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43_1986 AT

43. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 43. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung

Auf Grund des § 24 Abs. 1 des Arbeitnehmerschutzgesetzes,

BGBl. Nr. 234/1972, wird, soweit

es sich um der Gewerbeordnung 1973, BGBl.

Nr. 50/1974, unterliegende Betriebe handelt, im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel,

Gewerbe und Industrie und soweit es sich um

Betriebe handelt, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz,

BGBl. Nr. 99/1952, unterliegen, im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für soziale

Verwaltung vom 11. März 1983, BGBl. Nr. 218, in

der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 91/1984,

über allgemeine Vorschriften zum Schutz des

Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der

Arbeitnehmer wird wie folgt geändert

1. Im § 38 Abs. 1 ist das Zitat „Elektrotechnikverordnung

1984, BGBl. Nr. 90" durch

„Elektrotechnikverordnung 1985, BGBl.

Nr. 343" zu ersetzen.

2. Im § 50 Abs. 1 ist das Zitat „Elektrotechnikverordnung

1984" durch „Elektrotechnikverordnung

1985" zu ersetzen.

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