439_1979
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439. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 439. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
1979_439_0 439. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
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Auf Grund des § 47 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung
vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 673/
1976, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen und dem Hauptausschuß
des Nationalrats verordnet
§ 1. Die Höhe der Pauschalvergütung für die
Leistungen der nach § 45 Rechtsanwaltsordnung
bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 1977
und die folgenden Jahre mit 62,4 Millionen Schilling
festgesetzt.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November
1979 in Kraft.