440. Verordnung: Änderung der Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1991, insbesondere dessen §§ 6 und 112 sowie hinsichtlich der in der Anlage enthaltenen Einstufungen von Unterrichtsgegenständen in die Lehrverpflichtungsgruppen auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 362/1991, wird — hinsichtlich der Einstufungen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen — verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 4. April 1984, BGBl. Nr. 307, in der Fassung der Verordnungen BGBl.
Nr. 363/1987 und 708/1990 über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien wird wie folgt geändert
1. Im Artikel I erhält der zweite Absatz die Paragraphenbezeichnung „§ 1." und wird als § 2 angefügt
„§ 2. In allen Lehramtsausbildungen (§ 1 Z 1 bis 10) ist als freiwillige Veranstaltung ein Ausbildungslehrgang im Skilauf für Lehrer ohne Lehramt für Leibesübungen anzubieten (Anlage XII)."
2. Im Artikel III erhält der Text des § 1 die Absatzbezeichnung „(1)" und wird als neuer Abs. 2 angefügt
„(2) Artikel I § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 440/1992 tritt mit 1. September 1992 in Kraft."
3. Die einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Anlage XII wird nach Anlage XI angereiht.