440. Notenwechsel zur Änderung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Industrie der Republik Kenia andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
BÜRO DES MINISTERS Minister für Handel und Industrie
Nairobi, 20. April 1993
Sehr geehrter Herr!
Ich beehre mich, auf das Abkommen zwischen der Republik Kenia und der Republik Österreich über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 533/1975, das am 21. August 1975 unterzeichnet wurde, Bezug zu nehmen.
Ich darf Ihnen im Namen des Ministeriums für Handel und Industrie der Republik Kenia mitteilen,
daß die im Artikel 1 des gegenständlichen Abkommens angeführten ausstellenden Stellen durch das Department of External Trade, Ministry of Commerce and Industry, P. O. Box 43137, Nairobi, Kenia, ersetzt worden sind. Diese Behörde ist bereits seit 1976 ermächtigt, den Ursprung im Rahmen des Allgmeinen Präferenzsystems (GSP) und von handwerklichen Erzeugnissen Kenias, die nach Österreich ausgeführt werden, zu bestätigen. Daher ist diese ausstellende Behörde in der Lage, ebenfalls die handwerkliche Erzeugung in Spalte 11 der Ursprungszeugnisse Formblatt A für handwerklich hergestellte Waren zu bestätigen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie freundlicherweise Ihre Zustimmung hierzu geben würden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
K. L. M'Mukindia m. p. Minister für Handel und Industrie
An den
Österreichischen Minister Ministerium für Finanzen
(Übersetzung)
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT Nairobi
Nairobi, 30. April 1993
Exzellenz,
Ich beehre mich, den Erhalt des nachstehenden Briefes vom 20. April 1993 zu bestätigen und Ihnen mitzuteilen, daß ich mit den Änderungen gemäß ihrem vorerwähnten Schreiben einverstanden bin
„Ich beehre mich,
.....(es folgt der weitere Text der Übersetzung der
Eröffnungsnote in Deutsch).....
Zustimmung hierzu geben würden."
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Der Botschafter Dr. Paul Hartig
An den
Minister für Handel und Industrie
K. L. M'Mukindia, M. P.
Der Notenwechsel tritt mit 30. April 1993 in Kraft.