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43_1983 AT

43. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Portugal

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 43. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Portugal

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Portugal am 13. Dezember 1982 das

Europäische Übereinkommen zur Befreiung der

von diplomatischen oder konsularischen Vertretern

errichteten Urkunden von der Beglaubigung

(BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 379/1982) ratifiziert.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6

Abs. 3 für Portugal am 14. März 1983 in Kraft.

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