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43_1968 AT

43. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 43. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten

Nach Mitteilung des Generalsekretariates des

Europarates vom 25. Juli 1967 sind folgende

Staaten Vertragsparteien des Europäischen Abkommens

über die Gleichwertigkeit der Studienzeit

an den Universitäten (BGBl. Nr. 231/1957,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 54/1961)

Bundesrepublik Deutschland, Dänemark,

Frankreich, Irland, Island, Italien, Niederlande,

Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei, Vereinigtes

Königreich von Großbritannien und

Nordirland.

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