439_1980
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439. Beschluß Nr. 3/1980 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 439. Beschluß Nr. 3/1980 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1980_439_0 439. Beschluß Nr. 3/1980 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND—EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 3/80
(In der 13. gemeinsamen Sitzung am
10. Juli 1980 gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ANHANGS B DES
ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
Der Ratsbeschluß Nr. 8/1980 Der Beschluß Nr. 8/1980 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 438/1980 verlautbart. ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.