439_1972
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439. Kundmachung: Beitritt Marokkos zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 439. Kundmachung: Beitritt Marokkos zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
1972_439_0 439. Kundmachung: Beitritt Marokkos zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
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Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien ist Marokko dem Übereinkommen
betreffend das Verfahren in bürgerlichen
Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 50/1972) beigetreten.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel
31 erster Absatz für Marokko am 17. Juli
1972 in Kraft getreten.