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441_1971 AT

441. Kundmachung: Verlautbarung der Ungültigerklärung bestimmter brasilianischer Ursprungszeugnisse durch die Internationale Kaffee-Organisation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 441. Kundmachung: Verlautbarung der Ungültigerklärung bestimmter brasilianischer Ursprungszeugnisse durch die Internationale Kaffee-Organisation

(Übersetzung)

INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION

Exekutivdirektor

22, Berners Street

London, England

ED Controls 21/71 (E)

17. September 1971

Original: Englisch

UNGÜLTIGERKLÄRUNG BESTIMMTER

BRASILIANISCHER URSPRUNGSZEUGNISSE

1. Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern

und möchte ihnen mitteilen, daß er

über den Verlust von zweiunddreißig in Brasilien

ausgestellten Original-Ursprungszeugnissen,

die im Transit verlorengegangen sind, informiert

wurde. Eine Liste der verlorengegangenen Zeugnisse

ist dem vorliegenden Dokument angeschlossen.

Mit den Zollbehörden der Vereinigten Staaten

von Amerika werden besondere Vereinbarungen

für die Verzollung des Kaffees, für den die in

Verlust geratenen Zeugnisse ausgestellt wurden,

getroffen.

2. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden

und ausstellenden Stellen zu informieren,

daß die in der angeschlossenen Aufstellung

enthaltenen Ursprungszeugnisse weder für

den Import von Kaffee noch für die Gutschreibung

auf ein Transitmarkenkonto Gültigkeit

haben.

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