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43_1952 AT

43. Bundesgesetz: Aufhebung der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 43. Bundesgesetz: Aufhebung der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die noch in Geltung stehenden Bestimmungen

der Verordnung vom 9. März 1943,

Deutsches RGBl. I S. 140, zum Schutz von Ehe,

Familie und Mutterschaft, werden aufgehoben.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

werden die Bundesministerien für Justiz, für

Inneres und für soziale Verwaltung betraut.

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