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439_1987 AT

439. Verordnung: Errichtung einer fünften Notarstelle in Klagenfurt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 439. Verordnung: Errichtung einer fünften Notarstelle in Klagenfurt

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt

wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt

errichtet.

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