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43_1959 AT

43. Kundmachung: Ratifikation beziehungsweise Beitritt weiterer Staaten zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 43. Kundmachung: Ratifikation beziehungsweise Beitritt weiterer Staaten zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges.

Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft

in Wien haben seit der Kundmachung,

BGBl. Nr. 115/1958, folgende weitere Staaten

die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer

des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/

1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw. der

Beitrittsurkunden

Ghana 2. August 1958

Indonesien 30. September 1958

Australien 14. Oktober 1958

Kambodscha 8. Dezember 1958

Die Regierung des Vereinigten Königreiches

von Großbritannien und Nordirland hat in Ergänzung

zu der anläßlich der Hinterlegung der

Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung,

BGBl. Nr. 115/1958, bekanntgegeben, daß auch

die seitens der Volksrepublik Ungarn zu den

Art. 12 und 85 der Konvention über die Behandlung

der Kriegsgefangenen sowie zu Art. 45

der Konvention über die Behandlung von Zivilpersonen

im Kriege gemachten Vorbehalte nicht

zur Kenntnis genommen werden können.

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