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439_1980 AT

439. Beschluß Nr. 3/1980 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 439. Beschluß Nr. 3/1980 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND—EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 3/80

(In der 13. gemeinsamen Sitzung am

10. Juli 1980 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS B DES

ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 8/1980 Der Beschluß Nr. 8/1980 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 438/1980 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

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