Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
440_1992 AT

440. Verordnung: Änderung der Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 440. Verordnung: Änderung der Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1991, insbesondere dessen §§ 6 und 112 sowie hinsichtlich der in der Anlage enthaltenen Einstufungen von Unterrichtsgegenständen in die Lehrverpflichtungsgruppen auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 362/1991, wird — hinsichtlich der Einstufungen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen — verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 4. April 1984, BGBl. Nr. 307, in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 363/1987 und 708/1990 über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien wird wie folgt geändert

1. Im Artikel I erhält der zweite Absatz die Paragraphenbezeichnung „§ 1." und wird als § 2 angefügt

„§ 2. In allen Lehramtsausbildungen (§ 1 Z 1 bis 10) ist als freiwillige Veranstaltung ein Ausbildungslehrgang im Skilauf für Lehrer ohne Lehramt für Leibesübungen anzubieten (Anlage XII)."

2. Im Artikel III erhält der Text des § 1 die Absatzbezeichnung „(1)" und wird als neuer Abs. 2 angefügt

„(2) Artikel I § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 440/1992 tritt mit 1. September 1992 in Kraft."

3. Die einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Anlage XII wird nach Anlage XI angereiht.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →