43_1968
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43. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 43. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten
1968_43_0 43. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates des
Europarates vom 25. Juli 1967 sind folgende
Staaten Vertragsparteien des Europäischen Abkommens
über die Gleichwertigkeit der Studienzeit
an den Universitäten (BGBl. Nr. 231/1957,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 54/1961)
Bundesrepublik Deutschland, Dänemark,
Frankreich, Irland, Island, Italien, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und
Nordirland.