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43_1969 AT

43. Bundesgesetz: Erlöschen der Regreßforderung des Bundes gegen die Seidenweberei Hans Janisch KG.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 43. Bundesgesetz: Erlöschen der Regreßforderung des Bundes gegen die Seidenweberei Hans Janisch KG.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die Regreßforderung des Bundes aus

der Haftungsinanspruchnahme gemäß Garantiegesetz

1955, BGBl. Nr. 159, gegen die Seidenweberei

Hans Janisch KG. in Höhe von

2,584.000 S gilt mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

als erloschen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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