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43_1996 AT

43. Kundmachung: Aufhebung des § 17 Abs. 3 und des zweiten Satzes des § 27 Abs. 3 des Fremdengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 43. Kundmachung: Aufhebung des § 17 Abs. 3 und des zweiten Satzes des § 27 Abs. 3 des Fremdengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäβ Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Dezember 1995, G 1306/95-7, dem Bundeskanzler

zugestellt am 17. Jänner 1996, § 17 Abs. 3 und den zweiten Satz des § 27 Abs. 3 des Fremdengesetzes,

BGBl. Nr. 838/1992, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1996 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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