Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
440_1984 AT

440. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe und Änderung einer Verordnung, mit der Ausbildungsvorschriften erlassen wurden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 440. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe und Änderung einer Verordnung, mit der Ausbildungsvorschriften erlassen wurden

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-

Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, wird — bezüglich der Verhältniszahlen im Sinne des § 8

Abs. 3 des Berufsausbildungsgesetzes gemäß § 35 Abs. 1 Z 4 dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für soziale Verwaltung — verordnet

Artikel I

Für die nachstehend genannten Lehrberufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen

Ausbildungsvorschriften festgelegt

1. Für den Lehrberuf Anlagenmonteur in der Anlage 1;

2. für den Lehrberuf Sattler und Riemer in der Anlage 2;

3. für den Lehrberuf Skierzeuger in der Anlage 3.

Artikel II

Die Verordnung BGBl. Nr. 386/1980 wird wie folgt geändert

In der Anlage 2 [Former und Gießer (Metall und Eisen)] haben die Bestimmungen über das Berufsbild

zu lauten

Artikel III

Die Bestimmungen der Artikel I und II sind, soweit sie das Berufsbild betreffen, auf die Fälle der

gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden,

daß dem Lehrling die Inhalte der jeweils in Betracht kommenden beiden Berufsbilder in der in diesen

Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge und unter Bedachtnahme auf die sich in solchen Fällen

gemäß § 6 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer vermittelt werden.

Artikel IV

Die Bestimmungen des Artikels II sind, soweit sie das Berufsbild betreffen, auf Lehrlinge, deren Ausbildung

vor dem 1. September 1983 begonnen hat, nicht anzuwenden; auf diese Lehrlinge finden die am

30. September 1984 geltenden Bestimmungen über Berufsbilder Anwendung.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →