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440_1978 AT

440. Kundmachung: Aufhebung des § 155 der Notariatsordnung durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 440. Kundmachung: Aufhebung des § 155 der Notariatsordnung durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß

den §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

dem Bundeskanzleramt am 31. Juli 1978 zugestellten

Erkenntnis vom 30. Juni 1978, G 69/

77-8, § 155 des Gesetzes; vom 25. Juli 1873, RGBl.

Nr. 75, betreffend die Einführung einer neuen

Notariatsordnung, in der Fassung BGBl.

Nr. 65/1969, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai

1979 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Wirksamkeit.

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