43. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 24 Abs. 1 des Arbeitnehmerschutzgesetzes,
BGBl. Nr. 234/1972, wird, soweit
es sich um der Gewerbeordnung 1973, BGBl.
Nr. 50/1974, unterliegende Betriebe handelt, im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel,
Gewerbe und Industrie und soweit es sich um
Betriebe handelt, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz,
BGBl. Nr. 99/1952, unterliegen, im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für soziale
Verwaltung vom 11. März 1983, BGBl. Nr. 218, in
der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 91/1984,
über allgemeine Vorschriften zum Schutz des
Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der
Arbeitnehmer wird wie folgt geändert
1. Im § 38 Abs. 1 ist das Zitat „Elektrotechnikverordnung
1984, BGBl. Nr. 90" durch
„Elektrotechnikverordnung 1985, BGBl.
Nr. 343" zu ersetzen.
2. Im § 50 Abs. 1 ist das Zitat „Elektrotechnikverordnung
1984" durch „Elektrotechnikverordnung
1985" zu ersetzen.