43_1952
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43. Bundesgesetz: Aufhebung der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 43. Bundesgesetz: Aufhebung der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft.
1952_43_0 43. Bundesgesetz: Aufhebung der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft.
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Die noch in Geltung stehenden Bestimmungen
der Verordnung vom 9. März 1943,
Deutsches RGBl. I S. 140, zum Schutz von Ehe,
Familie und Mutterschaft, werden aufgehoben.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
werden die Bundesministerien für Justiz, für
Inneres und für soziale Verwaltung betraut.