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439_1991 AT

439. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 439. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, insbesondere

dessen §§ 6, 10, 16 und 23, BGBl.

Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 467/1990, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht,

mit welcher die Lehrpläne der Volksschule,

der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen

werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert

durch die Verordnung BGBl. Nr. 429/1989, wird

wie folgt geändert

1. Im Art. I § 1 werden die Worte „vierten Teil"

durch die Worte „fünften Teil" ersetzt.

2. Im Art. I § 3 Abs. 1 entfallen die Worte „jeweils

im vierten Teil".

3. Im Art. I § 4 Abs. 3 werden die Worte „das

Bundesministerium für Unterricht" durch die Worte

„der Bundesminister für Unterricht und Kunst"

ersetzt.

4. In Anlage A (Lehrplan der Volksschule) erster

Teil (Allgemeine Bestimmungen) Abschnitt II (Allgemeine

Bestimmungen für die Grundschule und

Volksschuloberstufe) Unterabschnitt 4 (Unterrichtsprinzipien)

wird nach „Politische Bildung

(einschließlich Friedenserziehung)" eingefügt

„Interkulturelles Lernen".

5. In Anlage A erster Teil Abschnitt II lautet es im

Unterabschnitt 10 (Erteilung des Unterrichts in

Werkerziehung in der Grundschule) statt „Schwerpunkt

3 (Bauen, Wohnen, Technik, Produktgestaltung)"

„Schwerpunkt B (Bauen — Wohnen, Technik,

Produktgestaltung)".

6. In Anlage A zweiter Teil (Allgemeines

Bildungsziel) wird nach der Überschrift „Volksschule

als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum" im

fünften Absatz der Halbsatz „wo sie interkulturelles

Lernen österreichischer und ausländischer Kinder

ermöglichen kann." ersetzt durch

„wo sie interkulturelles Lernen ermöglichen kann,

weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher

Muttersprache unterrichtet werden. Die Aspekte

des interkulturellen Lernens unter besonderer

Berücksichtigung des Kulturgutes der entsprechenden

Volksgruppe werden im besonderen Maße in

jenen Bundesländern zu verwirklichen sein, in

denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische

und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet

werden.

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem

jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte

wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum,

Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen),

Tradition, Liedgut usw. aufzugreifen.

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß

darauf, andere Kulturen kennenzulernen. Vielmehr

geht es um das gemeinsame Lernen und das

Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller

Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und

Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken,

um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch

Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen.

Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang

einen Beitrag zum besseren gegenseitigen

Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung,

zum Erkennen von Gemeinsamkeiten

und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen

zum didaktischen Grundsatz des sozialen

Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische

Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen."

7. In Anlage A vierter Teil (Gesamtstundenzahl

und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der

verbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, der

Freigegenstände und unverbindlichen Übungen)

Abschnitt b) (Stundentafel der Grundschule) lautet

in den Unterabschnitten aa) (Stundentafel 1) und

bb) (Stundentafel 2) jeweils der die unverbindlichen

Übungen betreffende Teil

8. In Anlage A vierter Teil Abschnitt b) wird in

Z 3 der „Bemerkungen zu den Stundentafeln der

Grundschule" die Zitierung „§ 12 Abs. 6" durch die

Zitierung „§ 12 Abs. 7" ersetzt.

9. In Anlage A vierter Teil Abschnitt c) (Stundentafel

der Volksschuloberstufe) wird für die 6. Schulstufe

die Wendung „30—32" durch die Wendung

„28—30" und die Wendung „32—34" durch die

Wendung „30—32" ersetzt.

10. In der Anlage A siebenter Teil (Bildungs- und

Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische

Grundsätze der Pflichtgegenstände der Grundschule

und der Volksschuloberstufe) Abschnitt A

(Grundschule) werden im Unterrichtsgegenstand

„Sachunterricht" unter der Überschrift „Lehrstoff"

für die Grundstufe II im Teilbereich „Erfahrungs- und

Lernbereich Raum" für die „4. Schulstufe" im

vierten Absatz der rechten Spalte die Wendung

„Höhen- und Tiefendarstellungen" durch das Wort

„Höhendarstellungen" ersetzt.

11. In Anlage A siebenter Teil Abschnitt A entfällt

im Unterrichtsgegenstand „Mathematik" unter der

Überschrift „Lehrstoff" für die Grundstufe I im

Teilbereich „Größen" für die „1. Schulstufe" im

ersten Absatz der rechten Spalte das Wort

„Gewicht" samt dem nachstehenden Beistrich.

12. In Anlage A siebenter Teil Abschnitt A

entfallen im Unterrichtsgegenstand „Mathematik"

unter der Überschrift „Lehrstoff" für die Grundstufe

I im Teilbereich „Größen" für die „2. Schulstufe"

die Themenbereiche „— Untersuchen von

Körpern", „— Untersuchen von Flächen", „—

spielerisches Gestalten mit Körpern und Flächen"

und „Arbeiten mit Größen" samt den dazugehörigen

Ausführungen in der rechten Spalte und werden

dem Teilbereich „Geometrie" für die „1. Schulstufe"

angefügt.

13. In Anlage A siebenter Teil Abschnitt A lautet

im Unterrichtsgegenstand „Bildnerische Erziehung/

Bildnerische Erziehung, Schreiben" unter der

Überschrift „Lehrstoff" für die Grundstufe II im

Teilbereich „Grafik" im dritten Absatz der linken

Spalte das Wort „Baumdarstellung" richtig

„Raumdarstellung".

14. In Anlage A siebenter Teil Abschnitt A lautet

im Unterrichtsgegenstand „Bildnerische Erziehung/

Bildnerische Erziehung, Schreiben" unter der

Überschrift „Didaktische Grundsätze" im sechsten

Absatz das Wort „Stundenakt" richtig

„Stundentakt".

15. In Anlage A achter Teil (Bildungs- und

Lehraufgaben, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze

der verbindlichen Übungen, in der Grundschule)

wird dem Abschnitt „Verbindliche Übung",

„Lebende Fremdsprache" nach dem Unterabschnitt

b) (Französisch) angefügt

„c) Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch,

Tschechisch und Ungarisch

Lehrstoff

3. und 4. Schulstufe

Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus

der Erlebnis- und Erfahrenswelt der 8- bis

10jährigen, soll der Schüler lernen, sprachliche

Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt

werden, eigene Sprachabsichten mit einfachsten

sprachlichen Mitteln zu verwirklichen. Die Sprechabsichten

können im Rahmen folgender Themenkreise

realisiert werden

Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie

und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen;

Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung;

Zeit; Wetter; Ferien; Reisen; Tiere uä.

Wortschatz

Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz

zu orientieren, der nach den Kriterien

der Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und

des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung

des für Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages

notwendigen Zeitaufwandes festzulegen

ist.

Grammatik

Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich

erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung

(und Benennung) ist nicht altersgemäß; von

einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher

abzusehen.

Aussprache

Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung

der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen

sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der

Aussprache. Der Unterricht in der Grundschule soll

die Kinder an den Klang der Sprache gewöhnen und

eine richtige Aussprache anbahnen, wobei neben der

Lautsschulung auch der Intonation, der 'Wortbindung

und dem Rhythmus Aufmerksamkeit zu

schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen

nicht isoliert betrieben, sondern in alle

Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete

Übungsformen sind Vor- und Nachsprechen mit

besonderer Berücksichtigung der charakteristischen

Laute; Übungen zur Lautunterscheidung, soweit

der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie

einfache Reime und Sprüche.

Didaktische Grundsätze

Schülerzentrierte Arbeitsformen

Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann

erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen

nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert

wird.

Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte

Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch)

schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die

Eigenaktivität der Schüler sicherzustellen und die

Sprechzeit zu erhöhen.

Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten

sich an: Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit,

in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich

gleichzeitig im Klassenzimmer, und jedes Kind

führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche.

Einsprachigkeit

Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule

ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines

situativen Rahmens und bei der Angabe von

Spielregeln kann die Muttersprache verwendet

werden. Als Regel für die Verwendung der

Muttersprache gilt: sowenig wie möglich, soviel wie

nötig.

Medien

Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit

ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht

besonders wichtig.

Als Medien kommen in Betracht

Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbildern,

Tafelskizzen, Folien, Wandbildern, Wort-

und Bildkarten, Kassetten u. dgl. Darüber hinaus

spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln

unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine

wichtige Rolle.

Fehler

Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets

behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die

Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch

entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen

spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne

daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen

werden, soweit durch den Fehler nicht die

Kommunikation beeinträchtigt wird.

Wiederholung

Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung

ist zu achten. Insbesondere muß darauf

Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte

Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet

bzw. erweitert wird (Transfer).

Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht

in der Grundschule in Halbstunden erteilt

werden, um das Behalten zu sichern und um die

optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder

zu garantieren.

Hörverstehen

Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen, als

er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen

entwickelt sich im primär einsprachig geführten

Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der

Lehreräußerungen sowie durch das Lösen von

gezielten Aufgaben zum Hörverstehen, die über

Medien (Tonband/Kassette) vermittelt werden. Die

Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie

ohne den Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens

oder Schreibens bewältigt werden können. (Die

Schüler kreuzen zB aus einer Folge von Bildern das

Bild an, das dem Gehörten entspricht.)

Sprechen

Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand

authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult,

wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache

(Kurzformen) zu beachten ist. Die Schüler

reproduzieren und variieren die Dialoge nach der

Darbietung in Partnerarbeit.

Nicht das bloße auswendige Aufsagen von

Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die

Anbahnung der spontanen Verwendung der Fremdsprache

in den für den Grundschulunterricht

charakteristischen Situationen.

Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst

natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches

die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung

und Intonation bildet.

Lesen und Schreiben

Leseverstehen und Schreiben nehmen im Unterricht

der Grundschule einen so bescheidenen Platz

ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden

Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte (Wörter,

Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als

Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn den

Kindern das Klangbild vertraut ist und von ihnen

ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.

Das Schreiben ist auch im 2. Lernjahr auf ein

Mindestmaß zu beschränken, da der erforderliche

Zeitaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum

Lernergebnis stehen würde.

Wortschatz

Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im

sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden.

Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw.

unterstützen die Bedeutungsvermittlung.

Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem

Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst

viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen,

sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten,

zu üben und vielfältig anzuwenden.

Aussprache

Die Schulung des Gehörs und die Pflege der

Aussprache sind eine sehr wichtige Aufgabe des

Unterrichts in der Grundschule. Die Schüler sollen

lernen, Laute und Lautfolgen richtig zu hören und

wiederzugeben. Besondere Aufmerksamkeit ist

dabei den sinntragenden Phonemen zu schenken, da

deren unrichtige Artikulation zur Störung der

Verständigung führen kann.

Sie sollen aber auch Wortbindungen sowie

fallende und steigende Endintonationen richtig

hören und nachsprechen können und erkennen, daß

mit Hilfe der Sprachmelodie auch Gefühle, wie

Verwunderung, Zweifel, Ärger, Begeisterung usw.,

ausgedruckt werden können.

Die Laute werden nicht isoliert an die Kinder

herangetragen. Ihr Auftreten ergibt sich aus den

einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang

an mit den Kindern führt. Kinder dieser Altersgruppe

lernen vor allem durch Nachsprechen. Der

Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die

Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des

Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es

sich in einigen Ausnahmefällen als nützlich

erweisen, kognitive Hilfen zu bieten, zB

— Andeuten der Satzmelodie und Wortbildung

durch die Hand des Lehrers,

— Fühlen des Vibrierens am Kehlkopf bzw.

Nasenflügel.

Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung

attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die

Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere

Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das

Zusammenstellen von Reimpaaren, das Erfinden

von Klangbildern und das Verwenden von Auszählreimen

bereiten den Kindern viel Spaß und helfen,

die bei der Ausspracheschulung leicht drohende

Monotonie zu vermeiden.

Übungsformen

Dem Spielerischen und Musischen kommt im

Unterricht in der Grundschule besondere Bedeutung

zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8-

und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger.

Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel

Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu

bringen, darüber hinaus aber auch grundlegende

Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden

Form zu üben, zu festigen und anzuwenden.

Der Gebrauch der Fremdsprache wird im

Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Singoder

Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit,

wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen

möchte, das offensichtlich allen Spaß bereitet. Das

Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit

spielerischer Tätigkeit oder das Singen fremdsprachiger

Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl

und fördert damit die Bereitschaft zu weiterer

Beschäftigung mit der Sprache.

Werden Außerungsmuster nicht mit Hilfe von

Spielen erarbeitet, dann bieten sich kurze Reihenübungen

sowie Frage- und Antwortketten an.

Abzulehnen ist das Üben reiner Grammatiksätze,

weil sie infolge des Mangels an Sinnhaftigkeit rasch

vergessen werden.

Lieder und Reime

Lieder haben vor allem die Funktion, Abwechslung

und Spaß in den Unterricht zu bringen. Ihre

Auswahl orientiert sich an den Kriterien der

Altersgemäßheit, am Jahresablauf und am sprachlichen

Niveau der Texte, und es ist zu beachten, daß

die geforderte Sprachleistung immer im Rahmen des

für Grundschüler leicht Erlernbaren bleibt."

16. In Anlage A neunter Teil (Bildungs- und

Lehraufgabe sowie Lehrstoff und didaktische

Grundsätze der Freigegenstände und unverbindlichen

Übungen) Abschnitt A (Grundschule) lautet

die unverbindliche Übung „Darstellendes Spiel"

„DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe

Die unverbindliche Übung „Darstellendes Spiel"

baut sowohl auf dem Lehrplan der Vorschulklasse

auf (siehe verbindliche Übung: „Spiel") als auch auf

dem „Lernen im Spiel", das in den allgemeinen

Bestimmungen des Lehrplans für die Grundschule

als Lernform in allen Pflichtgegenständen empfohlen

wird.

Das „Darstellende Spiel" dient vor allem der

Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.

Im einzelnen geht es darum,

— die Lust am Spiel, die Lebensfreude und

Heiterkeit der Kinder zu erhalten

— sich mit den eigenen Gefühlen, Ideen,

Wünschen und Bedürfnissen auseinanderzusetzen

(Selbsterfahrung) und das Selbstwertgefühl

zu stärken

— sich in die Rolle des anderen hineinzuversetzen

(Empathie)

— kooperative Verhaltensweisen zu entwickeln

(soziales Lernen)

— Spannungen zu lösen und Aggressionen im

Spiel abzubauen

— Phantasie, Kreativität und divergentes Denken

weiterzuentwickeln.

„Darstellendes Spiel" ist im weitesten Sinn

„Lernen durch Erfahrung", betont dabei alle

musischen Komponenten und enthält wesentliche

Zielsetzungen des sozialen Lernens und der

Politischen Bildung.

Didaktische Hinweise

Die Auswahl der Spielinhalte richtet sich in erster

Linie nach den Bedürfnissen und Interessen der

Kinder. Das Kind soll auf spielerische Weise,

lustbetont, ohne jeden Leistungsdruck lernen, seine

individuellen Fähigkeiten zu erleben und darzustellen.

Das „Darstellende Spiel" bietet dem Kind eine

Möglichkeit der Selbsterfahrung im Rahmen einer

Gemeinschaft.

Beim „Darstellenden Spiel" soll der Spielprozeß

im Vordergrund stehen. Das Spiel vor Zuschauern

kann, muß aber nicht das Ziel sein.

Die Rolle des Lehrers erfordert ein einfühlsames

Verhalten den Spielern und den Spielprozessen

gegenüber. Leistungsbeurteilungen sollten vermieden

werden. Beim „Darstellenden Spiel" ist —

neben dem Spiel in der gesamten Gruppe — das

Spiel in Kleingruppen anzustreben.

Das Mitspielen und das Darstellen von Rollen

sollte immer auf der Freiwilligkeit der Spieler

beruhen."

17. In Anlage A neunter Teil wird dem

Abschnitt A angefügt

„MUSIKALISCHES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung

soll Musikalisches Gestalten dem Kinde

ermöglichen

— durch musikalische Aktivitäten Freude und

Erfolg zu erleben,

— durch vermehrte Auseinandersetzung mit

ausgewählten Inhalten der einzelnen Bereiche

des Pflichtgegenstandes Schwerpunkte zu

setzen,

— Eigeninitiativen auf dem Gebiet der Musik zu

entwickeln,

— zusätzliche Anregungen zu lustbetonter musikalischer

Betätigung zu erhalten,

— durch Aufführungen/Aktionen/Projekte in

der Schulgemeinschaft und über den engeren

Bereich der Schule hinaus wirksam zu

werden.

Didaktische Grundsätze

Die Auswahl der Inhalte, auch fächerübergreifend,

richtet sich in erster Linie nach den

Bedürfnissen und Interessen der Kinder sowie den

Rahmenbedingungen der Schule.

Fallweise können am musikalischen Geschehen in

der Schule Interessierte zu gemeinsamen Projekten

eingeladen werden.

Im allgemeinen wird man mit der für die

unverbindliche Übung vorgesehenen Doppelstunde

das Auslangen finden; in Ausnahmefällen kann

vorübergehend eine Blockung erfolgen."

BILDNERISCHES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Bildnerische

Erziehung soll Bildnerisches Gestalten dem

Kinde ermöglichen

— in einer offenen, partnerschaftlichen Atmosphäre

sein schöpferisches Potential voll zu

entfalten,

— durch bildnerische Aktivitäten Freude und

Erfolg zu erleben,

— durch vertiefte Auseinandersetzung mit ausgewählten

Inhalten der einzelnen Fachbereiche

des Pflichtgegenstandes persönliche

Schwerpunkte zu setzen,

— bei der praktischen Arbeit vermehrt zu

experimentieren,

— durch Ausstellungen/Aufführungen/Aktionen/

Projekte in der Schulgemeinschaft und

über den engeren Bereich der Schule hinaus

wirksam zu werden und dadurch erhöhte

Handlungskompetenz zu gewinnen.

Didaktische Grundsätze

Die Auswahl der Inhalte, auch fächerübergreifend,

richtet sich in erster Linie nach den

Bedürfnissen und Interessen der Kinder sowie den

Rahmenbedingungen der Schule.

Das Hauptgewicht soll auf der Selbsttätigkeit der

Kinder liegen, wobei praktisches Arbeiten und das

selbständige Suchen von Lösungen im Vordergrund

stehen. In entspannter, freundlicher Atmosphäre

können positive Einstellungen zB im Sinne des

sozialen Lernens entwickelt werden. Fallweise

können außerschulische Institutionen oder Personen

(zB die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten)

zu gemeinsamen Projekten eingeladen werden.

In der Regel wird man mit der für die

unverbindliche Übung vorgesehenen Doppelstunde

das Auslangen finden; in Ausnahmefällen kann

vorübergehend eine Blockung erfolgen.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Zusätzlich zu der im Rahmen der verbindlichen

Übung gewählten lebenden Fremdsprache kann aus

den im achten Teil, Unterabschnitt a) bis c)

aufscheinenden Sprachen eine weitere lebende

Fremdsprache im Rahmen einer unverbindlichen

Übung ausgewählt und angeboten werden. Für

die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff

und die Didaktischen Grundsätze gelten die

Bestimmungen der entsprechenden verbindlichen

Übung analog."

18. In Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)

erster Teil (Allgemeine Bestimmungen) Z 2 (Unterrichtsprinzipien)

wird im zweiten Absatz nach dem

die Politische Bildung betreffenden Halbsatz

eingefügt

„Interkulturelles Lernen mit dem Schwerpunkt in

Geschichte und Sozialkunde, Geographie und

Wirtschaftskunde, Deutsch, Lebender Fremdsprache,

Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung

sowie Leibesübungen."

19. In Anlage B zweiter Teil (Allgemeines

Bildungsziel) ist im vorletzten Satz nach „zur

Bereitschaft zu kritischer Toleranz und zur

Verständigung;" einzufügen

„Zu interkultureller Bildung mit den Dimensionen

Lernbereitschaft, Verständnis und Achtung für

kulturelle, sprachliche und ethnische Vielfalt; all

dies gilt sowohl für das Verhältnis der österreichischen

Mehrheitsbevölkerung zu den österreichischen

Volksgruppen, den Arbeitsmigranten, den

Flüchtlingen, den Gästen usw., als auch im

Verhältnis der einzelnen Gruppen zueinander;

zu kritischer Auseinandersetzung mit Ethno- und

Eurozentrismus, Vorurteilen und Rassismus;

zur Festigung seiner sprachlichen, kulturellen und

ethnischen Identität;

zu gesteigertem Interesse für fremde Kulturen

sowie zur Auseinandersetzung mit Formen des

Nebeneinander, Miteinander und der Mischung

von Kulturen;"

20. In Anlage B vierter Teil (Stundentafel) lautet

die den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache"

betreffende Zeile: „Lebende Fremdsprache 3 2—3

2-3 2-3 2-3 8 — 12".

21. In Anlage B vierter Teil wird der die

unverbindlichen Übungen betreffenden Tabelle

angefügt

„Musikalisches Gestalten 2 2 2 2 8

Interessen- und Begabungsförderung . . 7) 7) 7) 7)".

22. In Anlage B vierter Teil bei den Fußnoten zur

Stundentafel

a) lautet Fußnote 3 a

„3a) Höchstens 4 Stunden."

b) wird angefügt

„7) Gesamtausmaß bis zu 80 Jahresstunden im

Jahr. Im Rahmen dieses Gesamtausmaßes von bis zu

80 Jahresstunden ist sowohl die ganzjährige, als

auch eine kürzere, kursmäßige, allenfalls geblockte

Führung eines oder mehrerer Angebote möglich."

23. In Anlage B sechster Teil (Lehrpläne der

einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt B

(Freigegenstände) wird im Unterabschnitt „Lebende

Fremdsprache" vor dem Freigegenstand „Esperanto"

eingefügt

„TSCHECHISCH/SLOWAKISCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Wichtigstes Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist

der Aufbau einer altersgemäßen Kommunikationsfähigkeit.

Dadurch sollen die Schüler in die Lage

versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht

zu handeln, das heißt Gehörtes und Gelesenes

zu verstehen und sich mündlich und in weiterer

Folge schriftlich auszudrücken. Weiters soll durch

den Erwerb einer Fremdsprache und aus Kenntnissen

aus Landes- und Kulturkunde eine aufgeschlossene

Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften

und ihrer Lebensweise entwickelt

und das Wertbewußtsein entfaltet werden.

Da der Erwerb und der Gebrauch einer

Fremdsprache eng mit der Gesamtpersönlichkeit

und dem Sozialverhalten eines Menschen verbunden

sind, sollen die Schüler sowohl ihre Interessen

und Bedürfnisse ausdrücken können als auch in

ihrer Bereitschaft zum Zuhören, zum Gespräch, zur

Zusammenarbeit und zur Verantwortung in der

Gemeinschaft gefördert werden. Schließlich sollen

sie zu einer positiven Einstellung zum Fremdsprachenerwerb

im allgemeinen hingeführt werden. Die

Schüler sollen auch motiviert und angeleitet werden,

die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten

selbständig anzuwenden und weiter zu entwickeln,

und gegebenenfalls auf die Fortsetzung ihres

Bildungsganges an der Oberstufe der allgemeinbildenden

höheren Schule (bzw. an einer berufsbildenden

Schule) vorbereitet werden.

Die Schüler sollen auch Einsichten in das

Funktionieren der Sprache als Mittel der Kommunikation

gewinnen. Sie sollen die Beziehungen der

sprachlichen Äußerungen zueinander und deren

Gebundenheit an bestimmte Situationen verstehen

sowie imstande sein, Sprechintentionen zu erkennen

und darauf entsprechend zu reagieren.

Im Rahmen des Unterrichts sind den Schülern

nach Möglichkeit Ziele und Arbeitsweisen einsichtig

zu machen sowie Lerntechniken zu vermitteln, die

den selbständigen Fremdsprachenerwerb unterstützen.

Hörverstehe n

Die Schüler sollen unter Berücksichtigung der

vorgesehenen Sprachmittel imstande sein, gesprochene

Sprache in direktem Kontakt oder über

Medien zu verstehen. Diese Anforderung bezieht

sich auf die Standardaussprache bei durchschnittlicher

Sprechgeschwindigkeit.

Sprechen

Die Schüler sollen imstande sein, in der

Fremdsprache einerseits am Unterrichtsgeschehen

teilzunehmen, andererseits auch in den wichtigsten

Alltagssituationen außerhalb der Schule sich sach-,

situations- und partnergerecht auszudrücken.

Leseverstehen

Die Schüler sollen unter Berücksichtigung der

vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande

sein, den Sinn fremdsprachiger Texte selbständig zu

erfassen.

Schreiben

Die Schüler sollen unter Berücksichtigung der

vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande

sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend zur

Unterstützung kommunikativer Prozesse auch

schriftlich auszudrücken.

Fachspezifische Bildungs- und Lernziele für

Tschechisch/Slowakisch

1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten (Hörverstehen,

Sprechen und Leseverstehen,

Schreiben)

2. Einblicke in das Funktionieren der Sprache als

Mittel der Kommunikation

3. Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen der

Landes- und Kulturkunde der CSFR

4. Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken

Lehrstoff

1. und 2. Lernjahr (2 oder 3 Wochenstunden)

1. Teillernziele

1.1 Hörverstehen

Verstehen von kurzen Texten (einfachste

Alltagssituationen) in einfachem, authentischem

Tschechisch/Slowakisch im mittleren Sprechtempo

bei ungestörten Hörbedingungen.

1.2 Sprechen

Bewältigung von im Unterricht erarbeiteten

einfachsten Grundsituationen des Alltags (einfache

Gespräche, kurze Berichte).

1.3 Leseverstehen und Lesen

Verstehen einfacher kurzer Texte, phonetisch

weitgehend richtiges Lesen.

1.4 Schreiben

Grundlagen der tschechischen/slowakischen

diakritischen Orthographie. Schriftliche Bewältigung

der sich aus dem Unterricht ergebenden

Aufgaben und Abfassen von einfachen Mitteilungen.

2. Lerninhalte

2.1 Themen und Situationen

Themen und Situationen aus der unmittelbaren

Umwelt des Schülers, zB Personalia, Familie,

Schulalltag, Tagesablauf, Freizeitbeschäftigung,

Haus und Wohnung, Freunde.

Themen und Situationen, die sich im Sprachunterricht

ergeben.

Themen, durch die elementare Kenntnisse über

die CSFR vermittelt werden (zB Prag, Brünn,

Preßburg).

2.2 Sprachliche Mittel

Zur Bewältigung der genannten Kommunikationssituationen

und Themenbereiche benötigt

der Schüler die folgenden sprachlichen Mittel

a) Aussprache

Grundlagen der tschechischen/slowakischen

Artikulation mit besonderer Berücksichtigung

der dem Deutschen fremden

Laute (zB tschechisches K, silbisches R und

L; slowakisches hartes und weiches L) und

der Eigenart der tschechischen/slowakischen

Aussprache: Anpassung an den

Folgekonsonanten; Aussprachedauer eines

Lautes; die Opposition stimmlos-stimmhaft.

b) Schrift und Orthographie

Möglichst richtiges Schreiben des Wort-

und Phrasenschatzes.

c) Wortschatz

Grundlegender Wort- und Phrasenschatz.

Die Auswahl der Lexik beruht auf dem

Prinzip der allgemeinen und der themenbezogenen

Häufigkeit.

d) Grammatik

Wesentliche Elemente der Grundgrammatik

auf syntaktischer Ebene (Aussage- und

Fragesätze, einfache Gliedsätze, Verneinung)

und auf morphologischer Ebene, ua.

die Geschlechtsregel, die nominale Deklination

und einige Fälle der pronominalen

Deklination (Adjektiv, Demonstrativ-, Possessiv-

und Interrogativpronomen), die

regelmäßige Konjugation in Präsens, Präteritum

und Futurum vollendeter und unvollendeter

Verben, die Grundzahlwörter bis

100 und ihre Rektion.

Allenfalls können darüber hinausgehende

grammatische Erscheinungen und Strukturen

mit hoher Häufigkeit lexikalisch geboten

werden.

3. Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen.

3. und 4. Lernjahr (2 bis 3 Wochenstunden)

1. Teillernziele

1.1 Hörverstehen

Verstehen von kürzeren Texten (einfache

Alltagssituationen und Gespräche) in authentischem,

stilistisch neutralem Tschechisch/Slowakisch

im mittleren Sprechtempo unter

ungestörten Hörbedingungen.

1.2 Sprechen

Wie im 1. und 2. Lernjahr; darüber hinaus

Bewältigung weiterer einfacherer Alltagssituationen,

insbesondere in dialogischer Form, die

im Unterricht erarbeitet wurde. Wiedergabe

und gegebenenfalls Zusammenfassung von

Gehörtem und Gelesenem, Berichte über

Erlebtes.

1.3 Leseverstehen und Lesen

Verstehen einfacher, nicht zu langer Texte,

auch solcher, die das Sprachkönnen der Schüler

auf lexikalischer Ebene geringfügig übersteigen

(Globalverstehen).

1.4 Schreiben

Wie im 1. und 2. Lernjahr; darüber hinaus

Beherrschung der Tschechischen/Slowakischen

diakritischen Orthographie, Wiedergabe und

Zusammenfassung von Gelesenem und Gehörtem,

Verfassen von persönlichen Briefen und

Berichten über Erlebtes.

2. Lerninhalte

2.1 Themen und Inhalte

Vertiefung der Themen und Situationen des

1.und 2. Lernjahres, weitere Themen und

Situationen, zB Sport, Einkauf, Reisen, Ferientage,

. . .

Weitere Themen und Situationen, die sich im

Unterricht ergeben.

Themen und Situationen, die in die Kenntnis

von Land und Volk der CSFR einführen.

2.2 Sprachliche Mittel

a) Aussprache

b) Schrift und Orthographie

Wie im 1. und 2. Lernjahr

c) Wortschatz

Erweiterung des grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes. Die Auswahl der Lexik

beruht auf dem Prinzip der allgemeinen und

der themenbezogenen Häufigkeit.

d) Grammatik

Besonderheiten in der nominalen Deklination

(besonders der Belebtheit). Besonderheiten

der pronominalen Deklination und

der Zahlwörter (zB bei Zeitangaben/dva,

dve, oba, obe).

Adjektive

Weiche Adjektive, Steigerung, weitere Pronomen.

Verb

Der Gebrauch des Verbalaspektes (im Präsens

und Futurum) und der häufigsten Verben der

Fortbewegung, Konditional-Finalsätze; die

tschechischen/slowakischen passivischen und

reflexiblen Formen; die doppelte Verneinung.

Allenfalls können darüber hinaus grammatische

Erscheinungen und Strukturen mit hoher

Häufigkeit lexikalisch geboten werden.

Didaktische Grundsätze

Sprachliche Fertigkeiten

Zur Erreichung des Zieles ist ein ausgewogener

Einsatz aller Unterrichtsträger, das sind Lehrer,

Lehrbücher, Lehrbehelfe und Medien, erforderlich.

Besonders die Tonträger dürfen nicht vernachlässigt

werden, damit eine Vielfalt von muttersprachlichen

Sprechern in den Unterricht eingebracht werden

kann. Das von den Unterrichtsträgern dargebotene

Tschechisch/Slowakisch hat sich an der standardisierten

Sprache zu orientieren. Demzufolge sind die

aus didaktischen Gründen erstellten Texte sobald

wie möglich durch dem Lernfortschritt entsprechend

adaptierte Originaltexte zu ersetzen. Im

Unterricht sollen Lehrer und Schüler sich nach

Möglichkeit des Tschechischen/Slowakischen bedienen.

Der Gebrauch der deutschen Muttersprache

erscheint in folgenden Fällen erforderlich

1. Erklärung grammatischer, lexikalischer und

idiomatischer Erscheinungen,

2. Erklärung von Kommunikationssituationen

(besonders im Anfangsunterricht), Arbeitsanweisungen,

3. Gewährleistung des Verständnisses schwieriger

sprachlicher Erscheinungen (zB fallweises

Übersetzen),

4. Strukturvergleich beider Sprachen.

Obwohl die vier sprachlichen Fertigkeiten eine

Einheit bilden und nicht isoliert entwickelt werden

sollen, ist ihrer verschiedenen Gewichtung insofern

Rechnung zu tragen, als Hörverstehen, Sprechen

und Leseverstehen dem Schreiben gegenüber

Vorrang haben.

Die schöpferische, über mechanisches Lernen,

Imitation und Automatisation hinausgehende Tätigkeit

des Schülers ist von Anfang an zu fördern. Die

gerade in dieser Altersstufe besonders hohe

Sprechfreudigkeit und Bereitschaft zu spielerischen

Tätigkeiten ist für den Unterricht zu nützen (Lieder,

Reime, Gedichte, Wettbewerbe, Rätsel, Sprachspiele

... .).

Hörverstehen

Dem Hörverstehen ist von allem Anfang an große

Aufmerksamkeit zu widmen. Es soll zu Globalverstehen

hinführen; damit soll auch die Fähigkeit

entwickelt werden, sprachlich Unbekanntes auf

Grund des Zusammenhangs zu verstehen. Hörverstehen

ist einerseits die Voraussetzung für das

eigene, möglichst richtige Schreiben des Schülers;

andererseits soll es ihn immer mehr befähigen,

verschiedene tschechisch/slowakisch sprechende

Personen (direkt oder über Tonträger) zu verstehen.

Von Anfang an ist auf annähernd mittleres

Sprechtempo zu achten.

Durch regelmäßiges und häufiges Üben des

Hörverstehens und Bewußtmachung des Unterschiedes

zwischen muttersprachlicher und fremdsprachlicher

Lautung soll der Schüler lernen, jene

für das Tschechische/Slowakische wichtigen lautlichen

Erscheinungen zu unterscheiden, die es in der

deutschen Muttersprache entweder nicht gibt oder

in ihr keine sinntragende Funktion haben.

Sprechen

Grundlage für den Gebrauch der Sprache als

Kommunikationsmittel ist eine möglichst richtige

Aussprache und Intonation. Beides muß daher von

allem Anfang an regelmäßig geübt und korrigiert

werden.

Besonderes Augenmerk ist dabei auf jene Aspekte

der tschechischen/slowakischen Aussprache zu

legen, die bereits unter dem Punkt Hörverstehen

angeführt wurden. Die Voraussetzung für eine

möglichst richtige Aussprache des Schülers ist

regelmäßiges Training des Hörverstehens. Bei der

Vermittlung von neuem sprachlichen Material soll

besonders im Anfangsunterricht nicht nur das

Schriftbild, sondern die Lautgestalt im Vordergrund

stehen. Eine schwierigere, aber wichtige Aufgabe

besteht darin, den Schüler zur Eigenkontrolle seiner

Aussprache zu bringen.

Ebenso wichtig ist, von allem Anfang an ein

mittleres Sprechtempo anzustreben. Eine über das

normale Maß hinausgehende Verlangsamung der

Sprechgeschwindigkeit führt zu einer Verzerrung

der „sprachlichen Wirklichkeit".

In der Entwicklung der Fertigkeit „Sprechen"

wird naturgemäß zunächst die imitative Phase die

erste Stelle einnehmen (besonders geeignet erscheinen

kurze szenische Darstellungen aus dem

Alltagsleben), es muß ihr aber die gestaltende Phase

folgen, die es dem Schüler gestattet, sich seinen

eigenen Bedürfnissen gemäß auszudrücken. In

diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu

achten, daß Übungen, die grammatische und

lexikalische Probleme betreffen, über „Formalübungen"

hinaus zu kommunikativ orientierten Übungen

hinführen. Ziel ist das Sprachkönnen, nicht das

Wissen über die Sprache.

Ein wichtiges Prinzip der Entwicklung der

Fertigkeit „Sprechen" besteht darin, daß der

Gesprächsinhalt den Schüler intellektuell weder

über- noch unterfordert und seinen natürlichen

Interessen entspricht. Dabei ist darauf zu achten,

daß nicht der außersprachliche Inhalt Priorität

genießt, sondern seine sprachliche Realisierung.

Leseverstehen

Zur Schulung des Leseverstehens sind Texte

heranzuziehen, die zum Lesen konzipiert sind, die

den Interessen, der Reife und dem sprachlichen

Können der Schüler entsprechen und so die Freude

am Lesen fördern.

Wegen seiner praktischen Verwertbarkeit auch

außerhalb des Unterrichts kommt dem Lesen,

insbesondere dem stillen Lesen mit dem Ziel des

globalen Verstehens, große Bedeutung zu. Im

Unterricht wird zwischen dem lauten und dem

stillen Lesen zu unterscheiden sein.

In der Regel dient das laute Lesen nicht der

Entwicklung des Leseverstehens, sondern der

Schulung und der Korrektur der Aussprache, der

Intonation sowie der Festigung von Lexik und

Grammatik. Diese Hilfsfunktion kommt dem Lesen

insbesondere in den ersten beiden Lernjahren zu. Im

Anfangsunterricht, wo es auch ein wichtiges Mittel

zum Erwerb der diakritischen Schrift ist, sollte es

nur an bereits bekannten Texten und nach Anhören

eines Modells (Tonträger, Lehrer . . .) geübt

werden.

Das stille Lesen ist der Normalfall des Kontaktes

mit schriftlichen Texten und muß daher auch im

Unterricht geübt werden.

Ziel des Lesens ist in der Regel Globalverstehen.

Damit soll auch die Fähigkeit entwickelt werden,

sprachlich Unbekanntes aus dem Zusammenhang

zu verstehen. Ein Eingehen auf jedes Detail hemmt

die Motivation und widerspricht einer ökonomischen

Unterrichtsführung. Das schließt jedoch nicht

aus, daß je nach Textsorte und Teillernziel auch

Detailverstehen und Übersetzung gefordert werden

können. Die Überprüfung des Leseverstehens soll

aber im Allgemeinen nicht durch Übersetzungen

erfolgen, sondern durch Fragen, Inhaltsangaben

und Nacherzählungen. Die Entwicklung der

Lesefertigkeit ist nicht Selbstzweck. Sie ist immer

mit der Entwicklung der anderen sprachlichen

Fertigkeiten verbunden und erweitert dadurch das

sprachliche Können. Das Textverständnis bringt

Sachinformation, konfrontiert den Schüler mit

Einstellungen und Haltungen und kann dadurch zu

einem wichtigen Faktor der Motivation werden.

Schreiben

Der schriftliche Gebrauch des Tschechischen/

Slowakischen richtet sich einerseits nach den

Erfordernissen des Unterrichts (Schreiben ohne

Kommunikationssituation) und andererseits nach

möglichen Schreibanlässen (in Kommunikationssituationen).

1. Zu den Erfordernissen des Unterrichts gehören

a) das Erlernen der diakritischen Schrift

unter Beachtung der Schreibform,

b) schriftliche Übungen zur Fixierung des im

Unterricht Erarbeiteten und zur Festigung

des Unterrichtsertrages. (Dazu können im

Anfangsunterricht auch Diktate herangezogen

werden.)

2. Zur Vorbereitung und Erstellung schriftlicher

Kommunikation können herangezogen werden

einfache Briefe, Ausfüllen von Formularen,

Darstellen von einfachen Sachverhalten.

Einsichten in das Funktionieren der Sprache

als Mittel der Kommunikation

a) Die tschechische/slowakische Sprache ist

im Gegensatz zum Englischen und Französischen

eine flektierende Sprache, die

sich in der Grammatik durch großen

Formenreichtum auszeichnet. Daher bedeutet

die Beschäftigung mit dem Tschechischen/

Slowakischen eine sprachliche

Schulung, wobei die formalen Aspekte in

der Sprache aber nie Selbstzweck sein

dürfen, sondern immer im Hinblick auf

ihre kommunikative Funktion zu sehen

sind. Das Funktionieren von Sprache kann

dem Schüler einerseits durch die Gegenüberstellung

verschiedener grammatischer

und lexikalischer Strukturen für dieselbe

Aussage im Tschechischen/Slowakischen

und im Deutschen bzw. in einer anderen

dem Schüler bekannten Sprache verdeutlicht

werden, andererseits durch die

Gegenüberstellung verschiedenartiger

grammatischer und lexikalischer Strukturen

zum Ausdruck gleicher oder ähnlicher

Inhalte im Tschechischen/Slowakischen

selbst (interner Sprachvergleich).

b) Der Formenreichtum des Tschechischen/

Slowakischen darf jedoch nicht zu einem

Unterricht verführen, der vorwiegend aus

sprachformalem Training besteht. Ziel ist

die Kommunikationsfähigkeit. Um den

Zusammenhang zwischen sprachlichen

Mitteln und Situationen aufzuzeigen, sind

entsprechende Situationen von allem Anfang

an im Unterricht zu nützen bzw. zu

simulieren. Dabei ist die Kreativität des

Schülers anzuregen.

Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen

der Landes- und Kulturkunde der CSFR.

Da die Sprache eng mit der Kultur eines

Volkes verbunden ist, darf sie auch nicht

losgelöst von dieser vermittelt werden.

Landes- und Kulturkunde zieht sich daher

als integrierendes Prinzip durch den

ganzen Fremdsprachenunterricht.

Landes- und Kulturkunde ist ein Unterrichtsprinzip

und kein systematisch zu

erarbeitendes Wissensgebiet. Dem Lehrer

bleibt es überlassen, geeignete Texte, Ton-

und Bildmaterial oder sich sonst bietende

Anlässe landeskundlich auszuwerten.

Allfällige Vergleiche zwischen den Verhältnissen

in Österreich und in der CSFR

wecken das kritische Verstehen der Gemeinsamkeiten

und Unterschiede.

Beherrschung grundlegender Lehr- und Arbeitstechniken

Aufgabe des Lehrers wird es sein, im Schüler nicht

nur sprachliche Fertigkeiten zu entwickeln und ihm

Wissen zu vermitteln, sondern auch, ihm zu helfen,

seinen eigenen Lerntypus zu erkennen und

individuelle Lernstrategien zu entwickeln.

Die Gestaltung des Tschechisch/Slowakisch-Unterrichts

zielt

1. Auf die Erarbeitung und Vermittlung neuer

Lerninhalte

2. Auf die Sicherung und Anwendung dieser

Lerninhalte

3. Auf die Kontrolle des Unterrichtsertrages

Da es im Fremdsprachenunterricht in besonderer

Weise darauf ankommt, daß der Schüler in der

fremden Sprache selbst aktiv ist, sind aus der großen

Zahl möglicher Unterrichtsformen jene zu bevorzugen,

bei denen die Tätigkeiten des Schülers über

bloßes Zuhören und Mitschreiben hinausgehen.

Das Variieren der Lehr- und Lernformen sowie

der Sozialformen im Unterricht ist aus sachlogischen

und psychologischen Gründen erforderlich,

weil nicht jede Unterrichtsform zum Erreichen eines

bestimmten Teillernzieles geeignet ist und weil das

Interesse der Schüler nur durch Abwechslung

aufrecht erhalten werden kann; unter anderem

bieten sich an: Das Gespräch (Lehrer-Schüler-,

Schüler-Schüler), Rollenspiele, szenische Darstellungen,

Wettbewerbe; Partner- und Gruppenarbeit,

Einzelarbeiten des Schülers . . .

Eine richtige Verteilung und zeitliche Begrenzung

der verschiedenen Unterrichtsphasen sind

anzustreben. Die Phase der Erarbeitung und

Vermittlung neuer Lerninhalte soll gut motiviert,

klar und kurz sein und muß in die Phase der

Sicherung und Anwendung einmünden, der im

Unterrichtsgeschehen der zentrale Platz zusteht.

Empfehlenswert sind dabei regelmäßige, vom

Lehrer (fallweise auch vom Schüler) zu korrigierende,

mündliche und schriftliche Schul- und

Hausübungen sowie ständiges Wiederholen, auch

von weiter Zurückliegendem. Die Arbeitsaufträge

müssen stets klar und eindeutig sein; ihre Erfüllung

darf die Schüler weder sprachlich noch inhaltlich

überfordern.

Die ständige Kontrolle des Unterrichtsertrages,

die großteils Hand in Hand mit der Sicherung und

Anwendung geht, ist zur Selbstkontrolle des

Schülers und des Lehrers unentbehrlich."

24. In Anlage B sechster Teil wird dem

Abschnitt C (Unverbindliche Übungen) angefügt

„MUSIKALISCHES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung

soll Musikalisches Gestalten den Schülern

ermöglichen,

— durch musikalische Aktivitäten Freude und

Erfolg zu erleben und Selbstbestätigung zu

finden,

— durch verstärkte Auseinandersetzung mit den

einzelnen Bereichen des Pflichtgegenstandes

Schwerpunkte zu setzen (Singen — Musizieren

— Hören — Bewegen — Gestalten),

— Anregungen des Lehrers in Eigeninitiative

weiter zu entwickeln,

— zusätzliche Ideen zu musikalischer Betätigung

zu erhalten und damit sinnvolle Freizeitgestaltung

zu motivieren,

— durch Aufführungen/Aktionen/Projekte in

verstärktem Maße über den Bereich der

Schule hinaus zu wirken.

Lehrstoff

1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Verstärkte Berücksichtigung von Inhalten des

Pflichtgegenstandes, die einen höheren Zeit- und

Organisationsaufwand erfordern (zB Erarbeiten

von größeren musikalischen, aber auch fachübergreifenden

Vorhaben: Verbinden von Singen,

Musizieren und Darstellen).

Szenisch-musikalisches Gestalten (zB Texte,

Bilder, Singspiele, Kindermusical, Tänze, Brauchtum

im Jahreskreis).

Begegnung mit Werken, Interpreten und Komponisten

(zB Besuche von Musikveranstaltungen

themenbezogene Lehrausgänge in Museen, Musikstudios

und anderem mehr; Gespräche mit Interpreten

und Komponisten).

Mitwirken an musikalischen Aktivitäten inner-

und außerhalb der Schule (zB Jugendsingen,

Adventsingen; der regionalen Tradition entsprechendes

Brauchtum).

Didaktische Grundsätze

Die Auswahl der Inhalte richtet sich nach den

Bedürfnissen und Interessen der Schüler.

Das Hauptgewicht soll auf der Selbsttätigkeit der

Schüler liegen, wobei praktisches Arbeiten im

Vordergrund steht.

Am musikalischen Geschehen in der Schule

Interessierte (Komponisten, Interpreten und anderem

mehr) können zu gemeinsamen Veranstaltungen

und Projekten eingeladen werden. Die

Mitarbeit der Eltern ist anzustreben.

INTERESSEN- UND

BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Unverbindliche Übung „Interessen- und

Begabungsförderung" gibt Schülern die Gelegenheit,

ihre persönlichen Interessen und individuellen

Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten,

Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise

zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu

vertiefen.

Die Aufgaben und Ziele der Unverbindlichen

Übung orientieren sich in diesem Zusammenhang

an Fragestellungen, die sich aus dem Lebensalltag

der Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen

sowie aus der Berücksichtigung von

Unterrichtsprinzipien ergeben.

Wesentliches Ziel ist es, die Schüler in ihrer

individuellen und sozialen Entwicklung besonders

zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, daß die

Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen

Fähigkeiten entfalten können. Dies geschieht

vornehmlich durch ganzheitliches, angewandtes

und forschendes Lernen sowie durch selbständigen

Bildungserwerb.

Lehrstoff

Die jeweilige inhaltliche Auswahl und Festlegung

des Lehrstoffes hat auf der Grundlage der

nachfolgenden skizzierten Handlungsfelder und

unter besonderer Berücksichtigung der Interessen

und Begabungen der Schüler durch den Lehrer zu

erfolgen (siehe auch didaktische Grundsätze).

Kommunikation — Ausdruck — Interkulturelles

Lernen

Ausgehend vom Deutsch- und Fremdsprachenunterricht

sollen die Schüler ihre grundlegenden

kommunikativen Fähigkeiten erproben und erweitern.

Dabei sollen die vielfältigen Möglichkeiten der

persönlichen Ausdrucksfähigkeit in besonderer

Weise gefördert werden

— die rhetorischen Fähigkeiten (Rhetorikseminar

. . .)

— die darstellerisch-schauspielerischen Fähigkeiten

(Handpuppen, Musical ...) sowie die

humoristisch-kabarettistischen Fähigkeiten

(Schülerkabarett. . .)

— die Fähigkeit, sich durch Schreiben sowie

durch aktiven Mediengebrauch und Gestaltung

von Medienprodukten mitzuteilen

(Schülerzeitung...)

— Literaturpflege.

Die im Regelunterricht gelernte Fremdsprache

kann für verschiedene Zielsetzungen erweitert und

vertieft werden, zB

— Lesen und Dramatisieren, Theaterspielen

— Englisch als internationales Verständigungsmittel

einsetzen (Briefkontakte . . .)

— Lektüre interessanter Zeitschriften und Bücher

— englischsprachige Originalfilme.

Weiters können Grundkenntnisse in anderen

Sprachen für bestimmte Zwecke erworben werden

(Reisen, Berufswünsche, Kontakte mit Nachbarländern

. . .).

Interessen- und Begabungsförderung im sprachlichen

Bereich erfolgt auch durch Interkulturelles

Lernen. Die Motivation zum Kennenlernen anderer

Sprachen, Menschen und ihrer Lebensweise wird

dadurch verstärkt. Dabei lernen die Schüler unter

Einbeziehung von Familienmitgliedern, außerschulischen

Personen und Institutionen usw. die fremde

Sprache als Ausdruck einer anderen und gleichwertigen

Kultur- und Lebensform begreifen.

Gesellschaft und Raum

Im Mittelpunkt steht der Mensch, der als

gesellschaftliches Wesen von Interessen geleitet und

von Natur- und Humanbedingungen abhängig

seine Umwelt gestaltet (hat).

Die Auseinandersetzung mit politischen Fragen

soll tolerantes und demokratisches Verhalten

anbahnen. Die hohe Verantwortung des Menschen

für seine Lebenswelt kann deutlich gemacht werden,

wenn über eine reine Bestandsaufnahme hinaus

zukünftige Entwicklungen mitbedacht werden.

Anregungen

Studien über Lebensräume: historische, gesellschaftliche,

soziale, räumliche und wirtschaftliche

Aufschließung des Lebensraumes der Schüler

beziehungsweise eines anderen gewählten Lebensraumes

mit den Arbeitsschritten: Erfassung von

Daten, Auswertung und Bewertung, Dokumentation

und Präsentation.

Segmentstudien wie: historische Schnitte (Ortschronik

. . .), regionale Sonderthemen, Lebensraumausschnitte

(Arbeitsplatz, Betrieb, Institution...).

Aktionsprojekte wie: Sozialaktivitäten (Minderheiten

. . .), kommunale Aktivitäten (Verkehrs-,

Raumplanungskonzepte . . .), Individualprojekte

(Reiseplanung ...).

Natur — Technik — Mathematik

Die Vielschichtigkeit in Natur und Technik sowie

deren Zusammenhänge prägen das Leben. So kann

die Auseinandersetzung mit Gesetzmäßigkeiten,

Gestaltungsmöglichkeiten oder Umweltfragen ein

zentrales Anliegen in diesem Handlungsfeld sein.

Im Sinne der Unterrichtsprinzipien „Vorbereitung

auf die Anwendung neuer Techniken,

insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken"

sowie „Vorbereitung auf die

Arbeits- und Berufswelt" sollen moderne Methoden

der Informationsverarbeitung überall dort eingesetzt

werden, wo es für den Projektablauf sinnvoll

erscheint und wo ähnliche Methoden auch in der

Praxis verwendet werden.

Beispielsweise können im Zuge forschenden

Lernens an offenen Problemstellungen die wesentlichen

Einflußgrößen gefunden und Modelle (verbal

oder mathematisiert) gebildet werden. Dadurch

werden Nutzen und Grenzen von Modellen besser

einsichtig.

Anregungen

— Planung, Konstruktion und Herstellung einfacher

Maschinen, auch mit Computersteuerung

— Sammeln, Auswerten und Interpretieren von

verschiedenen Proben (Boden, Wasser, Luft,

Nahrungsmittel, Pflanzen . . .)

— Rollenspiele zur Simulation von Entscheidungsprozessen

im Bereich Natur — Umwelt

— Technik

— Exkursion in ein Krankenhaus, Kennenlernen

des medizinischen, technischen und menschlichen

Umfeldes

— Errichtung und Betreuung eines Biotops

— Planung und Ausführung von Umfragen

sowie Auswertung und Präsentation des

erhobenen Datenmaterials (Arbeitswelt, Freizeit,

Familie, Wohnen, Bevölkerung, Konsum,

Verkehr, Technik, Rohstoffe . . .)

— Entwicklung von mathematischen Spielen,

Denksportaufgaben, Rätseln, eventuell auch

Computerspielen

Sonstige Potentiale für Interessen- und Begabungsförderung

Es gibt Begabungen und Interessen, die nicht von

vornherein mit Schule in Zusammenhang gebracht

werden. Auch diese Begabungen und Interessen

können in Übereinstimmung mit dem allgemeinen

Bildungsziel der Schule in der Unverbindlichen

Übung Platz haben, sofern ein entsprechend

vorbereitetes und abgeklärtes Lehr- und Lernkonzept

vorliegt.

Didaktische Grundsätze

Die Unverbindliche Übung „Interessen- und

Begabungsförderung" ist durch ein besonders

offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weitgehende

Spielräume für die Auswahl einzelner

Themenbereiche zuläßt. In der bewußten Eingrenzung

der festzulegenden Thematik auf Teilbereiche

bzw. Spezialgebiete aus den Pflichtgegenständen,

aus fächerübergreifenden Lernfeldern bzw. aus dem

unmittelbaren Interessenbereich der Schüler besteht

ein wesentlicher Unterschied zu den stärker

gegenstandsbezogenen Unverbindlichen Übungen.

Neben diesen Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl

und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die

besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen

hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit

stehen und deren Ausbau ein eigenständiges

Ziel dieser Unverbindlichen Übungen darstellt. In

diesem Sinn kann die Unverbindliche Übung

„Interessen- und Begabungsförderung" viele Anregungen

aus Projekten und projektbezogenen

Formen des Unterrichts in den Pflichtgegenständen

aufnehmen und weiterführen, tritt aber zu diesen

auf Grund des fakultativen Charakters, der

thematischen Festlegung zu Kursbeginn sowie der

Lernorganisation in Form eines Unterrichtsgegenstandes

in keine konkurrierende oder ersetzende

Funktion.

Die Initiative zur Einrichtung der Unverbindlichen

Übung Interessen- und Begabungsförderung

kann von den Schülern, den Lehrern oder den

Eltern ausgehen. Beginn und Dauer der Unverbindlichen

Übungen sind im Rahmen des vorgesehenen

Stundenkontingents auf das jeweilige Vorhaben

abzustimmen. Schulstufenübergreifende Gruppen

sind möglich.

Die Wahl des Themas bzw. der Aufgabenstellung

und die Festlegung der weiteren Umstände (Ziele,

Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort . . .)

sollen nach Möglichkeit von den Schülern getroffen

werden.

Der Lehrer soll Initiative, Selbständigkeit, Selbsttätigkeit

und Selbstfindung der Schüler ebenso wie

entsprechende kooperative und kommunikative

Prozesse fördern. Dazu gehört auch die Beratung

bei ihrer Themen- und Aufgabenfindung bis hin zur

Abklärung entsprechender Vorgangsweisen."

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