rationale Zahlen rechnen kann.
Umgang mit Variablen
Durch vielseitige Verwendung von Buchstaben zum Beschreiben von Sachverhalten sollen die Schüler
erfahren, daß Variablen ein Mittel sind, um Beziehungen zwischen Größen, Rechenstrukturen, Rechenregeln
ua. übersichtlich darzustellen und mathematische Zusammenhänge deutlich zu machen. Solche
Beschreibungen, insbesondere das Aufstellen von Formeln, sollen in allen Schulstufen von den Schülern
durchgeführt werden. Umgekehrt sollen auch Aufgaben gestellt werden, solche Darstellungen (Formeln)
zu interpretieren, etwa durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Veranschaulichen oder durch
Deuten in Sachsituationen, sodaß die Schüler mit Variablen Vorstellungen verbinden.
Das Arbeiten mit solchen Darstellungen, insbesondere das Umformen von Formeln und das Lösen
von Gleichungen, soll in erster Linie ein Hilfsmittel sein, um Probleme der Mathematik und Probleme in
Sachsituationen zu lösen. Dazu ist notwendig, daß die Schüler Sicherheit im Umformen von einfachen
Termen und Formeln bzw. Gleichungen erlangen. Solche Umformungen können in besonders einfachen
Fällen im Zusammenhang mit Deutungen erfolgen. (Beispielsweise ist
,
weil die Hälfte einer Zahl a
in der Zahl selbst zweimal enthalten ist; dies kann auch geometrisch veranschaulicht werden.) Doch sind
Umformungen auch ohne Deutung regelhaft durchzuführen. Um ein fehlerfreies Arbeiten anzustreben,
sollen die Schüler die den Umformungen zugrunde liegenden Regeln angeben können.
Der Übergang zur Umformung von komplexeren Termen und Formeln bzw. Gleichungen ist sehr
behutsam (in Phasen) vorzunehmen. Dabei ist zu überlegen, welches Maß an Komplexität noch sinnvoll
ist. Zum Arbeiten mit komplexeren Ausdrücken ist notwendig, daß die Schüler das Erkennen von Termstrukturen
üben, um die jeweils richtigen Rechen- bzw. Umformungsregeln anwenden zu können. (Hat
man beispielsweise erkannt, daß der Ausdruck y. (x+1) + 2 . (x+1) von der Struktur A. C + B . С ist,
dann kann man durch Anwenden des Rechengesetzes А . C + B . C = (A+B) . C diesen Ausdruck auf die
Form (y + 2). (x+ 1) bringen.)
Funktionen
Die Schüler sollen ab der 1. Klasse in zunehmendem Maße mit verschiedenen Aspekten des Funktionsbegriffes
vertraut werden. Dazu dienen verschiedene beim Lehrstoff angeführte Tätigkeiten: das
Untersuchen von funktionalen Beziehungen, zB von direkten und indirekten Proportionalitäten; das Bearbeiten
entsprechender Probleme in außermathematischen Sachsituationen oder in der Geometrie; das Darstellen
solcher Beziehungen in Tabellen oder in verschiedenen graphischen Formen; das Beschreiben solcher
Beziehungen mit Variablen, insbesondere das Aufstellen von Formeln; das Untersuchen von Auswirkungen
der Änderung einer Rechengröße auf ein Rechenergebnis; das Untersuchen von Abhängigkeiten
von Variablen in Formeln, etwa das Erkennen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf eine
andere oder das Erkennen von Proportionalitäten; das Untersuchen von graphischen Darstellungen funktionaler
Zusammenhänge in Anwendungssituationen, insbesondere das Ablesen von Werten und das
Beschreiben von Änderungen. Für diese Schüleraktivitäten ist es nicht notwendig, den Begriff der Funktion
zu definieren.
Das zusammenfassende Betrachten von direkten und indirekten Proportionalitäten in der 3. Klasse
und das Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen in der 4. Klasse sollen
zu bewußtem Umgang mit reellen Funktionen unter formalen Aspekten führen. Hier kann auch eine
Definition des Begriffs der reellen Funktion (etwa als eindeutige Zuordnung zwischen zwei Mengen reeller
Zahlen) erfolgen.
Geometrie
Beim Erwerb grundlegender geometrischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sollen in allen
Schulstufen die folgenden Aspekte beachtet werden
Geometrie ist ein Mittel zur Umwelterschließung; geometrische Begriffe und deren Eigenschaften
sowie Maßbeziehungen an geometrischen Objekten sollen möglichst oft mit Objekten unserer Umwelt in
Beziehung gebracht werden; die Schüler sollen besonders mit zeichnerischen Darstellungen von solchen
Objekten vertraut werden; ihr räumliches Vorstellungsvermögen soll geschult werden. Geometrie ist ein
Bereich, in dem beim Konstruieren zur Sorgfalt und Genauigkeit erzogen werden kann. Die Schüler sollen
aber auch skizzenhaftes Zeichnen üben.
In der Geometrie sind vielfältige Problemstellungen möglich, die produktives Denken fördern können;
dafür sind insbesondere Aufgaben nützlich, die verschiedene Lösungsmöglichkeiten bieten; auch das
selbständige Entwerfen von Zeichnungen kann dazu dienen. Das Begründen geometrischer Beziehungen
ist eine Gelegenheit, das Argumentieren zu üben, die häufig genützt werden soll.
Geometrisch-anschauliche Darstellungen und die Interpretation solcher Darstellungen können ein
wichtiges Mittel zu einem vertieften Verständnis mathematischer Inhalte sein. Hervorzuheben sind Veranschaulichungen
von Zahlenbeziehungen, Rechenoperationen und Rechenregeln sowie graphische Darstellungen
von funktionalen Beziehungen und von statistischen Ergebnissen. Eine Vertiefung und Erweiterung
des Begriffes der direkten Proportionalität (und des zugehörigen Begriffes der Proportion) kann im
Zusammenhang mit dem Vergrößern und Verkleinern von Figuren (maßstäbliches Zeichnen) und dem
Untersuchen von ähnlichen Figuren erfolgen.
Die Geometrie bietet viele Möglichkeiten für das Arbeiten mit Formeln. Dabei sind nicht nur das Einsetzen
von Zahlen in Formeln und das Umformen von Formeln wichtig. Ein Schwerpunkt soll auch das
Aufstellen von Formeln sein. (Beispielsweise können die Schüler selbständig Formeln für Umfänge von
Vielecken aufstellen und durch Betrachten verschiedener Formen von Formeln Einsichten in Umformungsregeln
gewinnen. Flächeninhaltsformeln für Trapez, Deltoid ua. können von Schülern durch Zerlegen
dieser Figuren in Teildreiecke aus der Formel für den Flächeninhalt eines Dreiecks selbständig hergeleitet
werden.)
Anwenden von Mathematik in Sachsituationen
Probleme aus verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen können Ausgangspunkt für die Entwicklung
mathematischen Wissens und Könnens sein; umgekehrt soll dieses Wissen und Können in solchen
Bereichen vielseitig angewendet und damit vertieft werden.
Dabei sollen die unmittelbare Erlebenswelt des Schülers (zB Familie, Haushalt, Freizeit, Verkehr,
Sport), Probleme der Umwelt, die Arbeits- und Berufswelt, Fragen der Wirtschaft und der Landwirtschaft,
aktuelle Probleme auf der Erde (zB Ernährungsprobleme, Rohstoff- und Energieprobleme), Fragen aus
den Naturwissenschaften, der Technik und der Geographie Beachtung finden.
Beim Arbeiten in Sachsituationen sollen die Schüler nicht nur vorgegebene Fragen beantworten, sondern
sie sollen auch selbst versuchen, Fragestellungen zu finden. Ferner sollen einerseits mathematische
Inhalte Ausgangspunkt für Anwendungen sein, bei denen diese Inhalte verwendet werden (zB können im
Zusammenhang mit dem Lösen von Gleichungen passende Anwendungsaufgaben etwa in Form von Textgleichungen
gestellt werden); andererseits soll auch von Sachsituationen ausgegangen werden und die
Schüler müssen erst untersuchen, welche mathematischen Inhalte oder Methoden zu dieser Situation passen.
Um eine Sachsituation erfolgreich bearbeiten zu können, müssen die Schüler mit der Situation und
passenden mathematischen Strukturen (Modellen) vertraut werden. Sie sollen deshalb angeleitet werden,
notwendige Informationen einzuholen, etwa durch Stellen von Fragen oder durch Lesen passender Texte.
Knappe übersichtliche oder anschauliche Darstellungen können dazu dienen, eine Situation besser zu
erfassen. Überlegungen, welche Folgerungen aus vorliegenden Daten gezogen werden können, und ein
experimentierendes Umgehen mit den Angaben (etwa versuchsweise irgendwelche sinnvolle Berechnungen
anstellen) können helfen, mathematische Strukturen zu erkennen; gegebenenfalls kann man dabei auch
erkennen, daß Daten überflüssig sind oder fehlen. Das Erfassen einer mathematischen Struktur durch eine
Formel kann eine weitere Hilfe sein. Beschreibt man etwa eine direkte oder indirekte Proportionalität
durch eine Formel, dann können Probleme, die man nach der Methode der Schlußrechnung lösen kann,
auch durch Einsetzen von Zahlen in diese Formel und gegebenenfalls durch Auflösen einer elementaren
Gleichung gelöst werden. (Besteht beispielsweise zwischen Preis P und Gewicht G einer Ware die Beziehung
p = 7,2. G, dann kann man daraus zu jedem Gewicht G den zugehörigen Preis P berechnen und
auch zu einem gegebenen Preis, etwa zu P= 1000, das zugehörige Gewicht bestimmen: 1000 = 7,2 . G,
also G=1000:7,2.)
Die durch mathematische Verfahren und Überlegungen gefundenen Ergebnisse sollen kritisch
betrachtet werden, etwa im Hinblick auf ihre Genauigkeit oder ob sie sinnvoll sind. Ferner kann untersucht
werden, wie genau eine mathematische Struktur die Wirklichkeit beschreibt, in welchen Bereichen
sie sinnvoll angewendet werden kann und welche Vernachlässigungen und Vereinfachungen beim
Beschreiben mit mathematischen Mitteln vorgenommen wurden. Schließlich können auch die gegebenen
Daten kritisch betrachtet und durch ihre Variation weitere Erkenntnisse gewonnen werden.
Die für die Bearbeitung von Sachsituationen nötigen Kenntnisse über Maßeinheiten und Beziehungen
von Maßeinheiten werden größtenteils schon in der Volksschule vermittelt und teilweise auch im Geometrieunterricht
der 1. Klasse behandelt. Im Bedarfsfall sollen solche Kenntnisse wiederholt oder entsprechende
Informationen gegeben werden. Bei einem verständnisvollen Anwenden dieser Kenntnisse werden
sie im allgemeinen ausreichen, um die bei praktischen Aufgaben nötigen Umrechnungen vornehmen zu
können; ein Mechanisieren des Umrechnens von Maßeinheiten soll nicht angestrebt werden. Lediglich das
Rechnen mit Zeitunterschieden (etwa beim Arbeiten mit Fahrplänen) bedarf einiger Übung.
Projektorientierter Unterricht
Es ist dies eine Form des Lernens, bei der eine intensivere Auseinandersetzung mit praxisbezogenen
Sachverhalten möglich ist.
Projektorientierter Unterricht bedeutet: größere Schülerzentriertheit des Unterrichts; Verbindung
von Theorie und Praxis; bessere Motivation der Schüler durch Lernen an realen Handlungsabläufen;
Anwendung mathematischer Modelle an problembezogenen, realitätsnahen Situationen; Verbindung von
schulischem und außerschulischem Lernen; Sammlung von Erfahrungen im sozialen Lernen; Erleben der
Grenzen der Anwendbarkeit von Mathematik.
Projektorientierter Unterricht erfordert sorgfältige Planung, um eine erfolgreiche Durchführung
sicherzustellen.
Der Organisationsplan eines Projekts kann etwa folgende Überlegungen beinhalten
Planung, Vorbereitung
— Themenfindung (etwa Schülerbefragung, Eltern- und Lehrervorschläge, aktuelle Anlässe),
— notwendige Informationen und Materialien,
— Zeitplan,
— Raumbedarf,
— Kostenfrage,
— Zielgruppen.
Durchführung
— Vergabe der Arbeitsaufträge,
— Datenbeschaffung (Kontaktaufnahme mit Eltern und anderen außerschulischen Informationsträgern),
— Bereitstellen von Medien,
— Auswertung der Daten,
— Aufarbeiten des Themas.
Dokumentation, Präsentation.
Projektorientierter Unterricht sollte nach Möglichkeit fächerübergreifend betrieben werden, doch ist
auch eine Beschränkung auf das Fach Mathematik möglich.
In jedem Schuljahr soll mindestens ein Projekt bearbeitet werden.
d) wird dem Unterabschnitt „Didaktische Grundsätze" angefügt
„3. Klasse
Positive rationale Zahlen, Taschenrechner
40. In der III. Leistungsgruppe sollte das Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen, vor allem im
Zusammenhang mit Anwendungen, ein Schwerpunkt der Jahresarbeit sein.
41. In der III. Leistungsgruppe sollen nur einfache Rechenausdrücke bearbeitet werden.
Ganze und rationale Zahlen
42. Sowohl das Erkennen und Beschreiben von Größenbeziehungen zwischen Zahlen als auch das
Beschreiben von Zahlenmengen durch Ungleichungen kann in der II. und III. Leistungsgruppe auf ganze
Zahlen beschränkt werden.
43. In der III. Leistungsgruppe soll das Rechnen im allgemeinen mit ganzen Zahlen durchgeführt
werden.
44. Das zusammenfassende Betrachten der behandelten Zahlenmengen entfällt in der III. Leistungsgruppe
und kann in der II. Leistungsgruppe entfallen.
Elementare Algebra
45. Das Beschreiben von inner- und außermathematischen Sachverhalten mit Variablen, vor allem das
Aufstellen von einfachen Formeln, ist auch für Schüler der. II. und III. Leistungsgruppe eine wichtige
Tätigkeit. Entsprechende Fähigkeiten können auch im Zusammenhang mit Wiederholungen von Stoffgebieten
der 1. und 2. Klasse entwickelt werden.
46. Das Interpretieren von Formeln kann in der II. und III. Leistungsgruppe auf einfache Formeln
beschränkt bleiben.
47. Das Darstellen von Zahlen unter Verwendung von Zehnerpotenzen kann in der III. Leistungsgruppe
entfallen. Das Anwenden dieser Darstellung zum Abschätzen von Rechnungsergebnissen entfällt in
der II. und III. Leistungsgruppe.
48. Beim Arbeiten mit Termen können in der II. Leistungsgruppe die folgenden Tätigkeiten weitgehend
eingeschränkt werden: Herleiten von Rechenregeln, Verknüpfen von Elementarumformungen,
Arbeiten mit Formeln (a ± b)2 = ... und а2 —b2 = ..., Substituieren in Termen, Analysieren und Darstellen
von Termstrukturen. In der III. Leistungsgruppe entfallen diese Tätigkeiten.
49. In der III. Leistungsgruppe sollen nur Gleichungen gelöst werden, wie sie in Sachsituationen auftreten
können; auch in der II. Leistungsgruppe kann eine solche Einschränkung erfolgen. Das Untersuchen
von Lösungsfällen und das Erkennen der Abhängigkeit der Lösungsmenge von der Grundmenge entfällt
in der III. Leistungsgruppe.
50. Das Substituieren in Formeln kann in der II. und III. Leistungsgruppe entfallen.
51. In der III. Leistungsgruppe genügt es, Formeln für einfache Zinsen aufzustellen. Bei Zinseszinsrechnungen
kann auf das Aufstellen allgemeiner Formeln verzichtet werden, entsprechende Berechnungen
können durch wiederholtes Multiplizieren mit dem Aufzinsungsfaktor durchgeführt werden.
Geometrie
52. Das Anwenden des Darstellens von Punkten in Koordinatensystemen bei Vermessungsaufgaben
entfällt in der II. und III. Leistungsgruppe.
53. Das Berechnen von Flächeninhalten von Vielecken mit mehr als vier Eckpunkten und von Vielecken,
deren Eckpunkte in einem Koordinatensystem gegeben sind, entfällt in der III. Leistungsgruppe. Das
Umformen von Formeln und das Lösen von Umkehraufgaben sind in der III. Leistungsgruppe auf einfachste
Fälle zu beschränken. Das Untersuchen der Auswirkung von Längenänderungen auf den Flächeninhalt
entfällt in der III. Leistungsgruppe und kann in der II. Leistungsgruppe entfallen.
54. Das Begründen von Eigenschaften ähnlicher Figuren entfällt in der II. und III. Leistungsgruppe.
Das Begründen von Ähnlichkeiten kann in der II. und III. Leistungsgruppe entfallen. Das Beschreiben von
Maßbeziehungen in ähnlichen Figuren und das Anwenden für Berechnungen entfällt in der III. Leistungsgruppe
und kann in der II. Leistungsgruppe entfallen. Das Teilen von Strecken kann in der II. und III. Leistungsgruppe
entfallen.
55. Das Aufzeigen von Ähnlichkeitsbeziehungen entfällt in der II. und III. Leistungsgruppe. Das Einzeichnen
von Neigungswinkeln und das Ermitteln der Größe von Neigungswinkeln kann in der III. Leistungsgruppe
entfallen.
56. Das Aufstellen von Formeln, das Umformen von Formeln und das Lösen von Umkehraufgaben
kann in der II. und in der III. Leistungsgruppe entfallen. Das Untersuchen der Auswirkung von Längenänderungen
auf Oberflächen- und Rauminhalt entfällt in der III. Leistungsgruppe.
4. Klasse
Reelle Zahlen, Wurzeln
57. In der II. Leistungsgruppe kann und in der III. Leistungsgruppe soll das Arbeiten mit reellen Zahlen
und Wurzeln auf das Schätzen von Quadratwurzeln (Ermitteln von Schranken) und auf das Bestimmen
von Quadratwurzeln mit dem Taschenrechner eingeschränkt werden.
Elementare Algebra
58. Beim Arbeiten mit Formeln sollen vor allem in der III. Leistungsgruppe Defizite auf diesem Gebiet
ausgeglichen werden. Die Komplexität der Aufgaben soll in der III. Leistungsgruppe gegenüber den
Anforderungen der 3. Klasse nicht gesteigert werden; auch in der II. Leistungsgruppe muß eine Steigerung
der Komplexität nicht erfolgen.
59. Das Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen entfällt in der
III. Leistungsgruppe und kann in der II. Leistungsgruppe entfallen. Das Begründen, warum eine lineare
Funktion durch eine Gerade dargestellt werden kann, entfällt auch in der II. Leistungsgruppe.
60. Das Arbeiten mit Termen soll in der III. Leistungsgruppe auf eine Festigung des in der 3. Klasse
Gelernten (Elementarumformungen, gelegentliches Überprüfen von Umformungen durch Einsetzen einfacher
Zahlen) eingeschränkt werden. In der II. Leistungsgruppe soll beim Arbeiten mit Termen (Umformen
von Termen, Analysieren von Termstrukturen, Begründen von Umformungen) zumindest das Niveau der
I. Leistungsgruppe der 3. Klasse angestrebt werden. Dieses Niveau kann aber auch überschritten werden.
Das Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann, entfällt in der III. Leistungsgruppe.
61. Das Lösen von Gleichungen soll in der III. Leistungsgruppe auf eine Festigung des in der 3. Klasse
Gelernten (Gleichungen, wie sie in Sachsituationen auftreten können) eingeschränkt werden. In der
II. Leistungsgruppe soll beim Lösen von Gleichungen zumindest das Niveau der I. Leistungsgruppe der
3. Klasse angestrebt werden. Dieses Niveau kann aber auch überschritten werden. Das Lösen von einfachen
Ungleichungen und das vergleichende Betrachten von Gleichungen und Ungleichungen entfällt in
der II. und III. Leistungsgruppe.
62. Das rechnerische Lösen von Gleichungssystemen entfällt in der III. Leistungsgruppe. Das graphische
Lösen von Gleichungssystemen, das Beschreiben einzelner Probleme durch Gleichungssysteme und
das Lösen solcher Probleme entfällt in der II. und III. Leistungsgruppe.
Geometrie
63. In der III. Leistungsgruppe soll vor allem bisher erworbenes geometrisches Wissen und Können
wiederholt und gefestigt werden, wobei das räumliche Vorstellungsvermögen verstärkt werden soll.
Ansonsten soll das Arbeiten in der Geometrie auf einfache Anwendungen des pythagoräischen Lehrsatzes
und der Formeln für Berechnungen an Kreisen und den vorgesehenen Körpern eingeschränkt werden. In
der II. Leistungsgruppe können einzelne Teilgebiete auf die gleiche Weise eingeschränkt werden.
64. Das Kennen eines Beweises des pythagoräischen Lehrsatzes, das Anwenden des Satzes für Berechnungen
in Körpern und das Aufstellen von Formeln entfällt in der III. Leistungsgruppe und kann in der
II. Leistungsgruppe entfallen.
65. In der III. Leistungsgruppe soll eine Einschränkung auf das Anwenden und Umformen von Formeln
für Umfang und Inhalt des Kreises erfolgen. In der II. Leistungsgruppe kann eine Einschränkung auf
das Anwenden von Formeln für Umfang und Inhalt des Kreises, das Aufstellen und Anwenden von Formeln
für Kreisteile und das Umformen von Formeln erfolgen.
66. Das Erkennen von Winkeln, die geographische Längen und Breiten festlegen, entfällt in der
III. Leistungsgruppe und kann in der II. Leistungsgruppe entfallen. Das Konstruieren von Kegelschnitten
einer bestimmten Art entfällt in der III. Leistungsgruppe. Das Umformen von Formeln kann in der III. Leistungsgruppe
entfallen.
67. In der III. Leistungsgruppe soll eine Einschränkung auf das Erkennen von Maß- und Längenbeziehungen
in vorgegebenen Figuren erfolgen. In der II. Leistungsgruppe kann die gleiche Einschränkung
vorgenommen werden.
Statistik
68. Das Untersuchen der Abhängigkeit zweier Merkmale kann in der II. und III. Leistungsgruppe
entfallen.
28. In Anlage B, sechster Teil, wird nach dem Pflichtgegenstand „Mathematik" eingefügt
„Geometrisches Zeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterrichtsgegenstand Geometrisches Zeichnen soll zur Erreichung folgender fachübergreifender
Ziele beitragen
— Ausbilden und Schulen der Raumvorstellung,
— Erziehen zu sauberem und genauem Arbeiten sowie zu präzisem sprachlichen Ausdruck,
— Weiterentwickeln der Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer,
— Fördern der Kreativität.
Insbesondere sind folgende fachspezifische Ziele anzustreben
— Erlangen von Fertigkeit in der Handhabung zweckmäßiger Zeichengeräte;
— Erlernen von Zeichentechniken für das Anfertigen sauberer und genauer Bleistift- und Tuschezeichnungen
mit entsprechender Beschriftung und gegebenenfalls sinnvoller Farbgestaltung;
— Zeichnerisches Lösen von Konstruktionsaufgaben der ebenen Geometrie;
— Erfassen, Analysieren und sprachlich angemessenes Beschreiben von Eigenschaften geometrischer
ebener Figuren und räumlicher Objekte;
— Darstellen räumlicher Objekte durch geeignete Abbildungsmethoden;
— Erkennen und Beschreiben von Form, Größe und Aufstellung eines Objekts aus der zeichnerischen
Darstellung (Diskutieren eines Risses);
— selbständiges Entwerfen einfacher räumlicher Objekte: Anfertigen von Handskizzen, Erkennen
der für die Festlegung räumlicher Objekte notwendigen Maße sowie eines passenden Maßstabs.
Der Unterricht im Geometrischen Zeichnen soll auch auf das Erkennen und Herstellen von Querverbindungen
abzielen, insbesondere zur Mathematik, Werkerziehung und Bildnerischen Erziehung. Weiters
sollten Einblicke in die Arbeit des Technischen Zeichners sowie in das computerunterstützte Konstruieren
geboten werden.
Lehrstoff
Bei den einzelnen Stoffgebieten sind Tätigkeiten angeführt, die von den Schülern durchgeführt werden
sollen. Diese Schüleraktivitäten beschreiben Lernrichtungen für die Behandlung der Stoffgebiete im
Unterricht. Sie sind einerseits unmittelbare Lernziele, andererseits sollen durch sie die in der Bildungs- und
Lehraufgabe formulierten allgemeinen Lernziele angestrebt werden. Das Ausmaß, in dem die verschiedenen
Tätigkeiten durchgeführt werden, ist entsprechend ihrem Beitrag zu allgemeinen Lernzielen und entsprechend
den Didaktischen Grundsätzen des Lehrplans vom Lehrer im Rahmen des § 17 des Schulunterrichtsgesetzes
festzulegen.
In manchen Fällen sind diese Tätigkeiten nicht verpflichtend vorgesehen; was durch das Wort „allenfalls"
(Erweiterungsstoff) aufgezeigt wird.
Die Reihenfolge, in der die einzelnen Schüleraktivitäten angegeben sind, entspricht einer gewissen
systematischen Darstellung, ist aber keine methodische Festlegung und für den Unterricht nicht verbindlich.
Vielmehr ist ein sinnvolles Verbinden verschiedener Tätigkeiten und verschiedener Aspekte eines
Themenbereiches wünschenswert.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Durchführen von einfachen Konstruktionen (auch von geometrischen Mustern) zur Schulung im
Gebrauch von Zeichengeräten, zur Aneignung von Zeichentechniken, zur Förderung der Sauberkeit,
Genauigkeit und Ästhetik; Beschriften in Normschrift.
Lösen von Aufgaben in Verbindung mit Lerninhalten der Geometrie aus dem Mathematikunterricht
der 1. bis 3. Klasse, gegebenenfalls unter Verwendung eines ebenen kartesischen Koordinatensystems.
Allenfalls Anfertigen und Lesen statistischer Schaubilder.
Zeichnen und Diskutieren von Schrägrissen in horizontalen Bildebenen (Horizontalrisse bzw. Militärrisse)
und von Schrägrissen in frontalen Bildebenen (Frontalrisse bzw. Kavalierrisse) einfacher ebenflächig
begrenzter Körper (insbesondere Objekte aus dem Erfahrungsbereich der Schüler) in besonderer
Lage zur Bildebene.
Arbeiten mit einem räumlichen kartesischen Rechtskoordinatensystem; Zeichnen und Diskutieren
von axonometrischen Rissen einfacher ebenflächig begrenzter Körper (insbesondere Objekte aus dem
Erfahrungsbereich der Schüler) in besonderer Lage zu den Koordinatenebenen durch koordinatenmäßiges
Aufbauen (Konstruieren solcher Risse unter Verwendung der Achsenbilder mit den zugehörigen Verzerrungen
und den für Parallelrisse gültigen Eigenschaften).
Allenfalls Anfertigen von Explosionszeichnungen.
Zeichnen und Diskutieren von Grund- und Aufrissen (als Normalrisse in Koordinatenebenen) einfacher
ebenflächig begrenzter Körper (insbesondere Objekte aus dem Erfahrungsbereich des Schülers) in
besonderer Lage zu den Koordinatenebenen. Konstruieren axonometrischer Risse aus Grund- und Aufriß
und umgekehrt.
Konstruieren von Netzen einfacher ebenflächig begrenzter Körper.
Allenfalls Bestimmen der (wahren) Länge von Raumstrecken.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Lösen von Aufgaben in Verbindung mit Lerninhalten der Geometrie aus dem Mathematikunterricht
Allenfalls Anfertigen und Lesen statistischer Schaubilder.
Konstruieren von Ellipsen, Parabeln und Hyperbeln.
Allenfalls Ermitteln von Tangenten an Ellipsen, Parabeln und Hyperbeln.
Zeichnen und Diskutieren von axonometrischen Rissen ebenflächig begrenzter Körper und technischer
Objekte in besonderer Lage zu den Koordinatenebenen durch koordinatenmäßiges Aufbauen.
Zeichnen und Diskutieren von zugeordneten Normalrissen (Grund-, Auf-, Seitenrisse) ebenflächig
begrenzter Körper und technischer Objekte in besonderer Lage zu mindestens einer Koordinatenebene;
Lesen und Anfertigen von Werkzeichnungen.
Zeichnen und Diskutieren zugeordneter Normalrisse von Prismen und Pyramiden in besonderer Lage
zu mindestens einer Koordinatenebene, die mit projizierenden Ebenen geschnitten werden; Zeichnen dieser
Schnittfiguren in unverzerrter Gestalt.
Allenfalls Zeichnen und Diskutieren axonometrischer Risse von eben geschnittenen Prismen und
Pyramiden.
Zeichnen und Diskutieren zugeordneter Normalrisse oder besonderer axonometrischer Risse (Horizontal-
bzw. Frontalrisse) von Drehzylindern und Drehkegeln, deren Basiskreise in Hauptebenen (parallel
zur Bildebene) liegen; Konstruieren von Netzen (Abwicklungen, Verebnungen).
Allenfalls Zeichnen und Diskutieren zugeordneter Normalrisse von Drehzylindern, deren Basiskreise
in projizierenden Ebenen liegen.
Allenfalls Zeichnen und Diskutieren zugeordneter Normalrisse von Drehzylindern und Drehkegeln,
deren Basiskreise in Hauptebenen (parallel zur Bildebene) liegen und die mit projizierenden Ebenen
geschnitten werden; Zeichnen dieser Schnittfiguren in unverzerrter Gestalt.
Allenfalls Ermitteln von Kurven, die in der ebenen Kinematik auftreten.
Didaktische Grundsätze
Eine möglichst saubere und genaue Ausführung unter Beachtung der Übersichtlichkeit (Platzeinteilung)
und der entsprechenden Beschriftung in Normschrift (mit oder ohne Schablone) ist laufend anzustreben.
Dies gilt sowohl für Bleistift- als auch für Tuschearbeiten bei zweckmäßiger und normgerechter
Verwendung verschiedener Linienbreiten und Linienarten. Das Ausmaß der Zeichnungen, die mit Tusche
ausgeführt werden, ist vom Lehrer unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Zeichengeräte
und der zeitlichen Möglichkeiten festzulegen. Zur Erhöhung der Bildwirkung bzw. zur Betonung des
Wesentlichen können einzelne Flächen in sinnvoller Weise auch farbig ausgestaltet werden. Der Schüler
ist zu laufender Kontrolle der Richtigkeit und Genauigkeit seiner Arbeit anzuhalten. Die Normschrift ist
im wesentlichen nur für die Beschriftung der Arbeiten einzusetzen. Das Format A 3 sollte nicht über- und
das Format A 4 nicht unterschritten werden.
Im Unterricht soll den Schülern Gelegenheit zu selbständigem und produktivem Arbeiten geboten
werden. Damit sollen auch die Freude an der Form geweckt und das ästhetische Empfinden geschult werden.
Bei der Körperdarstellung ist von bekannten räumlichen Objekten auszugehen, wobei außer der
sprachlichen Beschreibung auch andere Hilfsmittel, wie etwa Modelle, anschauliche Skizzen, Overhead-
Folien, Fotos, Dias, Anaglyphen (3-D-Bilder) und Körpernetze eingesetzt werden können. Insbesondere
sollen die Schüler selbst zum Anfertigen anschaulicher Skizzen und zum sprachlich richtigen Beschreiben
der Objekte angeleitet werden. Zur Erhöhung der Anschaulichkeit bei zugeordneten Normalrissen können
die Objekte um projizierende Achsen gedreht werden. Unter Rücksichtnahme auf Anwendungen in
der Technik ist die Darstellung von Voll- und Halbschnitten vor allem bei Drehzylinder und Drehkegel
sinnvoll. Im Zusammenhang mit Netzkonstruktionen ist die Herstellung von Modellen zweckmäßig.
Im Hinblick auf die jeweils verwendete Abbildungsmethode ist auf die Lage der (parallelen) Projektionsstrahlen
zur Bildebene hinzuweisen, wobei der Unterschied zwischen Projektionsvorgang und Ergebnis
der Projektion (Riß) und somit auch zwischen Objekt und dessen Bild verständlich gemacht werden
muß.
In diesem Zusammenhang ist auch die Gegenüberstellung bzw. gegenseitige Ergänzung von axonometrischem
Riß und den zugeordneten Normalrissen eines Objekts zu pflegen. Das Koordinatensystem
dient hier als wesentliches Orientierungsmittel. Es gestattet außerdem eine einheitliche Behandlung des
Aufbauverfahrens in den verschiedenen Abbildungsmethoden. Unter Umständen können auch geeignete
Rasterverfahren herangezogen werden.
Gegebenenfalls können Maßnahmen der inneren Differenzierung zur individuellen Förderung der
Schüler erfolgen."
29. In Anlage B, sechster Teil, werden beim Pflichtgegenstand „Biologie und Umweltkunde" die
Unterabschnitte „Lehrstoff" und „Didaktische Grundsätze" wie folgt geändert
a) dem Unterabschnitt Lehrstoff wird angefügt
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Geologie
Lernziele
Der Schüler soll den geologischen Aufbau und die Entstehungsgeschichte seiner engeren Heimat kennen.
Er soll die wichtigsten Gesteine und Minerale sowie den Kreislauf in der Gesteinsbildung kennen. Er
soll erkennen, daß die Gesteinsumwandlungsprozesse auch zur Bildung des Bodens führen. Schließlich soll
er den geologischen Aufbau von Österreich in groben Umrissen darstellen und das Vorkommen von
Bodenschätzen daraus erklären können. Die aus der Gewinnung und Nutzung von Bodenschätzen
erwachsende Umweltproblematik soll ihm bewußt sein.
Lerninhalte
Gesteine der engeren Heimat und deren mineralische Zusammensetzung. Exemplarische Beispiele für
Erstarrungs-, Sediment- und Umwandlungsgesteine. Minerale als Bestandteile der Gesteine. Kreislauf in
der Gesteinsbildung. Bodenbildung.
Überblick über den geologischen Aufbau von Österreich. Die wichtigsten Bodenschätze Österreichs.
Der Boden
Lernziele
Der Schüler soll verstehen, daß der Boden aus leblosen und lebenden Anteilen besteht und soll die
zwischen diesen bestehenden Wechselwirkungen kennen. Er soll die Bedeutung des Bodens kennen, die
Notwendigkeit des Bodens und seiner Pflege für die Existenz aller Lebewesen einschließlich des Menschen
erkennen und die Notwendigkeit seiner Pflege verstehen.
Lerninhalte
Zusammensetzung und Aufbau eines Bodens. Bodenorganismen, ihre Anpassung, ihre Wechselbeziehungen
und ihre Bedeutung für den Boden. Vegetation in Abhängigkeit vom Boden. Boden als Grundlage
für die Ernährung.
Lebensräume
Lernziele
Der Schüler soll die heimischen und die wichtigsten fremdländischen Lebensräume und die sie kennzeichnenden
bzw. für sie bedeutsamen Lebewesen sowie deren Anpassung an die spezifischen Umweltge-
gebenheiten kennenlernen und verstehen. Er soll unter Einbeziehung der in den erarbeiteten Lebensräumen
vorkommenden Lebewesen und aus einem Verständnis ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen zu
einem erweiterten Überblick über das natürliche System der Organismen gelangen. Er soll die wichtigsten
Kultur-, Nutz- und Wildpflanzen sowie Wildtiere der genannten Lebensräume kennen, vor allem jene, die
die heimische Ernährung sichern. Der Schüler soll am Beispiel ausgewählter Lebensräume ökologische
Systemzusammenhänge altersgemäß erkennen und erklären können und um die begrenzte Belastbarkeit
ökologischer Systeme wissen. Der Schüler soll verstehen, daß Eingriffe in Ökosysteme nur sehr behutsam
vorgenommen werden dürfen, und soll erkennen, daß es zielführender ist, durch verantwortliche Planung
mögliche Schäden von vornherein zu vermeiden. Der Schüler soll vom Menschen verursachte Störungen
des ökologischen Gleichgewichtes in diesen Lebensräumen erkennen und mögliche Ursachen und Zusammenhänge
sowie einfache Ansätze zu ihrer Sanierung angeben oder entwickeln können. Er soll auch wissen,
daß durch Eingriffe in Ökosysteme die Lebensgrundlagen vieler Tier- und Pflanzenarten bedroht sind
und daß besonders bedrohte Arten in „Roten Listen" verzeichnet sind. Er soll mögliche Schutzmaßnahmen
für Biotope und Arten kennen und für diese nicht nur Verständnis, sondern auch Bereitschaft zur
Durchführung entwickeln bzw. bekunden.
Lerninhalte
Wohnbereich des Menschen: Tiere und Pflanzen in Wohnung, Haus und Garten. Gärten als vom
Menschen besonders intensiv beeinflußte Lebensräume. Dem Gartentyp entsprechend gewünschte und
unerwünschte Pflanzen und Tiere und deren Anpassungen. Das Gartenjahr, Anlage und Pflegearbeiten.
Möglichkeiten der Hege und Förderung gefährdeter Tiere und Pflanzen im naturnahen Garten.
Äcker und Felder als intensiv beeinflußte Lebensräume. Nutzpflanzen. Probleme der Monokulturen.
Verantwortungsbewußter Pflanzenschutz. Bodenbearbeitung und Düngung. Formen des Landbaues.
Feldraine und Hecken. Ihre Bedeutung als Restflächen naturnaher Lebensräume, als ökologische
Brücken und als Biotope für Schädlingsvertilger. Biotopschutz.
Wiesen als natürliche und künstliche Ökosysteme. Anpassungen der Organismen an Mahd und
Beweidung. Biotop- und Artenschutz.
Städtische Lebensräume, wie Parkanlagen, Höfe, Straßen- und Uferböschungen.
Ruderalflächen als Lebensräume von Arten mit besonderen Besiedlungsstrategien und Rückzugsgebiete
bestimmter, oft gefährdeter Tiere und Pflanzen.
Lebensräume im Hochgebirge. Vegetationsstufen. Lebewesen und deren Anpassungen an die Bedingungen
des Hochgebirges. Probleme, die sich aus der Erschließung und Nutzung der Gebirge ergeben.
Landschaftsschutz.
Lebensräume heimischer Gewässer. Biotope und Lebensgemeinschaften stehender und fließender
Gewässer. Kennzeichnende Organismen und deren Anpassungen. Veränderungen und Gefährdungen des
biologischen Gleichgewichts durch menschliche Eingriffe. Gewässerschutz.
Feuchtbiotope als Beispiele besonders bedrohter Lebensräume. Naßwiesen, Tümpel, Verlandungen,
Moore, Auen. Trockenlegungen und Flurbereinigungen. Beispiele für typische Lebewesen und deren
Anpassungen. Biotop- und Artenschutz.
Meer. Seine Kennzeichnung und Gliederung. Meeresorganismen unter besonderer Berücksichtigung
der Beziehungen zwischen Umweltbedingungen, Lebensweisen und Körperbau. Bedeutung der Meere für
die Ernährung der Menschheit und für die Sauerstoffproduktion. Gefahren der Meeresverschmutzung
und Übernutzung.
Fremdländische Lebensräume, ihre typischen Lebensgemeinschaften, charakteristische Tiere und
Pflanzen und deren Anpassungen. Eingriffe des Menschen und ihre Auswirkungen auf diese Ökosysteme.
Schutzmaßnahmen.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Entwicklung der Erde und der Lebewesen
Lernziele
Der Schüler soll einen altersgemäßen Überblick über die Entwicklungsgeschichte der Erde und ihrer
Lebewesen einschließlich des Menschen sowie Einblicke in die Evolution geben können. Er soll die Vererbungsvorgänge
und deren Gesetzmäßigkeiten in groben Zügen darstellen können.
Lerninhalte
Die Fossilien, ihre Entstehung und ihre Rolle bei der Erforschung der Entwicklungsgeschichte der
Pflanzen- und Tierwelt sowie des Menschen. Entwicklung der Lebewesen bis zur Gegenwart.
Grundlagen der Vererbungslehre. Beispiele für einfache Erbgänge. Vom Menschen beeinflußte Entwicklungsprozesse
(Nutztiere, Nutzpflanzen). Zusammenhänge zwischen Umweltbedingungen und Entwicklung
der Lebewesen. Veränderungen der körperlichen Eigenschaften, Anpassung, Auslese, Evolution.
Umwelt und Mensch
Lernziele
Der Schüler soll erkennen, daß die Menschen die Umwelt verändert haben und daß diese Veränderungen
nicht unbegrenzt fortgesetzt werden dürfen, weil sie auch Folgen haben, die das Gleichgewicht in
der Natur und die Existenz aller Lebewesen einschließlich der Menschen beeinträchtigen. Aus diesen Einsichten
soll der Schüler die Bereitschaft zum umweltgerechten Verhalten entwickeln. Der Schüler soll über
Einflüsse der Umwelt und der Lebensweise auf Gesundheit und Wohlbefinden Bescheid wissen und darüber,
wie der Körper innerhalb gewisser Grenzen diese Veränderungen zu kompensieren imstande ist.
Der Schüler soll einen altersgemäßen Überblick über die Organsysteme des Menschen, deren Zusammenspiel
und deren Schädigungsmöglichkeiten haben. Er soll die körperlichen und psychischen Probleme,
die sich für ihn im Entwicklungsstadium der Pubertät ergeben, erkennen und daraus Ansätze zu ihrer
Bewältigung entwickeln können, im besonderen auch das Phänomen der menschlichen Sexualität vorurteilslos
betrachten und verstehen. Er soll ethisch positive Werthaltungen für Partnerschaftsbeziehungen
entwickeln und Methoden der Empfängnisregelung kennen. Er soll um die verschiedenen Abschnitte der
Entwicklung eines Menschen wissen, sie verstehen und achten lernen und sein Hineinwachsen in immer
bedeutendere Positionen der Gesellschaft auch als zunehmende Verantwortung begreifen.
Lerninhalte
Ungestörte, beeinflußte und gestörte Umwelt. Verantwortungsbewußte Nutzung. Ursachen von Störungen.
Vorsorge, Pflege und Abhilfemaßnahmen.
Bau und Arbeitsweise der Organe und Organsysteme und deren Koordination durch Nervensystem
und Hormonsystem. Krankheiten und Krankheitsursachen (zB Krankheitserreger und -überträger, tierische
Schmarotzer, Umwelteinflüsse, Medikamenten-, Drogen-, Genußmittelmißbrauch, Fehlernährung,
Fehlverhalten). Prophylaxe.
Erste Hilfe,.Therapien. Die Arbeitswelt des Menschen.
Fortpflanzung und Entwicklung, körperliche und geistige Entwicklung des Menschen.
Verhalten des Menschen
Lernziele
Der Schüler soll erkennen, daß das Verhalten des Menschen auch genetisch bedingt, jedoch weitgehend
durch Einsicht und Lernen veränderbar ist. Er soll daraus die Bereitschaft zur Korrektur von Verhaltensweisen
entwicklen, wenn diese Korrektur aus Verantwortung gegenüber sich selbst, den anderen Menschen
oder der Umwelt gegenüber erforderlich erscheint.
Lerninhalte
Beispiele für ererbtes, erlerntes und einsichtiges Verhalten von Menschen. Typische Verhaltensweisen
verschiedener Altersstufen der Menschen. Zusammenhänge zwischen einsichtigem Handeln, der Sonderstellung
der Menschen und der Fähigkeit, verantwortliche Entscheidungen zu treffen.
Biologie und Gesellschaft
Lernziele
Aufbauend auf die Lernziele aller bisherigen Schulstufen soll der Schüler altersgemäß die vielfältigen
Verknüpfungen zwischen Umwelt und Menschheit erfassen. Er soll begreifen, daß die Existenz des Menschen
in ein vielfach vernetztes System biologischer Vorgänge eingebunden ist. Er soll daraus erkennen,
daß jeder Mensch verantwortungsbewußt sein muß und daß die Existenz und das Wohlbefinden aller
Menschen diese Gesichtspunkte zur Voraussetzung haben.
Lerninhalte
Situation der Menschheit in der gegebenen Umwelt. Zivilisationsgesellschaft, Lage in den Entwicklungsländern.
Weltbevölkerung, Welternährung, Verantwortlichkeit des einzelnen gegenüber deh: Mitmenschen
und der Umwelt.
Didaktische Grundsätze
3. Klasse
Der Bezug zur Geologie sollte mit einer Exkursion ausgehend vom Schulstandort hergestellt werden.
Anschließend sollte das Wissen durch sorgfältig ausgewählte Lehrausgänge, Museumsbesuche, Arbeiten in
der Schulsammlung usw. erweitert und die gewünschten Formenkenntnisse vermittelt werden. Das Anlegen
einer mit dem Schulstandort in Beziehung stehenden Sammlung von Handstücken kann besonders
motivierend auf die Schüler wirken. Bestimmungsübungen, Ordnen nach Kriterien wie wirtschaftliche
Bedeutung, regionale Lage, Aktualität, ästhetische Gesichtspunkte (Schmucksteine) usw. werden als
Methoden empfohlen. Unter Verwendung des Atlas und unter besonderer Berücksichtigung des Schulstandortes
ist eine einfache Beschreibung der Geologie von Österreich zu erarbeiten. Auch die Besprechung
der Gesteine und Minerale sollte in einfachsten Grundzügen erfolgen. Auf die aus der Nutzung von
Bodenschätzen entstehende Umweltproblematik (zB Grundwasserverschmutzung, Abraumhalden, VerSturz,
Luftverschmutzung) sollte ebenso hingewiesen werden wie auf die Möglichkeiten ihrer Vermeidung
bzw. Sanierung.
Das Kapitel Boden schließt an das Kapitel Geologie an, bietet aber darüber hinaus auch die Basis zum
Verständnis des Beziehungsgefüges der im folgenden zu besprechenden Lebensräume. Ein Zugang zum
Kapitel Boden wäre zB über die Untersuchung der oberen belebten Bodenschicht zu finden. An geeigneten
Beispielen soll dem Schüler der Begriff Bodenstruktur und das Verständnis für die Anpassungen der
Bodenorganismen an ihren Lebensraum nahegebracht werden.
Der Bedeutung der Ökologie soll durch die intensivierte Erarbeitung der Lebensräume Rechnung
getragen werden. In sinnvoller Ergänzung zum in der vorhergegangenen Schulstufe erarbeiteten Lebensraum
Wald sollen aus der Vielfalt der Lebensräume exemplarisch jene ausgewählt werden, die schulnah
sind, sich zur Erarbeitung ökologischer Grundbegriffe besonders eignen oder von sonstiger Bedeutung
sind. Sie sind nach Möglichkeit jahreszeitlich zugeordnet zu besprechen. Bei der Auswahl ist eine sinnvolle
Kombination von terrestrischen und aquatischen, heimischen und fremdländischen Lebensräumen anzustellen.
Zu besprechen sind mindestens ein heimisches terrestrisches, ein heimisches aquatisches System
und ein vom Menschen stark beeinflußtes System. Desgleichen mindestens ein fremdländisches terrestrisches
und ein fremdländisches aquatisches System.
In Erweiterung und Fortsetzung der Formenkenntnisse auch aus dem Bereich jener Organismengruppen,
die bereits in vergangenen Klassen bearbeitet worden sind, sind besonders jene taxionomischen Gruppen
zu berücksichtigen, deren Bearbeitung bislang noch nicht vorgenommen worden ist. Lehrausgänge
und Exkursionen sind bei der Erarbeitung der heimischen Lebensräume sowohl als Einstieg als auch zum
Sammeln und Einbringen von Arbeitsmaterial besonders geeignet. Die geltenden Naturschutzbestimmungen
sind stets zu beachten. Zur Beschaffung von Arbeitsmaterial bieten sich auch Schulgärten günstig an.
Bei der Auswahl der Objekte ist auf die Bedürfnisse weiterführender Schulstufen und Schultypen und
auf die zukünftige Berufsweit Bedacht zu nehmen.
Der Garten bildet für einen erheblichen Teil der Menschen einen wesentlichen Zugang zur Natur.
Aussaat, Betreuung und Ernte bilden Erlebnisse von biologischen Abläufen. Formen von naturnahen Gärten
sind ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung gefährdeter Organismenarten. Aus der Behandlung der
modernen Formen der Landwirtschaft und der damit verbundenen Veränderungen in vielen ökologischen
Bereichen ergibt sich die Problematik der Interessenskonflikte.
Bei aller Problematik der Auswirkungen menschlicher Eingriffe darf nicht übersehen werden, daß die
Existenz der Menschheit von der Nutzung der Natur abhängig ist. Die Schüler sollten zu eigenen Schlüssen
über Notwendigkeit und Grenzen der konventionellen und der sogenannten biologischen Methoden
der Landwirtschaft kommen. Diskussionen über dieses Thema könnten ein Beitrag zur Politischen Bildung
sein. Erst durch exakte Kenntnisse kann an die Problematik sachlich herangegangen werden, bzw. können
Strategien zu ihrer Lösung gefunden werden. Diese Fähigkeit ist auch im späteren Berufsleben notwendig.
Beim Thema Feldrain und Hecke können durch Anschauung Verständnis und Wissen zu folgenden
Problemen vermittelt werden: Rodungen, Flurausräumung, Erosionsschäden, Windschutz, Schnee- und
Windschäden, Monokulturen, Schädlingsbefall.
Kleine Wiesenflächen sind selbst im Stadtgebiet in der Nähe der Schule oder im Schulgarten leicht zu
finden. Unterschiedliche Bearbeitung (Mahd, Weide, Tritt) führt zu unterschiedlicher Vegetationsausbildung
und eröffnet die Möglichkeit vergleichender Betrachtung auf engstem Raum.
Städtische Lebensräume sind für Schulen in der Stadt sehr leicht erreichbar und zu beobachten. Ihre
exemplarische Erarbeitung kann das Verständnis schwerer zugänglicher Biotope erleichtern.
Brachflächen, Wüstungen, Böschungen und ihre Wiederbesiedlung stellen nicht nur hervorragende
Beispiele für die Anpassungsfähigkeit der Organismen dar, sie sind auch oft Rückzugs- und Überlebensraum
gefährdeter Lebewesen. Solche Flächen sind meist auch leicht zugänglich und eignen sich bestens für
Demonstrationszwecke.
Das Hochgebirge ist einer der wenigen Lebensräume, in dem noch relativ häufig und großflächig die
ursprünglichen Verhältnisse anzutreffen sind.
Die extremen klimatischen Bedingungen erfordern typische Anpassungen der Lebewesen und bewirken
eine besondere Empfindlichkeit dieser Lebensgemeinschaften an den Grenzen der Existenzbedingungen
gegen Eingriffe. Auch hier stehen ökologische und ästhetische den wirtschaftlichen Interessen gegenüber.
Die Folgen, die sich aus der Erschließung der Alpenregion für den Massentourismus und andere
Wirtschaftszweige ergeben haben, bieten Einstiegsmöglichkeiten für die Diskussion über Interessenskonflikte.
Der Umstand der räumlichen Begrenztheit von Gewässern und Feuchtbiotopen erleichtert das Verständnis
für ihre Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Im Themenkreis Gewässer bieten sich besonders
günstige Möglichkeiten zur Erweiterung der Formenkenntnisse und der exemplarischen Erarbeitung ökologischer
Zusammenhänge.
Das Meer ist der größte zusammenhängende und ein vielfältig gegliederter Lebensraum auf der Erde.
Dementsprechend vielfältig sind auch die Biotope und die ökologischen Wechselbeziehungen; auch finden
sich hier Vertreter fast aller systematischer Gruppen der Tiere. Bei der Behandlung der Meeresorganismen
bieten sich zur Ergänzung der Formenkenntnisse neben den Algen die Meeresfische, die Stachelhäuter, die
Weichtiere, Krebse und Hohltiere des Meeres an.
Ökologie und Umweltbiologie können nicht mehr isoliert nur im eigenen Land betrachtet werden.
Einige fremdländische Lebensräume sind wegen ihrer extremen Verhältnisse zur Darstellung ökologischer
Zusammenhänge besonders geeignet und einer Vielzahl von Schülern durch Film, Fernsehen und Bücher
bekannt. Auch können die weltweiten Folgen von großräumigen Eingriffen in Ökosysteme sowie die wirtschaftlichen
Verknüpfungen im Rahmen des Warenaustausches und die gesellschaftlichen Probleme im
Zusammenhang mit der Dritten Welt ohne Kenntnisse von diesen fremden Lebensräumen nicht durchschaut
werden.
4. Klasse
Durch Darstellung der geologischen Ereignisse und der dadurch bewirkten Veränderungen der
Lebensbedingungen in den Erdzeitaltern können die Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der
Lebewesen und den jeweiligen Umweltbedingungen verständlich gemacht werden. Die Übersicht über die
Erdzeitalter könnte in tabellarischer Art geboten werden. Handstücke von Fossilien, Bildmaterial,
Museumsbesuche, Exkursionen usw. erleichtern die Zugänge.
Anhand einfacher Erbgänge kann im Schüler Verständnis für die Bedeutung der Vererbungsregeln
für die Evolution, aber auch für die Pflanzen- und Tierzüchtung geweckt werden.
In Parallelität zur Reihung Lebensraum/Lebensweise/Verhalten/Körperbau früherer Schulstufen
steht die vom Menschen selbst geschaffene Umwelt an erster Stelle, da diese weitgehend seine Lebensweise
und sein Verhalten beeinflußt.
Durch einen Vergleich der Stellung des Menschen in der Natur während früherer Abschnitte seiner
Entwicklung und in der Jetztzeit kann dem Schüler die Problematik der kulturellen Evolution nahegebracht
werden. Ausgehend von der Entwicklungsgeschichte, während der der Mensch aus der Abhängigkeit
von der Natur hinaustrat und sich die Natur „untenan" machte, kann aufgezeigt werden, daß durch
Zunahme von Technisierung, Zivilisation und Bevölkerungswachstum das Gleichgewicht zuungunsten der
Natur verschoben worden ist. Umwelt ist heute aber nicht nur Lebensraum, sondern auch wirtschaftlicher
Produktionsfaktor als Voraussetzung für Wohlstand und soziale Sicherheit. Unter Würdigung der Problemlösungskapazität
industrieller Forschung und Technologie soll der Schüler zur Erkenntnis gebracht
werden, daß trotz aller Fortschritte der Technik der Mensch ein Glied der Natur bleibt und von ihr abhängig
ist.
Durch Exkursionen zu exemplarisch ausgewählten Punkten können dem Schüler die Wechselbeziehungen
zwischen Siedlungsstruktur und Lebensqualität vor Augen geführt werden (Wohnbauten, Innenhöfe,
Verkehrsflächen, Parkanlagen, Erholungsräume und dergleichen). Hier ist allerdings nicht mehr an
die Einzelbesprechung städtischer Biotope gedacht, die bereits in der vorherigen Schulstufe erarbeitet worden
sind. Desgleichen wird der ländliche Siedlungsraum genug Beispiele liefern, um Auswirkungen der
Eingriffe des Menschen in die Landschaft verdeutlichen zu können. Schwerwiegende und teilweise
bedrohliche Veränderungen (Abwässer, Müll, Lärm, Luftverschmutzung) sollten dabei ebenso bewußtgemacht
werden wie Fragen menschlicher Ernährung. Hier geben Landbau, Tierhaltung und Nahrungsmittelproduktion
reichlich Anregungen. Durch Betriebsbesichtigungen, Fallstudien, AV-Medien u. a. kann
der Schüler zu einer Auseinandersetzung mit der Umwelt „Arbeitsplatz" hingeführt und befähigt werden,
die Zusammenhänge zwischen Arbeitssituation und Gesundheit bzw. Krankheit zu erkennen und die
Bedeutung der Humanisierung des Arbeitsplatzes sowie der notwendigen Kontroll- und Schutzmaßnahmen
zu erfassen.
Für viele Schüler ist in dieser Schulstufe die letzte Gelegenheit in ihrem Leben, daß sie umfassend
über die Ansprüche, den Bau und die Arbeitsweise ihres Körpers informiert werden, da diese Inhalte in
den meisten weiterführenden Ausbildungen nicht mehr aufscheinen. Unabhängig von der Reihenfolge der
Erarbeitung der Organsysteme sollten immer die Wechselwirkungen der Organe untereinander herausgearbeitet
werden. Ausgehend von der Erfahrung am eigenen Körper und unter Einsatz verschiedener
Unterrichtsmittel (Modellen, Wandtafeln, tierischen Organen, Röntgenbildern, AV-Medien usw.) soll der
Schüler mit Bau, Funktionen und Wechselwirkungen seiner Organe vertraut gemacht werden, wobei auf
bisher erworbene Kenntnisse aufgebaut werden soll. Dabei darf nicht übersehen werden, daß in weiterbildenden
Schultypen diese anatomischen und physiologischen Kenntnisse eine unabdingbare Basis darstellen.
Bei der Erarbeitung der Organsysteme kann der Schüler auf mögliche äußere und innere Faktoren
hingewiesen werden, die Störungen verursachen, aber auch darauf, daß diese Störungen nicht nur durch
Medikamente behoben werden können, sondern daß dazu auch Umweltverbesserungen und Verhaltensänderungen
(zB Eßgewohnheiten, Freizeitgestaltung, Fehlhaltungen) beitragen. Im Unterricht sollte
jedenfalls nicht nur ein Hinweis auf die Notwendigkeit des gezielten Einsatzes von Heilmitteln und
-methoden enthalten sein, sondern auch auf die Auswirkungen des Medikamenten-, Drogen- und Genußmittelmißbrauchs
(zB durch Fallstudien, Medienberichte uam.).
Praktische Übungen im Bereich Erste Hilfe, Anleitungen zur Krankenpflege und Unfallverhütung
bieten sich als Erweiterung des Unterrichts ebenso an wie Hinweise auf gesunde Lebensführung, Sport
usw.
In Verbindung mit dem Schularzt könnte ein positives Verhältnis zur Krankheitsprophylaxe und zum
Arzt gefördert werden. Das Entwicklungsalter der Schüler erfordert ein Eingehen auf die Probleme der
Pubertät. In diesem Zusammenhang (eventuell unter Mithilfe des Schularztes) sollten Fragen, wie weiblicher
Zyklus, Empfängnisregelung, Befruchtung, Schwangerschaft, Geburt, körperliche und geistige Entwicklung,
Partnerschaftsbeziehungen, verantwortungsbewußte Familienplanung, Verantwortung gegenüber
sich selbst, dem Partner und den Nachkommen usw., behandelt werden.
Bezüglich des Verhaltens des Menschen liefern die Alltagserfahrung der Schüler, Kenntnisse aus früheren
Schulstufen, Lehrfilme, Beobachtungen an Tieren, Einzelpersonen und Gruppen, Material und
Motivation zur Erarbeitung der Lernziele. Vergleiche zwischen tierischem und menschlichem Verhalten
führen zur Erkenntnis, daß dem Menschen auf Grund seiner Fähigkeit zu einsichtigen Handlungen eine
Sonderstellung zukommt. Diese überträgt ihm die Verantwortung für sein Handeln gegenüber sich selbst
und damit die Mitverantwortung für seine Mitmenschen und seine Umwelt.
Hinsichtlich der Frage Biologie und Gesellschaft sollte der Schüler seinem Alter entsprechend nunmehr
imstande sein, unter Heranziehung aktueller Ereignisse und unter Einbeziehung des in den vergangenen
vier Schulstufen angestrebten Umweltdenkens und der nicht nur im. Biologieunterricht, sondern
auch in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse, die gegenwärtige Situation des Menschen
im Sinne einer umfassenden, auch andere Aspekte berücksichtigenden Darstellung zu begreifen.
Dabei wird nicht nur die Umweltsituation in Industrieländern erkannt werden müssen; ebenso sollten auch
die biologischen Gegebenheiten der Entwicklungsländer (verursacht durch Übervölkerung, Raubbau,
Dürre, Hunger, Naturkatastrophen ua.) behandelt werden. Bei dieser Gelegenheit ist auf die wechselseitige
Verantwortlichkeit hinzuweisen.
Die Verwendung aktueller Medien ist empfehlenswert, doch sollten keine einseitigen Darstellungen
vorgegeben werden. Der Schüler soll lernen, selbst zu werten. Das Ziel wäre erreicht, wenn der Schüler in
seinem späteren Leben Maßnahmen und Entscheidungen stets mit Bedacht auf die biologischen und ökologischen
Zusammenhänge treffen würde."
30. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Physik und Chemie" der Unterabschnitt
„Lehrstoff" angefügt
„3. Klasse (2 Wochenstunden)
Stoffe kommen in der Natur selten rein vor
Beschreibung von Stoffen nach physikalischen Eigenschaften.
Körper — Stoff.
Auswahl von Stoffen aus dem Erfahrungsbereich des Schülers. Auswahl nach Ordnungsprinzipien,
wie zB Farbe, Zustandsform, Festigkeit, Dichte, Metall — Nichtmetall und ähnliches.
Zusammenhang zwischen Eigenschaften und Verwendung des Materials.
Gemenge, Reinstoff.
Beispiele für physikalische Trennverfahren : Lösen, Filtrieren, Zentrifugieren, Destillieren, Chromatographie
(nur als Phänomene).
PRAXISBEZUG: Gewinnung von Rohstoffen (zB Salzgewinnung, Erdölverarbeitung), Milchverarbeitung,
Untersuchung von Naturstoffen in Laboratorien, Kläranlagen, Filter zur Abgasreinigung.
Verbindung, Element.
Zerlegung von Verbindungen durch chemische Reaktionen.
Aus einer Verbindung ist ein Element zu gewinnen.
PRAXISBEZUG: Gewinnung von Metallen aus Erzen.
Atome als Bausteine der Materie
Atome — Elemente.
Positive und negative elektrische Ladung: Anziehung und Abstoßung.
Qualitatives Verständnis auf Grund einfacher Experimente.
Atombau aus Kern (Protonen und Neutronen) und Hülle (Elektronen).
Unterscheidung der Atome der einzelnen Elemente nach ihrem inneren Bau : Atomkern als Träger
der Masse.
Hülle als Aufenthaltsbereich der Elektronen.
Symbolschreibweise für Elemente bzw. Atome.
Erste Einführung in das Periodensystem.
Zusammenhang zwischen Anzahl der Valenzelektronen und der Stellung des Elementes im
Periodensystem.
Verteilung der Metalle und Nichtmetalle im Periodensystem.
Elektrische Leiter und Isolatoren
Elektronenbewegung: Unterschiedliche Leitfähigkeit von Metallen, Nichtmetallen und Nichtmetallverbindungen.
Vertiefende Wiederholung aus der 6. Schulstufe: Stromkreis, Leiter, Isolator.
Metalle als elektrische Leiter: Verwendung des Teilchenmodells.
Metallbindung. Einführung des Ionenbegriffes.
Isolatoren: Atombindung — Moleküle.
Bindung durch gemeinsame Elektronen, Beispiele für einfache Moleküle von Elementen' und
Verbindungen.
Summenformeln, Elektronenformeln.
Nach Möglichkeit Veranschaulichung durch Kugel- oder Kalottenmodelle.
PRAXISBEZUG: Isolationstechnik.
Leitfähigkeit von wäßrigen Salzlösungen, von Leitungswasser bzw. destilliertem Wasser und
festen Salzen.
Ionenbindung, Ionengitter, Ionenbewegung.
Wiederherstellung des Ionengitters durch Eindampfen einer Kochsalzlösung.
PRAXISBEZUG: Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen in Feuchträumen, Salzgewinnung.
QUERVERBINDUNG: BU — Bedeutung von Salzlösungen für den Organismus.
Durch elektrischen Strom lassen sich neue Stoffe gewinnen
Elektrolyse einer Salzlösung.
Demonstration an einem Beispiel, bei dem die Bestandteile des Salzes an den Elektroden in elementarer
Form abgeschieden werden. Reaktionsgleichungen.
Elektronenaufnahme und -abgabe an den Elektroden.
Beschränkung der Elektrolyse auf die Umkehrung der Ionenbildung aus den Atomen der Elemente.
Technische Bedeutung der Elektrolyse.
Beschränkung auf ausgewählte Beispiele technischer Prozesse.
PRAXISBEZUG: Galvanisieren, Reinmetallgewinnung, Wirtschaftliche Bedeutung.
QUERVERBINDUNG: BU — Abwasserprobleme von Elektrolyseanlagen.
Spannung und Widerstand bestimmen die Stromstärke
Galvanische Zellen, Batterien, Akkumulatoren.
Elektrische Spannung, Einheit.
Demonstration der Spannung zwischen zwei Materialien in einem Elektrolyten.
PRAXISBEZUG: Monozelle, Autobatterien, Abfallprobleme, Netzspannung, Batteriespannungen,
Spannungsprüfer, Unfallverhütung.
Gleichstrom und Wechselstrom.
Beschränkung auf qualitative Behandlung.
Stromstärke, Einheit.
Widerstand, Einheit.
Einführung in die Handhabung von elektrischen Meßgeräten.
Abhängigkeit des Widerstandes von Material, Länge, Querschnitt und Temperatur eines Leiters.
Abhängigkeit der Stromstärke von Spannung und Widerstand.
Ohmsches Gesetz.
Gefährdung des Menschen durch den elektrischen Strom.
E : Serien- und Parallelschaltung von Verbrauchern.
PRAXISBEZUG: Fernleitungen, Elektrisches Spielzeug, Elektrotechnische Berufe.
QUERVERBINDUNG: M — Umformen von Gleichungen.
Elektrizität und Energie
Wärme- und Lichtwirkung des elektrischen Stromes.
Elektrische Energie (Arbeit), Elektrische Leistung, Einheiten.
Verallgemeinerung des Leistungsbegriffes.
Über den Leistungsbedarf elektrischer Geräte kann die Verallgemeinerung des Leistungsbegriffes
auch auf die mechanische Leistung erreicht werden.
PRAXISBEZUG: Leistungsbedarf von Elektrogeräten, Abschätzung des Energieverbrauches
von Elektrogeräten, Probleme der Stromversorung (zB Grundlast, Spitzenbedarf), sinnvolles Sparen
elektrischer Energie, Elektrizität im Haushalt.
QUERVERBINDUNG: GW — Energiewirtschaft.
Wärme als eine Form der Energie
Vorgänge, die zeigen, daß Wärme eine Form der Energie ist.
Wärme durch elektrischen Strom, durch Reibung und durch Verbrennung.
Wärmeenergie und Teilchenmodell.
PRAXISBEZUG: Prinzip der Brandbekämpfung, Sicherheitsbestimmungen.
Wärmekapazität, Heizwert.
Hinweis auf die Energieeinheit.
PRAXISBEZUG: Wärmespeichervermögen im Bauwesen, Kostenvergleich von Brennstoffen
unter Berücksichtigung des Heizwertes.
Übertragung von Wärmeenergie: Wärmeleitung, Wärmeströmung, Wärmestrahlung.
PRAXISBEZUG: Wärmedämmung, Heizsysteme, Kaminwirkung, Thermosflasche, Kleidung.
QUERVERBINDUNG: BU — Wärmehaushalt von Lebewesen, GW — Maritimes und kontinentales
Klima.
Umwandlung von Wärmeenergie in Bewegungsenergie.
Verwendung des Teilchenmodells, Hinweis auf Wärmekraftmaschinen und deren Wirkungsgrad,
Hinweis auf den Ernegieerhaltungssatz.
Wärmeenergie und Zustandsänderungen von Stoffen
Bedingungen für die Änderungen der Zustandsformen (Temperatur und Druck).
Schmelzpunkt, Siedepunkt.
Anomalie des Wassers.
PRAXISBEZUG: Druckkochtopf, Zufrieren von Seen, Eisberge, Sprengwirkung von gefrierendem
Wasser.
QUERVERBINDUNGEN: GW - Klimazonen.
Bedeutung von Schmelz- und Verdampfungswärme.
Anwendung der Teilchenmodells.
PRAXISBEZUG: Wiederverwertung von Materialien durch Einschmelzen. Herstellung von
Werkstoffen, Berufsfelder: Metall- und Kunststoffverarbeitung, Wettergeschehen.
Destillation.
PRAXISBEZUG: Erdölverarbeitung, Alkoholdestillation.
E: Sublimationsvorgänge.
Kühlschrank, Wärmepumpe.
Beschränkung auf das Prinzip, daß durch Einsatz von Arbeit Wärmeenergie gegen ein Temperaturgefälle
transportiert wird.
PRAXISBEZUG: Kühlanlagen, Kühlen und Gefrieren von Nahrungsmitteln, Wärmepumpe für
Heizzwecke und Warmwasserbereitung.
Die Sonne als Motor für das Wettergeschehen und als Energiequelle
Aufgenommene Strahlungsenergie als Ursache für Wasserkreisläufe und Luftströmungen.
Hoch- und Tiefdruckgebiete.
Verdunstungsvorgänge in der Natur, Luftfeuchtigkeit.
Neben- und Wolkenbildung, Niederschläge.
Die Rolle von Kondensationskernen bei der Nebelbildung (Smog) und bei der Wolkenbildung.
E: Gewitter.
PRAXISBEZUG: Wasserkraft, Fremdenverkehr, Landwirtschaft, Wetterprognose, Blitzschutz.
QUERVERBINDUNG: BU — Problematik von Eingriffen in die Natur, Sonne als Energielieferant
für biochemische Prozesse.
Speicherung von Strahlungsenergie in lebenden Pflanzen und fossilen Brennstoffen.
Wesentlich ist die Betrachtung der Energieumwandlungen.
Probleme der nichtregenerierbaren Energieträger.
Umwandlung von Strahlungsenergie in Nutzenergie.
PRAXISBEZUG: Solartechnik.
4. Klasse (4 Wochenstunden)
Das Magnetfeld
Das Magnetfeld eines Permanentmagneten, Feldlinien.
Magnetische Influenz.
Das Magnetfeld der Erde.
PRAXISBEZUG: Kompaß, Magnetverschlüsse.
Stromfluß bewirkt Magnetfeld
Das Magnetfeld eines stromdurchflossenen Leiters und einer Spule.
Elektromagnet — praktische Anwendungen.
E: Elektrische Meßgeräte.
Funktionsprinzip des Elektromotors.
Erklärung der Wirkungsweise am Beispiel des Gleichstrommotors
E: Wechselstrommotor.
PRAXISBEZUG: Elektrofahrzeug, elektrische Haushaltsgeräte und Werkzeuge, Spielzeug.
Änderung des Magnetfeldes bewirkt Spannung
Das Prinzip der Induktion.
Funktionsprinzip des Generators.
Funktionsprinzip und einige Anwendungen des Transformators.
Gewinnung und Transport elektrischer Energie.
E : Dreiphasen-Wechselstrom.
PRAXISBEZUG: Lichtmaschine (Fahrrad, Auto), Elektrizitätswerk, Verbundnetz.
QUERVERBINDUNG: Geographie und Wirtschaftskunde — Wirtschaftliche Gesichtspunkte
der Elektrizitätsversorgung, Biologie und Umweltkunde — Umweltprobleme.
Sicherheit im Umgang mit Elektrogeräten
Gefahren des elektrischen Stromes.
Sicherheitsvorkehrungen und Verhaltensregeln.
Schukosteckdose und Stecker.
Schutzerdung und Schutzisolation.
Schmelzsicherung, Leitungsschutzschalter.
Funktionsprinzip des Fehlerstromschutzschalters (FI-Schalter).
Sicherung als Schutzeinrichtung für die Elektroinstallation und -geräte. FI-Schalter als Schutz
für den Menschen.
PRAXISBEZUG: ÖVE-Prüfzeichen, Produktdeklaration; Berufsfeld Elektrotechnik.
Übertragung, Verarbeitung und Speicherung von Information
Halbleiterlelemente.
Die Diode als Gleichrichter. Der Transistor als Schalter und als Verstärkerelement.
Exemplarische Demonstration an einfachen Schaltungen.
Grundlagen für Hörfunk und Fernsehen.
Informationsübertragung und Informationsspeicherung.
Auswahl: Telefon, Schallplatte, Magnetband ua.
E: Grundlagen der Computertechnik.
Wesentliche Funktionseinheiten.
Einfache logische Schaltungen und Speicherelemente.
PRAXISBEZUG: Einfluß der elektronischen Medien auf Beruf und Freizeit, Automatisierung,
neue Technologien.
Planeten — Satelliten
Die Zentripetalkraft bei der Kreisbewegung.
Gravitationskraft. Gravitationsfeld.
Abhängigkeit der Gravitationskraft von den Massen und ihrem Abstand.
Bahnen von Planeten und Satelliten.
E: Der freie Fall. Die Beschleunigung.
PRAXISBEZUG: Fahrzeuge in Kurven, Kreisbewegungen im Sport, Zentrifugen, Ringelspiel;
Nutzen der Raumfahrt — Gefahren für den Frieden.
Lichtausbreitung und Reflexion
Voraussetzungen für die Sichtbarkeit von Körpern.
Lichtgeschwindigkeit.
Geradlinige Lichtausbreitung, Schatten.
Reflexionsgesetz: ebener Spiegel, gekrümmte Spiegel.
Bildentstehung, praktische Anwendungen.
Diffuse Reflexion.
E: Einfache Bildkonstruktionen.
PRAXISBEZUG: Arbeitsplatzbeleuchtung, Tag und Nacht, Mondphasen, Finsternisse, Scheinwerfer,
Rückspiegel, Landvermessung.
Bildentstehung durch Lichtbrechung
Lichtbrechung.
Qualitative Behandlung.
Totalreflexion.
PRAXISBEZUG: Luftspiegelungen, Licht- und Bildleiter, optische Prismen.
Bildentstehung bei Linsen.
Das optische System Auge.
E : Einfache Bildkonstruktionen.
E: Korrektur von Sehfehlern durch Brillen.
Funktionsprinzip des Fotoapparates.
E: Entstehung eines Fotos.
E: Mikroskop, Fernrohr.
PRAXISBEZUG: Optische Geräte, Berufsfelder Augenoptik, optische Industrie, Fotografie.
QUERVERBINDUNG: Biologie und Umweltkunde.
Licht und Farben
Zerlegung des weißen Lichtes: Spektrum.
PRAXISBEZUG: Regenbogen.
Farbmischung, Körperfarben.
PRAXISBEZUG: Farbfernsehen, Farbdruck, Farbfotografie, Malerei.
QUERVERBINDUNG: Bildnerische Erziehung, Biologie und Umweltkunde.
Energie aus Atomkernen
Radioaktivität: Alpha- Beta-, Gammastrahlung.
Hinweis auf Veränderungen im Atomkern als Ursache für Radioaktivität; Abschirmung, Nachweis.
Nutzen und Gefahren radioaktiver Strahlung.
PRAXISBEZUG: Medizin, Materialuntersuchungen; Altersbestimmung, Landwirtschaft.
Kernspaltung und Kernverschmelzung.
Grundzüge und Bedeutung, Kernreaktor, Kernwaffen, Sonne, Bedrohung der Menschheit durch
Kernwaffen, Strahlenschutz.
PRAXISBEZUG: Isotopenherstellung in Reaktoren, Kernkraftwerke, Probleme der Kernenergie,
Zivilschutz.
QUERVERBINDUNG: Biologie und Umweltkunde, Geschichte und Sozialkunde, Geographie
und Wirtschaftskunde.
Energieumformung und Energiegewinnung
Zusammenfassender Überblick über die Energiearten und Beispiele für wichtige Umwandlungsvorgänge.
Energieumformende Maschinen am Beispiel des Viertakt-Ottomotors.
E: Zweitaktmotor, Dieselmotor, Strahltriebwerk, Raketenantrieb.
Satz von der Erhaltung der Energie.
Wirkungsgrad bei Energieumformungen.
Energiehaushalt der Erde: Energiequellen und Energieversorgung.
Alternative Formen der Energiegewinnung.
Einblick in deren Grundlagen und Probleme.
Möglichkeiten sinnvollen Energiesparens.
Energiebewußtes Konsumverhalten, Nutzung der Abwärme.
PRAXISBEZUG: Antriebstechniken, Kraftfahrzeuge, Solartechnik, Erdwärme, Windenergie,
Gezeitenenergie, Sonnenkollektoren, Wärmepumpe, Fernwärme.
E: Abschließende Betrachtungen über die Physik
Überlegungen zu Zielen, Ergebnissen, Methoden und Grenzen der Physik sowie deren Bedeutung für
den einzelnen und die Gesellschaft.
Anbahnen einer Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit damit zusammenhängenden Fragen.
Chemie — die Welt der Stoffe
Beschreibung der Merkmale von Stoffen und deren Veränderungen bei chemischen Vorgängen.
Vertiefende Wiederholung des Atombaues, der Bindungsarten, des Periodensystems und der
chemischen Vorgänge mit Hilfe des Teilchenmodells.
Unterschied zwischen physikalischen und chemischen Eigenschaften und Vorgängen.
PRAXISBEZUG: Ernährung, Bekleidung, Kosmetik, Medizin, Werkstoffe, Bewältigung von
Zukunftsproblemen.
Wasser — chemisch betrachtet
Zusammensetzung des Wassers: Zerlegung, Summenformel, Elektronenformel.
Wasser als Reinstoff und als Lösungsmittel.
PRAXISBEZUG: Leitungswasser, Mineralwasser, Meerwasser, unterschiedliche Wasserqualitäten.
Unterschiedliche Eigenschaften der Verbindung Wasser und der Elemente Wasserstoff und Sauerstoff.
Reaktion von Wasserstoff mit Sauerstoff.
Oxidation und Reduktion als Aufnahme bzw. Abgabe von Sauerstoff.
Reaktionsgleichungen — Reaktionsenergie.
Exotherme und endotherme Reaktionen je nach Reaktionsrichtung.
Sicherheitsaspekte (Knallgasprobe).
PRAXISBEZUG: Wasserstoff als Energieträger, Raketentreibstoff, Knallgaszelle.
Chemikalien im täglichen Leben — auf die Dosis kommt es an
Die Dosis als Kriterium für die Schädlichkeit von Stoffen.
Die Bedeutung von МАK, MIK, ppm und ppb.
Gefahrensymbole für Chemikalien. Aufbewahrungsrichtlinien für Haushaltschemikalien.
Umgang mit brennbaren Stoffen und Lösungsmitteln.
PRAXISBEZUG: Gebrauchsanweisungen für Haushaltschemikalien und Medikamente, Arbeitsplatz,
Umweltschutz, Giftinformationszentrum für Österreich.
QUERVERBINDUNG: Ph — Heizwert, BU — Lebensräume, Atmung, GW — Wirtschaft und
Umwelt.
Säuren und Basen im Alltag
Nachweis von sauren und basischen Stoffen in wäßrigen Lösungen mittels Indikatoren.
Untersuchung von Stoffen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler.
pH-Wert als Meßgröße für saure, neutrale und basische Lösungen
PRAXISBEZUG: Saure und basische Niederschläge in der Umwelt; Getränke, Badewasser.
Wasserstoffipnen als Kennzeichen von sauren Lösungen. Hydroxidionen als. Kennzeichen für basische
Lösungen.
Ionennachweis durch Leitfähigkeitsbestimmung.
Menge der Ionen als Kennzeichen für stark oder schwach saure bzw. basische Lösungen.
Kennzeichen von neutralen Lösungen.
Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Essigsäure.
Beschränkung auf typische Eigenschaften.
Gefahren im Umgang mit Säuren.
PRAXISBEZUG: Schwefelsäure im Bleiakkumulator, Düngemittelproduktion, Haushalt,
Magensaft.
QUERVERBINDUNG: BU.
Natronlauge, gelöschter Kalk, Ammoniak.
Beschränkung auf typische Eigenschaften.
Gefahr von Verätzungen.
PRAXISBEZUG: Abflußreiniger, Baumaterialien, Hinweis auf Ammoniak in Reinigungsmitteln.
QUERVERBINDUNG: BU.
Neutralisation — wichtige Salze.
Behandlung an wenigen, ausgewählten, einfachen Beispielen.
E: Benennung einiger Salzgruppen.
PRAXISBEZUG: Abwasser, Baustoffe, Düngemittel, gesteinsbildende Salze.
Der Lebensraum Luft
Zusammensetzung der Luft.
Rasch und langsam verlaufende Oxidationen.
Verbrennung, Explosion, Rosten, Atmen.
Oxide als Reaktionsprodukte von Elementen mit Sauerstoff.
E: Reaktionen von Oxiden mit Wasser.
Schadstoffe in der Luft durch Verbrennungsvorgänge.
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickoxide.
Behandlung, soweit diese Stoffe zum Verständnis von Alltags- und Umweltproblemen notwendig
sind.
Beachtung regionaler Probleme. Saure Niederschläge.
Smogbildung.
Wirkungsweise von Katalysatoren.
E: Weitere Schadstoffe.
PRAXISBEZUG: Rauchgasvergiftung, Abgase von Kraftfahrzeugen; Katalysator, Emissionen
von Hausbrand, kalorischen Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen; Abgasreinigung.
QUERVERBINDUNG: Ph-Heizwert, BU — Lebensräume, Atmung, GW — Wirtschaft und
Umwelt.
Naturstoffe und Syntheseprodukte
Die Elemente Natrium und Chlor.
Hinweise auf Eigenschaften der Elemente der ersten und siebenten Hauptgruppe.
Metall- und Nichtmetalleigenschaften; Reaktionsfähigkeit; Nachweise.
Kochsalz als Naturstoff: Gewinnung, Verwendung, Nachweis der Bestandteile.
Kochsalz als Syntheseprodukt.
Die Möglichkeit der Kochsalzsynthese aus den Elementen oder durch Neutralisation.
Nachweis der Bestandteile des Syntheseproduktes.
Unterschiedliches Verhalten der Atome und Moleküle von Elementen gegenüber den daraus
gebildeten Ionen.
Vergleich von Naturstoff und Syntheseprodukt.
Gleiche Eigenschaften bei gleicher Zusammensetzung.
E : Kochsalzelektrolyse.
PRAXISBEZUG: Erzeugung von Soda, Farbstoffen, Medikamenten.
Stoffe in der Arbeitswelt
Wirtschaftlich wichtige Metalle: Aluminium und Eisen.
PRAXISBEZUG: Berufsfeld Metallindustrie, Energieaufwand bei der Gewinnung von Aluminium
bzw. Eisen; Recycling.
E: Düngemittel.
E: Mineralische Baustoffe.
PRAXISBEZUG: Landwirtschaft, chemische Industrie, Bauen und Wohnen.
Kohle, Erdgas, Erdöl.
Grundzüge der Gewinnung und Verarbeitung (ohne technologische Einzelheiten).
Bedeutung als Energieträger und Rohstoff.
Verwendung einiger wirtschaftlich wichtiger Erdölprodukte.
PRAXISBEZUG: Verkehr, Heizung, Berufsfelder Bergbau und erdölverarbeitende Industrie.
Bauprinzip organischer Verbindungen.
Kohlenwasserstoffe — Ketten und Ringe aus Kohlenstoffatomen.
E: Vergleich dieser Strukturen mit jenen des Diamanten und des Graphits.
Chemie — Synthesen in der Natur und Industrie
Fotosynthese — Zellulose, ein Riesenmolekül.
Holz: Rohstoff für Zellulose.
Hinweis auf die Gewinnung; Verwendung für die Papier- und Textilfaserherstellung.
Natürliche und synthetische Fasern.
Polykondensation und Polymerisation.
Einfach- und Mehrfachbindung.
Prinzip der Bildung von Riesenmolekülen.
Grundsätzliche Unterschiede verschiedener Kunststoffklassen und Synthesefasern.
E: Natürlicher und synthetischer Kautschuk.
PRAXISBEZUG: Vielfältige Verwendbarkeit von Kunststoffen; Pflegesymbole, Verpackungsindustrie,
Müllprobleme.
QUERVERBINDUNG: Ph — Molekülbau und Stoffeigenschaften, BU — Fotosynthese.
Alkohole und Carbonsäuren
Alkoholische Gärung, Ethanol.
Strukturmerkmal von Alkoholen.
Vergleich zwischen Alkohol und Base.
E: Andere Alkohole; Glycerin.
PRAXISBEZUG: Alkoholische Getränke, Alkotest, Frostschutzmittel, kosmetische Produkte,
Medizin.
QUERVERBINDUNG: BU - Gesundheitsschäden durch Alkohol.
Essigsaure Gärung, Essigsäure (Ethansäure).
Essigsaure Gärung als Beispiel für einen biotechnologischen Prozeß.
Strukturmerkmal von Carbonsäuren.
PRAXISBEZUG: Haushaltsessig, Konservierungsmittel, Fotografie.
E: Andere Carbonsäuren; höhere Fettsäuren.
E: Esterbildung.
Beschränkung auf das Prinzip einer Kondensationsreaktion.
PRAXISBEZUG: Aromastoffe, Lösungsmittel.
Lebensmittel — Nährstoffe
Tierische und pflanzliche Fette.
Vergleich der Eigenschaften. Bedeutung für die Ernährung. .
E: Aufbau der Fette.
Gesättigte und ungesättigte Fettsäuren.
Kohlenhydrate: Traubenzucker; Rohrzucker; Stärke.
Vergleich der Eigenschaften und der Zusammensetzung.
Nachweis; Bedeutung für die Ernährung.
Proteine und ihr Aufbau aus Aminosäuren.
Vielfalt der Kombinationsmöglichkeiten von Aminosäuren zu Proteinen.
Nährstoffgehalt wichtiger Lebensmittel.
PRAXISBEZUG: Untersuchung und Haltbarkeit von Lebensmitteln, Konservierung, Lebensmittelgesetz,
Nährwert, Landwirtschaft, biologischer Anbau, Nahrungsmittelindustrie.
E: Vitamine, Mineralstoffe.
QUERVERBINDUNG: BU — Ernährung, GW — Welternährungsproblem.
Stoffe für Reinigung und Hygiene
Waschmittel.
Hinweis auf allgemeine Eigenschaften.
Hinweis auf die Belastung der Gewässer.
Hartes und weiches Wasser.
Kalkablagerungen, Wasserenthärtung, Wasserhärteskala.
E: Seifen als Salze höherer Fettsäuren.
Verseifung als Umkehrreaktion der Veresterung.
E: Fleckputzmittel.
Einige charakteristische Beispiele.
Wirkungsweise und Eigenschaften.
PRAXISBEZUG: Wäschereien, Putzereien.
QUERVERBINDUNG: BU - Hygiene, Abwässer.
Schadstoffe in Wasser und Boden und ihre Verminderung
Einige Schadstoffe und ihre Wirkungsketten. Einfache Nachweisreaktionen.
Auswahl aktueller Beispiele.
Verminderung von Schadstoffen.
Eigenverantwortung des Konsumenten.
Beseitigung von Schadstoffen durch chemische Methoden.
PRAXISBEZUG: Nahrungsketten, Müll, Gewässerverschmutzung, Abwasserreinigung, Salzstreuung,
Pflanzenschutz.
QUERVERBINDUNG: BU.
Sparen von Energie und Rohstoffen
Gewinnung von Energie und Rohstoffen aus Abfall. Abwärme.
Energiebewußtes und rohstoffbewußtes Konsumentenverhalten.
QUERVERBINDUNG: Ph — Energiesparen, GW — Rohstoffprobleme.
31. In Anlage B, sechster Teil, wird beim Pflichtgegenstand „Musikerziehung" dem Unterabschnitt
„Lehrstoff" angefügt
„3. Klasse (2 Wochenstunden)
Singen, Musizieren, Gestalten
Singen, Stimmbildung und Sprechpflege sind im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Liedern
unter Berücksichtigung der Mutation mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen.
Neben Liedern aus Österreich sollen auch Lieder anderer europäischer Länder und anderer Kontinente
ein- und mehrstimmig gesungen werden.
Die instumentale Musizierpraxis ist in Form von Liedbegleitungen und Spielstücken verschiedener
Epochen zu pflegen. Anregung zur Bildung von Musiziergruppen.
Experimentieren mit Klängen soll zum bewußten Hören von musikalischen Strukturen in Werken der
Vergangenheit und Gegenwart dienen: tonale und freitonale Melodik und Harmonik; Konsonanz und
Dissonanz, einfache Akkordverbindungen.
Musikkunde
Im Zusammenhang damit sollen weitere vokale und instrumentale Formen exemplarisch vorgestellt
werden: Kunstlied, Ballade, Szenen aus Oper, Operette und Musical, Programmusik, einzelne Sätze aus
Konzerten, Symphonien, Kirchenmusikwerken.
Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt auf Verbindung von Tanz und Musik (Volkstänze
aus Österreich und dem Ausland).
Ausgehend von den Grundlagen der Akustik sollen die Schüler mit der sinnvollen Verwendung verfügbarer
Aufnahme- und Wiedergabegeräte vertraut gemacht werden (Querverbindung zum Physikunterricht).
Die menschliche Stimme: Stimmlage, Gattungen, Ausdrucksbereiche.
Überblick über die Saiten-, Blas-, Schlaginstrumente, elektronische Instrumente, Ensemble- und
Orchesterbesetzungen.
Erkennen von Beziehungen zwischen Volksmusik, Kunstmusik und Unterhaltungsmusik.
Wirkung von Musik (zB Manipulation, Werbung, Therapie).
Anbahnen des Verständnisses für die gesellschaftliche Funktion der Musik im Wandel der Zeiten
durch Hinweise auf musiktheoretische Tatsachen, die die soziale Stellung des Komponisten und des Musikers
sowie die Funktion der Musik in verschiedenen Gesellschaftsordnungen erläutern.
4. Klasse (1 Wochenstunde)
Singen, Musizieren, Gestalten
Neben den bereits bekannten Liedern sind besonders dieser Altersstufe angemessene zu singen (Lieder
für den geselligen Kreis, Worksongs, Spirituals usw.).
Stimmbildung und Sprechpflege unter Berücksichtigung der Mutation.
Instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren; Anregung zur Bildung und Weiterführung von
Musiziergruppen.
Bewußtmachen und praktisches Erarbeiten musikalischer Strukturen, besonders zur Vorbereitung des
Verständnisses neuer Musik (zB Spannung — Lösung; Symmetrie — Asymmetrie; Kontrast und Übergangsdynamik).
Musikkunde
Die Kadenz als Grundlage für das Verständnis tonaler Musik. Homophonie und Polyphonie.
Hinweise auf die Grundlagen der Musik des 20. Jahrhunderts (zB erweiterte Tonalität, Zwölftontechnik,
Klangflächentechnik, elektronische Musik).
Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt auf Verbindung von Tanz und Musik (österreichische
Volkstänze — Volklore — historische und moderne Tänze).
Anhand von instruktiven Hörbeispielen sind im Verlauf einer übersichtlichen und kurz gefaßten Darstellung
der Entwicklung der europäischen Musik ihre bedeutendsten Meister in ihrer historischen und
sozialen Stellung sowie die wichtigsten Gattungen und Formen darzubieten (ua. aus den Bereichen Lied,
Chormusik, Oper, Konzert, Symphonie, Operette, Musical, Jazz, Pop).
Eine kritische Haltung im Bereich des Musikkonsums ist zu entwickeln.
Die Stellung Österreichs im internationalen Musikleben."
32. In Anlage B, sechster Teil, lautet der Pflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung, Schreiben"
„Bildnerische Erziehung, Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Durch vielseitige Aktivitäten sind die schöpferischen Kräfte der Schüler zu entfalten sowie Möglichkeiten
zur Selbstverwirklichung im visuellen und haptischen Bereich anzubieten. Dabei sollen Wahrnehmungsfähigkeit
und Vorstellungskraft gesteigert sowie das eigenständige Darstellungs- und Gestaltungsvermögen
entwickelt und gefördert werden.
Das bildnerische Gestalten und die Auseinandersetzung mit geeigneten Objekten sollen zur Erweiterung
von Erfahrungen, Kenntnissen und Werthaltungen im Bereich der Kunst und visuellen Kommunikation
führen.
Die Bildnerische Erziehung hat die Fähigkeit zur Kommunikation, zur Selektion und zur Kritik zu
fördern, um auch dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeits- und Allgemeinbildung zu leisten.
Die Schüler sollen dazu hingeführt werden, an den Kulturbereichen Kunst, Umweltgestaltung und
Medien verantwortungsbewußt teilzuhaben.
Lehrstoff
1. Klasse (2 Wochenstunden)
Grafik — Malerei
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Erweitern und Differenzieren der individuellen Bildsprache des Schülers. Sammeln von Erfahrungen
im Umgang mit formalen und technischen Gestaltungsmitteln.
Abstimmen der einzelnen Bildelemente (zB durch Setzen von Kontrasten, Form — Grundbezug) im
Hinblick auf Thematik, Aussage und Wirkung.
Ziele der Werkbetrachtung
Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten.
Durch Bildbeschreibungen Erkennen von Inhalt, Aussage und Wirkung; Bedeutung der Grafik,
Malerei und Farbe in Kunst und Umwelt.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Zeichnung, Malerei, Bildformat, Umriß, Binnenzeichnung,
Linie, Fläche, Primär-, Sekundär- Kontrast.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien und Arbeitsmittel wie Bleistift, Faserstift, Feder; Deckfarben, Haar- und
Borstenpinsel ua; verschiedene Zeichen- und Malgründe, verschiedene Formate (auch Großformat).
Zeichnen, Malen, allenfalls Collagieren.
Plastik — Objekt
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Erweitern von Erfahrungen vorwiegend beim Gestalten von Vollplastik (allenfalls von Reliefs) im
figuralen Bereich (zB durch Detailausformung, Oberflächengestaltung, Gestaltung von Bewegung, Raumbezug).
Ziele der Werkbetrachtung
Auseinandersetzen mit Schülerarbeiten, Werken der Kunst (Plastiken und Objekte vorwiegend in
formgebenden, additiven Verfahren) und Beispielen aus dem Alltag (zB Spielzeug, Geschenkartikel) hinsichtlich
Thematik, Aussage, Gestaltungsweise, Raumbezug, Material, Arbeitsverfahren und Wirkung.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Plastik, Vollplastik, Oberflächengestaltung, additives
Formen, Raum, Raumbeziehungen.
Arbeitsmittel und Verfahren
Materialien von geringerem Bearbeitungswiderstand (zB Ton, Wachs, Papiermaché), Papier, Karton,
Textilien, eventuell Einbeziehen von Farbe und Licht. Formgebende (plastizierende) und additive Verfahren.
Schrift — Typografie
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Erarbeiten prägnanter Buchstabengestalt und rhythmischer Buchstabenfolge. Blockschrift und von ihr
abgeleitete Schriften (allenfalls Gemischtantiqua, Schreibschrift) zur Mitteilung und Dokumentation in
Schule und Alltag.
Ziele der Werkbetrachtung
Auseinandersetzen mit Buchstabengestalt und Schriftrhythmus anhand von Schülerarbeiten, Beispielen
der Kunst und der Gebrauchsgrafik. Gewinnen von Einsichten in die Zusammenhänge von Schreibwerkzeug
und Schriftform, Kennenlernen von Schrift- und Bildzeichen als Mittel der Information.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Buchstabe, Blockschrift, Gemischtantiqua, Schreibschrift,
Druckschrift, Schriftrhythmus, Bildzeichen, Schriftzeichen, Information.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Schreibgeräte, Schreibgründe und Schreibflüssigkeiten.
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Grafik — Malerei
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Erweitern der Erfahrungen beim grafischen Gestalten (zB Ausdrucksqualitäten der Linie, grafisch
strukturierte Flächen) sowie beim farbigen Gestalten (zB Ausdruckswert und Symbolwert der Farbe, Farbmischungen
zur Gestaltungsdifferenzierung) vorwiegend im gegenständlichen Bereich.
Räumliche Darstellungsversuche (Überdeckung, Staffelung). Allenfalls ornamentales Gestalten.
Ziele der Werkbetrachtung
Gewinnen von Einsichten in Zusammenhänge von Inhalt, Aussage, Darstellungsweise, Material,
Arbeitsverfahren und Wirkung durch Auseinandersetzen mit Einzelwerken und durch Bildvergleiche aus
den Bereichen Kunst und Umwelt.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Bildordnung, Symmetrie, Asymmetrie, Reihung, Gruppierung,
linear, flächig, räumlich, Überdeckung, Staffelung, Farbordnung, Farbkontrast, Farbwirkung;
deckend, lasierend; Deckfarbe, Aquarellfarbe; Hochdruck; Ornament.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien und Arbeitsmittel, wie Kreide, Druckfarben und -geräte, Deck- und Aquarellfarben,
verschiedene Zeichen-, Druck- und Malgründe; Collagematerialien.
Einsatz von Schraffur und Textur.
Möglichkeiten des Farbauftrages (zB deckend, lasierend; flächenhafte und strukturierende Malweisen),
allenfalls eingeschränkte Palette, Hochdrucktechniken (zB Materialdruck, Schablonendruck).
Plastik — Objekt
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Erweitern von Erfahrungen vorwiegend beim Gestalten von Reliefs (allenfalls von Vollplastiken) vorzugsweise
im figuralen Bereich. Allenfalls Auseinandersetzung mit raum- und platzgestaltender Wirkung
von Plastik auch unter Einbeziehung von Farbe.
Ziele der Werkbetrachtung
Auseinandersetzen mit Schülerarbeiten, Werken der Kunst, zB Reliefs und Vollplastiken aus verschiedenen
Epochen; auch als Element der Architektur, Assemblage; Gußplastik; allenfalls Auseinandersetzung
mit raum- und platzgestaltender Wirkung von Plastik auch unter Einbeziehung von Farbe und Licht und
Beispielen aus dem Alltag (wie Münzen, Medaillen, Reliefbilder) hinsichtlich Thematik, Gestaltungsweisen,
Aussage und Wirkung.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Relief (erhaben, vertieft), subtraktive Verfahren, montierende
Verfahren, Gußplastik, Bauplastik, Assemblage.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien (zB Ton, Wachs, Gips, Karton, leicht prägbare Bleche, vorgefundene
Gegenstände, Farbe) und Arbeitsmittel (zB Modellierhölzer, Spachteln, Gießgefäße, Schneidewerkzeuge)
für additive und subtraktive Verfahren, Montagen und allenfalls Gußverfahren.
Visuelle Medien
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Erfinden von Bildzeichen (wie Piktogramme, Embleme) und Bildgeschichten.
Allenfalls Erfahren von elementaren fotografischen Darstellungsmöglichkeiten mit und ohne Kamera.
Fotografieren von Objekten und Situationen aus dem Erlebnisbereich der Schüler. Herstellen von Fotogrammen,
Chemogrammen.
Ziele der Werkbetrachtung
Erkennen von Informationswert und Gestaltungsqualität verschiedenartiger Bildzeichen und Bildgeschichten.
Erweitern der Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Bildgeschichten und Fotografien.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Zeichen, Signal, Symbol; Comic, Karikatur; allenfalls
auch grundlegende Fachbegriffe aus dem Bereich der Fotografie.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien und Arbeitsmittel für zeichnerische, druckgrafische, malerische und collagierende
Verfahren.
Allenfalls Materialien und Geräte für Fotografie mit und ohne Kamera.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Grafik
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Erweitern der Erfahrungen mit Darstellungs- und Gestaltungsmitteln (allenfalls auch mit Mitteln aus
dem Bereich Foto, Film, Video), auch in Verbindung mit der Förderung körperhafter und räumlicher Darstellung
(zB Schrägbild, transparente Darstellung), vorwiegend im gegenständlichen Bereich.
Ziele der Werkbetrachtung
Erkennen charakteristischer Gestaltungsweisen (zB flächig, räumlich) und deren Wirkung in Zeichnungen
und Druckgrafiken der Gegenwart und Vergangenheit aus den Bereichen Kunst und Umwelt.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Entwurf, Skizze, Studie, Handzeichnung, Druckgrafik,
Originalgrafik, Reproduktionsgrafik; Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck; Raumillusion.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien, Arbeitsmittel und Geräte, zB Kohle, Grafit, Zeichenfedern verschiedener
Beschaffenheit; Druckfarben, Walzen, Spachteln, Siebe, Presse für druckgrafische Verfahren wie Hoch- oder
Tiefdruck, allenfalls Siebdruck; allenfalls Materialien und Geräte für fotografische Verfahren (Foto,
Film, Video).
Malerei
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Darstellen des Körperhaften und Räumlichen durch Farbe (Farbabstufung, Farbmodulation) vorwiegend
im gegenständlichen Bereich (allenfalls auch mit Mitteln aus dem Bereich Foto, Film, Video).
Ziele der Werkbetrachtung
Kennenlernen von Gestaltungsweisen mit Farbe (zB flächig, räumlich) in Kunst und Umwelt.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Guache-, Tempera-, Ölmalerei, Fresko; Farbmodulation,
Farbabstufung, Raumillusion, Farbperspektive.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Farb- und Malmaterialien (zB Deck- oder Dispersionsfarben). Differenziertere Arbeitsweisen,
Kombination verschiedener Verfahren. Allenfalls Materialien und Geräte für fotografische Verfahren
(eventuell Foto, Film; Video).
Plastik — Objekt
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Differenzieren von Erfahrungen beim Gestalten von Skulpturen, vorwiegend im figuralen Bereich,
allenfalls auch von Objekten (zB geschlossene Und offene Form, starre oder bewegliche Montagen, Raumbezug).
Ziele der Werkbetrachtung
Auseinandersetzen mit Schülerarbeiten, Werken der Kunst (zB Stein- und Holzskulpturen, Objekten)
und Beispielen aus dem Alltag (zB Andenkenobjekte, Objekte für Festumzüge) hinsichtlich Inhalt, Gestaltungsweise
und Wirkung. Gewinnen von Einblicken in Aufgaben und Zweckbestimmung plastischer
Gestaltung in Gegenwart und Vergangenheit.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Skulptur, Bildhauerei, Objekt, Mobile.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien, auch von größerem Bearbeitungswiderstand (zB Gips, Holz, Rinde, Hartschaumstoff,
Schaumbeton), und Arbeitsmittel (zB Schnitzmesser, Schneidewerkzeuge, Meißel, Knüpfel)
für subtraktive und allenfalls montierende Verfahren; Farbe.
Schrift — Typografie
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Gestalten von Schriftfeldern. Erproben der Ausdrucksqualität von Schrift, Bildzeichen und visuellen
Zeichensystemen. Erkunden des Zusammenhanges von Schriftgröße, Schriftstärke, Rhythmus und Farbe
im Hinblick auf Leserlichkeit, Inhalt und Wirkung zur Verwendung in Schule und Alltag.
Ziele der Werkbetrachtung
Erfassen von Schrift als Information und Ausdrucksmittel. Gewinnen von Einsichten in die Grundlagen
der Typografie (zB Layout, Lettern, Satz, Satzspiegel; Gebrauchsgrafik).
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB Schriftfeld, Typografie, Layout, Gebrauchsgrafik,
Lettern, Satz, Satzspiegel.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Schreibgeräte, Schreibgründe und Materialien; Arbeiten mit vorgefertigten Buchstaben.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Grafik
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Hinführen zu einem gestaltenden Naturstudium an geeigneten Objekten der Natur und des
Gebrauchsgutes. Erkennen und Umsetzen von proportionalen, funktionalen, körperhaften und räumlichen
Zusammenhängen, allenfalls Oberflächenbeschaffenheit. Vertiefen der Fähigkeit zur körperhaften und
räumlichen Darstellung (zB durch Einsetzen von Tonwerten oder grafischen Strukturen). Bereichern der
individuellen Ausdrucksfähigkeit durch Experimentieren mit grafischen Verfahren.
Ziele der Werkbetrachtung
Verstehenlernen der Zeichnung als künstlerische Aussage sowie als sachliche Mitteilung. Erkennen
elementarer körperhaft-räumlicher Darstellungsmöglichkeiten einschließlich der Zentralperspektive.
Erkennen von Stufen der Abstraktion anhand von Beispielen aus Gegenwart und Vergangenheit.
Exemplarisches Kennenlernen von Stilformen.
Auseinandersetzen mit Werturteilen (zB Zustandekommen von Werturteilen, der Einfluß von meinungsbestimmenden
Gruppen auf Werturteile). Bedeutung der Zeichnung für verschiedene Berufe und
Lebenssituationen
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB experimentelle Verfahren, Perspektive, Abstraktion.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien und Zeichentechniken (zB lavierte Federzeichnung, Pinselzeichnung, Kreidezeichnung).
Experimentelle Verfahren (zB Monotypie, Frottage, selbstgefundene Verfahren).
Malerei
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Anwenden der bisher erworbenen Erfahrungen im Bereich Malerei — Farbe zur Steigerung des individuellen
Ausdrucks- und Mitteilungsvermögens in Schule und Alltag.
Ziele der Werkbetrachtung
Aufgaben und Zweckbestimmung der Malerei in Gegenwart und Vergangenheit und ihre gesellschaftliche
Bedingheit.
Kennenlernen von verschiedenen Möglichkeiten des Einsatzes von Farbe in der Malerei (zB Farbe als
Mittel zur realistischen Wiedergabe, als Ausdrucksträger, als Mittel der Verfremdung).
Erfahren der Relativität von Farberscheinungen.
Exemplarisches Kennenlernen von Stilformen.
Auseinandersetzen mit Werturteilen.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB realistisch, idealistisch, impressiv, expressiv, abstrakt;
Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe, Farbperspektive; autonome Kunst, engagierte Kunst.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien und Arbeitsmittel für experimentelle Verfahren, zB Mischtechnik, Collage,
Frottage, Montage.
Visuelle Medien
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Entwerfen und Ausarbeiten von Plakaten, Aufklebern ua. Dabei Kennenlernen und versuchsweises
Anwenden von Mitteln der Werbung mit besonderer Berücksichtigung des bildnerischen Anteils. Erarbeiten
von Mitteln der Bildgestaltung und deren Wirkung im Bereich der Fotografie. Herstellen von gestalteten
Fotogrammen. Hinführen zum bewußten Einsatz von Kamerastandpunkt, Bildausschnitt, Schärfe,
Beleuchtung und Belichtung. Allenfalls Erweiterung der Erfahrungen im Umgang mit Video und Film.
Einsatz von Fotografie (allenfalls Video — Film) zur Dokumentation oder gestaltenden Darstellung
von Objekten und Situationen aus Schule und Umwelt.
Ziele der Werkbetrachtung
Verstehenlernen visueller Informationen und Entwicklung einer sachlich — kritischen Einstellung zu
deren Aussage. Erkennen von Manipulationsmöglichkeiten, Klischeevorstellungen, verschlüsselten Aussagen
ua.
Auseinandersetzen mit grafischen und fotografischen — allenfalls filmischen — Schülerarbeiten
sowie mit Beispielen aus der Kunst und der Erlebniswelt der Schüler im Hinblick auf verwendete Gestaltungsmittel.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB visuelle Medien, Massenmedien, Werbung, Plakat,
Collage, Montage, Manipulation.
Aus dem Bereich der Fotografie, allenfalls Film und Video: zB Perspektive (Blickwinkel), Bildausschnitt,
Belichtung, Objektiv, Brennweite, Blende, Schärfentiefe, Kameraführung, Fotogramm, entwickeln,
fixieren; Sofortbildkamera.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien und Arbeitsmittel (zB Materialien aus Zeitschriften; Fotos, Plakate, Aufkleber,
Prospekte) zum Zeichnen, Drucken, Malen, Montieren, Collagieren und für gebrauchsgrafische
Techniken. Für Fotografie (Film, Video) zB Kamera, Fotomaterial, Dia-Zubehör; allenfalls Materialien
und Arbeitsmittel für Negativ- und Positivprozesse.
Handhabung von Fotoapparaten; allenfalls Film- und Videokamera; allenfalls Negativ- und Positivprozesse
für den Bereich Fotografie
Erweiterungsstoff
Plastik — Objekt
Ziele der bildnerischen Tätigkeit
Gewinnen von Erfahrungen beim Gestalten von statischen und beweglichen Objekten (zB kinetische
Konstruktionen).
Erweitern der plastischen Erfahrungen im Hinblick auf Beziehungen von Figuren und Objekten
zueinander und zum umgebenden Raum.
Ziele der Werkbetrachtung
Auseinandersetzen mit Schülerarbeiten, Werken der Kunst (zB Figurengruppen; Plastik mit platzgestaltender
Funktion, wie Brunnen, Denkmal; Ready-made, kinetisches Objekt, Environment) und Beispielen
aus dem Alltag (zB Jahrmarkt, Vorgarten, Auslagengestaltung) hinsichtlich Inhalt, Gestaltungsweise,
Aussage und Wirkung.
Exemplarisches Kennenlernen von Stilformen.
Klären und Verwenden von Fachbegriffen, zB kinetisches Objekt, Ready-made, Environment.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien (zB Draht, Bleche, Plexiglas, Holz, Spanplatten, Textilien, Farbe) und
Arbeitsmittel (zB Zange, Blechschere, Säge, Hammer), kombinatorische Verfahren zur Herstellung von
Plastiken und Objekten unter Einbeziehung des umgebenden Raumes
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten
in einer der Altersstufe der Schüler angemessenen Weise aufbauen.
Zur Durchführung des Unterrichts ist die wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.
Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung
verwirklicht werden; daher sind die in den einzelnen Klassen angegebenen Ziele auch im Unterricht der
folgenden Schulklassen zu berücksichtigen.
Es ist sicherzustellen, daß alle Bereiche des Lehrplanes in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.
Die im Lehrplan angegebene Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend.
Die einzelnen Bereiche sind nicht als in sich geschlossene Teilgebiete zu betrachten, sondern übergreifend
und zusammenwirkend zu verstehen. Querverbindungen zwischen den einzelnen Bereichen sind
anzustreben; fächerübergreifende Unterrichtsformen werden empfohlen.
Soziale und entwicklungsbedingte sowie räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten sind zu
berücksichtigen.
Aufgabenstellungen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres besonderen Motivationscharakters
fallweise in den geplanten aufbauenden Unterricht einzubeziehen (zB Schülerzeitung, Plakat,
Bühnenbild und Ausstattung, mimisch — gestische Bewegung).
Bei der bildnerischen Tätigkeit darf keine Häufung von darstellungs- und verfahrensmäßigen Schwierigkeiten
auftreten. Der Zeitaufwand für die einzelne Aufgabe soll so bemessen sein, daß die Intensität der
Auseinandersetzung und die Erfüllung des Lehrplanes gewährleistet sind.
Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der
Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter haben.
Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Den
Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, fallweise Arbeitsmittel, Verfahren und inhaltliche Schwerpunkte
zu wählen.
Kooperative Arbeitsweisen sollen gelegentlich ermöglicht werden.
Beim Naturstudium soll die Wahrnehmungsfähigkeit durch klärende und anschauliche Hinweise auf
Größenverhältnisse, Richtungen, Bau- und Funktionszusammenhänge eine Erweiterung und Vertiefung
erfahren. Es wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen, dabei sollen Objekte gewählt werden, die für die
Schüler inhaltlich und formal erschließbar sind und sie ansprechen.
Im Bereich der Medien, Fotografie, Film, Video soll der Ausgangsschwerpunkt bei den Darstellungsprinzipien
und Anwendungsmöglichkeiten der Medien und nicht im technischen Bereich liegen.
Zur Werkbetrachtung
Die Werkbetrachtung schließt in allen Schulstufen das Besprechen von Schülerarbeiten ein. Sie soll
nach Möglichkeit in Verbindung mit der praktischen Arbeit gebracht werden.
Das Klären und Verwenden von Begriffen, wie sie im Lehrstoff genannt werden, soll in möglichst
anschaulicher Weise sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie auch bei der Werkbetrachtung erfolgen.
Bei der Werkbetrachtung werden die inhaltliche Bedeutung, formale Qualitäten, historische und
soziokulturelle Entstehungsbedingungen uam. zu behandeln sein. Die Gewichtung einzelner Aspekte der
Werkbetrachtung soll vom Objekt und der Verstehensdisposition der Schüler mitbestimmt werden. Eine
Auseinandersetzung mit Teilaspekten eines Werkes darf das Bewußtsein von seiner Komplexität nicht
beeinträchtigen.
Die theoretischen Erörterungen sollten sich in der Regel nur auf anschaulich Vorhandenes beziehen.
Für den Unterricht sollen Einzelwerke, Gegenüberstellungen von Werken und Arbeitsreihen herangezogen
werden. Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Ausstellungsbesuche, Exkursionen). Als
Anschauungsmaterial können zB auch Kunstdrucke, Dia-Reihen und Filme dienen.
Zur Intensivierung der Werkbetrachtung soll das Sammeln von Reproduktionen, Fotos, Zeitungsausschnitten,
Plakaten, Katalogen und ähnlichem angeregt werden.
Der Unterrichtsertrag in der Werkbetrachtung ist in geeigneter Form zu sichern (zB Aufzeichnungen,
Skizzen, Übersichten, Zeittafeln).
Bei der Auswahl der Werke ist die Kunst Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen.
Durch die Auseinandersetzung mit Kunst, visuellen Medien und Umwelt soll ein höherer Grad an
Reflexionsfähigkeit erworben werden.
Neben historischen Erscheinungsformen der Kunst sind zeitgenössische entsprechend zu berücksichtigen.
Zu visuellen Medien
Bei der Auseinandersetzung mit den Medien steht der visuelle Anteil im Vordergrund.
Es ist bewußt zu machen, daß die durch die Medien vermittelten Informationen in aufbereiteter und
subjektiv gestalteter Form herangetragen werden und daher die Gefahr der Manipulation miteinschließen
können.
Die Gestaltungsmittel der Medien Fotografie, Film, Video sollen nicht als Fachbegriffe aufgezählt
und definiert, sondern möglichst anschaulich in ihrer Funktion als Vermittler von Inhalten erfahrbar
gemacht werden.
33. In Anlage B, sechster Teil, wird der Unterabschnitt „Lehrstoff" des Pflichtgegenstandes „Werkerziehung"
wie folgt geändert
a) dem Lehrstoff für Knaben wird angefügt
„3. Klasse (2 Wochenstunden)
Bauen — Wohnen - Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Herstellen und Erproben von Konstruktionen mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend für
Tragwerke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien in Natur und Technik (zB Form, Funktion,
Werkstoff und Ökonomie).
Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung anhand von Beispielen aus verschiedenen
Epochen.
Begriffe
Konstruktion (zB Zug-Druck-Spannung, Biegebelastung, Torsionsbelastung, Fertigteilbau), Baukörper,
Fassade, Bauplan (Grund- und Aufriß).
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Beim Bau von Objekten Untersuchen von Übertragungsmöglichkeiten von Bewegung (zB Erkunden
von Übersetzungen ins Langsame und ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben), Lenkmöglichkeiten
bei Fahrzeugen ua.
Begriffe
Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil, Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung,
Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gestalten und Herstellen von Produkten in Serienanfertigung. Planen und Darstellen von Patrizen
und Matrizen. Ausführung in verschiedenen Verfahren.(zB Gießen, Laminieren, Tiefziehen ua.).
Begriffe
Proportion, Maß, Patrize, Matrize, Gießen, Schwund, hinterschnittene Form, Produktion.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Planen von Wohnungen (Skizze, Modell). Lesenlernen von Bauplänen. Kritische Auseinandersetzung
mit Wohneinrichtungen (Detailanalysen zB von Form — Funktion — Werkstoff, Wohnwert und Kosten).
Artikulation von Wohnbedürfnissen. Erschließen des Verständnisses für Umweltschutz (zB Zersiedelung,
Problematik von Verkehrsflächen, Industrie- und Wohnbau, Landschafts- und Denkmalschutz).
Begriffe
Flächenwidmungsplan, Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan, Wohnwert, Wohhbedürfnis, Zersiedelung,
Verkehrsflächen, Denkmalschutz.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgegenständen nach vorangegangener Produktanalyse.
Entwickeln eines Problembewußtseins für ein konsumkritisches Verhalten gegenüber dem
Gebrauchsgut (zB durch Unterscheidenlernen von Design, Industrial Design als Produktgestaltung und
Styling als Modetrend).
Erarbeiten einfacher Produktanalysen (zB von Haushaltsgeräten, Möbeln und Fahrzeugen). Auseinandersetzung
mit Funktionswert, persönlichem Gebrauchswert und der Kosten-Nutzen-Relation sowie
dem Problem Mensch — Maschine — Industrie — Wirtschaft — Umwelt.
Begriffe
Design, Industrial Design, Styling, Produktanalyse, Wirtschaftlichkeit, (Kosten-Nutzen-Verhältnis,
Stückzahl, Preis, Unikat, Massenware, Qualität, Anmutung, Kitsch).
Erweiterungsstoff
Maschinentechnik
Herstellen mechanischer oder elektrischer Schaltungen.
Begriffe
Schaltung, Licht- und Tonschranken, Thermowächter."
b) dem Lehrstoff für Mädchen wird angefügt
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Fördern kreativen Verhaltens durch Anwendung und Kombinieren unterschiedlicher Materialien
unter besonderer Berücksichtigung des Farbsinnes
Festigen der Grundkenntnisse in den erworbenen Techniken durch höhere Anforderungen an Ausdauer,
Fertigkeit und Gestaltungsfähigkeit. Stricken (nach Schnitt), Weben (Bildwebe, experimentelles
Weben), Knüpfen.
Stoffdruck (Stempel aus Naturmaterialien oder selbstgefertigten Linolschnitten).
Herstellung von Bekleidung nach modischen Gesichtspunkten: Lernen weiterer nähtechnischer
Details zur Anfertigung eines einfachen Wäsche- oder Kleidungsstückes.
Fachgebundenes Zeichnen; Herstellen plastisch-räumlicher Objekte. Anbahnung räumlicher Vorstellung
Entwicklung eines Schnittes von der Fläche zur Form für das geplante Werkstück.
Anfertigen eines Verständigungsmodelles nach Plan für einen Raum (nach Maßstab). Erproben verschiedener
Möglichkeiten von Möbelgruppierung mit dreidimensionalen Elementen.
Erlangen von Fertigkeiten im Umgang mit nichttextilen Materialien (Papier, Karton ua.) und den entsprechenden
Werkzeugen.
Materialienkunde
Erkennen der gebräuchlichsten Bindungs- und Stoffarten.
Wirtschaftliches Verhalten
Fördern wirtschaftlichen Verhaltens durch Qualitäts- und Preisvergleiche.
Erweiterungsstoff
Gestalten von Objekten für den persönlichen Gebrauch und den Wohnbereich (Draht, Peddigrohr
ua.).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erfassen des Zusammenhanges von. Material, Form, Farbe und Funktion, erläutert an praktischen
Arbeiten, allenfalls an Beispielen aus dem Bereich der Mode.
Lesenlernen von Bauplänen und Planzeichen.
An ausgewählten Beispielen die Abhängigkeit der Raumwirkung von Farbkombinationen veranschaulichen.
Textile Gestaltung als wesentlicher Beitrag zur Wohnatmosphäre.
Begriffe
Experiment, Formaufgabe, Verständigungsmodell, dreidimensional, Element, Wohnatmosphäre.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung:.
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Erkennen unterschiedlicher Wirkungen textiler Materialien und Verfahren. Befähigen zu richtiger
Einplanung der Werkstücke in den Wohnbereich und richtiger Zuordnung zur Kleidung
Kreatives Gestalten in einer aktuellen Technik nach Wahl; Weben, Knüpfen, Fadengraphik; Sticken,
Stricken, Häkeln ua. Textilfärben in Reservetechnik (Tritik- oder Plangi-Technik oder Batik).
Berücksichtigung modischer und persönlicher Gegebenheiten bei der Herstellung von Kleidung
Anstreben weitgehender Selbständigkeit im Zuschneiden und Nähen eines einfachen Kleidungsstückes
mit schwierigeren nähtechnischen Details.
Fachgebundenes Zeichnen; Entwickeln räumlicher Vorstellung
Zeichnen des Grundschnittes für das gewählte Werkstück nach persönlichen Maßen. Entwickeln des
Schnittes von der Fläche zur körpergerechten Paßform.
Abnehmen von Schnitten aus Modejournalen.
Planen unterschiedlicher Wohnmöglichkeiten (in Zusammenhang mit der Werkbetrachtung).
Materialienkunde
Kenntnis der im Werkunterricht verwendeten Materialien und deren sinnvoller Einsatz.
Arbeitsanleitungen aus Büchern und Zeitschriften verstehen und anwenden. Kennenlernen und Auswerten
internationaler Pflegekennzeichen. Pflege und Instandhaltung von Wäsche- und Kleidungsstücken.
Sachgerechter und ökonomischer Einsatz sowie Pflege der verwendeten Werkzeuge und Maschinen.
Wirtschaftliches Verhalten
Bewußtseinsbildung zu konsumkritischem Verhalten.
Erweiterungsstoff
Experimentelles Gestalten mit verschiedenen Materialien (Leder, Metall ua.).
Teilziele der Werkbetrachtung:.
Ausgehend von der praktischen Arbeit und durch entsprechende Beispiele der Werkbetrachtung soll
der Schüler befähigt werden, das Zusammenwirken der Persönlichkeit, der Zweckmäßigkeit und der
Mode zu erkennen und zu beurteilen.
Zeigen von Wohnmodellen zum Erkennen von Wohnqualitäten (Wohnraumbedarf, Raumgröße,
Proportionierung, Raumordnung, Funktionswege, Einrichtung, Raumerlebnis). Wohnwert und Wohnkosten.
Anbahnen des Verständnisses für Umweltgestaltung und Umweltschutz.
Begriffe
Wohnqualität, Proportionierung, Wohnwert, Umweltgestaltung, Landschafts- und Denkmalschutz.
Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan.
Reservetechnik, Tritik- oder Plangi-Technik, Batik."
34. In Anlage B, sechster Teil, wird nach dem Pflichtgegenstand „Werkerziehung" eingefügt
„Hauswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Verhaltensweisen vermitteln, die zu einer sinn-
und planvollen Gestaltung der Lebenshaltung in Familie und Gesellschaft, zu partnerschaftlichem Verhalten,
zu ökonomischer Haushaltsführung und zu einer den neuesten Erkenntnissen entsprechenden Säuglings-
und Kinderpflege befähigen und elementare Einsichten in die Erziehung geben.
Grundkenntnisse richtiger Planung und Organisation von Arbeitsaufgaben und -abläufen sollen
erworben und angewandt, rationelle Arbeitsweisen angestrebt werden.
Marktpolitische Orientierung soll zu selbstkritischer Einstellung und Einschätzung, zu positivem
Konsumverhalten und zu verantwortungsvollem Handeln gegenüber der Volkswirtschaft führen.
Kenntnisse über die Zusammensetzung und Auswertung der Nahrungsmittel und Hygienemaßnahmen
im Zusammenhang mit der Nahrungszubereitung sollen erworben und Verständnis für die Notwendigkeit
der Haushaltsbevorratung soll entwickelt werden.
Die Wechselbeziehung zwischen Ernährung und Gesundheit soll — als Voraussetzung zur Vermeidung
von Fehlernährung und ihrer Folgen — erkannt werden, Sonderformen und Ernährung sind dabei
zu berücksichtigen.
Grundregeln der Eß- und Tischkultur sollen erarbeitet, bewußt gemacht und praktiziert werden.
Die Vorteile der Technisierung des Haushaltes sollen durch den Einsatz, die Handhabung und die
Pflege von Geräten und Maschinen erfahrbar werden
Sinnvolle Nutzung der Energie soll als weltwirtschaftliche Notwendigkeit erkannt und nach den
Grundsätzen der Ökonomie und Ökologie geübt und in der Folge angewandt werden.
Auf Unfallsmöglichkeiten im Haushalt soll hingewiesen und mit Maßnahmen für Erste-Hilfe-Leistung
vertraut gemacht werden.
Lehrstoff
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Wirtschaften
Teilziele der theoretischen und praktischen Auseinandersetzung
Im Bereich Wirtschaften soll die Bedeutung des privaten Haushaltes im Mittelpunkt stehen.
Grundkenntnisse richtiger Planung und Organisation von Arbeitsabläufen sollen festgelegt und
erprobt werden, wobei der Schwerpunkt auf Rationalisierung von Arbeitskraft und Arbeitszeit liegt.
Das Wirtschaften mit Geld und Gütern soll angebahnt, Berechnungen von Speisen und Speisenfolgen
sollen durchgeführt werden.
Verständnis für umweltbewußtes Einkaufen soll geweckt, Kriterien des Einfkaufs, wie Werbung,
Angebot, Qualität und Preis sollen erkannt und bewertet werden.
Ernähren
Teilziele der theoretischen und praktischen Auseinandersetzung
Der Bereich Ernähren gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen
Teil sollen die Sachverhalte geklärt, Grundregeln der Ernährungslehrer aufgestellt und Begründungen
gefunden werden. Im praktischen Teil sollen diese Erkenntnisse bei den Anwendungsaufgaben umgesetzt
bzw. angewandt werden.
Ernährungslehre und Nahrungsmittelkunde
Einsicht in die Wechselbeziehung zwischen Ernährung, Ernährungsgewohnheiten und Gesundheit
gewinnen.
Überblick über die Grundbegriffe der Ernährung erlangen.
Nahrungsmittelgruppen als Nährstoffträger kennenlernen und nach Wertigkeit zuordnen.
Qualitätsmerkmale und -veränderungen durch Lebensmittelchemie und industrielle Erzeugung feststellen.
Einblick in die Faktoren, die den täglichen Nährstoffbedarf des Menschen bestimmen, erfahren.
Kenntnisse über die Zusammensetzung der Nahrungsmittel und ihre küchentechnische Auswertung
erwerben.
Kochlehre und Nahrungszubereitung
Durch die Auswahl vollwertiger Nahrungsmittel einfache Speisen und Speisenfolgen zubereiten.
Grundkenntnisse im praktischen Kochen erwerben und die gebräuchlichsten Küchenausdrücke erfahren.
Zeitgemäße Grundrezepte und entsprechende Garmachungsarten anwenden; Nahrungsmittel wertschonend
verarbeiten, wobei verschiedene Arbeitstechniken bei der Vor- und Zubereitung zu beachten
sind.
Haushalten
Teilziele der theoretischen und praktischen Auseinandersetzung
In diesem Bereich sollen Formen der Haushaltsorganisation (Einzelhaushalt, Klein- und Großfamilie)
und verschiedene Arbeitstechniken der Reinigung und Pflege des Hausrats, einschließlich der Wäschepflege
unter Berücksichtigung der Problematik des Recyclings und der Müllverwertung vorgestellt und
angewandt werden. Durch zielführende Arbeitsweisen soll rationelles und partnerschaftliches Haushalten
geübt und auf die Anforderungen des privaten Haushaltes vorbereitet werden.
Haushaltskunde
Aufgabenbereiche und Tätigkeiten eines privaten Haushaltes aufzeigen, mit der funktionalen Ordnung
in den verschiedenen Arbeitsbereichen bekanntmachen und grundlegende Aufräume- und Ordnungsarbeiten
durchfuhren.
Haushaltsgeräte und -maschinen ökonomisch und energiebewußt einsetzen und handhaben; materialgerechte
Pflegemaßnahmen anwenden. Gefahrenquellen im Haushalt aufzeigen und durch überlegtes
Handeln zur Unfallverhütung beitragen.
Hauswirtschaftliche Arbeiten unter Berücksichtigung überlegter Arbeitsplanung, zweckmäßiger
Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie partnerschaftlicher Aufgabenverteilung durchführen.
Mit Grundregeln der Servierkunde, des Tischdeckens sowie der Handhabung verschiedener Tischgeräte
vertraut machen. Die Gestaltung von Festtischen zu verschiedenen Anlässen üben.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Wirtschaften
Teilziele der theoretischen und praktischen Auseinandersetzung
Im Bereich Wirtschaften sollen wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen privatem Haushalt und
Volkswirtschaft bewußt gemacht werden.
Durch Beobachtung des Marktgeschehens soll kritisches, verantwortungsbewußtes Kauf- und Konsumverhalten
angebahnt werden.
Einblicke in grundlegende Marktinformationen gewinnen und Kenntnisse über gesetzliche Bestimmungen
(zB Lebensmittelgesetz, das Gesetz ergänzende Verordnungen wie Qualitätsauszeichnung, Konsumentenschutz
...) erwerben.
Bedeutung der Haushaltsbevorratung, besonders für Krisenzeiten und Katastrophenfälle, sowie das
Anlegen eines Notvorrates und dessen Lagerung besprechen.
Ernähren
Teilziele der theoretischen und praktischen Auseinandersetzung
In diesem Bereich soll ein Überblick über das Zusammenwirken von Nähr- und Ergänzungsstoffen
gewonnen werden, der zu sinnvoller Zusammenstellung vollwertiger Speisenfolgen: befähigt.
Ernährungslehre und Nahrungsmittelkunde
Die Zusammensetzung der Nahrung im Hinblick auf Lebensalter und berufliche Anforderungen feststellen
und den eigenen Mengenbedarf berechnen.
Kennenlernen verschiedener Kostformen (Schon- und Diätkost, biologische Ernährung, Kinderkost).
Kenntnisse über Nahrungsmittel erweitern.
Biologisches und arbeitsrationelles Haltbarmachen von Nahrungsmitteln beurteilen, eventuell durchführen.
Die Vor- und Nachteile von Halbfertig-, und Fertigprodukten erkennen und die Möglichkeiten der
Nährstoffaufwertung aufzeigen.
Kochlehre und Nahrungszubereitung
Die gewonnenen Erfahrungen in Ernährungslehre und Nahrungsmittelkunde beim Ausführen der
vorgegebenen Anwendungsaufgaben berücksichtigen.
Grundkenntnisse im praktischen Kochen erweitern.
Grundrezepte und deren Abwandlungen selbständig erproben.
Einfache Speisen der Schnellküche zubereiten.
Bodenständige und internationale Kost kennenlernen, eventuell erproben.
Einfache Speisen der Schon- und Diätkost herstellen.
Haushalten
Teilziele der theoretischen und praktischen Auseinandersetzung
Aufbauend auf den erworbenen Kenntnissen der dritten Klasse vertiefende und erweiternde Beschäftigung
mit der Problematik von Arbeits- und Organisationsabläufen, der Ökonomie und Ökologie, der
Tisch- und Eßkultur, der Gestaltung von Festtischen und der Servierkunde.
Haushaltskunde
Das Wissen um rationelle Arbeitsmethoden sowie Sach- und Materialkenntnisse erweitern und festigen.
Hausrat im Hinblick auf Einsatz und Pflege ökonomisch auswählen.
Verständnis für Energiesparmaßnahmen bei Beheizen, Belüften und Beleuchten erwerben und Energie
sinnvoll nutzen.
Inhalt einer Hausapotheke besprechen.
Aus den Erkenntnissen der hauswirtschaftlichen Arbeiten ökologische Ziele (richtiges Dosieren und
umweltbewußtes Auswählen von Reinigungs- und Waschmittel) anstreben.
Kinderpflege
Teilziele der theoretischen und praktischen Auseinandersetzung
Im Bereich der Kinderpflege soll eine positive Einstellung zu Kind, Partnerschaft und Familie angebahnt
werden.
Maßnahmen und soziale Einrichtungen des Staates (Ehe- und Familienrecht, Mutter-Kind-Paß, Mutterschutzgesetz,
Schwangerenfürsorge, Kinderkrippen ...), die für die Gesundheit der werdenden Mutter
und des Kindes wichtig sind, sollen bekanntgemacht werden.
Typische Phasen der seelisch-geistigen Entwicklung und des körperlichen Gedeihens des Säuglings
sind aufzuzeigen.
Tätigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Erziehung, Pflege und Ernährung des Säuglings und
Kleinkindes von Bedeutung sind, sollen erörtert und nach Gegebenheit praktisch erprobt werden.
Didaktische Grundsätze
Die fachliche Thematik muß aufbauend über einen Zeitraum von zwei Schuljahren entwickelt werden.
Die Auswahl der Lerninhalte soll sich an gegenwärtigen und zukünftigen Lebenssituationen orientieren;
die Inhalte der Bereiche Wirtschaften — Ernähren — Haushalten sind organisch in jede Lehreinheit
einzubauen. Die wiederkehrenden Stoffgebiete sind in der dritten und vierten Klasse thematisch unterschiedlich
zu erfassen.
Fachtheorie und Fachpraxis sind in der Unterrichtsgestaltung entsprechend ausgewogen zu berücksichtigen.
In der Anwendung der Arbeitstechniken ist größtmöglichste Selbständigkeit anzustreben.
Bei allen praktischen Tätigkeiten ist auf mögliche Unfallsgefahren hinzuweisen.
Auf genügend Übungsmöglichkeiten für alle Schüler ist Bedacht zu nehmen.
Fächerübergreifender, projektorientierter Unterricht soll angestrebt werden, die Sicherung und Festigung
des Unterrichtsertrages muß jedoch gewährleistet sein.
Auf Ordnung und Hygiene ist im Hauswirtschaftsunterricht besonders zu achten.
Die Speisenzusammenstellungen sollen den Anforderungen einer gesunden und zeitgemäßen Ernährung
gerecht werden.
Maßnahmen zum richtigen Verhalten gegenüber der Umwelt sind ausgehend von den häuswirtschaftlichen
Arbeiten zu erläutern, erproben und festigen.
Es ist in der Säuglings- und Kinderpflege darauf zu achten, daß alle Schüler die grundlegenden Pflegemaßnahmen
ausführen und mit zeitgemäßen Wickelmethoden vertraut gemacht werden.
Die gewonnenen Erkenntnisse aus allen Teilbereichen sollen in abschließenden Besprechungen vertieft
werden.
Lehr- und Lernmittel (Medien und audio-visuelle Hilfsmittel) sollen zur Veranschaulichung der
Lerninhalte beitragen."
35. In Anlage B, sechster Teil, wird dem Pflichtgegenstand „Leibesübungen" der Unterabschnitt
„Lehrstoff" angefügt
„3. und 4. Klasse (4 bzw. 3 Wochenstunden)
Motorische Grundlagen
An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepaßtes Fortführen der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse enthaltenen
Lerninhalte zur Erhaltung/Verbesserung der motorischen Eigenschaften und diesbezüglicher
Kenntnisse. Konditionelle Grundlagen sind in dieser Entwicklungsstufe besonders gut trainierbar.
Kenntisse
Im Zusammenhang mit jahreszeitlichen und räumlichen Gegebenheiten sind im Angebot der Lerninhalte
besonders zu berücksichtigen: Haltungs- und koordinationsfördernde Übungen, Leistungsmessun-
gen (Konditionstests), einfache Grundkenntnisse sportlichen Trainings, Erfahrungen zur gesundheitlichen
und freizeitbezogenen Bedeutung der Leibesübungen.
Ausdauer
Verbessern der allgemeinen Ausdauer
Durch abwechslungsreiche-spielerische Belastung (Plus zwischen 140 und 170/min); Kreis- und
Intervalltraining.
Annähernd gleichmäßige Belastung mit erhöhten Anforderungen im Laufen (Gelände, freie Tempowahl),
Schwimmen, Skilanglaufen, Orientierungslauf, Gymnastik mit Musik.
Ausdauertests: zB 12-Minutenlauf.
Verbessern der Schnelligkeitsausdauer
In Form von Fangenspielen, Wettläufen, Staffeln, bewegungsreichen Ballspielen.
Submaximale Belastungen im Laufen, Springen, Schwimmen, Skilanglauf, ;.. (Pulsfrequenz zwischen
160-190).
Kraft
Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen, besonders der Rumpfmuskulatur (Haltungsprophylaxe)
durch Belastungen im Schnellkraft- und Kraftausdauerbereich.
Unter besonderer Berücksichtigung der Ausführungsqualität (Vermeiden von Fehlbelastungen, besonders
der Wirbelsäule)
Sprünge: Weit-, Hoch-, Strecksprünge; auf und über Hindernisse.
Klettern/Hangeln/Hängen: an Stangen, Tauen, Leitern, Sprossenwand, Ringen, Reck.
Stützen: am Boden; Reck; Barren; Seitpferd.
Ziehen/Schieben: Taue, Partner, Gegenstände, ...
Kräftigende Übungen mit Partnern, Langbänken, Medizinbällen, an der Sprossenwand,...
Schnelligkeit
Erhalten und Verbessern der Aktions- und Reaktionsschnelligkeit, der Kraftschnelligkeit und des
Beschleunigungsvermögens
Durch Reaktionsspiele, Ballspiele, Abschußspiele; Fangen von Gegenständen; Starts, Sprints; Seilspringen,
Sprunggewandtheitsübungen.
Gelenkigkeit
Verbessern und Erhalten der Gelenkigkeit im Bereich von Schultern, Hüfte, Wirbelsäule und Sprunggelenk.
Nach ausreichender Erwärmung
Dehnübungen (auch mit Partner) (Achtung auf mögliche Gefahren), mit Seilen, Stäben,...)
An Sprossenwand, Tauen, Stangen, Ringen, ...
Schwingen und Pendeln mit den Extremitäten; Arm- und Beinkreisen; Rumpfbeugen vorwärts, seitwärts;
Hürdensitz; Stretching.
Kein Beckenkreisen
Kein Kopfkreisen
Gleichgewicht
Verbessern des Gleichgewichts
Im Stehen, Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen; Handstand, Kopfstand; ...
Alpiner und nordischer Skilauf, Eislauf, Rodeln, Rollschuhlauf; Trampolinspringen; Balancieren auf
Langbänken, Schwebebalken, ...
Verbessern des Balancierens von Geräten.
Gewandtheit
Erhalten und Verbessern der Bewegungskoordination.
Vorbeugen vor, durch Wachstumsschub bedingte, koordinativen Leistungseinbußen.
Durch Kombination der Fertigkeiten Laufen, Springen, Werfen, Drehen, Hüpfen; Koordination von
Arm- und Beinbewegungen; Hindernisaufgaben; rhythmische Gymnastik; Gymnastik mit Musik.
Geschicklichkeit
Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben; Erfahren
biomechanischer Grundlagen (Auftrieb, Antriebskräfte, Luftwiderstand, ...).
Gestaltungsfähigkeit
Verbessern der schöpferischen Eigentätigkeit (Kreativität) im Variieren, Kombinieren und Erfinden von
Bewegungen.
Interaktionsspiele,...
Verbessern der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in der Bewegung zum Ausdruck zu bringen
Gymnastik mit Musik, Tanz, ...
Verbessern der Fähigkeit zum Setzen taktischer Maßnahmen.
Im Mannschaftsspiel und Einzelwettkampf; Fair-Play und Teamwork.
Lernfähigkeit
Vermitteln vielseitiger Bewegungserfahrungen durch wesentliche motorische Grundfertigkeiten; Abschätzen
der persönlichen motorischen Leistungsfähigkeit, Erfahren der Leistungsverbesserung; Kenntnis und
Anwendung von Prinzipien der Bewegung (zB Ökonomie, ...); Bewegungsaufgaben mit angepaßtem
Schwierigkeitsniveau.
Kenntnisse
Über Grundlagen motorischer Leistungsfähigkeit (motorische Eigenschaften, motorische Fertigkeiten);
über: grundlegende Maßnahmen der Leistungsverbesserung/des Trainings (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit,...);
Ernährung; Ermüdung; Hygiene; Ursachen und Prophylaxe von Haltungsschwächen; einfache
Leistungs- bzw. Fitneßtests; sportspezifische Ausrüstung.
Das Abschätzen der persönlichen Leistungsfähigkeit ist zu fördern.
Spiele
Spontanes und kreatives Spielen
Im Hinblick auf
— materiale Erfahrungen (Fahrradschläuche, Luftballons, ...)
— soziale Erfahrungen (Vertrauensspiele, Kooperationsspielei ...)
— personale Erfahrungen (Körpererfahrungen, wie Körperfunktionen wahrnehmen; Sinneserfahrungen
machen,...)
Kleine Spiele
Weiterführen der Kleinen Spiele auch mit gesteigerten Anforderungen im Hinblick auf Schnelligkeit,
Geschicklichkeit, Koordination, Kraft, Reaktion, Regelverständnis und Kooperationsbereitschaft.
Sportspiele
Vorbereiten auf die Sportspiele im Hinblick auf vielfältige Situationen und sportspezifische Fertigkeiten
— Ball erobern
— Ball befördern
— Ball in/auf ein Ziel
— Kooperieren mit dem Partner
— Gegner stören
Erlernen von Sportspielen wie zB Badminton, Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Hockey, Tennis,
Tischtennis, Volleyball, ...
— Erwerben, Festigen und Anwenden der sportspezifischen Techniken und Grundtaktiken;
— Vertiefen des Spiel- und Regelverständnisses.
Spezifische Kenntnisse
— Das eigene Verhalten und das der Partner im Hinblick auf Zielsetzung und Erfolg prüfen können;
— Spiele organisieren und leiten können;
— Schiedsrichterzeichen verstehen und anwenden können;
— Regeln nach unterschiedlichen Spielinteressen und unterschiedlichem Spielkönnen verändern können;
— Sportartspezifische Geräteausrüstung und Kleidung kennen.
Boden- und Gerätturnen
Bewegung an und mit Geräten
Gezieltes Sammeln von Bewegungserfahrungen.
Erweitern und Festigen der bisher erworbenen motorischen Fertigkeiten zur Bewußtmachung der Körperlage
bzw. Orientierung im Raum sowie zur Erfahrung des ökonomischen Krafteinsatzes und des
Materials.
Spielen an und mit Geräten
Spielen mit dem Partner und in der Kleingruppe; Anregen zum selbständigen spielerischen Handeln
durch Aufgabenstellungen, welche eine vielseitige Verwendung der Geräte ermöglichen.
Hindernisturnen
Komplexe und kombinierte Formen des Überwindens von Hindernissen beim Turnen an Gerätebahnen
und Gerätekombinationen.
Gerätekombinationen auf mögliche Gefahren und. Sicherungsmaßnahmen überprüfen.
Schaukeln und Schwingen
An verschiedenen Geräten in unterschiedlicher Ausführung; mit einfachen Abgängen.
Spezielle Fertigkeiten am Boden und an den Geräten
Rollen
— Rollen vorwärts, rückwärts und seitwärts in Variationen und Verbindungen, auch als Spielform
(Doppel-, Dreierrolle,...);
— auf Geräte und über Hindernisse;
— Rollen mit Flugphasen aus dem Stand und aus dem Anlauf;
— Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstütz (Handstand);
— auch Judorolle, Fallübungen.
Stände
— Handstütz (Handstand) auch in Übungsverbindungen.
Überschläge
— Handstützüberschlag seitwärts (Rad), Handstützüberschlag seitwärts mit 1/4 Drehung (Radwende)
mit längerer Flugphase und in Übungsverbindungen;
— Handstützüberschlag vorwärts aus dem Anlauf, Landung ein- oder beidbeinig;
— freier Überschlag (Salto) vorwärts gehockt;
— Überschläge über den Kasten (allenfalls Pferd);
— Kopfstützüberschlag.
Sprünge
— Freie Sprünge (auch mit Absprunghilfen ...) Hock- und Strecksprünge) unter veränderten' und
erschwerten Bedingungen;
— Stützsprünge
Festigen der erlernten Stützsprünge (mit und ohne Drehung um eine Stützhand, Steigern der
Schwierigkeit durch Erhöhen der Geräte, ...).
Der Einsatz von stark schleudernden Absprunghilfen (zB Doppel-Reutherbrett, Minitrampolin, ...)
ist vom Könnensstand und der Bereitschaft der Schüler abhängig.
Eine Verwendung dieser Geräte nur durch Lehrer, die in Aus- oder Fortbildung nachweislich mit den
Einsatzmöglichkeiten vertraut gemacht worden sind. Bei der Verwendung von Weichböden als
Aufsprungfläche sind diese allenfalls durch eine härtere Matte zu ergänzen.
Auf-, Ab-, Um- und Unterschwünge
— Festigen der bisherigen erlernten Übungen.
— Umschwünge (zB Spreizumschwung vorlings vorwärts (Mühlwelle), Kniehangumschwung rückwärts
mit beiden Beinen (Sitzwelle).
— Kippen (zB Kippen als Aufschwung am Stufenbarren, Reck, Barren, ...).
— Allenfalls Stemmschwünge (zB Schwungstemme vorwärts, rückwärts am Barren).
— Wenden, Kehren, Flanken als Abgänge von verschiedenen Geräten.
— Übungsverbindungen mit unterschiedlichen Auf- und Abgängen.
— Felgbewegungen als Aufgänge und Umschwünge.
Schwebegehen
— Gehen und Drehen, Sprünge und Halten mit gesteigerten Anforderungen (zB auf erhöhter Unterstützungsfläche,...);
— Festigen der Übungsverbindungen aus dynamischen und statischen Teilen auch mit Auf- und
Abgängen.
Spezifische Kenntnisse
Umgang mit Geräten/Fachsprache
— Selbständige Organisation des Auf- und Abbaues von Geräten und Gerätekombinationen;
— Übungsbeschreibungen (Fachsprache) lesen und verstehen können;
— Allenfalls Formen des programmierten Unterrichts (etwa als Stationsbetrieb) kennen und durchführen
können.
Helfen und Sichern
— Sachgerechtes Sichern und Helfen: auch Wecken des Verantwortungsgefühles für den Mitschüler
und des Verständnisses für unterschiedliche Leistungsfähigkeit;
— Erweitern der Kenntnisse über Helfen und Sichern, elementare Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie
über spezifische Unfallgefahren (Bergen, Lagern, einfache Versorgung von Sportverletzungen
auch im Hinblick auf andere Sportarten);
— Bewegungsabläufe beim Partner beobachten und korrigieren lernen.
Leichtathletik
Lauf
Übungen zur Verdeutlichung der leistungsbestimmenden Elemente (zB Abdruck, Schrittgeschwindigkeit,
Schrittlänge, Armeinsatz, Funktion der Körperlage).
Anpassung an das Gelände (bergauf, bergab, über Gräben und Hindernisse).
Fahrtspiele.
Sprintstart (Tiefstart).
Fallstart.
Formen des Ausdauertrainings
Dauerläufe im Gelände und auf der Bahn, Intervalläufe, Tempoläufe, ...
Anwendung der Pulskontrolle als ein Kriterium der Belastung; Berücksichtigung der individuellen
Leistungsfähigkeit und Leistungsmöglichkeit.
Hürdenlauf
Finden des Schrittrhythmus bei den Schülern angepaßtem Abstand, rasches Überwinden der Hindernisse,
Grobform der Hürdentechnik, Verwenden von Hilfsgeräten (zB Medizinbälle, Turnbank, gekippte
Matten, Übungshürden, ...)
Staffelläufe
Mit fliegendem Wechsel ohne und mit Stab.
Verschiedene Formen der Stabübergabe.
Sprung
Verbessern der Technik und Verdeutlichung der leistungsbestimmenden Elemente
— im Weitsprung
Durch Absprungübungen mit verkürztem Anlauf, aus der Zone, mit Geländehilfe; Schritt- und
Hangtechniken;
— im Hochsprung
Durch Übungen in verschiedenen Sprungtechniken, wie Scher-, Roll-, Wälz- und Floptechnik;
durch Verbessern des Anlauf- und Absprungverhaltens;
— Mehrfachsprünge
Durch Sprungformen aus dem Gehen, aus dem langsamen Lauf, auf Matten und in Sprungserien;
— im Stabspringen.
Hinführen zur sicheren Landung auf Sprungmatte und in die Sprunggrube.
Wurf/Stoß
Erfahren
— der Flugeigenschaften verschiedener altersgemäßer Wurf- und Stoßgeräte (Ball, Staffelholz,
Steine, Speer, Medizinball, Kugel,...);
— des Krafteinsatzes beim Schlagwurf, Stoß, Schockwurf.
Üben sicherheitsorientierten Verhaltens (Sicherheitsabstand, richtige Aufstellung, Orientierung, Beachtung
äußerer Gegebenheiten, wie Bodenbeschaffenheit, Windverhältnisse, ...).
Organisation
Selbständige Durchführung einfacher Wettkämpfe und Übernahme der Kampfrichtertätigkeit
Mehrkämpfe in verschiedenster Form aus dem Bereich Lauf, Sprung, Wurf/Stoß (zB Hindernislauf,
Fünfsprungserie, Medizinballstoßen) bis zu den Wettkampfformen der jeweiligen Altersstufe.
Kenntnisse und Betreuung von Übungsstätten und Geräten.
Richtige Handhabung der Geräte (Startmaschinen, Startklappe, Stoppuhr, Maßband,...).
Instandhaltung der Übungsstätten wie Sprunggrube, Sprungmatten, Stoßkreis usw.
Der Erwerb des ÖSTA-Jugend-Sportabzeichens ist anzustreben
Schwimmen
Bewegen im, unter und ins Wasser
Erlernen und Verbessern von Schwimmarten.
Neue Schwimmarten (er-)finden (zB verschiedene Arm-Bein-Kombinationen, Seitenschwimmen,
„Fußwärts-Schwimmen").
Tauchen; auch mit Hilfsmitteln (zB ABC-Ausrüstung).
Streckentauchen auch bis etwa 15 m.
Tieftauchen bis etwa 3 m.
Druckausgleich !
Volkstümliche Sprünge, auch vom 1-m- und 3-m-Brett: (zB Fußsprünge mit verschiedener Aufgabenstellung,
Zielsprünge; auch Paar- und Gruppensprünge).
Wassergymnastik (mit und ohne Musik).
Spielen im Wasser
Kleine Spiele mit und ohne Geräte.
Geeignete Geräte sind zB Luftballon, Bälle, Ringe, Autoschläuche, Brett, Luftmatratze,...).
Fang-, Tauch- und Neckspiele.
Staffeln mit und ohne Geräte.
Ballspiele im Wasser (auch Wasserball mit vereinfachten Regeln, Wasservolleyball).
Schnellschwimmen
Verbessern der Schwimmtechniken einschließlich Starten und Wenden.
Wettschwimmen über kurze Strecken; auch als Staffel.
Wasserspringen (auch vom 1-m- und 3-m-Brett)
Kopfsprünge aus dem Stand oder Anlauf, Abfaller vorwärts und rückwärts, Kopfsprung rückwärts;...).
Einfache Drehsprünge aus dem Stand oder Anlauf (zB Salto vorwärts und rückwärts,...).
Dem Könnensstand und möglichen Angstbarrieren bei den Schülern ist durch den Lehrer bei der
Wahl der Unterrichtsmethode Rechnung zu tragen.
Dauerschwimmen
Schwimmen bis zu einer Dauer von 15 Minuten in verschiedenen Körperlagen.
Erwerb des Österreichischen Schwimmerabzeichens (Frei-, Fahrten- und Allroundschwimmabzeichen).
Rettungsschwimmen
Selbstrettung (zB Über-Wasser-Halten mit sparsamen Bewegungen, Verhalten bei Krämpfen, Kleiderschwimmen).
Einfache Fremdrettung (zB Ziehen, Schieben, Brücke; Transport-, Befreiungs-, Rettungs- und Bergegriffe).
Allenfalls Erwerb des Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens (Helferschein) bei erwiesenen
Voraussetzungen.
Spezifische Kenntnisse
Baderegeln; allenfalls Wettkampfbestimmungen.
Wert des Schwimmens im Hinblick auf Gesundheit und als lebensbegleitende Sportart.
Gefahrenquellen bei Fremdrettung.
Gefahren bei Springen und Tauchen (zB Wassertiefe, Absprungflächen,...).
Gymnastik und Tanz
Bewegen (ohne Geräte)
Gymnastische Grundformen: Laufen, Gehen, Hüpfen, Springen, Federn, Drehen, Schwingen.
Auch technisch schwierige Bewegungsvarianten.
Besonderes Augenmerk auf die schwingende Bewegung unter Beachtung der Bewegungskriterien
Spannung und Lösung.
Gegenüberstellung: Gymnastische Bewegungstechnik und Alltagsbewegung.
Erfinden von Hüpf-, Sprung- und Schwungformen.
Grundelemente in der Bewegungstechnik des Jazz Dance.
Bewegen mit Geräten
Erfinden von Bewegungsvarianten mit einem oder mehreren, auch verschiedenen Handgeräten.
Bewußtes Anpassen der Bewegung an die Form und Eigenart des Gerätes (zB Reifen, Stab).
Besonders Schwingen mit Handgeräten; zB Gymnastikband, Handkreise mit Keulen, Verwendung
von verschiedenen Ballarten, Stäben (besonders für Burschen), Verwendung von Gerätekombinationen.
Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppengestaltung in freier und gebundener
Form.
Verwendung von Musik, Körper- und Rhythmusinstrumenten (zB Klatschen, Stampfen, Tamburin).
Wecken des Interesses an der Bewegungsqualität.
Spielen
Spielen mit Objekten und Materialien, auch mit traditionellen Handgeräten.
Spielerisches Erproben und Erfahren der Bewegungsmöglichkeiten des eigenen Körpers im Tanz;
Erfahren von Zeit, Dynamik und Raum.
Spielerisches Erproben rhythmusspezifischer Techniken.
Bewegungsideen durch Musik provozieren.
Spielideen (Bewegungsideen) zur Verbindung von Musik, Sprache und Bewegung.
Rhythmische Sportgymnastik
Technische Grundformen mit und ohne Handgeräte.
Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppenübung.
Allenfalls auch Handgerätekombinationen..
Tänze
Österreichische und internationale Volkstänze.
Gesellschaftstänze (zB Rock'n Roll, Jive).
Formationstänze.
Allenfalls Jazz-Dance.
Spezifische Kenntnisse
Wissen um Ursprung und Bewegungsgrundformen von Volkstänzen, Gesellschaftstanz, des Jazz
Dance, ...
Wissen über die Zusammenhänge von körpergerechtem Bewegen, richtiger Haltung und Gesundheit.
Die Vermittlung dieser Kenntnisse auch als Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt: Ausgleich
und sinnvolle Freizeitgestaltung eingeschlossen.
Skilauf/Alpin
Bewegen im Schnee
Spiele ohne, mit einem und mit zwei Ski.
Fangspiele, Rollerfahren, Staffeln, ....
Aufstiegsaiten mit Ski
Stürzen lernen.
Springen über kleine Hindernisse.
Spielen auf Ski
Spiele mit Geräten.
Torstangen, Bälle, ...
Geschicklichkeitsspiele.
Einskifahren, Innenskischwingen, Zwergerlwedeln, Skiwalzer, kleine Sprünge, ...
Geschicklichkeitsparcours, Er-und-Sie-Lauf, ...
Alpine Skitechnik
Erlernen, Festigen und Verbessern der alpinen Skitechnik gemäß dem „Österreichischen Skilehrplan".
Der Österreichische Skilehrplan ist als ein Teil der Lehrgänge zur Ausbildung von Skilehrern und
Skilehrwarten veröffentlicht.
Rennlauf
Grundtechniken des Riesentorlaufes und Torlaufes.
Verschiedene Formen der Wettkämpfe (zB auch Handicap- und Manrischaftsbêwèrbe, Parallelbewerbe, ...).
Kenntnisse über Tore und Torkombinationen, Wettkampfbestimmungen, Trainingsformen, ...
Tourenskilauf
Tiefschneefahren.
Skitouren in kleinen Gruppen.
Kenntnisse über sicheren Skilauf
Kennen und Einhalten der Pistenregeln.
Erkennen und Vermeiden subjektiver und objektiver Gefahren.
Konditionelle Vorbereitung, Ausrüstung, Kleidung, Skipflege, Aufwärmen, Wahl der Abfahrtsroute,
Kenntnisse über
— Routenwahl und Orientierung im Gelände;
— Lawinen- und Wetterkunde;
— Verantwortliches Verhalten gegenüber anderen Skiläufern und Umwelt;
— Richtiges Verhalten bei Skiunfällen.
Skilauf/Nordisch
Bewegen und Spielen
Vielfältige Bewegungsaufgaben innerhalb und außerhalb des verspurten Geländes für das Gleichgewicht,
für das Abstoßen und für die Rhythmusverbesserung.
Skiwandern und Skiorientierungslauf mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich Geländewahl und
Aufgaben.
Ausdauerspiele.
Geschicklichkeitsspiele.
Erlernen und Verbessern der Grundtechniken
Diagonalschritt.
Doppelstockschub.
In Verbindung mit anderen Techniken (Umtreten, Technikwechsel).
Schlittschuhschritt.
Beidseitig und einseitig (Siitonen, Skating) ohne und mit Stockunterstützung.
Anstiegstechniken.
Grätenschritt, Treppenschritt, ...
Abfahrten in der Spur und ohne Spur (zB Pflug zur Tempoverminderung, Schwingen).
Technikparcours.
Wettkampfformen (Streckenlänge bis 6 km)
Speziallanglauf.
Staffellauf.
Technikwettkampf.
Wettkampfformen mit zusätzlichen Aufgaben (zB Volkstümlicher Biathlon).
Spezifische Kenntnisse
Merkmale konditioneller Vorbereitung.
Loipenregeln.
Schnee- und Wachskunde; Materialkunde.
Wissen um den gesundheitlichen Wert des Skilanglaufes und des Skiwanderns.
Sicheres Verhalten im Gelände; Wissen um alpine Gefahren; richtiges Verhalten bei Skiunfällen.
Eislauf
Bewegen und Spielen auf dem Eis
Gleiten auf den Kanten-(Innen- und Außenkanten).
Bogen vorwärts und rückwärts.
Bewegungsaufgaben auf Kreisen, im Schlangenbogen (zB Übersteigen, Rollerschritt; auch nach
Musik).
Bremsen (Pflugbremse).
Nummernwettläufe (zB im Kreis, vorwärts, rückwärts).
Fangspiele (zB vorwärts, rückwärts und im Wedellauf).
Hindernislauf (zB Slalom, Staffeln, Partnerläufe).
Ringhockey.
Allenfalls Vorformen des Eishockeys; Eisstockschießen.
Eisschnellauf
Startübungen.
Kurvenläufe
Zeitläufe.
Eiskunstlauf
Halbbögen (links und rechts; vorwärts einwärts und auswärts, rückwärts auswärts und allenfalls rückwärts
einwärts).
Achterlauf (auf Spur); Bogenachter; Schlangenbogen (Paragraph).
Dreier (vorwärts auswärts und einwärts; rückwärts auswärts).
Mohawk; Engel; Schlitten; Pirouette (zB beidbeinig).
Froschsprung; Laufsprung; Haschen; Dreiersprung (Kadettensprung);...
Eistanz
Voraussetzung: gute Grundschule im Eislauf (richtiger Abstoß, kantenreine Viertelbögen, exakte Laufschritte).
Laufschritte zu verschiedenen Rhythmen, vorwärts und rückwärts, links- und rechtsherum (vorwiegend
im 3/4- und 4/4 -Takt).
Übersteigen rückwärts, links- und rechtsherum.
Schwungbögen vorwärts und rückwärts, links und rechts; auch nach Musik (4/4- und 6/8-Takt).
Chassé vorwärts und rückwärts; auch zu verschiedenen Rhythmen.
Mohawk (offen) vorwärts, einwärts und auswärts, rechts und links.
Foxtrott-Movement; auch nach Musik.
Im Kreis in Tanzrichtung mit Handhaltung (Stirnkreis) auch nach Walzermusik.
Halbbögen, Laufschritte, Chassé und Schwungbögen auch mit Partner, auch in Kilianhaltung.
Allenfalls Foxtrott-Movement in Kilianhaltung.
Allenfalls Schöller-Walzer.
Orientierungswandern/Orientierungslauf
Weiterführende Übungen der im Lehrplan der 1. und 2. Klasse angeführten Methoden unter gesteigerter
Berücksichtigung des natürlichen Orientierungsvermögens (Himmelsrichtungen, Naturobjekte, Kulturgrenze)
und vermehrtem Einsatz von künstlichen Hilfsmitteln (Skizzen, Pläne, Postkarten, Land-
und Wanderkarten, OL-Spezialkarten, Kompaß).
Formen des Orientierungslaufes
Alters- und leistungsadäquate Wettkämpfe (Einzel- und Mannschaftswettkämpfe); allenfalls Erweiterung
durch das Fortbewegen mit Sportgeräten (zB Langlaufski).
Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung einfacher Übungsformen, Kampfrichtertätigkeit."
36. In Anlage B, sechster Teil, wird im Unterabschnitt В (Freigegenstände) vor dem Freigegenstand
„Lebende Fremdsprache" eingefügt
„Latein
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Unterrichtsarbeit hat
1 die Vermittlung jener Kenntnisse und Fertigkeiten zum Ziel, die dem Schüler
1.1.1 durch das Verfügen über einen ausreichenden Wortschaft und
1.1.2 über ausreichende Grammatikkenntnisse sowie
1.1.3 über ausreichende Sachkenntnisse die Voraussetzung bieten,
1.2 Texte lateinischer Autoren
1.2.1 lesen und verstehen,
1.2.2 in ein sprachrichtiges und stilistisch ansprechendes Deutsch übertragen und
1.2.3 in angemessener Weise interpretieren zu können.
2 Der Schüler soll Einsicht in Strukturen und Ausdrucksmöglichkeiten der lateinischen Sprache
2.1 sowohl im Einzelsatz
2.2 wie im Textzusammenhang gewinnen.
3 Der Schüler soll durch die Beschäftigung mit Sprachen kontrastierender Strukturen,
3.1 vor allem durch die ständige Konfrontation mit der Problematik der Übersetzbarkeit,
3.2 zu einem spezifischen und allgemeinen Sprachverständnis gelangen.
4 Durch das Übersetzen sollen Sprachkompetenz und Ausdrucksvermögen in der Muttersprache
wesentlich gefördert werden.
5 Lektüre, Interpretation und weiterführende Erschließung lateinischer Texte sollen den Schüler
befähigen,
5.1 zu deren sprachlich-künstlerischen,
5.2 historischen, gesellschaftsbezogenen, kulturellen und
5.3 anthropologischen Gehalten Zugang zu finden und sich mit diesen Aspekten auseinanderzusetzen.
6 Durch die Verstandes- und erlebnismäßige Auseinandersetzung mit Inhalten, Formen und Gattungen
der lateinischen Literatur soll der Schüler
6.1.1 wesentliche Bereiche des geistigen und kulturellen Lebens der Antike sowie
6.1.2 entscheidende Phasen der politisch-gesellschaftlichen Entwicklung Roms und des römischen Weltreichs
und
6.1.3 das politische Leben und staatstheoretische Denken der Römer in ihrer historischen Eigenart sowie
6.1.4 Bedeutung und Fortwirken des römischen Rechts kennenlernen.
6.2 Der Schüler soll auch die sprach- und kulturschöpferischen Leistungen der Römer
6.2.1 in ihrer Eigenständigkeit wie
6.2.2 in der Auseinandersetzung mit der griechischen Kultur erfassen.
6.3 Er soll ferner Kultur und staatliches Leben der Römer
6.3.1 in ihrer Kontinuität und in ihrem Weiterwirken,
6.3.2 in ihrer grundlegenden Bedeutung für Europa und unsere Zeit, besonders für Österreich, sowie
6.3.3 in der Auseinandersetzung mit dem Christentum verstehen und würdigen lernen.
6.4.1 Schließlich soll der Schüler mit Modellen menschlichen Verhaltens, ebenso
6.4.2 mit Grundfragen und Deutungen menschlicher Existenz in der Antike konfrontiert werden und
6.4.3 sich mit deren zeitunabhängiger Bedeutung im Zusammenhang mit der Sinnfindung des eigenen
Lebens auseinandersetzen.
7 Auf diese Weise soll der Schüler angeregt und befähigt werden, sich auch im späteren Leben mit
dem Sprach- und Kulturgut der Antike zu beschäftigen.
8 Die gesamte Unterrichtsarbeit des Gegenstandes. LATEIN soll den. Schüler auch zu folgenden
faсhübergreifenden Zielen hinführen
8.1 Kennen und Anwenden verschiedener Methoden der Texterschließung,
8.2 Verständnisbereitschaft und Kritikfähigkeit gegenüber den Inhalten von Texten,
8.3 Einsicht in die Möglichkeiten der Wirkung und Beeinflussung durch Mittel der Sprache und Textgestaltung,
8.4 Fähigkeit, Fakten, Leistungen und Probleme der Antike mit den Lerninhalten und Bildungszielen
anderer Unterrichtsfächer in Verbindung zu setzen.
9 Im besonderen Maß soll der Unterricht im Gegenstand LATEIN in Zusammenarbeit mit anderen
Fächern dazu beitragen,
9.1 die Erlebnisfähigkeit und Kreativität des Schülers zu entwickeln und zu stärken,
9.2 sein Verständnis für geistige Zusammenhänge und Entwicklungen zu wecken,
9.3 ihn zu einer auf Sachkenntnis beruhenden eigenständigen und kritischen Einstellung zu führen,
9.4 die Notwendigkeit" einer gesprächsbereiten und toleranten Haltung bewußt zu machen und
9.5 im Schüler die Bereitschaft zur Verantwortung gegenüber sich selbst sowie gegenüber Gesellschaft
und Staat zu fördern.
Im 1. und 2. Lateinlernjahr (3. und 4. Klasse) müssen im allgemeinen folgende Voraussetzungen
erworben werden
ein auf die spätere Originallektüre ausgerichteter Grundwortschatz;
Sicherheit im Erkennen und Anwenden der Formen und ihrer Funktionen;
Sicherheit im Erfassen wichtiger syntaktischer Erscheinungen;
Vertrautheit mit der Eigentümlichkeit des lateinischen Satzbaus;
Beherrschung von bestimmten Übersetzungstechniken.
Alle diese Punkte sind nicht als isolierte Einzelerscheinungen, sondern in funktionalen Zusammenhängen
zu behandeln.
Schon im Anfangsunterricht hat allmählich der. Aufbau eines entsprechenden Sachwissens über die
römische und auch griechische Antike (Geschichte, Kultur, Sagenwelt ua.) zu erfolgen.
In den ersten beiden Lernjahren ist auf die spätere Interpretationsarbeit hinzuführen, wobei Verständnis
für Inhalt und Sinn zu wecken und das Erfassen sprachlicher Strukturen in ihrem Zusammenhang mit
dem Inhalt vorzubereiten ist.
Beim Übersetzen einer zusammenhängenden Stelle ist die Einsicht in die Bedeutung des Kontextes zu
schulen.
Vom Beginn des Lateinunterrichts an sind alle Möglichkeiten zu nützen, Verbindungen zu den lebenden
Fremdsprachen herzustellen und auf Fremd- und Lehnwörter lateinischen Ursprungs hinzuweisen.
Lehrstoff
3. Klasse (5 Wochenstunden)
Sprachliche Teillernziele
1. Kenntnis der wichtigsten Grundtatsachen der lateinischen Formen- und Satzlehre
Formenlehre
Alle Deklinationen der Substantiva.
Alle Deklinationen der Adjektiva.
Steigerung der Adjektiva.
Bildung und Steigerung der Adverbia.
Die wichtigsten Pronomina.
Cardinalia und Ordinalia bis 100.
Konjugation des Verbums (einschließlich esse und Komposita, allenfalls ferre und ire mit Komposita),
ausgenommen: alle Konjunktive, Formen auf -urus, Deponentia, velie, nolle, malle und fieri, Gerundium,
Gerundivum und Supinum.
Satzlehre
Die wichtigsten Funktionen der einzelnen Casus und Tempora.
Die wichtigsten Präpositionen und Konjunktionen.
Einfache Hauptsätze im Indikativ.
Die häufigsten indikativischen Gliedsätze.
Einführung in die Partizipialkonstruktionen : Partizipium coniunctum.
Allenfalls einfache A.C.I.- und N.C.I.-Konstruktionen.
2. Aneignung und Festigung von Wörtern und Redewendungen, die für den Beginn der Schriftstellerlektüre
notwendig sind (Grundwortschatz).
3. Einblick in die Regelmäßigkeit und Vielfalt lateinischer Wortbildungen.
4. Einblick in das Weiterleben lateinischen Sprachgutes durch einfache vergleichende Sprachbetrachtung.
5. Fähigkeit, einfache Einsetz- und Umformungsübungen richtig auszuführen und deutsche Sätze in
die lateinische Sprache zu übertragen.
6. Beschäftigung mit sprachlichen Erscheinungen im Sinne der kontrastiven Sprachbetrachtung: zB
Artikel, Tempus, Wortstellung.
7. Fähigkeit, lateinische Sätze und Texte aus dem Lese- und Übungsstoff betonungsgerecht und sinngemäß
zu lesen sowie in klares und richtiges Deutsch zu übertragen.
Inhaltliche Teillern ziele
1. Eindrücke vom Alltagsleben der Römer.
2. Kennenlernen einiger mythologischer Erzählungen der Antike.
3. Kennenlernen einiger Erzählungen aus der Geschichte der Römer.
4. Kennenlernen einfacher lateinischer Sprichwörter.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon zwei im ersten Semester.
Alle Schularbeiten sollen überwiegend Übersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche umfassen,
wobei ein zusammenhängender Text Einzelsätzen vorzuziehen ist. Außerdem sind deutsch-lateinische
Sätze als Aufgabe zu stellen; ein Teil dieser deutsch-lateinischen Sätze kann durch Trefformen oder Einsetzübungen
ersetzt werden.
Umfang der Schularbeiten: etwa 5.0 bis 80 lateinische Wörter, je nach der durch das verwendete Lehrbuch
vorgegebenen Methode.
4. Klasse (5 Wochenstunden)
Sprachliche Teillernziele
1. Festigung und Vervollständigung der Kenntnisse der Grundtatsachen der lateinischen Formen- und
Satzlehre
Formenlehre
Ergänzung der Pronomina.
Ergänzung der Numeralia.
Verbum: alle Konjunktive, Formen auf -urus, Deponentia, ferre, ire, velle, nolle, malle, fieri, Gerundium,
Gerundivum, Supinum.
Satzlehre
Weitere Funktionen der lateinischen Casus und Tempora.
Ergänzung der Präpositionen und Konjunktionen.
Relativer Anschluß.
Weitere Gliedsätze im Indikativ.
Ergänzung der Infinitivkonstruktionen.
Konjunktive im Haupt- und Gliedsatz.
Consecutio temporum.
Erweiterung der Partizipialkonstruktionen: Ablativus absolutus.
Verwendung des Gerundiums, Gerundivums und Supinums.
Verwendung der Formen auf -urus.
Indirekte Rede.
2. Festigung der Sicherheit im Erkennen lateinischer Endungen und Formen.
3. Planmäßige Festigung und Vervollständigung des Grundwortschatzes.
4. Verstehen gebräuchlicher lateinischer Fremdwörter und Fachausdrücke.
5. Erweiterung der Kenntnisse für die kontrastive Sprachbetrachtung.
6. Fähigkeit, Trefformen, Einsetz- und Umformungsübungen auszuführen und deutsche Sätze in die
lateinische Sprache zu übertragen.
7. Fähigkeit, lateinische Sätze und Texte aus dem Lese- und Übungsstoff — es können auch einfache
originallateinische Prosatexte verwendet werden — betonungsgerecht und sinngemäß zu lesen sowie in
klares und richtiges Deutsch zu übertragen.
Inhaltliche Teillernziele
1. Einblick in Geschichte und Kultur der Griechen und Römer.
2. Einblick in den Themenkreis „Die Römer in Österreich".
3. Kennenlernen lateinischer Sprichwörter, Sentenzen und Zitate in Prosa und Versform.
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
1. Semester: Alle Schularbeiten sollen überwiegend Übersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche
umfassen, wobei ein zusammenhängender Text Einzelsätzen vorzuziehen ist. Außerdem sind
deutsch-lateinische Sätze oder Trefformen, Einsetz- bzw. Umformungsübungen als Aufgabe zu verlangen.
Im 2. Semester sind bei allen Schularbeiten ausschließlich Übersetzungen aus dem Lateinischen als
Aufgabe zu stellen.
Umfang der Schularbeiten: etwa 70 bis 100 lateinische Wörter, je nach der durch das verwendete
Lehrbuch vorgegebenen Methode.
Didaktische Grundsätze
Im Anfangsunterricht ist der Lehrstoff so zu gliedern, daß planmäßig die Sprachkenntnisse aufgebaut,
das Sprachverständnis entwickelt und geschärft und die Einsicht in die Eigenart der lateinischen Sprache
gefördert wird. Dem Unterricht ist ein Lese- und Übungsstoff zugrunde zu legen, der unter Bedachtnahme
auf die Altersadäquatheit möglichst in zusammenhängenden Stücken Informationen über Sage,
Geschichte und Kultur der Griechen und Römer bringt.
Einfache originallateinische Prosatexte können gegen Ende des Anfangsunterrichts einbezogen werden.
I. Planung und Vorbereitung
1. Jahresplanung
Der Lehrer hat bei der Jahresplanung die tatsächlich zur Verfügung stehende Stundenzahl zu
berücksichtigen und dementsprechend die Lerninhalte aufzuteilen.
Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß für die Einübung und systematische Zusammenfassung
der Formen- und Satzlehre genügend Zeit eingeplant wird.
2. Planung von Unterrichtseinheiten
Im Anschluß an die Jahresplanung hat der Lehrer die Aufteilung der Lerninhalte in Unterrichtseinheiten
vorzunehmen. Dabei ist auf eine sinnvolle zeitliche Abfolge dieser Unterrichtssequenzen
sowie auf die sinngemäße Gestaltung der einzelnen Sequenz zu achten, die sich über eine oder
mehrere Stunden erstrecken kann.
3. Vorbereitung auf die einzelne Stunde
Der Lehrer hat Überlegungen hinsichtlich folgender Aspekte anzustellen
a) zeitlicher Ablauf der Stunde,
b) Anknüpfen an die letzte Stunde,
c) die Stunde als geschlossenes Ganzes,
d) Inhalt des Textes,
e) mögliche Schwierigkeiten der Lerninhalte,
f) angemessene Methoden für die Erarbeitung der Lerninhalte,
g) Motivierung und Aktivierung der Schüler (zB Fragestellung, Gruppenarbeit),
h) Bereitstellen von Übungsmaterial (zB Übungssätze, Trefformen),
i) Bereitstellen von Arbeitsmitteln (zB Overheadfolien, Übersichtstabellen),
j) Bereitstellen von Anschauungsmaterial,
k) Aufbau eines entsprechenden Sachwissens,
1) Sicherung des Unterrichtsertrages (zB Wiederholung, Zusammenfassung, Gestaltung und
Umfang der Hausübung).
Um die entsprechende Planung für die nächste Stunde treffen zu können, sind Überlegungen über
den Verlauf der vorangegangenen Unterrichtsstunde („Nachbereitung") notwendig.
II. Motivation
Zur Motivation des Schülers bieten sich ua als Möglichkeiten an
Anknüpfen an sprachlich Bekanntes sowie Wecken der Wißbegierde des Schülers und seiner Freude
am Entdecken von Neuem (zB Lateinische Vornamen, Fremdwörter, Lehnwörter, Hinweis auf lebende
Fremdsprachen).
Ausgehen von aktuellen Anlässen (zB Theateraufführungen, Kirchenmusik, akademische Feiern,
Übertragungen in Hörfunk und Fernsehen).
III. Formen des Lehrens und Lernens
Lesen
Vorlesen und Lesen lateinischer Texte.
Allmähliche Hinführung zu betonungsgerechtem Lesen unter Berücksichtigung der syntaktischen
Zusammenhänge.
Erwerbung und Sicherung des Wortschatzes
durch oftmaliges Lesen und Übersetzen,
durch schriftliches Festhalten neuvorkommender Wörter in einem Vokabelheft oder in einer Wortkartei,
durch Auswendiglernen prägnanter Sätze,
durch Zusammenstellen von. Elementen der Wortbildung, von Wortfamilien, Begriffsfeldern (Synonyma),
durch Beachtung der. Bedeutungsvielfalt einzelner Wörter,
durch Hinweis auf lebende Sprachen,
durch Anleitung zur Technik des Vokabellernens..
Grammatik
Anknüpfen an die Grammatikterminologie des Deutschunterrichts.
Erarbeitung von grammatikalischen Einzelerscheinungen und nachfolgende systematische Zusammenfassung.
Erkennungs-, Zuordnungs-, Einsetz-, Differenzierungs-, Mechanisierungsübungen (unter Umständen
Einsatz des Sprachlabors), Umwandlungsübungen.
Zur Sicherung des Lernertrages Übersetzungsübungen vom Lateinischen ins Deutsche, gelegentlich
auch einfache Übersetzungsübungen vom Deutschen ins Lateinische (Häufung von grammatikalischen
Schwierigkeiten in einem Satz ist zu vermeiden!).
Hinweis auf Parallelen und Unterschiede in anderen Sprachen.
Übersetzung
Bei der Übersetzung von lateinischen Texten sind vor allem folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen
a) Eigenart und Aufbau des lateinischen Satzes (Wortstellung, Wortgruppen);
b) Zeit, Zeitverhältnis und Aktionsart eines Verbums;
c) Satzgliedernde und satzverbindende sprachliche Mittel;
d) Anwendung verschiedener Übersetzungsmethoden (zB Konstruktions-, Wortblockmethode);
e) Das sinnvolle Ganze eines Satzes an sich und seine Bedeutung im Kontext.
Förderung der Übersetzungsfähigkeit durch gemeinsames Erarbeiten der Übersetzung im Unterricht.
Schrittweises Hinführen zur Fähigkeit, selbständig zu übersetzen.
Interpretation
Schon im Anfangsunterricht allmählicher Aufbau eines Sachwissens (im Bereich der Mythologie, der
Geschichte, der Landes- und Kulturkunde) durch Anknüpfen an Bekanntes und anhand der Texte. Die
Interpretationsarbeit wird sich im Anfangsunterricht zunächst darauf beschränken, Verständnis für Inhalt
und Aussage der gelesenen Texte zu wecken. Dazu eignen sich ua Beantwortung von Fragen zum Verständnis
des Textes, Darlegung des Sachverhaltes durch den Schüler.
Audiovisuelle Unterrichtsmittel
Audiovisuelle Hilfsmittel sollen vor allem eingesetzt werden
zur Illustration des Textes,
zur Erweiterung des Sachwissens,
zur Verdeutlichung grammatikalischer Erscheinungen.
Schulveranstaltungen
Erweiterung und Verlebendigung der Kenntnisse durch Schulveranstaltungen: zB Lehrausgänge
(etwa Lesen und Übersetzen lateinischer Inschriften auf Denkmälern, Besuch von Ausstellungen, Museen),
Exkursionen zu Römerstätten, Schultheater.
Fachübergreifender Unterricht
Absprache mit den zuständigen Fachprofessoren bei Durchnahme gleicher oder verwandter Lerninhalte
in verschiedenen Unterrichtsgegenständen auf der gleichen Schulstufe.
IV. Häusliches Studium
Ständige Übungen zur Sicherung der Kenntnisse aus der Formenlehre und Syntax.
Dauernde Festigung und Erweiterung der Vokabelkenntnisse, zB Schreiben der Vokabel, Erkennen
von Wortstämmen, Auswendiglernen prägnanter lateinischer Sätze.
Mündliche, fallweise schriftliche Wiederholung des in der Schule erarbeiteten Textes.
Einsetz- und Treffübungen.
Schriftliche Übersetzungsübungen mit neuen lateinisch-deutschen und deutsch-lateinischen Sätzen.
Jede Aufgabenstellung für das häusliche Studium ist durch den Lehrer vorzubereiten. Dabei sind
sowohl die zeitliche Belastung des Schülers als auch der Schwierigkeitsgrad der Aufgabe zu beachten.
V. Sozi al formen des Unterrichts
Förderung der Selbsttätigkeit der Schüler durch Partner- und Gruppenarbeit (zB gemeinsame Arbeit
an leichten kurzen Texten, Erstellen von Zusammenstellungen, Wiederholungen).
Spielerisch aufgelockerte Formen der Darbietung und der Wiederholung (zB Vokabelquiz, Lesen mit
verteilten Rollen, szenische Darstellung).
Förderung des Schülergesprächs.
Anregung zu Schülerfragen.
VI. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages
a) Sicherung des Lernertrages
Wiederholung des in der letzten Stunde erarbeiteten Stoffes.
Ständiges Wiederholen von Formenlehre, Syntax und Vokabeln.
Aktivieren der Schüler durch kurze mündliche und schriftliche Übungen (auch Gruppenarbeit, Vokabelquiz).
Hinführen des Schülers zu selbständiger Arbeit (kleinere Arbeitsaufträge).
Anknüpfen an Bekanntes aus anderen Gegenständen.
Wiederholung und Zusammenfassung am Ende der Stunde.
Zusammenfassung von Stoffeinheiten (zB Partizipialkonstruktionen, Verwendung des Konjunktivs
im Hauptsatz, cum-Sätze).
Aufzeichnungen einiger wichtiger Sachinformationen (biographischer, historischer, kultureller-Art).
b) Kontrolle der Lehrarbeit
Der Lehrer soll überprüfen,
ob Aufbau und Gestaltung der einzelnen Stunde zielführend waren,
ob die Lernziele entsprechend berücksichtigt wurden,
ob die Darbietung der Lerninhalte genügend abwechslungsreich war,
ob nicht durch Häufung von Schwierigkeiten eine Überforderung der Schüler eingetreten ist,
ob Ausmaß und Schwierigkeitsgrad der Hausübung richtig waren,
ob die entsprechenden Hilfen im Unterricht bzw. für die Hausübung gegeben worden sind,
ob möglichst viele Schüler motiviert und aktiviert werden konnten.
c) Kontrolle der Lernarbeit
Die Kontrolle der Lernarbeit dient zur Information des Lehrers und zur Selbstüberprüfung des Schülers;
sie bildet einen integrierenden Bestandteil der ständigen Beobachtung der Mitarbeit der Schüler im
Unterricht.
Wiederholung der in der letzten Stunde erarbeiteten Lerninhalte,
Überprüfung der Hausübungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit,
Stellen von kleinen schriftlichen Kontrollfragen zur Anwendung des Gelernten (zB Formen, Einsetzübungen,
Einzelsätze),
Kontrollfragen zur Überprüfung der Vokabel- und Grammatikkenntnisse,
Kontrollfragen zur Überprüfung der Aufmerksamkeit und Mitarbeit der Schüler;
Kontrolle der schriftlichen Aufzeichnungen der Schüler."
37. In Anlage B, sechster Teil, wird dem Unterabschnitt В (Freigegenstände) angefügt
Esperanto
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Esperanto hat die Aufgabe, die mannigfachen Bildungswerte dieser Welthilfssprache
in den Dienst der jugendlichen Geistesbildung zu stellen, mittelbar die Kenntnis der Muttersprache zu
vertiefen und die Schüler zu befähigen, das Esperanto für den Bedarf des täglichen Lebens und für einfache
Geschäftsverhältnisse mit einer der Altersstufe entsprechenden Fertigkeit mündlich und schriftlich zu
gebrauchen.
Die Kenntnisse des Esperanto und die Fertigkeit, es zu gebrauchen, sind zu einem solchen Abschlusse
zu bringen, daß damit die Grundlage für eine selbständige Weiterbildung in diesem Fache geschaffen ist
und der Schüler durch das Esperantoschrifttum einen Einblick in die verschiedenen Kulturkreise der
Gegenwart gewinnen kann.
Lehrstoff
3. Klasse
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Aneignung einer richtigen, deutlichen Aussprache mit besonderer Beachtung der dem Deutschen
fremden Laute und der vom Deutschen abweichenden Ausspracheregeln.
Wortschatz und Sprechübungen
Von der nächsten Umgebung soll durch Hör- und Sprechübungen sowie durch Lesen ein Wortschatz
erworben werden, der die Umgebung des Schülers, sein tägliches Leben und andere Kreise seiner Erfahrung
und seines Interesses umfaßt und bis zur engeren Heimat fortschreitet. Erweiterung des Wortschatzes
durch Besprechung fernliegender Sachgebiete, wobei jedoch die Verhältnisse des täglichen Lebens
ständig Beachtung finden sollen. Übungen im Auffassen der gesprochenen Sprache, von der der Unterricht
auf dieser Stufe immer auszugehen hat; Aufträge (Befehle) und ihre Ausführung; Beantworten, später
auch Stellen einfacher Fragen; Bildbesprechungen; Zwiegespräche; allmählich immer freier werdende
Wiedergabe gut durchgearbeiteter und abgefragter Stücke; Vortragen auswendig gelernter kurzer Prosastücke,
Gedichte und Lieder; Spiele.
Sprachlehre
Erarbeitung und Einübung der einfachen Spracherscheinungen der Formenlehre und der Wortbildung
unter Verzicht auf schwierigere Gebiete, Gebrauch des vierten Falles, die Fürwörter (Zamenhof-
Tabelle), Gebrauch der Vorwörter und der Bindewörter.
Lesestoff
Kurze Prosastücke; Gedichte, Sprichwörter, Rätsel und Lieder.
Schriftliche Arbeiten
Kurze Diktate, anfangs im engsten Anschluß an den durchgearbeiteten Übungsstoff, später mit fortschreitender
Änderung des Wortlautes; Niederschreiben kurzer, auswendig gelernter Texte; Beantworten
einfacher Fragen über den Inhalt von Lesestücken; einfache Nacherzählungen; leichte Nach- und Umbildungen;
Briefe. Schriftliche Übungen nach Bedarf.
Schularbeiten: Vier im Schuljahr, die erste nicht vor Anfang Dezember.
4. Klasse
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Durch eingehende Pflege des Gesprächs und Berichtes soll eine erhöhte Sprechgewandtheit erzielt
werden.
Wortschatz und Sprechübungen
Einführung in den richtigen Gebrauch eines Wörterbuches. Sprechübungen zwischen Lehrer und
Schüler und Schülergespräche, Dramatisierungen, Spiele, Berichte im Anschluß an den Lesestoff sowie an
gemeinsame und persönliche Erlebnisse der Schüler. Die eingehende Pflege des Gesprächs und Berichtes
soll die wichtigsten Tatsachen aus der Geschichte des Esperanto, seine Weltverbreitung und seine Zweckeinrichtungen
berücksichtigen und längere Erzählungen umfassen. Auch sind Zeitungen, Werbeschriften
und ähnliches in Esperanto, die seine Verbreitung und Anwendung zeigen, beim Unterricht heranzuziehen.
Sprachlehre
Ausbau und Festigung des Wortschatzes nach Form und Bedeutung. Ausbau und Zusammenfassung
der grundlegenden Sprachlehre mit Eingehen auf feinere Unterscheidungen. Vertiefung der Kenntnisse
vom Sprachbau des Esperanto, Stilistische Erscheinungen, wie die Wortstellung, schwierige Redewendungen,
das Gesetz des Notwendigen und Genügenden und die Wiedergabe sprachlicher Bilder, erfahren eine
besondere Behandlung.
Lesestoff
Neben Schilderungen aus dem Kinderleben und der weiteren Heimat sprachlich einfache länder- und
völkerkundliche Erzählungen.
Schriftliche Arbeiten
Nacherzählungen, Briefe und Berichte. Einfache Geschäftsbriefe.
Schularbeiten: Vier im Schuljahr.
Hauswirtschaft
Wie der Pflichtgegenstand Hauswirtschaft.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Beherrschung der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf—jklö); fehlerfreies
und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit. Möglichst selbständiges Abfassen einfachster
Schriftstücke für den Gebrauch im täglichen Leben. Erziehung zur pfleglichen Behandlung der
Schreibmaschine.
Lehrstoff
Richtige Körper- und Handhaltung; methodische Erarbeitung des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben
(Grundstellung asdf—jklö) einschließlich der Ziffern und Zeichen; Übungen im richtigen und
sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat ohne bestimmte Geschwindigkeit; Anfertigen einfacher
Schriftstücke, wie sie in der Praxis vorkommen.
Das Hauptaugenmerk ist auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke und nicht auf das
Erzielen höherer Geschwindigkeit zu lenken.
Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen und Großschreiben;
das Schreiben der Zahlen und der Zeichen; Anfertigen einfacher Schriftstücke, die nicht
genormt, aber in der Praxis wichtig sind (zum Beispiel Listen und Preisverzeichnisse) wie auch einfachster
genormter Schriftstücke; Ausfüllen von Vordrucken; allenfalls Anlegen einer Mustermappe. Anfertigen
mehrerer Durchschläge; Schreiben auf Doppelbogen mit und ohne Durchschlag.
Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung der
genannten Arbeiten nötig sind; außerdem Tabulator, Stechwalze, Walzenfreilauf; Gebrauch des Kohlepapiers,
Pflege der Schreibmaschine.
Schularbeiten: Drei im Schuljahr.
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Fähigkeit, ein Diktat fehlerfrei und sauber aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift
wiederzugeben. Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.
Der Unterricht ist nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung
des Bundesministeriums für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969, zu erteilen.
Lehrstoff
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Die Verkehrsschrift.
Auf graphische und systemale Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen,
sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist besonders einzuüben.
Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige
Anwendung der Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler
der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug
gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten anderer
Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst umfassend
wird.
Forlaufende schriftliche Übungen.
38. In Anlage B, sechster Teil, werden bei der unverbindlichen Übung „Berufskundliche Information"
und die Unterabschnitte „Lehrstoff" und „Didaktische Grundsätze" wie folgt geändert
a) im Unterabschnitt „Lehrstoff" lautet die Einleitung
„3. und 4. Klasse (je 1 Wochenstunde):"
b) im Unterabschnitt „Didaktische Grundsätze" lautet der erste Absatz: „Die unverbindliche Übung
ist für Schüler der 3. und 4. Klasse sowie für Schüler, die im 9. Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht die
1. oder 2. Klasse besuchen, gedacht. Sie übernimmt damit Aufgaben der Berufsorientierung, die bei Schülern
im 9. Pflichtschuljahr in Verbindung mit einem wahrscheinlich bevorstehenden Eintritt in das Berufsleben
zu sehen sind. Ein insgesamt zweijähriger Besuch der unverbindlichen Übung „Berufskundliche
Information" ist grundsätzlich möglich. Eine Gliederung des Lehrstoffes nach Schulstufen ist in diesem
Zusammenhang jedoch nicht vorgesehen. Wenn es die Zusammensetzung der Schülergruppe erfordert,
kann im Wege von individuellen Schwerpunktsetzungen von der Möglichkeit der inneren Differenzierung
Gebrauch gemacht werden."
39. In Anlage B, sechster Teil, wird dem Unterabschnitt C (unverbindliche Übungen) angefügt
„Biologie und Umweltkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Naturobjekte und Ökosysteme bewußt sehen können und erkennen, daß am Aufbau
der letzteren unbelebte und belebte Faktoren beteiligt sind. Er soll sowohl Einzellebewesen als auch Ökosysteme
und deren Glieder benennen oder bestimmen und Wechselbeziehungen zwischen ihnen darstellen
können. Der Schüler soll Geräte und einfache Fachbücher sachgemäß verwenden können. Er soll das Baugefüge
von Lebewesen (Zellen, Gewebe und Organe) erfassen. Weiters soll der Schüler eine Gefährdung
biologischer Systeme erkennen, Möglichkeiten zur Sanierung bzw. Vorbeugung erlernen und diese auch
durchführen können. Er soll die wichtigsten Bio-Indikatoren kennen.
Außerdem soll der Schüler. Bereitschaft zeigen, in seinem gegenwärtigen und zukünftigen Wirkungsbereich
wertvolle Biotope zu erhalten und zu fördern oder fallweise auch neu zu schaffen. Schließlich soll
der Schüler die vielfältige Verflechtung der Biotope mit dem täglichen Leben begreifen und daraus. Einsichten
in biologische, biochemische und techniche Praktiken gewinnen. Dabei sollte auch die humanbiologisch
richtige Gestaltung des Arbeitsplatzes erkannt werden.
Lehrstoff
3. oder 4. Klasse (2 Wochenstunden)
Aufsammeln, Kennen, Ordnen und Zuordnen von Mineralen, Gesteinen und Fossilien; Herstellung
von Bezügen zwischen Entstehung und Lagerung geologischer und bodenkundlicher Aufschlüsse.
Sehen und Erkennen unterschiedlicher Lebensräume und ihrer Glieder, Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten
und Ordnungsprinzipien (Exkursionen zu verschiedenen Lebensräumen: Wald, Feuchtbiotope,
Hecken, Wiesen, Ruderalfluren, Steinbrüche, Schottergruben, Bodenaufschlüsse).
Kenn- und Bestimmungsübungen an Pflanzen und Tieren unter Berücksichtigung des Natur- und des
Landschaftsschutzes. Erkennen gleicher Lebensräume an verschiedenen Orten (Bestimmungsübungen,
Umgang mit einfachen Geräten wie Lupe und Fernglas, Verwendung von Bestimmungsbüchern. — Exkursionen
zu pflanzensoziologisch gleichen Standorten).
Mikroskopische Übungen, Umgang mit dem Planktonnetz, einfache Techniken der Konservierung,
der Herstellung von Präparaten, abermals unter strikter Beachtung von Natur- und Umweltschutz.
Zugang zu Fachliteratur. (Mikroskopische Präparate, Herbar einschließlich einer korrekten Beschriftung,
Präparation einfacher Naturkörper wie Skelette und Skeletteile. Auffinden im Fachbuch und Vergleichen.
Ausstellung/Dokumentation). Exkursionen zu gefährdeten Lebensräumen. Aktionen zur Abhilfe (Pflege
und Reinigung von Biotopen; Nisthilfen, Ameisenschutzgitter, Schutz von Tierwanderwegen, zB Krötenwechsel).
Schaffung und Pflege neuer Biotope: Schulgarten, Schulteich, „Patenschaftsbiotop". Pflege von Zimmerpflanzen,
Aquarien, Terrarien.
Exkursionen zu biologisch einschlägigen Betrieben und Örtlichkeiten (Bauernhöfe diverser Produktionsrichtungen,
Tierhaltungsbetriebe, Molkereien, Käsereien, Gerbereien; Nahrungsmittelindustrie; Kläranlagen,
Mülldeponien).
Didaktische Grundsätze
Aus den angeführten Lehrstoffen ist nach den jeweiligen Gegebenheiten und Möglichkeiten auszuwählen,
wobei auf die Selbsttätigkeit der Schüler (auch in Gruppenarbeit, in projektorientiertem Unterricht
und ähnlichem) besonderer Wert zu legen ist."
40. In Anlage B/m wird beim Pflichtgegenstand „Musikerziehung" dem Unterabschnitt „Lehrstoff"
angefügt
„3. Klasse (6 Wochenstunden, davon 1 oder 2 Wochenstunden Instrumentalunterricht)
Singen, instrumentales Musizieren
Einstimmige Lieder, zwei- und mehrstimmige Lieder; Liedsätze (auch nach dem Gehör) unter
Berücksichtigung des Stimmwechsels; Stimmbildung und Sprechpflege; Texterfindung zu vorgegebenen
Melodien, Melodieerfindung zu vorgegebenen Texten.
Selbständige und begleitende Instrumentalmusik (auch in eigenständiger Gestaltung durch die Schüler),
Improvisation mit differenzierteren Aufgabenstellungen, Variationen über vorgegebene Themen.
Bewegen
Lockerungs- und Entspannungsübungen mit und ohne Musik; Sensibilisierungsübungen; Erfinden
von Bewegungsabläufen zu und nach Musik, insbesondere zu historischer und aktueller Tanzmusik.
Verbindung von Musik, Sprache, Bewegung..
Gruppen- und Paartänze.
Hörerziehung, Musikkunde
Zusammensetzung von Tonreihen als Grundlage für die Bildung und Verbindung von Akkorden und
Klangflächen.
Musikgattungen (zB Oper, Singspiel, Operette, Musical, Lied, Kirchenmusik, Konzertmusik, Jazz
und Popmusik).
Funktion der Musik in der Gesellschaft (zB Brauchtum, Festwochen, Werbung, Manipulation, Therapie).
Überblick über die Entwicklung der Instrumente, der gebräuchlichsten Orchesterinstrumente und
ihre Gruppierungen, über österreichische Volksmusikinstrumente, außereuropäische Musikinstrumente
und über elektronische bzw. elektrische Musikinstrumente.
Leben und Werke einzelner Komponisten unter besonderer Berücksichtigung des 20. Jahrhunderts.
Instrumentalunterricht
Erweiterung der instrumentaltechnischen Fertigkeiten, auch im Zusammenhang mit Improvisationsübungen
und im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten unter Berücksichtigung stilistischer Gesichtspunkte
(Ensemblespiel).
Gestaltung musikalischer Verläufe mit gesteigerten Anforderungen zur Übung instrumentenspezifischer
Tonbildung und zum Bewußtmachen musikalischer Parameter.
Hinführen zum selbständigen Erarbeiten angemessener Spielliteratur; ein- und mehrstimmiges Musizieren;
Liedbegleitung.
Methoden des selbständigen Übens.
Pflege der Instrumente.
4. Klasse (5 Wochenstunden, davon 1 oder 2 Wochenstunden Instrumentalunterricht)
Singen, instrumentales Musizieren
Einstimmige Lieder, zwei- und mehrstimmige Lieder; Liedsätze (unter besonderer Berücksichtigung
des Stimmwechsels); Stimmbildung und Sprechpflege; Melodieerfindung zu selbsterfundenen Texten.
Selbständige und begleitende Instrumentalmusik (in zunehmendem Maße auch in eigenständiger
Gestaltung durch die Schüler); Herstellen von Playbacks zu Liedern, Tänzen und szenischen Darstellungen;
vokal-instrumentales Musizieren in Verbindung mit audio-visuellen Medien, musikalische Gestaltung
von Bildreihen und Filmen, Tonbandcollagen.
Bewegen
Lockerungs- und Entspannungsübungen mit und ohne Musik; Sensibilitätsübungen; Gestalten zu und
nach Musik (Stimmung, Form, Farbe, Sprache ... Szene).
Verbindung von Musik, Sprache, Bewegung.
Gruppen- und Paartänze.
Hörerziehung, Musikkunde
Zusammenfassender Überblick über Tonsysteme und Akkordlehre, Notationsweisen, melodisch-
rhythmische Entwicklungselemente und daraus resultierende formale Gliederungen, dynamische und agogische
Strukturen, Musikgattungen.
Leben, Werke und Bedeutung von Komponisten.
Kurzgefaßte Darstellung der historischen und sozialen Entwicklung der Musik.
Information über Musikberufe.
Musik und Politik (positive und negative Auswirkungen aufzeigen).
Die Stellung Österreichs im internationalen Musikleben.
Instrumentalunterricht
Wie 3. Klasse."
41. In Anlage B/sp wird beim Pflichtgegenstand „Leibesübungen" dem Unterabschnitt „Lehrstoff"
angefügt
„3. und 4. Klasse (je 7 Wochenstunden)
Motorische Grundlagen
An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepaßtes Fortführen der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse enthaltenen
Lerninhalte zur Erhaltung/Verbesserung der motorischen Eigenschaften und diesbezüglicher Kenntnisse.
Ausdauer
Fortführung der Verbesserung der allgemeinen Ausdauer
Durch abwechslungsreich-spielerische Belastung (Puls zwischen 140—180/min).
Annähernd gleichmäßige Belastung mit erhöhten Anforderungen durch Läufe im Gelände mit freier
Tempowahl, Gymnastik mit Musik, Zirkeltraining; Fahrtenspiel, Schwimmen, Skilanglauf, Wandern,
Orientierungslauf, bewegungsreiche Ballspiele,...
Fortführung der Verbesserung der spezifischen Ausdauer, zB: Schnelligkeitsausdauer (anaerob)
Belastungen im Laufen, Springen, Schwimmen, Skilanglauf, ... (Pulsfrequenz zwischen 160—190).
In Form von Fangspielen, Wettläufen, Staffeln, bewegungsreichen Ballspielen.
Kraft
Weitere Verbesserung der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen.
Besondere Berücksichtigung der Schnellkraft der Beinstreck-, Rumpf-, Schulter- und Armmuskulatur
— durch Springen
Weit- und Hochsprünge;
Sprünge auf und über Hindernisse, Strecksprünge, ...
— durch Steigen
Auf und über Hindernisse, ...
— durch Klettern und Hangeln
Auf Stangen, Tauen, Leitern, Sprossenwand, Wanderklettern, ... Überdrehen, Klimmzüge (im
Hangstand)
— durch Stützen
Stützsprünge an Sprossenwand, Reck; mit Partner,...
Laufen auf allen Vieren, Liegestütz, Schubkarrenfahren, ...
— durch Beugen und Strecken in der Hüfte
Aufrichten aus der Rückenlage mit gebeugten Beinen und rundem Rücken, Beinkreisen im
Schwebesitz, ...
Heben des Oberkörpers oder der Beine aus der Bauchlage, ...
— durch Ziehen und Schieben
Tauziehen, Gegenstände, Partner, ...
Weitere kräftigende Übungen mit Medizinbällen, Langbänken, Partnern, Sprossenwand, ...
Schnelligkeit
Weiteres Verbessern der Aktions-, Reaktions- und Kraftschnelligkeit.
Motorische Beantwortung von optischen, akustischen und taktilen Signalen durch Weiterführung
und Intensivierung der im Lehrplan der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen.
Gelenkigkeit
Weiteres Erhalten und Verbessern der Gelenkigkeit in allen wesentlichen Gelenksystemen: Schultergelenk,
Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenk; Wirbelsäule; durch Pendeln, Schwingen, Kreisen, Dehnen
(aktiv und passiv); Stretching.
Kein Kopf-, Beckenkreisen
Gleichgewicht
Weiteres Erhalten und Verbessern des statischen und dynamischen Gleichgewichts sowie des Balancierens
von Geräten durch Fortführung und Intensivierung der im Lehrplan der 1. und 2. Klasse angeführten
Übungen und Übungsreihen.
Skilauf, Eislauf, Rollschuhlauf; Trampolinspringen; Balancieren auf Langbänken, Schwebebalken.
Gewandheit und Geschicklichkeit
Weiteres Erhalten und Verbessern der Bewegungskoordination und Ökonomisierung der Bewegung
durch Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen bekannter und neuer, verschiedenartiger
Bewegungsaufgaben mit dem Ziel der Beherrschung vielseitiger Bewegungsfertigkeiten.
Gestaltungsfähigkeit
Verbessern der schöpferischen Eigentätigkeit (Kreativität) im Variieren, Kombinieren und Erfinden von
Bewegungen; Verbessern der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in der Bewegung zum Ausdruck
zu bringen
Gymnastik mit Musik, Tanz, ...
Verbessern der Fähigkeit zum Setzen taktischer Maßnahmen
Im Mannschaftsspiel und Einzelwettkampf.
Spezifische Kenntnisse
Vertiefung der im Lehrplan der 1. und 2. Klasse vorgesehenen und durch unmittelbare Erfahrung
erworbenen spezifischen Kenntnisse
— über Grundlagen motorischer Leistungsfähigkeit (motorische Eigenschaften, motorische Fertigkeiten);
— über grundlegende Maßnahmen der Leistungsverbesserungen (Training Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, ...);
Ernährung, Ermüdung; Hygiene;
— über Ursachen und Prophylaxe von Haltungsschwächen; einfache Leistungs- bzw. Fitneßtests;
— über sportorganisatorische Grundfragen (Wettkampfbestimmungen; Spielregeln; Organisation
und Durchführung von Wettkämpfen und Spielfesten;
— über sportspezifische Ausrüstung;
— über Sport und Gesellschaft (Familie, Beruf, Freizeit, Politik, Massenmedien, Wirtschaft, ...);
Spiele
Spontanes und kreatives Spielen
im Hinblick auf
— materiale Erfahrungen (Fahrradschläuche, Luftballons, ...);
— soziale Erfahrungen (Vertrauensspiele, Kooperationsspiele, ...);
— personale Erfahrungen (Körpererfahrungen, wie Körperfunktionen wahrnehmen; Sinneserfahrungen
machen, ...).
Kleine Spiele (Abschießspiele, Schnappballspiele, Laufspiele, ...)
Weiterführen der Kleinen Spiele mit gesteigerten Anforderungen im Hinblick auf Schnelligkeit,
Geschicklichkeit, Koordination, Kraft, Reaktion, Regelverständnis und Kooperationsbereitschaft.
Torballspiele, Rückschlagspiele
Vorbereiten auf die Sportspiele in Hinblick auf vielfältige Situationen und sportspezifische Fertigkeiten.
Sportspiele (Fußball, Handball, Basketball, Volleyball, Faustball, ...)
im Hinblick auf
— Erwerben, Festigen und Verbessern sportspezifischer Techniken;
— Vertiefen des Spiel- und Regelverständnisses;
— Einführen in technisch/taktische Grundformationen;
— Anwendung einfacher taktischer Konzepte.
Spezifische Kenntnisse
— das eigene Verhalten und das der Partner im Hinblick auf Zielsetzung und Erfolg prüfen können;
— Spiele organisieren und leiten können;
— Schiedsrichterzeichen verstehen und anwenden können;
— Regeln nach unterschiedlichen Spielinteressen und unterschiedlichem Spielkönnen verändern können;
— Sportartspezifische Geräteausrüstung und Kleidung kennen.
Boden- und Gerätturnen
Gezieltes Sammeln von Bewegungserfahrungen
Erweitern und Festigen der bisher erworbenen motorischen Fertigkeiten zur Bewußtmachung der
Körperlage bzw. Orientierung im Raum sowie zur Erfahrung des ökonomischen Krafteinsatzes
und des Materials.
Möglichkeiten der eigenständigen Entwicklung von Problemlösungsstrategien durch bewegungsoffene
Unterrichtsgestaltungen hinsichtlich geräteturnspezifischer Bewegungsabläufe.
Hindernisturnen
Komplexe und kombinierte Formen des Überwindens von Hindernissen beim Turnen an Gerätebahnen
und Gerätekombinationen.
Schaukeln und Schwingen
An verschiedenen Geräten mit Rotationen um die Längsachse und um die Querachse als Abgänge.
Rollen
Rollen vorwärts, rückwärts und seitwärts in Variationen und Verbindungen, auch als Spielform
(Doppel-, Dreierrolle,...).
Rollen mit Flugphasen aus dem Stand und aus dem Anlauf (Sprungrolle, Flugrolle).
Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstütz (Handstand).
Auch Judorolle; Fallübungen.
Stände
Handstütz (Handstand) mit erhöhten Anforderungen, auch in Übungsverbindungen.
An verschiedenen Geräten (Barren, Reck, Kasten, Ringe, Schwebebalken).
Allenfalls „Schweizerhandstand".
Überschläge
Freie Überschläge (Salti vorwärts, rückwärts, seitwärts) auch auf, über und von Geräten.
Auch mit Absprunghilfen (Minitrampolin, ...).
Sprünge
Freie Sprünge.
Unter veränderten und erschwerten Bedingungen.
Auch mit Absprunghilfen.
Stützsprünge.
Festigen der erlernten Stützsprünge (mit und ohne Drehung um eine Stützhand, Steigern der
Schwierigkeit durch Erhöhen der Geräte, ...).
Auf-, Ab-, Um- und Unterschwünge
Festigen der bisher erlernten Übungen.
Umschwünge (zB Spreizumschwung vorlings und vorwärts („Mühlwelle"), Kniehangumschwung
rückwärts mit beiden Beinen („Sitzwelle).
Kippen (zB Kippen als Aufschwung am Stufenbarren, Reck, Barren, Stufenbarren, ...).
Felgbewegungen aus Aufgänge und Umschwünge an Geräten (Reck, Barren, Ringe).
Wenden, Kehren, Flanken als Abgänge von verschiedenen Geräten.
Übungsverbindungen mit unterschiedlichen Auf- und Abgängen.
Schwebegehen
Gehen und Drehen, Sprünge und Halten mit gesteigerten Anforderungen (zB auf erhöhter Unterstützungsfläche, ...).
Festigen der Übungsverbindungen aus dynamischen und statistischen Teilen auch mit Auf- und
Abgängen.
Spezifische Kenntnisse
Umgang mit Geräten/Fachsprache
Selbständige Organisation des Auf- und Abbaues von Geräten und Gerätekombinationen.
Übungsbeschreibungen (Fachsprache) lesen und verstehen können.
Allenfalls Formen des programmierten Unterrichts (etwa als Stationsbetrieb) kennen und durchführen
können.
Helfen und Sichern
— Sachgerechtes Sichern und Helfen: auch Wecken des Verantwortungsgefühles für den Mitschüler
und des Verständnisses für unterschiedliche Leistungsfähigkeit;
— Erweitern der Kenntnisse über Helfen und Sichern, elementare Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie
über spezifische Unfallgefahren (Bergen, Lagern, einfache Versorgung von Sportverletzungen
auch im Hinblick auf andere Sportarten);
— Bewegungsabläufe beim Partner beobachten und korrigieren lernen
Leichtathletik
Fortführen der im Lehrplan der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen
und Stoßen mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich Form und Leistung.
Übungen zur Erweiterung der Bewegungserfahrung und Bewegungskoordination sowie Verbesserung der
leistungsbestimmenden Faktoren in Bezug auf
— Schnelligkeit
zB fliegende Sprints (bis 30 m).
— Schnelligkeitsausdauer
zB Steigerungsläufe, Sprints (bis 100 m), Intervalläufe.
— Ausdauer
zB Verbesserung der aeroben Ausdauer durch Läufe in der Bahn und im Gelände, Festigung des
Tempogefühls.
— Kraft
zB durch Springen, Steigen, Beugen und Strecken in der Hüfte, Ziehen und Schieben, Klettern
und Hangeln, Stützen.
— Gewandtheit
zB Läufe über Hindernisse, Staffelläufe, Läufe in Geländeformen (Fahrtspiel).
Lauf
Verbesserung der Lauftechniken
Sprint.
Dauerlauf.
Hürdenlauf.
Start (Hoch- und Tiefstart).
Sprung
Verbesserung der Sprungtechniken.
Weitsprung (zB Schwebehangsprung, Schrittweitsprung, Laufsprung).
Hochsprung (zB Scherhochsprung, Flop, Straddle).
Stabhochsprung.
Wurf/Stoß
Wurf (Schlagballweitwurf, Speerwurf, Diskuswurf).
Stoß.
Mit Schwerbällen, Kugeln, Medizinbällen,...
Mit geeigneten Behelfsgeräten bis 5 kg.
Spezifische Kenntnisse
Selbständige Durchführung einfacher Wettkämpfe und Übernahme der Kampfrichtertätigkeit.
Mehrkämpfe in verschiedenster Form aus den Bereichen Lauf, Sprung, Wurf/Stoß (zB Hindernislauf,
Fünfsprungserie, Medizinballstoßen) bis zu den Wettkampfformen der jeweiligen Altersstufe.
Kenntnisse und Betreuung von Übungsstätten und Geräten.
Richtige Handhabung der Geräte (Startmaschinen, Startklappe, Stoppuhr, Maßband,...).
Instandhaltung der Übungsstätten wie Sprunggrube, Sprungmatten, Stoßkreis usw.
Der Erwerb des ÖSTA-Jugend-Sportabzeichens ist anzustreben.
Schwimmen
Fortführen der im Lehrplan der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen im Schwimmen, Wasserspringen,
Tauchen und Spielen im Wasser hinsichtlich Form und Leistung sowie Verbesserung der leistungsbestimmenden
Faktoren in Bezug auf
— Schnelligkeit
Sprintstrecken bis 15 m (auch in Form von Intervallen).
— Gewandtheit
Reaktionsübungen im und ins Wasser.
— Ausdauer
Schwimmen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen.
— Kraft
Schwimmen unter erschwerten Bedingungen (zB Paddels, Zugbojen).
Bewegen und Spielen im und unter Wasser
Fang- und Tauchspiele mit und ohne Geräte.
Geeignete Geräte sind zB Lufballon, Bälle, Ringe, Autoschläuche, Brett, Luftmatratze, .. '.
Kennenlernen des Kunstschwimmens.
Ballspiele im Wasser (auch Wasserball mit vereinfachten Regeln, Wasservolleyball).
Tauchen
Streckentauchen bis etwa 15 m.
Tieftauchen bis etwa 3 m.
Auch mit Hilfsmitteln (zB ABC-Ausrüstung).
Schnellschwimmen
Verbessern der drei Schwimmtechniken mit dazugehörigem Start und Wende.
Einführung in die 4. Schwimmtechnik.
Staffelformen.
Wettkampfschwimmen.
Wasserspringen (auch vom 1-m- oder 3-m-Brett)
Einfache Fußsprünge.
Abfaller vorwärts und rückwärts.
Kopfsprünge aus dem Stand oder Anlauf.
Kopfsprung rückwärts.
Salto vorwärts, Salto rückwärts aus dem Stand oder Anlauf (auch von 1-m- und 3-m-Brett).
Mit halber bzw. ganzer Drehung um die Längsachse.
In gehockter, gestreckter und gehechteter Form.
Rettungsschwimmen
Selbstrettung (zB Über-Wasser-Halten mit sparsamen Bewegungen, Verhalten bei. Krämpfen,. Kleiderschwimmen).
Einfache Fremdrettung (zB Ziehen, Schieben, Brücke; Transport-, Befreiungs-, Rettungs- und Bergegriffe).
Allenfalls Erwerb des Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens (Helferschein) bei erwiesenen
Voraussetzungen.
Spezifische Kenntnisse
Baderegeln; allenfalls Wettkampfbestimmungen.
Wert des Schwimmens im Hinblick auf Gesundheit und als lebensbegleitende Sportart.
Gefahrenquellen bei Fremdrettung.
Gefahren bei Springen und Tauchen (zB Wassertiefe, Absprungflächen, ...).
Gymnastik und Tanz
Bewegen
Gymnastische Grundformen: Laufen, Gehen, Hüpfen, Springen, Federn, Drehen, Schwingen.
Grundformen unter dem Aspekt der Spannung und Entspannung.
Einbeziehen von Alltagsbewegungen.
Erfinden von Hüpf-, Sprung-, Schwungformen.
Grundelemente des Jazz Dance.
Verwendung von Musik, Körper- und Rhythmusinstrumenten (zB.Klatschen, Stampfen, Tamburin).
Räumliches und zeitliches Verbinden.
Bewegen mit Geräten
Erfinden von Bewegungsvarianten mit einem oder mehreren, auch verschiedenen Handgeräten.
Bewußtes Anpassen des Körpers an die Form und Eigenart des Gerätes (zB Reifen, Stab).
Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppengestaltung in freier und gebundener
Form.
Verwendung von Musik, Körper- und Rhythmusinstrumenten (zB Klatschen, Stampfen, Tamburin).
Wecken des Interesses an der Bewegungsqualität
Spielen
Spielen mit Objekten und Materialien, auch mit traditionellen Handgeräten.
Spielerisches Erproben und Erfahren der Bewegungsfähigkeit des eigenen Körpers.
Spielerisches Erproben jazzspezifischer Techniken.
Bewegungsideen durch Musik provozieren.
Rhythmische Sportgymnastik
Technische Grundformen mit und ohne Handgeräte.
Räumliches und zeitliches Gestalten.
Tänze
Österreichische und internationale Volkstänze.
Jazz Dance.
Gesellschaftstänze (zB Rock'n Roll, Jive).
Formationstänze.
Spezifische Kenntnisse
Wissen um Ursprung und Bewegungsgrundformen der Tänze.
Wissen über die Zusammenhänge von körpergerechtem Bewegen und Gesundheit.
Wissen über die Wechselbeziehung von richtiger Haltung und Gesundheit.
Die Vermittlung dieser Kenntnisse auch als Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt: Ausgleich
und sinnvolle Freizeitgestaltung eingeschlossen.
Skilauf/Alpin
Bewegen im Schnee
Spiele ohne, mit einem und mit zwei Ski.
Fangspiele, Rollerfahren, Staffeln, ...
Aufstiegsarten mit Ski.
Stürzen lernen.
Springen über kleine Hindernisse.
Spielen auf Ski
Spiele mit Geräten.
Torstangen, Bälle,...
Geschicklichkeitsspiele.
Einskifahren, Innenskischwingen, Zwergerlwedeln, Skiwalzer, kleine Sprünge, ...
Geschicklichkeitsparcours, Er-und-Sie-Lauf, ...
Alpine Skitechnik
Erlernen, Festigen und Verbessern der alpinen Skitechnik gemäß dem „Österreichischen Skilehrplan".
Der Österreichische Skilehrplan ist als ein Teil der Lehrgänge zur Ausbildung von Skilehrern und
Skilehrwarten veröffentlicht.
Rennlauf
Grundtechniken des Riesentorlaufes und Torlaufes.
Verschiedene Formen der Wettkämpfe (zB auch Handicap- und Mannschaftsbewerbe, Parallelbewerbe, ...).
Kenntnisse über Tore und Torkombinationen, Wettkampfbestimmungen, Trainingsformen, ...
Tourenskilauf
Tiefschneefahren.
Skitouren in kleinen Gruppen.
Kenntnisse über sicheren Skilauf
Kennen und Einhalten der Pistenregeln.
Erkennen und Vermeiden subjektiver und objektiver Gefahren.
Konditionelle Vorbereitung, Ausrüstung, Kleidung, Skipflege, Aufwärmen, Wahl der Abfahrtsroute, ...
Kenntnisse über
— Routenwahl und Orientierung im Gelände;
— Lawinen- und Wetterkunde;
— Verantwortliches Verhalten gegenüber anderen Skiläufern und Umwelt;
— Richtiges Verhalten bei Skiunfällen.
Skilauf/Nordisch
Bewegen und Spielen
Vielfältige Bewegungsaufgaben innerhalb und außerhalb des verspurten Geländes für das Gleichgewicht,
für das Abstoßen und für die Rhythmusverbesserung.
Skiwandern und Skiorientierungslauf mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich Geländewahl und
Aufgaben.
Ausdauerspiele.
Geschicklichkeitspiele.
Erlernen und Verbessern der Grundtechniken
Diagonalschritt.
Doppelstockschub in Verbindung mit anderen Techniken (Umtreten, Technikwechsel).
Schlittschuhschritt.
Beidseitig und einseitig (Siitonen) ohne und mit Stockunterstützung.
Anstiegstechniken.
Grätenschritt, Treppenschritt, ...
Abfahrten in der Spur und ohne Spur (zB Pflug zur Tempoverminderung, Schwingen).
Technikparcour.
Allenfalls Wettkampfformen (Streckenlänge bis 6 km)
Speziallanglauf.
Staffellauf.
Technikwettkampf.
Wettkampfformen mit zusätzlichen Aufgaben (zB volkstümlicher Biathlon).
Spezifische Kenntnisse
Merkmale.
Konditionelle Vorbereitung.
Loipenregeln.
Schnee- und Wachskunde.
Materialkunde.
Wissen um den gesundheitlichen Wert des Skilanglaufes und des Skiwanderns.
Sicheres Verhalten im Gelände; alpine Gefahren.
Eislauf
Bewegen und Spielen auf dem Eis
Gleiten auf den Kanten (Innen- und Außenkanten).
Bogen vorwärts und rückwärts.
Bewegungsaufgaben auf Kreisen, im Schlangenbogen (zB Übersteigen, Rollerschritt; auch nach
Musik).
Bremsen (Pflugbremse).
Nummernwettläufe (zB im Kreis, vorwärts, rückwärts).
Fangspiele (zB vorwärts, rückwärts und im Wedellauf).
Hindernisläufe (zB Slalom, Staffeln, Partnerläufe).
Ringhockey.
Allenfalls Vorformen des Eishockeys; Eisstockschießen.
Eisschnellauf
Startübungen.
Kurvenläufe.
Zeitläufe.
Eiskunstlauf
Halbbögen (links und rechts; vorwärts einwärts und auswärts, rückwärts auswärts und allenfalls rückwärts
einwärts).
Achterlauf (auf Spur); Bogenachter; Schlangenbogen (Paragraph).
Dreier (vorwärts auswärts und einwärts; rückwärts auswärts).
Mohawk; Engel; Schlitten; Pirouette (zB beidbeinig);
Froschsprung; Laufsprung; Häschen; Dreiersprung (Kadettensprung), ...
Allenfalls Erwerb eines Eistest-Abzeichens des Österreichischen Eislaufverbandes.
Eistanz
Voraussetzung: gute Grundschule im Eislauf (richtiger Abstoß, kantenreine Viertelbögen, exakte
Laufschritte).
Laufschritte zu verschiedenen Rhythmen, vorwärts und rückwärts, links- und rechtsherum (vorwiegend
im 3/4- und 4/4-Takt).
Übersteigen rückwärts, links- und rechtsherum.
Schwungbögen vorwärts und rückwärts, links und rechts; auch nach Musik (4/4- und 6/8-Takt).
Chassé vorwärts und rückwärts; auch zu verschiedenen Rhythmen.
Mohawk (offen) vorwärts, einwärts und auswärts, rechts und links Foxtrott-Movement; auch nach
Musik.
Im Kreis in Tanzrichtung mit Handhaltung (Stirnkreis) auch nach Walzermusik.
Halbbögen, Laufschritte, Chassé und Schwungbögen; auch mit Partner, auch in Kilianhaltung.
Allenfalls Foxtrott-Movement in Kilianhaltung.
Allenfalls Schöller-Walzer.
Orientierungswandern/Orientierungslauf
Weiterführende Übungen der im Lehrplan der 1. und 2. Klasse angeführten Methoden.
Unter gesteigerter Berücksichtigung des natürlichen Orientierungsvermögens (Himmelsrichtungen,
Naturobjekte, Kulturgrenze) und vermehrtem Einsatz von künstlichen Hilfsmitteln (Skizzen, Pläne,
Postkarten, Land- und Wanderkarten, OL-Spezialkarten, Kompaß).
Formen des Orientierungslaufes.
Stern-, Schmetterlings-, Score OL, ...
Alters- und leistungsadäquate Wettkämpfe.
Einzel- und Mannschaftswettkämpfe.
Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung einfacher Übungsformen, Kampfrichtertätigkeit."
42. In Anlage B/ski lautet der die Pflichtgegenstände betreffende Teil der Stundentafel
43. In Anlage B/ski wird beim Pflichtgegenstand „Leibesübungen" der Unterabschnitt „Lehrstoff"
wie folgt geändert
a) der lit. A (Allgemeiner Bereich) wird angefügt
„3. und 4. Klasse (4 bzw. 3 Wochenstunden)
Motorische Grundlagen
An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepaßtes Fortführen der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse enthaltenen
Lerninhalte zur Erhaltung/Verbesserung der motorischen Eigenschaften und diesbezüglicher
Kenntnisse. Konditionelle Grundlagen sind in dieser Entwicklungsstufe besonders gut trainierbar.
Kenntisse
Im Zusammenhang mit jahreszeitlichen und räumlichen Gegebenheiten sind im Angebot der Lerninhalte
besonders zu berücksichtigen: Haltungs- und koordinationsfördernde Übungen, Leistungsmessungen
(Konditionstests), einfache Grundkenntnisse sportlichen Trainings, Erfahrungen zur gesundheitlichen
und freizeitbezogenen Bedeutung der Leibesübungen.
Ausdauer
Verbessern der allgemeinen Ausdauer
Durch abwechslungsreiche-spielerische Belastung (Plus zwischen 140 und 170/min); Kreis- und
Intervalltraining.
Annähernd gleichmäßige Belastung mit erhöhten Anforderungen im Laufen (Gelände, freie Tempowahl),
Schwimmen, Skilanglaufen, Orientierungslauf, Gymnastik mit Musik.
Ausdauertests: zB 12-Minutenlauf.
Verbessern der Schnelligkeitsausdauer
In Form von Fangenspielen, Wettläufen, Staffeln, bewegungsreichen Ballspielen.
Submaximale Belastungen im Laufen, Springen, Schwimmen, Skilanglauf,... (Pulsfrequenz zwischen
160—190).
Kraft
Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen, besonders der Rumpfmuskulatur (Haltungsprophylaxe)
durch Belastungen im Schnellkraft- und Kraftausdauerbereich.
Unter besonderer Berücksichtigung der Ausführungsqualität (Vermeiden von Fehlleistungen, besonders
der Wirbelsäule)
Sprünge: Weit-, Hoch-, Strecksprünge; auf und über Hindernisse
Klettern/Hangeln/Hängen: an Stangen, Tauen, Leitern, Sprossenwand, Ringen, Reck;
Stützen: am Boden; Reck; Barren; Seitpferd.
Ziehen/Schieben: Taue, Partner, Gegenstände, ...
Kräftigende Übungen mit Partnern, Langbänken, Medizinbällen, an der Sprossenwand,...
Schnelligkeit
Erhalten und Verbessern der Aktions- und Reaktionsschnelligkeit, der Kraftschnelligkeit und des
Beschleunigungsvermögens.
Durch Reaktionsspiele, Ballspiele, Abschußspiele; Fangen von Gegenständen; Starts, Sprints; Seilspringen,
Sprunggewandtheitsübungen.
Gelenkigkeit
Verbessern und Erhalten der Gelenkigkeit im Bereich von Schultern, Hüfte, Wirbelsäule und Sprunggelenk.
Nach ausreichender Erwärmung
Dehnübungen (auch mit Partner [Achtung auf mögliche Gefahren]), mit Seilen, Stäben,...
An Sprossenwand, Tauen, Stangen, Ringen, ;...
Schwingen und Pendeln mit den Extremitäten; Arm- und Beinkreisen; Rumpfbeugen vorwärts," seitwärts;
Hürdensitz; Stretching.
Kein Beckenkreisen
Kein Kopfkreisen
Gleichgewicht
Verbessern des Gleichgewichts
Im Stehen, Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen; Handstand, Kopfstand; ...
Alpiner und nordischer Skilauf, Eislauf, Rodeln, Rollschuhlauf; Trampolinspringen; Balancieren auf
Langbänken, Schwebebalken, ...
Verbessern des Balancierens von Geräten.
Gewandtheit
Erhalten und Verbessern der Bewegungskoordination.
Vorbeugen vor, durch Wachstumsschub bedingte, koordinativen Leistungseinbußen.
Durch Kombination der Fertigkeiten Laufen, Springen, Werfen, Drehen, Hüpfen; Koordination von
Arm- und Beinbewegungen; Hindernisaufgaben; rhythmische Gymnastik; Gymnastik mit Musik.
Geschicklichkeit
Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben. Erfahren
biomechanischer Grundlagen (Auftrieb, Antriebskräfte, Luftwiderstand, ...).
Gestaltungsfähigkeit
Verbessern der schöpferischen Eigentätigkeit (Kreativität) im Variieren, Kombinieren und Erfinden von
Bewegungen.
Interaktionsspiele, ...
Verbessern der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in der Bewegung zum Ausdruck zu bringen.
Gymnastik mit Musik, Tanz, ...
Verbessern der Fähigkeit zum Setzen taktischer Maßnahmen.
Im Mannschaftsspiel und Einzelwettkampf; Fair-Play und Teamwork.
Lernfähigkeit
Vermitteln vielseitiger Bewegungserfahrungen durch wesentliche motorische Grundfertigkeiten; Abschätzen
der persönlichen motorischen Leistungsfähigkeit, Erfahren der Leistungsverbesserung;
Kenntnis und Anwendung von Prinzipien der Bewegung (zB Ökonomie, ...); Bewegungsaufgaben
mit angepaßtem Schwierigkeitsniveau.
Kenntnisse
Über Grundlagen motorischer Leistungsfähigkeit (motorische Eigenschaften, motorische Fertigkeiten;
über: grundlegende Maßnahmen der Leistungsverbesserung/des Trainings (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, ...);
Ernährung; Ermüdung; Hygiene; Ursachen und Prophylaxe von Haltungsschwächen; einfache
Leistungs- bzw. Fitneßtests; sportspezifische Ausrüstung.
Das Abschätzen der persönlichen Leistungsfähigkeit ist zu fördern.
Spiele
Spontanes und kreatives Spielen
Im Hinblick auf
— materiale Erfahrungen (Fahrradschläuche, Luftballons, ...);
— soziale Erfahrungen (Vertrauensspiele, Kooperationsspiele,...);
— personale Erfahrungen (Körpererfahrungen, wie Körperfunktionen wahrnehmen; Sinneserfahrungen
machen,...).
Kleine Spiele
Weiterführen der Kleinen Spiele auch mit gesteigerten Anforderungen im Hinblick auf Schnelligkeit,
Geschicklichkeit, Koordination, Kraft, Reaktion, Regelverständnis und Kooperationsbereitschaft.
Sportspiele
Vorbereiten auf die Sportspiele im Hinblick auf vielfältige Situationen und sportspezifische Fertigkeiten
— Ball erobern
— Ball befördern
— Ball in/auf ein Ziel
— Kooperieren mit dem Partner
— Gegner stören
Erlernen von Sportspielen wie zB Badminton, Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Hockey, Tennis,
Tischtennis, Volleyball,
— Erwerben, Festigen und Anwenden der sportspezifischen Techniken und Grundtaktiken;
— Vertiefen des Spiel- und Regelverständnisses.
Spezifische Kenntnisse
— Das eigene Verhalten und das der Partner im Hinblick auf Zielsetzung und. Erfolg prüfen können;
— Spiele organisieren und leiten können;
— Schiedsrichterzeichen verstehen und anwenden können;
— Regeln nach unterschiedlichen Spielinteressen und unterschiedlichem Spielkönnen verändern können;
— Sportartspezifische Geräteausrüstung und Kleidung kennen.
Boden- und Gerätturnen
Bewegen an und mit Geräten
Gezieltes Sammeln von Bewegungserfahrungen.
Erweitern und Festigen der bisher erworbenen motorischen Fertigkeiten zur Bewußtmachung der Körperlage
bzw. Orientierung im Raum sowie zur Erfahrung des ökonomischen Krafteinsatzes und des
Materials.
Spielen an und mit Geräten:.
Spielen mit dem Partner und in der Kleingruppe; Anregen zum selbständigen spielerischen Handeln
durch Aufgabenstellungen, welche eine vielseitige Verwendung der Geräte ermöglichen.
Hindernisturnen
Komplexe und kombinierte Formen des Überwindens von Hindernissen beim Turnen an Gerätebahnen
und Gerätekombinationen.
Gerätekombinationen auf mögliche Gefahren und Sicherungsmaßnahmen überprüfen.
Schaukeln und Schwingen
An verschiedenen Geräten in unterschiedlicher Ausführung; mit einfachen Abgängen.
Spezielle Fertigkeiten am Boden und an den Geräten
Rollen
— Rollen vorwärts, rückwärts und seitwärts in Variationen und Verbindungen, auch als Spielform
(Doppel-, Dreierrolle, ...);
— auf Geräte und über Hindernisse;
— Rollen mit Flugphasen aus dem Stand und aus dem Anlauf;
— Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstütz (Handstand);
— auch Judorolle, Fallübungen.
Stände
— Handstütz (Handstand) auch in Übungsverbindungen.
Überschläge
— Handstützüberschlag seitwärts (Rad), Handstützüberschlag seitwärts mit V* Drehung (Radwende)
mit längerer Flugphase und in Übungsverbindungen;
— Handstützüberschlag vorwärts aus dem Anlauf, Landung ein- oder beidbeinig;
— freier Überschlag (Salto) vorwärts gehockt;
— Überschläge über den Kasten (allenfalls Pferd);
— Kopfstützüberschlag.
Sprünge
— Freie Sprünge (auch mit Absprunghilfen ... [Hoch- und Strecksprünge]) unter veränderten und
erschwerten Bedingungen;
— Stützsprünge
Festigen der erlernten Stützsprünge (mit und ohne Drehung um eine Stützhand, Steigern der
Schwierigkeit durch Erhöhen der Geräte, ...).
Der Einsatz von stark schleudernden Absprunghilfen (zB Doppel-Reutherbrett, Minitrampolin, ...)
ist vom Könnensstand und der Bereitschaft der Schüler abhängig.
Eine Verwendung dieser Geräte nur durch Lehrer, die in Aus- oder Fortbildung nachweislich mit den
Einsatzmöglichkeiten vertraut gemacht worden sind. Bei der Verwendung von Weichböden als Aufsprungfläche
sind diese allenfalls durch eine härtere Matte zu ergänzen.
Auf-, Ab-, Um- und Unterschwünge
Festigen der bisherigen erlernten Übungen.
Umschwünge (zB Spreizumschwung vorlings vorwärts (Mühlwelle), Kniehangumschwung rückwärts
mit beiden Beinen (Sitzwelle).
Kippen (zB Kippen als Aufschwung am Stufenbarren, Reck, Barren, ...).
Allenfalls Stemmschwünge (zB Schwungstemme vorwärts, rückwärts am Barren).
Wenden, Kehren, Flanken als Abgänge von verschiedenen Geräten.
Übungsverbindungen mit unterschiedlichen Auf- und Abgängen.
Felgbewegungen als Aufgänge und Umschwünge.
Schwebegehen
— Gehen und Drehen, Sprünge und Halten mit gesteigerten Anforderungen (zB auf erhöhter Unterstützungsfläche, ...);
— Festigen der Übungsverbindungen aus dynamischen und statistischen Teilen auch mit Auf- und
Abgängen.
Spezifische Kenntnisse
Umgang mit Geräten/Fachsprache
— Selbständige Organisation des Auf- und Abbaues von Geräten und Gerätekombinationen;
— Übungsbeschreibungen (Fachsprache) lesen und verstehen können;
— Allenfalls Formen des programmierten Unterrichts (etwa als Stationsbetrieb) kennen und durchführen
können.
Helfen und Sichern
— Sachgerechtes Sichern und Helfen : auch Wecken des Verantwortungsgefühles für den Mitschüler
und des Verständnisses für unterschiedliche Leistungsfähigkeit;
— Erweitern der Kenntnisse über Helfen und Sichern, elementare Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie
über spezifische Unfallgefahren (Bergen, Lagern, einfache Versorgung von Sportverletzungen
auch im Hinblick auf andere Sportarten);
— Bewegungsabläufe beim Partner beobachten und korrigieren lernen.
Leichtathletik
Lauf
Übungen zur Verdeutlichung der leistungsbestimmenden Elemente (zB Abdruck, Schrittgeschwindigkeit,
Schrittlänge, Armeinsatz, Funktion der Körperlage).
Anpassung an das Gelände (bergauf, bergab, über Gräben und Hindernisse).
Fahrtspiele.
Sprintstart (Tiefstart).
Fallstart.
Formen des Ausdauertrainings
Dauerläufe im Gelände und auf der Bahn, Intervalläufe, Tempoläufe, ...
Anwendung der Pulskontrolle als ein Kriterium der Belastung; Berücksichtigung der individuellen
Leistungsfähigkeit und Leistungsmöglichkeit.
Hürdenlauf
Finden des Schrittrhythmus bei den Schülern angepaßtem Abstand, rasches Überwinden der Hindernisse,
Grobform der Hürdentechnik, Verwenden von Hilfsgeräten (zB Medizinbälle, Turnbank, gekippte
Matten, Übungshürden, ...)
Staffelläufe
Mit fliegendem Wechsel ohne und mit Stab.
Verschiedene Formen der Stabübergabe.
Sprung
Verbessern der Technik und Verdeutlichung der leistungsbestimmenden Elemente
— im Weitsprung
Durch Absprungübungen mit verkürztem Anlauf, aus der Zone, mit Geländehilfe; Schritt- und
Hangtechniken;
— im Hochsprung
Durch Übungen in verschiedenen Sprungtechniken, wie Scher-, Roll-, Wälz- und Floptechnik;
durch Verbesserung des Anlauf- und Absprungverhaltens;
— Mehrfachsprünge
Durch Sprungformen aus dem Gehen, aus dem langsamen Lauf, auf Matten und in Sprungserien;
— im Stabspringen.
Hinführen zur sicheren Landung auf Sprungmatte und in die Sprunggrube.
Wurf/Stoß
Erfahren
— der Flugeigenschaften verschiedener altersgemäßer Wurf- und Stoßgeräte (Ball, Staffelholz,
Steine, Speer, Medizinball, Kugel, ...);
— des Krafteinsatzes beim Schlagwurf, Stoß, Schockwurf.
Üben sicherheitsorientierten Verhaltens (Sicherheitsabstand, richtige Aufstellung, Orientierung, Beachtung
äußerer Gegebenheiten, wie Bodenbeschaffenheit, Windverhältnisse, . . .).
Organisation
Selbständige Durchführung einfacher Wettkämpfe und Übernahme der Kampfrichtertätigkeit.
Mehrkämpfe in verschiedenster Form aus dem Bereich Lauf, Sprung, Wurf/Stoß (zB Hindernislauf,
Fünfsprungserie, Medizinballstoßen) bis zu den Wettkampfformen der jeweiligen Altersstufe.
Kenntnisse und Betreuung von Übungsstätten und Geräten.
Richtige Handhabung der Geräte (Startmaschinen, Startklappe, Stoppuhr, Maßband, .. .).
Instandhaltung der Übungsstätten wie Sprunggrube, Sprungmatten, Stoßkreis usw.
Der Erwerb des ÖSTA-Jugend-Sportabzeichens ist anzustreben.
Schwimmen
Bewegen im, unter und ins Wasser
Erlernen und Verbessern von Schwimmarten.
Neue Schwimmarten (er-)finden (zB verschiedene Arm-Bein-Kombinationen, Seitenschwimmen,
„Fußwärts-Schwimmen").
Tauchen; auch mit Hilfsmitteln (zB ABC-Ausrüstung).
Streckentauchen auch bis etwa 15 m.
Tieftauchen bis etwa 3 m.
(Druckausgleich !)
Volkstümliche Sprünge, auch vom 1-m- und 3-m-Brett: (zB Fußsprünge mit verschiedener Aufgabenstellung,
Zielsprünge; auch Paar- und Gruppensprünge).
Wassergymnastik (mit und ohne Musik).
Spielen im Wasser
Kleine Spiele mit und ohne Geräte.
Geeignete Geräte sind zB Luftballon, Bälle, Ringe, Autoschläuche, Brett, Luftmatratze, ...).
Fang-, Tauch- und Neckspiele.
Staffeln mit und ohne Geräte.
Ballspiele im Wasser (auch Wasserball mit vereinfachten Regeln, Wasservolleyball).
Schnellschwimmen
Verbesserung der Schwimmtechniken einschließlich Starten und Wenden.
Wettschwimmen über kurze Strecken; auch als Staffel.
Wasserspringen (auch vom 1-m- und 3-m-Brett)
Kopfsprünge aus dem Stand oder Anlauf,.Abfaller vorwärts und rückwärts, Kopfsprung rückwärts,
Einfache Drehsprünge aus dem Stand oder Anlauf (zB Salto vorwärts und rückwärts, ...).
Dem Könnensstand und möglichen Angstbarrieren bei den Schülern ist durch den Lehrer bei der
Wahl der Unterrichtsmethode Rechnung zu tragen.
Dauerschwimmen
Schwimmen bis zu einer Dauer von 15 Minuten in verschiedenen Körperlagen.
Erwerb des Österreichischen Schwimmerabzeichens (Frei-, Fahrten- und Allroundschwimmabzeichen).
Rettungsschwimmen
Selbstrettung (zB Über-Wasser-Halten mit sparsamen Bewegungen, Verhalten bei Krämpfen, Kleiderschwimmen).
Einfache Fremdrettung (zB Ziehen, Schieben, Brücke; Transport-, Befreiungs-, Rettungs- und Bergegriffe).
Allenfalls Erwerb des Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens (Helferschein) bei erwiesenen
Voraussetzungen.
Spezifische Kenntnisse
Baderegeln; allenfalls Wettkampfbestimmungen.
Wert des Schwimmens im Hinblick auf Gesundheit und als lebensbegleitende Sportart.
Gefahrenquellen bei Fremdrettung.
Gefahren bei Springen und Tauchen (zB Wassertiefe, Absprungflächen, ...).
Gymnastik und Tanz
Bewegen (ohne Geräte)
Gymnastische Grundformen: Laufen, Gehen, Hüpfen, Springen, Federn, Drehen, Schwingen.
Auch technisch schwierige Bewegungsvarianten.
Besonderes Augenmerk auf die schwingende Bewegung unter Beachtung der Bewegungskriterien
Spannung und Lösung.
Gegenüberstellung: Gymnastische Bewegungstechnik und Alltagsbewegung.
Erfinden von Hüpf-, Sprung- und Schwungformen.
Grundelemente in der Bewegungstechnik des Jazz Dance.
Bewegen mit Geräten
Erfinden von Bewegungsvarianten mit einem oder mehreren, auch verschiedenen Handgeräten.
Bewußtes Anpassen der Bewegung an die Form und Eigenart des Gerätes (zB Reifen, Stab).
Besonders Schwingen mit Handgeräten; zB Gymnastikband, Handkreise mit Keulen, Verwendung
von verschiedenen Ballarten, Stäben (besonders für Burschen), Verwendung von Gerätekombinationen.
Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppengestaltung in freier und gebundener
Form.
Verwendung von Musik, Körper- und Rhythmusinstrumenten (zB Klatschen, Stampfen, Tamburin).
Wecken des Interesses an der Bewegungsqualität.
Spielen
Spielen mit Objekten und Materialien, auch mit traditionellen Handgeräten.
Spielerisches Erproben und Erfahren der Bewegungsmöglichkeiten des eigenen Körpers im Tanz;
Erfahren von Zeit, Dynamik und Raum.
Spielerisches Erproben rhythmusspezifischer Techniken.
Bewegungsideen durch Musik provozieren.
Spielideen (Bewegungsideen) zur Verbindung von Musik, Sprache und Bewegung.
Rhythmische Sportgymnastik
Technische Grundformen mit und ohne Handgeräte.
Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppenübung.
Allenfalls auch Handgerätekombinationen.
Tänze
Österreichische und internationale Volkstänze.
Gesellschaftstänze (zB Rock'n Roll, Jive).
Formationstänze.
Allenfalls Jazz-Dance.
Spezifische Kenntnisse
Wissen um Ursprung und Bewegungsgrundformen von Volkstänzen, Gesellschaftstanz, des Jazz-
Dance, ...
Wissen über die Zusammenhänge von körpergerechtem Bewegen, richtiger Haltung und Gesundheit.
Die Vermittlung dieser Kenntnisse auch als Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt: Ausgleich
und sinnvolle Freizeitgestaltung eingeschlossen.
Skilauf / Alpin (nicht in Schulen mit alpinem Schwerpunkt)
Bewegen, im Schnee
Spiele ohne, mit einem und mit zwei Ski.
Fangspiele, Rollerfahren, Staffeln, ....
Aufstiegsarten mit Ski.
Stürzen lernen.
Springen über kleine Hindernisse.
Spielen auf Skiern
Spiele mit Geräten.
Torstangen, Bälle, ...
Geschicklichkeitsspiele.
Einskifahren, .Innenskischwingen, Zwergerlwedeln, Skiwalzer, kleine Sprünge, ...
Geschicklichkeitsparcours, Er- und Sie-Lauf, ...
Alpine Skitechnik
Erlernen, Festigen und Verbessern der alpinen Skitechnik gemäß dem „Österreichischen Skilehrplan".
Der Österreichische Skilehrplan ist als ein Teil der Lehrgänge zur Ausbildung von Skilehrern und
Skilehrwarten veröffentlicht.
Rennlauf:.
Grundtechniken des Riesentorlaufes und Torlaufes.
Verschiedene Formen der Wettkämpfe (zB auch Handicap- und Mannschaftsbewerbe, Parallelbewerbe, ...)
Kenntnisse über Tore und Torkombinationen, Wettkampfbestimmungen, Trainingsformen, ...
Tourenskilauf
Tiefschneefahren.
Skitouren in kleinen Gruppen.
Kenntnisse über sicheren Skilauf
Kennen und Einhalten der Pistenregeln.
Erkennen und Vermeiden subjektiver und objektiver Gefahren.
Konditionelle Vorbereitung, Ausrüstung, Kleidung, Skipflege, Aufwärmen, Wahl der Abfahrtsroute,...
Kenntnisse über
— Routenwahl und Orientierung im Gelände;
— Lawinen- und Wetterkunde;
— Verantwortliches Verhalten gegenüber anderen Skiläufern und Umwelt;
— Richtiges Verhalten bei Skiunfällen.
Skilauf/Nordisch (nicht in Schulen mit nordischem Schwerpunkt: Skilanglauf)
Bewegen und Spielen
Vielfältige Bewegungsaufgaben innerhalb und außerhalb des verspurten Geländes für das Gleichgewicht,
für das Abstoßen und für die Rhythmusverbesserung.
Skiwandern und Skiorientierungslauf mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich Geländewahl und
Aufgaben.
Ausdauerspiele.
Geschicklichkeitsspiele.
Erlernen und Verbessern der Grundtechniken
Diagonalschritt.
Doppelstockschub.
In Verbindung mit anderen Techniken (Umtreten, Technikwechsel).
Schlittschuhschritt.
Beidseitig und einseitig (Siitonen, Skating) ohne und mit Stockunterstützung.
Anstiegstechniken.
Grätenschritt, Treppenschritt, ...
Abfahrten in der Spur und ohne Spur (zB Pflug zur Tempoverminderung, Schwingen).
Technikparcours.
Wettkampfformen (Streckenlänge bis 6 km)
Speziallanglauf.
Staffellauf.
Technikwettkampf.
Wettkampfformen mit zusätzlichen Aufgaben (zB Volkstümlicher Biathlon).
Spezifische Kenntnisse
Merkmale konditioneller Vorbereitung.
Loipenregeln.
Schnee- und Wachskunde; Materialkunde.
Wissen um den gesundheitlichen Wert des Skilanglaufes und des Skiwanderns.
Sicheres Verhalten im Gelände; Wissen um alpine Gefahren; richtiges Verhalten bei Skiunfällen.
Eislauf
Bewegen und Spielen auf dem Eis
Gleiten auf den Kanten (Innen- und Außenkanten).
Bogen vorwärts und rückwärts.
Bewegungsaufgaben auf Kreisen, im Schlangenbpgen (zB Übersteigen, Rollerschritt; auch nach
Musik).
Bremsen (Pflugbremse).
Nummernwettläufe (zB im Kreis, vorwärts, rückwärts).
Fangspiele (zB vorwärts, rückwärts und im Wedellauf).
Hindernisläufe (zB Slalom, Staffeln, Partnerläufe).
Ringhockey.
Allenfalls Vorformen des Eishockeys; Eisstockschießen.
Eisschnellauf
Startübungen.
Kurvenläufe.
Zeitläufe.
Eiskunstlauf
Halbbögen (links und rechts; vorwärts einwärts und auswärts, rückwärts auswärts und allenfalls rückwärts
einwärts).
Achterlauf (auf Spur); Bogenachter; Schlangenbogen (Paragraph).
Dreier (vorwärts auswärts und einwärts; rückwärts auswärts.)
Mohawk; Engel; Schlitten; Pirouette (zB beidbeinig).
Froschsprung; Laufsprung; Häschen; Dreiersprung (Kadettensprung)j . . .
Eistanz
Voraussetzung: gute Grundschule im Eislauf (richtiger Abstoß, kantenreine Viertelbögen, exakte
Laufschritte).
Laufschritte zu verschiedenen Rhythmen, vorwärts und rückwärts, links- und rechtsherum (vorwiegend
im 3/4- und 4/4-Takt).
Übersteigen rückwärts, links- und rechtsherum.
Schwungbögen vorwärts und rückwärts, links und rechts; auch nach Musik (4/4- und 6/8-Takt).
Chassé vorwärts und rückwärts; auch zu verschiedenen Rhythmen.
Mohawk (offen) vorwärts, einwärts und auswärts, rechts und links.
Foxtrott-Movement; auch nach Musik
Im Kreis in Tanzrichtung mit Handhaltung (Stirnkreis) auch nach Walzermusik.
Halbbögen, Laufschritte, Chassé und Schwungbögen; auch mit Partner, auch in Kilianhaltung.
Allenfalls Foxtrott-Movement in Kilianhaltung.
Allenfalls Schöller-Walzer.
Orientierungswand er n/Orientierungslauf
Weiterführende Übungen der im Lehrplan der 1. und 2. Klasse angeführten Methoden unter gesteigerter
Berücksichtigung des natürlichen Orientierungsvermögens (Himmelsrichtungen, Naturobjekte,
Kulturgrenze) und vermehrtem Einsatz von künstlichen Hilfsmitteln (Skizzen, Pläne, Postkarten, Land-
und Wanderkarten, OL-Spezialkarten, Kompaß).
Formen des Orientierungslaufes
Alters- und leistungsadäquate Wettkämpfe (Einzel- und Mannschaftswettkämpfe); allenfalls Erweiterung
durch das Fortbewegen mit Sportgeräten (zB Langlaufski).
Mitarbeit an der Vorbereitung und Durchführung einfacher Übungsformen, Kampfrichtertätigkeit.
Fachspezifische Informationen
Erweiterte Kenntnisse von
Kriterien für eine gute Bewegungsausführung (Bewegungslernen).
Voraussetzung für eine Leistungssteigerung.
Planmäßiges Üben.
Belastbarkeit.
Zusammenhang von Training und Leistung.
Einführung in psychologische Hilfen in Zusammenhang mit Training und Wettkampf (autogenes Training,
mentales Training, ...)..
Kennenlernen der Führung von Trainingsaufzeichnungen.
Kenntnisse über Schnee-, Lawinenkunde, Pisten- und Loipenregeln.
Erweiterte Kenntnisse von
Regeln und Wettkampfbestimmungen.
Übungsstätten.
Leistungsabnahme.
Erweiterte Kenntnisse und Anpassung an neuere Fertigungstechniken und Materialien in Zusammenhang
mit der Materialkunde und Materialpflege.
Information und Beratung über den zukünftigen beruflichen und sportlichen Werdegang.
b) in lit. В (Schwerpunktausbildung) wird der lit. a (Spezielle Kondition) angefügt
„3. und 4. Klasse
Fortführen der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse enthaltenen Lerninhalte.
Dieser Bereich wird in eigenen Leistungsgruppen angeboten, die klassenübergreifend gebildet werden
können, und die das Alter, das motorische Leistungsniveau, die physische und psychische Reife der, Schüler
zu berücksichtigen haben.
Erhaltung der Bereitschaft zu regelmäßigem Training und Bereitstellung eines großen Übungsangebotes
zur Erhaltung und Verbesserung der Kondition.
Erziehung zur Selbständigkeit im sportlichen Training.
Gezielte Übungen zur Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften auch beim Skilauf.
Ausdauer
Längere Belastungen auch im Laufen, Skilanglaufen, Orientierungslauf, Gymnastik mit Musik, Radfahren,
Schwimmen, Bergwandern (auch im alpinen Gelände), ...
Kraft
Verbesserung der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen durch den Kräften angemessene Übungen,
zB Partnerübungen, mit Geräten und Handgeräten.
Gelenkigkeit
Erhalten und Verbessern der Gelenkigkeit durch passive und aktive Übungen zur Erweiterung des
Bewegungsumfanges in den für den Skilanglauf wichtigsten Gelenken.
Übungen zur Gelenkigkeit erst nach ausreichender Erwärmung.
Gleichgewicht
Verbesserung des Gleichgewichts durch verschiedene Übungen am Boden und auf Geräten, wie
Langbank, Schwebebalken, Trampolin, Rollerski, Skateboard, Surfbrett, Seil, Grasskilauf, ...; auch
im Gelände; durch Partner- und Balanceübungen in verschiedenen Formen.
Nur auf dafür geeigneten und zugelassenen Flächen
Gewandtheit und Geschicklichkeit
Gewandtheitsläufe auf unterschiedlichem Boden und in unterschiedlichem Gelände.
Erfahrung der Lage im Raum auch mit Absprunghilfen und deren Kombination.
Lösen von Bewegungsaufgaben an Gerätebahnen."
c) in lit. В lautet die sublit. ba)
„ba) Skisportliche Ausbildung (für Schulen mit alpinem Schwerpunkt)
Die skisportliche Ausbildung umfaßt die Lerninhalte der Grundtechnik und Renntechnik.
Diese sollen nach dem Grundsatz der Vielseitigkeit in unterschiedlichen Geländeformen sowie
Pisten-, Schnee- und Witterungsverhältnissen erarbeitet werden.
1. und 2. Klasse
Die 1. und 2. Klasse sollen schwerpunktmäßig Lerninhalte der Grundtechnik in kindgemäßer und
spielerischer Form vermitteln. Lerninhalte der Renntechnik sind in diesen Schulstufen nur soweit zu vermitteln,
als sie die Schüler befähigen, an den alters- und leistungsadäquaten Wettkämpfen teilzunehmen
— Schulung von Geschicklichkeit/Gewandtheit auf Ski;
— freies Skilaufen unter wechselnden äußeren Bedingungen auch mit Geländesprüngen;
— Übungen zur Festigung des Grundverhaltens, der schneidenden Skiführung, des Kantenabstoßes
sowie des Rhythmuswechsels;
— Fahren von verschiedenen Schwungarten im Wechsel von größeren und kleineren Schwungradien;
— Situationsgerechte Anwendung von Schwungformen unter Tempominderung und Temposteigerung;
— Stockeinsatz;
— Schulen der Start- und Zieleinlauftechniken;
— Streckenstudium;
— Fahren von wettkampfähnlichen Läufen in rennmäßigem Tempo auch mit Zeitnehmung;
— Teilnahme an alters- und leistungsadäquaten Rennen.
3. und 4. Klasse
Schwerpunktmäßig soll die Zielsetzung Feinform der alpinen Grundtechnik erarbeitet und das
Erreichte gefestigt sowie der Aufbau der Renntechnik weitergeführt werden durch
— Weiterführen der Übungen aus der 5. und 6. Schulstufe unter Einbau verstärkter Rhythmuswechsel
und erschwerter äußerer Bedingungen;
— Erkennen der jeweiligen Situation und Anwendung der günstigsten Lösungsmöglichkeit;
— Fördern der Bewegungsvielfalt durch spielerisches Üben von Schwungformen;
— Erkennen richtiger und falscher Bewegungsmuster bei sich und anderen;
— Erlernen der Renntechnik für Slalom, Riesenslalom und Super-G;
— Erlernen von Technikelementen des Abfahrtslaufes (Gleiten, Springen, ...) ;
— Fahren unter wettkampfähnlichen Bedingungen (Start, Ziel, Zeitmessung, ...) ;
— Teilnahme an alters- und leistungsadäquaten Rennen."
d) in lit. В wird die sublit. bb (Skisportliche Ausbildung [für Schulen mit Nordischem Schwerpunkt
Langlauf]) angefügt
„3. und 4. Klasse (7. und 8. Schulstufe)
Weiterführung der Übungen aus der 1. und 2. Klasse.
Diagonalschritt in ebener und ansteigender bis stark ansteigender Spur.
Pendelschritt: Viertakt- und Dreitaktschritt.
Bogenlaufen in ebenem und leicht ansteigendem Gelände.
Umtreten zum Wechsel der Langlaufspur.
Bogentreten zur Richtungsänderung.
Schlittschuhschritt im ebenen und leicht ansteigenden Gelände zur Beschleunigung.
Bewältigung steiler Abfahrten und Kurvenfahren.
Geländeanpassung und Geländeausnutzung durch Technikwechsel.
Harmonischer Technikwechsel ohne Geschwindigkeitsverlust.
Rennmäßiges Laufen verschiedener Strecken.
Teilnahme an alters- und leistungsadäquaten Wettkämpfen."
e) in lit. В lautet die sublit. bc
„bc) Skisportliche Ausbildung (für Schulen mit Nordischem Schwerpunkt: Sprunglauf)
1. und 2. Klasse
Sammeln spezieller Bewegungserfahrungen für den Sprunglauf in den Grundsportarten (Geräteturnen,
Leichtathletik, Schwimmen, Spiele ...).
Übungen zum Erlernen der grundlegenden technischen Fertigkeiten.
Grobformung der technischen Elemente — Anfahrt — Absprung — Luftfahrt — Aufsprung und Ausfahrt.
Imitationsübungen für den Sprunglauf.
Grundausbildung im Ski- und Langlauf.
Geländesprünge und Sprünge über kleine Schanzen (15 bis 30 Meter — flache Flugbahn).
Springen unter wettkampfähnlichen Bedingungen.
Beginn mit einfachem mentalen Training.
3. und 4. Klasse
Übungen aus der 5. und 6. Schulstufe unter besonderer Beachtung der technischen Fertigkeiten des
Absprunges und der Landung.
Verbesserung der Grobformung, hinführen zur Feinformung der technischen Elemente.
Verbesserung der Koordination der Bewegungsabläufe von der Anfahrt bis Ausfahrt (Anfahrtshocke
— Absprung — Luftfahrt — Landung — Ausfahrt).
Imitationsübungen zur Flugschulung.
Verbesserung der skisportlichen Ausbildung — alpin sowie hinführen zur Feinformung der technischen
Elemente des Langlaufes (nordische Kombination).
Sammeln von Erfahrungen durch Springen auf Mattenschanzen.
Systematische Anpassung an größere Weiten mit höherer Geschwindigkeit (Schanzengröße 30 bis
60 Meter — flachere Flugbahn).
Ruhe und Konzentrationsübungen — Weiterführen des mentalen Trainings (Steigerung des Selbstvertrauens).
Trainieren unter wettkampfähnlichen Bedingungen.
Teilnahme an alters- und leistungsadäquaten Wettkämpfen."
44. An die Stelle der Anlage С 1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) tritt die einen Teil dieser
Verordnung bildende Anlage С 1.
45. In Anlage С 2 (Lehrplan der Sonderschule für Gehörlose) erster Teil (allgemeine Bestimmungen
und didaktische Grundsätze) Abschnitt A (allgemeine Bestimmungen) lautet Z 6
„6. Das gehörlose Kind
Das gehörlose Kind hat infolge einer extremen Schädigung seines Gehörs selbst bei bestmöglicher
Schallverstärkung durch elektroakustische Hörgeräte keine oder nur ganz begrenzte auditive Wahrnehmungseindrücke
und kann insbesondere Sprache nicht über das Ohr aufnehmen und diskriminieren. Es ist
beim Sprachverstehen und bei der Eigenkontrolle des Sprechens weitgehend auf optische bzw. kinästhetische
Reize angewiesen; wohl kann es häufig noch aus geringen partiellen Hörresten Nutzen ziehen.
Unter solchen restriktiven Wahrnehmungsbedingungen wird nicht nur die natürliche Sprachentwicklung
weitgehend verhindert, sondern gleichermaßen auch der sozial-kommunikative zwischenmenschliche
Kontakt erschwert, und damit sind die üblichen Erziehungs- und Sozialisationsmöglichkeiten wenig zielführend.
Um die Folgewirkungen der Hörbehinderung möglichst gering zu halten, bedarf das gehörlose Kind
einer möglichst frühzeitig einsetzenden fachpädagogischen Förderung. Dabei ist ein enges Zusammenwirken
mit den Eltern erforderlich.
Die auf die Früherziehung aufbauende planmäßige vorschulische Betreuung soll die für den Eintritt
in die Grundstufe 1 erforderlichen Bedingungen schaffen.
Die Sonderschule für gehörlose Kinder bedient sich zur Erreichung ihres Bildungsauftrages besonderer
Methoden und organisatorischer Maßnahmen, insbesondere behinderungsspezifischer Unterrichtsgegenstände,
Unterrichtsprinzipien und individueller Förderung.
Alle Maßnahmen haben zum Ziel, das gehörlose Kind zur Kommunikationsfähigkeit, zu personaler
Selbstgestaltung und zu selbständigem Bildungserwerb zu führen.
Für eine über die verpflichtende Schulbildung hinausführende Berufsbildung oder höhere Bildung leistet
die Sonderschule für gehörlose Kinder fachspezifische Hilfestellungen."
46. In Anlage С 2 erster Teil lautet der Abschnitt B
„B. Didaktische Grundsätze
1. Gemeinschaftserziehung
Eine auf Vertrauen gegründete Erziehungsgemeinschaft, zu der auch die erzieherische Autorität des
Lehrers gehört, ist die Voraussetzung jeder tieferen erzieherischen Wirkung. Die von mitmenschlicher
Verantwortung geleitete Erziehung wird sich daher um die Steigerung der Gemeinschaftsfähigkeit und
Gemeinschaftsbereitschaft der Schüler bemühen.
Dieser Erziehungsarbeit kommt in der Sonderschule für gehörlose Kinder besondere Bedeutung zu.
Einerseits sollen, wie in jeder anderen österreichischen Schule, die Kinder lernen, sich als. Glieder einer
gemeinsam arbeitenden Schulklasse oder Schülergruppe zu fühlen, andererseits sollen sie in deren Ordnung
hineinwachsen und selbst erfahren, wie verpflichtende Ordnungen entstehen.
Die Gemeinschaft der Schule ergänzt und erweitert die Gemeinschaft der Familie und bereitet auf die
größeren Sozialgebilde des Lebens vor. Hilfeleistungsgemeinschaften, Aussprache- und Arbeitsgemeinschaften,
Spiel- und Feiergemeinschaften und die gemeinsame Bewältigung einfacher Verwaltungsaufgaben
sind Formen des sozialen Lebens, durch die die Schule die sozialen Erlebnisse der frühen Kindheit
erweitert, ausgestaltet und bereichert. Hiebei werden auch gute Verhaltensweisen und Umgangsformen
(einfache Anstandsregeln) wie auch Formen der Konfliktbewältigung erlebt und geübt.
Darüber hinaus soll die Sonderschule für gehörlose Kinder alle sich bietenden Gelegenheiten suchen
und nützen, im gehörlosen Schüler Verständnis für die vollsinnigen Mitmenschen, vor allem aber auch bei
den Hörenden Verständnis für den gehörlosen Menschen zu wecken.
Auf höheren Schulstufen werden zunehmend sozialkundliche Bildungsstoffe die mitmenschliche und
staatsbürgerliche Erziehung fördern. Die Gemeinschaftserziehung weist aber auch über die Grenzen unseres
Staates hinaus und zielt auf die Mitwirkung an den gemeinsamen Aufgaben der Menschen in Freiheits- und
Friedensliebe hin.
2. Rücksicht auf die individuelle Behinderung und Eigenart der Schüler
Die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Sonderschule für gehörlosen Kinder ist nach den individuellen
Möglichkeiten ihrer Schüler auszurichten. Die großen Unterschiede in der Begabung, in der sprachlichen
und geistigen Entwicklung und in der Hörbehinderung machen insbesondere auf der Grundstufe 1
eine weitgehend individuelle Förderung der Schüler notwendig. Erst allmählich kann von der individuellen
Betreuung zu einem klassenmäßigen Unterricht übergegangen werden.
Die Berücksichtigung der individuellen Eigenart der Schüler erfordert
a) eine sorgfältige Auswahl der Bildungsgüter und eine gründliche Überlegung des methodischen
Weges, um Verfrühungen und Überforderungen im Bildungsprozeß auszuschließen und
b) die besondere Pflege und Förderung der vorhandenen individuellen Lernvoraussetzungen.
3. Anschaulichkeit und Lebensnähe des Unterrichtes
Das Prinzip der Anschaulichkeit und der Heimat- und Lebensnähe des Unterrichtes gilt für alle
Schulstufen und Unterrichtsgegenstände und ist namentlich zum Verständnis sprachlicher Sachverhalte
auf der Grundstufe 1 und auf der Grundstufe 2 unerläßlich.
Auf der Lehrplan-Oberstufe soll jedoch von einer durchgehenden Veranschaulichung im Sprach- und
Mathematikunterricht Abstand genommen werden, weil der gehörlose Mensch zu einem Denken in
Begriffen und zur Abstraktionsfähigkeit geführt werden soll.
Die starke emotionale Eindringlichkeit eines Erlebnisses und einer lebensechten Situation fördert die
Sprachfreudigkeit der gehörlosen Schüler. Das Interesse am Unterricht regt zum Denken an und gibt die
Möglichkeit zu echten Fragen, Antworten und Ausrufen. Aus diesem Grund wird auf der Grundstufe 1 die
Unterrichtsarbeit vielfach an Erlebnissituationen anknüpfen und erst allmählich in einen planmäßigen
Unterricht münden. Das Erlebnis wird aber auch auf der Lehrplan-Oberstufe noch vielfach als Ausgangspunkt
für umfassende sachliche und sprachliche Aufgabenstellungen ausgewertet werden.
4. Erziehung zur Selbsttätigkeit
Die Erziehung zur Selbsttätigkeit und zur Selbständigkeit ist bei den gehörlosen Kindern in besonderem
Maße zu beachten.
Von Anfang an ist auf selbständige Arbeit, auf eigenes Beobachten, Fragen, Vergleichen, Schließen
und Urteilen hinzuarbeiten. Dadurch soll der durch den Gehörausfall bedingten Erfahrungsarmut entgegengewirkt
und das Haften an starren Verhaltensmustern abgebaut werden.
Geistige Selbsttätigkeit soll im Entdecken und Beurteilen von Sachzusammenhängen, im eigenen Mitdenken,
im Widerlegen unlogischer Darstellungen geübt werden. Dadurch sollen die Schüler zu logischem
Denken, zur eigenen Meinungsbildung und selbständigem Urteilen geführt werden.
5. Sicherung des Unterrichtsertrages
Erlebniserfüllter Unterricht und freudvolle Mitarbeit der Schüler schaffen die Voraussetzungen für
das gute Behalten des Bildungsgutes.
Dem sinnvollen Üben, dem steten Wiederholen und dem zielbewußten Anwenden des Gelernten an
praktischen Beispielen kommt entscheidende Bedeutung zu.
Auf einen grundlegenden Bestand an Kenntnissen und Fertigkeiten ist Wert zu legen.
Dem Automatisieren und Mechanisieren der für die Kommunikation in der Alltagssprache wichtigsten
Sprachformen und Redewendungen ist in der Sonderschule für gehörlose Kinder ausreichend Zeit
einzuräumen.
6. Auswahl des Bildungsgutes — musische Erziehung
Da der Aufbau der Lautsprache in der Sonderschule für gehörlose Kinder viel Zeit erfordert, ist eine
sinnvolle Auswahl des Bildungsgutes zu treffen. Nicht die Fülle des Stoffes ist entscheidend, sondern seine
formende Kraft, die nur durch eine klare sprachliche Durchdringung des Bildungsgutes erreicht werden
kann. Auf jeder Stufe des Sprach- und Sachunterrichtes ist für eine angemessene, geordnet fortschreitende
sprachliche Gestaltung zu sorgen. Auch die notwendige Verdichtung des Stoffes auf wesentliche Inhalte
erfordert eine gezielte Auswahl des Bildungsgutes.
Die Beachtung des musischen Erziehungsfaktors ist für das in seiner Gesamtentwicklung behinderte,
gehörlose Kind von großer Bedeutung.
Es ist auch Aufgabe der Schule, vermehrt auf die Ausgestaltung der Gemütskräfte zu achten und
zufälliges Erleben in Richtung eines bewußten und vertieften Gefühlslebens zu beeinflußen.
7. Einsatz behinderungsspezifischer Technik
Zur bestmöglichen Abstimmung des Einsatzes behinderungsspezifischer Technik ist eine genaue Diagnose
erforderlich.
In der therapeutischen Arbeit werden die dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Geräte
zum Ausnützen der Hörreste, zur Verbesserung der Artikulation und zur Unterstützung des Spracherwerbs
eingesetzt.
Der Einsatz von Medien zur visuellen Kommunikation sichert den Zugang zu Information und sozialen
Bezügen.
8. Kommunikatives Prinzip in der Gehörlosenbildung
Um die Isolierung von der Gesellschaft und von deren Geschichte und Kultur zu überwinden, ist es
notwendig, im Gehörlosen durch Bildung und Erziehung ein an die Lautsprache gebundenes sprachfunktionales
System aufzubauen.
Somit ist die Alltagssprache das führende Mittel in der Bildung Gehörloser. Die Anbildung dieser Alltagssprache
ist an deren Verwendung in mündlicher und schriftlicher Form gebunden.
Die Sicherung der jeweiligen Bestände gelingt nur bei ständiger Verwendung in immer wechselnden
Anwendungsbereichen.
Sprachanbildung ist unter folgenden Aspekten zu planen und durchzuführen
— das kommunikative Prinzip ist ausschlaggebend für die mündliche Sprachverwendung;
— Führungsrolle im Wissenserwerb und in der Sprachanbildung übernimmt die Schriftform der
Sprache als stabiles Zeichenkörpersystem und das Lesen.
Konventionelle Gebärden
Neben der Lautsprache tritt in der Gehörlosenbildung das sprachfunktionale System der konventionellen
Gebärde auf, und zwar in folgenden Funktionen
a) Auch wenn die Lautsprache im Zentrum der Bemühungen steht, kann die Gebärde primär Verständigung
mit dem Kind herstellen und Vorleistungen für den Wissenserwerb bieten.
In diesem Fall ist die Gebärde individueller Lernbehelf, also nicht Ziel, sondern Mittel des Unterrichts.
b) Nach Ausbildung der Lautsprache soll der Gehörlose die Möglichkeit erhalten, sich die für den
Umgang in Gemeinschaften für Gehörlose notwendige Gebärde anzueignen.
c) Wenn es auf Grund vorliegender Mehrfachbehinderungen nicht gelingt, Lautsprache in einem zur
Kommunikation ausreichenden Maße anzubilden, kann die Gebärde die Funktion eines eigenständigen
Kommunikationssystems übernehmen.
In jedem Fall ist die Einführung der Gebärde eine verantwortungsvolle Aufgabe; alle mit dem Kind
befaßten Bezugspersonen sollen an der Schulung mitwirken.
Auf ehestmögliches Anbahnen der Verwendung der Schriftform der Sprache, insbesondere des
Lesens, ist zu achten, damit die Lautsprache trotz eingeschränktem Artikulations- und Ablesevermögen
ihrer Führungsrolle im Wissenserwerb und in der Sprachanbildung gerecht werden kann.
9. Konzentration der Bildung
Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen
bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Besonders ist auch bei aller Außenweltverbundenheit
eine altersgemäße Innenweltvertiefung zu fördern; der Zerstreuung durch ungeregelten Konsum der Massenmedien
(Fernsehen, Film, Bilderzeitschrift) soll eine pädagogische Führung auf diesem Gebiet entgegenwirken.
Die Schulerziehung soll jede Oberflächlichkeit bekämpfen, den Schüler in angemessener
Weise an die Wertwelt heranführen und ihm helfen, ein persönliches Wertzentrum, seine Lebensmitte, zu
finden.
In stofflicher Hinsicht verlangt die Konzentration trotz der notwendigen Fächerung des Lehrgutes
ein Streben nach Einheit der Bildungswirkung, sodaß es möglich wird, auch vom Bildungsstoff her Lebensganzheiten
zu formen und eine seelisch-geistige Zersplitterung der heranwachsenden Persönlichkeit zu
verhindern. Im Fachunterricht dürfen die Unterrichtsgegenstände nicht beziehungslos nebeneinanderlaufen.
So ist es Aufgabe aller Lehrer, darauf zu dringen, daß sich die Schüler einer richtigen Sprache und
einer sauberen, gut leserlichen Schrift bedienen.
Nur eine möglichst umfassende, von mehreren Seiten eingeleitete Behandlung des Bildungsgutes
ermöglicht jene geistige Vertiefung, die eine Voraussetzung für jede Integration des Bildungsgutes im
Schüler ist.
Möglichkeiten zur Konzentration der Unterrichtsgegenstände ergeben sich in verschiedener Weise.
So sollen Anregungen, die von einem Unterrichtsgegenstand ausgehen und in einen anderen hinüberführen,
in diesem auch ergriffen und ausgewertet werden; Stoffe des einen Unterrichtsgegenstandes, die Lehrgebieten
eines anderen als Voraussetzung dienen, werden entsprechend früher durchzunehmen sein; ein
Lehrgebiet kann von verschiedenen Unterrichtsgegenständen aus beleuchtet werden; schließlich können
Stoffe verschiedener Unterrichtsgegenstände zusammengeschlossen werden, um Einblick in eine größere
Einheit zu gewähren.
Diese Forderung nach Konzentration der Unterrichtsgegenstände wird nur dort eine gewisse Einschränkung
erfahren, wo in den einzelnen Unterrichtsgegenständen begründete sachlogische Entwicklungsreihen
nicht ohne Schaden für den Gesamterfolg unterbrochen werden können und die Eigengesetzlichkeit
der Stoffe berücksichtigt werden muß.
Trotzdem soll der Lehrer nach Möglichkeit versuchen, organische Bildungseinheiten aufzubauen, die
eine oder mehrere Wochen hindurch in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden. Solche
Bildungseinheiten sollen nicht nur von ihren eigenen Bildungswerten getragen werden, sondern können
den Schülern auch andere Wertideen in geeigneter Weise nahebringen.
Eine echte Konzentration des Bildungsgutes kann im Fachunterricht nur durch wohldurchdachtes
Zusammenwirken aller an der Bildungsarbeit beteiligten Lehrer erzielt werden. Eine Voraussetzung dazu
wird sein, daß in jeder Klasse eine möglichst geringe Anzahl von Lehrern unterrichtet. Auf diese Weise
wird auch die erziehliche Beeinflussung der Schüler leichter und einheitlicher werden.
10. Metbodenfreiheit und Methodengerechtheit
Bei Einhaltung der dargelegten Grundsätze wird die Methode im einzelnen bestimmt durch den Entwicklungs-
und Leistungsstand der einzelnen Schüler und der Klasse als Ganzes, durch das besondere Ziel
des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und durch schulorganisatorische und sachliche Voraussetzungen des
Unterrichtes.
Innerhalb dieser Grenzen ist die Wahl und Durchführung der Methode eine freie, schöpferische Leistung
und verantwortungsvolle Aufgabe des Lehrers."
47. In Anlage С 2 zweiter Teil (Stundentafel) lautet lit. b
48. In Anlage С 2 zweiter Teil entfallen die lit. с und d.
49. In Anlage С 2 zweiter Teil erhält die lit. e die Bezeichnung d und lautet
„d) Bemerkungen zu den Stundentafeln
Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen verfügen, daß Schülerinnen, die die allgemeine
Schulpflicht auf der sechsten oder siebenten Schulstufe vollenden, den Hauswirtschaftsunterricht
als Freigegenstand im Rahmen des als Pflichtgegenstand geführten Unterrichtes bereits ab der 5. Schulstufe
besuchen können.
Wo Knaben den Freigegenstand Hauswirtschaft wählen, können sie unter Berücksichtigung der
Gruppengröße gemeinsam mit den Mädchen am Unterricht im Pflichtgegenstand Hauswirtschaft (Mädchen)
teilnehmen.
Unterrichtsgegenstände mit einer Jahreswochenstundenzahl von einer Stunde können mit zwei Stunden
in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
Schülern, die sich im neunten oder freiwilligen zehnten Jahr der Schulpflicht befinden, wird die
unverbindliche Übung Berufskundliche Information angeboten.
Neben den im fünften Teil angeführten Übungen ist die Berücksichtigung der therapeutischen und
funktioneilen Übungen ein Unterrichtsprinzip, das heißt, im gesamten Unterricht sind immer wieder die
aus der Behinderung erwachsenen sonderpädagogischen Erfordernisse zu berücksichtigen."
50. In Anlage С 2 dritter Teil (allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände) entfallen die Abschnitte Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde,.
Physik und Chemie.
51. In Anlage С 2 fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) treten an die
Stelle des Unterabschnittes „Lehrplan — Hauptschule" (einschließlich „Deutsch") folgende Bestimmungen
„Therapeutische und funktionelle Übungen
Lehrstoff
Die Art der Übungen ist auf allen drei Schulstufen gleich; sie sind jedoch unter Wahrung des Prinzipes
der steigenden Anforderungen an den jeweiligen Stand der übrigen Unterrichtsfächer in ihrem Inhalt
und Umfang anzupassen. Ebenso sind die zunehmenden Leistungen der Wahrnehmungsfähigkeit, Reaktionsgeschwindigkeit,
Denkfähigkeit und des Gedächtnisses und der höhere Stand der sozial-emotionalen
Entwicklung zu berücksichtigen.
a) Rhythmisch-musikalische Erziehung
Nachahmen und Üben von Bewegungsmustern, ganzkörperliches und teilkörperliches Bewegen nach
rhythmisch gegliederten Signalfolgen. Reaktionsübungen.
Auffassen, Unterscheiden und Wiedergeben im Tempo unterschiedlicher Folgen von akustischen
Erscheinungen. Auffassen, Unterscheiden und Wiedergeben akustischer Erscheinungen unterschiedlicher
Stärke. Auffassen, Unterscheiden und Wiedergeben akustischer Erscheinungen verschiedener Dauer.
Einzel- und Zusammenspiel von Instrumenten des klingenden Schlagwerks. Erkennen und Üben des
Zwei-, Drei- und Vierschlagtaktes.
Allgemeine Körperübungen: Schwungübungen im Wechsel mit Spannungsübungen.
Besondere Körperübungen für die Halsmuskulatur, Zunge, Lippen und den Unterkiefer.
Atemübungen.
Lesen und Sprechen inhaltlich bekannter Wörter und Sätze unter Beachtung von rhythmischen und
melodischen Akzenten. Chorsprechen.
Begriffsbildungsübungen: Erarbeitung der Grundbegriffe des Raumes, der Form, Zeit und Kraft
(hoch — tief, vorn — hinten; rund — eckig, groß — klein; langsam — schnell, Anfang — Ende; stark —
schwach, laut — leise usw.) parallel zum motorischen Geschehen.
b) Schulung der Sensomotorik
Konzentrationsübungen.
Hörübungen: Bekanntmachen mit akustischen Erscheinungen (Geräusche, Klänge, Stimmen) aus
dem Erfahrungsbereich der Schüler.
Übung im Differenzieren akustischer Erscheinungen.
Übung im Analysieren komplexer akustischer Erscheinungen im Rahmen von vorgegebenen Hörbildern.
Übung des Ortens von Schallquellen.
Übungen zur Unterstützung der visuellen-auditiven Sprachauffassung unter Anwendung folgender
Wahrnehmungsstufen
1. Visuell-auditives Auffassen (Schriftbild, Mundbild, Klangbild);
2. Visuell-auditives Auffassen (Daktylzeicheneinheit, Mundbild, Klangbild);
3. Visuell-auditives Auffassen (Mundbild, Klangbild);
4. Auditives Auffassen (Klangbild); nur bei Schülern mit größeren Hörresten.
Übungen zur Förderung der visuellen Wahrnehmung: Übungen zur visuomotorischen Koordination
(fein- und grobmotorische Koordinationsübungen, Augenbewegungsübungen); Übungen zur Figur-
Grund-Wahrnehmung, zur Wahrnehmungskonstanz, zur Wahrnehmung der Raumlage und zur Wahrnehmung
der räumlichen Beziehungen.
Übungen zur Förderung der taktil-kinästhetischen Wahrnehmung: Übungen zur Schulung der Nahsinne
(Auffassen und Analysieren von Berührungen, Vibrations- und Temperaturempfindungen und damit
Erkennen von Form, Größe, Ausdehnung, Gewicht, Beschaffenheit und Temperatur taktil erfaßbarer
Materialien).
c) Übungen zur Förderung des Sozialverhaltens
Soziale Übungen: Ordnungsübungen, Führen und Folgen, Einordnen, Vertrauensübungen; Rollenspiel
und Ausdrücken in Körpersprache.
d) Pflege der Kreativität
Üben des Gebärdenspiels — Pantomime, Bewegungsimprovisationen — Tanz, Phantasieübungen."
52. In Anlage С 2 wird im sechsten Teil (Freigegenstände und unverbindliche Übungen) nach der
unverbindlichen Übung „Leibesübungen und rhythmische Erziehung" eingefügt
„Gebärdenpflege
Bildungs- und Lebraufgabe
Die Gebärde der Gehörlosen ist ein in sich geschlossenes, selbständiges Zeichensystem. Dieses Zeichensystem
unterscheidet sich in seinem vorwiegend semantisch orientierten Strukturen von der Lautsprache.
Die Pflege dieses gesonderten sprachfunktionalen Systems orientiert sich daher nicht an den syntaktischen
Merkmalen der Lautsprache, sondern an der im lokalen Gebrauch üblichen Gebärde.
Zielsetzung des Unterrichtes ist der Gebrauch und die Pflege der Gebärdenalltagssprache, die gehörlose
Kinder in der Kommunikation untereinander verwenden. Die gegenwärtig gebräuchlichen Gebärden
haben sich regional unter den Gehörlosen entwickelt und sind daher von Schulort zu Schulort sehr unterschiedlich.
Sie tragen vielfach den Charakter von Gebärdendialekten, doch ermöglichen sie bei einfacher
Thematik eine problemlose Verständigung im deutschen Sprachraum und über diesen hinaus.
Die Gebärden werden von den Schulanfängern in den Schulen außerhalb des Unterrichts an älteren
Mitschülern abgeschaut und nach eigenen Gutdünken angewandt.
Die Gebärdensprache soll, soweit für eine ungestörte Kommunikation erforderlich, von unverständlichen
wie sinnwidrigen Zeichen und Konstruktionen, die in der Praxis immer wieder zu Mißverständnissen
führen, befreit sowie durch Übung und Festigung zu einem differenzierten Kommunikationsinstrument
entwickelt werden.
Lehrstoff
Der Gebrauch und die Pflege der Zeichensprache Gehörloser sollen an ein Sprachganzes (am besten
an das stabile Zeichenkörpersystem — die Schriftform der Sprache) gebunden sein.
Die Gebärdensprache bedient sich bildhafter (ikonischer) sowie völlig willkürlicher (abstrakter) Zeichen.
Die Unterweisung berücksichtigt den zunehmenden Grad an Abstraktion sowie die Klassifikation der
Ausführungsform nach Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung sowie deren Kombinationsmöglichkeiten.
Folgende strukturelle Merkmale der Gebärdensprache dienen als Grundlage für den didaktischen
Aufbau des Unterrichtes
1. Einverleibung
In Grundgebärden werden zusätzlich Informationen aufgenommen, wie zB Bewegungsrichtung, Subjekt,
Objekt der Tätigkeit, Ortsangaben, zeitliche Verläufe sowie Wiederholungen oder die Intensität
einer Handlung (ähnlich der Flexion der Lautsprache, aber viel ausgeprägter).
2. Gleichzeitigkeit
Die Mimik bringt in der Gebärdensprache parallel zum Zeichen eigenständige Bedeutung zum Ausdruck.
Ein Großteil der Sprechakte (zB drohen, befehlen ...) wird über entsprechende Mimik vermittelt
(siehe: Einverleibung).
3. Wirtschaftlichkeit
Die Gebärdensprache kommt mit weniger Zeichen als die Lautsprache aus, um einen Inhalt zu vermitteln.
Diese Reduktion ist eine Notwendigkeit, die aus der Aufladung der Grundgebärden durch differenzierende
Merkmale entsteht.
4. Lebendigkeit
Die Gebärdensprache ist eine rein kommunikative Sprache. Sie dient kaum der Reflexion. Ihre Prinzipien
sind daher Anschaulichkeit, Direktheit und Differenziertheit des Ausdrucks.
Diese Wesensmerkmale sollen durch den Unterricht verstärkt und nicht etwa durch unnötige Parallelisierung
zur Lautsprache verwaschen werden."
53. In Anlage С 2 treten an die Stelle des bisherigen siebenten Teiles (Förderunterricht) folgende
Bestimmungen
„SIEBENTER TEIL
Besondere Bestimmungen für Klassen, die nach dem Lehrplan der Hauptschule geführt werden
(Hauptschule für Gehörlose)
Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze
Für Klassen der Sonderschule für Gehörlose, die nach dem Lehrplan der Hauptschule geführt werden,
gelten einerseits die behinderungsspezifischen Bestimmungen aus den anderen Lehrplanteilen des vorliegenden
Lehrplans und andererseits die Bestimmungen des Lehrplans der Hauptschule mit behinderungsentsprechenden
Anpassungen. Diese Adaptierungen und Abweichungen — sofern sie nicht im folgenden
dargelegt werden — betreffen hauptsächlich spezifische Arbeitsweisen und Arbeitsmittel und fallen in die
pädagogische Eigenverantwortlichkeit der Lehrer.
In der Hauptschule für Gehörlose entfallen die Pflichtgegenstände Lebende Fremdsprache (einschließlich
des zugeordneten Förderunterrichtes) und Musikerziehung, die Freigegenstände Latein, Esperanto
und Kurzschrift sowie die Unverbindliche Übung Chorgesang und Spielmusik.
Stundentafel
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände
a) Pflichtgegenstände.
Siehe Lehrplan der Hauptschule (ausgenommen Deutsch).
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe
Grundsätzlich findet der Lehrplan der Hauptschule auch für gehörlose Kinder Anwendung, doch
bedingt der Sinnesausfall weitgehende Anpassungen und Abweichungen nach den Möglichkeiten und
Grenzen der Gehörlosenpädagogik sowie klare Differenzierungshinweise hinsichtlich der Leistungsgruppe.
Dem Pflichtgegenstand „Deutsch" kommt nach der grundlegenden Sprachanbildung in der Grundstufe
1 und 2 weiterhin zentrale Bedeutung im Unterricht zu.
Der Lehrplan ist an einem kommunikationstheoretischen Ansatz orientiert, und im didaktisch-methodischen
Bereich wird der schülerorientierte Ansatz und die Sprachhandlung in den Vordergrund gerückt.
Der Lehrplan orientiert sich an der psychischen und sozialen Bedingungslage und den kommunikativen
Bedürfnissen und Fähigkeiten des gehörlosen Kindes. Die Auswahl und der Aufbau der sprachlichen
Mittel erfolgt so, daß vom gehörlosen Schüler seine Lebenswelt zunehmend differenzierter bewältigt werden
kann.
Lebensnahe Sprachformen und das nach und nach erarbeitete grammatikalische Grundgerüst sollen
über den Sprachunterricht hinaus in allen anderen Sachgebieten und Unterrichtsgegenständen Verwendung
finden.
Ziel des Unterrichts ist der kommunikationsfähige Schüler, da die Pesönlichkeitsbildung des Gehörlosen
und sein Hineinwachsen in die sprachliche Gemeinschaft von der Übernahme des sprachlichen Weltbildes
mit seinen Sehweisen und Ordnungsprinzipien abhängen. Deshalb ist die Sprachausbildung das zentrale
Anliegen des gesamten Unterrichts an der Hauptschule für Gehörlose.
Die Schüler sollen lernen, Einsicht in die Strukturen und die Inhalte der Sprachmittel zu gewinnen
und lernen, wesentliche Formen (vorrangig die sprachlichen Primärkategorien Frage, Darstellung und
Aufforderung) und einen an der Lebenswelt orientierten Wortschatz zu kennen und sinnvoll anzuwenden.
Die Inhaltsarbeit soll dazu befähigen, Wörter mit dem entsprechenden Geltungsbereich als Einzelwörter
und im Sprachganzen zu verstehen und anzuwenden und den Forderungen der Sachfächer entsprechen.
Die Schüler sollen dazu geführt werden, ihre Gedanken mündlich und schriftlich richtig und verständlich
auszudrücken.
Der Sprachunterricht umfaßt folgende Bereiche
1. Sprechen (Artikulation, Ablesen/Absehen, Ersatzzeichensysteme, ...);
2. Schreiben (Schriftformen der Sprache, Rechtschreiben);
3. Lesen und Textbetrachtung;
4. Sprachbetrachtung und Sprachübung.
1. Sprechen
a) Artikulation
Die Sprechdeutlichkeit des gehörlosen Kindes ist für seine Kommunikationsfähigkeit von entscheidender
Bedeutung. Daher muß alle Mühe darauf verwendet werden, daß das Mehrsprechen
nun nicht mit einem Undeutlichersprechen Hand in Hand geht. Es muß Gelegenheit zu artikula-
torischer Einzelbetreuung geschaffen werden, um auftretende Artikulationsfehler stetig verbessern,
um bewußte Atem- und Stimmübungen zur Verbesserung und Fortführung der Grundartikulation
machen zu können.
Auf Rhythmus, Pausen, Stimmhöhe und Stimmstärke (besonders bei Knaben während und nach
der Mutation) sowie auf das Verringern von Verschleifungen ist zu achten.
Das Sprechtempo ist mit der Zeit zu erhöhen.
b) Ablesen/Absehen
Das Ablesen wird immer mehr ein natürlicher Bestandteil des Unterrichts in allen Fächern.
Die Schüler sollen immer besser die Fähigkeit erwerben, im kommunikativen Geschehen die Sprache
vom Mund abzusehen, dies auch unter erschwerten Bedingungen.
Manuelle Zeichen sind in der Hauptschule nur spärlich zu gebrauchen; sie sollen das Ablesen nur
unterstützen.
c) Ersatzzeichensysteme (unterstützende Hilfen für den Artikulations- und Ableseunterricht, wie
PMS, Fingeralphabet und dergleichen)
Sprachliche Vorleistungen der natürlichen Gebärde (wie Mimik, Gestik, Pantomime,...) sollen in
den Sprachunterricht eingebaut werden.
In der Hauptschule für Gehörlose richtet sich die Dichte des Gebärdengebrauchs nach der bereits
erreichten Höhe der Sprache, den Augenblicksbedingungen und den jeweiligen Kommunikationsanforderungen.
Bei der Spracherarbeitung soll die lautsprachbegleitende Gebärde nur eingeschränkt gebraucht
werden, um so die ungestörte Konzentration auf die Sprachdeutlichkeit, die Sprachformen und
das Ablesen zu sichern. Der alleinige Gebrauch der Lautsprache soll besonders geübt werden.
Bei der Sprachverwendung kann die Lautsprache auch mit natürlichen und konventionellen
Gebärden unterstützt werden, um
— das Ablesen zu erleichtern (besondes bei räumlicher Distanz),
— die Übermittlung von Inhalten zu sichern,
— die kognitiven, affektiven und sozialen Komponenten zu berücksichtigen und
— die Ausdrucksgehalte zu verdeutlichen.
Ein flexibler Gebrauch von Gebärde und Lautsprache ist bei der Sprachverwendung anzustreben.
Dabei soll die Gebärde in ihrer Form kultiviert und vereinheitlicht werden.
2. Schreiben (Schriftformen der Sprache, Rechtschreiben)
In der Hauptschule für Gehörlose ist die Beherrschung der Schriftform der deutschen Sprache anzustreben.
Die Schüler sollen mit Hilfe erarbeiteten Textmaterials kurze, persönliche Aussagen verfassen lernen
und kurze schriftliche Äußerungen und Mitteilungen (wie Einladungen, Hinweise, Personalien,...) abfassen
können. Einfache Texte, die appellieren, informieren, beschreiben und unterhalten, sind zu erarbeiten.
(Dies auch im Hinblick auf den Umgang mit den Kommunikationsmedien und deren Verwendung.)
Die Schüler sollen mit den wichtigsten Themenbereichen des Alltags in Sachzusammenhängen und
Sachgebieten (wie Familie,. Schule, Arbeit, Freizeit, ...) konfrontiert werden. Dabei ist von der engeren,
persönlichen Umgebung auszugehen. Die Schüler sollen befähigt werden, die Sprachmuster und Wörter
möglichst fehlerfrei zu schreiben.
Sprech- und Aufsatzunterricht sollen in engem Zusammenhang stehen.
Gemeinsame Aufsätze sollen abgefaßt werden, um dadurch Anregungen für Einzelaufsätze zu geben
oder Mängel in Einzelaufsätzen deutlich zu machen. Solche Aufsatzübungen dienen vor allem der Richtigstellung
unzutreffender Redewendungen und der Bereicherung des Vorrates an richtigen Ausdrücken.
In gemeinsamer Arbeit sind auch Postkarten zu verschiedenen Anlässen und ähnliche formelhafte
Niederschriften abzufassen.
3. Lesen und Textbetrachtung
Das Lesen stellt für das gehörlose Kind eine wichtige Möglichkeit der selbständigen Information und
Weiterbildung dar.
Da das gehörlose Kind in seiner Sprachkompetenz beeinträchtigt ist, soll besonders zu Bereitschaft
und Interesse für den Umgang mit Texten aller Art angeregt sowie die entspannende und unterhaltende
Seite des Lesens vermittelt werden.
Der Leseunterricht soll Anwendungsbereiche erarbeiteter sprachlicher Mittel erschließen, ebenso den
Wortbestand erweitern, differenzieren und sichern, wie auch Sach- und Sinnverhalte erschließen.
Die Texte sind so auszuwählen, daß sie das Sprachverständnis fördern und zum Sprachhandeln anregen.
Sinnerfassendes Lesen ist vor allem bei Texten des alltäglichen Lebens (wie Zeitung, Werbung,
Gebrauchsanweisung, Formulare, Medientexte, ...) zu trainieren.
Auf Lesefertigkeit und Lesefähigkeit ist hinzuarbeiten.
4. Sprachbetrachtung und Sprachübung
Ziel ist Einsicht in Struktur und Inhalt sprachlicher Mittel.
Die Kenntnis der wesentlichen Formen und Inhalte der deutschen Sprache ist zu erarbeiten.
Hilfsmittel dazu sind: Vorweisen anschaulicher Repräsentanten, Rückgriffe auf Vorleistungen der
Gebärde, Modellsituationen, Oppositionsbildungen, Einordnen in Sachbereiche, Wortfelder und Sinnbezirke.
Sicherung des Geltungsbereichs durch Kontexte.
Auf die Stützfunktion von Symbolen und Symbolisierungen und topografischen Anordnungen sei verwiesen
(wie zB Signalmethode, ...).
Die Kenntnis von Satzbauplänen ist planmäßig zu erweitern und deren Anwendung im Sprachhandeln
zu üben.
Die Auswahl der sprachlichen Mittel richtet sich nach der Wichtigkeit und Häufigkeit im Hinblick
auf die Sprachverwendung. Die Sicherung des sprachlichen Bestandes erfolgt durch ständige Verwendung
in immer wechselnden Anwendungsbereichen.
Lehrstoff
1. Klasse
Sprechen (unter Berücksichtigung der zu erarbeitenden Sprachmuster und Sprachformen)
Förderung der sprachlichen Handlungsfähigkeit in realen und gespielten Situationen
Sich in die Gemeinschaft einbringen.
Zum Beispiel: begrüßen; anreden, sich vorstellen.
Sprechen über Vorlieben und Abneigungen, über den persönlichen Alltag (Familie, Wohnung, Schule,
Umwelt, Feste, ...) und über Lebensgewohnheiten, auch anhand von Zeichnungen, Basteleien, Fotos,
Werkstücken ua.
Fragen stellen (nachfragen) und beantworten.
Eigenes Befinden darstellen; Gefühle benennen und über Gefühle sprechen.
Wünsche äußern, Vorschläge machen.
Gemeinsames Handeln ermöglichen.
Zum Beispiel: Gemeinsamkeiten und Unterschiede feststellen.
Sich entschuldigen; Konflikte bearbeiten; Kompromisse schließen und akzeptieren.
Ermutigen; zum Mittun auffordern; Hilfe anbieten und erbitten, geben und annehmen; danken; trösten.
Wecken der Kritikfähigkeit.
Erzählen, unterhalten und informieren.
Zum Beispiel: Erlebtes und Erfundenes erzählen; Gesprochenes und Gelesenes wiedergeben.
Rätsel lösen; jemanden nachahmen.
Wörter, Spielregeln, einfache Sachverhalte aus Natur und Technik erklären (auch Gebrauch und
Funktion von Geräten und dazu notwendige Fachbegriffe).
(Leistungsdifferenzierung)
Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Gesprächsverhalten üben.
Sich zu Wort melden, auf den Gesprächspartner achten, beim Thema bleiben.
Ausdrucksvolles Sprechen üben und Verständlichkeit anstreben. Unterschiedliche Sprechintensität
erfassen und erproben, Artikulation, Stimmführung, Lautstärke, Mimik und Gestik üben (optische, akusto-
vibratorische und sprechmotorische Lernhilfen verwenden).
Rede- und Gesprächsformen
Verschiedene Gesprächsformen erproben.
Partner- und Gruppengespräche führen (Dialogprinzip).
Spiele durchführen (zB Ratespiele, Rollenspiele).
Spontanes und vorbereitetes Erzählen.
(Leistungsdifferenzierung)
Schreiben
Verfassen von Texten
Erzählen und Schreiben über sich.
Von eigenen Erlebnissen erzählen.
Schreiben nach Vorgabe.
Nach Bilderfolgen, Reizwörtern und verschiedenen Mustern erzählen (zB Sagen, Märchen).
Einfache Erzählkerne ausbauen, Nacherzählen.
(Leistungsdifferenzierung)
Informieren/Erklären
Sachverhalte für andere darstellen.
Andere über Erfahrungen und Sachverhalte informieren (auch in Briefform).
Anfertigen kleiner Skizzen als Erklärungs- und Veranschaulichungshilfen.
Wörter erklären (zB unter Verwendung von Sach- und Wörterbüchern).
Gemeinsames Handeln planen.
Pläne für Klassenveranstaltungen entwerfen, Vorschläge unterbreiten.
Lösungsvorschläge zu situationsbedingten Problemen suchen.
Appellieren
Zu Handlungen auffordern.
In kurzen Texten einladen.
Partnerschaftliche Beziehungen herstellen und fördern. Sich entschuldigen, sich bedanken, trösten,
ermuntern.
(Leistungsdifferenzierung)
Übungen zur Textgestaltung
Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs im Sinne von Wortbedeutung, Satzbau, Gliederung und
Verständlichkeit.
Bilder- und Gedankenfolgen ordnen.
Umstellen von Sätzen.
(Leistungsdifferenzierung)
Rechtschreiben (orthographische Sicherung eines Gebrauchswortschatzes)
Großschreibung.
Nomen, nominal gebrauchte Verben und Adjektive, Fürwörter der höflichen Anrede.
Zeichensetzung.
Punkt, Doppelpunkt, Anführungszeichen, Fragezeichen, Rufzeichen; Beistrichsetzung bei wörtlicher
Rede.
(Leistungsdifferenzierung)
Im Wörterbuch nachschlagen.
Wortfelder benutzen, Alphabetisieren, Stichwörter erkennen (zB „nahm" unter „nehmen" suchen),
einige erläuternde Zeichen und Abkürzungen verstehen...
(Leistungsdifferenzierung)
Lesen und Textbetrachtung (an sprachlich angepaßten Texten)
Lesetechniken
Entwickeln von Lesetechniken zur Sinnerfassung.
Blickspanne erweitern.
Konzentrationsübungen durchführen.
Wortgestalten ergänzen.
Augenmerk ist auf das intensive Üben im Lesen von Texten zu richten, deren Inhalt anfangs durch
Illustration und sprachliche Vereinfachung verständlich gemacht wird.
Sich auf einen Text einstellen.
Überschriften, Bilder und grafische Gliederung eines Textes wahrnehmen.
Stilles, sinnerfassendes Lesen.
Wortgruppen, Sätze, satzübergreifende Beziehungen erkennen.
Fließendes und deutliches Vorlesen ist anzustreben.
Einen Text zum Vorlesen vorbereiten (Unterstreichen von Wörtern, Kennzeichnen der Pausen).
Texte und Textverständnis (Anbahnen des Verstehens einfacher Originaltexte):"
Kurze epische Texte.
ZB Märchen, Sagen, Fabeln, Erzählungen lesen, um sich zu unterhalten, Spannung zu erleben, sich
anregen zu lassen.
Diese Texte spielen.
Grundgedanken herausarbeiten.
(Leistungsdifferenzierung)
Einfach strukturierte Gedichte.
Gedichte auswendig lernen.
Einfache dramatische Texte.
Spielen und in Szene setzen; Pantomime.
(Leistungsdifferenzierung)
Kinder- und Jugendbücher.
Texte erlebnishafter Art.
Erfahrungshorizont erweitern etwa zu folgenden Themenbereichen: Familie, Schule,: Freundeskreis,
Arbeitswelt, Abenteuer, Tiere, Umwelt.
(Leistungsdifferenzierung)
Geeignete Lexika und Sachbücher.
Gezielte Informationen suchen und entnehmen.
Medienerziehung
Fernsehen, Film.
Arten von Sendungen, Filmen unterscheiden.
Programm besprechen.
Über Lieblingssendungen reden.
Zugang zu Büchern.
Schulbüchereien benützen.
Kinder- und Jugendzeitschriften.
Umgang mit Comics.
(Leistungsdifferenzierung)
Sprachbetrachtung und Sprachübung
Sprache im Verwendungszusammenhang
Sprachliche und nichtsprachliche Zeichen in verschiedenen Verwendungsbereichen unterscheiden.
Besprechen der Anwendung von nichtsprachlichen Zeichen (Verkehrszeichen, Bildzeichen, Gesten,
ua.); ihre Leistung im Vergleich zu sprachlichen Zeichen erkennen.
Den Sprachgebrauch in verschiedenen Kommunikationssituationen unterscheiden.
Die sprachlichen Mittel beim Grüßen, Anreden, Sich-Entschuldigen und ähnliches.
Planvolle Erweiterung des Wortschatzes
In Sachkreisen den Wortschatz erweitern; Wortfelder ausbauen und die Bedeutung der Wörter erklären.
Ober- und Unterbegriffe erarbeiten.
Übungen zur Wortbildung.
Durch Zusammensetzung, Vor- und Nachsilben neue Wörter bilden.
(Leistungsdifferenzierung)
Satz- und Wortgrammatik
Satzgrammatik
Der einfache Satz
Der Satz als Sinneinheit; die Satzglieder in ihrer sinnhaften Beziehung zueinander; entsprechende
Fragen.
Satzarten
Aussage-, Frage- und Aufforderungssatz, unvollständige Sätze.
1. Der ergänzungslose Satz.
2. Der Satz mit Ergänzungen und entsprechenden Fragen
a) reine Fallergänzung (Objekt)
Gleichsetzungsglied im 1. Fall (mit sein) (Gleichsetzungsnominativ)
Ergänzung im 3. Fall (Dativobjekt)
Ergänzung im 4. Fall- (Akkusativobjekt)
b) Umstandsergänzung (adverbiale Bestimmung)
Ortsergänzung (lokale Bestimmung): wo?, woher?, wohin?
Zeitergänzung (temporale Bestimmung): wann?
Artergänzung (modale Bestimmung): wie?
3. Beifügung (Attribut)
Eigenschaftswort
Der zusammengesetzte Satz
Hauptsatzreihe, Satzverbindung.
1. zusammenstellend (kopulativ) : und
2. entgegenstellend (adversativ): aber
Satzgefüge.
Begründungssatz.
Ursache (Kausalsatz): weil,da.
Wortgrammatik
1. Das Zeitwort (Verb)
Gegenwart (Präsens)
Vergangenheit (Perfekt)
Zukunft (Futur)
Befehlsform (Imperative)
unpersönliche Verben („Es regnet.")
reflexive Verben
Hilfsverben
Modalverben
2. Das Hauptwort (Substantiv) mit bestimmten und unbestimmten Artikeln, Einzahl und Mehrzahl,
in allen Fällen
3. Das Eigenschaftswort (Adjektiv)
Vergleichsformen (Komparation), regelmäßig und unregelmäßig
4. Fürwort (Pronomen)
Das persönliche Fürwort (Personalpronomen)
Das rückbezügliche Fürwort (Reflexivpronomen)
Das besitzanzeigende Fürwort (Possesivpronomen)
Das unbestimmte Fürwort (Indefinitivpronomen) : es
5. Das Zahlwort (Numerale)
Das bestimmte Zahlwort (Grundzahlwörter, Ordnungszahlwörter)
6. Das Umstandswort (Adverb) : die gebräuchlichsten Umstandswörter des Ortes und der Zeit
7. Das Bindewort (Konjunktion) : und, aber, auch, oder
(Leistungsdifferenzierung)
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen. 4 Schularbeiten, je 2 im Semester.
2. Klasse
Sprechen
Förderung der sprachlichen Handlungsfähigkeit in realen und gespielten Situationen
Sich in die Gemeinschaft einbringen und gemeinsames Handeln ermöglichen.
Zu den Beispielen, die in der 1. Klasse angeführt sind, kommen als Schwerpunkte folgende hinzu
Zuneigung, Freundschaft, Konflikte, Umwelt.
In bestimmten Situationen eigenes Befinden darstellen (Freude, Angst, Erwartung, Enttäuschung, ...).
Sprachhandlungen in bestimmten Situationen erproben und ihre Wirkung untersuchen: loben,
zustimmen, sich anschließen, trösten, schmeicheln, verlocken, sehimpfen, beleidigen, drohen,...
Streitsituationen besprechen (Ursachen, Formen, Folgen, ...) und Lösungswege suchen (den Streit
abklingen lassen, Standpunkte vor der Gruppe darstellen, Argumente suchen und vorbringen, um Hilfestellung
der Mitschüler ersuchen, Hilfestellung anbieten,...).
Erzählen, unterhalten und informieren.
Zum Beispiel
Erlebtes erzählen und Gesprochenes wiedergeben;
Gelesenes vorstellen; Anweisungen zu konkreten Anlässen geben;
Vorschläge machen.
(Leistungsdifferenzierung)
Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Gesprächsverhalten üben.
Sich zu Wort melden, auf den Gesprächspartner achten und ihn ausreden lassen, sich auf einen Vorredner
beziehen, beim Thema bleiben, sich beim Sprechen an das Wesentliche halten.
Ausdrucksvolles Sprechen und Verständlichkeit anstreben.
Die Wirkung von Sprechen und Verständlichkeit erfassen und erproben.
Artikulation, Stimmführung, Lautstärke, Mimik und Gestik üben.
Rede- und Gesprächsformen
Verschiedene Gesprächsformen erproben.
Partner- und Gruppengespräche führen.
Spiele durchführen, zB Ratespiele, Rollenspiele.
Verschiedene Darstellungsformen üben.
Pantomime, Rollenspiel, ...
(Leistungsdifferenzierung)
Schreiben
Verfassen von Texten
Erzählen
Schreiben über sich.
Von Erlebnissen, Erfahrungen erzählen.
Schreiben nach Vorgabe.
Erzählkerne ausbauen.
Bilderfolgen/Fotos in eine Geschichte umsetzen.
Erzählelemente in eine Geschichte einbauen.
Informieren/Erklären/Argumentieren
Informationen sammeln, daraus einfache Texte gestalten.
Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären.
Bastei- und Spielanleitungen.
Bildzeichen erläutern.
Schreiben in Handlungszusammenhängen.
Appellieren
Zu Handlungen auffordern.
Jemanden einladen, um etwas ersuchen.
Partnerschaftliche Beziehungen herstellen und fördern.
Sich entschuldigen, sich bedanken, beglückwünschen, Mitleid bezeugen, Mitgefühl aussprechen.
(Leistungsdifferenzierung)
Übungen zur Textgestaltung
Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs im Sinne von Wortbedeutung, Satzbau, Gliederung und
Verständlichkeit.
Verwenden von Pronomen und Konjugationen zum Textaufbau.
Innere Folgerichtigkeit von Texten.
Varianten im Satzbau.
(Leistungsdifferenzierung)
Rechtschreiben (orthographische Sicherung des Gebrauchswortschatzes)
Großschreibung.
Nomen, nominal gebrauchte Verben und Adjektive, Fürwörter der höflichen Anrede.
Abteilen von Wörtern.
Zeichensetzung.
Der Beistrich in der Aufzählung und zwischen Sätzen.
Satzzeichen in der wörtlichen Rede.
Im Wörterbuch nachschlagen.
Alphabetisierung, Stichwörter erkennen, Grenzwörter benützen.
Erläuternde Zeichen und Abkürzungen verstehen.
Individuelle Rechtschreibübungen.
(Leistungsdifferenzierung)
Lesen und Textbetrachtung (an sprachlich angepaßten Texten)
Lesetechniken
Entwickeln von Lesetechniken zur rascheren Sinnerfassung.
Blickspanne erweitern.
Wortbilder vervollständigen.
Lückentexte.
Stilles sinnerfassendes Lesen.
Zusammenhänge in Texten erfassen.
Fließendes und deutliches Vorlesen ist anzustreben.
Texte in Sinnabschnitte gliedern.
(Leistungsdifferenzierung)
Texte und Textverständnis
Epische Texte in sprachlich angepaßter Form.
Erzählungen, Sagen lesen, um sich zu unterhalten, um Erfahrungen zu gewinnen.
Diese Texte illustrieren.
Volkstümliche Stoffe, Motive und Figuren der Weltliteratur (zB Till Eulenspiegel, Robinson, Münchhausen)
kennenlernen.
An humorvollen Texten, Sprachspielereien, Nonsenstexten Spaß haben.
Lyrische Texte.
Gedichte auswendiglernen.
Einfache dramatische Texte.
Mit verteilten Rollen lesen und spielen.
Kinder- und Jugendbücher.
Bücher vorstellen.
Texte erlebnishafter und sachbezogener Art.
Erfahrungshorizont erweitern durch Texte, etwa zu folgenden Themenbereichen: Schule, Arbeit,
Familie, Freizeit, Technik, Natur, Tiere, menschliches Zusammenleben, Frieden.
Arbeitsanweisungen umsetzen lernen.
Werbetexte erkennen.
Sachbücher.
Informationen entnehmen, auch in Zusammenhang mit anderen Unterrichtsgegenständen.
Selbständige Informationsentnahme als Arbeitstechnik zu entwickeln beginnen.
(Leistungsdifferenzierung)
Medienerziehung
Fernsehen und Film.
Ausgewählte Filme, Einzelsendungen und Serien besprechen.
Zugang zu Büchern.
Büchereien benützen lernen.
Kinder- und Jugendzeitschriften; Jugendseiten in Tageszeitungen. Sich in einer Zeitschrift orientieren
lernen.
Umgang mit Comics.
Typische Kennzeichen von Figuren erkennen (zB Bösewicht).
Sprachbetrachtung und Sprachübung
Sprache im Verwendungszusammenhang
Sprachliche Mittel zur Kontaktherstellung (zB auffordern, fragen, bitten, ...) situationsgemäß und
partnergemäß einsetzen.
Bedeutung sprachlicher Zeiten.
Erweiterung des Wortschatzes.
Den Wortschatz in Sachkreisen planvoll erweitern; Wortfelder, Wortfamilien aufbauen; Unter- und
Überordnung feststellen; Wortbedeutung abgrenzen; Synonyme und Antonyme erarbeiten.
Möglichkeiten der Wortbildung.
Grund- und Bestimmungswort in Zusammensetzungen; Ableitungen mit Vor- und Nachsilben bilden;
Ableitungen von starken Verben (zB Stich, Bruch).
(Leistungsdifferenzierung)
Wort-, Satz- und Textgrammatik
Satzgrammatik
Wiederholung der Satzarten und Formen der Fragesätze.
Erweiterung auf folgende Satzglieder
a) Vorwortergänzung (Präpositionalobjekt): woraus?, bei wem?, womit?, mit wem?, von wem?, zu
wem?, wobei?, wovon?, wozu?
b) Umstandsergänzung (adverbiale Bestimmung)
Zeitergänzung (temporale Bestimmung): seit wann?, bis wann?, wie lange?
Die Beifügung (Attribut).
Hauptwort im 2. Fall.
Der zusammengesetzte Satz
Satzgefüge
a) Begründungssatz
Ursache (Kausalsatz) : weil, da
b) Fallergänzungssatz (Objektsatz): daß, ob
Wortgrammatik
1. Das Zeitwort (Verb)
Mitvergangenheit (Imperfekt, Präteritum)
passive Form (Vorgangspassiv, Zustandspassiv)
2. Das Hauptwort (Substantiv)
mit bestimmtem und unbestimmtem Artikel, Einzahl und Mehrzahl, in allen Fällen; zusammengesetzte
Hauptwörter
3. Das Eigenschaftswort (Adjektiv)
Biegung (Deklination)
4. Das Fürwort (Pronomen)
Das fragende Fürwort (Interrogativpronomen)
Das Umstandsfürwort (Adverbial-Pronomen)
Das unbestimmte Fürwort (Indefinitpronomen) : man, jemand, niemand, etwas, nichts, alles
5. Das Zahlwort (Numerale)
Das unbestimmte Zahlwort: ganz, klein, viele, wenige, einige, genug, ein bißchen, ein paar
Wiederholungszahlwörter: zweimal
6. Das Vorwort (Präposition)
Vorwörter mit dem 3.. Fall
Vorwörter mit dem 4. Fall
Vorwörter mit dem 3. oder 4. Fall
(Leistungsdifferenzierung)
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen. 4. Schularbeiten, je 2 im Semester.
3. Klasse
Sprechen
Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in realen
Situationen
Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen.
Überblick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen und in Gesprächen behandeln
(zB Wohnen, Spiel und Sport, Berufs- und Arbeitswelt, Güterverteilung in der Welt, Krieg und Frieden).
Wünsche, Bedürfnisse, Konflikte thematisieren.
Informieren, erzählen und unterhalten.
Informationen beschaffen (zB durch Befragen sachkundiger Personen, durch gezieltes Beobachten,
aus Büchern und Zeitschriften).
Von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen.
Appellieren.
Verschiedene appellative Sprachhandlungen üben (zB zum Handeln auffordern, für etwas werben);
sich/jemand/etwas entschuldigen bzw. rechtfertigen, Rechtfertigung verlangen.
Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Gesprächs- und Redeverhalten weiterentwickeln; aktives Zuhören üben.
Den Gebrauch der Standardsprache festigen.
Verständlichkeit verbessern durch Übungen zur deutlichen Artikulation, durch Übungen zum Sprechtempo,
zur Stimmführung und zur Erweiterung des Stimmvolumens und der Resonanz.
Rede- und Gesprächsformen
Berichterstattung; Rollenspiel.
(Leistungsdifferenzierung)
Schreiben
Verfassen von Texten
Erzählen
Schreiben über sich.
Von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen.
Schreiben nach Vorgabe.
ZB Erzählkerne ausbauen.
Bilder/Fotos als Thema benützen.
Geschichte erfinden.
Informieren/Erklären/Argumentieren
Informationen sammeln und Inhalte wiedergeben.
ZB einem Text Informationen entnehmen; Sachtexte kürzen.
Praktische Mitteilungen aus dem Schüleralltag formulieren (ua. Krankmeldung, ...).
Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären.
ZB über Ereignisse berichten.
Spielregeln, Gebrauchsanweisungen formulieren, auch mit grafischen Hilfen.
Einfache Begriffe erläutern.
Appellieren
Zu Handlungen auffordern.
ZB Flugblätter, Aufrufe, Plakate entwerfen; Ansuchen, Vorschläge schreiben (ua. für persönliche
Anliegen).
Anfragen, Anträge, Beschwerden formulieren.
Partnerschaftliche Beziehungen herstellen und fördern.
ZB Einladungen schreiben (in Brief- und Plakatform und ähnlichem).
Sich bedanken, sich entschuldigen.
Eine Bitte, einen Wunsch äußern.
Hilfe anbieten und ähnliches.
Übungen zur Textgestaltung
Einüben des schriftlichen Sprachgebrauchs im Sinne von Wortbedeutung, Satzbau, Gliederung und
Verständlichkeit.
ZB die Bedeutung von Fachwörtern sichern und im Textzusammenhang gezielt verwenden.
Adressatengerechter Einsatz formelhafter Wendungen, besonders in appellativen Texten (Anrede-
und Grußformeln und ähnliches).
Verschiedene Textanfänge erproben.
Den Text durch Absätze übesichtlich gliedern.
Sätze und Absätze sinnvoll verknüpfen.
Rechtschreiben (orthographische Sicherung des Gebrauchswortschatzes)
Festigung des Rechtschreibbewußtseins.
Die Schreibweise eines Wortes kontrollieren (zB durch Nachschlagen).
Großschreibung.
Schreibung häufiger Fremdwörter.
Abteilen von Wörtern.
Zeichensetzung.
Individuelle Rechtschreibschwächen beheben.
Im Wörterbuch nachschlagen; erläuternde Zeichen und Abkürzungen verstehen.
Selbständige Fehlerkontrolle.
(Leistungsdifferenzierung)
Lesen und Textbetrachtung (an besonders ausgewählten Texten)
Lesetechniken
Anwenden der erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnerfassung.
Stilles sinnerfassendes Lesen.
Zusammenhänge in Texten erfassen.
Sinnvermittelndes Vorlesen.
Fließendes und deutliches Vorlesen ist zu üben.
Texte und Textverständnis
Dichterische Texte.
Epische Texte, zB Erzählungen, Kurzgeschichten, Kalendergeschichten, Kriminal- und Detektivgeschichten.
Diese Texte nacherzählen.
Dramatische Texte, zB Einzelszenen, Sketches.
Diese Texte lesen und spielen.
Jugendliteratur.
Bücher vorstellen.
Über Jugendbücher sprechen.
Texte erlebnishafter uns sachbezogener Art, die den Erfahrungshorizont erweitern, etwa zu folgenden
Themen: Arbeitswelt und Beruf, Sport, Umwelt, Natur, Technik, Friede, Gewalt.
Sachbücher.
Selbständig Information entnehmen (zB aus Lehrbüchern und Nachschlageweken), auch fächerübergreifende
Zusammenhänge herstellen.
Medienerziehung
Fernsehen und Film.
Aus dem Programmangebot kritisch auswählen lernen.
Fernsehsendungen und Filme besprechen.
Zugang zu visuellen Informationsmedien (Bildschirmtext usw.).
Zugang zu Büchern.
Büchereien benützen lernen.
Informationen über Bücher einholen und allenfalls Bücher erwerben lassen.
Jugendzeitschriften und Tageszeitungen.
Sich in Jugendzeitschriften und Tageszeitungen zurechtfinden lernen; einzelne Bereiche unterscheiden
(zB Politik, Lokales, Werbung, Sport, Unterhaltung).
Umgang mit Comics.
Typische Kennzeichen von Figuren erkennen.
(Leistungsdifferenzierung)
Sprachbetrachtung und Sprachübung.
Sprache im Verwendungszusammenhang
Situationsgemäßes sprachliches Verhalten.
Formelhafte Sprache in standardisierten Situationen verwenden, zB beim Telefonieren, Gratulieren,
in Wetterberichten, Kochrezepten, Unfallberichten, ...
Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes.
Bedeutungsumfang von Wörtern abgrenzen, Überschneidungen aufzeigen.
Wörter in ähnlicher und gegensätzlicher Bedeutung ordnen.
Bedeutung von Fremdwörtern klären.
Ober- und Unterbegriffe erarbeiten.
Wortbildung.
Wörter durch Wechsel der Wortart bilden.
Satz- und Wortgrammatik
Satzgrammatik
Der einfache Satz.
Satzarten: Aussage-, Frage und Aufforderungssatz.
Der Satz mit Ergänzungen und entsprechenden Fragen.
1. Vorwortergänzung (Präpositionalobjekt): an wen? auf wen? über wen? für wen? woran? worauf?
worüber? wofür? wogegen?
2. Umstandsergänzung (adverbiale Bestimmung)
Zeitergänzung (temporale Bestimmung): seit wann?, bis wann?
Begründungsergänzung (kausale Bestimmung): warum?, wozu?, weshalb?, weswegen?
3. Die Beifügung (Attribut)
Adjektiv: was für ein?, welcher?
Der zusammengesetzte Satz
Hauptsatzreihe (Satzverbindung)
1. begründend (kausal): denn
2. disjunktiv: entweder — oder
Satzgefüge
1. Der Begründungssatz.
Zweck oder Absicht (Finalsatz) : damit
Bedingung (Konditionalsatz, real und irreal: wenn, falls
2. Der Zeitergänzungssatz (Temporalsatz): als, wenn, bevor, nachdem
Satzwertige Infinitive
zu . . ., um zu ...
Wortgrammatik
1. Das Zeitwort (Verb)
Konjunktiv im Wunsch- und im irrealen Bedingungssatz
2. Das Eigenschaftswort (Adjektiv)
Zusammengesetzte Eigenschaftswörter: riesengroß
Das hauptwörtlich gebrauchte Eigenschaftswort: das Gute, etwas —, viel —, nichts Gutes
3. Das Fürwort (Pronomen)
Das hinweisende Fürwort (Demonstrativpronomen): der, dieser
(Leistungsdifferenzierung)
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen. 4 Schularbeiten, je 2 im Semester.
4. Klasse
Sprechen
Erweiterung der sprachlichen Fähigkeit durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in realen
Situationen;
Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen.
Überlick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen.
Problembewußtsein anbahnen durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen von Sachverhalten an
Hand von Themen, wie zB Bildungs- und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Freizeitbereich, Vorurteile,
Medien, Mode, Ernährung und Gesundheit, Werbung.
Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene Interessenslagen erlangen; Interessen vergleichen.
Interessenausgleich anstreben.
Konflikte zwischen verschiedenen Gesprächspartnern (zB Erwachsene — Jugendliche, Vorgesetzte
— Untergebene, Gehörlose — Vollsinnige) thematisieren und Lösungen.
Informieren/erzählen/unterhalten.
Informationen beschaffen, aufbereiten und weitergeben (Informationsmaterial gliedern, Schwerpunkte
setzen, Anschauungsmaterial einsetzen).
Eindrücke und Erfahrungen in Sprache umsetzen.
ZB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichts Erfahrungen
gesammelt und Kenntnisse gewonnen haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen,
Erfahrungen und Problemen erzählen, die sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben.
Appellieren
Erworbene Sprachmuster (siehe 3. Klasse) in konkreten Sprachhandlungen anwenden.
Argumentieren
Eigene Meinungen formulieren, fremden gegenüberstellen; Widersprüche aufzeigen; Gegenargumente
erwägen.
Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten
Auseinandersetzungen sachlich führen.
Gegensätzliche Positionen erkennen.
Alltagssprache zweckmäßig einsetzen lernen und ihren Gebrauch festigen.
Rede- und Gesprächsformen
Diskussion; Referat; kurze Reden zu aktuellen Anlässen; Rollenspiel.
(Leistungsdifferenzierung)
Schreiben
Verfassen von Texten
Erzählen
Schreiben über sich.
Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere Berücksichtigung der Darstellungsweise
(Gliederung, sprachliche Form).
Schreiben nach Vorgaben.
Erzählperspektiven wechseln.
Geschichten erfinden.
ZB Märchen.
Informieren/Erklären/Argumentieren
Informationen sammeln und Inhalte wiedergeben.
ZB Stichwortzettel wiedergeben.
Sachtexte exzerpieren und kürzen.
Lebenslauf abfassen.
Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären.
ZB Schaubilder erläutern, einfache Begriffe, ursächliche Zusammenhänge und Sachverhalte erklären,
Texte kurz besprechen und die persönliche Meinung darlegen.
Appellieren
Zu Handlungen auffordern.
Mit Argumenten auffordern und werben (zB für persönliche, schulische und außerschulische Anliegen).
Appelative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr verfassen.
ZB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen), Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen
schreiben ; Formulare ausfüllen.
Übungen zur Textgestaltung
Fachausdrucke klären und gezielt verwenden.
Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen.
Informierende, erklärende und argumentierende Texte verständlich gestalten durch
Einfachheit: kurze Sätze, bekannte Wörter, anschauliche Beispiele.
Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben von Wichtigem.
Kürze: Beschränkung auf Wesentliches.
Rechtschreiben (orthographische Sicherung des Gebrauchswortschatzes)
Festigung des Rechtschreibbewußtseins.
Rechtschreibhilfen gezielt anwenden.
Groß- und Kleinschreibung.
Schreibung häufiger Fremdwörter.
Abteilen von Wörtern.
Getrennt- und Zusammenschreibung.
Häufigste Fälle der Zeichensetzung.
Im Wörterbuch nachschlagen.
Individuelle Rechtschreibschwächen beheben.
Selbständige Fehlerkontrolle.
(Leistungsdifferenzierung)
Lesen und Textbetrachtung (an besonders ausgewählten Texten)
Lesetechniken
Die erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnentnahme weiterentwickeln.
Texte und Textverständnis
Dichterische Texte.
Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Anekdoten, Erzählungen; Inhalte besprechen, Inhaltsangaben.
Dramatische Texte, zB Szenen und Bühnenstücke durch Theater und Medien kennenlernen.
Jugendliteratur.
Bücher vorstellen und besprechen.
Berichtende und beschreibende Texte.
Sachbücher.
Informationen sammeln und auswerten.
Medienerziehung
Fernsehen, Film.
Sendungen besprechen und den Bereichen der Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen.
Medienkonsum besprechen.
Merkmale und Gestaltungsmittel von Sendungen erkennen.
Sendungen gegebenenfalls gestalten.
Zugang zu visuellen Informationsmedien (Bildschirmtexte usw.).
Zugang zu Büchern.
Büchereien benützen lernen.
Tageszeitungen.
Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen vergleichen
Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung herstellen.
Umgang mit Comics.
Gegebenenfalls Comics herstellen.
(Leistungsdifferenzierung)
Sprachbetrachtung und Sprachübung
Sprache im Verwendungszusammenhang
Formelhafte Sprache in standardisierten Situationen verwenden und erweitern.
Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes.
Wortfelder aufbauen.
Bedeutung von Wörtern in verschiedenen Zusammenhängen feststellen.
Ober- und Unterbegriffe erarbeiten.
Bedeutung von Fremdwörtern erklären.
Bedeutungsunterschiede.
Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen.
Wortbildung.
Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen, besonders in der Werbung und in den Zeitungen,
feststellen, ihre Bedeutung klären.
Satz- und Wortgrammatik
Satzgrammatik
Der einfache Satz
Der Satz mit Ergänzungen und entsprechenden Fragen.
Vorwortergänzung (Präpositionalobjekt): von wem? durch wen? wovor? wovon? wozu? wodurch?
Der zusammengesetzte Satz
Hauptsatzreihe (Satzverbindung)
1. folgernd (konsekutiv): daher, deshalb, deswegen, darum
2. mehrgliedrige Satzverbindungen
Satzgefüge
1. Artergänzungssatz (Modalsatz)
2. Folge (Konsekutivsatz): so — daß
Übungen im Überblicken umfangreicher Satzgefüge zur Erweiterung des Sprachverständnisses.
Wortgrammatik
1. Das Zeitwort (Verb)
Vorvergangenheit (Plusquamperfekt)
Mittelwort (1. Partizip attributiv, 2. Partizip prädikativ und attributiv)
Das hauptwörtlich gebrauchte Zeitwort: das Arbeiten, beim —, vom —, zum Arbeiten
2. Das Eigenschaftswort (Adjektiv)
Zusammengesetzte Eigenschaftswörter: riesengroß
Das hauptwörtlich gebrauchte Eigenschaftswort: das Gute, etwas —, viel —, nichts Gutes
3. Das Fürwort (Pronomen)
Das hinweisende Fürwort (Demonstrativpronomen): jener, derselbe, solcher, der eine — der
andere
4. Das Zahlwort (Numerale)
Vervielfältigungszahlwörter: dreifach, ...
5. Das Umstandswort (Adverb)
Weitere Umstandswörter des Ortes und der Zeit: außen, innen,.. .,einst, stets, bereits, schließlich,
endlich, vorher, nachher
Umstandswörter der Weise: fast, überaus, vergebens, ziemlich, besonders; freilich, sicherlich, wirklich
6. Das Vorwort (Präposition)
Gebräuchlichste Vorwörter mit dem 2. Fall und mit dem 2. oder 3. Fall: statt, während, wegen,
trotz, außerhalb
(Leistungsdifferenzierung)
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen. 6 Schularbeiten, je 3 im Semester.
Didaktische Grundsätze
A. Für alle Leistungsgruppen
Über die Bildungs- und Lehraufgabe hinaus sind im Deutschunterricht folgende Prinzipien ständig zu
beachten
1. Hörerziehung
Hörerziehung ist im Unterricht Gehörloser Unterrichtsprinzip. Das Ziel der Hörerziehung ist die
Fähigkeit, akusto-vibratorische Sprachsignale sinnvoll zu deuten und optimal in die Gesamtsinnestätigkeit
einzubeziehen.
In der Hauptschule soll auditive Perzeption zusammen mit dem Absehen im Sinne eines intermodalen
Kommunikationsschemas eingesetzt werden.
Durch Bewußtmachen sinnstiftender Einheiten soll dekodierendes Erfassen von Sprachstrukturen
erleichtert werden.
Hier ist besonders auf die rhythmisch-musikalische Erziehung hinzuweisen.
Der Schüler soll auch die Grenzen seiner auditiven Perzeptionsfähigkeit erkennen und akzeptieren
lernen. Weiters sind die Schüler im Umgang mit elektroakustischen Hilfsmitteln zu schulen.
2. Rhythmisch-musikalische Erziehung
Diese schafft die Voraussetzung für die Erfahrung, daß sich Wesenseigenschaften der Sprache in
Tonfall, Dynamik und Rhythmus sowie Mimik und Gestik darstellen.
3. Unterrichtsdifferenzierung
Durch Differenzierung soll auf die Verschiedenheit der Schüler in bezug auf Lernvoraussetzungen,
Lernverhalten und Lernergebnisse Rücksicht genommen werden, wobei diese Organisationsformen
(Einzelbetreuung, innere oder äußere Differenzierung) immer von der Schaffung optimaler
Rahmenbedingungen für pädagogisches Handeln auszugehen haben.
Der Lehrplan gliedert die Inhalte des Deutschunterrichts in vier Lernbereiche. Der Unterricht soll
jedoch immer wieder ein bereichsübergreifendes Lernen in Handlungszusammenhängen ermöglichen.
Lernen im Deutschunterricht soll nach Möglichkeit an Themen erfolgen, die für den einzelnen sowie
für die Gesellschaft bedeutsam sind und die aktuellen Bedürfnisse der Schüler berücksichtigen. In diesem
Zusammenhang ist unter anderem folgenden fächerübergreifenden Aufgabenbereichen Rechnung zu tragen
Persönlichkeitsbildung, politische Bildung, Friedenserziehung, Medienerziehung, Umwelt- und Konsumentenerziehung,
Berufsorientierung.
Ein kommunikations- und handlungsorientierter Deutschunterricht soll in entsprechenden Kommunikations-
und Sozialformen erfolgen, insbesondere in Gruppen- und Partnerarbeit sowie in bestimmten
Gesprächsformen.
Einen wesentlichen Aspekt in der Auseinandersetzung mit Sprache stellen spielerische und entdeckende
Verfahren dar.
Der Deutschunterricht zielt in keinem Lernbereich auf vordergründiges Begriffswissen ab, er hat
jedoch erarbeitete Kenntnisse und Fertigkeiten durch wiederholendes Üben zu sichern.
B. Differenzierung in Leistungsgruppen
Bei der Differenzierung in Leistungsgruppen ist zu beachten, daß Lerndefizite der Schüler nicht in
gleicher Weise in allen vier Lernbereichen bestehen. Die Einteilung in Leistungsgruppen hat unter Beachtung
der unterschiedlichen Leistungen in den einzelnen Lernbereichen zu erfolgen. Eine besondere Lernschwäche
in nur einem Lernbereich darf nicht zur Zuordnung in die unterste Leistungsgruppe führen. Auf
Grund der Vielfältigkeit des Deutschunterrichts ist ein möglichst später Einstufungstermin zu empfehlen.
Die Differenzierung in Leistungsgruppen erfolgt nach
— Sprachkompetenz des Schülers;
— Vielschichtigkeit und Grad der Begrifflichkeit;
— Art der Unterrichtsverfahren;
— Umfang des Lernstoffes;
— Lernschnelligkeit.
Der Unterricht in Leistungsgruppen verfolgt drei wichtige Absichten
1. Sicherung der positiven Durchlässigkeit;
2. Erreichung des bestmöglichen Leistungsstandes des Schülers;
3. Berücksichtigung des individuellen Erfolgsniveaus in Deutsch.
In der III. Leistungsgruppe sind die Schüler an die Grundanforderungen des Lehrplans heranzuführen.
Ihnen muß mehr Lernzeit eingeräumt, mehr Anschauung, mehr stoffliche Verzweigung und reicheres
Detail geboten werden. Für den Erkenntnisprozeß dieser Schüler sind notwendig: längeres Verweilen,
mehr Variation, häufigeres Wiederholen und Üben.
b) Freigegenstände (siehe Lehrplan der Hauptschule bzw. Lehrplan der Sonderschule für Gehörlose)
c) Unverbindliche Übungen (siehe Lehrplan der Hauptschule bzw. Lehrplan der Sonderschule für
Gehörlose)
d) Förderunterricht (siehe Lehrplan der Hauptschule)."
54. In Anlage С 3 (Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder) lautet im zweiten Teil (Gesamtstundenzahl
und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) lit. c
55. In Anlage C 3 zweiter Teil treten an die Stelle der lit. d und e folgende Bestimmungen
„d) Bemerkungen zu den Stundentafeln
Der Unterricht in Hauswirtschaft ist von Knaben- und Mädchen zu besuchen. Er ist in der 3. und
4. Klasse statt mit 2 Wochenstunden mit 4 Wochenstunden in jeder zweiten Woche während des ganzen
Unterrichtsjahres zu führen. Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen verfügen, daß
Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Hauptschulklasse vollenden, den Unterricht in
Hauswirtschaft in der 1. und 2. bzw. in der 3. Klasse zusätzlich zur Gesamtwochenstundenzahl als Freigegenstand
besuchen können.
In Klassen der Sonderschule für blinde Kinder mit Klassenlehrersystem können die Landesschulräte
durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen in der 1., 2., 4. und 8. Schulstufe höchstens je zwei Förderstunden
vorsehen."
56. In Anlage C 3 fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Abschnitt
„Lehrplan-Oberstufe" lautet der zweite Absatz des Unterabschnittes B (Lehrplan-Hauptschule)
„In der Hauptschule für blinde Kinder entfallen die Pflichtgegenstände Bildnerische Erziehung und
Schreiben. An ihre Stelle treten als Pflichtgegenstände Blindenkurzschrift und Maschinschreiben."
57. In Anlage C 3 sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände
und unverbindliche Übungen) wird dem Abschnitt „Freigegenstände" angefügt
„Maschinschreiben
Siehe den Pflichtgegenstand „Maschinschreiben".
Instrumentalmusik
Siehe die diesbezüglichen Bestimmungen des Lehrplanes der allgemeinbildenden höheren Schule,
Anlage A zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 88/1985."
Artikel II
Artikel I dieser Verordnung tritt wie folgt in Kraft
1. Z 1 hinsichtlich der 5. und 6. Schulstufe mit 1. September 1986, der 7. Schulstufe mit 1. September
1987 und der 8. Schulstufe mit 1. September 1988,
2. Z 2, 7, 44 bis 47, 49, 52, 54, 55, 57 mit 1. September 1986,
3. Z 3 bis 6 hinsichtlich der 1. bis 6. Schulstufe mit 1. September 1986, der 7. Schulstufe mit 1. September
1987 und der 8. Schulstufe mit 1. September 1988,
4. Z8
a) betreffend die Unterrichtsgegenstände Bildnerische Erziehung bzw. Bildnerische Erziehung,
Schreiben und Leibesübungen hinsichtlich der 1. und 3. Schulstufe mit 1. September 1986 und
der 2. und 4. Schulstufe mit 1. September 1987,
b) betreffend die Unterrichtsgegenstände Deutsch, Lesen, Schreiben bzw. Deutsch, Lesen und
Musikerziehung hinsichtlich der 1. und 3. Schulstufe mit 1. September 1987 und der 2. und
4. Schulstufe mit 1. September 1988,
c) betreffend die Unterrichtsgegenstände Sachunterricht und Mathematik hinsichtlich der 1. und
3. Schulstufe mit 1. September 1988 und der 2. und 4. Schulstufe mit 1. September 1989,
5. Z 9 und 10 mit 1. September 1986, betreffend die unverbindliche Übung Leibeserziehungen hinsichtlich
der 2. und 4. Schulstufe mit 1. September 1987 und betreffend die Volksschuloberstufe
hinsichtlich der 5. und 6. Schulstufe mit 1. September 1986, der 7. Schulstufe mit 1. September
1987 und der 8. Schulstufe mit 1. September 1988,
6. Z 11, 48, 50, 53 und 56 hinsichtlich der 5. und 6. Schulstufe mit 1. September 1986, der 7. Schulstufe
mit 1. September 1987 und der 8. Schulstufe mit 1. September 1988 und
7. Z 12 bis 43
a) hinsichtlich der 5. und 7. Schulstufe (bei Freigegenständen auch des 1. und 3. Kursjahres) mit
1. September 1987 und der 6. und 8. Schulstufe (bzw. des 2. und 4. Kursjahres) mit 1. September
1988,
b) soweit der Lehrstoff nicht auf bestimmte einzelne Klassen oder Kursjahre bezogen ist, sondern
für die gesamte Dauer der Führung des betreffenden Unterrichtsgegenstandes gilt, für alle
Klassen bzw. Kursjahre, für die dieser Unterrichtsgegenstand vorgesehen ist, mit 1. September
1987,
8. Z 51 mit 1. September 1986 mit der Maßgabe, daß die bisher in Anlage С 2, fünfter Teil, enthaltenen
Bestimmungen betreffend den Unterabschnitt „Lehrplan-Hauptschule" hinsichtlich der
7. Schulstufe bis 31. August 1987 und hinsichtlich der 8. Schulstufe bis 31. August 1988 in Kraft
bleiben.
Artikel III
Die folgenden Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften
erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl.
Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.
1. In Anlage A (Lehrplan der Volksschule) fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht an
Volksschulen) sind in lit. a (katholischer Religionsunterricht) vor der Überschrift „Grundstufe I" eingefügt
Vorschulstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufgabe der verbindlichen Übung Religion ist es, die anthropologischen Voraussetzungen der religiösen
Haltungen und Verhaltensweisen zu entwickeln und zu fördern sowie die Botschaft Jesu in ihrer
daseinsdeutenden und richtungsweisenden Dimension als Hilfe für das Kind, sich in der Welt zurechtzufinden
und zu bewegen, erfahrbar zu machen und dadurch zur Entwicklung der Schulfähigkeit des Kindes
beizutragen.
Aus diesen Aufgaben ergeben sich folgende anthropologische (1—3) und theologische (А—С) Zielbereiche
Die verbindliche Übung Religion will erreichen
— daß das Kind Erfahrungen eigener Fähigkeiten und Grenzen macht und eine positive Einstellung
zu sich selbst und zum Leben entfaltet (1);
— daß das Kind erfährt, daß es den anderen und die Gemeinschaft zum Leben braucht und welchen
Beitrag es zum Gelingen menschlichen Zusammenlebens leisten kann (2);
— daß das Kind die Schöpfung und das, was Menschen geschaffen haben, so achten lernt, daß ein
verantwortliches Handeln angebahnt wird (3);
daß das Kind einen Zugang zu den Ausdrucksformen des religiös-christlichen Lebens — wie
Sprache, Gebete, Symbole, Festgestaltung — findet (A);
— daß sich das Kind von Gott in Jesus Christus angenommen und geliebt erfährt (B);
— daß das Kind mit altersbedingten christlichen Handlungsweisen vertraut wird und sie einübt (C).
Lehrstoff
Didaktische Hinweise
Grundsätzlich gelten dieselben didaktischen Grundsätze, wie sie für die Vorschulstufe Geltung haben
(Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 22. Juni 1983, BGBl. Nr. 412)
„Bei der Arbeit des Lehrers in der Vorschulstufe ist
das AUFGREIFEN von Lerngelegenheiten,
das ARRANGIEREN von Lernsituationen und
das ORGANISIEREN von Lernprozessen
von besonderer Bedeutung.
Für das Lernen der Schüler sind dabei folgende Grundsätze zu beachten
— Ausgehen vom individuellen Entwicklungsstand und von der Lerngeschichte des Kindes;
— Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes;
— Soziales Lernen;
— Erlebnisbetontes und anschauliches Lernen;
— Spielorientiertes handelndes Lernen;
— Erfahrungsoffenes Lernen;
— Behutsames Ordnen und Sichern von Lernerfahrungen."
Dabei ist zu beachten
Bei Eintritt in die Vorschulstufe ist die Einstellung des. Kindes zu Religion auf Grund der persönlichen
Kontakte und gesellschaftlichen Verhältnisse unterschiedlich. Diese individuellen Vorerfahrungen
sind nicht nur zu berücksichtigen, sondern auch zu thematisieren und durch Erfahrungen
anderer zu erweitern.
Der Schüler ist nach der Bischofssynode 1977 Subjekt und nicht Objekt der Katechese. Die
Beachtung des Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte und Sehnsüchte müssen daher die Arbeitsweisen,
Medien, das Ausmaß und die Intensität einzelner Themen mitbestimmen, wobei sich die schwerpunktmäßige
Behandlung der Inhalte unter theologischen und anthropologischen Gesichtspunkten
aus der Zuordnung zu den einzelnen Zielbereichen (A 1— C 3) ergibt. Die Reihenfolge des
zur Auswahl angegebenen Lehrstoffes gibt daher nicht die zeitliche Aufeinanderfolge im Unterricht
vor.
Die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe ist der Lehrplan. Er ist ein Maximallehrplan
und versteht sich als Planungskonzept, „das dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein
Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten
in der jeweiligen Vorschulklasse (Vorschulgruppe) ermöglicht". (Verordnung des Bundesministers
für Unterricht und Kunst vom 22. Juni 1983, BGBl. Nr. 412.) Dabei gelten die Lehraufgaben, welche
in den Zielbereichen genannt sind, als verbindlich, an Hand derer der Lehrer inhaltliche Schwerpunkte zu
setzen hat.
Da alles Lernen von der Umwelt des Kindes ausgeht, sollte der Tages- und Jahresablauf der verbindlichen
Übung Religion zugrunde liegen. So können dem Kind ganzheitlich Zusammenhänge von Lebensvorgängen
erschlossen werden. Dies gelingt vor allem dann, wenn der Religionslehrer in Kooperation mit
dem Klassenlehrer der Vorschulstufe seine Jahresplanung erstellt und dadurch so weit wie möglich ganzheitliche
Lernprozesse anstrebt. Der religionspädagogische Beitrag wird so integriert. Trotz aller anzustrebenden
Synthese müssen allerdings die fachspezifischen Ziele und Inhalte gewahrt bleiben.
Großer Wert ist auf die Einübung menschlicher Grundfähigkeiten, wie Hinhören,
Staunen, Loben, Danken usw., zu legen. Diese Vollzüge sind in fundamentalem Sinn religiös und so Voraussetzung
für das Auf- und Annehmen der christlichen Botschaft. Darum sind solche Übungen (Kräfteschulung)
immer wieder in das Unterrichtsgeschehen einzubauen. Besondere Bedeutung kommt dabei der
Auswahl und Planung der sozialen Organisation des Unterrichtes zu.
Feste und Feiern schaffen einen starken und ganzheitlichen Zugang zu den christlichen Grundwerten.
Sie gehören zum kindlichen Erlebnisraum, durch die die Emotionalität im individuellen und sozialen
Bereich stark gefördert werden kann. Deshalb sind diese — vor allem auch im Zusammenhang mit
dem Kirchenjahr und dem ortsspezifischen Brauchtum — immer wieder einzubeziehen und die Kinder zu
deren Mitgestaltung hinzuführen. Spielen als eine Möglichkeit des Lernens ist dem Entwicklungsstand
der Vorschulkinder besonders angemessen. Diese und andere Formen schöpferischen
Tuns (bildnerische und rhythmisch-musikalische Ausdrucksformen, Umgang mit der Bewegung) sowie
sinnenhaftes Erleben (Schauen, Horchen, Hantieren) werden dem Prinzip des Lernens durch
Tun gerecht und ermöglichen die Deutung der Umwelt aus christlicher Sicht, wie ein tieferes Verstehen
der christlichen Frohbotschaft überhaupt.
Der Lehrersprache kommt auf der Vorschulstufe grundlegende Bedeutung zu. Seine sprachlichen
Äußerungen sollen dem Sprachverständnis und der Sprachfähigkeit der Kinder
entsprechen. Dies ist vor allem bei der „religiösen" Sprache, wie sie sich in den biblischen Erzählungen,
im Gebet und in der Liturgie darbietet, zu berücksichtigen. Ebenso sollen dem Kind Möglichkeiten
eröffnet werden, sich in religiöse Ausdrucksformen einzuüben und sich elementare religiöse Sprachformen
anzueignen.
Um die Ziele der verbindlichen Übung Religion leichter erreichen zu können, ist einerseits eine
Einbeziehung der Eltern in die unterrichtlichen Aktivitäten und andererseits ein Lernen
durch Begegnungen vielfältiger Art anzustreben."
GRUNDSCHULE
Erste Schulstufe
Jahresthema
Gott liebt mich. Ich bin bei ihm geborgen.
Lehrziel
Die Schüler sollen durch den Katecheten Jesus als ihren Lehrer und Freund kennenlernen. Jesus verkündet
Gott als seinen Vater.
Bildungsziel
Einübung in den Glauben der Gemeinde durch Eltern und Lehrer.
Lehrstoff
Erstes Drittel: Der Katechet und die Kinder. Erste Hinführung zur Pfarrgemeinde, zur Sonntagsmesse
und zum Taufverständnis. — Die Person Christi. Freie, spontane Gebete. Gebetsformeln aus den
täglichen Gebeten der Familie und der Liturgie. Vorbereitung auf Weihnachten als Geburtsfest Christi.
Zweites Drittel: Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus. Einübung in Gebet und Gebetshaltungen.
Die Menschenfreundlichkeit des Herrn. Einübung der Buße als Hinwendung der Liebe Gottes. Gott
gibt uns zu essen (eventuell Hinführung zur Erstkommunion). Leidensgeschichte und Auferstehung.
Drittes Drittel: Jesus ist bei uns. Die Feier der Sonntagsmesse. Der auferstandene Herr sendet uns seinen
Geist. Wir können seine Freunde sein (Übung der Nächstenliebe).
Abschließender Erzählstoff.
Zweite Schulstufe
Jahresthema
Gott, unser Vater. Er ruft uns durch Christus zum Mahl.
Lehrziel
Das Kind erfährt von der Taufe und der Eucharistie als den Grundsakramenten.
Bildungsziel
Einübung in das Beten, in das Gemeindeleben und Hinführung zur Erstkommunion.
Lehrstoff
Erstes Drittel: Wir sind Freunde Jesu (Volk Gottes). Wir versammeln uns am Sonntag im Gotteshaus.
Durch die Taufe Kinder Gottes geworden, beten wir zu ihm und nennen ihn unseren Vater. Wir loben ihn
als Schöpfer Himmels und der Erde und helfen den Menschen. Wir bekennen Christus als unseren Herrn
und Helfer, auf dessen Wiederkunft wir warten.
Zweites Drittel: Das Mahl des Gottesvolkes. Vorbereitung der Erstkommunion. Vorbereitung auf die
Karwoche und Osterliturgie.
Drittes Drittel: Der Sonntag als Osterfest. Der Auferstandene. Wiederholung und Feier der Taufe
und hl. Messe, Himmelfahrt, Maiandacht, Namenspatrone, Pfingsten.
Abschließender Erzahlstoff.
Wenn die Kinder in der zweiten Schulstufe auch zur Erstbeichte geführt werden, kann das auch unter
Umständen nach dem Unterricht und Fest der Erstkommunion geschehen. In diesem Fall beginnt der
Beichtunterricht nach Ostern. Das Sakrament ist durch vorsakramentale Bußfeiern und nicht durch Lerndrill
zu erschließen. Wird aber gewünscht, daß die Erstbeichte vor der Erstkommunion abgelegt wird, verlege
man die Unterweisung in die Zeit zwischen Allerheiligen und Weihnachten.
Dritte Schulstufe
Jahresthema
Gott schafft sich sein Volk
Lehrziel
Die Schüler sollen aus dem Leben der Kirche und aus der Heiligen Schrift erfahren, wie Gott sich
sein Volkschafft.
Bildungsziel
Einübung in das Leben und in die Liturgie der Gemeinde. Die Scharbildung dieser Altersstufe ist zu
berücksichtigen.
Lehrstoff
Erstes Drittel: Gott schafft sich sein Volk. Das Gottesvolk heute (Einübung in das Gemeindeleben),
Erzählungen aus dem Gemeindeleben. Wie Gott im Alten Bund durch Moses sein Volk gesammelt und
befreit hat. — Jesus Christus, der Führer des Gottesvolkes. Vorbereitung auf die Geburt Jesu, Weihnachten.
Zweites Drittel: Ausführliche Behandlung der heiligen Messe. Leidensgeschichte und Auferstehung
Jesu. Einführung in das Gemeindeleben in der Karliturgie.
Drittes Drittel: Der Auferstandene ist bei uns. Er hat uns erlöst. Er lebt und wirkt und sendet seine
Boten. Petrus und die Pfingstpredigt. Paulus und die Boten der Gemeinde.
Abschließender Erzählstoff.
Vierte Schulstufe
Jahresthema
Gott führt den Menschen und erwartet von ihm Treue.
Lehrziel
Die Schüler sollen aus der Heiligen Schrift und im Leben die Führung und den Anspruch Gottes
erfahren.
Bildungsziel
Die Schüler sollen lernen, ihr Leben christlich zu gestalten und es als ständig neue Hinwendung zu
Gott (Buße) zu verstehen.
Lehrstoff
Erstes Drittel: Abraham, der Vater der Glaubenden. Unser Leben als Christen (kindgemäße Sittenlehre).
Johannes, der Bußprediger, im Advent.
Zweites Drittel: Die Liebe zu Gott und den Menschen (Weiterführung und Vertiefung der kindgemäßen
Sittenlehre). Das Bußsakrament (bzw. Erstbeichtunterricht). Liturgische Vorbereitung und Einübung
auf die Karwoche und Osterliturgie.
Drittes Drittel: Christus ist unser König (die Emmaus-Jünger und Himmelfahrt). Das Wirken des
Heiligen Geistes. Auszüge aus dem Wirken Petri. Priester und Bischöfe. Christliche Heimatkunde (Pfarre,
Kirchen in der Umgebung, die Bischofsstadt usw.).
Abschließender Erzählstoff.
VOLKSSCHULOBERSTUFE
Wie Hauptschule."
2. In Anlage В (Lehrplan der Hauptschule), fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht an
Hauptschulen), lautet lit. a
„a) Katholischer Religionsunterricht
Bildungsziele und Lehraufgaben
Seine Grundorientierung findet der Religionsunterricht in der Wahrung der „Treue zu Gott" und in
der Wahrung der „Treue zum Menschen" (Catechesi tradendae, Nr. 55). Der Religionsunterricht muß
demnach den in der biblischen Tradition, im Lehramt der Kirche und im Gemeindeleben entfalteten Glauben
zum Gegenstand haben, wie auch die konkrete Lebenswirklichkeit des Schülers in ihrer Mehrdimensionalität
(individuelle Dimension, gesellschaftliche Dimension, Sinndimension, christliche Dimension).
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben; die der Religionsunterricht zu leisten hat
— er hat menschliche Erfahrungen, Fragen, Bedürfnisse und Bestrebungen bewußtzumachen und
ausdrücken zu helfen;
— er hat die im konkreten Lebensvollzug vom Schüler realisierten Antworten auf diese Fragen,
Befürfnisse, Bestrebungen in ihrer Bezogenheit auf Gesellschaft, Sinnfindung und Transzendenz
zu erhellen;
— er hat Antworten des Glaubens in ihrem geschichtlichen und heilsgeschichtlichen Kontext zu
erschließen und deren Bedeutungswert angesichts der Erfahrungen, Fragen, Bedürfnisse und
Bestrebungen der Schüler aufzuzeigen;
— er hat einen kreativen und produktiven Prozeß der Wechselwirkung zwischen tradierten Erfahrungen
und Schülererfahrungen auszulösen, der es dem Schüler ermöglicht, sich angesichts überlieferter
Erfahrungen neu zu sehen und zu bestimmen;
— er hat im Zusammenhang damit in die biblische Heilsbotschaft einzuführen und diese im kirchlichen
Glaubensverständnis zu interpretieren;
— er hat angesichts tradierter Glaubensinhalte und menschlicher Erfahrungen die Gottesfrage zu
wecken;
— er hat dem weltanschaulichen Pluralismus unserer Gesellschaft entsprechend außerchristliche
Religionen, andere Weltanschauungen und Ideologien zu erschließen, ihren Wert zu sehen, sie
kritisch zu prüfen und zu lehren, ihnen mit Verständnis und Toleranz zu begegnen;
— er hat zur Glaubensentscheidung und zum Glaubensvollzug zu motivieren und zu einem aktivkirchlichen
Christsein zu ermutigen (vgl. Östereichisches Katechetisches Direktorium, Seite.21).
Aus diesen Aufgaben ergeben sich folgende Richtziele des Religionsunterrichts
Der Schüler soll befähigt werden,
— sich selbst zu verstehen, sich anzunehmen und aufgrund selbst gesetzter Ziele jeweils neu zu
bestimmen;
— soziale und geschichtliche Zusammenhänge zu erkennen, unreflektierte Abhängigkeiten zu prüfen
und Solidarität für die Mitmenschen zu entwickeln;
— sich im Kosmos als abhängig und mitgestaltend zu bejahen;
— in der eigenen Lebenswirklichkeit die Sinnfrage und die wesentliche Offenheit auf Transzendenz
hin wahrzunehmen;
— Welt und Mensch im Lichte des Glaubens zu deuten;
— das befreiende Handeln Gottes für die Menschen und mit den Menschen zu sehen und anzuerkennen;
— die Bibel als Zeugnis der Glaubenserfahrungen von Menschen mit dem befreienden Gott zu verstehen;
— die Verbindung des Glaubens mit Leben und Kultur nach eigenen Möglichkeiten zu verwirklichen;
— aus christlicher Verantwortung heraus zu handeln.
Diese Richtziele stehen in enger Verbindung mit dem Religionsunterricht der AHS/BHS, wodurch
der Überstieg in diese Schultypen gewährleistet ist.
Darüber hinaus ermöglicht ein Religionsunterricht, der den Schüler dazu befähigt, sich mit eigenen
und tradierten Erfahrungen eigenständig auseinanderzusetzen, die Integration von neuen Erfahrungen
und Wissensinhalten, die in der AHS/Oberstufe bzw. BHS in verstärktem Umfang angeboten werden.
Didaktische Prinzipien und Erziehungsanliegen
1. Didaktische Prinzipien
Für die Gestaltung eines zeitgerechten Religionsunterrichts ergeben sich aus diesen Erkenntnissen
eine Reihe von Grundsätzen, denen er entsprechen muß.
1.1 Erschließung der religiösen Dimension
Religionsunterricht kann bei den Schülern den christlichen Glauben weder im Sinne einer bereits
getroffenen Grundentscheidung noch im Sinne einer tatsächlichen Lebenspraxis voraussetzen. Er muß
ihnen vielmehr zunächst helfen, die religiöse Dimension menschlichen Daseins in ihren Erfahrungen zu
entdecken und die Frage nach dem Sinn und nach einem unendlichen Du, bei dem sie sich für immer und
unter allen Umständen geborgen wissen dürfen, zu stellen.
1.2 Lebenserfahrung als Ort der Gotteserfahrung
Im Religionsunterricht soll deutlich werden, daß Religion und Glaube nicht einen Sonderbereich der
Wirklichkeit darstellen, sondern die gesamte Wirklichkeit des Lebens betreffen — bis hinein in die Alltäglichkeiten.
Der Glaube an den Gott, von dem die christliche Glaubensüberlieferung spricht, läßt das ganze
Leben des Menschen in einem neuen Licht sehen. Die Zustimmung dazu läßt Gottes Nähe in allen Situationen
dieses Lebens, auch in den Erfahrungen des Leids wie des Glücks ahnen, spüren und manchmal
sogar ganz dicht erleben. Dafür kann Religionsunterricht junge Menschen sensibilisieren.
1.3 Verschränkung von überlieferter Glaubenserfahrung und gegenwärtiger Lebenserfahrung (Didaktik
der Korrelation)
Die christliche Glaubensüberlieferung (Tradition) besteht aus Zeugnissen von Erfahrungen, die Menschen
mit Gott gemacht haben. Dazu gehören an erster Stelle die biblischen Schriften des Alten und
Neuen Testaments als Ursprungszeugnisse des Glaubens, den Israel in seiner Geschichte gelernt hat und
der den Jüngern Jesu im Umgang mit dem menschgewordenen Sohn Gottes neu und tiefer geschenkt worden
ist. Hier wird schon deutlich, daß Gotteserfahrung im christlichen Verständnis nicht dem isolierten
einzelnen Menschen zuteil wird, sondern der Gemeinschaft der Glaubenden bedarf. Dieser Glaube ist
jahrhundertelang bis heute gelebt, bedacht, gelehrt und zum Ausdruck gebracht worden, was sich in einer
Fülle von Zeugnissen weitergegebener und je neuer Glaubenserfahrungen niedergeschlagen hat (Bekenntnisse,
Glaubensformeln, Gebete, Biographien, dogmatische Entscheidungen, theologische Reflexionen,
Kunstwerke usw.).
Damit der Mensch zum Glauben kommen kann, muß er lernen, mit dieser Überlieferung in eine
lebendige Beziehung zu treten, um so möglicherweise von ihr betroffen zu werden. Das geschieht, wenn es
zu einem wirklichen Dialog zwischen seinen eigenen Lebenserfahrungen und den in der Überlieferung
aufbewahrten und in der Kirche lebendigen Glaubenserfahrungen kommt. Von dem her, was Menschen
heute in ihren jeweiligen Lebensgeschichten und in der Gesellschaft erfahren, lassen sich die überlieferten
Erzählungen und andere Dokumente des Glaubens als Zeugnisse wirklicher Lebenserfahrung verstehen.
In solchen Erfahrungen hat sich das ereignet, was wir Offenbarung Gottes nennen.
Umgekehrt bewirkt die Begegnung und Auseinandersetzung mit den überlieferten Glaubenserfahrungen
für den heutigen Menschen selbst eine sinngebende und beglückende Deutung seines Lebens und im
Fall der Zustimmung die Ermutigung zu einer neuen Lebenspraxis, in der Vertrauen, Zuversicht und
Dasein für andere, dh. ein Leben aus dem Glauben, möglich werden. Darin ereignet sich die Offenbarung
immer wieder neu, nämlich als je persönliche Begegnung des einzelnen mit dem lebendigen Gott, der für
jeden Menschen das Heil und das Leben „in Fülle" ist.
Der Religionsunterricht verwirklicht die Wechselbeziehung von gegenwärtigem Leben und überliefertem
Glauben (Korrelation), indem er das Gespräch zwischen diesen beiden in Gang bringt und in Gang
hält. Wenn die Schüler mit bezeugten Glaubenserfahrungen anderer Menschen (in Geschichte und Gegenwart)
konfrontiert und vertraut gemacht werden, können sie das Handeln Gottes in der eigenen Lebensgeschichte
erspüren und dafür offen werden, Gott auch in ihrer Zukunft zu begegnen.
1.4 Konzentration und das Prinzip des Exemplarischen
Wenn es im erfahrungsorientierten Religionsunterricht um dieses Wesentliche geht, muß er nicht die
gesamte in der theologischen Reflexion entfaltete Breite der christlichen Glaubenswahrheiten vermitteln.
Im Sinn der „Hierarchie der Wahrheiten" (II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Nr. 11) kann
er sich in seiner Zielsetzung auf den Kern der Botschaft, auf die Zusage des Heils in der Selbstmitteilung
Gottes in Jesus Christus konzentrieren. Es geht nicht um bloßes Glaubenswissen, sondern darum, das
Evangelium als Weisung des Lebens zu verstehen und zu „ergreifen". Alle sonstigen Inhalte des Religionsunterrichts
(biblische Erzählungen, ethische Weisungen, Erschließung der Wirklichkeit der Kirche usw.)
müssen von dieser Mitte her begründet und als ihre Konkretisierung in immer anderen Facettenspiegelungen
eingebracht werden.
Die Auswahl exemplarischer Inhalte aus dem umfassenden Geflecht des menschlichen Lebens und aus
dem großen Schatz der christlichen Überlieferungsgeschichte ist vor allem deswegen naheliegend, weil in
der religiösen Dimension menschlicher Existenz wie im Glauben alles immer schon von sich aus auf ein
letztes Zentrum verweist.
Wenn der Religionsunterricht auch notwendigerweise von der Vielfalt einzelner Erfahrungen in
unterschiedlichen Lebensbereichen und von der Fülle der überlieferten Glaubenszeugnisse ausgeht und so
eine gewisse Breite der Inhalte gewinnt, muß doch der religiöse Lernprozeß letztlich darauf gerichtet sein,
daß Eigentliche, die Gottesbeziehung des Menschen als das „Leben in Fülle" zu erschließen.
2. Aufgabenbereiche religiöser Erziehung
2.1 Symbolerschließung
Die Sprache der christlichen Überlieferung (zB Bibel) und die Ausdrucksformen des christlichen
Glaubens (zB Liturgie) sind wesenhaft bildhaftsymbolisch. Alles, was im Bereich des Religiösen gesagt und
ausgedrückt werden kann, verweist von sich aus auf jene transzendente Dimension der einen Wirklichkeit,
die letztlich niemals rational erfaßt und deshalb auch mit Begriffen nicht adäquat ausgesprochen werden
kann.
In unserer stark von Rationalität, Naturwissenschaft und Technik geprägten Zivilisation fällt jener
andere Weg der Wirklichkeitsbegegnung nicht leicht, nicht einmal das Verständnis dafür. Es ist daher von
grundlegender Bedeutung, das Symbolverständnis für den Zugang zu Religion und Glaube zu wecken, in
die Wahrnehmung von Symbolen und den Umgang mit ihnen einzuüben. Das sollte immer wieder und im
Zusammenhang mit ganz unterschiedlichen Inhalten (zB biblische Bildersprache, Sakramente, christliche
Kunst, Meditation) geschehen.
2.2 Begegnung mit Hoffnungsgeschichten
Das Christentum ist eine Erzählgemeinschaft. Im Nach- und Weitererzählen bezeugter Glaubenserfahrungen
wird durch die Begegnung mit Gott Hoffnung wieder lebendig und der Hörer zu gleichartigen
Erfahrungen befähigt. Unabhängig von den einzelnen im Lehrplan je verschiedenen Themen zugeordneten
Bibeltexten, sollten im Unterricht immer wieder solche Geschichten im Zusammenhang erzählt oder
gelesen und von Schülern schöpferisch nachgestaltet werden. Biblische Erzählungen, darüber hinaus aber
auch biographische Zeugnisse von Christen aller Zeiten bis zur Gegenwart, lassen anschaulich und nacherlebbar
werden, wie der christliche Glaube zu einem Leben aus Vertrauen und Hoffnung ermutigt, Geduld
im Leiden und Dasein für andere möglich macht, Gelassenheit und innere Freude auch in den unvermeidlichen
„Bedrängnissen der Welt" erlaubt usw;
2.3 Geschichte der Kirche
Inhalte der Kirchengeschichte sind nicht in besonderen Themenfeldern zu bearbeiten, sondern verschiedenen
Themen sachgerecht zuzuordnen. Der Schwerpunkt sollte auf Lebensbildern liegen, die Begegnungen
mit „exemplarischen Christen" ermöglichen.
An ausgewählten wichtigen Perioden und Einzelereignissen sowie an entscheidenden Wendepunkten
kann die geschichtliche Wirklichkeit der Kirche unter verschiedenartigen gesellschaftlichen Bedingungen
und als Gemeinschaft von Heiligen und Sündern erkennbar werden. An die Stelle eines idealisierten Kirchenbildes
und klischeehaft mißverstandener „Vorbilder" treten auf diese Weise realistische Modelle des
Christseins mit seinen Chancen und Gefährdungen, in seinem Gelingen und Scheitern.
2.4 Beziehung zur Gemeinde
Erfahrungen aus dem aktiven Mitleben in einer Pfarrgemeinde sind nicht mehr generell bei allen
Schülern des Religionsunterrichts vorauszusetzen. Christlicher Glaube ist aber auf die (erfahrbare)
Gemeinschaft der Glaubenden angewiesen — über eine nur formale „Kirchlichkeit" hinaus.
Daher muß der Religionsunterricht auf die in der jeweiligen Situation mögliche Weise den Bezug zur
Gemeinde herstellen. Das kann auf vielfältige Weise geschehen: durch den Religionslehrer und kirchlich
engagierte Schüler, die ihre Gemeindeerfahrungen im Unterricht zur Sprache bringen; durch Einladungen
des Pfarrers und aktiver Gemeindemitglieder in den Unterricht; durch Besuche von kirchlichen Einrichtungen
im Rahmen von Lehrausgängen; mit Hilfe von entsprechenden Medien usw. Wo es möglich ist,
sind als Ergebnis unterrichtlicher Arbeit auch außerschulische Aktivitäten von Schülern in der Gemeinde
anzustreben. In diesem Sinne sollen auch Lebensformen der Kinder in der Gemeinde (Jungschar ...) aufgezeigt
werden.
2.5 Gottesdienst und Gebet
Gebet, Gottesdienst und Feier der Sakramente sind wesentliche Formen des Ausdrucks christlichen
Glaubens. In ihnen wird die durch den Glauben eröffnete Gottesbeziehung verwirklicht und zugleich die
Möglichkeit neuer Glaubenserfahrung gegeben. Es ist daher sinnvoll, daß die Schüler auch im Unterricht
zu Gebet und religiösen Feiern angeregt werden. Wichtig ist dabei allerdings der Respekt des Lehrers vor
der freien Entscheidung der jungen Menschen in ihrem religiösen Lebensvollzug. Das Idealbild von der
gesamten Schulklasse als einer „kleinen Gemeinde", in der alle Schüler regelmäßig beten und miteinander
Gottesdienst feiern, wird schwer zu verwirklichen sein. Auf keinen Fall darf religiöses Tun an der Realität
vorbei erzwungen oder aufgesetzt werden.
Immer aber wird der Religionsunterricht darum bemüht sein, die Schüler mit dem Reichtum der
Liturgie, dem Gebetsschatz der Kirche und dem Leben aus den Sakramenten vertraut zu machen:.
— einmal durch die wiederkehrende Beschäftigung mit den christlichen Grundgebeten (Vaterunser,
Glaubensbekenntnis, Gegrüßet seist du Maria), die ja zugleich unter dem Aspekt wichtig sind, daß
sie Kurzformeln des Glaubens darstellen. Sie sollten sich im Laufe der Zeit einprägen und „mitgenommen"
werden;
— zum anderen durch die Sakramentenkatechese, insbesondere die der Eucharistie und der Buße.
Sie gehört zu den allgemeinen Aufgaben religiöser Erziehung, die den Religionsunterricht beglei-
ten. In der Hauptschule handelt es sich vor allem darum, das Verständnis der Sakramente, das bei
den Sieben- bis Achtjährigen grundgelegt wurde, zu vertiefen und das Bewußtsein der Schüler für
die Bedeutung einer regelmäßigen sakramentalen Praxis wachzuhalten;
— neben den traditionellen liturgischen Formen (zB Schülermessen) sollte der Unterricht auch die
gegenwärtig in der Jugend verbreiteten neuen Formen der Spiritualität (verschiedene Arten der
Meditation, kontemplatives Schweigen, neues Liedgut, liturgischer Tanz, Jugendvesper usw.) aufnehmen
und immer wieder entsprechende Hinweise und Anregungen geben.
2.6 Kirchenjahr
In allen Schuljahren sollte immer wieder der Bezug zum Kirchenjahr, insbesondere zur Feier der
Hauptfeste in der Gemeinde, hergestellt werden. Die Festgeheimnisse von Weihnachten, Ostern und
Pfingsten werden zu den entsprechenden Zeiten mit jeweils unterschiedlichen Akzenten auch Inhalte des
Unterrichts selbst sein — und zwar, je nach Klassensituation, über die in einzelne Themenfelder aufgenommenen
Schwerpunkte hinaus. Auf diese Weise kann der Religionsunterricht Beziehungen der Schüler
zum Gottesdienst der Gemeinde anbahnen, herstellen oder stützen.
2.7 Tätige Nächstenliebe
Christlicher Glaube verwirklicht sich aber nicht nur in Gebet und Gottesdienst. Er zeigt sich immer
auch in einer lebendigen, tätigen Nächstenliebe, die vor allem hilfsbedürftigen und hilflosen Menschen
gilt. Deshalb ist es auch Aufgabe des Religionslehrers, die Schüler für eine Solidarität mit den Armen hier
und in anderen Ländern zu sensibilisieren und sie zu aktiver Hilfsbereitschaft zu ermutigen. Er wird Möglichkeiten
zu entsprechenden Aktionen aufzeigen, manche vielleicht auch selbst mit seinen Schülern
gemeinsam planen. Auch hier gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit.
2.8 Soziales Lernen
Soziales Lernen wird in einem Religionsunterricht, der sich dem Korrelationsprinzip verpflichtet
weiß, einen besonderen Stellenwert besitzen. Soll eine dialogische Wechselbeziehung zwischen tradierter
Glaubenserfahrung und gegenwärtiger Lebenserfahrung gelingen, muß dem Schüler die Abhängigkeit des
Verhaltens und bestehender Haltungen sowohl von „alten" Erfahrungen und Gefühlen als auch von aktuellen
sozialen Prozessen und Normvorstellungen bewußt gemacht werden. So erschließt sich ihm der
soziale Aspekt des Glaubensaktes: Glauben als Anteilnahme an einem Gemeinschaftsgeschehen.
Soziales Lernen in diesem Sinne befähigt den Schüler, sein Verhalten entsprechend der jeweiligen
Situation, gemäß seinen Bedürfnissen und Einsichten sowie unter Bedachtnahme auf die Befürfnisse und
Ansprüche seiner Umwelt zu gestalten. Es schafft aber auch damit die Voraussetzung, als mündiger Christ
bewußt und verantwortlich am Gemeindeleben teilzunehmen.
Zugleich wird durch diese für die Pubertät charakteristische Form des Lernens ein wesentlicher Beitrag
zur Identitätsfindung, der zentralen Entwicklungsaufgabe dieser Altersstufe, geleistet.
In diesem Zusammenhang wird die Aufmerksamkeit auf Mechanismen und Störfaktoren (zB: Soziale
Ängste, Fixierungen ua.) zu richten sein, die Lernoffenheit und Persönlichkeitsbildung behindern.
So nimmt der Religionsunterricht nicht nur seinen Verkündigungsauftrag, sondern auch den Heilungsauftrag
des Evangeliums wahr (A. Höfer).
Der Religionsunterricht ist auch offen für experimentelles soziales Lernen und für therapeutische
Methoden, soweit dies im Rahmen schulischen Unterrichtes vertretbar ist. So werden zB angesichts der in
8.1 angesprochenen Intention „Sich mitteilen und mit Problemen und Meinungen anderer umgehen lernen"
gesprächstherapeutische Methoden zum Tragen kommen können. Die Unverzichtbarkeit dieser
Intention ist vom pädagogischen Anspruch her, den Schüler als gleichwertigen Dialogpartner ernstzunehmen,
evident.
Ein Religionsunterricht, in dem soziales Lernen und therapeutisches Wirken ihren Platz haben, trägt
nicht nur der zunehmenden Zahl verhaltensschwieriger Schüler Rechnung, er erfüllt damit auch eine für
das gesamte Schulgeschehen unverzichtbare Aufgabe und erweist sich in hohem Maße als Integrationsfach.
2.9 Gewissensbildung
Das Gewissen des Menschen bildet sich nicht allein als Ergebnis bewußter ehtischer Erziehung, sondern
aus allen Erfahrungn des Umgangs mit Menschen und mit der Umwelt als ganzer. Gewissensbildung
ist vor allem Einübung in einen verantwortlichen Gebrauch der Freiheit, Hilfe zum Wahrnehmen der
Werte, die menschliches Leben gelingen lassen, und Erschließung von Lebensweisheit, Ordnungen und
Normen, die eine entsprechende Lebensgestaltung stützen oder überhaupt erst ermöglichen.
Der Religionslehrer kann die Bildung und Entfaltung des Gewissens begleiten und fördern, indem er
den Schülern „die herrliche Freiheit der Kinder Gottes" als göttliches Geschenk an den Menschen
erschließt und mit ihnen gemeinsam sucht, den Willen Gottes als Weisung des Lebens zu seinem Glück
und Heil zu erkennen (vgl. Themenfeld 7.5). Er kann dazu beitragen, daß die Einsicht junger Menschen in
das Gute und Richtige wächst und die Fähigkeit zur Entscheidung in konkreten Lebenssituationen geübt
wird (Fallbeispiele, Dilemmata, Rollenspiele).
Die Botschaft von der vergebenden Liebe Gottes macht das Vertrauen möglich, daß der einzelne auch
in Versagen und Schuldigwerden (Sünde) nicht verzweifeln muß, daß er vielmehr Versöhnung mit Gott
und Menschen erfährt, immer wieder einen neuen Anfang geschenkt bekommt und deshalb auch seinerseits
„umkehren" kann.
3. Religiöse Übungen
Wie für andere Unterrichtsfächer ist es auch für das Fach Religion wichtig, daß die Schüler Möglichkeiten
zum Erleben und Einüben erhalten. Die religiösen Übungen sind darum eine wertvolle und notwendige
Ergänzung des Unterrichtes (vgl. Grundkonzept des Lehrplanes 5.5). Sie sind in einer guten und
altersgemäßen Gestaltung zur freiwilligen Teilnahme anzubieten, wozu im Unterricht selbstverständlich
motiviert werden soll.
Zu den religiösen Übungen zählen: Schülergottesdienste (Wortgottesdienste, Eucharistiefeiern, Bußfeiern),
Gelegenheit zum Empfang des Bußsakramentes, Schulentlaßtage, Einkehrtage ua.
Lehrinhalte
Wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Einstellungen der Schüler gerade in der Hauptschule
wurde bewußt auf eine Differenzierung nach Kern- und Erweiterungsstoffen verzichtet. Die
Inhalte sind vielmehr in Form von Hauptthemen angeführt, die das verbindliche Minimum an Lehrinhalten
darstellen, die zur Sprache kommen müssen; ihre Reihenfolge innerhalb des Themenfeldes ist nicht bindend.
Die Hauptthemen werden ihrerseits wieder in einzelnen Unterrichtsinhalten konkretisiert; auch
deren Reihenfolge ist nicht verbindlich.
5. Sсhulstufe: Ich mache mich auf den Weg — Gott geht mit uns
5.1 Einen neuen Anfang finden — auf den Weg geschickt und von Gott begleitet
Die neue Schulsituation
— Chancen und Schwierigkeiten des Neubeginns
— Umgang mit den neuen Erfahrungen
— Einführung in den Umgang mit der Bibel
Gott ist ein starker Helfer und treuer Wegbegleiter
— David wird von Samuel gesalbt und vor eine große Aufgabe gestellt (1 Sam 16 und 17)
5.2 Gemeinsam mit anderen auf dem Weg sein — Gemeinschaft wird uns geschenkt
In Gemeinschaft mit Menschen und Gott unterwegs
— Geschichten von Saul,. David, Jonathan, Michal ... (1 Sam 18, 19, 20 und 24)
— Der Mensch lebt von Beziehungen
Geschenk der Gemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott und Zeichen der
Zugehörigkeit, zur Kirche
— Taufe
— Die Gemeinschaft der Christen hat gemeinsame Zeichen — Kreuzzeichen
— Dreifaltigkeit Gottes
Gemeinschaft der Heiligen
— Berufen als Heilige: 1 Kor 1, 2
— Alier-Heiligen
5.3 Regeln als Hilfe zum Menschsein — „Erschienen ist die Güte und Menschenfreundlichkeit Gottes"
Bedeutung und Grenzen von Regeln
— Regeln im Umfeld des Schülers
Gemeinsames Erstellen von „Klassenregeln"
— Die „Goldene Regel" (Mt 7,12) als Orientierung zum rechten Tun
Gottes- und Nächstenliebe als Anspruch christlichen Lebens
Weihnachten
— Gott kommt den Menschen mit seiner Liebe zuvor
— Gott wird Mensch (Lk 1 und 2)
5.4 Gerecht, ehrlich, friedfertig ... sein — Zusammenleben im Lichte des Evangeliums
Zusammenleben in der Spannung von Wunsch und Realität
— In der Erfahrung des Schülers
— In der Gemeinschaft der Klasse
—. Aus der Sicht des Evangeliums: zB
Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk 10, 25—37)
Gleichnis vom unbarmherzigen Knecht (Mt 18, 21—35)
Aufruf zur Versöhnung und Achtung vor dem Leben (Mt 5, 21—26)
Aufruf zur Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit (Mt 5, 33—37)
Aufruf zur Friedfertigkeit und Feindesliebe (Mt 5, 38—48)
Die rechte Haltung zu Eigentum und Besitz (Mt 6, 19—34).
5.5 Macht erfahren — Jesus überwindet die bösen Mächte und die Angst
Unterschiedliche Erfahrung von Macht im Lebensbereich des Schülers
Die Macht der Liebe ermöglicht Veränderung
— Zuwendung im Denken, Reden und Handeln
Jesus in der Auseinandersetzung mit Macht
— Jesus stellt sich der Macht: Seine Auseinandersetzung mit Pharisäern, Hohenpriestern, Sadduzäern ...
— Jesus überwindet die Macht des Bösen: Heilungen, Dämonenaustreibungen (Mk 9, 14—29)
— Jesus leidet unter der Macht: Kreuzweg, Passion, Karwoche
Jesus besiegt in der Auferstehung die Macht der Sünde und des Todes
Ostern
5.6 Du verstehst mich: Miteinander sprechen.— mit Gott sprechen — vor Gott schweigen
Miteinander sprechen — aufeinander hören
— Eigene Ängste, Nöte und Freunden aussprechen und auf die anderen hinhören
Verschiedene Weisen und Ausdrucksformen des Gebetes
— Bitten, klagen, loben, rebellieren, danken ...
— Sprechen, singen, tanzen, meditieren, feiern, schweigen ...
Gebetszeugnisse
— Rechtes Beten: Mt 6, 5—15; 1 Thess 5, 17
— Psalmen (zB Ps 8, 15, 23, 41, 73, 81, 146, 150)
— Christliche Gebetszeugnisse: Grundgebete und liturgische Gebete
— Außerchristliche Zeugnisse
5.7 Mit Begeisterung leben — mit der Kirche leben in der Kraft des Geistes
Wofür sich Schüler begeistern und einsetzen
— Beispiele aus dem Leben der Schüler
— Gemeinsame Aktionen der Klasse
Durch den Heiligen Geist entsteht und wächst Kirche
— Pfingstereignis, Petruspredigt, Leben der jungen Gemeinde (Apg 2)
— Das Neue Testament als Buch der Kirche
— Glaubensboten gehen in alle Welt — missionarische Kirche
— Ihr seid das Salz der Erde und das Licht der Welt (Mt 5, 13—14)
— Ortskirche
6. Sсhulstufe: Auf meinem Weg entdecke ich die Welt — Gott hat sie uns anvertraut
6.1 Die Welt entdecken — „Mein Gott, wie schön ist Deine Welt!"
Glaube an Gott, den Schöpfer der Welt
— Beispiele für das Geheimnis und die Größe des Mikro- und Makrokosmos
— Ausdruck von Lob und Dank für die Schöpfung (Psalm 8 und 104, Sonnengesang des hl. Franziskus ...)
Ehrfurcht und Verantwortung gegenüber Natur und Umwelt
6.2 Mit allen Sinnen leben — offen werden für Zeichen und Symbole
Wichtige Voraussetzungen zur Begegnung mit der Wirklichkeit
— die Sinne
— die Sprache
Zeichen und Symbole
— Erschließung von Symbolen wie Wasser, Licht, Brot ...
— Die bildhafte Sprache der Bibel
— Kirchl. Brauchtum und Sakramentalien in ihrer Symbolik
— Sakramente — „sinnen-volle" Zeichen der Zuwendung Gottes in Christus durch die Kirche
6.3 Aktiv werden: Für sich und für andere — Nächstenliebe als Auftrag
Begabung als Aufgabe
— Jeder Schüler hat seine Fähigkeiten
— Möglichkeiten für Einsatz in Klasse, Familie, Gruppe, Pfarrgemeinde
Nächstenliebe als Auftrag des Christen
— „... das habt ihr mir getan" (Mt 25, 31—40)
— Werke der Barmherzigkeit
— Kirchl. Diakonie: Caritas, Ordensgemeinschaften im Dienst des Nächsten, Entwicklungshilfe
6.4 Im Glauben wachsen — Mitarbeiter Gottes sein
Christsein als Gabe und Aufgabe
— An der Lebensgeschichte von Menschen zeigen, wie Glauben verändert (Charles de Foucauld, Elisabeth,
Jeanne d'Arc ...)
— Glaube und Christsein im Alltag
Maria
— Urbild des Glaubens
— Marienverehrung, Marienfeste
Die Firmung
— Erneuerung des Taufversprechens
— Die Gaben des hl. Geistes
— Mitleben und Mitarbeiten in der Pfarre
6.5 Auf Widerstand stoßen, Leid erfahren — „Im Kreuz ist Heil"
Das Leid im Leben des Menschen
— Beispiele für innere und äußere Grenzen des Schülers
— Wie Menschen mit Leid umgehen (ankämpfen, resignieren, annehmen) — Lebenszeugnisse
Leid, Tod und Auferstehung Jesu
— Leidensgeschichte Jesu nach Lukas
— Auferstehungserzählungen (Lk 24, Joh 20 und 21)
Die Eucharistie
— Mahlgemeinschaft
— „Deinen Tod, о Herr, verkünden wir ..."
6.6 Eine bessere Welt ersehnen — Glaube als Hoffnung
Sehnsucht nach einer besseren Welt
— Wünsche und Erwartungen der Schüler
— Möglichkeiten und Grenzen ihrer Verwirklichung
Auf dem Weg ins verheißene Land
— Berufen zur Freiheit — Exodus und Dekalog
— Berufen zur Vollendung— Reich Gottes
6.7 Mädchen sein/Bub sein — "Als Mann und Frau erschuf er sie"
Bub sein/Mädchen sein
— Auswirkungen der entwicklungsbedingten Veränderungen
— Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen und Klischees
— Altersbedingte Spannungen im Schüler (Rivalität — Einander suchen; Distanz — Nähe).
Die Würde von Mann und Frau
— Kultivierung der Umgangsformen
— Gegenseitiges Achten und Annehmen
7. Schulstufe: Auf dem Weg entdecke ich mich in meinen Möglichkeiten und Grenzen — mit Gott
Grenzen überschreiten
7.1 Sich an Leitbildern orientieren — Jesus sagt: „Ich bin der Weg"
Leitbilder
— Stars, Idole und Leitbilder der Schüler und der Gesellschaft
— Leitbilder als Hilfen und Hindernisse für die Persönlichkeitsentwicklung
Jesus Christus als Leitbild: „Ich bin der Weg".
— Einladende Begegnung (Mk 10, 17—22)
— Herausfordernde Begegnung (Mk 2, 1 —12)
— Befreiende Begegnung (Lk 5, 12—16)
Menschen in der Nachfolge Jesu
— Urkirchliche Gemeinde (Apg 7, 54—60)
— Heilige, zB Landes- und Diözesanpatrone
— Exemplarische Christen heute
7.2 Sich selber suchen/sich neu sehen lernen — „Ich habe dich bei deinem Namen gerufen"
Das Erleben und Verstehen von Entwicklung
— Intensives Erleben von Gefühlen
— Drang nach Freiheit und Unabhängigkeit — Auflehnung gegen Autoritäten
— Suche nach Geborgenheit in Gruppen
Das Werden menschlicher Persönlichkeit im Dialog mit anderen
— Selbstwahrnehmung — Selbsterkenntnis
— Selbstbestimmung (Lebensplan)
— Selbstmitteilung und Selbstdarstellung (über Körper, Sprache ...)
Mein Leben und das Leben der anderen achten
— Ich habe dich bei deinem Namen gerufen — mein Leben hat einen unaussprechlichen Wert
— Ehrfurcht vor dem Leben — Gefährdung des Lebens
7.3 Mit dem eigenen Körper umgehen/sich als Ganzes erfahren — die Harmonie von Körper, Seele und
Geist als Auftrag und Verheißung
Körper und Sexualität im Entwicklungsgeschehen
— Sexualität in den Medien
— Sexualität als Geschenk Gottes (Gen 1, 26—28)
— Integration der Sexualität als Aufgabe
Ganz Mensch sein — dem anderen begegnen
— Partnerschaftliche Begegnung als Lernprozeß
— Partnerschaft und Liebesfähigkeit
Körperlicher Ausdruck als Mitteilung und Begegnung
— Geglücktes Menschsein als Verheißung (Eph 3, 17—19; Joh 1, 16)
7.4 Grenzen erfahren — in Begrenztheit und Schuld von Gott geliebt
Gefordert sein — geliebt werden: Triebkräfte des Lebens
— Erwartungsansprüche der Umwelt
Beitrag und/oder Hindernis für die Persönlichkeitsentfaltung
— Geliebt und angenommen werden als Grundlage für gelingendes Menschsein
Begrenzt sein — schuldig werden
— Schuldig werden als Grunderfahrung des Menschen (2 Sam 22)
— Sünde: Abkehr des Menschen von Gott — Selbstentfremdung — Störung der Beziehung zum
Nächsten
Geliebt sein — neu anfangen können: Jesus der Heiland
— Jesusbegegnungen: (Lk 19, 1 — 10; Lk 7, 36—50)
— Sakrament der Buße als Zeichen der Vergebung Gottes, der Versöhnung mit der Gemeinde und
der Umkehr des Menschen
7.5 Auf dem Weg zur Freiheit — zu neuem Leben befreit
Gebote und Vorschriften im menschlichen Leben
— Vorschriften und Gebote im Leben der Schüler
— Auseinandersetzung mit Geboten und gängigen Vorschriften in der Gesellschaft
Die Freiheit der Kinder Gottes
— Zur Liebe durch den Geist Gottes befreit (Gal 5, 13 und 5, 22)
— Freiheit als verantwortliches Handeln — Gewissen und Gewissensbildung
— Die Erfüllung des Dekaloges in der Bergpredigt (Mt 5, 17 ff)
— Der Sabbat ist für den Menschen da (Lk 13, 10—17; Lk 14, 1—6)
7.6 Das Leben träumen — „Ich sah einen neuen Himmel und eine neue Erde"
Traum und Wirklichkeit
— Träume und Phantasien — eine Lebenswirklichkeit
— Zukunftsvisionen (Beispiele aus dem eigenen Leben, aus der Forschung, Kunst, Literatur, Politik,
Religion)
Verheißungen Gottes — Hoffnungsbilder der Menschen
— Verheißungen im AT und NT (Gen 6—9; Jes 2, 1—4; Offb. 21, 1—5)
— Mit dem NT „träumen" (Mt 5, 1 — 12; Mt 13, 31—34, Mt 13, 44—46)
7.7 Einen Traum leben — die Zukunft Gottes hat schon begonnen
Heil und Unheil in unserer Welt
— Die Gebrochenheit menschlicher Existenz als Grunderfahrung des Menschen — Sünde
— In die Unheilsgeschichte der Menschheit verflochten — Erbsünde
— Heil als Erfahrung der Gemeinschaft mit Gott und den Menschen — Gnade
Engagement für eine bessere Welt
— Schüleraktionen
Nachbarschaftshilfen, pfarrliche Aktionen ...
Dritte Welt, Friedensarbeit ...
Das Reich Gottes hat schon begonnen
— Das Reich Gottes als Verheißung, die zum Handeln auffordert: (zB Mk 1, 15; Lk 4, 16—21; Lk 1,
46—54; Lk 10, 1—9)
— Kirche im Aufbruch: II. Vatikanisches Konzil, Ökumene, Erneuerungsbewegungen ...
8. Schulstufe: Auf dem Weg gebe ich meinem Leben Gestalt — das Ziel meines Lebens bist Du
8.1 Sich mitteilen — „Und das Wort ist Fleisch geworden"
Einander mitteilen als wichtige Voraussetzung für Gemeinschaft
— Sich mitteilen und aussprechen in Spiel, Bewegung; Musik und bildnerischer Gestaltung
— Mit Konflikten umgehen und Frieden stiften
In Jesus Christus ist Gott den Menschen nahe
— Jesus, der neue Mensch — Jesus, der Sohn Gottes; Nikodemus (Joh 3, 1 — 13); Samariterin (Joh 4,
1—26); Martha, Maria und Lazarus (Joh 11, 1 —44); „Jesus Christus ist der Herr" (Phil 2, 5—11)
— Zeichen der Nähe Gottes
Antwort Jesu auf die Frage des Täufers (Mt 11, 2—6)
Krankenheilungen (Markusevangelium)
Handauflegung (Apg 3, 7; 5, 12; ev. Lk 10, 9)
— Das Sakrament der Krankensalbung
8.2 Dir begegnen/auf ein Du zugehen — wo Güte und Liebe ist, da ist Gott-
Begegnung verändert
— Beispiele aus der hl. Schrift: Berufung der Jünger (Joh 1, 35—51); Sünderin (Lk 7, 36—50); Achab
(1 Kön 21, 17 ff)
— Freud- und leidvolle Erfahrungen in der Begegnung
— Wege, dem anderen einfühlsamer zu begegnen
Begegnung ermöglicht Umkehr und Vergebung
— Immer wieder verzeihen: Mt 18, 21 f; Lk 17, 4
Begegnung als Ort der Gоtteserfahrung
— Wesentliche Aspekte der Freundschaft (Lebenshilfe, Sinnfindung, Glück ....)
— Das Sakrament der Ehe
8.3 Ein neues Miteinander suchen — „Wo zwei oder drei in meinem Namen beisammen sind ..."
Gemeinschaft in der Familie, in der Klasse, in der Gruppe
— Gruppennormen beeinflussen das Leben
— Verantwortung füreinander (in Familie,. Klasse, Gruppe)
— Gemeinschaft im Tun: Miteinander feiern — gemeinsame Aktionen
Gemeinschaft in der Kirche
— Gemeinschaft im Gottesdienst und in der Pfarrgemeinde
— Die Firmung — als mündiger Christ in der Pfarrgemeinde mitleben und mitarbeiten
— Ortskirche — Diözese — Weltkirche
— Ordensgemeinschaften und neuere religiöse Gemeinschaften
8.4 Gefordert sein — von Gott beschenkt werden
Schöpfung — Gottes Werk und Aufgabe des Menschen
— Die Welt als Schöpfung Gottes, gedeutet in biblischen Bildern (Gen 1—2, 4 a; Gen 2, 4 b—25;
Gen 3, 1—24)
— Das moderne Weltbild der Naturwissenschaft
— Umweltethik aus christlicher Sicht
Vom Wert der Arbeit und der Würde des Menschen
— Leistung als Herausforderung: Entfaltung oder Versklavung des Menschen?
— Arbeit und Beruf im Dienst am Menschen und an der Welt
— Gottes Gerechtigkeit ist anders als die der Menschen: Die Arbeiter im Weinberg (Mt 20, 1 — 16)
8.5 Frei sein — unser Leben sei ein Fest
Freizeit: Möglichkeiten und Gefahren
— Verschiedene Freizeitangebote
Erholung und Aktivsein — Besinnung — Unterhaltung — Betäubung/Sucht
Auf der Suche nach Lebenssinn und Lebensfreude
— Sinnerfahrung gegen Sinnlosigkeit
— Kreativität — Gestaltungsprinzip menschlichen Lebens
— Das Leben miteinander feiern — das Fest als Zustimmung zur Welt
— Mit der Kirche feiern
Sonntag: Tag des Herrn — Tag für die Menschen
Die großen Festzeiten der Kirche
8.6 Fragen und in Frage stellen — als mündiger Christ in der Kirche
Kirche Jesu Christi — Kirche der Menschen
— Bilder für die Kirche: Volk Gottes unterwegs, Weinstock (Joh 15,1—8), Leib (1 Kor 12,12—27);
Weg (Apg 9, 2)
— Wesentliche Kennzeichen von Kirche/Gemeinde
Wort, Nächstenliebe, Sakrament, Gebet (Apg 2, 43)
— Amt und Dienst in der Kirche
Weihesakrament — geistliche Berufe — Laienapostolat
Eine lebendige Kirche bedarf ständig der Erneuerung
— Veränderungen des Kirchenbildes — aufgezeigt an prägenden Gestalten der Kirchengeschichte
(Paulus, Franz v. Assisi, Teresa von Avila, Martin Luther, Johannes XXIII. ua.)
— Die junge Kirche (Lateinamerika, Afrika ...)
8.7 Antworten leben — Christsein heißt Menschsein nach dem Vorbild Jesu
Beispiele menschlicher Lebensgestaltung
— Verschiedene Lebensstile
— Religiöse Sondergemeinschaften
Glaube und Lebensdeutung in nichtchristlichen Religionen
— Weltreligionen: Judentum, Islam Hinduismus, Buddhismus
— Verschiedene andere Religionen
Leben in der Nachfolge Jesu
— Einheit von Gottes- und Nächstenliebe
— Einheit von Leben und Gebet
— Einheit von Sterben und Auferstehen"
3. In Anlage B, fünfter Teil, wird der lit. b (evangelischer Religionsunterricht) angefügt
„3. Klasse
Leitthema: Ich schäme mich des Evangeliums von Christo nicht (Röm. 1, 16).
Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen Testamentes: Apostelgeschichte. Ausgewählte Stellen
aus den Apostelbriefen.
Kirchengeschichte: Von der Urgemeinde bis zur Reformation.
Katechismus: Das Glaubensbekenntnis mit Erklärungen.
Kirchenkunde: Vom Leben in der evangelischen Gemeinde. Sprüche, Gebete und Lieder zu den einzelnen
Themenkreisen.
4. Klasse
Leitthema: Wer nun mich bekennt vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen
Vater. Wer mich aber verleugnet vor den Menschen, den will ich auch verleugnen vor meinem
himmlischen Vater (Matth. 10, 32/33).
Bibelkunde: Ausgewählte Texte: Urgeschichte, prophetische Bücher und Bergpredigt als Grundlage
zur Besprechung der kirchengeschichtlichen Themen und als Anregung für Aussprachen über glaubens-
und lebenskundliche Fragen; Lesen eines Evangeliums in Auswahl.
Kirchengeschichte: Von der Reformation bis zur Gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der
Kirchengeschichte in Österreich, der kirchlichen Heimatkunde und der ökumenischen Bestrebungen.
Katechismus: Taufe und Abendmahl. Gesamtwiederholung des Katechismus.
Kirchenkunde: Die evangelische Kirche in Österreich (Aufbau und Verfassung).
Das evangelische Kirchenlied."
4. In Anlage B, fünfter Teil, wird der lit. с (altkatholischer Religionsunterricht) angefügt
„3. Klasse
Im Unterricht sind Bilder aus der Kirchengeschichte zu bieten, soweit sie in das Verständnis der heutigen
christlichen Situation hineinführen: Die Kirche bis 313. — Östliches und westliches Christentum bis
zur Trennung. — Die Entwicklung des Papsttums. — Kirchlicher Verfall und Reformversuche (Reformation.
— Die Anglikanische Kirche. — Die Kirchenversammlung zu Trient). — Die kirchlichen Verhältnisse
im 18. und 19. Jahrhundert. — Die Entstehung der altkatholischen Bewegung.
4. Klasse
Die Altkatholische Kirche: Vor der gegenwärtigen kirchlichen Situation ausgehend, ist Lehre und
Verfassung der Altkatholischen Kirche, ihr Verhältnis zur anglikanischen Kirchengemeinschaft und zu
den Ostkirchen und ihre Stellung in der Ökumene zu behandeln."
5. In Anlage B, fünfter Teil, wird der lit. с (israelitischer Religionsunterricht) angefügt
„3. Klasse
a) Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom „Babylonischen Exil" bis zur „Zweiten Tempelzerstörung".
b) Bibellektüre: Aus „Hiob", „Ezechiel" 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl).
c) Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussaf aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung
folgender Stellen: Tikeu, Sachrenu, M'loch, B'Sefer-Chajim, Awinu Malkenu (Übersetzen
die ersten fünf und die „Katwenu"). Synagogengesang.
d) Sprachliches: Wiederholen des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-
Form. Sprechübungen.
4. Klasse
a) Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen
Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender.
b) Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, П. В. M. Kap. 19, Vers 3—6, Kap. 20,- Vers 1—3, 7—8,
12—17. Ferner Lesestoff Auswahl aus „Sprüche der Väter".
c) Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung
folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige „Al-Chet", Awinu Malkenu (Chassmenu).
' Synagogengesang
d) Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen
desselben."
6. Die in Anlage С 1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule), fünfter Teil, wiedergegebenen Lehrpläne
für den Religionsunterricht.
7. In Anlage С 2 (Lehrplan der Sonderschule für Gehörlose), vierter Teil, lautet lit. a
„a)' Katholischer Religionsunterricht
1. Schulstufe
Jahresthema: Jesus liebt mich
Richtziel und Intentionen
Die Schüler sollen Jesus als ihren Freund kennenlernen.
Religiöse Umweltdeutung und erstes Erfassen religiöser Begriffe in sprachlicher Hinsicht durch Bilder
aus dem religiösen Erfahrungsbereich des Kindes, aus dem Kirchenjahr und dem Neuen Testament,
Gebetshaltung und erste Einführung in das Gebetsleben.
Lehrstoff
I Der Religionslehrer und die Kinder. Sich kennenlernen und vertraut werden.
II Anteilnahme am religiösen Leben: Gebetshaltung in der Familie und Kirche. Erste Einführung in das
Gebetsleben.
III Das Gotteshaus als „Heimat" der Kinder. Vertrautwerden mit dem Gotteshaus. Richtiges Verhalten
im Gotteshaus.
IV Erste Begegnung mit Jesus: Jesus hat uns lieb. Jesus hilft.
V Wir feiern Advent und Weihnachten: Advent, Nikolaus, Hl. Nacht, Dreikönig.
VI Jesus hilft den Menschen. Jesus hat Freunde (Maria, Josef, Apostel).
VII Wir feiern Ostern: Palmsonntag, Karfreitag, Ostersonntag.
VIII Jesus ist bei uns. Wir haben Jesus lieb.
Didaktische Hinweise
Bei der Durchnahme des Lehrstoffes muß die sprachliche Fassungskraft des Kindes berücksichtigt
werden sowie der Sprachanbahnung und dem Sprachverständnis Rechnung getragen werden.
Das gilt für alle Schulstufen!
Für die erste Schulstufe gilt im besonderen
Der meiste Lehrstoff wird an die Kinder „sprachlos" herangebracht, dh. wohl Sprachangebot vom
Lehrer, sonst aber vieles in mimischer, zeichnerischer und spielender Darstellung. Dabei sollen einzelne
Begriffe grundgelegt, sprachlich erarbeitet und fixiert werden.
2. Schulstufe
Jahresthema: Ich gehe mit Jesus
Richtziel und Intentionen
Die Schüler sollen Jesus als ihren Freund und Lehrer kennenlernen. Die Schüler sollen bereit werden,
ihn zu lieben und nach seinem Beispiel zu leben.
Vertiefung der religiösen Umweltdeutung unter Führung des Kirchenjahres. Anteilnahme am religiösen
Leben in Schule, Internat und Elternhaus. Einführung in das Gebetsleben, in die Feier des Gottesdienstes
und Hinführung zur Gemeinschaft durch einfaches Tun in christlicher Nächstenliebe.
Lehrstoff
I Wir sind Freunde Jesu. Freunde von Jesus beten gern. Kirche, Messe und Gebet (erweiterte Hinführung).
II Jesus erzählt von seinem Vater und unserem Vater. Wir feiern Erntedank.
III Die Feier von Advent und Weihnachten.
IV Jesus ist unser Freund: ausgewählte neutestamentliche „Bilder", zB die heilige Familie, der zwölfjährige
Jesus im Tempel, Jesus und die Kinder, Jesus und die Apostel, Jesus hilft den Kranken.
V Leidensgeschichte, Auferstehung und Himmelfahrt des Herrn,
VI Der Sonntag als Osterfest; unsere Mitfeier der Messe.
VII Maria, die Mutter von Jesus.
Didaktische Hinweise
Auf Grund des Sprachanbildungsprozesses und des notwendigen organischen Aufbaus einer Begriffswelt
ist auf ein Vorgehen in kleinsten Lernschritten zu achten, ebenso wie eine ständige Wiederholung
und Fixierung der erlernten Begriffe notwendig ist.
Eine ständige schrittweise Erweiterung des Lehrstoffes muß sich daher oft in konzentrischen Kreisen
vollziehen.
3. Schulstufe
Jahresthema: Gott ist unser Vater
Richtziel und Intentionen
Die Schüler sollen aus dem Leben der Kirche und aus der Hl. Schrift erfahren, daß Gott die Menschen
liebt.
Durch Bilder aus der Hl. Schrift sollen die Kinder zu einem tieferen Verständnis für Jesus, unseren
Helfer, geführt werden.
Vertiefung des Gebetslebens.
Altersgemäße Mitfeier der Eucharistie.
Lehrstoff
I Gott liebt uns
Wir gehören zusammen, wir beten zusammen, wir feiern zusammen. Gott ist unser Vater im Himmel,
wir danken ihm für alles.
II Gott hilft seinen Freunden
Wir lernen von Freunden Gottes aus der Hl. Schrift: Gott führt Abraham, Josef erlebt Gottes Hilfe,
das Volk Gottes wird von Mose geführt.
III Gott Vater sendet den Menschen seinen Sohn.
Jesus ist der Helfer der Menschen
Jesus liebt uns, er kommt, um uns zu helfen: Die Geburt Jesu, Weihnachten, Jesus ist bei den Menschen,
Jesus leidet und stirbt für uns.
IV Jesus ist auferstanden und bei uns.
V Jesus schickt seine Apostel: Pfingsten; Kirche (Meßfeier, Boten Jesu heute).
Didaktische Hinweise
Auf dieser Schulstufe soll entsprechend dem sprachlichen Fassungsvermögen der Kinder das Gebetsleben
vertieft und für eine Hinführung zur Meßfeier gesorgt werden.
Das erste sprachliche Verständnis für Bildgeschichten auf dieser Schulstufe ist durch Vorstellen von
Personen aus der Bibel zu berücksichtigen.
4. Schulstufe
Jahresthema: Jesus ruft uns zur Gemeinschaft mit Gott
Richtziel und Intentionen
Die Kinder sollen in altersgemäßer Weise zur Erstbeichte und Kommunion geführt werden.
Für das Bußsakrament ist zu beachten, daß das Kind Gott als den liebenden Vater kennenlernt, zu
dem es immer kommen darf.
Die Hinführung zur Erstkommunion erfolgt in der Bereitschaft, Jesus als Freund zu erkennen und zu
lieben.
Lehrstoff
I Jesus kennen und lieben lernen
Wir sind Freunde Jesu; wir versammeln uns am Sonntag im Gotteshaus; durch die Taufe sind wir Kinder
Gottes geworden; Jesus ist unser Helfer.
II Jesus sagt, wie seine Freunde leben sollen
Kindgemäße Lebensorientierung nach dem Gebot der Gottes- und Nächstenliebe (Grundlage dazu die
10 Gebote).
III Gott liebt uns
Wir wollen Kinder Gottes sein.
Wir lieben Gott und die Menschen; Jesus hilft uns dabei; Vertiefung der kindgemäßen Sittenlehre;
Beispiele aus der Hl. Schrift über Sünde, Umkehr und Verzeihung.
Hinführung zur Erstbeichte.
IV Wir feiern Messe und empfangen Jesus im heiligen Brot.
Wir feiern Eucharistie als Opfer und Mahl.
Vorbereitung der Erstkommunion.
V Jesus bleibt bei uns
Wir lieben Jesus (Beispiele für ein christliches Leben).
Didaktische Hinweise
Aus dem persönlichen Erleben und aus dem Schulalltag lassen die Kinder Verständnis für eine Bußhaltung
erkennen. Zu deren Verwirklichung braucht der Gehörlose konkrete Hilfe. Eine Orientierung an
den Hauptgeboten ist wichtig und kann den Gehörlosen durch das ganze Leben begleiten.
5. Schulstufe
Jahresthema: Gott ruft uns
Richtziel und Intention
Einübung in das Leben und in die Liturgie der Kirche.
Lehrstoff
I Das Leben als Christ in der Kirche; das Geschehen im Gotteshaus; christliche Lebensgestaltung nach
dem Gang des Kirchenjahres.
II Der Christ besucht die Kirche. Er kennt das Gotteshaus. Er sagt zu Gott Vater und betet zu ihm
(Verständnis des „Vaterunsers"). Vertiefende Einführung in das Leben der Gemeinde: die Gegenstände
im Gotteshaus.
III Der Christ dankt Jesus, seinem Retter.
Wiederholung: Feier der Taufe und Kommunion; vertieftes Bußverständnis.
IV Priester feiern mit uns Gottesdienst (der Gottesdienst, die Priesterweihe).
V Jesu Sorge um die Kranken (Krankensalbung).
VI Wir ehren mit Jesus den Vater: Mitfeier der Eucharistie; Einführung in die einzelnen Teile der
Messe.
VII Das Pfingstfest. Jesus sendet uns den Heiligen Geist (die Firmung).
VIII Die Christen beten zu Hause (Hauskirche).
IX Jesus ist unser König
Jesu Freunde im Himmel.
Jesu Freunde sind auf der ganzen Welt.
Zur Kirche gehören alle Getauften mit den Priestern, Bischöfen und dem Papst.
Didaktische Hinweise
Die Einführung in das Gemeindeleben und das Bewußtmachen des Lebens als Christ in der Kirche
soll für den Gehörlosen in diesem Jahr im Zentrum stehen. Da der Gehörlose auf Grund seiner Behinderung
nicht aus seinem Umkreis mit den Namen der Kirche konfrontiert wird, ist es notwendig, ihn über
die mechanische Sprachanbahnung mit den Begriffen aus dem Gotteshaus und dem christlichen Gemeindeleben
vertraut zu machen.
Die Schüler sollen aus dem Geschehen im Gotteshaus und aus dem Gang des Kirchenjahres erfahren,
wie sie ihr Leben christlich gestalten sollen.
6. Schulstufe
Jahresthema: Gott führt uns
Richtziel und Intention
Bereitschaft, als Christ in der Kirche zu leben, zum Volk Gottes zu gehören.
Vertiefung des Glaubenslebens und der christlichen Wertorientierung anhand christlicher Grundgebete
und der Hl. Schrift.
Einführung in das Lesen der Hl. Schrift anhand ausgewählter Texte des AT.
Lehrstoff
I Gott schafft sich ein Volk und führt es
Abraham, der Vater der Glaubenden
Gott befreit sein Volk durch Mose
Gottes Wege mit seinem Volk: Israel zur Zeit Davids, die Botschaft des Propheten.
II Das Glaubensbekenntnis
Gott führt — ich vertraue;
Kenntnis der Aussagen über die Dreifaltigkeit;
Dank an Gott, unseren Schöpfer.
III Aufbau und Sendung der Kirche.
IV Gericht und Auferstehung.
V Die Feier kirchlicher Feste
Die Herrenfeste (Vertiefung): das Leben Mariens — Marienverehrung: die Heiligenfeste.
Didaktische Hinweise
Auf Grund der mit der Gehörlosigkeit verbundenen Spracharmut ist es notwendig, auf den exemplarischen
Charakter des Bibelunterrichtes in verstärktem Maß zu achten. Aus dem gleichen Grund ist es aber
auch notwendig, auf eine Systematik zu achten. Es ist deshalb in einem Jahr der Schwerpunkt auf das AT,
im nächsten auf das NT zu legen.
Im besonderen ist zu beachten
Nach allen Abschnitten des biblischen Lehrgutes erfolgen jeweils Zusammenfassung und katechismusartige
Formulierung des Glaubensgutes. Dies wird im Punkt II vertieft und ergänzt.
Zu Punkt V: Div. Themen sind nach dem Gang des Kirchenjahres bzw. im Zusammenhang mit den
Texten der Hl. Schrift zu ergänzen.
7. Schulstufe
Jahresthema: Jesus bringt uns die Frohe Botschaft
Richtziel und Intentionen
Bereitschaft, die Frohe Botschaft anzunehmen und danach zu leben. Kenntnis der. Bibel als Glaubensquelle.
Lehrstoff
I Gottes Offenbarung; die Bibel als Hl. Schrift des AT und NT und Glaubensquelle.
II Das Land der Bibel: Landschaft, Menschen, religiöses Leben (damals und heute).
III Jesus, unser Lehrer und Erlöser
Kindheitsgeschichte; Jesu öffentliches Auftreten und seine Lehre.
IV Jesus, unser Helfer
Jesu Sorge um die Schwachen und Armen; Jesu Hilfe als Führung zum Glauben: neutestamentliche
Wunderperikopen.
V Jesus sammelt das Volk Gottes
Die Wahl der Apostel, ihre Belehrung, ihr Auftrag.
VI Tod und Auferstehung Jesu.
VH Jesus sorgt für seine Kirche
Aussendung der Apostel; Sendung des Hl. Geistes.
VIII Vorbereitung auf die Firmung.
Didaktische Hinweise
Grundlegendes zum Bibelunterricht vgl. Hinweis für die 6. Schulstufe.
Im NT immer wieder Versuch, den Bezug zum persönlichen Leben herzustellen, im besonderen bei
der Berücksichtigung des Firmunterrichtes.
Land und Lehre Jesu sind aufbauend auf das im Profanunterricht entwickelte Geschichtsbewußtsein
und geographische Verständnis zu behandeln.
8. Schulstufe
Jahresthema : Mein Leben mit Gott
Richtziel und Intentionen
Bereitschaft zu Gottes- und Nächstenliebe.
Erschließung der Gleichnisse des NT; der Sakramente und der Gebote.
Lehrstoff
I Gleichnisse aus der Bibel als Hilfen zum Verstehen des Lebens aus dem Glauben.
II Gemeinschaft mit Christus durch das sakramentale Leben.
Das Wesen der Sakramente.
Beginn der Freundschaft mit Jesus bei der Taufe, Vollendung bei der Firmung
Buße und Krankensalbung als Zeichen der Versöhnung und Vergebung.
Das Leben mit Jesus durch die Mahlgemeinschaft.
Das Sakrament der Ehe und der Priesterweihe.
III Die beiden Hauptgebote
Wegweiser im täglichen Leben; Wegweiser auf dem Weg zu Gott.
IV Erweiterungsstoff: Glaubenszeugen aus Vergangenheit und Gegenwart.
Didaktische Hinweise
Die Schüler sind in diesem Alter fähig zu Analogiebildungen.
Es ist daher günstig, von den Gleichnissen im täglichen Leben auszugehen und dann zu fragen
Warum Gleichnisse? Aus diesem Zusammenhang soll dann anhand der biblischen Gleichnisse Hilfe für das
Glaubensleben und Verständnis für das Leben im Geiste Christi gegeben werden.
Die Sakramente sind unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für das konkrete Leben der Gehörlosen zu
behandeln. Dabei ist das Nützlichkeitsdenken des Gehörlosen zu beachten.
Der Hinweis auf ein Leben nach den Geboten soll Hilfe für jene sein, die in diesem Schuljahr ihre
Schulzeit beenden.
9. Schulstufe
Jahresthema: Das christliche Leben
Richtziel und Intentionen
Bereitschaft, ein christliches Leben zu führen.
Gott, der Schöpfer der Welt.
Mein Leben und meine Aufgabe in der Welt, in der Kirche.
Die Hl. Schrift als Grundlage für mein Glaubensleben.
Lehrstoff
I Die Kirche als Haus Gottes und Volk Gottes.
Die Aufgaben in der Kirche von Papst, Bischöfen, Priestern, Ordensleuten und Gläubigen.
II Fragen nach dem Sinn des Lebens
Antworten aus der Bibel (Gen. 1 — 11) bei der Frage nach der Schöpfung, nach dem Bösen, nach dem
Leid, nach der Sünde ...
III Christentum muß lebendig sein; die christliche Persönlichkeit.
Leitbilder aus der Heilsbotschaft; Bedeutung der Sakramente für die christliche Persönlichkeit.
Das Leben nach den Geboten; Gewissensbildung; Auftrag aus der Bergpredigt.
IV Leben und Wirken des Christen in der Gemeinschaft der Kirche; seine Mitverantwortung im persönlichen
Bereich und im Beruf und in der eigenen Familie. Mitarbeit in der Gehörlosenseelsorge; Kirchenbeitrag;
Verantwortung für die Weltkirche (Mission).
V Beispiele aus der Kirchengeschichte
Das Christentum wurde Weltreligion; das Christentum in der Heimat.
VI Andere Religionsgemeinschaften: Orthodoxe und evangelische Kirche, der Islam. (Erstinformation)
Didaktische Hinweise
Der gehörlose Pflichtschüler wird kaum zu einem literarischen Verständnis der Bibeltexte kommen.
Es erweist sich aber als günstig, ihn mit Fragen der Genesis in diesem Alter zu konfrontieren.
Im übrigen bietet der Lehrstoff keine Auswahl nach dem Ablauf des Schul- und Kirchenjahres, sondern
ein Angebot von Themen. Sie sollen ausgewählt werden, wie es dem Bedürfnis der Klasse und der
Wichtigkeit entspricht.
Es soll dafür Sorge getragen werden, daß der Schüler lernt, Christus in seiner Botschaft und seiner
Kirche zu begegnen, sowie Antworten auf seine Lebensfragen in der Offenbarung Gottes zu finden.
Begegnungen mit Persönlichkeiten aus der Kirchen- und Zeitgeschichte sollen ihm helfen, sich für ein
im Glauben gefestigtes Leben zu entscheiden, zu einer aufrichtigen Wertung der Kirche zu gelangen und
seine Heimat in der Gehörlosenseelsorge zu finden."
Anlage С 1
LEHRPLAN DER ALLGEMEINEN SONDERSCHULE
ERSTER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Art und Gliederung des Lehrplanes
Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dies äußert sich
in der allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für
die einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fachübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die
Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch den Lehrer.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände
ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den
Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen
zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden
und Handeln.
Die Allgemeine Sonderschule gliedert sich in acht, im Falle der Einbeziehung des Polytechnischen
Lehrganges in neun Schulstufen.
Im Lehrplan werden die acht Schulstufen wie folgt zusammengefaßt
Grundstufe 1: 1., 2. und 3. Schulstufe
Grundstufe 2: 4. und 5. Schulstufe
Oberstufe: 6., 7. und 8. Schulstufe.
Der Lehrplan umfaßt
Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien
Allgemeines Bildungsziel
Allgemeine didaktische Grundsätze
Stundentafel
Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände
Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten aufgeteilt: In der linken Spalte wird die stoffliche Grobstruktur
angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht.
In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft interpretiert.
2. Gliederung des Bildungsangebots nach Unterrichtsgegenständen — Dauer unterrichtlicher Einheiten
Auf Grund der §§ 6 und 23 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff nach Unterrichtsgegenständen
gegliedert, denen in der Stundentafel Unterrichtsstunden zugeordnet werden. Eine strenge Scheidung
des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen ist jedoch insbesondere in der Grundstufe 1 zu vermeiden,
weil der Unterricht von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese
zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der
Grundstufe 2 wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter
Unterrichtsgegenstände orientieren.
Die Unterrichtsführung im Rahmen der einzelnen Unterrichtsstunden hat sich in der Allgemeinen
Sonderschulenach der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder unter Bedachtnahme auf die jeweilige
Lehraufgabe und den Lehrstoff zu richten. Dementsprechend können — mit Ausnahme des raum-
und personenbezogenen Unterrichts (zB Religion, Werkerziehung und Leibesübungen) — auch Inhalte
mehrerer Pflichtgegenstände in einer Unterrichtsstunde unterrichtet werden, wobei auf den Gesamtausgleich
innerhalb einer Woche zu achten ist.
3. Besondere Bildungsaufgaben und fachübergreifende Lernbereiche (Unterrichtsprinzipien)
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand
oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend
im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für
diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensnähe
und Handlungsbezogenheit des Unterrichts und der Konzentration der Bildung berücksichtigen; kenn-
zeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern
als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und
schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen
oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt bilden.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien" genannt werden,
sind aufzufassen
Gesundheitserziehung
Leseerziehung
Medienerziehung
Musische Erziehung
Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung)
Sexualerziehung
Sprecherziehung
Umwelterziehung
Verkehrserziehung
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)
Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt (insbesondere in der 6., 7. und 8. Schulstufe)
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der
Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher
Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese
Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Unterrichtsprinzipien
sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer intensiven Durchdringung
und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien
bleiben auch dann unverändert bedeutsam, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene
Unterrichtsgegenstände geführt werden.
4. Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan — Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht dem Lehrer Entscheidungsfreiräume
hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und
Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach
verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.
Aus dieser Entscheidungsfreiheit des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst ihm seine
pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind
zudem eine schöpferische Leistung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist
Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem
Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen folgende Grundsätze
beachtet werden
— die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im allgemeinen sowie einzelner Schüler im
besonderen;
— die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie
aktueller Anlässe;
— das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen des Schülers durch zu umfangreiche,
verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und
Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung
hinderlich sind;
— die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer
Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen.
5. Unterrichtsplanung
Der Lehrer hat seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig
und verantwortlich zu planen (§ 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes). Die Entscheidungsfreiräume
im Rahmenlehrplan erfordern vom Lehrer
— die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche (Unterrichtsprinzipien);
— die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
— die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
— die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts.
Jeder Lehrer hat bei seiner unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung
des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe und Schulsituation bezogen auf ein Unterrichtsjahr
darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe,
und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen
Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen
(vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen
usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsgemäßen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstruktur.
Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein
entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichtes
aufzugreifen. Der Sonderschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum
für Kinder zu sein.
Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen
ergänzt werden.
Angebotene regionale Jahrespläne können dem Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen
dienen.
Den letzten Schritt zur Konkretisierung des Lehrplanes setzt der Lehrer durch seine eigenverantwortliche,
klassenbezogene Unterrichtsplanung. Diese soll auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der
Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung
ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.
6. Unterricht in mehrstufigen Klassen
An wenig gegliederten Schulen bzw. an angeschlossenen Sonderschulklassen, die mehrere Schulstufen
umfassen, und unter Berücksichtigung jener Sonderschüler, die die 8. Schulstufe nicht erreichen, können
die Lehraufgaben von den Landesschulräten gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes auf der
Lehrplan-Oberstufe auf Grund der örtlichen Erfordernisse und der Organisationsform der Schule auch
anders angeordnet und gegliedert werden, als im Lehrplan der Oberstufe angegeben ist. Aus triftigen
Gründen können einzelne Teilaufgaben aus einer niedrigeren auf eine höhere Schulstufe verlegt werden
oder umgekehrt.
In mehrstufigen Klassen sind im Rahmen der Oberstufe gleichgewichtige Jahreswechselfolgen zu bilden
(außer in Mathematik). Der Lehrstoff ist dabei so aufzuteilen, daß die jeweils neu hinzukommenden
Schülergruppen den Anschluß an den neuen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeit finden können.
In Hinblick auf die Vermittlung einer abgerundeten Bildung können Schüler, die die Schulpflicht
vollenden (Entlaßschüler), zur unterrichtlichen Aufarbeitung einzelner Stoffgebiete zeitweise zusammengefaßt
werden.
7. Entlassung aus der Sonderschule
Die Allgemeine Sonderschule ist im gegliederten österreichischen Schulwesen eine Schulart mit einem
eigenständigen Bildungsauftrag und Bildungsangebot.
Ihr allgemeiner Bildungsauftrag, ihre Funktion, die Auswirkungen von Beeinträchtigungen zu mindern
oder zu beseitigen und die Schüler bestmöglich zu fördern, beinhalten auch die Zielsetzung, einen
Übertritt in eine allgemeine Schule vorzubereiten.
Eine Entlassung aus der Sonderschule ist gemäß § 8a des Schulpflichtgesetzes 1985 auf allen Schulstufen
möglich. Bei der Feststellung gemäß § 28 Abs. 1 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl.
Nr. 139/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 211/1986 ist zu beachten, daß ein Schüler,
der die Lernziele der Grundstufe 2 erreicht hat und den Lehrstoff vollständig beherrscht, genügend Voraussetzungen
erworben hat, in die 1. Klasse der Hauptschule überzutreten, sofern nicht andere Umstände
gegen einen derartigen Übertritt sprechen (siehe § 8a des Schulpflichtgesetzes 1985). Wesentliche Qualifikationsverbesserungen
können auch noch durch einen Übertritt nach der 8. Stufe der Allgemeinen Sonderschule
in eine 4. Klasse der Hauptschule oder einen Polytechnischen Lehrgang erreicht werden.
Durch Nutzung der Bestimmungen über die Externistenprüfung können auch Teilabschlüsse des Bildungsganges
der Hauptschule erreicht werden (Externistenprüfung für einzelne Schulstufen oder einzelne
Gegenstände).
Gemäß den Bestimmungen über den Förderunterricht kann zur Vorbereitung und Unterstützung
eines Übertrittes auch Förderunterricht angeboten werden. Auf die Bestimmungen gemäß § 8 a des Schulpflichtgesetzes
1985 über die Aufnahme zur Beobachtung wird verwiesen.
8. Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren oder nächstniedrigeren Schulstufe in Deutsch und/oder
Mathematik
Gemäß § 31 d des Schulunterrichtsgesetzes können Schüler in den Pflichtgegenständen Deutsch und/
oder Mathematik am Unterricht der nächsthöheren oder nächstniedrigeren Schulstufe teilnehmen. Diese
Maßnahme soll einerseits Klassenwiederholungen verhindern und andererseits dazu beitragen, der individuellen
Leistungsfähigkeit der Schüler besser gerecht zu werden.
Für den einzelnen Schüler richtet sich das Stundenausmaß in Deutsch und Mathematik nach dem
Stundenausmaß, das auf jener Stufe vorgesehen ist, auf der er sich in dem betreffenden Pflichtgegenstand
befindet.
Die Teilnahme am Unterricht der nächstniedrigeren oder nächsthöheren Schulstufe kann in innerer
Differenzierung erfolgen oder mit einem Klassenwechsel des Schülers verbunden sein. Im letzteren Fall
sind die notwendigen Abstimmungen zwischen den Klassenlehrern im Hinblick auf Stundenplan, Unterrichtsorganisation,
Leistungsfeststellung, Ausmaß der Hausübungen usw. zu treffen.
Sofern ein Schüler bereits am Ende der 7. Schulstufe in Deutsch oder Mathematik das Lehrziel der
8. Schulstufe erreicht hat, jedoch ins 8. Jahr der Schulpflicht eintritt, ist die Vermittlung von Lehrinhalten,
die über den Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule hinausgehen und sich an den Lehrzielen der Hauptschule
oder des Polytechnischen Lehrganges orientieren, zu fördern. Durch eine solche Maßnahme kann
auch die Ablegung einer Externistenprüfung in einem Gegenstand oder eine Entlassung aus der Sonderschule
gemäß § 8 a des Schulpflichtgesetzes erleichtert werden.
9. Erteilung des Unterrichtes in Werkerziehung
Der Unterricht in Werkerziehung wird auf der Grundstufe 1 und der Grundstufe 2 für Knaben und
Mädchen gemeinsam und auf der Oberstufe getrennt erteilt.
Sofern auf Grund der Bestimmungen der Landesausführungsgesetze eine Teilung in Schülergruppen
erfolgt, sind die Schülergruppen in den Grundstufen koedukativ zu führen.
Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, für die
Grundstufen festzulegen, in welchem Teilbereich der Werkerziehung der Unterricht vom Klassenlehrer
und in welchem vom Lehrer für Werkerziehung zu erteilen ist.
10. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Sonderschule ist ein enger Kontakt zwischen
der Schule und den Erziehungsberechtigten wichtig. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über
Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen.
Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer
Aktivitäten mitwirken. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes wird
besonders hingewiesen.
Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine kontinuierliche
Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorteilhaft.
Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es gelingen, Unterschiede
zwischen den Erziehungsformen der Schule und denen des Elternhauses zu erkennen und pädagogische
Maßnahmen zu überlegen. Dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten über
Inhalte und die Gestaltung des Unterrichts zu informieren, sofern sie dies wünschen. Für die Erziehungs- und
Unterrichtsarbeit des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn ihm die Erziehungsberechtigten
Aufschlüsse über das Kind geben.
Im Interesse der Lebens- und Berufsbewährung der Kinder hat der Lehrer in besonderem Ausmaß
Bereitschaft zur Kooperation mit Lehrern anderer Schulformen und Fachleuten außerschulischer Einrichtungen
(zB der Medizin, der Psychologie, der Jugendwohlfahrt, der Arbeistmarktverwaltung, der Interessenvertretungen
der Arbeitnehmer) zu zeigen.
Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind in vielen Fällen Hilfestellungen für einzelne
Schüler notwendig. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der Schulpflicht in enger
Zusammenarbeit mit für den Schüler neuen Bereichen der Berufs- und Arbeitswelt Start- und Eingliederungshilfe
gewähren. Der Lehrer als langjährige Bezugsperson hat häufig auch über die Schulzeit hinaus
starken Einfluß und kann bei der Lösung von Problemen und Konflikten Hilfestellung leisten.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Allgemeine Sonderschule hat die in den §§ 2 und 22 des Schulorganisationsgesetzes festgelegten
Aufgaben zu erfüllen.
Bei der Aufnahme in die Allgemeine Sonderschule liegen — bedingt durch die Art der Lernbeeinträchtigung
und die meistens gegebenen Erfahrungen aus bereits erfolgtem Schulbesuch — unterschiedliche
Voraussetzungen vor. Ausgehend von diesen Eingangsbedingungen sollten die Schüler vorerst von
Versagensangst entlastet, zum Lernen motiviert und ihr Selbstvertrauen sowie ihre Kontaktbereitschaft
gestärkt werden.
Nach einer Phase der Eingliederung in die Klassengemeinschaft soll durch Aufbau grundlegender
Arbeitsweisen, wie Beobachten, Zuhören, Unterscheiden, Vergleichen, Sammeln, Ordnen, Beschreiben
ua., die Grundlage für schulgemäßes Lernen geschaffen werden.
In der Grundstufe 2 sind die Fertigkeiten in den Kulturtechniken weiter auszubauen und zu festigen.
Zunehmende Lernerfolge führen zu einer Hebung des Selbstwertgefühles und zur Ausbildung entsprechender
Arbeitshaltungen.
In der Lehrplan-Oberstufe wird die zur selbständigen Lebensbewältigung erforderliche, grundlegende
Bildung fachspezifisch ausgeweitet und abgerundet. Dabei soll ein enger Bezug zur Erlebniswelt des Schülers
gewahrt bleiben und eine zunehmende Ausrichtung auf eine spätere berufliche Eingliederung erfolgen.
Von. besonderer Bedeutung ist jetzt auch die Feststellung von Begabungsschwerpunkten und deren Förderung
auch im Hinblick auf die Berufsvorbereitung.
In allen Fällen, in denen eine begründete Aussicht besteht, daß der Schüler durch die Förderung in
der Allgemeinen Sonderschule in die Lage versetzt wurde, am Unterricht der Volks- oder Hauptschule
erfolgreich teilzunehmen, ist eine Entlassung aus der Sonderschule gemäß § 8 a des Schulpflichtgesetzes
vorzusehen.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die didaktischen Grundsätze bilden eine entscheidende, pädagogisch legitimierte Orientierungsgrundlage
für das Handeln des Lehrers im Unterricht. Obwohl die entsprechenden Aussagen des Volksschul-
und Hauptschullehrplanes im wesentlichen auch in der Allgemeinen Sonderschule gelten, bedingen
die veränderten Bildungs- und Lernbedingungen spezifische Auslegungen, Betonungen und Ergänzungen,
die ausschließlich oder vorwiegend für diese Schulart von Bedeutung sind. Die vorliegenden Grundsätze
beziehen sich auf den gesamten Unterricht und bilden damit gleichzeitig die Grundlage und den Rahmen
für fachdidaktische Aussagen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen.
Sie gliedern sich in Grundsätze
— die sich aus den spezifischen Voraussetzungen ergeben, die der Schüler der Allgemeinen Sonderschule
in den Unterricht einbringt;
— die die Lernziele und Lehrstoffe betreffen;
— die das Lernen und die Unterrichtsgestaltung betreffen.
Dabei erfolgt eine Abgrenzung vor allem aus Gründen einer gegliederten Darstellung, obwohl Unterricht
als komplexer Prozeß eine wechselseitige Abhängigkeit und Verflechtung dieser Grundsätze bedingt.
1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
Die Schüler der Allgemeinen Sonderschule weisen sehr unterschiedliche Voraussetzungen für den Bildungsprozeß
auf. In manchen Klassen kommt es zusätzlich — bedingt durch die Schulorganisation oder
größere Schullaufbahnverluste — zu bedeutenden Altersunterschieden zwischen den Schülern. Damit verbunden
können beträchtliche Unterschiede in der körperlichen und geistigen Reife sein, die das Spektrum
von Entwicklungsbeschleunigung, Entwicklungsverzögerung oder unterschiedlicher Entwicklungsrhythmen
von Knaben und Mädchen noch erweitern.
Für die Planung des Unterrichtes ist eine Abklärung der individuellen Lernvoraussetzungen unbedingt
notwendig, weil alle Anforderungen vom emotionalen, sozialen, intellektuellen und psychomotorischen
Entwicklungsstand und der individuellen Eigenart des Schülers ausgehen müssen. Einblicke in die
Umweltverhältnisse des Kindes vertiefen das Verständnis für die Schüler-Individualität.
Neben den Mitteln sonderpädagogischer Diagnostik, wie zB gezielten Beobachtungen oder Schulleistungstests,
können auch aus schulpsychologischen Gutachten Hinweise zur Klärung der Lernvorausset-
zungen gewonnen werden, aus deren Interpretation und praktischer Umsetzung sich notwendige Fördermaßnahmen
ableiten lassen.
Zur konsequenten Beobachtung des Entwicklungsverlaufes wird es bei einzelnen Schülern hilfreich
sein, regelmäßige Aufzeichnungen zu führen, aus denen Verhaltensänderungen oder Lernfortschritte
ersichtlich sind.
Aus der Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen leitet sich auch eine entsprechende Auswahl von
Bildungsinhalten und Bildungswegen ab, die Überforderungen oder Unterforderungen möglichst ausschalten.
Dabei sollen nicht nur Defizite abgebaut oder kompensiert werden, sondern auch positive Entwicklungsmöglichkeiten
in Teilbereichen des schulischen Lernens aufgegriffen und betont werden (siehe didaktischer
Grundsatz Nr. 6).
2. Soziales Lernen
Gerade im Bereich der Gemeinschaftsfähigkeit und des Sozialverhaltens liegen wichtige Erziehungsziele
der Allgemeinen Sonderschule. Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die
Stärkung des Selbstwertgefühls und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere. Das
Leben in einer hochdifferenzierten Gesellschaft erfordert aber auch, über einen Grundbestand an allgemein
verbindlichen Formen des Zusammenlebens zu verfügen. Für eine erfolgreiche Lebens- und Berufsbewährung
müssen die Schüler sozial-kulturell festgelegte Verhaltensmuster erwerben, allgemeine Verhaltenserwartungen
erfüllen und sich in sozialen Bezügen zurechtfinden.
Die Schüler sind in gesteigertem Maße Konflikten ausgesetzt, die insbesondere durch das Erlebnis
des Lernversagens verursacht sein können. Sie müssen daher auch lernen, geeignete Formen der Konfliktlösung
anzuwenden, persönliche sowie gemeinsame Interessen durchzusetzen, die eigene Rolle selbstkritisch
einzuschätzen und gegebenenfalls auch mit Konflikten zu leben.
Ausgangspunkt dieser sozialen Lernprozesse ist die Klassengemeinschaft, zu der auch die erzieherische
Autorität des Lehrers gehört. Die Schüler sollen sich als Glieder einer gemeinsam arbeitenden Schülergruppe
fühlen, sollen in deren Ordnung hineinwachsen und selbst erfahren, wie verpflichtende Ordnungen
entstehen, die für die Regelung des Zusammenlebens notwendig sind. Alle gemeinschaftsbildenden
Anlässe im Schulleben sollen auch diesem Ziel dienen. Die Gemeinschaft der Klasse und der Schule
ergänzt und erweitert damit die Gemeinschaft der Familie, wobei durch die im Schulunterrichtsgesetz vorgesehenen
Instrumentarien der Schulgemeinschaft Querverbindungen hergestellt werden können.
Auf höheren Schulstufen werden die Prinzipien der Gemeinschaftserziehung und des sozialen Lernens
in zunehmendem Ausmaß auch Unterrichtsinhalte, wobei auf eine Integration sachbezogenen und
sozialen Lernens zu achten ist. Besonders religiöse, musische, soziale und politische Unterrichtsinhalte
können dieser Erziehungsaufgabe dienen, wobei gesehen werden muß, daß schulisches Lernen nicht auf
das Vermitteln von Kenntnissen und Fertigkeiten eingeengt werden kann, sondern wesentliche Beiträge
zur Persönlichkeitsentwicklung unter individuellem wie auch sozialem Aspekt liefert.
Partnerschaftliche und gruppenunterrichtliche Arbeit fördern die Ausbildung der gewünschten Verhaltensweisen
und Einstellungen wie insbesondere Gesprächsfähigkeit und kooperatives Verhalten. Auch
der Lehrer soll durch sein Verhalten in der Klasse trachten, einen Lern- und Lebensraum zu schaffen, in
dem menschliche Wärme, der Grundsatz des Helfens, stabilisierende Ordnung und positive Lernatmosphäre
vorherrschen.
3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit
Die gegenwärtige und die zukünftige Lebensweise der Menschen in den Handlungsfeldern Familie,
Arbeit, Freizeit, Wirtschaft, Natur... liefert innerhalb der vom Lehrplan eingeräumten Möglichkeiten den
Maßstab für die Auswahl des Lehrstoffes.
Ausgangspunkt eines lebensnahen Unterrichtes ist die Erfahrungswelt des Kindes. Eindrücke, die
außerhalb der Schule gemacht werden, müssen aufgearbeitet und eingeordnet werden. Die sachgemäße
Verarbeitung kindlicher Erfahrungen steht im Vordergrund. Ausweitungen des Unterrichtes auf andere
Lebensräume müssen stets mit der eigenen Umwelt in Beziehung gesetzt werden.
Im Sinne eines Eingehens auf die unterschiedliche Aufnahmsfähigkeit, auf die aktuellen Bedürfnisse
der Schüler und auf Situationen, die sich erst während der Unterrichtsarbeit ergeben, kommt dem Gelegenheitsunterricht
besondere Bedeutung zu.
Aus dem Prinzip der Lebensbezogenheit ergibt sich, daß der Unterricht grundsätzlich so anschaulich
wie möglich zu gestalten ist. Die reale Begegnung mit Dingen der alltäglichen Umwelt, anschaulich vollziehendes
Handeln, dramatisierende Darstellungen, intensive und emotional ansprechende Lernsituatio-
nen haben Vorrang gegenüber logisch-abstrakten Operationen, sachlichen Motivationen und sprachlichen
Erklärungen.
Das Einbeziehen möglichst vieler Sinne und der Motorik in den Unterrichtsverlauf erleichtern das
Erarbeiten und Einprägen vieler Lerninhalte. Handelndes Lernen, szenisches Darstellen und Nachvollziehen
von Situationen kommen auch den elementaren Bewegungsbedürfnissen der Kinder entgegen und tragen
zur Veranschaulichung und damit zum wirksamen Erfassen bei. Eine planmäßige Bewegungs- und
Wahrnehmungsschulung hilft mittelbar, die Möglichkeiten des Auffassens und Verarbeitens zu verbessern.
Neben der direkten Anschauung (zB bei Lehrausgängen) kommt Lehrmitteln und audio-visuellen
Hilfsmitteln besondere Bedeutung zu. Die Lehrmittel müssen sorgfältig und auf die jeweiligen didaktischen
Ziele bezogen ausgewählt werden. Oft ist es notwendig, Lehrmittel nach den individuellen Bedürfnissen
der Kinder zu modifizieren oder überhaupt erst herzustellen. Die Auswahl audio-visueller Unterrichtsmittel
richtet sich nach den Kriterien der inhaltlichen Klarheit, der überschaubaren Handlungseinheiten
und der sprachlichen Verständlichkeit, wobei es manchmal notwendig sein kann, zusätzliche Verständnishilfen
zu bieten (Vereinfachung, Auslassung unwesentlicher Bild- und Textangebote ua.).
Die Sprache des Lehrers hat stufengerecht und anschaulich zu sein und muß gegebenenfalls durch
erläuternde Skizzen ergänzt werden.
4. Konzentration der Bildung
Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen, das Körperliche ebenso wie das Seelisch-Geistige, zu
bilden. Die Bildungsbemühungen sollen nicht nur zu einer oberflächlichen Anpassung, sondern zur Ausbildung
grundlegender und überdauernder Verhaltensweisen und Einstellungen, entsprechend den Aufgaben
der österreichischen Schule, führen. Somit soll die pädagogische Führung in entspannter Atmosphäre gelegentlich
auch Muße bieten, sich intensiv und vertieft mit den einzelnen Bildungsinhalten zu befassen und
sie intensiver zu durchdringen.
Der Lehrstoff ist vorerst in größeren Sinnganzheiten an die Schüler heranzubringen, wobei von der
Feststellung allgemeiner Gesamteindrücke allmählich ins einzelne der Sachverhalte vorzudringen ist. Erst
mit zunehmender Einsicht befassen sich die Schüler mit den Elementen komplexer Wahrnehmungen.
In der Grundstufe 1 und 2 wird Gesamtunterricht erteilt, der keine strenge Trennung der einzelnen
Unterrichtsgegenstände erfordert. Er geht vom Sachunterricht aus und gliedert das Bildungsgut in Ausschnitte
aus dem Leben der Schüler. Auf der Oberstufe ist der Unterricht in gefächerter Form zu erteilen.
Die Unterrichtsgegenstände dürfen jedoch im gefächerten Unterricht keinesfalls beziehungslos nebeneinander
laufen, sondern es müssen alle Möglichkeiten für Querverbindungen und Wechselbeziehungen
genützt werden. Es soll versucht werden, organische und fächerübergreifende Bildungseinheiteri zu konzipieren,
die über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden
können (Epochalunterricht, Projektunterricht).
Diese Forderung nach Konzentration der Unterrichtsgegenstände wird nur dort eine gewisse Einschränkung
erfahren, wo in den einzelnen Uterrichtsgegenständen begründete sachlogische Entwicklungsreihen
nicht ohne Schaden für den Gesamterfolg unterbrochen werden können und die Eigengesetzlichkeit
des Lehrstoffes berücksichigt werden muß.
5. Sachgerechtheit
Bei der Darstellung des Lehrstoffs ist grundsätzlich auf Sachrichtigkeit zu achten, obwohl aus psychologischen
bzw. methodischen Gründen manchmal Vereinfachungen geboten sind. Sachgerechtheit und
Kindgemäßheit sind keinesfalls einander ausschließende oder widersprechende, sondern in Einklang zu
bringende Grundsätze.
6. Aktivierung und Motivierung
Für schulische Lernprozesse sind spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft
besonders wichtig. Um dies zu gewährleisten, sind folgende Motivationshilfen zu empfehlen
— Anknüpfen an spontane und persönliche Interessen der Schüler;
— Offenlegung der Zielsetzungen und Unterstützung des Schülers beim selbständigen Setzen realistischer
Ziele;
— Lernhilfen, die zu Erfolgserlebnissen führen und die Lernmöglichkeiten der Schüler planmäßig
erweitern;
— angepaßte Dosierung der Anforderungen und pädagogische Steuerung des Verhältnisses von
Erfolg und Mißerfolg;
— attraktive (interessante, medienbegleitete) Aufbereitung des Lehrstoffes;
— Einsatz von Arbeitsmitteln mit hohem Aufforderungscharakter.
Motivierung und Aktivierung beziehen sich sowohl auf den Bereich der konkret-praktischen Selbsttätigkeit
als auch auf die geistige Selbsttätigkeit. Die natürlichen Möglichkeiten zur motorischen Aktivierung
durch das kindliche Bewegungsbedürfnis oder das Bedürfnis nach Hantieren mit den Dingen sollen
besonders im musischen und körperlichen Bereich und den zugeordneten Unterrichtsgegenständen
genützt werden (siehe auch Erlaß zum Schulkurzturnen). Andererseits sollen hier auch Antriebsstörungen
wie Bewegungsüberschuß oder Bewegungsarmut regulativ beeinflußt werden.
Die Förderung der geistigen Selbsttätigkeit ist eine im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen der
Schüler besonders notwendige Zielsetzung. Sie äußert sich im Vermuten und Beurteilen von Sachzusammenhängen,
im eigenen Mit- und Nachdenken und im Begründen eigener Meinungen. Ansätze der Schüler
in dieser Richtung sind besonders zu fördern und systematisch zur selbständigen Auswahl und Durchführung
von Arbeitsaufgaben und zur Mitgestaltung des Unterrichtes und des Schullebens auszuweiten.
Nicht nur die Erfüllung vorgegebener Leistungsnormen, sondern auch das Hervorbringen und Verwirklichen
eigener Einfälle wecken im Schüler das Bewußtsein geistiger Leistungsmöglichkeiten.
Ansätze zum selbständigen Bildungserwerb sind immer wieder zu nützen und zu verstärken. In
angemessener Form sollen auch die Schüler der Allgemeinen Sonderschule mit der Anwendung von elementaren
Techniken geistiger Arbeit (zB Sammeln, Nachschlagen, Notieren, Ordnen, Strukturieren) vertraut
gemacht werden.
Eine aufgeschlossene Haltung des Lehrers gegenüber dem lernbehinderten Kind liefert die Grundlage
für eine personale Bindung, die insbesondere der Aktivierung und Motivation zugute kommt.
Kommen dazu besondere Fähigkeiten des Lehrers in musischen und sportlichen Bereichen oder in der
Werkerziehung, entstehen durch Kompensationsangebote besonders günstige Bedingungen für die Motivation
der Schüler.
7. Differenzierung und Individualisierung
Um der Vielfalt der Interessens-, Motivations- und Leistungsstrukturen der Schüler entsprechen zu
können, sind in der Allgemeinen Sonderschule Differenzierungs- und Individualisierungsmaßnahmen
unbedingt erforderlich.
Während Maßnahmen der äußeren Differenzierung (wie zB die Teilnahme am Förderunterricht oder
am Unterricht der nächstniedrigeren oder nächsthöheren Schulstufe in Deutsch und/oder Mathematik) im
allgemeinen durch schulrechtliche Bestimmungen geregelt sind, haben Maßnahmen der inneren Differenzierung
entsprechend den Einschätzungen und Planungen des Lehrers zu erfolgen. Als solche bieten sich
an
— unterschiedliche Aufgabenstellungen mit verschiedenen Lösungswegen und Lösungsniveaus;
— zusätzliche individuelle Hilfen oder zusätzliche Arbeitsmittel;
— offene Problemstellungen;
— unterschiedliche Lernzeit, Aufgabenzahl oder Übungsform ua.
Gruppenunterrichtliche Verfahren bieten naturgemäß günstigere Möglichkeiten, Schüler mit ähnlichem
Lernverhalten in Lerngruppen innerhalb der organisatorisch festgelegten Schülereinteilung (Klasse)
zusammenzufassen.
In der Unterrichtsplanung und Unterrichtsführung sind bei Schülern mit höhergradigen Beeinträchtigungen
auch individualisierende Maßnahmen zu berücksichtigen, ohne damit das Prinzip des Lernens in
der Gruppe aufzugeben. Gerade nach Übertritten in die Allgemeine Sonderschule ist es häufig notwendig,
den neu hinzugekommenen Schülern an den Lernstand der Klasse heranzuführen.
8. Besondere Lernhilfen
Nachdem die Beeinträchtigungen der Schüler vor allem im Lernen liegen oder sich auf das Lernen
auswirken, verlangt der gesamte Unterricht die Berücksichtigung lernpsychologischer Erkenntnisse und
den ständigen Einbau von Lernhilfen.
Die Unterrichtsplanung erfordert eine Berücksichtigung der qualitativen und quantitativen Einengung
des Lernfeldes und Beschränkung auf das Wesentliche, wobei Erkenntnisgewinn in klar begrenzten
Abschnitten und Teilschritten anzustreben ist. Gedankliche Schwierigkeiten sind sorgfältig zu isolieren,
und alle Darbietungen und Betrachtungen sollen für den Schüler überschaubar sein. Der Schwierigkeitsgrad
(Abstraktionsniveau, Komplexität, notwendige fachliche Voraussetzungen) der Lehrstoffe muß durch
vielfältige Gliederung, Zerlegung in Teilschritte oder Betrachtungseinheiten, Anschaulichkeit usw. den
Lernvoraussetzungen der Schüler angepaßt werden. Als besondere Lern- und Einprägungshilfen sind zu
nennen
— klares Herausheben der wichtigsten Sachverhalte;
— zusammenfassende Wiederholungen;
— kurze übersichtliche Darstellungen wissenswerter Einzelheiten;
— einprägsame Formulierungen, Gedächtnisstützen und
— instruktive Zeichnungen;
— gedankliche Verknüpfung von Lerninhalten;
— langsames Fortschreiten auf der sicheren Basis von Gekonntem.
Die Darstellung besonderer Lernhilfen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen bleibt im Lehrplan
den fachspezifischen didaktischen Grundsätzen und Erläuterungen bei den Lehrstoffangaben (rechte
Spalte) vorbehalten.
9. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages
Zur Sicherung des Lernertrages sind geplante, zielgerichtete Wiederholungen und Übungen unerläßlich.
Diese Forderung erschöpft sich nicht bloß im mechanischen Üben, welches den Schülern ebenfalls
wichtige Rückmeldungen bieten kann, sondern beinhaltet auch Übungen mit abwechslungsreichem Material
und Wechsel der Aufgabenstellung, Anknüpfen an bereits Bekanntem, Herstellen von Querverbindungen
und ständiges Aktivieren der Schüler.
Spielerischen Übungsformen kommt wegen der motivierenden Wirkung besondere Bedeutung zu.
Hausübungen dienen ebenfalls der Sicherung des Lernertrages und sind unter Berücksichtigung der
außerschulischen Situation der Schüler sowie ihres Alters und ihrer zeitlichen Belastbarkeit zu stellen.
Gemäß § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes sind Hausübungen so vorzubereiten, daß sie von den
Schülern ohne Hilfe anderer durchgeführt werden können.
Die Kontrolle der Lehr- und Lernarbeit in Form von Leistungsfeststellungen dient vor allem der Feststellung
der individuellen Leistungsentwicklung als Grundlage für die weitere Steuerung des Unterrichtes.
Am Lernfortschritt ist auch zu beobachten, ob eine wirksame Beeinflussung der Lernbehinderung oder der
Lernstörung erfolgt bzw. ob durch den Unterricht eine positive Gesamtentwicklung sichergestellt oder eingeleitet
werden kann.
Korrekturen haben die Voraussetzungen des Schülers zu berücksichtigen, wobei zu bedenken ist, daß
positiven Verstärkungen gegenüber negativen Verstärkungen im allgemeinen der Vorzug zu geben ist.
Leistungsbeurteilungen sollen für den Schüler einsichtig sein und ein positives Lehrer-Schülerverhältnis
nicht beeinträchtigen.
10. Therapeutische und funktioneile Übungen
Schulisch-relevante Lernbeeinträchtigungen entstehen häufig durch Störungen und Ausfälle im
sozial-emotionalen, im kognitiven, motorischen, sensorischen und/oder sprachlichen Bereich. Mit Hilfe
therapeutischer und funktioneller Übungen sollen die für das Unterrichtsgeschehen wichtigen körperlichen
und geistigen Grundfunktionen gestärkt werden. In Abgrenzung zum Förderunterricht dienen sie
nicht unmittelbar der direkten Beseitigung aktueller Lerndefizite, Verständnisschwierigkeiten des Lehrstoffes
oder auftretenden Fehlverhaltens, sondern der Schaffung geeigneter Voraussetzungen für die
Bewältigung der schulischen Lern- und Verhaltensanforderungen.
Der Einsatz dieser Übung kann einerseits planmäßig entsprechend den. festgestellten Schwächen und
andererseits situationsgebunden im Gelegenheitsunterricht erfolgen. Anregungen zur Gestaltung ergeben
sich auch aus bereits vorhandenen Förderprogrammen.
Auf eine notwendige Differenzierung des Übungsmaterials, entsprechend den individuellen Beeinträchtigungen,
ist zu achten.
Im Sprachunterricht erfordert besonders die Lese-Rechtschreibschwäche in ihren mannigfachen Formen
häufig eine funktionelle Stützung durch Wahrnehmungs- oder Konzentrationsförderprogramme,
Speicherübungen oder begriffsbildende Übungen. Sprachentwicklungsstörungen und Sprachschwächen
bedürfen einer sprachtherapeutischen Betreuung und unterstützender Maßnahmen im Sprech- und
Sprachunterricht. Im Mathematikunterricht kommt besonders Übungen zur Mengenauffassung, Vergleichs-,
Kombinations- und Zuordnungsübungen große Bedeutung zu.
Eine Schulung der Motorik durch Orientierungs-, Reaktions-, Geschicklichkeits- und Koordinationsübungen
wirkt sich neben der Förderung der Bewegungsentwicklung positiv auf das gesamte Lern- und
Leistungsverhalten aus.
Besondere Beachtung als sonderpädagogische Maßnahme und als Zugang zum lernbehinderten Schüler
verdient die rhythmisch-musikalische Erziehung. Sie hat vielfältige entwicklungsfördernde Auswirkungen
und bewirkt über eine intensive geistige Disziplinierung und Steigerung der Körperbeherrschung und
Konzentrationsfähigkeit eine wirksame und kontinuierliche Formung der Gesamtpersönlichkeit. Dieses
Ziel wird vor allem durch Ordnungs-, Konzentrations-, Sozial-, Phantasie- und begriffsbildende Übungen
erreicht.
VIERTER TEIL
GESAMTSTUNDENANZAHL UND STUNDENAUSMASS DER PFLICHTGEGENSTÄNDE,
DES FÖRDERUNTERRICHTES, DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DER FREIGEGENSTÄNDE
UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
Bemerkungen zur Stundentafel
1. Knaben können den Freigegenstand Hauswirtschaft im Rahmen des Pflichtgegenstandes Hauswirtschaft
für Mädchen besuchen.
2. In Klassen mit mehreren Schulstufen gilt für jede Schulstufe die ihr in der Stundentafel zugemessene
Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden.
3. Der Bezirksschulrat kann auf Antrag des Schulleiters bewilligen, daß der Unterricht in Hauswirtschaft
in einzelnen Schulen statt mit zwei Wochenstunden mit vier Stunden in jeder zweiten Woche während
eines ganzen Unterrichtsjahres oder mit vier Wochenstunden durch 20 Schulwochen zu führen ist.
4. Die Landesschulräte können verfügen, daß Schülerinnen, die die allgemeine Schulpflicht in der
sechsten oder siebenten Schulstufe vollenden, den Hauswirtschaftsunterricht bereits in der fünften Schulstufe
als Freigegenstand besuchen.
5. Die unverbindliche Übung Berufskundliche Information ist für Schüler im achten und neunten Jahr
der allgemeinen Schulpflicht vorzusehen. Sie kann auch kursmäßig geblockt werden, wobei jedoch das
Jahresausmaß von 40 Stunden (80 Stunden) nicht überschritten werden darf.
6. In Klassen, in denen die erste Schulstufe mit einer oder mehreren weiteren Schulstufen zusammen
unterrichtet wird, kann die Schulbehörde erster Instanz über Antrag des Schulleiters einen gesondert zu
führenden Unterricht für die Schüler der 1. Schulstufe aus den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen,
Schreiben" und „Mathematik" im Ausmaß bis zu insgesamt 6 Wochenstunden bewilligen.
7. Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und
Klasse anzubieten (siehe achter Teil). Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer
gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichtes
sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
Im Falle eines Förderunterrichtes gemäß § 8 lit. f sublit. bb des Schulorganisationsgesetzes (siehe auch
lit. b des achten Teiles) kann das Ausmaß des Förderunterrichtes auf jenes Stundenausmaß erweitert werden,
das, dem Unterschied auf die Gesamtwochenstundenzahl der vergleichbaren Schulstufe der Volks- oder
Hauptschule entspricht.
8. Bei Unterricht in Jahreswechselfolgen ist die für die einzelnen Unterrichtsgegenstände vorgegebene
Anzahl der Unterrichtsstunden der Planung zugrunde zu legen. Im Sachunterricht der Oberstufe mit
Wechselfolgen ist ein Stundenausgleich einerseits zwischen den Pflichtgegenständen Geschichte, Sozialkunde,
Geographie und Wirtschaftskunde und andererseits Biologie, Umweltkunde, Physik und Chemie
auf jeweils 3 Wochenstunden vorzusehen.
9. Therapeutische und funktionelle Übungen sind als sonderpädagogisches Prinzip in allen Unterrichtsgegenständen
vorzusehen (siehe didaktische Grundsätze).
10. Die Landesschulräte können verfügen, daß die Unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache als
Verbindliche Übung zu führen ist.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN ALLGEMEINEN SONDERSCHULEN
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
SPEZIFISCHE GRUNDSÄTZE
Im Interesse der Förderung der behinderten Kinder erfolgt die Berücksichtigung deren physischer
oder psychischer, durch krankhafte Veranlagung oder durch Verwahrlosung bedingter Behinderungen
sowie deren Folgen (zB gestörte soziale Anpassungsfähigkeit, Übergereiztheit, Schweransprechbarkeit,
Schwerfälligkeit; echtes oder scheinbares Desinteresse, motorische Störungen, Sprachstörungen usw.)
durch spezifische und spezifizierte Prinzipien und daraus resultierende Maßnahmen.
LEHR- UND BILDUNGSAUFGABEN UND LEHRSTOFF
Erste Schulstufe
Lehr- und Bildungsaufgaben
A. Im Individualbe reich
1. Pragmatische Aufgaben: Mitwirken des Religionsunterrichtes an der Einübung von menschlichen,
einschließlich religiösen Elementarkräften und -fähigkeiten des Kindes.
2. Affektive Aufgaben: Aufgreifen von kindlichen Elementarerlebnissen und Mithilfe des Religionsunterrichts
bei deren Bewältigung.
3. Kognitive Aufgaben: Erste anbahnende Sinndeutung der genannten Elementarkräfte, -fähigkeiten
und -erlebnisse im Sinne einer von Gott gewollten und Gott verherrlichenden Selbstentfaltung.
B. Im Sozialbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Übung des Miterlebens in der Schar und der Nachahmung von Vorbildern
und dadurch Einübung einer Freundschafts- und Geborgenheitserfahrung im Rahmen konkret erlebbarer
Sozialbeziehungen sowie die Weiterführung dessen im Sinne einer Geborgenheit bei Jesus und dessen
Vater.
2. Affektive Aufgaben: Anbahnendes Mitwirken des Religionsunterrichts bei der Entfaltung sozialkommunikativer,
einschließlich ekklesialer Haltungen.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines ersten altersgemäß-kindlichen Wissens um Freundschaft
und Geborgenheit, insbesondere um Jesus als den Freund aller Menschen und die Kirche als den Treffpunkt
der Freunde Jesu und seines Vaters.
Lehrstoff
1.1. Kontaktnahme durch einander Vorstellen und Erzählen von zu Hause, Familie, Wohnung, Lieblingsbeschäftigung
usw.
1.2 Kontaktvertiefung durch spielhaft-übungsmäßiges Aufgreifen von menschlichen Grundkräften.
1.3 Einführung der Person Jesu durch einfaches Schildern als Freund aller Menschen und durch einfachste
Kurzgebete.
1.4 Erweiternde Einführung der Person Jesu durch Erzählen seiner Geburt; Maria ist seine Mutter,
Josef sein Pflegevater; Schwerpunkt: kurze Erstinformation: Gott ist der Vater Jesu.
1.5 Advent als Warten auf Weihnachten, das Geburtstagsfest (Fest der Menschwerdung) des Herrn
Jesus; Adventkranz als Zeichen der Erinnerung an Jesus, Nikolaus als Freund Jesu, Weihnachtsgeschenke
als Zeichen der Freude über die Geburt Jesu.
1.6 Das Gotteshaus als Treffpunkt der Freunde Jesu.
1.7 Einfache liturgische Formen (zum Mittun), einfache christliche Symbole, wie sie die Kinder in ihrer
Kirche sehen können (vorerst bloß einfachste Deutung als Erinnerungszeichen an Jesus).
1.8 Die Taufe als Eröffnung der Freundschaft mit Jesus.
1.9 Jesus erzählt, daß Gott sein Vater ist. — Die Menschen hungern, Gott verhilft uns zu Brot..., wir
sollen auch teilen.
1.10 Leidensgeschichte und Auferstehung (in kindgemäßer Auswahl).
1.11 Die Fastenzeit als Warten auf Ostern, das Auferstehungsfest.
1.12 Die Sonntagsmesse als Auferstehungsfeier der Freunde Jesu; jeder Sonntag als kleines Osterfest.
1.13 Was Freunde Jesu tun; um Verzeihung bitten und gutmachen, gemeinsames Mahl und heiliges
Brot.
1.14 Einfachste Deutung der Feste, denen das Kind im Laufe des Jahres begegnet.
1.15 Kindgemäßer Ausdruck verschiedener vom Kind bereits erfahrener oder erfahrbarer Grundsituationen.
1.16 Sexualethik 1 (kindgemäße religiöse Deutung der im Profanunterricht gelernten Fakten, wie zB
Unterschied der Geschlechter, Schwangerschaft usw.).
1.17 Wir sind nicht allein, Gott ist bei uns (Führungsgeschichten, zB Tobias, Esther, Gideon, Heiligengeschichten,
Geschichten aus der Gegenwart).
Zweite Schulstufe
Lehr- und Bildungsaufgaben
A. Im Individualbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Einübung in Sehen und Hören, Deuten und Verwenden von menschlichen,
einschließlich religiösen Symbolen, soweit diese für die sakramentale Praxis bereits notwendig sind.
(Elemente der Erstkommunion- und Erstbeichtvorbereitung.)
2. Affektive Aufgaben: Hilfestellung des Religionsunterrichts zur Bildung der Bereitschaft, persönliche
Lebenssituationen vor sich selbst einzugestehen, wo nötig auch anderen mitzuteilen und womöglich
positive Konsequenzen daraus zu ziehen. (Element der Erstbeichtvorbereitung.)
3. Kognitive Aufgaben: Anbahnung eines ersten altersgemäßen Wissens um menschliche, einschließlich
religiöse Symbole, soweit dies für das Kind zum Verständnis und zum persönlichen Ausdruck bereits
notwendig ist, insbesondere auch im Bereich der sakramentalen Praxis und der Liturgie, aber auch im
Bereich jener religiösen Kunst, mit welcher das Kind konkret konfrontiert wird. (Element der Erstkommunion-
und Erstbeichtvorbereitung.)
B. Im Sozialbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Einübung in freiwilliges Mittun in einer Gemeinschaft. Einübung konkreter
Ausdrucksformen des Feierns bei verschiedenen Anlässen. (Element der Erstkommunion- und Erstbeichtvorbereitung.)
2. Affektive Aufgaben: Mithilfe des Religionsunterrichts bei der Entfaltung einer Haltung des freiwilligen
Beitragens zur Gemeinschaft sowie der Bereitschaft der Wiederherstellung gestörter Gemeinschaft
durch Versöhnung. (Element der Erstkommunion- und Erstbeichtvorbereitung.)
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens um die Feier als Ausdruck und
Hilfe der Gemeinschaft, insbesondere altersgemäße Einführung in die Eucharistie. (Element der Erstkommunionvorbereitung.)
Lehrstoff
2.1 Gotteshaus, Pfarrhof und Pfarrgebiet; Pfarrer, Mitarbeiter und Gemeinde.
2.2 Die Meßfeier als Treffen der Gemeinde mit Christus.
2.3 Die Freunde Jesu heißen auch Heilige; Allerheiligen.
2.4 Wir werden auferstehen wie Jesus; Allerseelen.
2.5 Schuld und Entschuldigung, um Verzeihung bitten und gutmachen.
2.6 Was vor, bei und nach der Beichte geschieht und was wir tun sollen.
2.7 Direkte Erstbeichtvorbereitung.
2.8 Advent und Weihnachten als Festkreis der Menschwerdung des Herrn.
2.9 Grobüberblick über das Geschehen der Messe; die Messe als Reden mit Gott und miteinander
essen im Auftrag und zum Andenken an den Herrn Jesus.
2.10 Elemente der Messe zum Mittun, Mitsingen und Mitsprechen (insbesondere auch das Vaterunser,
soweit möglich).
2.11 Direkte Erstkommunionvorbereitung.
2.12 Leidensgeschichte und Auferstehung (in altersgemäßer Auswahl).
2.13 Der auferstandene Jesus ist bei uns; Taufe, Beichte und Kommunion als Zeichen der Freundschaft
mit dem Auferstandenen.
2.14 Maiandacht; wir können auch mit Maria reden.
2.15 Sexualethik 2 (religiöse Deutung des im Profanunterricht Gelernten).
2.16 Die Treue der Freunde Gottes (zB Geschichte des ägyptischen Josef, Beispielsgeschichten aus dem
Gemeindeleben).
2.17 Der Schulgottesdienst.
Dritte Schulstufe
Lehr- und Bildungsaufgaben
A. Im Individualbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Übung im Sich-führen-Lassen zum Guten; Übung im Horchen und
Gehorchen im Vertrauen auf Gott und vertrauenswürdige Mitmenschen. Übung kindlicher Tugenden.
Weiterübung kindlichen Ausdrucks durch Symbole des Sich-führen-Lassens (zB liturgische Symbole).
2. Affektive Aufgaben: Hilfeleistung des Religionsunterrichts zur kindlichen Bereitschaft, eine Führung
anzuerkennen, die das Vertrauen verdient sowie zur Wertschätzung der Tugenden als Hilfe beim
Geführtwerden.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über Jesus, den Führer des neuen
Gottesvolkes, über seine Auferstehung und Wiederkunft.
B. Im Sozialbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Übung im Beobachten von richtigem Verhalten innerhalb von Gemeinschaften.
Vermittlung von Erfahrung im richtigen Verhalten innerhalb von Gemeinschaften. Übung kindlicher
Sozialtugenden.
2. Affektive Aufgaben: Hilfeleistung des Religionsunterrichts zur Anerkennung der Notwendigkeit
des Sich-führen-Lassens und des tugendhaften Verhaltens in Gemeinschaft.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über eine vom Glauben geformte
Gemeinschaft unter Gottes Führung (Volk Gottes).
Lehrstoff
3.1 Menschen leben in Gemeinschaften (zB Familie, Gruppe, Gemeinde usw.).
3.2 Die miteinander feiernden Menschen sollen auch füreinander sorgen.
3.3 Modell einer vom Glauben geformten Gemeinschaft (Volk Gottes). (Zum Beispiel Mosezyklus,
Wahl und Wirken der Apostel, Pfarrgemeinde, christliche Familie usw.)
3.4 Advent und Weihnachten als Festkreis der erwarteten Wiederkunft des Herrn.
3.5 Jesus, der Führer des neuen Gottesvolkes.
3.6 Die Hauptgebote (Gottes- und Nächstenliebe) als Gebote des neuen Gottesvolkes.
3.7 Das Geschehen bei der Meßfeier, dem Treffpunkt des neuen. Gottesvolkes, Gebete und Antwortrufe
der Meßfeier.
3.8 Leidensgeschichte und Auferstehung Jesu (in altersgemäßer Auswahl).
3.9 Grobübersicht über die Karwochenliturgie.
3.10 Kreuzwegandacht.
3.11 Jesus Christus ist unser König, er lebt und wirkt, wir rufen zu ihm.
3.12 Das Pfingstereignis; Jesus sendet den Heiligen Geist als Tröster, der Heilige Geist gehört zu Jesus
und zu seinem Vater; das Kreuzzeichen als Gebet zu Ehren des Vaters, des Sohnes und des Heiligen
Geistes.
3.13 Die Apostel verkünden die Auferstehung.
3.14 Die Bibel als das Buch, in dem von der Auferstehung berichtet wird.
3.15 Paulus (in altersgemäßer Auswahl).
3.16 Handlungsorientierte und betrachtende Gebete (zB Gegrüßet seist du Maria, kindgemäßes Beten
des Rosenkranzes usw.).
3.17 Sexualethik 3 (religiöse Deutung des im Profanunterricht Gelernten).
3.18 Gott erfüllt Menschen mit seinem Geist (zB Elia).
Vierte Schulstufe
Lehr- und Bildungsaufgaben
A. Im Individualbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Übung im Beobachten von Situationen des persönlichen Gerufenseins
zum Guten im Alltag. Einüben der Treue in Alltagssituationen.
2. Affektive Aufgaben: Sensibilisierung für das persönliche Gerufensein zum Guten. Förderung der
Haltung der Treue.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über den Glauben als Treue zu
Gott und den Mitmenschen.
B. Im Sozialbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Übung einer beständigen Hinwendung zur Gemeinschaft mit Gott und
den Mitmenschen in konkreten Situationen. Einüben konkreter Buß- und Versöhnungsakte (Element
einer vertiefenden Beichtvorbereitung).
2. Affektive Aufgaben: Sensibilisierung im Hinblick auf „Hellhörigkeit" und „Antwortbereitschaft"
(„Hinwendungsbereitschaft") auf das „Gerufensein" zum Guten. Förderung der Versöhnungs- und Bußbereitschaft
(Element einer vertiefenden Beichtvorbereitung).
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über den sozialen, einschließlich
den ekklesialen Aspekt der Schuld und über Buße als Umkehr und beständige Hinwendung zur Gemeinschaft
mit Gott und den Mitmenschen (Element einer vertiefenden Beichtvorbereitung).
Lehrstoff
4.1 Modell eines glaubenden, Gottes Ruf treu folgenden Menschen (zB Abraham).
4.2 Gottes- und Nächstenliebe (kindgemäße Formen, kindgemäße Pflichtenkreise).
4.3 Buße als Umkehr, Umdenken, Hinwendung, Besserung und Gutmachung (zB Bußpredigt Johannes
des Täufers).
4.4 Advent als Zeit der Buße, als Zeit der Hinwendung zum wiederkommenden Herrn.
4.5 Buße und Bußsakrament (Erweiterung und Vertiefung des Erstbeichtunterrichts).
4.6 Taufe, Beichte und Krankensalbung in gemeinsamer Sicht (Hinwendung zur Gemeinschaft mit
Gott und den Mitmenschen durch die Kirche).
4.7 Lebensregeln — Dekalog.
4.8 Sexualethik 4 (religiöse Deutung des im Profanunterricht Gelernten).
4.9 Karwochenliturgie (Übersicht und Verständnis in kindgemäßer Entsprechung).
4.10 Jesus Christus, unser König (zB Emmausjünger, Himmelfahrt), er lebt in uns.
4.11 Jesus vergibt Sünden, Einsetzung des Bußsakraments.
4.12 Taufe und Priesterweihe.
4.13 Taufe und Ehe.
4.14 Kindgemäße Übersicht über die Sakramente (noch ohne Verwendung der Termini „Sakramente"
und „Gnade").
4.15 Christliche Heimatkunde (Pfarren der Umgebung, christliche Denkstätten oder Denkmäler,
Bischofsstadt, Bischofskirche usw.).
4.16 Symbolerziehung 1 (Ausdruck von Glaubensinhalten — zB im Zusammenhang mit den Sakramenten,
mit der christlichen Heimatkunde usw. — durch Symbole).
4.17 Menschen im Auftrag Gottes (zB Samuel und König Saul).
Fünfte Schulstufe
Lehr- und Bildungsaufgaben
A. Im Individualbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Übung im Vergleichen von menschlichen Taten und Meinungen mit dem
Geist Jesu. Übung im Beobachten von menschlicher (einschließlich eigener) Rettungsbedürftigkeit im Alltag.
2. Affektive Aufgaben: Sensibilisierung für das „Sehen" menschlicher Not und Rettungsbedürftigkeit..
Fördern der Bereitschaft, zur Rettung berufene „Gottesboten" sowie den Ruf der „Gottesbotschaft"
anzuerkennen. Fördern der Bereitschaft des Kindes, sich berufen zum Retten im Geiste Jesu zu fühlen.
Sensibilisierung dafür, daß zum Retten gegebenenfalls auch die Bereitschaft zum Lernen dazugehört.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über Rettung als Gottes Wirken
durch Gottesboten, Rettung auch aus Glaubensnot, Retten als Wirken im Geiste Jesu, zu dem jeder Christ
berufen ist.
B. Im Sozialbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Einüben von Techniken des Helfens und des Sich-helfen-Lassens in konkreten
Alltagssituationen, einschließlich einer religiösen Hilfe.
2. Affektive Aufgaben: Fördern der Bereitschaft des Kindes, sich im Geist Jesu für andere einzusetzen,
zu helfen und sich helfen zu lassen.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens darüber, daß und wie das Helfen
und das Sich-helfen-Lassen zur Gemeinschaft mit Gott und den Mitmenschen beiträgt.
Lehrstoff
5.1 Konkrete menschliche Not- und Rettungssituationen. Die Situation des Retters und des Geretteten.
5.2 Modelle einer Rettung durch Gottes Wirken (zB David, Jesus, der Davidssohn und Gottessohn).
5.3 Weihnachten, das Fest des Davidssohnes und Gottessohnes, Christus, der Gesalbte Gottes: Priester,
König, Prophet.
5.4 Modelle des Retters aus Glaubensnot (Gottessprecher, Gottesknecht, Prophet) — (zB Jeremia,
babylonische Gefangenschaft, Leiden der Propheten, Verheißung des leidenden Gottesknechtes,
Jesus, der leidende Gottesknecht).
5.5 Ostern, das Fest der Rettung durch den Gottesknecht.
5.6 Wirken im Geiste eines anderen.
5.7 Modelle eines Wirkens und Bekennens im Geiste Jesu, des Retters (zB frühchristliche Gemeinden,
Stefanusi Phillipus in Samaria, erste Heidentaufe durch Petrus, erste Bekehrung eines Afrikaners'
durch Phillipus).
5.8 Das Kirchenjahr (altersgemäße Übersicht; der Sonntag als beständige Wiederfeier des Osterfestes).
5.9 Pfingsten als besondere Wiederfeier von Ostern und als Fest des Heiligen Geistes. Der Heilige
Geist.
5.10 Menschliche Gemeinschaften in gemeinsamem Geiste.
5.11 Sexualethik 5 (altersgemäße Erfahrungen der Geschlechterrollen).
5.12 Die Kirche — eine göttliche und menschliche Gemeinschaft (Stiftung, Leitung, Organisation, Aufgaben).
5.13 Das Apostolische Glaubensbekenntnis (Übersicht, Fähigkeit mitzusprechen).
Sechste Schulstufe
Lehr- und Bildungsaufgaben
A. Im Individualbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Üben im gezielten Antworten auf ernste Fragen sowie im Annehmen von
Antworten, einschließlich im Eingehen auf Argumente. Übung im Beobachten der Antworten und Heilsangebote,
die im Hinblick auf eigene und fremde Unzulänglichkeit und Erlösungsbedürftigkeit konkret
gegeben werden. Übung im Versuch, selbständig, durch Wort und Tat, auf die Herausforderung durch
menschliche Unzulänglichkeit eine christliche Antwort zu geben. Üben eines altersgemäßen Vollkommenheitsstrebens
im Sinne eines Tuns über die bloße Pflicht hinaus. Übung in Toleranz als persönliche Haltung
gegenüber den Vertretern verschiedener Heilsangebote, als ein wesentliches Element eines christlichen
Vollkommenheitsstrebens.
2. Affektive Aufgaben: Förderung der Bereitschaft, auch die eigene Unzulänglichkeit und Erlösungsbedürftigkeit
anzuerkennen; Förderung der Sakramentenbereitschaft. In altersgemäßem Ausmaß Förderung
der Bereitschaft, Heilsangebote zu vergleichen und selbst dazu Stellung zu nehmen. Förderung der
Bereitschaft, bezogene Stellungnahmen auch dem eigenen Tun zugrunde zu legen.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über Heilsangebote (wie sie vor
allem im Alltag erfahrbar sind, aber auch in offiziellen Programmen prägnanter Religionen und politischer
Gemeinschaften). Vermittlung des dazu notwendigen Wissens um Notwendigkeit und Durchführung persönlicher
Toleranz, einschließlich um die katastrophalen Folgen der Intoleranz in der Vergangenheit und
Gegenwart. Vermittlung eines Wissens über ein altersgemäßes Vollkommenheitsstreben.
B. Im Sozialbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Einüben in die Anwaltschaft gegenüber Schwachen. Üben der Toleranz
gegenüber Menschen mit anderen Meinungen. Übung im Beobachten der Aufgaben und des Funktionierens
von konkreten Gemeinschaften. Üben des Feierns von Gemeinschaftsfesten.
2. Affektive Aufgaben: Förderung der Bereitschaft, die Notwendigkeit der Einordnung in die
Gemeinschaft mit der Notwendigkeit der Eigenverantwortung abzuwägen. Förderung der Bereitschaft zur
Aktivität bei Gemeinschaftsfeiern.
3. Kognitive Aufgaben: Altersgemäße Vertiefung und Erweiterung des bisherigen Wissens um ein
Leben in Gemeinschaft; Einführung in die Problematik um Freiheit, Macht, Verantwortung, Vertrauen,
Rechte und Pflichten. Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über Fest und Feier als Ausdrucks- und
Hilfsmittel im Hinblick auf Funktionen und Funktionieren menschlicher Gemeinschaften. Vertiefung des
bisherigen Wissens um Gottes- und Nächstenliebe sowie um die Sakramente.
Lehrstoff
6.1 Modelle des durch Gott befreiten Gottesvolkes (zB Auszug aus Ägypten, Sinai, Bundesschluß, Jüngerberufung
Jesu, Mahlgemeinschaft mit Jesus).
6.2 Die Meßfeier als Bundesfest mit Gott.
6.3 Toleranz gegenüber anderen Konfessionen, Religionen, politischen Meinungen, Modeansichten
usw.
6.4 Advent und Weihnachten in eschatologischer Sicht.
6.5 Überwindung unserer Schwäche. Entscheidung zwischen menschlicher Unterordnung bzw. Anpassung
einerseits und Eigenverantwortung anderseits. Schwäche als Aufgabe.
6.6 Sexualethik 6 (Probleme der Reifezeit).
6.7 Jesus, Anwalt der Schwachen. Vertiefende Behandlung der Beichte und Krankensalbung.
6.8 Ostern als Fest der Befreiung. Taufe und Firmung.
6.9 Die Karwochenliturgie unter besonderer Betonung der Taufwasserweihe.
6.10 Modelle der Ausbreitung des Reiches der Erlösung (zB Paulus, Bote der frohen Botschaft der Erlösung.
Missionierung und Christenverfolgung im Römischen Reich, in Europa, in den Überseeländern
und heute).
6.11 Das Christentum als Anwalt der Schwachen; der Vergleich des diesbezüglichen Soll- und Ist-Standes
als Anlaß zur persönlichen Gewissenserforschung des einzelnen Christen.
Siebente Schulstufe
Lehr- und Bildungsaufgaben
A. Im Individualbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Üben des individuellen Mitentscheidens und Mitverantwortens bei
Beschlüssen oder Argumenten von konkret erlebbaren Gemeinschaften mit Betonung des Bekenntnisses
zur gegebenen persönlichen Zustimmung, einschließlich der Übung des Ausdrucks. Üben im Vermeiden
von Aufschiebung oder Abschiebung persönlicher Entscheidungen. Initiativeübungen bzw. Übungen des
Sich-persönlich-betroffen-Zeigens bei Anliegen, die der konkreten Gemeinschaft, zu der man gehört,
zugeordnet sind. Übung der persönlichen Identifikation mit Gemeinschaften und Standpunkten, zu denen
man zugestimmt hat. Üben der Rechtfertigung der persönlichen Zustimmung zu Gemeinschaften und
Standpunkten bei gleichzeitiger Wahrung der Toleranz gegenüber jenen Gemeinschaften und Standpunkten,
zu welchen man nicht zugestimmt hat.
2. Affektive Aufgaben: Förderung der Haltung des Sich-betroffen-Fühlens sowie. Weiterbildung der
persönlichen Werthaltung.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über den Glauben als ein System
von Wahrheiten, zu welchem jedoch auch die Zustimmung, Betroffenheit, Rechtfertigung und Verwirklichung
im täglichen Leben gehört. Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über die sachliche Glaubwürdigkeit
von Glaube und Unglaube sowie über Gemeinsames und Trennendes der bedeutendsten Religionen
und Bekenntnisse.
B. Im Sozialbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Üben von Vertrauensakten im gemeinschaftlichen Zusammenleben. Üben
von Vertrauensverweigerungsakten bei nicht vorhandener Vertrauenswürdigkeit. Übung im Beobachten
sozialer Konkretisierungsfelder heutigen Glaubens, Bereichen, in denen man auf die Nächstenliebe der
Christen vertrauen können sollte.
2. Affektive Aufgaben : Förderung der Bereitschaft, Vertrauen entgegenzubringen und entgegengebrachtes
Vertrauen nicht zu enttäuschen. Sensibilisierung für die erwähnten Situationen der Vertrauensunwürdigkeit.
Sensibilisierung für die erwähnten sozialen Konkretisierungsfelder heutigen Glaubens.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über den Glauben als Vertrauen
gegenüber Gott und den Mitmenschen. Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über die erwähnten
sozialen Konkretisierungsfelder heutigen Glaubens. Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über Propheten
und prophetische Auffassungen von Religionsausübung.
Lehrstoff
7.1 Biblische Modelle eines glaubenden, auf Gott vertrauenden Menschen (zB Abraham, Jakob,
Samuel, Glauben der Jünger, Bekenntnis des Petrus, Hauptmann von Kapharnaum, Thomas).
7.2 Kirchengeschichtliche Modelle des gläubigen Menschen (Glaubenszeugen des Altertums, des
Mittelalters und der Neuzeit; in altersgemäßer Auswahl).
7.3 Glaube, Hoffnung und Liebe: zentrale Inhalte christlichen Glaubens.
7.4 Sexualethik 7 (Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Geschlechtlichen).
7.5 Advent und Weihnachten als Zeichen unserer Hoffnung auf die Wiederkunft des Herrn.
7.6 Konkretisierungsfelder heutigen Glaubens, soweit auch schon Jugendliche davon betroffen sind
oder davon durch ihre Umwelt erfahren. Vermeidung schwieriger Termini ist hier besonders wichtig.
7.7 Symbolerziehung 2 (altersgemäßer Ausdruck von Glaubenswahrheiten und -forderungen durch
Symbole).
7.8 Die Botschaft der Propheten.
7.9 Wunder und Zeichen.
7.10 Ostern als das Fest unserer Hoffnung.
7.11 Unser Leben aus dem Vertrauen auf die Auferstehung und den Auferstandenen.
7.12 Biblische Forderungen (Hauptgebot, Dekalog, Seligpreisungen, andere biblische Weisungen, wie
zB: seid nicht ängstlich besorgt, seid wachsam, richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet usw.).
Achte Schulstufe
Lehr- und Bildungsaufgaben
A. Im Individualbereich
1. Pragmatisierte Aufgaben: Einübung in selbständige Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit
nach — als richtig anerkannten (insbesondere christlichen) — Wert-, Antwort- und Lösungsmodellen.
Einübung von Akten des Nachfolgers (zB im Geiste des Vorgängers weiterwirken, sich mit Wirken und
Person des Vorgängers identifizieren usw.).
2. Affektive Aufgaben: Sensibilisierung für die Bedeutung biblischer Lösungsmodelle für menschliche
Probleme und Fragen. Förderung der Ehrfurchtshaltung vor dem Schöpfer und den Geschöpfen. Abbau
von Vorurteilen gegenüber von Werken des Menschen. Abbau von übertriebener Verehrung geschaffener
Dinge. Sensibilisierung für die Bedeutung außerbiblischer kirchlich-christlicher Lösungsmodelle. Förderung
der Entscheidungsbereitschaft nach den erwähnten biblischen und außerbiblischen Lösungsmodellen.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über die genannten kirchlich-christlichen
Lösungsmodelle biblischer oder außerbiblischer Herkunft. Vermittlung eines altersgemäßen Wissens
über die Nachfolge Christi.
B. Im Sozialbereich
1. Pragmatische Aufgaben: Einübung in die Verantwortung christlicher Glaubens- und Sittenlehre in
einer pluralistischen Welt (insbesondere auch in einer religiös-neutralen oder ablehnenden Welt).
2. Affektive Aufgaben: Sensibilisierung für die Notwendigkeit aktiver — soweit möglich sogar kreativer
— Mitgestaltung in der Gemeinschaft, in welcher man steht, nach bestem Wissen und Gewissen. Sensibilisierung
für den hohen Wert christlicher Glaubens- und Sittenlehre.
3. Kognitive Aufgaben: Vermittlung eines altersgemäßen Wissens über die genannten menschlichen
Fragen und Probleme einerseits, als auch die genannten biblischen und außerbiblischen Antwort- und
Lösungsmodelle, wie sie vom Christentum in Gestalt des kirchlichen Lehramtes angeboten werden.
Lehrstoff
8.1 Die Frage nach Gott, Welt und Mensch — nach Schöpfung, Erbschuld, Leid und Heilsbedürftigkeit
in Gen 1—11. Literarische Gattungen innerhalb und außerhalb der Heiligen Schrift, soweit dies
zum Verständnis von Gen 1 — 11 in altersgemäßer Auswahl notwendig ist.
8.2 Ehrfurcht vor Gott und seinen Geschöpfen (insbesondere vor dem Menschen, unabhängig von
Geschlecht, Rasse, Klasse, Sprache, Meinung und Religion). Übertriebene Ehrfurcht vor modernen
Götzen (zB Lebensstandard, Fahrzeug, Fernsehen usw.), denen oft alles geopfert wird, oder die oft
verdammt werden, anstatt sie als wertvolle Mittel zur Erfüllung des Schöpfungsauftrages zu gebrauchen.
8.3 Sexualethik 8 (Darstellung von Partnerschaft, Verlobung, Ehe und Familie als Bewährungsfeld
christlichen Glaubens, Berücksichtigung der Funktionen der Sexualität, Verantwortung gegenüber
dem Partner, richtiges Verhalten bei Gefahren und Übertreibungen).
8.4 Weihnachten, das Fest der Ankunft des Herrn, als Fest des Friedens.
8.5 Modelle des friedenbringenden Menschen in der Neuzeit (zB Franz von Assisi, Elisabeth von Thüringen,
Henry Dunant, Florence Nightingale, Maximilian Kolbe, Mahatma Gandhi, Albert Schweitzer,
Martin Luther King usw.).
8.6 Spaltungen und Erneuerungen der Kirche, Ökumenismus und aktive Mitarbeit.
8.7 Konkretisierungsfelder christlichen Beitrags zur Befriedigung der Welt im öffentlichen Bereich und
im engeren persönlichen Bereich.
8.8 Ostern, das Fest der Auferstehung des Herrn, als Fest des neuen Lebens. Der österliche Mensch —
die österliche Welt. Taufwasserweihe — die Taufe, das österliche Sakrament.
8.9 Taufe und Firmung in gemeinsamer Sicht.
8.10 Altersgemäß vertiefte Übersicht über die Sakramente.
8.11 Konkrete Werte und Güter, die vom christlichen Standpunkt aus in der persönlichen (gegebenenfalls
auch andersdenkenden) Umwelt zu verantworten sind (Güter, zB Leben, Freiheit, Glaube usw.,
Werte, zB Heiliges, Gutes, Wahres usw.).
8.12 Christliche Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft. Praktische Möglichkeiten, diese Fähigkeit
und Bereitschaft zu erhalten und selbständig weiterzubilden.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel
Der Religionsunterricht in der Sonderschule hat das Wort Gottes den evangelischen Schülern in einer
ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu verkündigen. Jesus Christus und seine Kirche bilden in
allen Schulstufen die lebendige Mitte. Der Religionsunterricht soll die notwendigen Voraussetzungen für
das Hineinwachsen der Kinder in ihre Gemeinde geben und ihnen helfen, ihr Leben aus dem Geist des
Evangeliums zu führen.
Lehrstoff
Erste und zweite Schulstufe
Der Unterricht geht von der Umwelt aus, soll die Beziehung des Kindes zu Gott anbahnen und zum
Beten anleiten.
Leitthema: Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bis mein (Jes. 43, 1).
Biblische Geschichte, Altes Testament: Gott, der Geber aller Dinge.
Biblische Geschichte, Neues Testament: Gottes Liebe in Jesus Christus.
Katechismus: Vaterunser.
Kirchenkunde: Die hohen Feste, Gotteshaus und Gottesdienst. Einfache Gebete, Sprüche und Lieder.
Dritte, vierte und fünfte Schulstufe
Die Schüler werden zum Verständnis der Biblischen Geschichte des Alten und Neuen Testamentes
geführt.
Leitthema: Lobe den Herren, meine Seele, und vergiß nicht, was er dir Gutes getan hat (Ps. 103, 2).
Biblische Geschichte, Altes Testament: Ur-Kunde, Erzväter, Josef, Moses, Josua, Könige.
Biblische Geschichte, Neues Testament: Kindheit Jesu, Liebestaten, die leichtverständlichen Gleichnisse,
Leiden, Sterben und Auferstehen Jesu, Himmelfahrt, Ausgießung des Heiligen Geistes, Urgemeinde.
Katechismus: Vaterunser, Gebote, Glaubensbekenntnis.
Kirchenkunde: Kirchenjahr, die eigene Gemeinde.
Kirchengeschichte: Bilder aus dem Leben und Wirken der Reformatoren.
Sprüche, Gebete und Lieder im Anschluß an die biblischen Geschichten und Festzeiten.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Die aus früheren Schulstufen mitgebrachten Kenntnisse der biblischen Geschichten des Alten und
Neuen Testamentes sind zu erweitern und zu vertiefen. Im Anschluß daran führen ausgewählte Bilder aus
der Kirchengeschichte von der Urgemeinde bis zur Gegenwart, wobei besonders auf die Geschichte der
eigenen Gemeinde und der Kirche in unserer Heimat zu achten ist.
Leitthema: Einen anderen Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus
Christus (1. Kor. 3, 11).
Bibelkunde und Biblische Geschichte, Altes Testament: Urgeschichte, Heilsgeschichte, Propheten.
Bibelkunde und Biblische Geschichte, Neues Testament: Jesus der Lehrer, Jesus der Herr über Natur,
Krankheit, Sünde und Tod. Die Ausbreitung des Evangeliums (Apostelgeschichte).
Kirchengeschichte: Von der Urgemeinde bis zur Gegenwart; Geschichte der evangelischen Kirche in
Österreich.
Katechismus: Taufe und Abendmahl, Gesamtwiederholung des Katechismus.
Kirchenkunde: Hinweis auf Verfassung und Verwaltung der evangelischen Kirche; Liebeswerke der
evangelischen Kirche in Österreich, Äußere Mission, Kirchenjahr.
Sprüche, Gebete und Lieder, dem Lehrstoff angepaßt und ausgewählt.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die
gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschulstufe
(Anlage A) in Anwendung zu bringen.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
FÜR DIE PFLICHTGEGENSTÄNDE
Sachunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Sachunterricht soll den Schüler befähigen, seine unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit
zu erschließen.
In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige
Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen — insbesondere die des Schülers —
in dieser Wirklichkeit bewußt zu machen.
Ein kindgemäßer, gleichzeitig aber auch sachgerechter Unterricht führt die Schüler allmählich zu
einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Umwelt und befähigt sie damit zu bewußtem und
eigenständigem Handeln.
Im Sachunterricht sind Lernprozesse so zu organisieren, daß Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie
Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen grundgelegt werden. Dabei soll der Schüler auch fachgemäße
Arbeitsweisen erlernen sowie Lernformen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der
Lebenswirklichkeit und zu selbständigem Wissenserwerb führen.
Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht ist in folgende Erfahrungs- und Lernbereiche gegliedert
— Gemeinschaft
— Natur
— Raum
— Zeit
— Wirtschaft
— Technik.
Bei der Unterrichtsplanung und bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf Bedacht zu nehmen, daß
Inhalte aus den einzelnen Teilbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungs- und Erlebniswelt
der Schüler ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden.
Darüber hinaus sollen Zusammenhänge im Lernen und Denken der Schüler durch situationsorientierte
Unterrichtsanlässe, durch handelnde Arbeitsweisen (zB entdeckendes Lernen, projektorientiertes
Lernen) sowie durch sinnvolles Vernetzen von bereichsübergreifenden Aspekten angestrebt werden.
Erfahrungs- und Lernbereich
Gemeinschaft
Dieser Teilbereich gewinnt seine Lerninhalte aus der Eingebundenheit des Schülers in seine unmittelbare
soziale Umwelt und macht ihm seine Bezogenheit auf größere soziale Gebilde und Einrichtungen
bewußt. Auszugehen ist daher von den Erfahrungen des Schülers in der Familie, in der Spielgruppe und in
der Schule. Dem Schulleben als unmittelbarem sozialem Erfahrungs-, Lebens- und Handlungsraum
kommt besondere Bedeutung zu.
In diesem Teilbereich ist anzustreben, daß sich die Schüler zunehmend selbst besser kennenlernen
und ihre soziale Handlungsfähigkeit erweitern.
Erfahrungs- und Lernbereich
Natur
Die Arbeit im Erfahrungs- und Lernbereich Natur geht von der Begegnung des Schülers mit der
Natur und den Erfahrungen mit dem eigenen Körper aus.
Anzustreben ist ein Verständnis für die Natur als Lebensgrundlage des Menschen und für den Menschen
selbst als einen Teil der Natur. Die Unterrichtsarbeit muß über das Gewinnen von Grundkenntnissen
zum Erlernen fachspezifischer Arbeitsweisen und schließlich zu verantwortungsbewußtem Verhalten
gegenüber der Natur und dem eigenen Körper führen.
Erfahrungs- und Lernbereich
Raum
Der Unterricht in diesem Teilbereich soll auf der Grundstufe 1 das bewußte Orientieren in der unmittelbaren
Umgebung des Schülers fördern und erste Orientierungsgesichtspunkte vermitteln.
Auf der Grundstufe 2 werden exemplarische Einsichten in das Beziehungsgefüge von Mensch und
Landschaft am Beispiel des Heimatortes, des politischen Bezirkes und des Bundeslandes sowie geographische
Grundkenntnisse und einfache fachspezifische Techniken erworben.
Darüber hinaus soll der Schüler grundlegende Einsichten über typische Landschaftsformen des eigenen
Bundeslandes im Zusammenhang mit Boden, Klima und Wirtschaft erwerben und fähig sein, die
Landschaft in ihrer Bedeutung als Wohn-, Wirtschafts- und Kulturraum zu erkennen und sich darin
zurechtfinden.
Erfahrungs- und Lernbereich
Zeit
Dieser Erfahrungs- und Lernbereich soll beim Schüler die Fähigkeit entwickeln, sich in zeitlichen
Dimensionen zu orientieren (zB Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft). Der Schüler soll zur Erkenntnis
geführt werden, daß Zeitabläufe beobachtbar sind, Zeit gliederbar und meßbar ist, Gegenwärtiges aus seiner
Entwicklung heraus verstanden werden kann und historische Ereignisse aus ihren zeitlichen Bedingungen
erklärt werden können. Das Bewußtsein, daß sich soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle
Gegebenheiten in der Gegenwart auswirken und die Zukunft beeinflussen können, soll gefördert werden.
Darüber hinaus soll das Bemühen um das friedliche Zusammenleben und Zusammenwirken von Menschen
einsichtig gemacht werden.
Erfahrungs- und Lernbereich
Wirtschaft
Dieser Erfahrungs- und Lernbereich geht von den unmittelbaren Erfahrungen und Begegnungen des
Schülers mit der Wirtschaft und ihren Einrichtungen aus. Dabei stehen die wirtschaftlichen Grundbedürfnisse
des Schülers in ihrer Bezogenheit zur Wirtschaftsgemeinschaft Familie und deren Lebensraum im
Vordergrund.
An konkreten Beispielen ist ein erster Einblick in Bereiche der Wirtschaft und in wirtschaftliche
Zusammenhänge zu vermitteln.
Darüber hinaus sind Voraussetzungen für ein kritisches, überlegtes Konsumverhalten zu entwickeln.
Erfahrungs- und Lernbereich
Technik
Die Arbeit im Erfahrungs- und Lernbereich Technik geht von der Begegnung des Schülers mit technischen
Gegebenheiten, mit Naturkräften und Stoffen in seiner Umwelt aus.
Anzustreben ist das Verständnis, daß der Mensch in das Ordnungsgefüge der Natur eingebettet, von
den Naturgesetzen abhängig und für die Auswirkungen seiner Eingriffe in die Umwelt verantwortlich ist.
Dieser Erfahrungs- und Lernbereich hat über das Erlernen fachspezifischer Arbeitsweisen das Gewinnen
von Grundkenntnissen und Einsichten zu vermitteln und zu sachgerechtem und verantwortungsbewußtem
Umgang mit Stoffen und technischen Geräten anzuleiten.
Didaktische Grundsätze
Die Aufgliederung des Sachunterrichtes in sechs Erfahrungs- und Lerhbereiche ist für die Planung
und die Gestaltung der täglichen Unterrichtsarbeit nicht das primär strukturierende Prinzip.
Vielmehr ist sicherzustellen, daß über die allgemeinen didaktischen Grundsätze hinaus Lernprozesse
in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen ermöglicht werden.
Es sind daher solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fachübergreifendes Lernen
zulassen (zB Wohnen, Arbeiten, sich versorgen, die Umwelt gestalten), dabei können auch erste Einblicke
über die Grenzen Österreichs hinaus ermöglicht werden.
Auf der Grundstufe 2 wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an der Eigengesetzlichkeit der
einzelnen Erfahrungs- und Lernbereiche orientieren können.
Erfahrungs- und Lernbereich
Gemeinschaft
Lernen in diesem Bereich erfordert besondere didaktische Maßnahmen und Bedingungen und ist
nicht selten auf langfristige Prozesse angewiesen; auch Umwege können fruchtbare Elemente dieses Lernens
sein.
Als innere Voraussetzung bedarf solches Lernen der emotioneilen Betroffenheit aller Beteiligten. Lernen
in diesem Bereich ist stets in eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Toleranz
einzubetten und erfordert Behutsamkeit und Diskretion des Lehrers. Dies gilt insbesondere für den
Bereich der Sexualerziehung.
Hier dürfen die Kinder zunächst ihre eigenen Ausdrücke verwenden; sie sollen jedoch lernen, die allgemein
akzeptierten Begriffe zu gebrauchen.
Als wichtige Rahmenbedingungen sind gerade in diesem Bereich die Formen kooperativen Lernens
und ein pädagogisches Klima, in dem sich alle wohlfühlen können, anzusehen.
Dem Lehrer stehen dafür eine Vielfalt methodischer Möglichkeiten zur Verfügung
— das Aufgreifen realer sozialer Begebenheiten und Situationen;
— die verbale Darstellung und Verarbeitung sozialer Ereignisse und Probleme in unterschiedlichen
Gesprächssituationen;
— Verbalisieren von Gefühlen, Einstellungen und Meinungen;
— das Verdeutlichen sozialer Erscheinungen und Abläufe sowie von Gefühlen durch Darstellen und
Bearbeiten in verschiedenen Spielformen;
— das Einholen und Verarbeiten von Informationen über sich selbst und andere;
— soziale Situationen erfahrbar machen und für sie verschiedene Lösungsmöglichkeiten suchen (zB
Bild- und Textvorgaben);
— die vielfältigen Möglichkeiten des Schullebens für Begegnung, soziales Planen, Entscheiden und
Handeln nützen (zB klassenübergreifende Aktionen, Patenschaften, Einbeziehung der Eltern);
— das Planen und Durchführen sozialer Vorhaben ermöglichen.
Erfahrungs- und Lernbereich
Natur
Die didaktischen Überlegungen für den Lernbereich Natur müssen sich auf die Tatsache stützen, daß
das Grundschulkind (bei der Auseinandersetzung mit der Sachwelt) besonderes Interesse an der lebenden
Natur zeigt. Die beste Voraussetzung für Lernmotivation und effektiven Unterricht ist die direkte Begegnung
mit der Natur. Dabei muß auf Natur- und Umweltschutz Bedacht genommen werden.
Wo die unmittelbare Begegnung mit der Natur nicht möglich ist oder zur Veranschaulichung nicht
ausreicht, muß die Nachbildung der Wirklichkeit herangezogen werden (zB Filme, Präparate, Dias,
Folien). Der Unterricht hat solchen didaktischen Konzepten zu folgen, die es ermöglichen, daß im Schüler
der Wunsch zum Entdecken und Erforschen der Natur verstärkt wird. Die Schüler sollen in den Gebrauch
altersgemäßer Bestimmungsbücher eingeführt werden.
Durch Vernetzung des Lernbereiches Natur mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird die
Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt.
Erfahrungs- und Lernbereich
Raum
Ausgehend davon, daß der Schulanfänger sich bereits in seiner unmittelbaren Umgebung zurechtfinden
kann, soll diese Orientierungsfähigkeit erweitert werden durch Orientierungsspiele und kindgemäße
Übungen sowie durch Hinführen zu bewußtem Reagieren auf Regeln und Symbole (zB Verkehrsregeln
und Verkehrszeichen).
Beispiele aus der Umgebung des Schülers bilden die Grundlage für das Erkennen von Zusammenhängen
zwischen landschaftlichen, verkehrstechnischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Als Veranschaulichungs- und Vermittlungshilfen bieten sich an
— Einsatz von Modellen und einfachen Skizzen;
— bewußte Betrachtung landschaftlicher Geländeformen und Vergleichen mit der Wirklichkeit und
realistischen Abbildungen (zB Fotos, Zeichnungen, Bildkarten, Prospekte);
— Darstellen, Beschreiben, Vergleichen der geographischen Umwelt des Heimatortes, des Schulortes,
der Gemeinde, des politischen Bezirkes und des Bundeslandes;
— Sammeln von Anschauungsmaterial zur Illustration und Festigung der geographischen Kenntnisse;
— Orientierung unter Verwendung möglicher Orientierungshilfen, wie Kompaß, Plan, Karte und
ähnliches.
Erfahrungs- und Lernbereich
Zeit
Schulanfängern ist die Orientierung in zeitlichen Dimensionen nur in erlebnismäßig erfaßbarem Ausmaß
möglich; das Orientierungsvermögen muß daher durch entsprechende Hilfestellung systematisch ausgebaut
und begrifflich erfaßbar gemacht werden, indem Ereignisse, Personen, Gegenstände, zu denen der
Schüler Beziehungen herstellen kann, in den Unterricht einbezogen werden.
An bedeutsamen Zeitbildern aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schüler soll der historische
Raum zunehmend erfaßt werden.
Als Lern- und Arbeitsformen bieten sich an
— Sammeln, Ordnen und Vergleichen von Informationen unter historisch-kulturellem Aspekt;
— Erkunden und Erkennen von Veränderungen der Umwelt des Schülers und seiner Bezugspersonen
durch Beschreiben, Darstellen (Rollenspiel), Vergleichen, zeitliches Zuordnen (Entwicklungsreihen);
— Begegnung mit Zeugen und anderen Quellen der Vergangenheit.
Erfahrungs- und Lernbereich
Wirtschaft
Elementares wirtschaftskundliches Lernen erfolgt primär in der unmittelbaren. Begegnung und Auseinandersetzung
mit jenen Ausschnitten und Zusammenhängen der Wirtschaft, denen der Schüler in seinem
täglichen Leben begegnet.
Darüber hinaus sind immer wieder auch jene Erfahrungen aufzugreifen, die der Schüler aus seiner
eigenen wirtschaftlichen Situation gewonnen hat.
Für das Lernen in diesem Bereich stehen dem Lehrer mehrere methodische Möglichkeiten zur Verfügung
— der wirtschaftskundlich akzentuierte Lehrausgang; das Auswerten von Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben;
das Befragen von Personen, die von ihren eigenen wirtschaftlichen Erfahrungen
berichten können (Eltern, Experten);
— das Arrangieren von Lernsituationen mit Hilfe originaler Materialien aus dem Bereich der Wirtschaft
(Lebensmittel, Kleidung, Verpackungsmaterial, Werbemittel, Werkzeuge und dergleichen)
sowie mit einschlägigem didaktischen Material;
— durch das Klären grundlegender Begriffe aus dem Wirtschaftsleben Tatsachen und Zusammenhänge
besser verständlich machen;
— Abläufe wirtschaftlichen Handelns in spielerischer Form durchschaubar machen;
— angemessenes Verhalten in Geschäften und Betrieben (zB Einkaufen, Reklamieren; Werbeangebote,
Preis- und Qualitätsauszeichnungen, ...).
Erfahrungs- und Lernbereich
Technik
Die didaktischen Überlegungen für den Lernbereich Technik müssen von der Tatsache ausgehen, daß
das Interesse des Grundschulkindes sehr stark auf technische, physikalische und chemische Sachverhalte
seiner Umwelt ausgerichtet ist.
Neben der unmittelbaren Begegnung mit der Wirklichkeit kommt dem Versuch, vor allem dem Schülerversuch,
besondere Bedeutung zu.
Er integriert sämtliche fachspezifische Arbeitsweisen und fördert Lernbereitschaft, Verantwortungsbewußtsein
und Kooperationsfähigkeit. In diesem Zusammenhang sind die in der Werkerziehung gewonnenen
Produkte und Erkenntnisse einzubeziehen.
Durch Vernetzung des Lernbereiches Technik mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird
die Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt. Darüber hinaus sind die
Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Werkerziehung wahrzunehmen und Überschneidungen zu
vermeiden.
Lehrstoff
Grundstufe 1
Grundstufe 2
Oberstufe
Geschichte und Sozialkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Geschichte soll Einblick in die Vergangenheit gewähren, Einsicht in historische
Zusammenhänge vermitteln sowie Leistungen der Menschen und Entwicklungen aufzeigen, die bis in die
Gegenwart nachwirken.
Der Unterricht in Sozialkunde soll dem Schüler helfen, sich im sozialen Umfeld besser orientieren zu
können, die eigene Rolle in sozialen Beziehungen besser verstehen zu lernen und zu einem der Gemeinschaft
gegenüber verantwortungsbewußten Handeln zu gelangen.
Auf die Erziehung zu demokratischer Gesinnung und zu österreichischem Staatsbewußtsein ist besonderer
Wert zu legen.
Lernziele
Die Schüler sollen
— Menschen und Völker der Vergangenheit kennenlernen;
— fähig sein, einzelne Geschichtsbilder und Entwicklungsreihen zeitlich einzuordnen;
— Einsichten in das Typische bedeutender Zeitabschnitte gewinnen;
— unsere heutige Gesellschaftsordnung und Lebensweise mit Gegebenheiten vergangener Zeit vergleichen
können;
— mit wichtigen geschichtlichen Ereignissen des österreichischen Staates vertraut sein;
— die Grundlagen unserer demokratischen Republik kennen;
— grundlegende Fakten des Arbeits- und Sozialrechtes, des Jugendschutzes, des Jugendstrafrechtes
und der Straßenverkehrsordnung kennen;
— Interesse für Vorgänge im öffentlichen Leben sowie für das Zeitgeschehen entwickeln;
— Rechte und Pflichten des einzelnen und der Gemeinschaft erkennen;
— mit Einrichtungen des öffentlichen Lebens vertraut sein;
— Fähigkeit und Bereitschaft entwickeln, die gewonnenen Einsichten in Haltungen und Verhaltensweisen
umzusetzen.
Didaktische Grundsätze
In der Oberstufe werden die vorfachlichen Aspekte des Sachunterrichtes, wie sie auf der Grundstufe 2
in Erscheinung treten, weiter ausdifferenziert. Die einzelnen Fächer sollen jedoch keinesfalls beziehungslos
nebeneinander laufen, sondern es soll eine Konzentration der Bildung angestrebt werden, was durch
das vorherrschende Klassenlehrersystem erleichtert wird.
In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde sowie Geographie und Wirtschaftskunde erfolgt
der Aufbau der Lehrstoffe weitgehend nach einzelnen Lebensbereichen, die lebensbedeutsam sind und in
denen sich der Schüler zurechtfinden soll. Diese Lebensbereiche sind
Soziale Beziehungen; Konsum und Versorgung; Gesundheit, Erholung, Freizeit; Kommunikation
und Medien; Politik und öffentliches Leben; Verwaltung und Sicherheit; Arbeit, Beruf, Wirtschaft; Verkehr.
Jeder Lebensbereich stellt ein Sinn- und Bedeutungsfeld dar, das sowohl individuelle als auch gesellschaftliche
Aspekte berücksichtigt, wesentlich zum Verständnis der Alltagswirklichkeit und zur Erschließung
und Entwicklung von Handlungsfähigkeit beim Schüler beiträgt. Somit kommen diese Kategorien
dem sonderpädagogischen Prinzip des bedürfnisorientierten, auf die Lebensbedingungen des Schülers
abgestimmten Unterrichts entgegen.
Bei der Auswahl der Lehrstoffe wird auf systematische Darstellungen von Wissensgebieten entsprechend
den Aufbauprinzipien der entsprechenden wissenschaftlichen Disziplin weitgehend verzichtet (zB
streng chronologischer Aufbau im Geschichtsunterricht). Vielmehr wird ein situationsdidaktischer Ansatz
verfolgt: Es sollen Situationen ermittelt werden, in denen die Schüler gegenwärtig oder in Zukunft handeln,
und es soll eine Aufbereitung dieser Situationen mit den von den Unterrichtsgegenständen bereitgestellten
Begriffen und Verfahren erfolgen. Eine Verbindung zur Gegenwart soll stets hergestellt werden
können.
Die inhaltliche und zeitmäßige Zuordnung von einzelnen Lehrstoffeinheiten bleibt der Planung des
Lehrers überlassen, wobei einzelne Lerninhalte auch anderen Schulstufen zugeordnet werden können.
Lehrstoff
Geographie und Wirtschaftskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll vermitteln, wie die Landschaften der Erde
beschaffen sind, wie der Mensch von der Erde Besitz ergreift, sich ihr anpaßt, sie nützt und verändert. Er
soll zeigen, daß Gestaltungen des Lebensraumes von den Naturbedingungen und von jenen Bedingungen
abhängen, die der Mensch schafft.
Durch den Unterricht sollen die Schüler angeleitet werden, geographische und wirtschaftliche Gegebenheiten
in der Heimat und in der Welt zu beachten, wichtige Veränderungen zu verfolgen und Zusammenhänge
zu verstehen.
Lernziele
Die Schüler sollen
— Kenntnisse über Österreich und seine Bundesländer erwerben;
— einen Überblick gewinnen über die Nachbarstaaten, das übrige Europa und die Erde;
— eine zunehmende, zur persönlichen Orientierung ausreichende Fertigkeit im Umgang mit Plänen,
Landkarten und dem Globus erwerben;
— einfache Zusammenhänge zwischen Landschaft, Klima, Wirtschaft, Besiedlung und Kultur erkennen;
— Kenntnisse von den tragenden Wirtschaftszweigen Österreichs und Wirtschaftsbeziehungen
Österreichs zu anderen Staaten gewinnen;
— die Bedeutung wirtschaftlich richtigen Konsumverhaltens erkennen;
— befähigt werden, die von den Massenmedien täglich gelieferten Nachrichten besser zu verfolgen.
Didaktische Grundsätze
(siehe auch Geschichte und Sozialkunde)
Die den Schülern unzugänglichen Gegebenheiten in anderen Ländern sind ihnen durch Vergleiche
mit Gegebenheiten im Heimatland verständlich zu machen. Das gilt analog für die Darstellung unterschiedlicher
geographischer Größenverhältnisse.
Durch das Einbeziehen geeigneter Medien soll ein eindrucksvolles Bild von der Vielfalt und Schönheit
Österreichs und anderer Regionen vermittelt werden.
Bei Wahrnehmungsstörungen (zB Figur-Grund-Störung) müssen spezifische Fördermaßnahmen die
Einführung in das Kartenlesen begleiten und unterstützen.
Lehrstoff
Biologie und Umweltkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll Grundkenntnisse über den menschlichen Organismus
und typische Vertreter des Tier- und Pflanzenreiches vermitteln. Daraus soll die Bereitschaft zu
gesunder Lebensführung und verantwortungsbewußtem Verhalten gegenüber der Natur erwachsen.
Er soll den Schülern die Bedeutung der Natur als allgemeine Lebensgrundlage erkennen lassen, deren
Erhaltung und Förderung auch zur Verbesserung menschlicher Lebensbedingungen führt..
Er soll Liebe zur Natur und Freude an ihrem Formenreichtum wecken sowie die Wichtigkeit von
Natur- und Umweltschutz bewußt machen.
Lernziele
Die Schüler sollen
— einen Einblick in die Ganzheitsstruktur des menschlichen Organismus und Einsicht in das Werden
und Reifen des Menschen gewinnen;
— Grundregeln einer gesunden Lebensführung sowie des Umweltschutzes kennen und Bereitschaft
zu deren Befolgung entwickeln;
— charakteristische Vertreter der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches kennen;.
— Einblick in die wechselseitigen Beziehungen zwischen Organismen und ihrer Umwelt gewinnen
(zB Zusammenhänge zwischen Umwelt, Lebensweise und Bau) ;
— Grundzüge der Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte kennen und erkennen,
daß zwischen Umwelt, Lebensweise und Körperbau ein unabdingbarer Zusammenhang besteht.
Didaktische Grundsätze
Aus der Vielzahl der möglichen biologischen Inhalte ist eine sorgfältige Auswahl zu treffen, bei der
folgende Kriterien besonders zu berücksichtigen sind
— Häufigkeit, Begegnungswahrscheinlichkeit, Auffälligkeit, Aktualität (zB in den Jahreszeiten);
— leichte Beschaffbarkeit, Anschaulichkeit, Größe, visuelle und optische Zugänglichkeit, Prägnanz
der charakteristischen Merkmale (bei exemplarischem Unterricht);
— psychische Nähe für den Schüler, das subjektiv Interessante, gemüthaft Ansprechende; zB Tiere,
in die sich der Schüler „einfühlen" kann; Pflanzen, die sich für den Schulgarten oder die Blumenbank
eignen; subjektiv erfahrbare Beobachtungen am eigenen Körper (zB Muskelreflexe, optische
und akustische Perzeption);
— Inhalte, die Naturerfahrungen als Lebensbereicherung darstellen können und anregen, zB Freude
an Blumen, Freundschaft mit Tieren, Bereitschaft zu Hobbys wie Tierhaltung, Pflanzenpflege,
Gartenarbeit.
An Einzelexemplaren sind typische Merkmale herauszuarbeiten.
Wichtiger als Bindungen an fachbiologische Systematiken (zB Gattung, Familie, Ordnung usw. oder
Morphologie, Anatomie, Physiologie, Evolutionslehre, Ökologie, Ethologie usw.) sind das pädagogische
Interèsse an individueller Lebensnähe und ein Verständlichmachen der Wechselbeziehungen zwischen
Lebewesen und ihrem Lebensraum. Auf eine biologische Grundeinteilung, die zum Grundwissen heutiger
Menschen gehört, kann dennoch nicht verzichtet werden. Anhand einfacher biologischer Objekte (zB
Knospen) kann in (systematische) Gliederungen eingeführt werden.
Bei der Behandlung des Menschen ist von der Erfahrungswelt der Schüler ausgehend ein Einblick in
die bestimmenden Strukturen des menschlichen Körpers aufzubauen. Darauf fußend kann über die Beobachtung
und Kenntnis von Schädigungen, Krankheiten, Gefahren, Formen des Fehlverhaltens (insbesondere
Genuß- und Suchtmittelmißbrauch) zu Maßnahmen der Pflege und Förderung der Gesundheit hingeführt
werden. Biologische Strukturerkenntnisse sollen vor allem diesem Zweck dienen.
Alle Formen des Wahrnehmens sollen im Biologieunterricht sinnvoll geübt und gefördert werden (zB
Kennenlernen von Form, Farbe, Gestalt von Tieren und Pflanzen; Vogelstimmen hören und unterscheiden;
Duft oder Geruch von Blüten und Früchten wahrnehmen und unterscheiden).
Fachspezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten wie Beobachten, Explorieren, Ordnen, Experimentieren,
Ergebnisse kommentieren, Gebrauch von Nachschlagewerken und Behelfen (Lupe, Mikroskop) sind
anzustreben. Möglichkeiten dazu bieten: Lehrausgänge zu benachbarten Biotopen (Wald, Wiese, Gewässer),
zu Einrichtungen des Umweltschutzes (Mülldeponie, Kläranlage); Anlegen von Sammlungen, Arbeit
im Schulgarten, Haltung und Pflege eines Tieres in der Schule oder Klasse, Erste Hilfe bei Krankheiten
und Unfällen, andere Maßnahmen zur Gesunderhaltung, richtige Ernährung, Hygiene usw.
Lehrstoff
Physik und Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Physik- und Chemieunterricht soll das Verständnis für pysikalische und chemische Vorgänge in
der Umwelt wecken. Er soll die Bedeutung der Naturwissenschaften für den technischen Fortschritt und
die Lebensbewältigung aufzeigen. Die Anwendung fachspezifischer Arbeitsweisen soll zur Freude am selbständigen
Erkunden von Naturerscheinungen führen.
Lernziele
Die Schüler sollen
— grundlegende Kenntnisse in den im Lehrstoff aufscheinenden physikalisch-chemischen Bereichen
erwerben;
— wissen, daß Naturkräfte und Bodenschätze praktisch genützt werden können;
— die Arbeitsweisen einiger gebräuchlicher technischer Geräte und Maschinen kennen;
— ursächliche Zusammenhänge verschiedener Naturerscheinungen erfassen;
— die Bedeutung der Technik für den Menschen; aber auch deren nachteilige Auswirkungen erfassen;
— Einsicht in die Gefährlichkeit wichtiger technischer Einrichtungen bei unsachgemäßer Handhabung
gewinnen sowie Fähigkeit und Bereitschaft erwerben, Unfälle zu vermeiden.
Didaktische Grundsätze
Ein effektiver Unterricht in Physik und Chemie ist ohne die Durchführung von Beobachtungen und
Versuchen nicht möglich. Bildhafte Darstellungen von Versuchen können diese keinesfalls ersetzen.
Sofern ein Lernen in unmittelbarer Anschauung nicht möglich ist, müssen entsprechende Versuchsanordnungen,
Modelle und andere Lehrmittel bereitgestellt werden. Wo irgend möglich, ist den Schülern auch
Gelegenheit zum selbständigen Experimentieren in einfachster Form zu geben.
Lehrstoff
Deutsch, Lesen, Schreiben
Deutsch, Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Sprachentwicklung ist mit der Intelligenzentwicklung eng verbunden. Mit der Fähigkeit zum
begrifflichen Klären und Erörtern eines Sachverhalts, zum kritischen Abwägen von Argumenten und zur
sachlichen Auseinandersetzung wächst auch die Fähigkeit zum logischen Denken und vernünftigen Handeln.
Sprachunterricht ist darum Lebenshilfe, nicht nur Hilfe zum Erwerb einer gediegenen beruflichen
Qualifikation, sondern auch Hilfe zu einem erfüllten Leben und zur Bewältigung schwieriger Lebenssituationen.
Mit der sprachlichen Kompetenz erweitert der Schüler zugleich seine Möglichkeiten der Kontaktaufnahme,
der Verständigung und der Einflußnahme im sozialen Umfeld.
Die Motivation zum Verbessern ihrer sprachlichen Fähigkeiten muß bei den Schülern häufig erst
geweckt werden, denn sie schätzen aufgrund vor- und außerschulischer Lernerfahrungen die Wirkung
sprachlichen Handelns gegenüber körperlichem Handeln meist gering ein. Es ist darum wichtig, daß sie
Sprechen und Schreiben als wirksames Handeln erleben.
Da wesentliche schulische Lerninhalte über geschriebene Sprache vermittelt werden, ist der sichere
Umgang mit ihr eine zentrale Aufgabe des Deutschunterrichts. Um negative Lernerfahrungen zu revidieren,
muß gerade Sonderschülern der lebenspraktische Nutzen des Lesen- und Schreibenkönnens unmittelbar
erfahrbar gemacht werden. Durch eine weitgehende Verknüpfung des Sprechens, Lesens und Schreibens
erleben die Schüler, wie diese Formen des Sprachhandelns sich wechselseitig stützen, regulieren und
verstärken. Bei der Beobachtung dieser Wechselwirkung kann die Sprachbetrachtung ansetzen.
Ebenso wichtig wie die Integration der Lernbereiche im Deutschunterricht ist die inhaltliche Verbindung
des Deutschunterrichts mit anderen Unterrichtsgegenständen. Eine umfassende und individualisierende
Sprachförderung ist zudem ein grundlegendes didaktisches Prinzip der Allgemeinen Sonderschule.
Der Pflichtgegenstand Deutsch gliedert sich in folgende Teilbereiche
Grundstufe 1
1. Sprechen
1.1. Situationsbezogenes Sprechen/Erzählen, Mitteilen, Zuhören; Gespräch
1.2. Sprecherziehung
1.3. Erweiterung der Sprachfähigkeit und Sprachbetrachtung
2: Lesen und Schreiben
2.1. Vorbereitende und stützende Übungen
2.2. Leselernstufen (Erstlesen und weiterführendes Lesen)
2.3. Schreiben
3: Verfassen von Texten und Rechtschreiben
3.1. Verfassen von Texten
3.2. Rechtschreiben
Grundstufe 2
1. Sprechen
1.1. Situationsbezogenes Sprechen/Erzählen, Mitteilen, Zuhören; Gespräch
1.2. Sprecherziehung
1.3. Erweiterung der Sprachfähigkeit und Sprachbetrachtung
2. Lesen
2.1. Nachholleselehrgang
2.2. Steigerung der Lesefertigkeit und -fähigkeit
2.3. Verstehen von Texten
3. Verfassen von Texten und Rechtschreiben
3.1. Verfassen von Texten
3.2. Rechtschreiben
Oberstufe
1. Sprechen
1.1. Situationsbezogenes Sprechen
1.2. Sprecherziehung
2. Lesen und Textbetrachtung
2.1. Individuelle Leseförderung
2.2. Verarbeitendes Lesen
2.3. Umgang mit einzelnen Textsorten
3. Verfassen von Texten (Schreiben)
3.1. Adressatenbezogenes Schreiben
3.2. Monologisches Schreiben
3.3. Erzählendes, gestaltendes und nachgestaltendes Schreiben
3.4. Rechtsschreibbewußtes Schreiben
3.5. Formbewußtes Schreiben
4. Sprachbetrachtung und Sprachübung
4.1. Sprachhandlungen
4.2. Bedeutungen
4.3. Grammatische Formen.
Grundstufe 1
1. Sprechen
Lernziele
Bis zum Ende der Grundstufe 1 sollen die Schüler
— sich im Rahmen ihrer sprachlichen Fähigkeit neben der Herkunftssprache auch in der Standardsprache
ausdrücken;
— sich in alltäglichen Gesprächssituationen verständlich machen, andere verstehen und einfache
Gesprächsregeln befolgen;
— die Sprechorgane zur Lautbildung richtig gebrauchen und die Atemführung beim Sprechen ökonomisch
einsetzen;
— den einfachen Satz als Ganzes und als Sinneinheit auffassen;
— über einfachste Satzbaupläne verfügen.
Didaktische Grundsätze
Aufbauend auf der individuellen Sprache und dem spontanen sprachlichen Ausdruck wird der Übergang
zur Standardsprache behutsam angebahnt; Sprechbereitschaft und Mitteilungsfreude dürfen dadurch
in keinem Fall gehemmt werden.
Gesprächssituationen sollen aus natürlichen Anlässen hervorgehen, wobei die Bedürfnisse und
Gefühle der Kinder zu berücksichtigen sind.
In verschiedenen Formen des Rollenspiels können die Kinder ihre sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten
erweitern.
Zur Behebung sprachlicher Entwicklungsrückstände oder Sprachstörungen werden spezielle Lernhilfen
angeboten (therapeutische und funktioneile Übungen, Sprachtherapie usw.).
Im Vordergrund der Sprachbetrachtung auf dieser Stufe steht nicht der formale Gesichtspunkt, sondern
das Erlangen einer gewissen Sicherheit im Gebrauch einfacher Satzstrukturen im Zusammenhang mit
dem Sprechen.
Lehrstoff
2. Lesen und Schreiben
Lernziele
Bis zum Ende der Grundstufe 1 sollen die Schüler
— Interesse und Freude an bildhaften Darstellungen, an Gedrucktem und Geschriebenem entwickeln
und sie als Medium der Kommunikation erkennen;
— die Buchstabenformen der Druck- und Schreibschrift kennen und die Schreibschrift frei schreiben
können;
— einzelne Wörter als Ganzes auffassen;
— Wörter auditiv und visuell durchgliedern und aus Lauten/Lautgruppen bzw. Buchstaben/Buchstabengruppen
zusammenfügen (Analyse und Synthese);
— die Beziehungen zwischen Buchstaben/Buchstabenkombinationen und Lauten/Lautkombinationen
kennen;
— kurze Texte, die dem Sprachverständnis der Schüler entsprechen und keine besonderen lesetechnischen
Schwierigkeiten aufweisen, in kindgemäßer Druckschrift und in Schreibschrift sinnentnehmen
lesen können.
Didaktische Grundsätze
Das Lesenlernen ist mit dem Schreibenlernen eng zu verbinden, weil beide Handlungen sich gegenseitig
unterstützen (Setzkasten, Stempel usw.). Zur Unterstützung und Förderung des Lesen- und Schreibenlernens
wird die Form-, Klang- und Bewegungswahrnehmung differenziert, der Wortschatz erweitert und
das Formulieren und Verstehen von Sätzen geübt.
Beim Erwerb der Schriftsprache sind von Anfang an alle drei Sprachelemente: Satz, Wort und Laut
zu berücksichtigen.
Wird ein Erstlesewerk benutzt, ist es durch Übungen zu ergänzen, die den unterschiedlichen Lernstand
der Schüler berücksichtigen (Lerndiagnose) und gezielte individuelle Hilfen ermöglichen. Die angeführten
Übungen sollen als Schwerpunktaufgaben aufgefaßt werden, deren zeitliche Einordnung von der
Abfolge der methodischen Schritte und vom individuellen Leistungsstand der Schüler abhängig ist. Nach
wie vor ist die Wahl der Lesemethode frei und eine verantwortungsvolle Entscheidung des Lehrers. Der
Erstleseunterricht umfaßt unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift mehrere Teilschritte,
deren Reihenfolge bei den Lehrstoffangaben keine bindende methodische Abfolge ausdrückt.
Zur Förderung des Leseinteresses soll nach Möglichkeit im Klassenraum eine Leseecke eingerichtet
werden, in der Kinderbücher mit großem Bildanteil und einfachen Texten sowie verschiedene Lesespiele
für die Schüler frei zugänglich sind.
Lehrstoff
3. Verfassen von Texten und Rechtschreiben
Lernziele
Bis zum Ende der Grundstufe 1 sollen die Schüler
— Freude am Schreiben und Verfassen von Texten entwickeln;
— die Notwendigkeit einer vereinbarten Rechtschreibung einsehen;
— einfache Wörter und Sätze anhand optischer Vorlagen sich einprägen und schreiben können;
— eine begrenzte Anzahl von häufig gebrauchten Wörtern (Grundwortschatz) sicher beherrschen;
— einige Besonderheiten der Rechtschreibung kennen;
— Wörter in eine überschaubare alphabetische Liste einordnen bzw. dort auffinden;
— einfache Texte partnerbezogen verfassen;
— etwas für sich selbst aufschreiben;
— Freude am spielerisch-experimentierenden Umgang mit sprachlichen Mitteln entwickeln.
Didaktische Grundsätze
Beim Lesen- und Schreibenlernen soll auch die Fähigkeit zum produktiven Umgang mit der Schriftsprache
entwickelt werden. Mit kleinsten Elementen wie Wörtern, Satzteilen und graphischen Gebilden
laßt sich bereits Sinnvolles gestalten.
Zur Überwindung von Rechtschreibschwierigkeiten ist es besonders wichtig, möglichst viele Sinne an
der Wortdurchgliederung zu beteiligen. Um zu verhindern, daß die Kinder vorschnell von dem gesproche-
nen auf das geschriebene Wort schließen, muß ihnen der Unterschied zwischen ihrer individuellen und der
gehobenen Umgangssprache bewußt werden.
Der systematische Aufbau eines Rechtschreib-Grundwortschatzes ist eine gute Möglichkeit, den eigenen
Lernfortschritt sichtbar zu machen. Rechtschreibübungen sollten den Kindern Rückmeldung über
ihren Lernstand geben.
Lehrstoff
Grundstufe 2
1. Sprechen
Lernziele
Bis zum Ende der Grundstufe 2 sollen die Schüler
— sich je nach Sprechsituation sowohl in der Standardsprache als auch in der Mundart ausdrücken
und sich an Partner- und Gruppengesprächen sowie am Unterrichtsgespräch unter Beachtung der
dafür notwendigen Gesprächsregeln beteiligen;
— den sprachlichen Ausdruck im freien und gebundenen Sprechen durch Gesten, Mimik, Intonation,
Rhythmus und genaue Artikulation steigern;
— die gebräuchlichen Satzbaupläne situationsgemäß verwenden und variieren;
— Zeitwörter, Hauptwörter, Eigenschaftswörter, Artikel, allenfalls häufig gebrauchte Fürwörter
erkennen und funktional richtig gebrauchen.
Didaktische Grundsätze
Die Lehrinhalte der Grundstufe 1 werden kontinuierlich mit dem Ziel weitergeführt, das Sprachverständnis
auszuweiten und sprachliche Fehlformen vor allem dort abzubauen, wo sie die Verständigung
erschweren und den Sprecher auffällig werden lassen. Der Umgang mit Sprache soll für das Kind in enger
Wechselwirkung mit seinem eigenem Handeln und Erleben erfolgen. Es soll auch seine Gefühle und seine
emotionalen Beziehungen zum Gesprächspartner ausdrücken lernen.
Der vielfältige Umgang mit der Sprache führt zu ersten Einblicken in die Funktion und Struktur einfacher
Sätze und ihrer. Satzglieder.
Die Vermittlung formalen Sprachwissens steht dabei nicht im Vordergrund.
Lehrstoff
2. Lesen
Bis zum Ende der Grundstufe 2 sollen die Schüler
— Freude und Interesse am Umgang mit Texten entwickeln;
— über eine gewisse Lesefertigkeit im stillen Lesen verfügen;
— aus Texten, die ihren Interessen und ihrer Sprachkompetenz entsprechen, Informationen entnehmen
können;
— sich mit einfachen Texten kritisch auseinandersetzen;
— vorbereitete Texte sichern, lautrichtig und sinngestaltend vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl der Texte ist auf den Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der einzelnen Schüler
Rücksicht zu nehmen; daher sollten unterschiedliche Textsorten einschließlich der Trivialliteratur herangezogen
werden. Über den Ausbau der Leseecke durch vermehrtes Angebot an Kinder- und Jugendbüchern
soll das Leseinteresse gesteigert und die Freude am Besitz eigener Bücher geweckt werden.
Darüber hinaus sollten in allen Unterrichtsgegenständen Gelegenheiten geschaffen werden, Texte zu
entschlüsseln. Auf diese Weise werden dem Schüler Notwendigkeit und Wert des „Lesenkönnens" vermittelt.
Für Schüler mit Leseschwierigkeiten sind nach Feststellung des individuellen Lernstandes gezielt
Lernangebote in Gruppen- und Einzelarbeit erforderlich.
Lehrstoff
3. Verfassen von Texten und Rechtschreiben
Lernziele
Bis zum Ende der Grundstufe 2 sollen die Schüler
— Interesse und Freude am Herstellen von Texten zeigen;
— die Vorteile eines gut strukturierten und gut lesbaren Schriftbildes erkennen;
— Buchstaben, Wörter und kurze Texte im richtigen Bewegungsablauf gut lesbar und zügig in
Schreibschrift ab- und aufschreiben können;
— eine erweitere Anzahl von häufig gebrauchten Wörtern (vgl. Grundwortschatz) sicher schreiben,
Analogien bilden und überprüfen können;
— weitere Besonderheiten der Rechtschreibung kennen;
— Wörter in ein alphabetisch geordnetes Wörterheft eintragen, bzw. in einem Wörterbuch auffinden;
— sich schriftlich mitteilen sowie partnerbezogen und lebendig schreiben;
— einfache Sachverhalte treffend und sachlogisch richtig darstellen;
— mit einfachen Formen des lebenspraktischen Schriftverkehrs vertraut sein;
— schriftsprachliche Mittel spielerisch-produktiv einsetzen.
Didaktische Grundsätze
Mit dem wachsenden Schriftwortschatz eröffnet sich den Kindern die Möglichkeit, schriftlich Kontakt
aufzunehmen und mit Mitschülern, Lehrern und Verwandten zu korrespondieren. Solche und andere
lebensnahe Schreibanlässe sind zu nutzen und zu schaffen, um das Verfassen und Überarbeiten von Texten
zu üben. Aus der Verbindung zum Sachunterricht ergeben sich zahlreiche weitere Formen der gemeinschaftlichen,
später der individuellen Textgestaltung. Auch Notizen, Anleitungen und Berichte in anderen
Fächern sind als Texte wahrzunehmen und sorgfältig zu verfassen. Beim schreibenden Verarbeiten von
Lesetexten erweitern die Kinder ihre eigenen schriftlichen Ausdrucksmöglichkeiten.
Die in der Grundstufe 1 eingeführten Arbeitsformen werden in der Grundstufe 2 so gefestigt, daß die
Kinder sie zunehmend einsetzen können. Insbesondere müssen sich die Kinder daran gewöhnen, nicht ihre
individuelle, sondern die gehobene Umgangssprache als Merkhilfe für die Rechtschreibung eines Wortes
zu nutzen. Um ein Zurückbleiben der Kinder mit besonderen Lernschwierigkeiten zu verhindern, ist ein
stark individualisierender Unterricht und das Einrichten wechselnder Helfer-, Partner- und Arbeitsgruppen
nötig.
Systematische Rechtschreibübungen sind gerechtfertigt. Dabei sollten jedoch elementare Prinzipien
des Rechtschreibunterrichtes beachtet werden, zB sollen opponierende Rechtschreibfälle (Wahl — Wal,
Aas — aß usw.) getrennt geübt und nicht sofort gegenübergestellt oder gar vermischt werden.
Lehrstoff
Oberstufe
1. Sprechen
Lernziele
Bis zum Ende der Oberstufe sollen die Schüler
— häufig auftretende, voraussehbare Kommunikationssitutationen sprachlich bewältigen können
und sich dieser Fähigkeit bewußt sein;
— sich sowohl in der Mundart als auch in der Standardsprache verständlich und richtig ausdrücken;
— auftretende Sprechhemmungen und Sprachschwierigkeiten als solche erkennen, ansprechen und
zu überwinden versuchen;
— ihre Sprechabsicht situationsgerecht verwirklichen sowie die Sprechabsicht anderer erkennen und
darauf angemessen reagieren;
— mit Gesprächsregeln bewußt umgehen sowie Verständigungsprobleme zum Ausdruck bringen und
sprachliche Mittel zur Lösung einsetzen;
— erarbeitete Sprachhandlungspläne in analogen Sprechsituationen anwenden.
Didaktische Grundsätze
Auf der Oberstufe werden die in den Grundstufen begonnenen Sprachlernprozesse bewußtgemacht,
damit die Schüler sie zunehmend selbstverantwortlich abschließen bzw. sich selbst um weitere Lernmöglichkeiten
bemühen können.
Sprechen sollte in lebensnahe Handlungszusammenhänge eingebunden sein. Am Erreichen bzw.
Nichterreichen des Handlungszieles können die Schüler selbst überprüfen, ob ihre Sprechhandlung gelungen
ist. Sprechen und Sprecherziehung sind immer situtationsbezogen aufzufassen, damit der Schüler
lernt, sich auf den Adressaten zu beziehen und dessen Reaktion für die Selbstbeurteilung zu nutzen.
Sprechanlässe und Sprechimpulse in den Unterrichtsgesprächen aller Gegenstände sind auf den Sprachlernbedarf
des einzelnen Schülers abzustimmen.
Lehrstoff
2. Lesen und Textbetrachtung
Lernziele
Die Schüler sollen
— die Bedeutung des Lesens begreifen und mit Texten produktiv umgehen können;
— ihre Leseinteressen weiterentwickeln und selbständig Lektüre für sich auswählen;
— verbliebene Leseschwierigkeiten und -hemmungen abbauen;
— durch überschauendes und selbstkontrollierendes Lesen zunehmend Lesesicherheit und Leseflüssigkeit
gewinnen;
— sich mit dem Gelesenen verständig, kritisch und handelnd auseinandersetzen;
— einzelne Textsorten unterscheiden und verarbeiten.
Didaktische Grundsätze
Der Umgang mit Texten wird neben dem Verfassen von Texten gesondert behandelt, um die einzelnen
Möglichkeiten aktiven Lesens zusammenhängend darstellen zu können. Im Unterricht sollte jedoch
das Lesen grundsätzlich mit dem mündlichen oder schriftlichen Sprachhandeln verknüpft werden. Auch
auf der Oberstufe ist das die angemessene Methode, das mechanische und gleichgültige Lesen zu überwinden.
Indem der Schüler das Gelesene in Handeln oder Sprachhandeln umsetzt, kann er es für sich nutzbar
machen. Entsprechend dem Unterrichtsprinzip Leseerziehung sollten in allen Unterrichtsgegenständen die
Möglichkeiten genutzt werden, Texte zu entschlüsseln.
Der Schüler kann auch dadurch positive Erfahrungen mit dem Medium Sprache sammeln, wenn der
Lehrer ihn an seiner eigenen vielfältigen Lesetätigkeit Anteil haben läßt (zB Nachschlagen in Lexika und
Sachbüchern). Der Lehrer sollte den Schüler bei der Wahl seiner Lektüre individuell beraten können. Eine
positive Leseatmosphäre entsteht, wenn nicht der Lesefehler, sondern der Ertrag des Lesens in den Mittelpunkt
gestellt wird.
Und der Schüler lernt, sich aus dem Sinnzusammenhang heraus selbst zu korrigieren. Die Klassen-
und Schulbibliotheken sollten um zeitgemäße Jugend- und Brückenliteratur erweitert werden. Für das
Lesen selbstgewählter Texte ist Zeit einzuplanen.
Bei noch vorhandenen Leseschwierigkeiten und -hemmungen ist es wichtig, daß die Schüler ausreichend
Gelegenheit erhalten, einen Vorlesetext zunächst still oder in Partnerarbeit vorzubereiten. Alle
Leseanforderungen sind sorgfältig zu differenzieren.
Die nachfolgend aufgeführten Formen verarbeitenden Lesens gelten für jeden Umgang mit Texten.
Spezifische didaktische und methodische Hinweise dazu werden unter „Umgang mit den einzelnen Textsorten"
gegeben.
Lehrstoff
3. Verfassen von Texten (Schreiben)
Lernziele
Die Schüler sollen
— erkennen, daß sie bestimmte Lebenssituationen schreibend besser bewältigen und daß sie sich
durch Nutzen weiterer Bildungsangebote die Standardsprache immer besser aneignen können;
— ihre Schreibabsichten verwirklichen können und den Adressaten so ansprechen, daß dieser in der
erwarteten Weise handelt;
— auf erhaltene Schriftstücke angemessen reagieren und über eine ausreichende Zahl von Schreibhandlungsmustern
für den lebenspraktischen Schriftverkehr verfügen;
— das eigene Denken und Fühlen durch Schreiben unterstützen und klären sowie das Gedächtnis
schreibend entlasten;
— das Schreiben als Möglichkeit der Unterhaltung und Selbstunterhaltung, der emotionalen Entlastung
und des lustvollen Spielens mit der Sprache schätzen;
— den erworbenen Bestand gesicherter Schreibungen überschauen und erweitern;
— weitere Schriftwörter analog zu bekannten Schreibungen aufbauen und mit Hilfe des Wörterbuches
überprüfen;
— eine gut lesbare und ausgeglichene Handschrift ausbilden;
— die Form der Schriftstücke übersichtlich und der Schreibabsicht bzw. den Schreibkonventionen
gemäß gestalten.
Didaktische Grundsätze
Schriftliches und mündliches Sprachhandeln sind eng miteinander verbunden: Der zu schreibende
Satz/Text wird probeweise fomuliert, der geschriebene Satz/Text wird lesend bzw. vorlesend überprüft.
Werden diese stützenden Handlungen dem Schüler bewußtgemacht, kann er sie gezielt einsetzen. Wie
beim mündlichen ist auch beim schriftlichen Sprachhandeln die Reaktion des Adressaten die wichtigste
Kontrollinstanz. Dies gilt nicht nur für das ausdrücklich adressatenbezogene, sondern auch für das erzählende,
gestaltende und nachgestaltende Schreiben. Der Schüler sollte seinen Text in der Klasse veröffentlichen
können: in der Vorlesegruppe, im Klassen-Geschichtenbuch, in der Klassenzeitung, an der Text-Ausstellungswand
und ähnliches. Um seinen Text „veröffentlichungsreif" zu machen, muß der Schüler angeleitet
werden, ihn selbst zu überarbeiten, dh. Rechtschreibung, Satzbau und Stil zu überprüfen und zu korrigieren.
Bei allen Schreibvorhaben — auch bei kleinen Abschreibaufgaben — muß dafür genügend Zeit
eingeräumt und Hilfestellung gegeben werden.
Ausgangspunkt für Rechtschreibübungen und Übungen in formbewußtem Schreiben ist das Verfassen
und/oder Bearbeiten von Texten.
Die Kriterien für die Textbeurteilung werden einsichtig, wenn sie aus dem Zweck eines Schreibens
hergeleitet sind. Kriterien wie Spannung, Wahrhaftigkeit, Sachlogik, richtige Reihenfolge, Prägnanz,
Phantasie, Bildhaftigkeit, Anschaulichkeit haben in verschiedenen Textsorten unterschiedliches Gewicht.
Stilformen, wie Erzählung und Beschreibung, können durchaus verbunden werden. Eine strenge
Trennung der tradierten Aufsatzgattungen erübrigt sich. Belastende Beurteilungen können vermieden werden,
wenn in Klassen- und Gruppengesprächen Hilfen und Anregungen zur Überarbeitung gesammelt
werden.
Schriftliche Sprachhandlungen sind differenziert anzulegen: forgeschrittene Schüler sollten Anregungen
zur Vertiefung, Erweiterung und Fortsetzung des Schreibvorhabens erhalten.
Schülern mit Schreibhemmungen sollen Möglichkeiten zu nicht benoteten Schreibversuchen gegeben
werden, um ihnen die Angst vor Fehlern zu nehmen.
Pro Schuljahr sind 4 Schularbeiten vorzusehen.
Lehrstoff
4. Sprachbetrachtung und Sprachübung
Lernziele
Die Schüler sollen
— ihre sprachlichen Mittel bewußt einsetzen und erweitern;
— aus verschiedenen Formen mündlicher und schriftlicher Verständigung diejenige auswählen, die
einer Sprech- bzw. Schreibabsicht und der Situation am besten entspricht;
— zur Überwindung von Verständigungsproblemen sprachliche Mittel einsetzen;
— unterschiedliche Satzkonstruktionen, Formulierungen und Ausdrücke einander gegenüberstellen
und in Sprech- und Schreibsituationen erproben;
— einfache Möglichkeiten der Wortbildung und -veränderung finden und anwenden;
— Nachschlagewerke als Verständnis- und Formulierungshilfe nutzen.
Didaktische Grundsätze
Die Notwendigkeit und der Nutzen der Sprachbetrachtung muß dem Schüler unmittelbar einsichtig
gemacht werden. Die Sprachbetrachtung setzt deshalb dort ein, wo Verständigungs-, Verstehens- und
Formulierungsprobleme eine begriffliche Abklärung erfordern.
Im Kontext seines Sprachhandelns kann der Schüler die Möglichkeiten der Satzkonstruktion, Wortwahl
und Betonung selbst erkunden und die gewonnenen Einsichten für die Verbesserung seiner mündlichen
bzw. schriftlichen Aussage gebrauchen.
Obwohl die Sprachbetrachtung als gesonderter Lernbereich ausgewiesen wird, sollte sie immer mit
den anderen Lernbereichen verbunden werden. Dessen ungeachtet können einzelne grammatische Formen
aus dem jeweiligen Sprachhandlungszusammenhang heraus in kurzen Lern- und Übungsphasen systematisch
behandelt werden. Der bewußte Sprachgebrauch wird durch das Sammeln verschiedener. Gesprächsformen,
Sprech- bzw. Schreibhaltungen, Satzbaumuster usw. in einem Ordner unterstützt.
Auch der Umgang mit Texten kann viele Einsichten in die Vielfalt der sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten
vermitteln. Es muß jedoch ein handelnder Umgang mit Texten sein, dh. die Sprachbetrachtung
muß mit dem versuchenden oder spielenden Austausch verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten verknüpft
sein.
Lehrstoff
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Mathematik soll einen entscheidenen Beitrag zum Erwerb der Fähigkeit leisten, im
täglichen Leben (Familie, Wirtschaft, Beruf) Situationen zu erkennen und Probleme zu lösen, die zahlen-
oder größenmäßig faßbar sind.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben hat der Unterricht mathematische Kenntnisse, Fertigkeiten,
Lösungsstrategien und Einsichten zu vermitteln.
Der Mathematikunterricht hat einen wesentlichen Beitrag zur geistigen Entwicklung des Kindes zu
leisten, insbesondere zum logischen Denken, zum Symbolverständnis, zur Abstraktionsfähigkeit, zur
Merkfähigkeit und zur Raumorientierung. Weiters hat er Arbeitshaltungen, wie Sorgfalt, Genauigkeit,
Ordnung und Klarheit, anzustreben.
Die Gestaltung des Mathematikunterrichtes soll im Kind die Bereitschaft zur Mathematik wecken,
die spielerischen und kreativen Möglichkeiten erleben lassen sowie Kooperation und Kommunikation fördern.
Didaktische Grundsätze
Unterricht in Mathematik ist handlungsorientierter Unterricht. Dabei spielt der Umgang mit Dingen
eine entscheidende Rolle, weil jede Phase der Abstraktion vom handelnden Tun ausgeht. Jedes anschauliche,
operative und auf Verständnis abzielende Lösen hat grundsätzlich Vorzug vor einem abstrakten,
ableitenden, das Verständnis nicht anstrebenden Unterricht.
Zur Bildung von Begriffen ist es notwendig, das Handlungs- und Veranschaulichungsmaterial zu
variieren, damit der Schüler die kennzeichnenden Eigenschaften eines Begriffes erfaßt. Da lernschwache
Kinder auf feste Assoziationen angewiesen sind, ist es wichtig, die Begriffsbildung zunächst an jeweils
einen Repräsentanten zu binden.
Bei der Erarbeitung neuer Inhalte ist insbesondere auf das Gliedern und Aufteilen in kleinste Lernschritte
zu achten. In diesem Zusammenhang ist darauf bedacht zu nehmen, die Schüler von allen übrigen
Schwierigkeiten zu entlasten, zB durch einfache Zahlen und überschaubare Aufgabenstellung.
Die Gestaltung des Unterrichtes zielt auf möglichst eigenständiges Lösen von Problemen ab. Wesentliche
Schritte sind dabei das Erarbeiten, das Einüben, das Anwenden von Lösungsmodellen: und das selbständige
Suchen von Lösungswegen.
Auf das Einbinden von Lerninhalten in ein Beziehungssystem ist bedacht zu nehmen, zB Beziehungen
zwischen Operationen.
Planmäßige und abwechslungsreich gestaltete Übungen und Wiederholungen, insbesondere auch in
spielerischen Formen, sollen zu größtmöglicher Sicherheit, Geläufigkeit und Genauigkeit führen, wobei
dem Kopfrechnen; dem Runden und dem Schätzen besondere Beachtung zu schenken ist.
Auf der Grundstufe 1 und 2 sind Ausdrücke der mathematischen Fachsprache (zB mengentheoretischer
Art) auf das unbedingte Notwendige zu beschränken. In der Oberstufe ist auch im Hinblick auf die
Berufsvorbereitung ein angemessenes Inventar von Fachausdrücken und Formeln zu erarbeiten.
Bei der Auswahl von Aufgaben ist die Relevanz für das tägliche Leben, auf der Oberstufe zunehmend
die Berufsrelevanz, zu berücksichtigen.
Die Reihenfolge der Lehrstoffe im Lehrplan berücksichtigt den Aufbau der Mathematik, ist aber für
die Aufteilung in der Jahresplanung nicht bindend.
In der Oberstufe sind pro Schuljahr 4 Schularbeiten vorzusehen.
Grundstufe 1
Lernziele
Die Schüler sollen
— elementare mathematische Denkweisen und Denkhaltungen entwickeln, wie einfache Zusammenhänge
erkennen, Beziehungen herstellen, einfache Schlußfolgerungen ziehen, Symbole verstehen;
— mit Mengen den Zahlbegriff entwickeln und den Zahlenraum 100 aufbauen und durchdringen;
— mit Mengen und Zahlen operieren, im besonderen vergleichen, zu- und wegzählen, zerlegen,
ergänzen, vervielfachen, messen, teilen; einfache Sachaufgaben lösen;
— die gebräuchlichsten Maßeinheiten erfassen und einfache: Maßbeziehungen herstellen;
— elementare Kenntnisse und Fertigkeiten zur Raumorientierung und Raumanschauung gewinnen.
Lehrstoff
Grundstufe 2
Lernziele
Die Schüler sollen
— mathematische Denkweisen und Denkhaltungen weiterentwickeln und anwenden, im besonderen
Zusammenhänge in Rechenoperationen erkennen, einfache Rechengesetze erkennen und anwenden,
Lösungen durch Analogiebildung finden;
— den Zahlenraum 1000 durchdringen und Gesetzmäßigkeiten beim Zahlenaufbau feststellen;
— die Technik der Lösung der Grundrechnungsarten erlernen;
— ihre Kenntnisse von Größen, deren Maßeinheiten und Maßbeziehungen erweitern;
— die Bruchzahl erfassen;
— die erworbenen Kenntnisse bei der Lösung von Sachaufgaben, auch Textaufgaben, anwenden;
— Eigenschaften von Flächen und Körpern erfassen und grundlegende Einsicht in die Umfangs- und
Flächeninhaltsberechnung gewinnen.
Lehrstoff
Oberstufe
Lernziele
Die Schüler sollen
— bedeutende mathematische Denkweisen und Denkhaltungen wie Kombinationsfähigkeit, Problemlöseverhalten,
logisches Denken entwickeln und Grundtechniken wie Analogisieren, Verallgemeinern,
Abstrahieren anwenden;
— lebenspraktische, insbesondere berufsbezogene Sachprobleme mathematisch lösen;
— die Grundrechnungsarten beherrschen und andere wichtige Rechentechniken wie Bruchrechnen,
Prozentrechnen durchführen;
— den Aufbau des Zahlensystems einschließlich der Dezimalzahlen erkennen;
— Maße und Maßbeziehungen (zu den Größen Länge, Gewicht, Zeit, Volumen, Fläche, Geld) kennen
und anwenden;
— zur Aufgabenlösung Tabellen und Grafiken herstellen und lesen; den Taschenrechner handhaben;
— Flächen und Körper und ihre Eigenschaften kennen;
— Beziehungen herstellen zwischen Flächen und Körpern, Flächen- und Rauminhalte berechnen;
— die Zeichengeräte zum Anfertigen einfacher Zeichnungen (zB Werkzeichnungen) gebrauchen
und geometrische Konstruktionen durchführen.
Lehrstoff
Musikerziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Musikerziehung hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der akustisch-musikalischen Umwelt und
der besonderen Eigenart jedes einzelnen Schülers zum freudvollen Singen, Musizieren, bewußten Hören,
Bewegen zur Musik und zum kreativen musikalischen Gestalten zu führen.
Sie soll die Schüler zu lustbetonter musikalischer Betätigung anleiten und ihnen die Möglichkeit
geben, Freude, Bereicherung und Anregung durch die Musik zu erfahren.
Ausgehend vom aktiven Umgang mit Musik sind grundlegende Informationen und Kenntnisse über
Musik zu vermitteln und das Verständnis für Musik anzubahnen.
Musikalische Aktivitäten wirken auf die Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden nachhaltig ein.
Ausgehend von den individuellen Anlagen und Fähigkeiten sind daher durch sinnvolle Verknüpfung von
Inhalten und Übungen im besonderen zu fördern
— die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit durch gezielten Einsatz von Stimme, Instrumenten und
Bewegung;
— die sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachgestaltung, Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme
und das Beschreiben von Höreindrücken;
— die Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit durch Steigerung der Hörfähigkeit und des
Unterscheidungsvermögens für akustisch-musikalische Eindrücke;
— die Fähigkeit zur kritischen und toleranten Auseinandersetzung mit der musikalischen Umwelt
durch Umgang mit Informationen und die Aneignung von Kenntnissen über Musik und Musikleben;
— die Fähigkeit zur Rücksichtnahme auf einzelne und die Gruppe bei gemeinsamen musikalischen
Aktivitäten;
— die Bewegungskoordination durch freies und gebundenes Bewegen zur Musik;
— die Anbahnung eines sinnvollen Freizeitverhaltens.
Musikerziehung in der Allgemeinen Sonderschule bietet neben dem Erwerb von Kenntnissen und
Fertigkeiten vielfältige Möglichkeiten, heilpädagogischen Aufgaben gerecht zu werden.
Didaktische Grundsätze
Im Mittelpunkt der Musikerziehung steht das musikalische Handeln. Die Selbsttätigkeit des Schülers
wird angeregt durch eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten, bewußtes Aufnehmen von
Musik und kritische Auseinandersetzung mit Musik.
Musikerziehung entfaltet die emotionalen, kognitiven, psychomotorischen, kreativen und sozialen
Fähigkeiten und dient so der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Bei der Unterrichtsplanung und
-gestaltung ist dies durch ausgewogenen Wechsel der Lernbereiche und Arbeitsweisen entsprechend zu
berücksichtigen.
Musikerziehung dient auch der Orientierung im vielfältigen Musikangebot unserer Zeit und erfordert
daher die ständige Bezugnahme auf das Musikleben und die verschiedenen Arten von Musik.
Viele Lehrinhalte der Musikerziehung können fachübergreifend in den Gesamtunterricht eingebaut
werden.
Für die einzelnen Teilbereiche gelten folgende Grundsätze
Singen
Neben dem bewußten Erleben, Erproben und Kennenlernen der eigenen Stimme sind die Schüler
zum gemeinsamen Singen zu führen. Atem-, Intonations- und Artikulationsübungen können fachübergreifend
in den Unterricht eingebaut werden. Dabei ist das Vormachen des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellung
von falsch und richtig) von großer Bedeutung.
Die Liedauswahl orientiert sich am Lebens- und Interessensbereich der Schüler und hat deren Fassungsvermögen
zu beachten, wobei im Rahmen der Möglichkeiten eine entsprechende Tonvorstellung zu
entwickeln ist. Lieder sind in vielfältiger Weise zu wiederholen. Dadurch soll erreicht werden, daß die
Schüler allmählich eine steigende Anzahl von Liedern auswendig singen können.
Musizieren
Instrumente können das Singen unterstützen und zur Begleitung von Liedern eingesetzt werden.
Klangexperimente bis hin zu Gruppenimprovisationen sollen dem schöpferischen Gestaltungsvermögen
der Schüler Raum bieten. Dabei ist gelegentlich auf verschiedene Notationsformen hinzuweisen.
Der Einsatz des vom Lehrer gespielten Instruments ist bei der Liedbegleitung, der Hörerziehung und
beim Gruppenmusizieren von großer Bedeutung. Die Schüler sollen zum Erlernen von Musikinstrumenten
angeregt werden.
Hören
Neben der Förderung der Aufnahme- und Merkfähigkeit ist die Anbahnung einer kritischen Haltung
gegenüber der Vielfalt möglicher Höreindrücke wesentliches Anliegen der Hörerziehung. Ausgehend von
akustisch-musikalischen Erscheinungen im Lebens- und Interessensbereich der Schüler, soll der Erfahrungshorizont
allmählich erweitert werden.
Die Auswahl von Musikbeispielen hat von allem Anfang an eine weitgehende Vielfalt musikalischer
Erscheinungsformen zu berücksichtigen.
Formen der Produktion und Verbreitung von Musik in der Gegenwart sind einzubeziehen.
Bewegen
Dem natürlichen Bedürfnis der Schüler nach Bewegung in Verbindung mit Musik ist zu entsprechen.
Dadurch soll ihnen ein weiterer Zugang zur Musik erschlossen werden. Neben dem freien Bewegen zur
Musik sind einfache Tanzformen zu erarbeiten. Im allgemeinen sind Gruppentänze Paartänzen vorzuziehen.
Bewegungserziehung ist nicht mit dem Tanzunterricht im eigentlichen Sinn zu verwechseln. Querverbindungen
zu Leibesübungen sind zu pflegen.
Gestalten
Dem kreativen Gestalten ist in allen Bereichen der Musikerziehung eine angemessene Zeit einzuräumen.
Ereignisse, Gedichte, Erzählungen und Stimmungen können einen Anreiz zur Improvisation bieten.
Dabei sind alle Möglichkeiten des freien Gestaltens (Melodie, Harmonie, Rhythmus, Klangfarben) zu nutzen.
Neben der Stimme und herkömmlichen Instrumenten sollen auch selbstgefertigte Musikinstrumente
eingesetzt werden.
Grundstufe 1
Lernziele
Die Schüler sollen
— im Bereich Singen Lieder gemeinsam singen, Texte verstehen, gut artikulieren und verständlich
wiedergeben;
— im Bereich Musizieren Instrumente richtig handhaben, Takt und Metrum mitvollziehen, einfache
Tonfolgen und Rhythmen erfassen und spielen;
— im Bereich Hören Geräusche und Klänge aus der Umwelt erkennen, benennen, nachahmen und
in grafische Zeichen umsetzen; einige Musikinstrumente an ihrem Klang erkennen und benennen;
Musik aus der Umwelt hörend erfassen und deuten;
— im Bereich Bewegen zur Musik Bewegungen erfinden, vorgegebene Bewegungsabläufe zu Musik
ausführen, Körperbewußtsein, Raum- und Zeiterfahrung gewinnen.
Lehrstoff
Grundstufe 2
Lernziele
Die Schüler sollen
— im Bereich Singen Lieder rhythmisch und melodisch richtig singen; Texte verstehen, gut artikulieren
und verständlich wiedergeben; Melodienabschnitte und Tonfolgen in einer Abfolge von Zeichen
erkennen;
— im Bereich Musizieren Instrumente (zB Orff-Instrumente) richtig handhaben und neue Klangmöglichkeiten
finden; Takt und Metrum mitvollziehen; einfache Formverläufe erfassen und spielen;
nach den Zeichen eines Spielleiters musizieren;
— im Bereich Hören Musikinstrumente und Stimmen nach ihrem Klang erkennen und unterscheiden,
Höreindrücke in Zeichen umsetzen; Funktionsbereiche von Musik bestimmen (Tanzmusik,
Kirchenmusik usw.); Veränderungen im Verlauf von Musikbeispielen hörend erfassen (zB Tempoänderung,
Lautstärke);
— im Bereich Bewegen Bewegungsabläufe zur Musik erfinden; vorgegebene Bewegungsabläufe zur
Musik ausführen; Bewegung in Musik umsetzen; Körperbewußtsein (zB Anspannen und Entspannen),
Raumerfahrung (zB links und rechts, vorne und hinten) und Zeiterfahrung (zB schnell und
langsam) gewinnen.
Lehrstoff
Oberstufe
Lernziele
Die Schüler sollen
— im Bereich Singen Lieder rhythmisch und melodisch richtig singen; Texte verstehen und deuten,
gut artikulieren und verständlich wiedergeben; Melodieverläufe in der grafischen Darstellung,
allenfalls im Notenbild erkennen;
— im Bereich Musizieren Instrumente richtig handhaben, neue Klangmöglichkeiten finden und passend
einsetzen; Rhythmen, Melodien und einfache Spielstücke aus Notationen wiedergeben; Zeichengebung
eines Spielleiters in entsprechenden Klang umsetzen; bekannte Musikinstrumente
benennen;
— im Bereich Hören Musikinstrumente, Ensemble- und Orchesterbesetzungen (zB Blasmusikorchester,
Symphonieorchester) sowie Stimmgattungen erkennen und unterscheiden; Wirkungen von
Musik erkennen und ihre Funktion bei verschiedenen Anlässen bestimmen (zB Festmusik, Trauermusik);
Veränderungen im Verlauf von Musikbeispielen hörend erfassen und in grafische Zeichen
umsetzen; Werke einzelner Musikschaffender, ihr Leben und ihre Zeit kennenlernen;
— im Bereich Bewegen Bewegungsabläufe zu Musik erfinden oder in Musik umsetzen; Grundelemente
tradierter und moderner Tanzformen zu Musik ausführen; das Körperbewußtsein, die
Raum- und Zeiterfahrung festigen.
Lehrstoff
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildnerische Erziehung, Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Bildnerische Erziehung soll dem Schüler die Möglichkeit geben, sich in den Bereichen Grafik,
Malerei, Plastik, Objekt und Raum, Schrift und Typografie, Fotografie und Film/Video, Spiel und Aktion
lustvoll zu betätigen und aus dem bildnerischen Schaffen anderer Freude, Bereicherung und Anregung zu
erfahren.
Sie soll mit Werkmitteln und Verfahren in den angeführten Bereichen vertraut machen, sodaß sich
der Schüler auf bildnerische Wiese mitteilen und bildnerische Mitteilungen anderer verstehen kann.
Sie soll die Wahrnehmungsfähigkeit, Sensibilität, Vorstellungskraft, Kombinationsfähigkeit und Erfindungsgabe
des Schülers stärken und fördern.
Sie soll den Schüler befähigen, sich mit visuell und/oder mit dem Tastsinn erfahrbaren Objekten,
Erscheinungen und Vorgängen seiner Umwelt kritisch auseinanderzusetzen.
Didaktische Grundsätze
Die individuellen bildnerischen Kundgaben des Schülers sind anzuerkennen und zu schätzen. Wertungen
des Lehrers sind vor allem im Sinn einer positiven Verstärkung einzusetzen.
Alle didaktischen Entscheidungen in Bildnerischer Erziehung sollen letztlich zur Selbständigkeit des
Schülers führen (zB Zielsetzung, thematische Bindung, technische Ausführung selbst wählen; eigene ästhetische
Entscheidungen treffen).
Die reale Lebenssituation des Schülers und seine unmittelbare soziale Umwelt sind als wesentliche
Inhalte einerseits bildnerisch aufzuarbeiten (zB als non-verbale Mitteilung), andererseits zum Anlaß zu
nehmen, konkrete Lebenshilfe zu bieten (zB sinnvolle Freizeitgestaltung, kritische Einstellung gegenüber
Medien, Gestaltung/Veränderung der engeren Umwelt, Berufserfordernisse).
Wo immer es in der Bildnerischen Erziehung möglich ist, soll das Eingebettetsein in eine Gruppe
durch kooperatives Tun und Verhalten erlebt werden.
Jede didaktische Entscheidung in der Bildnerischen Erziehung an der Allgemeinen Sonderschule soll
sich nicht nur an fachlichen Gesichtspunkten orientieren, sondern vor allem daran, wie die Gesamtpersönlichkeit
des Schülers am wirksamsten gefördert werden kann und Leistungsschwächen gemindert werdenkönnen
(zB Ausdauer, Erlebnistiefe, Ausdrucksfähigkeit, visumotorische Koordination, Figur-Grund-
Wahrnehmung, Raum-Lage-Beziehungen).
Die Bildnerische Erziehung soll nach allen Seiten hin offen sein und einzelne Lebensbereiche in größeren
Sinnzusammenhängen erschließen. So wie die einzelnen Bereiche des Faches selbst nicht scharf voneinander
abgegrenzt zu denken sind, so erfordern viele Projekte auch ein fächerübergreifendes Vorgehen
(zB Spiele, Aktionen, Dokumentationen).
Ebenso soll auch die zeitliche Begrenzung von Einzelaufgaben und Projekten flexibel gehandhabt,
auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt und nicht in jedem Fall dem Stundentakt angepaßt werden.
Die praktische Tätigkeit soll auf allen Stufen dominieren; der Anteil der Reflexion ist mit zunehmendem
Reifegrad des Schülers allmählich einzubeziehen und zu steigern. Dabei sind fachliche Begriffe zu
vermitteln und anzuwenden.
Alle Bereiche der Bildnerischen Erziehung sind annähernd gleichrangig zu berücksichtigen.
Der Unterrichtsertrag wird in erster Linie durch Betroffenheit des Schülers (realer Lebensbezug, lustbetonte
Verstärkung) gesichert; Dokumentationen, Protokolle, Zusammenstellungen, Auswertung von
Lehrausgängen stellen zusätzliche Möglichkeiten dar.
Grundstufe .1
Lernziele
Die Schüler sollen
— auf Möglichkeiten lustvoller Betätigung in den einzelnen Bereichen der Bildnerischen Erziehung
aufmerksam werden;
— einfache Techniken/Verfahren des bildnerischen Gestaltens und des Spiels erproben und anwenden;
— einfache Formen bildnerischer Organisation und einfache Spielregeln wahrnehmen und verwirklichen;
— den vorhandenen Bestand an bildnerischen Ausdrucksformen erweitern und differenzieren;
— Emotionales und Sachliches anderen durch bildnerische Aktivitäten/durch Spiel mitteilen und solche
Mitteilungen anderer lesen;
— Erscheinungen in der engeren Umwelt mit allen Sinnen bewußt wahrnehmen und erleben lernen;
— durch bildnerische Aktivitäten/durch Spiel die engere Umwelt mitgestalten.
Lehrstoff
Grundstufe 2
Lernziele
Die Schüler sollen
— sich aus eigenem Antrieb bevorzugten Aktivitäten in den einzelnen Bereichen der Bildnerischen
Erziehung zuwenden und mit anderen darüber sprechen;
— bereits kennengelernte Techniken/Verfahren des bildnerischen Gestaltens und des Spiels sicherer
anwenden, weitere Techniken/Verfahren erproben und einsetzen;
— Formen bildnerischer Organisation und Spielregeln kennen und anwenden;
— den vorhandenen Bestand an Ausdrucksformen erweitern und differenzieren;
— thematische Inhalte emotionaler und sachlicher Art anderen durch bildnerische Aktivitäten/durch
Spiel mitteilen, solche Mitteilungen anderer lesen und darüber sprechen;
— Erscheinungen in der engeren und weiteren Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen;
— durch bildnerische Aktivitäten/durch Spiel Veränderungsmöglichkeiten der Umwelt entdecken
und in Teilbereichen nach eigenen Wünschen selbständig verwirklichen.
Lehrstoff
Oberstufe
Lernziele
Die Schüler sollen
— selbstgewählte Aktivitäten aus den einzelnen Bereichen der Bildnerischen Erziehung gezielt verfolgen,
eigene und fremde Aktivitäten und Ergebnisse anerkennen und kritisch werten;
— über einige bereits kennengelernte Techniken/Verfahren des bildnerischen Gestaltens und des
Spiels sicher verfügen, mit solchen und weiteren selbständig experimentieren;
— Formen bildnerischer Organisation und Spielregeln kennen, je nach Absicht und technischen
Möglichkeiten abwandeln und gezielt anwenden;
— Ausdrucksformen je nach Absicht und technischen Möglichkeiten gezielt und differenziert einsetzen;
— sich anderen auf bildnerische Weise/im Spiel mitteilen, solche Mitteilungen anderer — auch
durch Massenmedien oder Kunst übermittelte Botschaften — lesen und unter Berücksichtigung
der gesellschaftlichen Bedingungen kritisch untersuchen;
— sich Erscheinungen in der Umwelt mit allen Sinnen konzentriert zuwenden und darauf sensibel
und angemessen reagieren;
— durch bildnerische Aktivitäten/durch Spiel den eigenen Bedürfnissen und Wünschen entsprechende
Veränderungen der Umwelt planen, mit den Bedürfnissen und Wünschen anderer abstimmen
und danach herbeiführen.
Lehrstoff
WERKERZIEHUNG (GRUNDSTUFE 1 UND 2)
WERKERZIEHUNG FÜR KNABEN (OBERSTUFE)
WERKERZIEHUNG FÜR MÄDCHEN (OBERSTUFE)
Bildungs- und Lehraufgabe
a) Werkerziehung — Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) und Werkerziehung
für Mädchen
Der Unterricht in Werkerziehung soll die Schüler befähigen, individuell angemessene Entscheidungen
in den Bereichen Kleidung und Wohnung zu treffen und Aufgaben aus diesen Bereichen selbständig
zu lösen.
Durch unterschiedliche Arbeitstechniken sind grundlegende Kenntnisse aus der Material- und Werkzeugkunde
zu vermitteln. Neben dem Verständnis für materialgerechte und technisch richtige Ausführung
der Werkstücke Soll auch das Gefühl für ästhetische Gestaltung geweckt werden.
Bei allen Tätigkeiten im Werkunterricht ist stets auf die Grundsätze der Unfallverhütung und Arbeitshygiene
hinzuweisen, um sicherzustellen, daß sie auch im Verhalten des Schülers Beachtung finden.
Weiters kann durch Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften, Gebrauchsanforderungen
und Herstellungskosten zum richtigen Verbraucherverhalten erzogen werden.
Durch Beachtung der berufsrelevanten Ziele und Inhalte des Werkunterrichtes soll ein konkreter Beitrag
zu Berufskunde und Berufsorientierung geleistet werden.
b) Werkerziehung — Schwerpunkt В (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) und Werkerziehung für Knaben
Durch den Unterricht in Werkerziehung sollen die Schüler in tätiger Auseinandersetzung mit
Werkstoffen und Werkzeugen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Bauen —
Wohnen, Technik und Produktgestaltung gewinnen und dadurch befähigt werden, individuell angemessene
Entscheidungen zu treffen und Aufgaben aus diesen Bereichen möglichst selbständig zu lösen.
Die Schüler sollen darauf vorbereitet werden, sich in einer weitgehend technisierten Umwelt zurechtzufinden.
Durch unterschiedliche Arbeitstechniken sind grundlegende Kenntnisse aus der Material- und Werkzeugkunde
zu vermitteln. Neben dem Verständnis für materialgerechte und technisch richtige Ausführung
der Werkstücke soll auch das Gefühl für ästhetische und funktioneile Gestaltung geweckt werden.
In allen Bereichen der Werkerziehung sollte die Ausbildung von Gewissenhaftigkeit, Ausdauer, Sinn
für Ordnung und Sauberkeit, Materialökonomie und Zeitökonomie angestrebt werden. Durch die natürliche
Arbeitssituation und die besonderen Sozialformen des Werkunterrichtes soll das Einordnen in die
Gemeinschaft und die Ausbildung kooperativer Verhaltensweisen gefördert werden.
Bei allen Tätigkeiten im Werkunterricht ist stets auf die Grundsätze der Unfallverhütung und Arbeitshygiene
hinzuweisen, um sicherzustellen, daß sie auch im Verhalten des Schülers Beachtung finden.
Weiters kann durch Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften, Gebrauchsanforderungen
und Herstellungskosten zum richtigen Verbraucherverhalten erzogen werden.
Durch Beachtung der berufsrelevanten Ziele und Inhalte des Werkunterrichtes soll ein konkreter Beitrag
zur Berufskunde und Berufsorientierung geleistet werden.
Didaktische Grundsätze
a) Werkerziehung — Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) und Werkerziehung
für Mädchen
Die Auswahl der Aufgaben im Werkunterricht ist dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Kinder
anzupassen, wobei dem motorisch wenig geschickten Schüler mit geringer Ausdauer ein abgeschlossenes
Werkergebnis ermöglicht werden soll. Möglichkeiten für therapeutische und funktioneile Übungen —
insbesondere zur Förderung der Motorik — sind zu. nützen.
Für leistungsfähigere Schüler können zusätzliche Lernangebote bereitgestellt werden; was nicht zu
übersteigerten Leistungsanforderungen führen darf.
Bei der Auswahl und Vorbereitung der einzelnen Techniken und bei der Produktgestaltung sind die
Bearbeitungsdauer und der Schwierigkeitsgrad besonders zu beachten.
Entscheidend ist die richtige Materialwahl, die sich nach der Aufgabenstellung richtet (zB Stoffstruktur,
Garnstärke, Farbgebung). Durch den Einsatz spezifischer Lehr- und Lernmittel und audio-visueller
Hilfsmittel sollen Motivationshilfen angeboten und die Schüler zur Freude am eigenen Tun geführt werden.
Der Einbau systematischer Wiederholungsphasen trägt zur Festigung des Unterrichtsertrages bei und
ermöglicht, fachspezifische Fertigkeiten in den verschiedenen Arbeitstechniken einzuüben.
Leistungsschauen oder Ausstellungen können die Leistungsfähigkeit der Schüler aufzeigen und
dadurch zur Information der Eltern und der Öffentlichkeit über den Werkunterricht beitragen. Die
eigentlichen Bildungs- und Lehraufgaben dürfen aber dadurch nicht beeinträchtigt werden.
b) Werkerziehung — Schwerpunkt В (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) und Werkerziehung für Knaben.
Die Auswahl der Aufgaben im Werkunterricht, insbesondere die Auswahl und Vorbereitung der einzelnen
Techniken, die Bearbeitungsdauer und der Schwierigkeitsgrad, ist dem unterschiedlichen Leistungsvermögen
der Kinder anzupassen, wobei dem motorisch wenig geschickten Schüler oder Schülern
mit geringer Ausdauer ein abgeschlossenes Werkergebnis ermöglicht werden soll. Möglichkeiten für therapeutische
und funktionelle Übungen — insbesondere zur Förderung der Motorik — sind zu nützen.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, es ist jedoch sicherzustellen,
daß alle Bereiche des Lehrstoffes in ausreichendem. Maße berücksichtigt werden. Im Bereich Technik
sollte Schülern mit geringem logischen Denkvermögen und geringem technischen Verständnis ausreichend
Möglichkeit gegeben werden, durch Erproben und spielerisches Hantieren Grunderfahrungen zu sammeln.
In der Grundstufe 1 sind durch Betrachten, Betasten, Vergleichen, Ordnen, Untersuchen und Sammeln
elementare Materialerfahrungen zu gewinnen. Mit leicht formbaren Materialien und mit Papier sollen
über Grundtätigkeiten, wie Kneten, Schlagen, Walzen, Formen oder Knüllen, Reißen, Falten, Schneiden,
die Handfunktionen besonders geschult werden. Die Handhabung der Schere ist sorgfältig aufzubauen.
Bei der praktischen Arbeit soll ein gestaltender Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen angestrebt
werden. Vor- und Nachmachen sollen sich in erster Linie auf Fertigkeiten (Technologien) beschränken.
In der Oberstufe ist beim Entwerfen und Planen die zeichnerische Darstellung zu fördern (Werkskizzen
und Stücklisten, fallweise Werkzeichnungen).
Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind besonders zu
beachten. Schüler dürfen nicht an Kreissägen oder Hobelmaschinen arbeiten.
Lehrstoff (einschließlich Lernziele)
SCHWERPUNKT A (PRODUKTGESTALTUNG IM TEXTILEN BEREICH)
Grundstufe 1
Lernziele
Die Schüler sollen
— durch den Umgang mit formbaren Werkstoffen (Plastilin, Ton.ua.), mit Papier, textilem Material,
Holz, Styropor ua. elementare Erfahrungen sammeln;
— die Eigenschaften dieser Materialien (Werkstoffe) erkunden und kennenlernen;
— einfache Arbeitstechniken erproben und entsprechende Grundfertigkeiten erwerben;
— im Umgang mit Werkstoffen den sparsamen und sachgemäßen Einsatz von Material und Werkzeug
erlernen und Unfallgefahren erkennen und vermeiden.
Lehrstoff
Grundstufe 2
Lernziele
Die Schiller sollen
— die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit textilem Material und textilen
Techniken festigen und anwenden können;
— Interesse und Freude an individueller Textilgestaltung entwickeln;
— textiles Material und Techniken sachbezogen einsetzen können;
— eine einfache Schnittform durch Planen, Messen, Schneiden finden und für die eigene Arbeit auswerten;
— nähtechnische Verfahren ausführen;
— Zier- und Nutzstiche anwenden;
— die Funktion, den Einsatz und die einfache Wartung der Nähmaschine kennen.
Lehrstoff
SCHWERPUNKT В (BAUEN — WOHNEN, TECHNIK, PRODUKTGESTALTUNG)
Grundstufe 1
Lernziele
Die Schüler sollen
— durch den Umgang mit formbaren Werkstoffen (Plastilin, Ton ua.), mit Papier, textilem Material,
Holz, Styropor ua. elementare Erfahrungen sammeln;
— die Eigenschaften dieser Materialien (Werkstoffe) erkunden und kennenlernen;
— einfache Arbeitstechniken erproben und entsprechende Grundfertigkeiten erwerben;
— im Umgang mit Werkstoffen den sparsamen und sachgemäßen Einsatz von Material und Werkzeug
erlernen und Unfallgefahren erkennen und vermeiden.
Lehrstoff
Grundstufe 2
Lernziele
Die Schüler sollen
— auf den Kenntnissen der Grundstufe 1 aufbauend weiterführende Erfahrungen in den Bereichen
Bauen — Wohnen, Technik und Produktgestaltung gewinnen;
— mit Materialien und einfachen Werkzeugen sachgemäß umgehen;
— erste Einsichten in die Zusammenhänge von Funktion, Werkstoff und Form gewinnen;
— die richtige Abfolge der Arbeitsvorgänge wie Planen, Messen, Materialauswahl erkennen;
— verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen ihrer Umwelt entwickeln.
Lehrstoff
Werkerziehung für Knaben
(Oberstufe)
Lernziele
Die Schüler sollen
— Probleme der gebauten Umwelt bewußt erkennen;
— technisches Verständnis, selbständiges Problemlösen und planendes Vorgehen bei der Bewältigung
von Werkaufgaben entwickeln;
— die Zusammenhänge von Funktionen — Form — Werkstoffeigenschaften' und Fertigung erkennen
und davon ausgehend Konsumverhalten kritisch beurteilen;
— berufsspezifische Formen der Materialbehandlung und des Werkzeuggebrauches kennen und zur
eigenen Berufsorientierung nützen;
— Einblicke in die Arbeitswelt (Mensch — Produktion — Wirtschaft — Umwelt) und ihre Anforderungen
gewinnen;
— die eigenen schöpferischen Gestaltungsmöglichkeiten und die vielen Möglichkeiten zur sinnvollen
Freizeitgestaltung, die aus der Werkerziehung erwachsen, erkennen.
Lehrstoff
Werkerziehung für Mädchen
(Oberstufe)
Lernziele
Die Schüler sollen
— erworbene Materialkenntnisse bei der Auswahl und Gestaltung von Werkstücken nützen und
technisches Grundverständnis einsetzen;
— textile Techniken und nähtechnische Grundverfahren für die selbständige Fertigung textiler Produkte
anwenden;
— Schäden an Textilien erkennen und gegebenenfalls beheben können und daraus Schlußfolgerungen
über die sachgerechte Behandlung und Pflege ziehen;
— Pflegekennzeichen bei Textilien kennen und im. persönlichen Bereich beachten;
— erkennen, daß Bekleidung zum Erscheinungsbild eines Menschen wesentlich beiträgt;
— die Wirtschaftlichkeit bei der Herstellung und beim Kauf von textilen Produkten einschätzen und
beachten;
— Einblick in gewerbliche und industrielle Fertigungsmethoden von Textilien bekommen und zugeordnete
Berufsbilder kennenlernen;
— elementare Einsichten in Wohnbedürfnisse gewinnen;
— zu kritischem Konsumverhalten in den Bereichen Kleidung, Wohnen, Werbung, Mode und Freizeit
geführt werden.
Lehrstoff
Hauswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Hauswirtschaft soll einen wesentlichen Beitrag für die partnerschaftliche Lebensbewältigung
in den Bereichen Familie, Beruf und Gesellschaft leisten. Durch positive Arbeitsergebnisse soll
die Leistungsbereitschaft aktiviert und die Anpassung und Eingliederung in die Arbeitswelt erleichtert werden.
Bei den Schülern soll ein Ernährungsverhalten und Ernährungsbewußtsein aufgebaut werden, das der
volkswirtschaftlichen Bedeutung einer gesunden Ernährung Rechnung trägt. Ökonomisches und kritisches
Verbraucherdenken sind ebenso anzustreben wie Erziehung zu einem verantwortungsbewußten Kauf- und
Konsumverhalten. Die wichtigsten Anliegen des Energiesparens und des Umweltschutzes sollen in
den Unterricht eingebracht werden. Durch Vermittlen eines Grundwissens über Erziehungsfragen und
einer positiven Einstellung zu Kind und Familie sollen Grundlagen für späteres Zusammenleben geschaffen
werden.
Didaktische Grundsätze
Der Hauswirtschaftsunterricht soll die Schüler mit den Bereichen Wirtschaften, Ernähren, Haushalten,
Kinderpflege vertraut machen, Lebenshilfen geben und einen Beitrag zur Berufsorientierung liefern.
Aus dem konkreten Tun heraus sollen die Schüler einfache biologische, physikalische und chemische
Zusammenhänge erfassen und sprachlich artikulieren. Für den Unterrichtserfolg unerläßlich ist eine klare
methodische Führung und Planung, das Herausarbeiten von Teilzielen sowie ständiges Üben und Wiederholen
der Arbeitsabläufe.
Allfällige Störungen oder Behinderungen insbesondere der Motorik sind bei der Planung der Arbeitsabläufe
und der Auswahl der Arbeitsgeräte zu berücksichtigen.
Möglichkeiten für Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen
werden, um den Ertrag des Gelernten zu vertiefen. Die besondere Sozialform und das Arbeitsklima des
Hauswirtschaftsunterrichtes ermöglichen es, die Schüler arbeits- und gemeinschaftsfähig zu machen,
wodurch sie sich dem sozialen Leben und ihrer Umwelt besser anzupassen und einzugliedern vermögen.
Lernziele
Die Schüler sollen im Bereich Wirtschaften
— die Aufgaben einer einfachen Haushaltsführung planen und selbständig bewältigen können;
— Grundeinsichten in elementare wirtschaftliche Zusammenhänge gewinnen;
— die verschiedenen Möglichkeiten der Marktinformation kennen und durch sinnvolles und preisbewußtes
Einkaufen nützen;
— Grundkenntnisse der marktwirtschaftlichen Gesetzgebung erwerben.
Die Schüler sollen im Bereich Ernähren
— einen Überblick über die Grundlagen der Ernährung gewinnen;
— mit Nahrungsmitteln sachgerecht und verantwortungsvoll umgehen lernen;
— nach Grundrezepten, mit nährstoffschonenden Garmachungsverfahren und rationellen Arbeitstechniken
einfache Speisen zubereiten lernen;
— Arbeitstechniken zur Lebensmittelverarbeitung erlernen;
— die Zubereitung von Schon- und Krankenkost und verschiedene Kostformen kennen;
— Kenntnisse von der Verwendung von Fertig- und Halbfertiggerichten, ihrer Ergänzung und Aufwertung
erwerben.
Die Schüler sollen im Bereich Haushalten
— die verschiedenen Arbeitsbereiche der Küche unterscheiden, Einrichtungsgegenstände und
Arbeitsmittel ordnen können;
— einen Arbeitsablauf planen und in Teilschritte gliedern, den Arbeitsplatz zweckmäßig gestalten
können und lernen, technische Hilfsmittel sachgerecht einzusetzen und zu pflegen;
— Grundformen des Gestaltens im Bereich des Anrichtens und Tischdeckens (Eß- und Tischkultur)
kennen und situationsgerecht anwenden können;
— die notwendigen Ordnungs- und Reinigungsarbeiten praktisch ausführen, Sauberkeit und Ordnungsliebe
als zweckmäßige Gewohnheiten anerkennen;
— die Unfallgefahren im Haushalt kennen und Erkenntnisse der Unfallverhütung im eigenen Verhalten
berücksichtigen;
— die gebräuchlichsten Formen der Haushaltsbevorratung kennen und Einsicht in deren Nutzen
gewinnen.
Die Schüler sollen im Bereich Kinderpflege
— eine positive Einstellung zu Familie und Kind erhalten;
— Einblick in die Tätigkeiten gewinnen, die für die Erziehung Pflege und Ernährung des Kindes
notwendig sind.
Lehrstoff
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen sollen, orientiert an der individuellen Veranlagung und unter Berücksichtigung
der Aufgabenstellung der Allgemeinen Sonderschule, einen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung
der Schüler leisten.
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll helfen, die vorhandene körperliche Leistungsfähigkeit
zu steigern, emotionale Werte wie Bewegungs- und Spielfreude, ästhetisches Empfinden und Bereitschaft
zu gesunder Lebensführung zu fördern und Kenntnisse über den Sport zu erwerben.
Ferner soll durch die Leibesübungen das Gemeinschaftsleben vertieft und Verständnis für Einordnung,
Unterordnung und Verantwortung gegenüber Partnern und sozialen Gruppen erzielt werden. Es
soll erreicht werden, daß die Schüler durch Leibesübungen die Möglichkeit und Bereitschaft erwerben,
über die Schulzeit hinaus Sport zu treiben.
An der Allgemeinen Sonderschule haben die Leibesübungen besonders akzentuierte Zielsetzungen in
den Bereichen Elementarerziehung, Sozialerziehung, Leistungserziehung und Gesundheitserziehung, um
die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung zu entwickeln.
Die einzelnen Bereiche können weiter untergliedert werden
1. Elementarerziehung (Motorische Grundlagen, Grundtätigkeiten)
Sinneswahrnehmung/Reaktion,.
Wahrnehmung des eigenen Körpers/Haltung/Atmung,
Raumwahrnehmung/Raumorientierung,
Materialerfahrung,
Bewegungserfahrung,
Rhythmische Ausbildung,
Verbesserung der motorischen Grundtätigkeiten.
2. Sozialerziehung
Anbahnung und Steigerung der Kooperationsbereitschaft und Interaktionsfähigkeit;
Spielen :Regelbewußtsein, Rücksicht auf Mitspieler und Gegenspieler, Anerkennen von Spielleiterentscheidungen,
Verlierenkönnen.
3. Leistungserziehung (Leistungsbereitschaft, Leistungsverbesserung)
Verbesserung im Bereich der motorischen Eigenschaften: Kraft, Ausdauer,
Schnelligkeit, Gleichgewicht, Gelenkigkeit, Geschicklichkeit, Gewandtheit;
Spiele, Sportspiele,
Boden- und Gerätturnen,
Leichtathletik,
Schwimmen,
Rodeln,
Skilauf,
Eislauf,
Rollschuhlauf ua.
4. Gesundheitserziehung
Persönliche Hygiene,
Umwelthygiene.
Didaktische Grundsätze
Auf Grund von Lernbehinderungen verschiedener Genese weisen die Schüler eine sehr unterschiedliche
Leistungsfähigkeit auf. Daher ist eine Auswahl des Lehrstoffes im Hinblick auf unterschiedliche Voraussetzungen
(Schüler, Übungsstätten, klimatische Bedingungen, Landschaft, ...) vorzunehmen. Innerhalb
der Jahresplanung ist jedenfalls auf die Vielseitigkeit des Übungsangebotes zu achten.
Nach Möglichkeit sollen die Schüler nach Beobachtung und Bewegungsdiagnose zusätzlich individuell
gefördert werden (Gruppen-, Partner-, Einzelarbeit).
Grundstufe 1
Lernziele
In der Grundstufe 1 sind die in den Bildungs- und Lehraufgaben angeführten Zielsetzungen der Elementarerziehung,
der Sozialerziehung und der Gesundheitserziehung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit der Schüler zu verfolgen.
Mangelhaft entwickelte und/oder gestörte Motorik, geringe Belastbarkeit, Koordinations- und Reaktionsschwäche
sollen durch Sammeln von Bewegungserfahrung mit dem eigenen Körper und mit Gegenständen
sowie durch Erlernen von motorischen Fertigkeiten verbessert werden. Die Schüler sollen einfache
Bewegungsabläufe nachmachen können.
Gute Haltung und Bewegung sowie positive Verhaltensweisen im Bereiche der persönlichen Hygiene
sind zu fördern.
Durch freundvolle Spiele mit einfachen Regeln soll das stark ich-geprägte Kind Gemeinschaft erleben.
Lehrstoff
Grundstufe 2
Lernziele
In der Grundstufe 2 sind die in der Bildungs- und Lehraufgabe angeführten Zielsetzungen der Elementarerziehung,
der Sozialerziehung, der Leistungserziehung und der Gesundheitserziehung weiterhin
anzustreben. Sie sollen zu einer guten motorischen und, organischen Entwicklung der Schüler beitragen.
Die Schüler sollen einfachen Bewegungsabläufen folgen können, die sie nachmachen oder auf Anweisung
ausführen.
Starke Vitalität und gesteigerter Tätigkeitsdrang erlauben das Erlernen elementarer Fertigkeiten aus
jenen Sportarten, die in der Leistungserziehung angeführt sind. Die Schüler sollen die Notwendigkeit
gemeinsamen Tuns erkennen. Ausdauer und Willenskraft sind durch anregenden Übungswechsel zu stärken.
Gegenseitiges Helfen beim Übungsbetrieb ist antzustreben.
Lehrstoff
Oberstufe
Lernziele
In der Oberstufe sind die in den Bildungs- und Lehraufgaben angeführten Zielsetzungen der Elementarerziehung,
der Sozialerziehung, der Leistungserziehung und der Gesundheitserziehung in möglichst
großem Ausmaß zu erreichen. Sie sollen zu einer möglichst guten motorischen, organischen und sozialen
Entwicklung der Schüler führen.
Die Schüler sollen komplexere Handlungsabläufe beobachten, selbst ausführen oder auf Anweisung
ausführen können.
Die Leibesübungen sollen auch einen Beitrag zur Bewältigung von motorischen Aufgabenstellungen
im Arbeits-, Alltags- und Freizeitleben leisten. Im sozialen Bereich soll die Partneranpassung und Kooperationsbereitschaft
(Helfen und Sichern, Spielleitung) optimiert werden. Lauf- und Ballspiele, Tanzformen,
Gruppen- und Mannschaftsbewerbe sind zu bevorzugen.
Es soll die Möglichkeit zur aktiven und passiven Teilnahme am Breiten- und allenfalls Leistungssport
(zB auch bei Schulsportveranstaltungen) geschaffen werden.
Lehrstoff
SIEBENTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN,
DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
Verbindliche Übungen
Verkehrserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Durch die verbindliche Übung Verkehrserziehung sollen die Schüler angeleitet werden, sich auf dem
Weg zu und von der Schule, auf Freizeitwegen und im Nahbereich ihrer Wohnung verkehrsgerecht zu
verhalten.
Eine kritische und verantwortungsbewußte Einstellung zum Straßenverkehr soll dadurch aufgebaut
werden, daß die Verkehrserziehung zwar den Kenntnisbereich berücksichtigt, vor allem aber den Verhaltens-
und Einstellungsbereich in den Vordergrund stellt.
Die lokale Verkehrssituation und die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Schüler als Fußgänger
und Mitfahrer in einem Fahrzeug bilden Ausgangspunkt und Inhalt aller Planungen.
Im Einstellungsbereich sollen eigenverantwortliches Handeln und soziales (partnerschaftliches) und
gefahrenvermeidendes (defensives) Verhalten auch im Hinblick auf die zukünftige Verkehrsteilnahme
angebahnt werden. Anzustreben sind die Bereitschaft zur Einhaltung der Verkehrsregeln und eine sachliche
Einstellung zum Gebrauch von Fahrzeugen.
Im Verhaltensbereich bildet die Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen
Anforderungen als Fußgänger und Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln den Schwerpunkt.
Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verkehrsteilnahme zu verbessern, sollen auch Übungen
zur Förderung der optischen und akustischen Wahrnehmungsfähigkeit, der Motorik, der Reaktionssicherheit
und des Konzentrationsvermögens durchgeführt werden.
Im Kenntnisbereich müssen neben den Verkehrsregeln und -zeichen für Fußgänger auch Informationen
über Verkehrsteilnehmer, Fahrzeuge, Straßen- und Witterungsbedingungen vermittelt werden.
Didaktische Grundsätze
Die verbindliche Übung ersetzt die fächerübergreifende und wiederholte Beachtung der Verkehrserziehung
als Unterrichtsprinzip nicht. Durch die verbindliche Übung Verkehrserziehung werden besondere
Schwerpunkte in der Allgemeinen Sonderschule festgelegt, um damit deren eigenständige Behandlung im
Unterricht sicherzustellen.
Aus dem didaktischen Grundatz der Lebensnähe ergeben sich für die verbindliche Übung Verkehrserziehung
folgende Forderungen
a) Berücksichtigung der Altersgemäßheit bei der Besprechung von rechtlichen Vorschriften für Fußgänger
hinsichtlich der Auswahl der Inhalte und Begriffe;
b) Einbeziehung realer Situationen des Lebens in den Unterricht: Verkehrsbeobachtung; genaue
Besprechung der beabsichtigten Beobachtungsaufgaben an vorher festgelegten Beobachtungsstandorten.
Behandlung der eigenen Erfahrungen der Schüler im Straßenverkehr (zB das Verhalten
der Erwachsenen, Erlebnisse als Mitfahrer usw.);
c) Einübung von Verhaltensmustern zur Bewältigung konkreter Verkehrssituationen des Alltags
(auch im Freizeitbereich); allenfalls Miteinbeziehung der Exekutive bei den praktischen Übungen
über das „Standardprogramm für den schulischen Einsatz der Exekutivbeamten in der Verkehrserziehung"
hinaus. Zusammenarbeit mit den Eltern und der Exekutive: bei der Auswahl des sicheren
Schulwegs; durch Einbeziehung in das Übungsprogramm usw;
d) Begründung aller empfohlenen Verhaltensmuster in ihren einzelnen Phasen, um Lernen durch
Einsicht zu erzielen;
e) Rollenspiel als Mittel zur Selbsterfahrung.
Auf systematische Festigung und regelmäßige Wiederholung der im Abschnitt Lehrstoff angegebenen
Verhaltensweisen ist zu achten.
Lehrstoff
Grundstufe 1
Freigegenstände
Ergänzende Werkerziehung für Knaben
Wie der Pflichtgegenstand Werkerziehung für Mädchen.
Ergänzende Werkerziehung für Mädchen
Wie der Pflichtgegenstand Werkerziehung für Knaben.
Hauswirtschaft
Wie der Pflichtgegenstand Hauswirtschaft.
Unverbindliche Übungen
Chorgesang
Bildungs- und Lehraufgabe
Als Ergänzung des Pflichtgegenstandes Musikerziehung soll Chorgesang die Freude am Singen vertiefen
und das Verständnis für Musik verstärken.
Lehrstoff
In Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Musikerziehung und unter Bedachtnahme auf die Gegebenheiten
und die Zusammensetzung der Chorgruppe sind entsprechende ein- und mehrstimmige Lieder
aus den verschiedensten Musikrichtungen anzubieten. Überdies sind Sprachgestaltungen, Klangexperimente
mit Sprech- und Singstimme, Spiellieder und musikalische Bewegungsspiele einzubeziehen. Der
Einsatz von Körperinstrumenten, Orff-Instrumenten und anderen Klangerzeugern kann eine wertvolle
Ergänzung bilden.
Durch gezielte Atemschulung und Stimmbildung ist die Entwicklung der Singstimme zu fördern. Auf
gute Artikulation ist zu achten.
Gelegentlich sind auch technische Medien einzusetzen (Tonbandmitschnitte zur Hörkontrolle,
Musikbeispiele als Anregung und zum Vergleich). Die Möglichkeit zum Singen im Rahmen von Schulveranstaltungen
ist zu suchen.
Darstellendes Spiel
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Darstellenden Spiel in der Allgemeinen Sonderschule kommt vor allem therapeutische Bedeutung
zu. Unruhigen oder aggressiven Kindern bietet sich die Möglichkeit, ihre Aktivität in gelenkten Bahnen
abzureagieren, während bei ängstlichen Kindern durch ein vorsichtiges Einbeziehen in das Spielgeschehen
das Selbstvertrauen allmählich ansteigt. In spielerischer Form werden die Sprechfreude und
Sprachfertigkeit erhöht, das Gemeinschaftsgefühl verstärkt und den Kindern klare Verhaltensabläufe
bewußt vor Augen geführt, die bestimmten Rollen zugeordnet sind.
Lehrstoff
Im Darstellenden Spiel werden Lernprozesse besonders im sozialen Bereich in Gang gebracht, unterstützt
und gefördert
Anregen von Denk- und Lernprozessen in Spielhandlungen; Verdeutlichen von Konfliktsituationen
durch das Spiel; Durchspielen von Konfliktlösungsversuchen; Simulieren von Handlungsabläufen in
Lebenssituationen; Schaffen von Sprachlernsituationen.
Als Spielformen kommen unter anderem in Frage
Spiele, die ein gemeinsames Tun erfordern. Reigenspiele und Spiellieder mit häufiger Wiederholung
gleicher Spielelemente. Allmählicher Übergang zu Kleinspielformen wie Vorstellungsspielen (Tiere, Märchenfiguren,
Menschen aus der kindlichen Umwelt), Abspiel kleiner Lebenssituationen, Bewegungsspiele,
Puppenspiele (auch mit selbstgefertigten Figuren), kleine Stegreifspiele.
Allenfalls Einüben kurzer Szenen bekannter Schauspiele in kindgemäßer Form.
Mitwirkung bei Festen und Feiern.
Berufskundliche Information
Bildungs- und Lehraufgabe
Die berufskundlichen Informationen dienen der allgemeinen Vorbereitung auf den Beruf und sollen
dem Schüler bei der Berufsentscheidung helfen. Sie sollen die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten,
darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit vor Augen führen. Der Unterricht soll Interesse an
einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme
auf die Zusammensetzung der Schülergruppen sollen die Schüler ihre Neigung besser abschätzen lernen.
Lehrstoff
Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt
wie auch in die wesentlichen Vorgänge und Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten. Die Auswahl
und Gewichtung des Lehrstoffes gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies möglich ist, die
Begegnung mit der Arbeits- und Berufswelt der Erwachsenen herbeigeführt werden. Der Berufsorientierung
dienen auch die audiovisuellen Anschauungsmittel.
Wege in den Beruf
Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen, die Stellung des Berufes in der wirtschaftlichen
Entwicklung, Aufstiegsmöglichkeiten und Wege der beruflichen Fortbildung. Der Mensch
und die Arten der Arbeit: Grundlagen der Arbeitsleistung (psychische und physische Belastbarkeit, Arbeitseignung,
Ermüdung, Erholung; Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen); Arbeitsumwelt (Arbeitsraum,
Arbeitszeit, Betriebsklima); Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung,
Schutz der Jugendlichen und der Frau im Arbeitsprozeß, Arbeitsrecht, Arbeitsinspektorate); Rechte
und Pflichten der Sozialpartner; Sozialversicherung; Rationalisierung und Automation; Entgelt für die
Arbeit; Kollektivverträge; Einführung in die Formen der Zusammenarbeit; wie sie die verschiedenen
Betriebserfordernisse bedingen (Betriebshierarchie; Einzelarbeit bzw. Gruppenarbeit; Teamwork).
Das Verständnis für die Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft,
dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat soll geweckt werden.
Die organisatorische Verflechtung verschiedener Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig
werden.
Verkehrserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht aus Verkehrserziehung soll beim Schüler dieser Altersgruppe eine kritische und verantwortungsbewußte
Einstellung zum Straßenverkehr wecken, ihn zu bewußtem Wahrnehmen und überlegtem
Handeln in Verkehrssituationen bewegen und ihm die entsprechenden Kenntnisse vermitteln.
Dem Schüler soll klargemacht werden, daß ohne Ordnung kein reibungsloser Ablauf des Straßenverkehrs
möglich ist. Die grundsätzliche Bereitschaft des Schülers soll geweckt werden, sich den jeweils geltenden
Verkehrsregeln entsprechend zu verhalten. Er soll aus seiner eigenen Sicht als Fußgänger oder
Radfahrer, aber auch aus der Sicht der anderen Verkehrspartner Verkehrssituationen sehen, erfassen und
beurteilen lernen, um dann entsprechend handeln zu können.
Das im vorhergegangenen Unterricht erworbene Sachwissen von den Grundregeln des Straßenverkehrs
und den wichtigsten Verkehrszeichen soll nun zu vertieften Kenntnissen und Einsichten ausgeweitet
werden.
Der Schüler soll erkennen, daß er als Fußgänger und als Radfahrer besonders gefährdet ist. Er soll
daraus die Folgerungen für seine Verhaltensweisen ziehen, um Gefahren für sich und andere Verkehrsteilnehmer
zu vermeiden. Er soll auch erkennen, daß partnerschaftliches Verhalten notwendig ist und defensives
Verhalten unter Umständen lebenserhaltend sein kann. Er soll sich ohne Gefährdung der eigenen und
der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr bewegen können und erkennen, daß mit überraschendem
und fehlerhaftem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist.
Ziel dieses Unterrichtes ist es somit, die Schüler zu verläßlichen und verantwortungsbewußten Teilnehmern
im Straßenverkehr zu erziehen.
Lehrstoff
Kenntnisbereich
Verkehrsvorschriften und Verkehrsregelungen (Wiederholung, Weiterführung und Ergänzung); die
Straßenverkehrsordnung — Sinn, Inhalt und Notwendigkeit.
Verkehrsflächen (Gestaltung, Funktion); besondere Einrichtungen, wie Knotenpunkte (Kreuzungen,
Einmündungen), Verkehrsinseln, Kreisverkehr, Fußgängerübergänge.
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen.
Veränderungen der Verkehrsverhältnisse durch die Witterung. Verschiedene Fahrzeuge; Einsatzfahrzeuge
und Schienenfahrzeuge (Kennzeichen, akustische und optische Warneinrichtungen usw.).
Das verkehrssichere Fahrrad — vorschriftsmäßige Ausrüstung, Pflege und Wartung, kleine Reparaturen.
Verkehrsabläufe (Begegnen, Kreuzen, Überholen, Abbiegen, Reihen- und Kolonnenfahren) mit den
Schwerpunkten Vorrang und Linksabbiegen.
Einschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten; der Verkehrsfluß; Verkehrsdichte und Verkehrsspitze
während des Tages, einer Woche, des Jahres. Der Vorrang.
Der Verkehrsunfall — mögliche Hilfeleistungen.
Verhaltensbereich
Training verkehrsgerechten Verhaltens als Fußgänger und als Radfahrer; Rückschlüsse für das eigene
Verhalten aus der Sicherheitslehre und Partnerkunde (Überqueren der Fahrbahn, Gehen auf Freilandstraßen,
Kontrollblick, Verhalten im Haltestellenbereich; sicheres Beherrschen des Fahrrades in den wesentlichsten
Situationen, wie zB Einfahren, Spurhalten, Bremsen, Absteigen, Richtungswechsel anzeigen,
Bogenfahren, Abbiegen, Vorbeifahren und Überholen).
Analyse des beobachteten Verkehrsverhaltens — Motive für defensives Verhalten.
Selbständige Unterrichtsinhalte im Einstellungsbereich in Form von Gesprächen über Werthaltungen
Partnerschaft im Straßenverkehr, das „freundliche Handzeichen", Behinderte im Straßenverkehr, Kinder
helfen Kindern usw.
Didaktische Grundsätze
Die unverbindliche Übung ersetzt nicht Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip. Sie soll eine
zusätzliche Unterrichtsveranstaltung sein, die zu positivem Verkehrsverhalten als Fußgänger und Radfahrer
führt. Dementsprechend wird auch in jenen Klassen, in denen diese unverbindliche Übung geführt
wird, weiterhin Verkehrserziehung in allen anderen Unterrichtsgegenständen betrieben werden müssen.
Insbesondere wird das Schwerpunktprogramm in Zusammenarbeit mit der Exekutive durchzuführen sein.
Dem Grundsatz der Altersgemäßheit ist besonders bei der Behandlung der gesetzlichen Vorschriften
Rechnung zu tragen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, besonders zu Biologie und Umweltkunde
(betreffend Grundzüge der Ersten Hilfe und der Unfallverhütung) oder Leibesübungen (betreffend sicheres
Gehen und Laufen, Gleichgewichtsübungen und ähnliches) oder zu Deutsch (betreffend einschlägige
Redeübungen und Aufsatzthemen), sind wahrzunehmen.
Praktische Übungen sind zunächst auf einer geeigneten Fläche im Schonraum (Schulhof, Spielplatz,
Schulverkehrsgarten), später auch in der Verkehrswirklichkeit durchzuführen, weil es zum richtigen Verhalten
in Verkehrssituationen einer besonderen Erfahrungsgrundlage bedarf. Die praktischen Übungen
sind im Rahmen eines Lehrausganges möglichst unter Beiziehung eines Exekutivbeamten vorzunehmen,
wobei der körperlichen Sicherheit der Schüler größte Aufmerksamkeit zu schenken ist. Grundlegende
Verhaltensweisen sind durch oftmalige Wiederholung zu trainieren, wobei die Schüler ihr Verhalten auch
verbal begründen sollen. Der Besuch des Schulverkehrsgartens soll nach Möglichkeit wiederholt werden.
Der Veranschaulichung des Lehrstoffes kommt besondere Bedeutung zu.
Lernzielkontrollen zur Überprüfung verkehrsrichtigen Verhaltens sind durch Beobachtung der Schüler
bei Lehrausgängen und Lehrwanderungen und bei den praktischen Übungen im Schulverkehrsgarten
vorzunehmen.
Lernerfolgskontrollen sollen möglichst als partnerschaftlicher Wettbewerb ohne Prüfungsatmosphäre
durchgeführt werden.
Während Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip nicht die Aufgabe haben kann, alle Schüler zu
Radfahrern auszubilden, ist die praktische Einübung der in der unverbindlichen Übung erworbenen
Kenntnisse in der Verkehrswirklichkeit ein wesentlicher Bestandteil dieses Unterrichtes. Dazu dienen die
Vermittlung von Kenntnissen der Konstruktionsmerkmale, der Funktion und Handhabung des Verkehrsmittels
„Fahrrad" und praktische Fahrübungen im simulierten Verkehrsraum. Die Ablegung der freiwilligen
Radfahrprüfung wird dadurch wohl vorbereitet, kann jedoch nicht im Rahmen des Unterrichtes erfolgen,
sondern soll wie bisher dem außerschulischen Bereich anvertraut bleiben.
Durch Beobachtung des Verhaltens der anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fehlverhalten
bei Radfahrern, sind Schlußfolgerungen für das eigene richtige Verkehrsverhalten zu ziehen.
Lebende Fremdsprache Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Englischunterricht an der Allgemeinen Sonderschule setzt sich zum Ziel,
— die Begegnung mit der englischen Sprache in einer lustbetonten, zwanglosen Atmosphäre herbeizuführen;
— das Interesse der Schüler am Erlernen einer fremden Sprache zu wecken;
— einfachstes kommunikatives Sprachverhalten zu entwickeln, dh. den Schülern Erfahrungen im elementaren
Gebrauch der englischen Sprache als Verständigungsmittel in Alltagssituationen zu vermitteln.
Darüber hinaus sollen alle Möglichkeiten zu sozialem Lernen wahrgenommen werden, die sich beim
gemeinsamen Erlernen einer fremden Sprache in besonders hohem Maße ergeben.
Weiters soll durch gelegentliche Einblicke in die Lebensgewohnheiten der Menschen in englischsprachigen
Ländern eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften gefördert
werden.
Der Englischunterricht an der Allgemeinen Sonderschule wird in erster Linie den Aufbau mündlicher
Kommunikationsfähigkeit, dh. die Entwicklung von Hörverstehen und Sprechen zum Schwerpunkt haben.
Leseverstehen wird sich auf das Verstehen einiger zusammenhängender, einfacher, kurzer Äußerungen in
Verbindung mit den jeweiligen Themen beschränken. Schreiben ist als eigene Fertigkeit nur in sehr
bescheidenem Ausmaße anzustreben. Das Schriftbild kann jedoch lernunterstützend eingesetzt werden,
sobald das Klangbild abgesichert ist.
Lehrstoff
Hörverstehen
5. bis 8. Schulstufe
Die ständige Schulung des Hörverstehens bildet einen der Schwerpunkte des Englischunterrichts an
der Allgemeinen Sonderschule. Am Ende der 8. Schulstufe sollen die Schüler in der Lage sein, einfache
Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe zu verstehen sowie einfachste Hörtexte überMedien
zu erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen.
Ausgehend von natürlichen Situationen in der Klasse bzw. von einfachen Alltagssituationen aus der
Erlebnis- und Erfahrungswelt der Zehn- bis Vierzehnjährigen sollen die Schüler lernen,
— einfache Äußerungen wie Anweisungen, Fragen und Auskünfte des Lehrers zu verstehen;
— das Klassengespräch zu verstehen;
— einfache kurze Dialoge zu verstehen, die aus bekannten Elementen bestehen;
— kurze einfache themenbezogene Hörtexte zu verstehen, die aus bekannten Elementen bestehen
(zB Wetterbericht);
— kurze erzählende Texte im wesentlichen zu verstehen, die den rezeptiven Wortschatz der Schüler
nicht übersteigen.
Sprechen
5. bis 6. Schulstufe
Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit bildet einen weiteren Schwerpunkt des Unterrichts.
Die Schüler sollen ermutigt werden, sich am Gespräch mit dem Lehrer und den Mitschülern zu beteiligen.
Dabei ist der kommunikativen Leistung Vorrang zu geben. Die Sprechanlässe sollen auf die Erfahrungen
und Interessen der Schüler abgestimmt sein und sie auf mögliche Situationen sowie Rollen vorbereiten, in
denen sie sich eventuell der Fremdsprache bedienen müssen.
Die Schüler sollen lernen,
— im Rahmen der vorgesehenen Themen und Situationen Informationen in einfachster Weise zu
geben und zu. erfragen;
— in einfachster Weise persönliches Befinden, Gefühle und Wünsche zum Ausdruck zu bringen;
— einfache Reime und Sprüche aufzusagen;
— einfache Lieder zu singen.
7. bis 8. Schulstufe
Die Aufrechterhaltung der Sprechbereitschaft und die weitere Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit
stehen auch auf der 7. und 8. Schulstufe im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens. Dabei sollen
die in den vorangegangenen Jahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft, erweitert und in einfachen
Alltagssituationen verwendet werden. Der kommunikativen Leistung ist stets Vorrang zu geben.
Die Sprechanlässe sollen auf die Erfahrungen und Interessen der Schüler abgestimmt sein und sie auf
mögliche Situationen des täglichen Lebens vorbereiten, in denen sie sich eventuell der Fremdsprache bedienen
müssen.
Die Schüler sollen lernen,
— im Rahmen der vorgesehenen Themen und Situationen Informationen in einfachster Weise zu
geben und zu erfragen;
— in einfachster Weise persönliches Befinden, Gefühle und Wünsche zum Ausdruck bringen;
— einfache Reime und Spruche aufzusagen sowie einfache Lieder zu singen;
— in gelenkter Form einfachste Äußerungen zu erarbeiteten Texten zu machen;
— kurze Spielszenen oder Rollenspiele zu realisieren;
— in gelenkter Form einfache Äußerungen über Erlebtes zu machen;
— in gelenkter Form für sie Wichtiges, zB Freunde, Tiere, verlorene Gegenstände usw., zu beschreiben.
Sprachfunktionen
Eine auf einzelne Schulstufen bezogene Festlegung von Sprachfunktionen ist nicht möglich. Die meisten
Sprachfunktionen werden in den ersten beiden Lernjahren erarbeitet. Der Lernfortschritt im Laufe
der Jahre ergibt sich aus der Sicherheit der Anwendung in verschiedenen Kommunikationssituationen.
Sprachfunktionen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit konkreten Kommunikationssituationen,
die sich im Klassengespräch oder in Anlehnung an die vorgesehenen Themen ergeben (siehe didaktische
Grundsätz: Sprechen).
Leseverstehen
5. bis 6. Schulstufe
Leseverstehen, dh. stilles, sinnerfassendes Lesen, ist auf der 5. Schulstufe als eigene Fertigkeit nicht
anzustreben.
Ab der 6. Schulstufe kann das Schriftbild behutsam eingeführt werden, sobald das entsprechende
Klangbild abgesichert ist. Das Lesen wird zunächst weitgehend eine das Verständnis stützende und das
Behalten fördernde Unterrichtshilfe sein.
Die Schüler sollen
— zum Verstehen einfachster schriftlicher Äußerungen wie Mitteilungen, Anordnungen, Aufschriften
usw. geführt werden;
— lernen, nach entsprechender Vorbereitung kurze, einfachste Dialoge zu verstehen, welche die
Basis für die Entwicklung des Sprechens bilden.
(Hinweise zum lauten Lesen: siehe didaktische Grundsätze)
7. bis 8. Schulstufe
Die Schulung des Leseverstehens ist auf der 7. und 8. Schulstufe sehr behutsam weiterzuführen.
Es sind Texte heranzuziehen, die
— von kommunikativem Wert sind;
— geeignet sind, das Interesse und die Freude der Kinder am Lesen zu wecken und die
— authentisches Englisch zum Vorbild haben.
Die Schüler sollen lernen,
— einfache schriftliche Äußerungen wie Mitteilungen, Anordnungen, Verbote, Aufschriften, Glückwünsche,
Bastelanleitungen, Preis- oder Einkaufslisten, Annoncen usw. zu verstehen;
— nach entsprechender Vorbereitung kurze einfache Dialoge zu verstehen, welche die Basis für die
Entwicklung des Sprechens bilden;
— nach entsprechender Vorbereitung kurze Briefe persönlichen Inhalts zu verstehen;
— einem kurzen einfachen Text bestimmte Einzelinformationen zu entnehmen (zB aus einem Brief
herausfinden, welche Hobbies eine bestimmte Person hat) ;
— nach entsprechender Vorbereitung einfache kurze Sachtexte zu verstehen (zB Wetterbericht);
— nach entsprechender Vorbereitung und unter intensiver Hilfestellung durch den Lehrer (zB Skizzen)
kurze einfache erzählende Texte im wesentlichen zu verstehen.
Schreiben
5. bis 6. Schulstufe
Schreiben ist als eigene Fertigkeit nicht anzustreben.
Ab der 6. Schulstufe sollen die Schüler zu einfachsten Schreibübungen hingeführt werden, und zwar
vor allem in Form von Abschreibübungen von zB Minidialogen, kurzen Mitteilungen und einfachen
Übungssätzen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Sprechübungen stehen.
7. bis 8. Schulstufe
Schreiben hat auch auf der 7. und 8. Schulstufe überwiegend lernunterstützende Funktion. Allmählich
können die Schüler dazu hingeführt werden, einfachste schriftliche Äußerungen von kommunikativem
Wert — mit entsprechender Hilfestellung — zu verfassen.
Die Schüler sollen lernen,
— einfache Übungssätze, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Sprechübungen stehen, richtig
abzuschreiben;
— einfachste Bitten, Aufforderungen, Einladungen, Hinweise, Mitteilungen, Glückwünsche, Kartengrüße,
Einkaufslisten usw. zu verfassen;
— einfache schriftliche Informationen über sich selbst zu geben (Name, Alter, Wohnort, Familienverhältnisse,
Hobbies, usw.);
— in gelenkter Form einfachste persönliche Briefe zu schreiben;
— in gelenkter Form über Erlebtes zu berichten;
— in gelenkter Form für sie Wichtiges (zB Freunde, Tiere, verlorene Gegenstände usw.) zu beschreiben.
Wortschatz
5. bis 6. Schulstufe
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der
Themenbezogenheit, der Akersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für
Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.
7. bis 8. Schulstufe
Wiederholung, Festigung und Anwendung des in den vorangegangenen Jahren erarbeiteten Wortschatzes.
Behutsame Erweiterung im Rahmen der vorgesehenen Themenkreise.
Themen
5. bis 6. Schulstufe
Die Auseinandersetzung mit den Themen soll die Schüler auf eine vorstellbare Wirklichkeit vorbereiten,
persönlichkeitsbildend sein und den Schülern Vergnügen bereiten. Für die 5. und 6. Schulstufe sind
Themen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schüler mit folgenden Schwerpunkten zu wählen
— das Kind und seine Familie (zB Familienmitglieder, Name, Alter, ...);
— das Kind und sein Freundeskreis (zB Freundschaft schließen, gemeinsame Beschäftigung,...);
— das Kind und sein Alltag (zB Uhrzeit, Wetter, Alltag zu Hause, Tagesablauf, Essen und Trinken,
Bekleidung,...) ;
— das Kind in der Schule (zB Klassenzimmer, Mitschüler,...) ;
— das Kind, seine Interessen, sein Erleben (zB Spiele, Hobbys, Haustiere, ...).
7. bis 8. Schulstufe
Die bisher behandelten Themenbereiche sind aufzugreifen, zu festigen und fallweise zu erweitern.
Die Auseinandersetzung mit den Themen soll den Schülern Vergnügen bereiten und von konkreten Erfahrungen
der Schüler ausgehen (zB schulischer und außerschulischer Lebensbereich der Schüler, mögliche
Begegnung mit Ausländern). Darüber hinaus können auch in sehr bescheidenem Maße landeskundliche
Informationen hinsichtlich Lebensgewohnheiten in anderen Ländern einbezogen werden.
Es sind aber auch neue Themen aus dem Erlebnisbereich der Schüler mit folgenden Schwerpunkten
zu wählen
Das Kind in der Gemeinschaft ZB Familie, Freunde, Nachbarn, Einladungen, Feste feiern
Umwelt und Alltag ZB Wohnen, Gesundheit, Verkehr, Schulweg, Einkaufen, Gestaltung
einer freundlichen Umwelt
Interessen und Erleben ZB Ferien, Reisen und Tourismus (Reisebüro, Bahnhof, Flugplatz,
Bank, Postamt), Sport, Medien, Hobbies
Arbeitswelt ZB Berufswünsche, Menschen, die für uns arbeiten, Arbeitssuche
Grammatik
5. bis 8. Schulstufe
Grammatische Formen und Strukturen werden situationsgerecht eingeführt und geübt, soweit sie für
die in den Fertigkeitsbereichen angeführten Lernziele unbedingt erforderlich sind.
Rechtschreibung
6. bis 8. Schulstufe
Die Schüler sollen behutsam zu einer möglichst richtigen Rechtschreibung bei Verfassen kurzer und
einfachster schriftlicher Äußerungen von kommunikativem Wert hingeführt werden. (Siehe 2. und 3. Teillernziel
aus dem Bereich „Schreiben".)
Aussprache
5. bis 8. Schulstufe
Die Schüler sollen eine Aussprache erwerben, die gewährleistet, daß ihre fremdsprachlichen Äußerungen
verstanden werden.
Didaktische Grundsätze
Integration des Englischunterrichts in den Gesamtunterricht
Aus lernpsychologischen Gründen sollte der Englischunterricht in den Gesamtunterricht integriert
werden (sofern dies organisatorisch möglich ist). Damit wird dem Lehrer ermöglicht, die für den Englischunterricht
vorgesehene Zeit nach eigenem Ermessen in kurze Einheiten aufzuteilen. Diese Vorgangsweise
kommt dem Auffassungs- und Behaltensvermögen der Schüler entgegen.
Schulzentrierte Arbeitsformen
Das Erlernen einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn den Schülern viel
Gelegenheit geboten wird, aktiv am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen. Es ist daher darauf zu achten,
daß auf lehrergesteuerte Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch usw.) Arbeitsformen folgen,
welche die Eigenaktivität der Schüler sicherstellen und damit auch die Sprechzeit für den einzelnen Schüler
erhöhen. Dazu sind soziale Lernformen, wie Partner- und Gruppenarbeit, besonders geeignet.
Einsprachigkeit
Auch im Englischunterricht an der Allgemeinen Sonderschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur
Klärung eines situativen Rahmens (zB beim Rollenspiel), bei der Angabe von Spielregeln, bei der Klärung
von Arbeitsaufträgen (zB bei einer Hörverstehensübung) oder, wenn unbedingt erforderlich, bei der Erklärung
einer sprachlichen Form (zB Mehrzahlbildung) kann auf die Muttersprache zurückgegriffen werden.
Als Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Medien
Im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachunterricht kommt der Veranschaulichung in allen
Phasen des Spracherwerbs große Bedeutung zu. Als Medien kommen in Betracht: Verwendung von
Gegenständen, Tuchtafelbildern, Flashcards (Bild- und Wortkarten), Tafelskizzen, Folien, Wandbildern
usw. Darüber hinaus spielen vor allem das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung
von Gestik und Mimik eine höchst bedeutsame Rolle.
Im Bereich der Hörschulung macht die Lehrplanforderung nach „authentischem" Englisch den Einsatz
von Kassetten notwendig.
Übungsformen
Zum Üben grundlegender Äußerungsmuster bieten sich kurze, einfache Reihenübungen (zB Analogieübungen)
sowie Frage- und Antwortketten an. Daneben kommt dem Spielerischen und Musischen
größte Bedeutung zu. Reime, Lieder und vor allem Lernspiele (Rollenspiele, Ratespiele, Denkspiele usw.)
sind nicht nur wirksame Motivationsträger. Sie ermöglichen es auch dem Lehrer, grundlegende Redemittel
in einer die Schüler sehr ansprechenden Form situationsgerecht zu üben, zu festigen und anzuwenden.
Abzulehnen ist das Üben formaler Grammatiksätze, weil sie infolge des Mangels an Sinnhaftigkeit rasch
vergessen werden.
Fehlerkorrektur
Grundsätzlich ist das Erreichen größtmöglicher Sprachrichtigkeit anzustreben. Daneben gilt jedoch
als wichtigster Grundsatz, daß der kommunikativen Leistung stets Vorrang einzuräumen ist. In bestimmten
Phasen des Lernprozesses ist daher den Schülern Gelegenheit zu geben, im freien Gebrauch das bisher
Gelernte zu erproben, auch wenn dabei Fehler gemacht werden — soweit durch den Fehler die Kommunikation
nicht beeinträchtigt wird. Dh. beim Sprechen sollen die natürliche Sprechsituation und die Kommunikation
durch Korrekturen möglichst wenig unterbrochen werden. Wenn unbedingt notwendig, sind Fehler
sehr behutsam zu korrigieren. In darauffolgenden Lernphasen soll durch zielgerichtete, kurze Übungen
die Sprachrichtigkeit gefördert werden.
Wiederholungen
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages ist ua. auf gezielte, abwechslungsreiche Wiederholungen zu
achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets
in neuen Situationen verwendet wird.
Hörverstehen
Die Schüler werden wesentlich mehr verstehen, als sie sprachlich produzieren können. Hörverstehen
wird durch regelmäßige Hörübungen entwickelt, dh. durch das Verstehenlernen der Lehrer — und Mitschüleräußerungen
im einsprachig geführten Unterricht sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben
zum Hörverstehen anhand von Hörtexten, die über Medien vermittelt werden. Die Aufgaben müssen in
den ersten beiden Lernjahren so gestaltet sein, daß sie ohne Rückgriff auf die Fertigkeiten des Lesens oder
Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen zB aus einer Folge von Bildern das Bild an, das
dem Gehörten entspricht.) Darüber hinaus ist darauf zu achten, daß gegebenenfalls ein mehrmaliges
Anhören des Hörtextes erforderlich ist.
Sprechen
Wesentlich ist vor allem, daß es gelingt, die Bereitschaft der Schüler zu wecken, eine fremde Sprache
als Verständigungsmittel zu akzeptieren und sich in der Fremdsprache zu äußern. Ausgehend von imitativem
Sprechen über reproduktives Sprechen müssen auch langsam lernende Schüler die Möglichkeit erhalten,
frei zu sprechen. Dabei geht es vor allem darum, grundlegende Fertigkeiten im Bereich Sprechen
anzustreben.
Leitlinie des Unterrichts ist, daß die Schüler lernen, sprachlich zu handeln, das bedeutet, daß der
Unterricht so weit wie möglich an simulierte Alltagssituationen aus der Erlebniswelt der Schüler gebunden
wird.
Die Situationen werden anhand einfachster Minidialoge nachgestaltet.
Es sollen aber auch alle natürlichen Kommunikationssituationen ausgenützt werden, die sich in der
Klasse ergeben.
Die Schüler werden sich in einfachster Weise ausdrücken, unterstützt durch Bereitstellung visueller
Hilfen, intensive Hilfestellung des Lehrers (Gesten, Mimik, verbale Hilfen) und ab der 6. Schulstufe, falls
notwendig, durch die Vorgabe elementarer Redemittel in schriftlicher Form.
Leseverstehen
Geeignete Aufgabenstellungen zum Leseverstehen sind zB im Anschluß an Lesen Übungen mit Auswahlantworten,
„Richtig/falsch" (true/not true) — Aufgaben, Zuordnungsaufgaben aller Art, Sätze in die
richtige Reihenfolge bringen, kurze mündliche Zusammenfassungen (allenfalls auch in der Muttersprache).
Lautes Lesen erfüllt eine wichtige Aufgabe bei der Schulung der Aussprache und Intonation sowie bei
der Sicherung der Beziehung zwischen Klangbild und Schriftbild. In der Regel sollen nur gemeinsam erarbeitete
Texte von den Schülern laut gelesen werden.
Schreiben
Bei der Auswahl der schriftlichen Übungen ist größte Sorgfalt seitens des Lehrers geboten, da in diesem
Bereich die Gefahr der Überforderung groß ist. Als Grundsatz gilt: Es wird nichts geschrieben, was
nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.
Gut vorbereitetes Schreiben hat überwiegend die Funktion einer Lernhilfe (Gedächtnisstütze, Konzentrationshilfe).
Darüber hinaus ist das Lernziel erreicht, wenn es den Schülern gelingt, einfachste, kurze
schriftliche Äußerungen von praktischer Verwertbarkeit zu produzieren (zB Kartengrüße, Hinterlassen
einer kurzen Nachricht für den Freund, Einladungen, Dankschreiben für ein Geschenk usw.).
Dabei sollen die Schüler unterstützt werden durch: die Vorgabe von Mustern, die Vorgabe einfachster
Redemittel, die Vorgabe visueller Hilfen und durch intensive individuelle Hilfestellung des Lehrers.
Rechtschreibung
Die Bereitschaft, Fehler zu tolerieren, muß in diesem Bereich besonders groß sein. Das Ausmaß der
Fehlertoleranz richtet sich nach der betreffenden Schülergruppe, wobei als Minimalforderung gilt, daß die
Verständlichkeit schriftlich formulierter Aussagen gesichert sein muß.
Wortschatz
Im Bereich des Wortschatzes muß rezeptiv (passiv) und produktiv (aktiv) beherrschter Wortschatz
unterschieden werden. Der rezeptive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung von Hörverstehen
— später auch beim Leseverstehen in bescheidenem Rahmen — große Bedeutung.
Im produktiven Bereich ist es notwendig, sich- auf einen kleinen, leicht erlernbaren, jedoch vielseitig
verwendbaren Wortschatz zu beschränken. Neue Wörter sollen im sinnvollen Satz und nach Möglichkeit
unter Verwendung vielfältiger Anschauungsmittel eingeführt und geübt werden. Es kommt also nicht darauf
an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen, ausgewählten Grundwortschatz zu
erarbeiten.
Dieser elementare Grundwortschatz muß immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen
wiederholt, gefestigt und in neuen Zusammenhängen verwendet werden (Lernspiele, simulierte
Alltagssituationen);
Aussprache
Die neuen Laute der englischen Sprache werden nicht isoliert vermittelt. Ihr Auftreten ergibt sich aus
den einfachen Gesprächen, die der Lehrer mit den Schülern führt. Die Schüler lernen vor allem durch
Nachsprechen. Der Lehrer spricht nicht zu schnell, aber noch im normalen Sprechtempo vor. Die Schüler
hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es in Ausnahmefällen
nützlich sein, kognitive Hilfen zu bieten (zB Andeuten der Satzmelodie durch die Handbewegung
des Lehrers, Fühlen des starken Luftstromes auf dem Handrücken bei /p/ und /t/ zum Unterschied
von /b/ und /d/: pig — big usw).
Eine gute Möglichkeit, Ausspracheübungen attraktiv zu gestalten, ist die Verwendung von rhythmischen,
Sprechübungen oder kurzen Reimen, die einen bestimmten Laut in größerer Anzahl enthalten (Beispiel
A pen and a pencil for Polly. A book and a ball for Bob.).
Grammatik
Die Vermittlung elementarer grammatischer Formen erfolgt durch in Situationen eingebettetes Lernen.
Der Spracherwerb vollzieht sich weitgehend durch imitative und reproduktive Lernformen, die gegebenenfalls
durch einfache Erklärungen ergänzt werden, wo dies eine Lernhilfe ist.
Geeignete Übungsformen sind: Vor- und Nachsprechen, Minidialoge,Lernspiele, Reime, einfache
Reihenübungen, mit Analogiebildung, Frage- und Antwortketten, Zuordnungsübungen.
Dabei werden alle Möglichkeiten der Veranschaulichung herangezogen, wie Gestik, Mimik, Zeichnungen,
Ausführen von Tätigkeiten, sowie konkrete Gegenstände und Tuchtafelbilder, mit denen man
währenddes Sprechens hantieren kann.
Das Gelernte wird in lebensnahen Sprechsituationen ständig wiederholt. Die lehensnahen Sprechsituationen
werden vor allem durch Lernspiele herbeigeführt.
Spielmusik
Bildungs- und Lehraufgabe
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll Spielmusik die Freude am gemeinsamen
Musizieren fördern und das Verständnis für Musik vertiefen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem
Musizieren in der Gruppe.
Lehrstoff
Unter Bedachtnahme auf die Gegebenheiten (Ausstattung mit Instrumenten) und die Zusammensetzung
der Spielmusikgruppe sind entsprechende Tonfolgen, Rhythmen und Formverläufe zu erarbeiten
und zu üben. Dem Experimentieren, freien Spielen und Klanggestaltungen ist breiter Raum zu geben.
Spielstücke sind so auszuwählen, daß sie dem spieltechnischen Können der Schüler angemessen sind.
Das aktive Musizieren des Lehrers bietet eine wertvolle Hilfe und Ergänzung. Gelegentlich sollten
auch technische Medien zum Einsatz gebracht werden (Tonbandmitschnitte zur Hörkontrolle, Musikbeispiele
als Anregung und zum Vergleich).
Die Spielmusikgruppe soll zur Fest- und Feiergestaltung im Rahmen der Schule herangezogen werden.
Hobbygruppe
Bildungs- und Lehraufgabe
Das Ziel dieser Unterrichtsveranstaltung ist die gemeinsame Pflege eines Hobbys als Vorbereitung
auf eine sinnvolle Nutzung des Freizeitangebotes. Dabei stehen eigenes Planen und Tun im Vordergrund.
Die Schüler sollen zu einer differenzierten Auswahl von Freizeitangeboten der Konsumgesellschaft befähigt
werden.
Hinweise und gegebenenfalls Kontakt zu öffentlichen und privaten Einrichtungen auf dem Freizeitsektor
sind zu geben bzw. herzustellen.
Lehrstoff
Als Schwerpunktbildungen für derartige Hobbygruppen kommen in Betracht
— Experimente aus Natur und Technik;
— spezielle Interessengebiete aus dem Bereich der Leibesübungen: Hand- und Fußball, Schlagball,
Korbball, Leichtathletik, Tanz, Volkstanz, Wandern und Bergsteigen (zum Unterschied von der
unverbindlichen Übung „Leibesübung" bleibt die zu Beginn des Schuljahres festgelegte Schwerpunktbildung
über das gesamte Schuljahr erhalten);
— spezielle Interessengebiete aus dem Bereich der Werkerziehung: Batik, Bau von Geräten, Bau von
Musikinstrumenten, Keramik, Metalltreibarbeiten, Modellbau, Schmieden, Töpfern (zum Unterschied
vom Freigegenstand „Werkerziehung" bleibt die zu Beginn des Schuljahres festgelegte
Schwerpunktbildung über das gesamte Schuljahr erhalten);
— Schulfotografie;
— Umgang mit modernen Medien.
ACHTER TEIL
Förderunterricht
Der Förderunterricht in der Allgemeinen Sonderschule verfolgt in erster Linie folgende Ziele
a) Schüler, bei denen der erfolgreiche Abschluß der jeweiligen Schulstufe gefährdet erscheint, sollen
im Kleingruppenverband eine über die Möglichkeiten der Individualisierung im Klassenverband
hinausgehende Förderung erhalten. Es ergibt sich von selbst, daß einer engen Verknüpfung zum
Klassenunterricht große Bedeutung zukommt und keine darüber hinausgehenden Lernziele angestrebt
werden.
Obwohl eine strenge Abgrenzung gegenüber den therapeutischen und funktionellen Übungen
nicht möglich ist, zielen diese eher auf eine allgemeine Verbesserung der Bildsamkeit insbesondere
auch im affektiven, sozialen und psychomotorischen Bereich ab, während der Förderunterricht in
erster Linie die Erreichung der stufenspezifischen Lehrplanforderungen sichern soll. Eine eigenständige
didaktisch-methodische Planung, die von den individuellen Lernvoraussetzungen ausgeht
und den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des Unterrichtes in einer kleinen Gruppe
Rechnung trägt, ist daher unbedingt erforderlich.
b) Sofern eine günstige Entwicklung des Lern- und Leistungsverhaltens erwarten läßt, daß ein Schüler
den Anforderungen der allgemeinen Schule wieder entsprechen könnte, kann er außer durch
Individualisierungsmaßnahmen im Klassenunterricht auch im Förderunterricht auf einen derartigen
Übertritt vorbereitet werden (siehe Punkt 7 der allgemeinen Bestimmungen).
Der Inhalt und die Planung eines derartigen Förderunterrichtes orientieren sich an den Anforderungen
der für den Übertritt in Betracht gezogenen Schulart und Schulstufe.
Dabei können auch Inhalte von Unterrichtsgegenständen einbezogen werden, deren Behandlung
im Bildungsgang der Allgemeinen Sonderschule nicht oder nicht in ausreichendem Umfang vorgesehen
ist.
Erfolgt ein Übertritt in Form einer probeweisen Aufnahme gemäß § 8 a des Schulpflichtgesetzes,
kann die Teilnahme am den Übertritt vorbereitenden Förderunterricht weiterhin vorgesehen werden,
sofern diesbezügliche organisatorische Möglichkeiten bestehen. Dadurch soll gerade in den
Anfangsphasen einer probeweisen Rückführung unterstützende Lernhilfe durch den abgebenden
Klassenlehrer der Sonderschule ermöglicht werden."