439. Verordnung: Lehrplan für den Ausbildungslehrgang im Skilauf für Lehrer ohne Lehramt für Leibesübungen an Pädagogischen Instituten
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1991, insbesondere dessen §§ 6 und 126 a, sowie hinsichtlich der in der Anlage enthaltenen Einstufungen von Unterrichtsgegenständen in die Lehrverpflichtungsgruppen auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 362/1991, wird — hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen — verordnet
§ 1. Für den Ausbildungslehrgang im Skilauf an Pädagogischen Instituten für Lehrer ohne Lehramt für Leibesübungen wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1992 in Kraft.