43_1983
AT
43. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Portugal
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 43. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Portugal
1983_43_0 43. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Portugal
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Portugal am 13. Dezember 1982 das
Europäische Übereinkommen zur Befreiung der
von diplomatischen oder konsularischen Vertretern
errichteten Urkunden von der Beglaubigung
(BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 379/1982) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6
Abs. 3 für Portugal am 14. März 1983 in Kraft.