440_1996
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440. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 440. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung
1996_440_0 440. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung
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Auf Grund der §§ 13k Abs. 4 und 39a Abs. 3 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl.
Nr. 414/1972, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 417/1996 wird verordnet
§ 1. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche
das 0,9fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a
Abs. 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft.
(2) Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 96/07 bis 96/11 anzuwenden.