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439_1981 AT

439. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Gemeinde Landl

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 439. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Gemeinde Landl

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 25

Erlauftal Straße wird im Bereich der Gemeinde

Landl wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 84,849, schwenkt in südwestliche Richtung

ab, quert die ÖBB-Linie Amstetten—Tarvis sowie

die Enns und bindet bei km 96,720 der B 115

Eisen Straße in dieselbe ein.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Landl aufliegenden Planunterlage

(Planzeichen BO-25-02; Maßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundestraßengesetz 1971 findet auf den

vor angeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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