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440_1973 AT

440. Verordnung: Feststellung der Vollendung der Aufbaustufe der Hochschule für Bildungswissenschaften in Klagenfurt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 440. Verordnung: Feststellung der Vollendung der Aufbaustufe der Hochschule für Bildungswissenschaften in Klagenfurt

Auf Grund der Bestimmung des § 10 Abs. 3

des Bundesgesetzes vom 21. Jänner 1970, BGBl.

Nr. 48, über die Gründung der Hochschule für

Bildungswissenschaften in Klagenfurt, wird festgestellt,

daß die Aufbaustufe der Hochschule mit

30. September 1973 vollendet ist.

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