440_2003
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440. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Verordnung, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 440. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Verordnung, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr – BO 1994)
2003_440_2 440. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Verordnung, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr – BO 1994)
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Auf Grund des § 13 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige
Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG), BGBl.
Nr. 112/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2002, wird verordnet
In § 25 Abs. 1 wird das Zitat „§ 14 Abs. 1 Z 6“ durch das Zitat „§ 15 Abs. 1 Z 6“ ersetzt.