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441_1980 AT

441. Verordnung: Errichtung des Zollamtes Braunau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 441. Verordnung: Errichtung des Zollamtes Braunau

Auf Grund des § 14 Abs. 4 Z 1 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 18/

1975, wird verordnet

§ 1. (1) Am Grenzübergang Braunau wird im

Gebiet der Ortsgemeinde Braunau am Inn, Bundesland

Oberösterreich, das Zollamt Braunau als

Zollamt erster Klasse errichtet.

(2) Der Dienstbetrieb des Zollamtes wird mit

5. November 1980 aufgenommen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 20. Oktober

1980 in Kraft.

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