43. Kundmachung: Ratifikation beziehungsweise Beitritt weiterer Staaten zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges.
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft
in Wien haben seit der Kundmachung,
BGBl. Nr. 115/1958, folgende weitere Staaten
die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer
des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/
1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Ratifikations- bzw. der
Beitrittsurkunden
Ghana 2. August 1958
Indonesien 30. September 1958
Australien 14. Oktober 1958
Kambodscha 8. Dezember 1958
Die Regierung des Vereinigten Königreiches
von Großbritannien und Nordirland hat in Ergänzung
zu der anläßlich der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung,
BGBl. Nr. 115/1958, bekanntgegeben, daß auch
die seitens der Volksrepublik Ungarn zu den
Art. 12 und 85 der Konvention über die Behandlung
der Kriegsgefangenen sowie zu Art. 45
der Konvention über die Behandlung von Zivilpersonen
im Kriege gemachten Vorbehalte nicht
zur Kenntnis genommen werden können.