439. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, insbesondere
dessen §§ 6, 10, 16 und 23, BGBl.
Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 467/1990, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht,
mit welcher die Lehrpläne der Volksschule,
der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen
werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert
durch die Verordnung BGBl. Nr. 429/1989, wird
wie folgt geändert
1. Im Art. I § 1 werden die Worte „vierten Teil"
durch die Worte „fünften Teil" ersetzt.
2. Im Art. I § 3 Abs. 1 entfallen die Worte „jeweils
im vierten Teil".
3. Im Art. I § 4 Abs. 3 werden die Worte „das
Bundesministerium für Unterricht" durch die Worte
„der Bundesminister für Unterricht und Kunst"
ersetzt.
4. In Anlage A (Lehrplan der Volksschule) erster
Teil (Allgemeine Bestimmungen) Abschnitt II (Allgemeine
Bestimmungen für die Grundschule und
Volksschuloberstufe) Unterabschnitt 4 (Unterrichtsprinzipien)
wird nach „Politische Bildung
(einschließlich Friedenserziehung)" eingefügt
„Interkulturelles Lernen".
5. In Anlage A erster Teil Abschnitt II lautet es im
Unterabschnitt 10 (Erteilung des Unterrichts in
Werkerziehung in der Grundschule) statt „Schwerpunkt
3 (Bauen, Wohnen, Technik, Produktgestaltung)"
„Schwerpunkt B (Bauen — Wohnen, Technik,
Produktgestaltung)".
6. In Anlage A zweiter Teil (Allgemeines
Bildungsziel) wird nach der Überschrift „Volksschule
als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum" im
fünften Absatz der Halbsatz „wo sie interkulturelles
Lernen österreichischer und ausländischer Kinder
ermöglichen kann." ersetzt durch
„wo sie interkulturelles Lernen ermöglichen kann,
weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher
Muttersprache unterrichtet werden. Die Aspekte
des interkulturellen Lernens unter besonderer
Berücksichtigung des Kulturgutes der entsprechenden
Volksgruppe werden im besonderen Maße in
jenen Bundesländern zu verwirklichen sein, in
denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische
und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet
werden.
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem
jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte
wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum,
Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen),
Tradition, Liedgut usw. aufzugreifen.
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß
darauf, andere Kulturen kennenzulernen. Vielmehr
geht es um das gemeinsame Lernen und das
Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller
Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und
Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken,
um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch
Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen.
Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang
einen Beitrag zum besseren gegenseitigen
Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung,
zum Erkennen von Gemeinsamkeiten
und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen
zum didaktischen Grundsatz des sozialen
Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische
Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen."
7. In Anlage A vierter Teil (Gesamtstundenzahl
und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der
verbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, der
Freigegenstände und unverbindlichen Übungen)
Abschnitt b) (Stundentafel der Grundschule) lautet
in den Unterabschnitten aa) (Stundentafel 1) und
bb) (Stundentafel 2) jeweils der die unverbindlichen
Übungen betreffende Teil
8. In Anlage A vierter Teil Abschnitt b) wird in
Z 3 der „Bemerkungen zu den Stundentafeln der
Grundschule" die Zitierung „§ 12 Abs. 6" durch die
Zitierung „§ 12 Abs. 7" ersetzt.
9. In Anlage A vierter Teil Abschnitt c) (Stundentafel
der Volksschuloberstufe) wird für die 6. Schulstufe
die Wendung „30—32" durch die Wendung
„28—30" und die Wendung „32—34" durch die
Wendung „30—32" ersetzt.
10. In der Anlage A siebenter Teil (Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische
Grundsätze der Pflichtgegenstände der Grundschule
und der Volksschuloberstufe) Abschnitt A
(Grundschule) werden im Unterrichtsgegenstand
„Sachunterricht" unter der Überschrift „Lehrstoff"
für die Grundstufe II im Teilbereich „Erfahrungs- und
Lernbereich Raum" für die „4. Schulstufe" im
vierten Absatz der rechten Spalte die Wendung
„Höhen- und Tiefendarstellungen" durch das Wort
„Höhendarstellungen" ersetzt.
11. In Anlage A siebenter Teil Abschnitt A entfällt
im Unterrichtsgegenstand „Mathematik" unter der
Überschrift „Lehrstoff" für die Grundstufe I im
Teilbereich „Größen" für die „1. Schulstufe" im
ersten Absatz der rechten Spalte das Wort
„Gewicht" samt dem nachstehenden Beistrich.
12. In Anlage A siebenter Teil Abschnitt A
entfallen im Unterrichtsgegenstand „Mathematik"
unter der Überschrift „Lehrstoff" für die Grundstufe
I im Teilbereich „Größen" für die „2. Schulstufe"
die Themenbereiche „— Untersuchen von
Körpern", „— Untersuchen von Flächen", „—
spielerisches Gestalten mit Körpern und Flächen"
und „Arbeiten mit Größen" samt den dazugehörigen
Ausführungen in der rechten Spalte und werden
dem Teilbereich „Geometrie" für die „1. Schulstufe"
angefügt.
13. In Anlage A siebenter Teil Abschnitt A lautet
im Unterrichtsgegenstand „Bildnerische Erziehung/
Bildnerische Erziehung, Schreiben" unter der
Überschrift „Lehrstoff" für die Grundstufe II im
Teilbereich „Grafik" im dritten Absatz der linken
Spalte das Wort „Baumdarstellung" richtig
„Raumdarstellung".
14. In Anlage A siebenter Teil Abschnitt A lautet
im Unterrichtsgegenstand „Bildnerische Erziehung/
Bildnerische Erziehung, Schreiben" unter der
Überschrift „Didaktische Grundsätze" im sechsten
Absatz das Wort „Stundenakt" richtig
„Stundentakt".
15. In Anlage A achter Teil (Bildungs- und
Lehraufgaben, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze
der verbindlichen Übungen, in der Grundschule)
wird dem Abschnitt „Verbindliche Übung",
„Lebende Fremdsprache" nach dem Unterabschnitt
b) (Französisch) angefügt
„c) Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch,
Tschechisch und Ungarisch
Lehrstoff
3. und 4. Schulstufe
Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus
der Erlebnis- und Erfahrenswelt der 8- bis
10jährigen, soll der Schüler lernen, sprachliche
Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt
werden, eigene Sprachabsichten mit einfachsten
sprachlichen Mitteln zu verwirklichen. Die Sprechabsichten
können im Rahmen folgender Themenkreise
realisiert werden
Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie
und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen;
Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung;
Zeit; Wetter; Ferien; Reisen; Tiere uä.
Wortschatz
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz
zu orientieren, der nach den Kriterien
der Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und
des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung
des für Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages
notwendigen Zeitaufwandes festzulegen
ist.
Grammatik
Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich
erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung
(und Benennung) ist nicht altersgemäß; von
einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher
abzusehen.
Aussprache
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung
der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen
sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der
Aussprache. Der Unterricht in der Grundschule soll
die Kinder an den Klang der Sprache gewöhnen und
eine richtige Aussprache anbahnen, wobei neben der
Lautsschulung auch der Intonation, der 'Wortbindung
und dem Rhythmus Aufmerksamkeit zu
schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen
nicht isoliert betrieben, sondern in alle
Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete
Übungsformen sind Vor- und Nachsprechen mit
besonderer Berücksichtigung der charakteristischen
Laute; Übungen zur Lautunterscheidung, soweit
der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie
einfache Reime und Sprüche.
Didaktische Grundsätze
Schülerzentrierte Arbeitsformen
Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann
erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen
nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert
wird.
Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte
Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch)
schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die
Eigenaktivität der Schüler sicherzustellen und die
Sprechzeit zu erhöhen.
Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten
sich an: Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit,
in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich
gleichzeitig im Klassenzimmer, und jedes Kind
führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche.
Einsprachigkeit
Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule
ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines
situativen Rahmens und bei der Angabe von
Spielregeln kann die Muttersprache verwendet
werden. Als Regel für die Verwendung der
Muttersprache gilt: sowenig wie möglich, soviel wie
nötig.
Medien
Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit
ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht
besonders wichtig.
Als Medien kommen in Betracht
Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbildern,
Tafelskizzen, Folien, Wandbildern, Wort-
und Bildkarten, Kassetten u. dgl. Darüber hinaus
spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln
unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine
wichtige Rolle.
Fehler
Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets
behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die
Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch
entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen
spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne
daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen
werden, soweit durch den Fehler nicht die
Kommunikation beeinträchtigt wird.
Wiederholung
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung
ist zu achten. Insbesondere muß darauf
Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte
Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet
bzw. erweitert wird (Transfer).
Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht
in der Grundschule in Halbstunden erteilt
werden, um das Behalten zu sichern und um die
optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder
zu garantieren.
Hörverstehen
Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen, als
er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen
entwickelt sich im primär einsprachig geführten
Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der
Lehreräußerungen sowie durch das Lösen von
gezielten Aufgaben zum Hörverstehen, die über
Medien (Tonband/Kassette) vermittelt werden. Die
Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie
ohne den Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens
oder Schreibens bewältigt werden können. (Die
Schüler kreuzen zB aus einer Folge von Bildern das
Bild an, das dem Gehörten entspricht.)
Sprechen
Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand
authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult,
wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache
(Kurzformen) zu beachten ist. Die Schüler
reproduzieren und variieren die Dialoge nach der
Darbietung in Partnerarbeit.
Nicht das bloße auswendige Aufsagen von
Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die
Anbahnung der spontanen Verwendung der Fremdsprache
in den für den Grundschulunterricht
charakteristischen Situationen.
Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst
natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches
die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung
und Intonation bildet.
Lesen und Schreiben
Leseverstehen und Schreiben nehmen im Unterricht
der Grundschule einen so bescheidenen Platz
ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden
Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte (Wörter,
Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als
Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn den
Kindern das Klangbild vertraut ist und von ihnen
ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.
Das Schreiben ist auch im 2. Lernjahr auf ein
Mindestmaß zu beschränken, da der erforderliche
Zeitaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum
Lernergebnis stehen würde.
Wortschatz
Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im
sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden.
Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw.
unterstützen die Bedeutungsvermittlung.
Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem
Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst
viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen,
sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten,
zu üben und vielfältig anzuwenden.
Aussprache
Die Schulung des Gehörs und die Pflege der
Aussprache sind eine sehr wichtige Aufgabe des
Unterrichts in der Grundschule. Die Schüler sollen
lernen, Laute und Lautfolgen richtig zu hören und
wiederzugeben. Besondere Aufmerksamkeit ist
dabei den sinntragenden Phonemen zu schenken, da
deren unrichtige Artikulation zur Störung der
Verständigung führen kann.
Sie sollen aber auch Wortbindungen sowie
fallende und steigende Endintonationen richtig
hören und nachsprechen können und erkennen, daß
mit Hilfe der Sprachmelodie auch Gefühle, wie
Verwunderung, Zweifel, Ärger, Begeisterung usw.,
ausgedruckt werden können.
Die Laute werden nicht isoliert an die Kinder
herangetragen. Ihr Auftreten ergibt sich aus den
einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang
an mit den Kindern führt. Kinder dieser Altersgruppe
lernen vor allem durch Nachsprechen. Der
Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die
Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des
Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es
sich in einigen Ausnahmefällen als nützlich
erweisen, kognitive Hilfen zu bieten, zB
— Andeuten der Satzmelodie und Wortbildung
durch die Hand des Lehrers,
— Fühlen des Vibrierens am Kehlkopf bzw.
Nasenflügel.
Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung
attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die
Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere
Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das
Zusammenstellen von Reimpaaren, das Erfinden
von Klangbildern und das Verwenden von Auszählreimen
bereiten den Kindern viel Spaß und helfen,
die bei der Ausspracheschulung leicht drohende
Monotonie zu vermeiden.
Übungsformen
Dem Spielerischen und Musischen kommt im
Unterricht in der Grundschule besondere Bedeutung
zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8-
und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger.
Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel
Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu
bringen, darüber hinaus aber auch grundlegende
Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden
Form zu üben, zu festigen und anzuwenden.
Der Gebrauch der Fremdsprache wird im
Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Singoder
Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit,
wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen
möchte, das offensichtlich allen Spaß bereitet. Das
Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit
spielerischer Tätigkeit oder das Singen fremdsprachiger
Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl
und fördert damit die Bereitschaft zu weiterer
Beschäftigung mit der Sprache.
Werden Außerungsmuster nicht mit Hilfe von
Spielen erarbeitet, dann bieten sich kurze Reihenübungen
sowie Frage- und Antwortketten an.
Abzulehnen ist das Üben reiner Grammatiksätze,
weil sie infolge des Mangels an Sinnhaftigkeit rasch
vergessen werden.
Lieder und Reime
Lieder haben vor allem die Funktion, Abwechslung
und Spaß in den Unterricht zu bringen. Ihre
Auswahl orientiert sich an den Kriterien der
Altersgemäßheit, am Jahresablauf und am sprachlichen
Niveau der Texte, und es ist zu beachten, daß
die geforderte Sprachleistung immer im Rahmen des
für Grundschüler leicht Erlernbaren bleibt."
16. In Anlage A neunter Teil (Bildungs- und
Lehraufgabe sowie Lehrstoff und didaktische
Grundsätze der Freigegenstände und unverbindlichen
Übungen) Abschnitt A (Grundschule) lautet
die unverbindliche Übung „Darstellendes Spiel"
„DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe
Die unverbindliche Übung „Darstellendes Spiel"
baut sowohl auf dem Lehrplan der Vorschulklasse
auf (siehe verbindliche Übung: „Spiel") als auch auf
dem „Lernen im Spiel", das in den allgemeinen
Bestimmungen des Lehrplans für die Grundschule
als Lernform in allen Pflichtgegenständen empfohlen
wird.
Das „Darstellende Spiel" dient vor allem der
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.
Im einzelnen geht es darum,
— die Lust am Spiel, die Lebensfreude und
Heiterkeit der Kinder zu erhalten
— sich mit den eigenen Gefühlen, Ideen,
Wünschen und Bedürfnissen auseinanderzusetzen
(Selbsterfahrung) und das Selbstwertgefühl
zu stärken
— sich in die Rolle des anderen hineinzuversetzen
(Empathie)
— kooperative Verhaltensweisen zu entwickeln
(soziales Lernen)
— Spannungen zu lösen und Aggressionen im
Spiel abzubauen
— Phantasie, Kreativität und divergentes Denken
weiterzuentwickeln.
„Darstellendes Spiel" ist im weitesten Sinn
„Lernen durch Erfahrung", betont dabei alle
musischen Komponenten und enthält wesentliche
Zielsetzungen des sozialen Lernens und der
Politischen Bildung.
Didaktische Hinweise
Die Auswahl der Spielinhalte richtet sich in erster
Linie nach den Bedürfnissen und Interessen der
Kinder. Das Kind soll auf spielerische Weise,
lustbetont, ohne jeden Leistungsdruck lernen, seine
individuellen Fähigkeiten zu erleben und darzustellen.
Das „Darstellende Spiel" bietet dem Kind eine
Möglichkeit der Selbsterfahrung im Rahmen einer
Gemeinschaft.
Beim „Darstellenden Spiel" soll der Spielprozeß
im Vordergrund stehen. Das Spiel vor Zuschauern
kann, muß aber nicht das Ziel sein.
Die Rolle des Lehrers erfordert ein einfühlsames
Verhalten den Spielern und den Spielprozessen
gegenüber. Leistungsbeurteilungen sollten vermieden
werden. Beim „Darstellenden Spiel" ist —
neben dem Spiel in der gesamten Gruppe — das
Spiel in Kleingruppen anzustreben.
Das Mitspielen und das Darstellen von Rollen
sollte immer auf der Freiwilligkeit der Spieler
beruhen."
17. In Anlage A neunter Teil wird dem
Abschnitt A angefügt
„MUSIKALISCHES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung
soll Musikalisches Gestalten dem Kinde
ermöglichen
— durch musikalische Aktivitäten Freude und
Erfolg zu erleben,
— durch vermehrte Auseinandersetzung mit
ausgewählten Inhalten der einzelnen Bereiche
des Pflichtgegenstandes Schwerpunkte zu
setzen,
— Eigeninitiativen auf dem Gebiet der Musik zu
entwickeln,
— zusätzliche Anregungen zu lustbetonter musikalischer
Betätigung zu erhalten,
— durch Aufführungen/Aktionen/Projekte in
der Schulgemeinschaft und über den engeren
Bereich der Schule hinaus wirksam zu
werden.
Didaktische Grundsätze
Die Auswahl der Inhalte, auch fächerübergreifend,
richtet sich in erster Linie nach den
Bedürfnissen und Interessen der Kinder sowie den
Rahmenbedingungen der Schule.
Fallweise können am musikalischen Geschehen in
der Schule Interessierte zu gemeinsamen Projekten
eingeladen werden.
Im allgemeinen wird man mit der für die
unverbindliche Übung vorgesehenen Doppelstunde
das Auslangen finden; in Ausnahmefällen kann
vorübergehend eine Blockung erfolgen."
BILDNERISCHES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Bildnerische
Erziehung soll Bildnerisches Gestalten dem
Kinde ermöglichen
— in einer offenen, partnerschaftlichen Atmosphäre
sein schöpferisches Potential voll zu
entfalten,
— durch bildnerische Aktivitäten Freude und
Erfolg zu erleben,
— durch vertiefte Auseinandersetzung mit ausgewählten
Inhalten der einzelnen Fachbereiche
des Pflichtgegenstandes persönliche
Schwerpunkte zu setzen,
— bei der praktischen Arbeit vermehrt zu
experimentieren,
— durch Ausstellungen/Aufführungen/Aktionen/
Projekte in der Schulgemeinschaft und
über den engeren Bereich der Schule hinaus
wirksam zu werden und dadurch erhöhte
Handlungskompetenz zu gewinnen.
Didaktische Grundsätze
Die Auswahl der Inhalte, auch fächerübergreifend,
richtet sich in erster Linie nach den
Bedürfnissen und Interessen der Kinder sowie den
Rahmenbedingungen der Schule.
Das Hauptgewicht soll auf der Selbsttätigkeit der
Kinder liegen, wobei praktisches Arbeiten und das
selbständige Suchen von Lösungen im Vordergrund
stehen. In entspannter, freundlicher Atmosphäre
können positive Einstellungen zB im Sinne des
sozialen Lernens entwickelt werden. Fallweise
können außerschulische Institutionen oder Personen
(zB die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten)
zu gemeinsamen Projekten eingeladen werden.
In der Regel wird man mit der für die
unverbindliche Übung vorgesehenen Doppelstunde
das Auslangen finden; in Ausnahmefällen kann
vorübergehend eine Blockung erfolgen.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Zusätzlich zu der im Rahmen der verbindlichen
Übung gewählten lebenden Fremdsprache kann aus
den im achten Teil, Unterabschnitt a) bis c)
aufscheinenden Sprachen eine weitere lebende
Fremdsprache im Rahmen einer unverbindlichen
Übung ausgewählt und angeboten werden. Für
die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff
und die Didaktischen Grundsätze gelten die
Bestimmungen der entsprechenden verbindlichen
Übung analog."
18. In Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)
erster Teil (Allgemeine Bestimmungen) Z 2 (Unterrichtsprinzipien)
wird im zweiten Absatz nach dem
die Politische Bildung betreffenden Halbsatz
eingefügt
„Interkulturelles Lernen mit dem Schwerpunkt in
Geschichte und Sozialkunde, Geographie und
Wirtschaftskunde, Deutsch, Lebender Fremdsprache,
Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung
sowie Leibesübungen."
19. In Anlage B zweiter Teil (Allgemeines
Bildungsziel) ist im vorletzten Satz nach „zur
Bereitschaft zu kritischer Toleranz und zur
Verständigung;" einzufügen
„Zu interkultureller Bildung mit den Dimensionen
Lernbereitschaft, Verständnis und Achtung für
kulturelle, sprachliche und ethnische Vielfalt; all
dies gilt sowohl für das Verhältnis der österreichischen
Mehrheitsbevölkerung zu den österreichischen
Volksgruppen, den Arbeitsmigranten, den
Flüchtlingen, den Gästen usw., als auch im
Verhältnis der einzelnen Gruppen zueinander;
zu kritischer Auseinandersetzung mit Ethno- und
Eurozentrismus, Vorurteilen und Rassismus;
zur Festigung seiner sprachlichen, kulturellen und
ethnischen Identität;
zu gesteigertem Interesse für fremde Kulturen
sowie zur Auseinandersetzung mit Formen des
Nebeneinander, Miteinander und der Mischung
von Kulturen;"
20. In Anlage B vierter Teil (Stundentafel) lautet
die den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache"
betreffende Zeile: „Lebende Fremdsprache 3 2—3
2-3 2-3 2-3 8 — 12".
21. In Anlage B vierter Teil wird der die
unverbindlichen Übungen betreffenden Tabelle
angefügt
„Musikalisches Gestalten 2 2 2 2 8
Interessen- und Begabungsförderung . . 7) 7) 7) 7)".
22. In Anlage B vierter Teil bei den Fußnoten zur
Stundentafel
a) lautet Fußnote 3 a
„3a) Höchstens 4 Stunden."
b) wird angefügt
„7) Gesamtausmaß bis zu 80 Jahresstunden im
Jahr. Im Rahmen dieses Gesamtausmaßes von bis zu
80 Jahresstunden ist sowohl die ganzjährige, als
auch eine kürzere, kursmäßige, allenfalls geblockte
Führung eines oder mehrerer Angebote möglich."
23. In Anlage B sechster Teil (Lehrpläne der
einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt B
(Freigegenstände) wird im Unterabschnitt „Lebende
Fremdsprache" vor dem Freigegenstand „Esperanto"
eingefügt
„TSCHECHISCH/SLOWAKISCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Wichtigstes Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist
der Aufbau einer altersgemäßen Kommunikationsfähigkeit.
Dadurch sollen die Schüler in die Lage
versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht
zu handeln, das heißt Gehörtes und Gelesenes
zu verstehen und sich mündlich und in weiterer
Folge schriftlich auszudrücken. Weiters soll durch
den Erwerb einer Fremdsprache und aus Kenntnissen
aus Landes- und Kulturkunde eine aufgeschlossene
Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften
und ihrer Lebensweise entwickelt
und das Wertbewußtsein entfaltet werden.
Da der Erwerb und der Gebrauch einer
Fremdsprache eng mit der Gesamtpersönlichkeit
und dem Sozialverhalten eines Menschen verbunden
sind, sollen die Schüler sowohl ihre Interessen
und Bedürfnisse ausdrücken können als auch in
ihrer Bereitschaft zum Zuhören, zum Gespräch, zur
Zusammenarbeit und zur Verantwortung in der
Gemeinschaft gefördert werden. Schließlich sollen
sie zu einer positiven Einstellung zum Fremdsprachenerwerb
im allgemeinen hingeführt werden. Die
Schüler sollen auch motiviert und angeleitet werden,
die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten
selbständig anzuwenden und weiter zu entwickeln,
und gegebenenfalls auf die Fortsetzung ihres
Bildungsganges an der Oberstufe der allgemeinbildenden
höheren Schule (bzw. an einer berufsbildenden
Schule) vorbereitet werden.
Die Schüler sollen auch Einsichten in das
Funktionieren der Sprache als Mittel der Kommunikation
gewinnen. Sie sollen die Beziehungen der
sprachlichen Äußerungen zueinander und deren
Gebundenheit an bestimmte Situationen verstehen
sowie imstande sein, Sprechintentionen zu erkennen
und darauf entsprechend zu reagieren.
Im Rahmen des Unterrichts sind den Schülern
nach Möglichkeit Ziele und Arbeitsweisen einsichtig
zu machen sowie Lerntechniken zu vermitteln, die
den selbständigen Fremdsprachenerwerb unterstützen.
Hörverstehe n
Die Schüler sollen unter Berücksichtigung der
vorgesehenen Sprachmittel imstande sein, gesprochene
Sprache in direktem Kontakt oder über
Medien zu verstehen. Diese Anforderung bezieht
sich auf die Standardaussprache bei durchschnittlicher
Sprechgeschwindigkeit.
Sprechen
Die Schüler sollen imstande sein, in der
Fremdsprache einerseits am Unterrichtsgeschehen
teilzunehmen, andererseits auch in den wichtigsten
Alltagssituationen außerhalb der Schule sich sach-,
situations- und partnergerecht auszudrücken.
Leseverstehen
Die Schüler sollen unter Berücksichtigung der
vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande
sein, den Sinn fremdsprachiger Texte selbständig zu
erfassen.
Schreiben
Die Schüler sollen unter Berücksichtigung der
vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande
sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend zur
Unterstützung kommunikativer Prozesse auch
schriftlich auszudrücken.
Fachspezifische Bildungs- und Lernziele für
Tschechisch/Slowakisch
1. Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten (Hörverstehen,
Sprechen und Leseverstehen,
Schreiben)
2. Einblicke in das Funktionieren der Sprache als
Mittel der Kommunikation
3. Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen der
Landes- und Kulturkunde der CSFR
4. Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken
Lehrstoff
1. und 2. Lernjahr (2 oder 3 Wochenstunden)
1. Teillernziele
1.1 Hörverstehen
Verstehen von kurzen Texten (einfachste
Alltagssituationen) in einfachem, authentischem
Tschechisch/Slowakisch im mittleren Sprechtempo
bei ungestörten Hörbedingungen.
1.2 Sprechen
Bewältigung von im Unterricht erarbeiteten
einfachsten Grundsituationen des Alltags (einfache
Gespräche, kurze Berichte).
1.3 Leseverstehen und Lesen
Verstehen einfacher kurzer Texte, phonetisch
weitgehend richtiges Lesen.
1.4 Schreiben
Grundlagen der tschechischen/slowakischen
diakritischen Orthographie. Schriftliche Bewältigung
der sich aus dem Unterricht ergebenden
Aufgaben und Abfassen von einfachen Mitteilungen.
2. Lerninhalte
2.1 Themen und Situationen
Themen und Situationen aus der unmittelbaren
Umwelt des Schülers, zB Personalia, Familie,
Schulalltag, Tagesablauf, Freizeitbeschäftigung,
Haus und Wohnung, Freunde.
Themen und Situationen, die sich im Sprachunterricht
ergeben.
Themen, durch die elementare Kenntnisse über
die CSFR vermittelt werden (zB Prag, Brünn,
Preßburg).
2.2 Sprachliche Mittel
Zur Bewältigung der genannten Kommunikationssituationen
und Themenbereiche benötigt
der Schüler die folgenden sprachlichen Mittel
a) Aussprache
Grundlagen der tschechischen/slowakischen
Artikulation mit besonderer Berücksichtigung
der dem Deutschen fremden
Laute (zB tschechisches K, silbisches R und
L; slowakisches hartes und weiches L) und
der Eigenart der tschechischen/slowakischen
Aussprache: Anpassung an den
Folgekonsonanten; Aussprachedauer eines
Lautes; die Opposition stimmlos-stimmhaft.
b) Schrift und Orthographie
Möglichst richtiges Schreiben des Wort-
und Phrasenschatzes.
c) Wortschatz
Grundlegender Wort- und Phrasenschatz.
Die Auswahl der Lexik beruht auf dem
Prinzip der allgemeinen und der themenbezogenen
Häufigkeit.
d) Grammatik
Wesentliche Elemente der Grundgrammatik
auf syntaktischer Ebene (Aussage- und
Fragesätze, einfache Gliedsätze, Verneinung)
und auf morphologischer Ebene, ua.
die Geschlechtsregel, die nominale Deklination
und einige Fälle der pronominalen
Deklination (Adjektiv, Demonstrativ-, Possessiv-
und Interrogativpronomen), die
regelmäßige Konjugation in Präsens, Präteritum
und Futurum vollendeter und unvollendeter
Verben, die Grundzahlwörter bis
100 und ihre Rektion.
Allenfalls können darüber hinausgehende
grammatische Erscheinungen und Strukturen
mit hoher Häufigkeit lexikalisch geboten
werden.
3. Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
3. und 4. Lernjahr (2 bis 3 Wochenstunden)
1. Teillernziele
1.1 Hörverstehen
Verstehen von kürzeren Texten (einfache
Alltagssituationen und Gespräche) in authentischem,
stilistisch neutralem Tschechisch/Slowakisch
im mittleren Sprechtempo unter
ungestörten Hörbedingungen.
1.2 Sprechen
Wie im 1. und 2. Lernjahr; darüber hinaus
Bewältigung weiterer einfacherer Alltagssituationen,
insbesondere in dialogischer Form, die
im Unterricht erarbeitet wurde. Wiedergabe
und gegebenenfalls Zusammenfassung von
Gehörtem und Gelesenem, Berichte über
Erlebtes.
1.3 Leseverstehen und Lesen
Verstehen einfacher, nicht zu langer Texte,
auch solcher, die das Sprachkönnen der Schüler
auf lexikalischer Ebene geringfügig übersteigen
(Globalverstehen).
1.4 Schreiben
Wie im 1. und 2. Lernjahr; darüber hinaus
Beherrschung der Tschechischen/Slowakischen
diakritischen Orthographie, Wiedergabe und
Zusammenfassung von Gelesenem und Gehörtem,
Verfassen von persönlichen Briefen und
Berichten über Erlebtes.
2. Lerninhalte
2.1 Themen und Inhalte
Vertiefung der Themen und Situationen des
1.und 2. Lernjahres, weitere Themen und
Situationen, zB Sport, Einkauf, Reisen, Ferientage,
. . .
Weitere Themen und Situationen, die sich im
Unterricht ergeben.
Themen und Situationen, die in die Kenntnis
von Land und Volk der CSFR einführen.
2.2 Sprachliche Mittel
a) Aussprache
b) Schrift und Orthographie
Wie im 1. und 2. Lernjahr
c) Wortschatz
Erweiterung des grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes. Die Auswahl der Lexik
beruht auf dem Prinzip der allgemeinen und
der themenbezogenen Häufigkeit.
d) Grammatik
Besonderheiten in der nominalen Deklination
(besonders der Belebtheit). Besonderheiten
der pronominalen Deklination und
der Zahlwörter (zB bei Zeitangaben/dva,
dve, oba, obe).
Adjektive
Weiche Adjektive, Steigerung, weitere Pronomen.
Verb
Der Gebrauch des Verbalaspektes (im Präsens
und Futurum) und der häufigsten Verben der
Fortbewegung, Konditional-Finalsätze; die
tschechischen/slowakischen passivischen und
reflexiblen Formen; die doppelte Verneinung.
Allenfalls können darüber hinaus grammatische
Erscheinungen und Strukturen mit hoher
Häufigkeit lexikalisch geboten werden.
Didaktische Grundsätze
Sprachliche Fertigkeiten
Zur Erreichung des Zieles ist ein ausgewogener
Einsatz aller Unterrichtsträger, das sind Lehrer,
Lehrbücher, Lehrbehelfe und Medien, erforderlich.
Besonders die Tonträger dürfen nicht vernachlässigt
werden, damit eine Vielfalt von muttersprachlichen
Sprechern in den Unterricht eingebracht werden
kann. Das von den Unterrichtsträgern dargebotene
Tschechisch/Slowakisch hat sich an der standardisierten
Sprache zu orientieren. Demzufolge sind die
aus didaktischen Gründen erstellten Texte sobald
wie möglich durch dem Lernfortschritt entsprechend
adaptierte Originaltexte zu ersetzen. Im
Unterricht sollen Lehrer und Schüler sich nach
Möglichkeit des Tschechischen/Slowakischen bedienen.
Der Gebrauch der deutschen Muttersprache
erscheint in folgenden Fällen erforderlich
1. Erklärung grammatischer, lexikalischer und
idiomatischer Erscheinungen,
2. Erklärung von Kommunikationssituationen
(besonders im Anfangsunterricht), Arbeitsanweisungen,
3. Gewährleistung des Verständnisses schwieriger
sprachlicher Erscheinungen (zB fallweises
Übersetzen),
4. Strukturvergleich beider Sprachen.
Obwohl die vier sprachlichen Fertigkeiten eine
Einheit bilden und nicht isoliert entwickelt werden
sollen, ist ihrer verschiedenen Gewichtung insofern
Rechnung zu tragen, als Hörverstehen, Sprechen
und Leseverstehen dem Schreiben gegenüber
Vorrang haben.
Die schöpferische, über mechanisches Lernen,
Imitation und Automatisation hinausgehende Tätigkeit
des Schülers ist von Anfang an zu fördern. Die
gerade in dieser Altersstufe besonders hohe
Sprechfreudigkeit und Bereitschaft zu spielerischen
Tätigkeiten ist für den Unterricht zu nützen (Lieder,
Reime, Gedichte, Wettbewerbe, Rätsel, Sprachspiele
... .).
Hörverstehen
Dem Hörverstehen ist von allem Anfang an große
Aufmerksamkeit zu widmen. Es soll zu Globalverstehen
hinführen; damit soll auch die Fähigkeit
entwickelt werden, sprachlich Unbekanntes auf
Grund des Zusammenhangs zu verstehen. Hörverstehen
ist einerseits die Voraussetzung für das
eigene, möglichst richtige Schreiben des Schülers;
andererseits soll es ihn immer mehr befähigen,
verschiedene tschechisch/slowakisch sprechende
Personen (direkt oder über Tonträger) zu verstehen.
Von Anfang an ist auf annähernd mittleres
Sprechtempo zu achten.
Durch regelmäßiges und häufiges Üben des
Hörverstehens und Bewußtmachung des Unterschiedes
zwischen muttersprachlicher und fremdsprachlicher
Lautung soll der Schüler lernen, jene
für das Tschechische/Slowakische wichtigen lautlichen
Erscheinungen zu unterscheiden, die es in der
deutschen Muttersprache entweder nicht gibt oder
in ihr keine sinntragende Funktion haben.
Sprechen
Grundlage für den Gebrauch der Sprache als
Kommunikationsmittel ist eine möglichst richtige
Aussprache und Intonation. Beides muß daher von
allem Anfang an regelmäßig geübt und korrigiert
werden.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf jene Aspekte
der tschechischen/slowakischen Aussprache zu
legen, die bereits unter dem Punkt Hörverstehen
angeführt wurden. Die Voraussetzung für eine
möglichst richtige Aussprache des Schülers ist
regelmäßiges Training des Hörverstehens. Bei der
Vermittlung von neuem sprachlichen Material soll
besonders im Anfangsunterricht nicht nur das
Schriftbild, sondern die Lautgestalt im Vordergrund
stehen. Eine schwierigere, aber wichtige Aufgabe
besteht darin, den Schüler zur Eigenkontrolle seiner
Aussprache zu bringen.
Ebenso wichtig ist, von allem Anfang an ein
mittleres Sprechtempo anzustreben. Eine über das
normale Maß hinausgehende Verlangsamung der
Sprechgeschwindigkeit führt zu einer Verzerrung
der „sprachlichen Wirklichkeit".
In der Entwicklung der Fertigkeit „Sprechen"
wird naturgemäß zunächst die imitative Phase die
erste Stelle einnehmen (besonders geeignet erscheinen
kurze szenische Darstellungen aus dem
Alltagsleben), es muß ihr aber die gestaltende Phase
folgen, die es dem Schüler gestattet, sich seinen
eigenen Bedürfnissen gemäß auszudrücken. In
diesem Zusammenhang ist besonders darauf zu
achten, daß Übungen, die grammatische und
lexikalische Probleme betreffen, über „Formalübungen"
hinaus zu kommunikativ orientierten Übungen
hinführen. Ziel ist das Sprachkönnen, nicht das
Wissen über die Sprache.
Ein wichtiges Prinzip der Entwicklung der
Fertigkeit „Sprechen" besteht darin, daß der
Gesprächsinhalt den Schüler intellektuell weder
über- noch unterfordert und seinen natürlichen
Interessen entspricht. Dabei ist darauf zu achten,
daß nicht der außersprachliche Inhalt Priorität
genießt, sondern seine sprachliche Realisierung.
Leseverstehen
Zur Schulung des Leseverstehens sind Texte
heranzuziehen, die zum Lesen konzipiert sind, die
den Interessen, der Reife und dem sprachlichen
Können der Schüler entsprechen und so die Freude
am Lesen fördern.
Wegen seiner praktischen Verwertbarkeit auch
außerhalb des Unterrichts kommt dem Lesen,
insbesondere dem stillen Lesen mit dem Ziel des
globalen Verstehens, große Bedeutung zu. Im
Unterricht wird zwischen dem lauten und dem
stillen Lesen zu unterscheiden sein.
In der Regel dient das laute Lesen nicht der
Entwicklung des Leseverstehens, sondern der
Schulung und der Korrektur der Aussprache, der
Intonation sowie der Festigung von Lexik und
Grammatik. Diese Hilfsfunktion kommt dem Lesen
insbesondere in den ersten beiden Lernjahren zu. Im
Anfangsunterricht, wo es auch ein wichtiges Mittel
zum Erwerb der diakritischen Schrift ist, sollte es
nur an bereits bekannten Texten und nach Anhören
eines Modells (Tonträger, Lehrer . . .) geübt
werden.
Das stille Lesen ist der Normalfall des Kontaktes
mit schriftlichen Texten und muß daher auch im
Unterricht geübt werden.
Ziel des Lesens ist in der Regel Globalverstehen.
Damit soll auch die Fähigkeit entwickelt werden,
sprachlich Unbekanntes aus dem Zusammenhang
zu verstehen. Ein Eingehen auf jedes Detail hemmt
die Motivation und widerspricht einer ökonomischen
Unterrichtsführung. Das schließt jedoch nicht
aus, daß je nach Textsorte und Teillernziel auch
Detailverstehen und Übersetzung gefordert werden
können. Die Überprüfung des Leseverstehens soll
aber im Allgemeinen nicht durch Übersetzungen
erfolgen, sondern durch Fragen, Inhaltsangaben
und Nacherzählungen. Die Entwicklung der
Lesefertigkeit ist nicht Selbstzweck. Sie ist immer
mit der Entwicklung der anderen sprachlichen
Fertigkeiten verbunden und erweitert dadurch das
sprachliche Können. Das Textverständnis bringt
Sachinformation, konfrontiert den Schüler mit
Einstellungen und Haltungen und kann dadurch zu
einem wichtigen Faktor der Motivation werden.
Schreiben
Der schriftliche Gebrauch des Tschechischen/
Slowakischen richtet sich einerseits nach den
Erfordernissen des Unterrichts (Schreiben ohne
Kommunikationssituation) und andererseits nach
möglichen Schreibanlässen (in Kommunikationssituationen).
1. Zu den Erfordernissen des Unterrichts gehören
a) das Erlernen der diakritischen Schrift
unter Beachtung der Schreibform,
b) schriftliche Übungen zur Fixierung des im
Unterricht Erarbeiteten und zur Festigung
des Unterrichtsertrages. (Dazu können im
Anfangsunterricht auch Diktate herangezogen
werden.)
2. Zur Vorbereitung und Erstellung schriftlicher
Kommunikation können herangezogen werden
einfache Briefe, Ausfüllen von Formularen,
Darstellen von einfachen Sachverhalten.
Einsichten in das Funktionieren der Sprache
als Mittel der Kommunikation
a) Die tschechische/slowakische Sprache ist
im Gegensatz zum Englischen und Französischen
eine flektierende Sprache, die
sich in der Grammatik durch großen
Formenreichtum auszeichnet. Daher bedeutet
die Beschäftigung mit dem Tschechischen/
Slowakischen eine sprachliche
Schulung, wobei die formalen Aspekte in
der Sprache aber nie Selbstzweck sein
dürfen, sondern immer im Hinblick auf
ihre kommunikative Funktion zu sehen
sind. Das Funktionieren von Sprache kann
dem Schüler einerseits durch die Gegenüberstellung
verschiedener grammatischer
und lexikalischer Strukturen für dieselbe
Aussage im Tschechischen/Slowakischen
und im Deutschen bzw. in einer anderen
dem Schüler bekannten Sprache verdeutlicht
werden, andererseits durch die
Gegenüberstellung verschiedenartiger
grammatischer und lexikalischer Strukturen
zum Ausdruck gleicher oder ähnlicher
Inhalte im Tschechischen/Slowakischen
selbst (interner Sprachvergleich).
b) Der Formenreichtum des Tschechischen/
Slowakischen darf jedoch nicht zu einem
Unterricht verführen, der vorwiegend aus
sprachformalem Training besteht. Ziel ist
die Kommunikationsfähigkeit. Um den
Zusammenhang zwischen sprachlichen
Mitteln und Situationen aufzuzeigen, sind
entsprechende Situationen von allem Anfang
an im Unterricht zu nützen bzw. zu
simulieren. Dabei ist die Kreativität des
Schülers anzuregen.
Kenntnisse aus ausgewählten Bereichen
der Landes- und Kulturkunde der CSFR.
Da die Sprache eng mit der Kultur eines
Volkes verbunden ist, darf sie auch nicht
losgelöst von dieser vermittelt werden.
Landes- und Kulturkunde zieht sich daher
als integrierendes Prinzip durch den
ganzen Fremdsprachenunterricht.
Landes- und Kulturkunde ist ein Unterrichtsprinzip
und kein systematisch zu
erarbeitendes Wissensgebiet. Dem Lehrer
bleibt es überlassen, geeignete Texte, Ton-
und Bildmaterial oder sich sonst bietende
Anlässe landeskundlich auszuwerten.
Allfällige Vergleiche zwischen den Verhältnissen
in Österreich und in der CSFR
wecken das kritische Verstehen der Gemeinsamkeiten
und Unterschiede.
Beherrschung grundlegender Lehr- und Arbeitstechniken
Aufgabe des Lehrers wird es sein, im Schüler nicht
nur sprachliche Fertigkeiten zu entwickeln und ihm
Wissen zu vermitteln, sondern auch, ihm zu helfen,
seinen eigenen Lerntypus zu erkennen und
individuelle Lernstrategien zu entwickeln.
Die Gestaltung des Tschechisch/Slowakisch-Unterrichts
zielt
1. Auf die Erarbeitung und Vermittlung neuer
Lerninhalte
2. Auf die Sicherung und Anwendung dieser
Lerninhalte
3. Auf die Kontrolle des Unterrichtsertrages
Da es im Fremdsprachenunterricht in besonderer
Weise darauf ankommt, daß der Schüler in der
fremden Sprache selbst aktiv ist, sind aus der großen
Zahl möglicher Unterrichtsformen jene zu bevorzugen,
bei denen die Tätigkeiten des Schülers über
bloßes Zuhören und Mitschreiben hinausgehen.
Das Variieren der Lehr- und Lernformen sowie
der Sozialformen im Unterricht ist aus sachlogischen
und psychologischen Gründen erforderlich,
weil nicht jede Unterrichtsform zum Erreichen eines
bestimmten Teillernzieles geeignet ist und weil das
Interesse der Schüler nur durch Abwechslung
aufrecht erhalten werden kann; unter anderem
bieten sich an: Das Gespräch (Lehrer-Schüler-,
Schüler-Schüler), Rollenspiele, szenische Darstellungen,
Wettbewerbe; Partner- und Gruppenarbeit,
Einzelarbeiten des Schülers . . .
Eine richtige Verteilung und zeitliche Begrenzung
der verschiedenen Unterrichtsphasen sind
anzustreben. Die Phase der Erarbeitung und
Vermittlung neuer Lerninhalte soll gut motiviert,
klar und kurz sein und muß in die Phase der
Sicherung und Anwendung einmünden, der im
Unterrichtsgeschehen der zentrale Platz zusteht.
Empfehlenswert sind dabei regelmäßige, vom
Lehrer (fallweise auch vom Schüler) zu korrigierende,
mündliche und schriftliche Schul- und
Hausübungen sowie ständiges Wiederholen, auch
von weiter Zurückliegendem. Die Arbeitsaufträge
müssen stets klar und eindeutig sein; ihre Erfüllung
darf die Schüler weder sprachlich noch inhaltlich
überfordern.
Die ständige Kontrolle des Unterrichtsertrages,
die großteils Hand in Hand mit der Sicherung und
Anwendung geht, ist zur Selbstkontrolle des
Schülers und des Lehrers unentbehrlich."
24. In Anlage B sechster Teil wird dem
Abschnitt C (Unverbindliche Übungen) angefügt
„MUSIKALISCHES GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung
soll Musikalisches Gestalten den Schülern
ermöglichen,
— durch musikalische Aktivitäten Freude und
Erfolg zu erleben und Selbstbestätigung zu
finden,
— durch verstärkte Auseinandersetzung mit den
einzelnen Bereichen des Pflichtgegenstandes
Schwerpunkte zu setzen (Singen — Musizieren
— Hören — Bewegen — Gestalten),
— Anregungen des Lehrers in Eigeninitiative
weiter zu entwickeln,
— zusätzliche Ideen zu musikalischer Betätigung
zu erhalten und damit sinnvolle Freizeitgestaltung
zu motivieren,
— durch Aufführungen/Aktionen/Projekte in
verstärktem Maße über den Bereich der
Schule hinaus zu wirken.
Lehrstoff
1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Verstärkte Berücksichtigung von Inhalten des
Pflichtgegenstandes, die einen höheren Zeit- und
Organisationsaufwand erfordern (zB Erarbeiten
von größeren musikalischen, aber auch fachübergreifenden
Vorhaben: Verbinden von Singen,
Musizieren und Darstellen).
Szenisch-musikalisches Gestalten (zB Texte,
Bilder, Singspiele, Kindermusical, Tänze, Brauchtum
im Jahreskreis).
Begegnung mit Werken, Interpreten und Komponisten
(zB Besuche von Musikveranstaltungen
themenbezogene Lehrausgänge in Museen, Musikstudios
und anderem mehr; Gespräche mit Interpreten
und Komponisten).
Mitwirken an musikalischen Aktivitäten inner-
und außerhalb der Schule (zB Jugendsingen,
Adventsingen; der regionalen Tradition entsprechendes
Brauchtum).
Didaktische Grundsätze
Die Auswahl der Inhalte richtet sich nach den
Bedürfnissen und Interessen der Schüler.
Das Hauptgewicht soll auf der Selbsttätigkeit der
Schüler liegen, wobei praktisches Arbeiten im
Vordergrund steht.
Am musikalischen Geschehen in der Schule
Interessierte (Komponisten, Interpreten und anderem
mehr) können zu gemeinsamen Veranstaltungen
und Projekten eingeladen werden. Die
Mitarbeit der Eltern ist anzustreben.
INTERESSEN- UND
BEGABUNGSFÖRDERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Unverbindliche Übung „Interessen- und
Begabungsförderung" gibt Schülern die Gelegenheit,
ihre persönlichen Interessen und individuellen
Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten,
Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise
zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu
vertiefen.
Die Aufgaben und Ziele der Unverbindlichen
Übung orientieren sich in diesem Zusammenhang
an Fragestellungen, die sich aus dem Lebensalltag
der Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen
sowie aus der Berücksichtigung von
Unterrichtsprinzipien ergeben.
Wesentliches Ziel ist es, die Schüler in ihrer
individuellen und sozialen Entwicklung besonders
zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, daß die
Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen
Fähigkeiten entfalten können. Dies geschieht
vornehmlich durch ganzheitliches, angewandtes
und forschendes Lernen sowie durch selbständigen
Bildungserwerb.
Lehrstoff
Die jeweilige inhaltliche Auswahl und Festlegung
des Lehrstoffes hat auf der Grundlage der
nachfolgenden skizzierten Handlungsfelder und
unter besonderer Berücksichtigung der Interessen
und Begabungen der Schüler durch den Lehrer zu
erfolgen (siehe auch didaktische Grundsätze).
Kommunikation — Ausdruck — Interkulturelles
Lernen
Ausgehend vom Deutsch- und Fremdsprachenunterricht
sollen die Schüler ihre grundlegenden
kommunikativen Fähigkeiten erproben und erweitern.
Dabei sollen die vielfältigen Möglichkeiten der
persönlichen Ausdrucksfähigkeit in besonderer
Weise gefördert werden
— die rhetorischen Fähigkeiten (Rhetorikseminar
. . .)
— die darstellerisch-schauspielerischen Fähigkeiten
(Handpuppen, Musical ...) sowie die
humoristisch-kabarettistischen Fähigkeiten
(Schülerkabarett. . .)
— die Fähigkeit, sich durch Schreiben sowie
durch aktiven Mediengebrauch und Gestaltung
von Medienprodukten mitzuteilen
(Schülerzeitung...)
— Literaturpflege.
Die im Regelunterricht gelernte Fremdsprache
kann für verschiedene Zielsetzungen erweitert und
vertieft werden, zB
— Lesen und Dramatisieren, Theaterspielen
— Englisch als internationales Verständigungsmittel
einsetzen (Briefkontakte . . .)
— Lektüre interessanter Zeitschriften und Bücher
— englischsprachige Originalfilme.
Weiters können Grundkenntnisse in anderen
Sprachen für bestimmte Zwecke erworben werden
(Reisen, Berufswünsche, Kontakte mit Nachbarländern
. . .).
Interessen- und Begabungsförderung im sprachlichen
Bereich erfolgt auch durch Interkulturelles
Lernen. Die Motivation zum Kennenlernen anderer
Sprachen, Menschen und ihrer Lebensweise wird
dadurch verstärkt. Dabei lernen die Schüler unter
Einbeziehung von Familienmitgliedern, außerschulischen
Personen und Institutionen usw. die fremde
Sprache als Ausdruck einer anderen und gleichwertigen
Kultur- und Lebensform begreifen.
Gesellschaft und Raum
Im Mittelpunkt steht der Mensch, der als
gesellschaftliches Wesen von Interessen geleitet und
von Natur- und Humanbedingungen abhängig
seine Umwelt gestaltet (hat).
Die Auseinandersetzung mit politischen Fragen
soll tolerantes und demokratisches Verhalten
anbahnen. Die hohe Verantwortung des Menschen
für seine Lebenswelt kann deutlich gemacht werden,
wenn über eine reine Bestandsaufnahme hinaus
zukünftige Entwicklungen mitbedacht werden.
Anregungen
Studien über Lebensräume: historische, gesellschaftliche,
soziale, räumliche und wirtschaftliche
Aufschließung des Lebensraumes der Schüler
beziehungsweise eines anderen gewählten Lebensraumes
mit den Arbeitsschritten: Erfassung von
Daten, Auswertung und Bewertung, Dokumentation
und Präsentation.
Segmentstudien wie: historische Schnitte (Ortschronik
. . .), regionale Sonderthemen, Lebensraumausschnitte
(Arbeitsplatz, Betrieb, Institution...).
Aktionsprojekte wie: Sozialaktivitäten (Minderheiten
. . .), kommunale Aktivitäten (Verkehrs-,
Raumplanungskonzepte . . .), Individualprojekte
(Reiseplanung ...).
Natur — Technik — Mathematik
Die Vielschichtigkeit in Natur und Technik sowie
deren Zusammenhänge prägen das Leben. So kann
die Auseinandersetzung mit Gesetzmäßigkeiten,
Gestaltungsmöglichkeiten oder Umweltfragen ein
zentrales Anliegen in diesem Handlungsfeld sein.
Im Sinne der Unterrichtsprinzipien „Vorbereitung
auf die Anwendung neuer Techniken,
insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken"
sowie „Vorbereitung auf die
Arbeits- und Berufswelt" sollen moderne Methoden
der Informationsverarbeitung überall dort eingesetzt
werden, wo es für den Projektablauf sinnvoll
erscheint und wo ähnliche Methoden auch in der
Praxis verwendet werden.
Beispielsweise können im Zuge forschenden
Lernens an offenen Problemstellungen die wesentlichen
Einflußgrößen gefunden und Modelle (verbal
oder mathematisiert) gebildet werden. Dadurch
werden Nutzen und Grenzen von Modellen besser
einsichtig.
Anregungen
— Planung, Konstruktion und Herstellung einfacher
Maschinen, auch mit Computersteuerung
— Sammeln, Auswerten und Interpretieren von
verschiedenen Proben (Boden, Wasser, Luft,
Nahrungsmittel, Pflanzen . . .)
— Rollenspiele zur Simulation von Entscheidungsprozessen
im Bereich Natur — Umwelt
— Technik
— Exkursion in ein Krankenhaus, Kennenlernen
des medizinischen, technischen und menschlichen
Umfeldes
— Errichtung und Betreuung eines Biotops
— Planung und Ausführung von Umfragen
sowie Auswertung und Präsentation des
erhobenen Datenmaterials (Arbeitswelt, Freizeit,
Familie, Wohnen, Bevölkerung, Konsum,
Verkehr, Technik, Rohstoffe . . .)
— Entwicklung von mathematischen Spielen,
Denksportaufgaben, Rätseln, eventuell auch
Computerspielen
Sonstige Potentiale für Interessen- und Begabungsförderung
Es gibt Begabungen und Interessen, die nicht von
vornherein mit Schule in Zusammenhang gebracht
werden. Auch diese Begabungen und Interessen
können in Übereinstimmung mit dem allgemeinen
Bildungsziel der Schule in der Unverbindlichen
Übung Platz haben, sofern ein entsprechend
vorbereitetes und abgeklärtes Lehr- und Lernkonzept
vorliegt.
Didaktische Grundsätze
Die Unverbindliche Übung „Interessen- und
Begabungsförderung" ist durch ein besonders
offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weitgehende
Spielräume für die Auswahl einzelner
Themenbereiche zuläßt. In der bewußten Eingrenzung
der festzulegenden Thematik auf Teilbereiche
bzw. Spezialgebiete aus den Pflichtgegenständen,
aus fächerübergreifenden Lernfeldern bzw. aus dem
unmittelbaren Interessenbereich der Schüler besteht
ein wesentlicher Unterschied zu den stärker
gegenstandsbezogenen Unverbindlichen Übungen.
Neben diesen Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl
und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die
besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen
hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit
stehen und deren Ausbau ein eigenständiges
Ziel dieser Unverbindlichen Übungen darstellt. In
diesem Sinn kann die Unverbindliche Übung
„Interessen- und Begabungsförderung" viele Anregungen
aus Projekten und projektbezogenen
Formen des Unterrichts in den Pflichtgegenständen
aufnehmen und weiterführen, tritt aber zu diesen
auf Grund des fakultativen Charakters, der
thematischen Festlegung zu Kursbeginn sowie der
Lernorganisation in Form eines Unterrichtsgegenstandes
in keine konkurrierende oder ersetzende
Funktion.
Die Initiative zur Einrichtung der Unverbindlichen
Übung Interessen- und Begabungsförderung
kann von den Schülern, den Lehrern oder den
Eltern ausgehen. Beginn und Dauer der Unverbindlichen
Übungen sind im Rahmen des vorgesehenen
Stundenkontingents auf das jeweilige Vorhaben
abzustimmen. Schulstufenübergreifende Gruppen
sind möglich.
Die Wahl des Themas bzw. der Aufgabenstellung
und die Festlegung der weiteren Umstände (Ziele,
Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort . . .)
sollen nach Möglichkeit von den Schülern getroffen
werden.
Der Lehrer soll Initiative, Selbständigkeit, Selbsttätigkeit
und Selbstfindung der Schüler ebenso wie
entsprechende kooperative und kommunikative
Prozesse fördern. Dazu gehört auch die Beratung
bei ihrer Themen- und Aufgabenfindung bis hin zur
Abklärung entsprechender Vorgangsweisen."