441. Kundmachung: Verlautbarung der Ungültigerklärung bestimmter brasilianischer Ursprungszeugnisse durch die Internationale Kaffee-Organisation
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION
Exekutivdirektor
22, Berners Street
London, England
ED Controls 21/71 (E)
17. September 1971
Original: Englisch
UNGÜLTIGERKLÄRUNG BESTIMMTER
BRASILIANISCHER URSPRUNGSZEUGNISSE
1. Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern
und möchte ihnen mitteilen, daß er
über den Verlust von zweiunddreißig in Brasilien
ausgestellten Original-Ursprungszeugnissen,
die im Transit verlorengegangen sind, informiert
wurde. Eine Liste der verlorengegangenen Zeugnisse
ist dem vorliegenden Dokument angeschlossen.
Mit den Zollbehörden der Vereinigten Staaten
von Amerika werden besondere Vereinbarungen
für die Verzollung des Kaffees, für den die in
Verlust geratenen Zeugnisse ausgestellt wurden,
getroffen.
2. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden
und ausstellenden Stellen zu informieren,
daß die in der angeschlossenen Aufstellung
enthaltenen Ursprungszeugnisse weder für
den Import von Kaffee noch für die Gutschreibung
auf ein Transitmarkenkonto Gültigkeit
haben.