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439_1972 AT

439. Kundmachung: Beitritt Marokkos zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 439. Kundmachung: Beitritt Marokkos zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien ist Marokko dem Übereinkommen

betreffend das Verfahren in bürgerlichen

Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 50/1972) beigetreten.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel

31 erster Absatz für Marokko am 17. Juli

1972 in Kraft getreten.

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