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43_1988 AT

43. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung der Bestimmungen über den Ausfuhrnachweis

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 43. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung der Bestimmungen über den Ausfuhrnachweis

Auf Grund des § 7 Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 223, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes

1982, BGBl. Nr. 570, wird

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 6. Dezember 1982, BGBl. Nr. 604, zur

Durchführung der Bestimmungen über den Ausfuhrnachweis

wird wie folgt geändert

§ 1 Z 2 lautet

„2. Im Falle der Nachweisführung durch eine

Ausfuhrerklärung (§ 7 Abs. 2 Z 2 UStG 1972)

jeweils das Exemplar 3 der Muster 1, 1.1, 2,

2.1 und 6 entsprechend dem Anhang zu der

Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 30. Dezember 1987, BGBl. Nr. 42/

1988, über schriftliche Anmeldungen im Zollverfahren,

doch muß im Feld 2 die Angabe

des liefernden Unternehmers und im Feld 8

die Angabe des ausländischen Abnehmers enthalten

sein."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in

Kraft.

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