Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
439_1973 AT

439. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 439. Ungültigerklärung von Originalzeugnissen der Internationalen Kaffee-Organisation

(Übersetzung)

INTERNATIONALE KAFFEEORGANISATION

Exekutivdirektor

22, Berners Street

London, England

ED Controls 49/73

3. Juli 1973

Original: Englisch

Der Exekutivdirektor empfiehlt sich den Mitgliedern

und ersucht gemäß der im Dokument

ED Controls 28/72 festgelegten Vorgangsweise

um Beachtung der angeschlossenen Liste über

Originalzeugnisse, die als im Monat Juni 1973

in Verlust geraten gemeldet wurden.

Die Mitglieder werden ersucht, ihre Zollbehörden

und ausstellenden Stellen dahingehend

zu informieren, daß die Gültigkeit der angeführten

Zeugnisse aufgehoben wurde und diese daher

für den Import von Kaffee, für die Gutschreibung

auf ein Transitmarkenkonto oder zur Ausstellung

von Teilzeugnissen nicht angenommen

werden dürfen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →